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Eventbroschüre 2024

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Exklusive<br />

Momente <strong>2024</strong><br />

Roland Kaiser (© Frank Embacher) Bruce Springsteen (© Baazart) André Rieu (© Arena MANAGEMENT GmbH)<br />

(© Nia - stock.adobe.com)<br />

Roland Kaiser - Bruce Springsteen - André Rieu<br />

Rhein „Schnuppertour“


TSchechien 3-Tage-Busreise • Pauschalreise P. P. im dz AB 549,-<br />

Bruce Springsteen<br />

(© Baazart)<br />

„The Boss“ live in Prag<br />

Prag – Hradschin - Veitsdom - Bruce Springsteen Konzert<br />

Bruce Springsteen<br />

DEUTSCHLAND<br />

Dresden<br />

POLEN<br />

Prag<br />

TSCHECHIEN<br />

(© Noppasinw - stock.adobe.com)<br />

Übernachtung<br />

ÖSTERREICH<br />

SLOWAKEI<br />

Prag<br />

Stehplatz-Konzertkarte<br />

inkl.!<br />

Bruce Springsteen<br />

Nun ist es endlich so weit: Der populäre Rockmusiker Bruce Springsteen ist nach 12<br />

Jahren zurück in Prag! Freuen Sie sich auf sein größtes Konzert überhaupt. Gemeinsam<br />

mit der E Street Band performt er live auf dem Flugplatz Letnany. Genießen Sie wertvolle<br />

Stunden unter freiem Himmel und lassen Sie sich auf ein spektakuläres Konzerterlebnis<br />

ein! Top Hits wie „Dancing In The Dark“ oder „I’m On Fire“ sorgen für eine<br />

atemberaubende Stimmung. Feiern Sie gemeinsam mit dem 20-fachen Grammy-Gewinner<br />

live in Tschechiens Hauptstadt Prag.<br />

Prag<br />

(© Prague City Tourism)<br />

1. Tag: 27.05. Anreise - Prag<br />

Am Morgen erfolgt die Anreise über die Bundesautobahnen<br />

bis nach Prag. Sie werden im Hotel willkommen geheißen<br />

und beziehen für die nächsten zwei Übernachtungen Ihr Zimmer.<br />

Der Rest des Tages steht Ihnen zur freien Verfügung.<br />

2. Tag: 28.05. Prager Burg - Bruce Springsteen Konzert<br />

Am Vormittag können Sie zu Fuß vom Hotel an einer Führung<br />

zur bekannten Prager Burg teilnehmen (Eintritt vor Ort<br />

zu zahlen). Dabei erfahren Sie von unserer Reiseleitung viele<br />

interessante Informationen über das im 9. Jh. erbaute Burgareal.<br />

Die fast 50 Hektar große Anlage war damals der Wohnsitz<br />

der Könige von Böhmen und ist heute der Sitz des Präsidenten<br />

von Tschechien. Verschaffen Sie sich zudem einen Einblick<br />

über das faszinierende Burggelände mit dem goldenen Gässchen,<br />

dem Veitsdom und dem Hradschin.<br />

Am Nachmittag geht es mit unserem Bus zum Flugplatz Letnany<br />

und Sie erwartet das unvergessliche Open-Air-Konzert<br />

von Bruce Springsteen. Genießen Sie die Stunden mit dem<br />

berühmten Rockstar, umgeben von einer traumhaften Atmosphäre!<br />

3. Tag: 29.05. Rückreise<br />

(© Baazart)<br />

LeiSTungen<br />

• Fahrt im modernen Reisebus<br />

• 2 Übernachtungen/Frühstücksbüfett in Prag (Hotel Pyramida)<br />

• alle Zimmer mit Bad oder Dusche/WC<br />

• City - Tax<br />

• Eintrittskarte Open-Air-Konzert von Bruce Springsteen<br />

(Stehplatz)<br />

• deutschsprachige Führung Prager Burg<br />

• in- und ausländische Gebühren und Steuern (Straßennutzung,<br />

Parkplätze, MwSt. usw.)<br />

ihR uRLAuBSdomiziL<br />

Das 4-Sterne hotel Pyramida in Prag liegt ca. 15 Minuten<br />

mit direkter Straßenbahnverbindung zum Stadtzentrum<br />

und unweit der Prager Burg. Das Hotel bietet Ihnen gegen<br />

eine Gebühr Zugang zu einem Innenpool und einem Fitnesscenter.<br />

Die 340 modernen Zimmer sind mit Bad oder<br />

Dusche/WC, Klimaanlage, kostenfreiem WLAN, einem<br />

Safe, einem TV, Tee- und Kaffeezubehör sowie Föhn ausgestattet.<br />

Außerdem befindet sich im Hotel das Restaurant<br />

Nebula, in dem Sie Ihr Frühstück erhalten, und die Eclipse<br />

Lounge Bar.<br />

TeRmin & PReiSe<br />

CRS-Code [BU 10006846]<br />

Reisepreis<br />

Termin<br />

p.P. im DZ<br />

27.05.-29.05.24 549,-<br />

Zuschläge p. P.<br />

- Einzelzimmer:<br />

155,-<br />

hinweiSe<br />

nicht im Reisepreis enthalten:<br />

- Eintrittsgelder (Prager Burg: 18,- EUR; Stand: 12/23)<br />

- alle nicht ausdrücklich genannten Leistungen<br />

Hoteländerungen und Änderungen im Reiseverlauf bzw.<br />

Konzertablauf bleiben vorbehalten!<br />

Transferfahrten zum/ab Hauptbus erfolgen im Pkw, Kleinbus<br />

oder Reisebus. Die Abfahrtszeit erhalten Sie mit den<br />

Reiseunterlagen. Bitte denken Sie an einen ausreichenden<br />

Versicherungsschutz für Ihre Reise - siehe www.pti.de/ptiversicherungen/.<br />

Weitere Hinweise finden Sie unter www.<br />

pti.de/hinweise.<br />

Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen<br />

Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis.<br />

Bürger anderer Nationalitäten informieren sich<br />

bitte bei den zuständigen staatlichen Stellen.<br />

Hotel Pyramida<br />

Bruce Springsteen<br />

2<br />

Hotel Pyramida<br />

2


DeuTscHLAnD 3-Tage-FlusskreuzFahrT • Pauschalreise P. P. in DK AB 270,-<br />

Eine Flusskreuzfahrt<br />

zum „Rhein"-Schnuppern<br />

schnupper-Kreuzfahrt<br />

zum TOP-Preis!<br />

(© Dutch Cruise Line B. V.)<br />

MS Dutch Symphony - Rheinmetropole Köln<br />

MS „Dutch Symphony“<br />

Wesel<br />

Frühbucher-Bonus: 100,- euR p.P. limitiertes<br />

Kontingent! Fragen sie uns!<br />

Köln<br />

DEUTSCHLAND<br />

Rhein<br />

(© Sina Ettmer - stock.adobe.com)<br />

Mosel<br />

Mainz<br />

Übernachtung<br />

Liegeplätze<br />

Ausflüge/Besichtigungen<br />

Köln<br />

Wollten auch Sie schon immer einmal das Reisen auf dem Fluss kennenlernen? Dann<br />

sind Sie bei uns genau richtig, denn mit dieser Reise bieten wir Ihnen an, in das Reiseerlebnis<br />

Flusskreuzfahrt hineinzuschnuppern, das sich immer größerer Beliebtheit erfreut.<br />

Dafür haben wir den längsten Fluss Deutschlands ausgewählt - den sagenumwobenen<br />

Rhein. Genießen Sie erlebnisreiche Tage an Bord der MS „Dutch Symphony“ und<br />

erkunden Sie die Rheinmetropole Köln bei einem Rundgang. Und wer weiß - die eine<br />

oder andere Überraschung wartet vielleicht auch noch auf Sie!<br />

Köln<br />

(© iStock.com/alxpin)<br />

„Schnuppertour“<br />

1. Tag: 11.07. Anreise - Wesel<br />

Am Nachmittag erreichen Sie Wesel. Dort erfolgt die Einschiffung<br />

auf die MS „Dutch Symphony“. Sie werden herzlich<br />

mit einem Cocktail an Bord des Schiffes begrüßt und beziehen<br />

Ihre Kabine. Während des Abendessens nimmt das Schiff<br />

Fahrt auf Richtung Köln.<br />

2. Tag: 12.07. Köln<br />

Sie erreichen am Morgen die Rheinmetropole Köln. Die<br />

Domstadt blickt auf eine über 2.000jährige Geschichte zurück,<br />

deren Spuren man überall in der Stadt sehen kann.<br />

Überwältigende Bauwerke, eindrucksvolle Museen, verträumte<br />

Gassen, lebendige Plätze, historische Gebäude und gemütliche<br />

Brauhäuser machen die Altstadt bei Jung und Alt beliebt.<br />

Sie erleben Köln bei einem geführten Rundgang und haben<br />

anschließend noch Zeit, die Stadt auf eigene Faust zu ergründen,<br />

bevor es heißt „Leinen los!“ Richtung Mainz.<br />

Nach einem erlebnisreichen Tag können Sie sich am Abend<br />

auf das Abschiedsdinner freuen.<br />

3. Tag: 13.07. Mainz<br />

Die MS „Dutch Symphony“ legt am Morgen in Mainz an.<br />

Nach dem Frühstück erfolgt bis 09:00 Uhr die Ausschiffung<br />

und anschließend die Rückreise.<br />

Köln<br />

(© engel.ac -stock.adobe.com)<br />

LeisTungen<br />

• Anreise nach Wesel und Rückreise ab Mainz im modernen<br />

Reisebus<br />

• Kreuzfahrt Wesel - Köln - Mainz<br />

• 2 Übernachtungen an Bord der MS „Dutch Symphony“<br />

(Außenkabinen mit Dusche/WC, je nach gebuchter Kategorie)<br />

• volle Verpflegung an Bord: (beginnend mit dem Abendessen<br />

am 1. Tag und endend mit dem Frühstück am 3.<br />

Tag), reichhaltiges Frühstücksbüfett, Mittagessen als<br />

3-Gang-Menü (Salat-Büfett, Hauptspeise, Dessert), Kaffee/Tee<br />

mit Kuchen am Nachmittag, 4-Gang-Abendessen<br />

sowie Mitternachtssnack ab ca. 22:00 Uhr<br />

• Begrüßungscocktail<br />

• Abschiedsdinner (Cocktail in der Lounge, 5-Gang-Menü)<br />

• Stadtführung Köln<br />

• Kofferservice<br />

• in- und ausländische Gebühren und Steuern (Hafen-,<br />

Schleusen- und Straßennutzung, Parkplätze, MwSt. usw.)<br />

• deutschsprechender Gästeservice an Bord<br />

HinWeise<br />

nicht im Reisepreis enthalten:<br />

- Serviceentgelt (Höhe nach eigenem Ermessen) sowie<br />

- alle nicht ausdrücklich genannten Leistungen<br />

Schiffsänderungen und Änderungen im Reiseverlauf bleiben<br />

vorbehalten! Transferfahrten zum/ab Hauptbus erfolgen<br />

im PKW, Kleinbus oder Reisebus. Die Abfahrtszeit erhalten<br />

Sie mit den Reiseunterlagen.<br />

Bitte denken Sie an einen ausreichenden Versicherungsschutz<br />

für Ihre Reise (siehe www.pti.de/pti-versicherungen)<br />

und beachten Sie weitere Hinweise sowie auch die Schiffsbeschreibung<br />

unter www.pti.de/flusskreuzfahrten.<br />

Mindestteilnehmerzahl: 100 Personen<br />

Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis.<br />

Bürger anderer Nationalitäten informieren sich<br />

bitte bei den zuständigen staatlichen Stellen.<br />

Veranstalter: Kreuzfahrtwelten GmbH in Zusammenarbeit<br />

mit PTI Panoramica Touristik International GmbH<br />

3<br />

TeRMin<br />

11.07.-13.07.24<br />

PReise<br />

CRS-Code [P 10006836]<br />

Frühbucher-Preis Reisepreis<br />

limitiertes Kontingent p. P.<br />

Hauptdeck:<br />

- 2-Bett-Kab. achtern [2BHA] 270,- 370,-<br />

- 2-Bett-Kabine [2BAH] 310,- 410,-<br />

- 2-Bett-Einzelnutzg. [DKHE] 512,- 612,-<br />

Mitteldeck standard:<br />

- 2-Bett-Kabine [2BAM] 360,- 460,-<br />

Mitteldeck superior:<br />

- 2-Bett-Kabine [2BAP] 400,- 500,-<br />

- 2-Bett-K. (Fenster<br />

nicht zu öffnen)<br />

[2BFN] 360,- 460,-<br />

Oberdeck standard:<br />

- 2-Bett-Kabine [2BAO] 440,- 540,-<br />

Oberdeck superior:<br />

- 2-Bett-Kabine [2BAS] 498,- 598,-<br />

3


ÖSTeRReicH 5-Tage-Busreise • Pauschalreise P. P. im dz Ab 929,-<br />

Roland Kaiser<br />

Live vor dem Schloss Schönbrunn!<br />

(© Stefanie Laubscher - pixabay)<br />

Wien - Prater - Schloss Schönbrunn - Roland Kaiser Konzert - Heurigenabend<br />

Wien<br />

Stephansdom<br />

Hofburg<br />

Wien<br />

Wiener<br />

Prater<br />

Hotel<br />

Amedia<br />

Donau<br />

(© Frank Embacher)<br />

Schloss<br />

Schönbrunn<br />

Konzert<br />

Roland Kaiser<br />

Schloss<br />

Belvedere<br />

ÖSTERREICH<br />

Übernachtung<br />

Roland Kaiser<br />

Roland Kaiser<br />

„Ich glaub, es geht schon wieder los...“ - Der Kaiser singt vor der Traumkulisse von<br />

Schloss Schönbrunn! Erleben Sie Roland Kaiser live mit seiner fabelhaften Band und einem<br />

Feuerwerk an Emotionen! 90 Mio. verkaufte Tonträger in einer über 48-jährigen<br />

Bühnen-Karriere und eine unzählige Anzahl an Hits wie „Santa Maria“ oder „Warum<br />

hast du nicht nein gesagt!“ stehen für einen Ausnahmekünstler, der bei seinen Fans eine<br />

regelrechte „Kaisermanie“ ausgelöst hat. Feiern Sie ausgelassen mit, denn eines ist sicher:<br />

Ein unvergessliches Konzerterlebnis vor einzigartiger Kulisse ist hier garantiert!<br />

Wien - Alte Hofburg<br />

1. Tag: 28.06. Anreise - Raum Regensburg/Passau<br />

Am Morgen erfolgt die Anreise über Bundesautobahnen bis in<br />

den Raum Regensburg/Passau zur ersten Übernachtung.<br />

2. Tag: 29.06. Wien<br />

Nach dem Frühstück fahren Sie weiter und erreichen Wien<br />

am Nachmittag. Sie werden im Hotel willkommen geheißen<br />

und können sich Ihr Abendessen schmecken lassen.<br />

3. Tag: 30.06. Stadtrundfahrt - Prater - Roland Kaiser<br />

Heute lernen Sie Wien während einer Stadtrundfahrt kennen.<br />

Bestaunen Sie bekannte Sehenswürdigkeiten, u.a. Schloss Belvedere,<br />

das Hundertwasserhaus oder die Wiener Ringstraße<br />

mit ihren imposanten Prunkbauten (Außenbesichtigungen).<br />

Anschließend besuchen Sie den Wiener Prater, den berühmtesten<br />

Erholungs- und Freizeitpark in Wien.<br />

Nach einem frühen Abendessen fahren Sie zum Schloss<br />

Schönbrunn und erleben das Highlight Ihrer Reise: Das Open<br />

Air Konzert von Roland Kaiser! Genießen Sie ein Hitfeuerwerk<br />

des wohl bekanntesten deutschen Schlagersängers vor<br />

einzigartiger Kulisse!<br />

4. Tag: 01.07. Wien - Heurigenabend<br />

Sie begeben sich am Vormittag mit der örtlichen Reiseleitung<br />

auf einen Spaziergang durch die Wiener Altstadt. Lernen Sie<br />

die bekannte Hofburg (Außenbesichtigung) oder das Wahrzeichen<br />

der Stadt, den Stephansdom, kennen. Im Anschluss haben<br />

Sie Freizeit um individuell die Stadt zu erkunden. Beim<br />

geselligen Heurigenabend mit 3-Gang-Menü und einem Glas<br />

Wein können Sie diese besondere Reise ausklingen lassen.<br />

5. Tag: 02.07. Rückreise<br />

(© Frank Embacher)<br />

Roland Kaiser<br />

Schloss Schönbrunn (© JFL Photography - stock.adobe.com)<br />

4


(© A. Karnholz - stock.adobe.com)<br />

(© Frank Embacher)<br />

Roland Kaiser<br />

Schloss Belverde<br />

eintrittskarte zum<br />

Konzert inkl.!<br />

(© Frank Embacher)<br />

(© LaMiaFotografia - Shutterstock.com)<br />

Roland Kaiser<br />

Roland Kaiser<br />

LeiSTungen<br />

• Fahrt im modernen Reisebus<br />

• 1 Übernachtung/Frühstücksbüfett und 3-Gang Abendessen<br />

im Raum Regensburg/Passau<br />

• 3 Übernachtungen/Frühstücksbüfett in Wien (Best Western<br />

Plus Amedia Hotel)<br />

• alle Zimmer mit Bad oder Dusche/WC<br />

• 2x Abendessen (3-Gang-Menü oder Büfett)<br />

• 1x Heurigenabend, inkl. 3-Gang-Menü und 1 Glas Wein<br />

• Stadtrundfahrt Wien<br />

• geführter Altstadtrundgang Wien<br />

• Außenbesichtigung/Besuch Schlosspark Schönbrunn<br />

• Besuch Wiener Prater<br />

• Eintrittskarte in der PK 4 für das Konzert von Roland<br />

Kaiser am 30.06. vor dem Schloss Schönbrunn, inkl.<br />

Transfer<br />

• in- und ausländische Gebühren und Steuern (Parkplätze,<br />

Straßennutzung, MwSt. usw.)<br />

(© PLAZA Hotelgroup GmbH)<br />

iHR uRLAubSdomiziL<br />

Im pulsierenden Geschäftsviertel des 3. Wiener Gemeindebezirks<br />

und nur 4 U-Bahnstationen vom Stadtzentrum entfernt<br />

begrüßt Sie das moderne 4-Sterne beST WeSTeRn<br />

PLuS Amedia Hotel in Wien. Freuen Sie sich auf<br />

stilvolle Zimmer, eine Sauna und ein Dampfbad sowie kostenfreies<br />

Highspeed-WLAN. Den U-Bahnhof Kardinal-<br />

Nagl-Platz erreichen Sie nach 700 m. Die modern gestalteten<br />

Zimmer sind mit neuester Technik ausgestattet und<br />

umfassen eine individuell regulierbarer Klimaanlage, Schalldämmung,<br />

einen Flachbild-Sat-TV mit internationalen Kanälen<br />

und kostenlose Telefonate in 24 Länder. Ein Designerbad<br />

mit einer ebenerdigen Glasdusche oder einer<br />

Badewanne sowie Tee- und Kaffeezubehör gehören zu den<br />

Annehmlichkeiten der Zimmer. Zu den öffentlichen Bereichen<br />

des Amedia Hotel gehört auch eine Kaffee-Lounge.<br />

Entspannen Sie an der Hotelbar oder im Wellnessbereich.<br />

(© PLAZA Hotelgroup GmbH)<br />

TeRmin & PReiSe<br />

CRS-Code [BU 10006730]<br />

Reisepreis<br />

Termin<br />

p.P. im DZ<br />

28.06.-02.07.24 929,-<br />

Zuschläge p. P.<br />

- Einzelzimmer: 198,-<br />

- Eintrittskarte PK 3: [EK2303] 10,-<br />

- Eintrittskarte PK 2: [EK2302] 30,-<br />

HinWeiSe<br />

nicht im Reisepreis enthalten:<br />

- alle nicht ausdrücklich genannten Leistungen<br />

Hoteländerungen und Änderungen im Reiseverlauf bzw.<br />

Konzertablauf bleiben vorbehalten! Transferfahrten zum/ab<br />

Hauptbus erfolgen im PKW, Kleinbus oder Reisebus. Die<br />

Abfahrtszeit erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.<br />

Bitte denken Sie an einen ausreichenden Versicherungsschutz<br />

für Ihre Reise - siehe www.pti.de/pti-versicherungen/.<br />

Weitere Hinweise finden Sie unter www.pti.de/hinweise.<br />

Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen<br />

Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis.<br />

Bürger anderer Nationalitäten informieren sich<br />

bitte bei den zuständigen staatlichen Stellen.<br />

Best Western Plus Amedia Hotel Wien<br />

Best Western Plus Amedia Hotel Wien<br />

4<br />

BW Plus Amedia Hotel Wien (© PLAZA Hotelgroup GmbH)<br />

5


NiedeRLANde - BeLgieN 6-Tage-FlusskreuzFahrT • Pauschalreise P. P. iN dK AB 1099,-<br />

André Rieu<br />

Der „Walzerkönig“ aus Maastricht<br />

Nijmegen - Dordrecht - Antwerpen - Maastricht - André Rieu Konzert - Roermond<br />

André Rieu (© ANDRÉ RIEU PRODUCTIONS BV - ARP)<br />

Konzert von André Rieu in maastricht,<br />

eintrittskarte inkl.!<br />

Nordsee<br />

Schelde<br />

Lek<br />

Albert-Kanal<br />

Dordrecht<br />

Antwerpen<br />

Maas<br />

NIEDER-<br />

LANDE<br />

Nijmegen<br />

DEUTSCHLAND<br />

Rhein<br />

Roermond<br />

(© Boros Stroujko - Shutterstock.com)<br />

(© Gilbert M - Shutterstock.com)<br />

BELGIEN<br />

Maastricht<br />

Ausflüge/Besichtigungen<br />

Route Nijmegen – Roermond<br />

Route Roermond – Nijmegen<br />

Maastricht<br />

André Rieu<br />

Tauchen Sie ein in die Welt des wohl erfolgreichsten Violinisten der Welt, André Rieu,<br />

und seinem Johann-Strauss-Orchester. Die MS „Dutch Symphony“ fährt mit Ihnen<br />

durch die Provinzen Gelderland und Limburg. Sie entdecken die historische Stadt<br />

Dordrecht und das schöne Antwerpen in Belgien. In Maastricht erleben Sie den Höhepunkt<br />

Ihrer Reise - das Open-Air-Konzert von André Rieu. Feiern Sie ausgelassen mit<br />

bei seinen stimmungsvollen Polkas, schunkeln Sie im Dreiviertel Takt zu herrlicher Walzermusik<br />

oder lassen Sie sich von den leisen Tönen in „Gänsehautstimmung“ versetzen.<br />

Dordrecht<br />

Frühbucher-Bonus: 150,- euR<br />

p.P. limitiert! Fragen sie uns!<br />

Route NijmegeN-RoeRmoNd<br />

1. tag: 01.07. Anreise – Nijmegen – dordrecht<br />

Am frühen Morgen erfolgt die Anreise in die niederländische<br />

Stadt Nijmegen, und Sie gehen am Nachmittag an Bord der<br />

MS „Dutch Symphony“. Nach dem Kabinenbezug lädt der<br />

Kapitän Sie zu einem Begrüßungsdrink ein, und es heißt „Leinen<br />

los“ zum ersten Liege- und Übernachtungsplatz in<br />

Dordrecht.<br />

2. tag: 02.07. dordrecht - Antwerpen<br />

Dordrecht* liegt am sogenannten „Drei-Flüsse-Eck“ (Kanal<br />

Noord, Oude Maas und Dordtse) und proklamiert für sich<br />

das Recht, die älteste Stadt der Niederlande zu sein. In der historischen<br />

Innenstadt reihen sich Gebäude aus dem Mittelalter<br />

und der Moderne aneinander.<br />

Während des Mittagessens fährt die MS „Dutch Symphony“<br />

weiter und erreicht über den Schelde Rijnkanaal am Abend<br />

Antwerpen. Verbringen Sie ein paar schöne Stunden an Bord<br />

und genießen Sie die schönen Ausblicke vom Sonnendeck.<br />

3. tag: 03.07. Antwerpen<br />

Am Vormittag haben Sie die Möglichkeit, an einer Stadtrundfahrt<br />

mit Rundgang durch Antwerpen, bekannt als das Zentrum<br />

des Diamantenhandels, teilzunehmen*. Dabei bestaunen<br />

Sie die beeindruckenden mittelalterlichen und barocken Bauten<br />

rund um das Zentrum. Sehen Sie u.a. die größte gotische<br />

Kirche Belgiens mit dem fantastischen Glockenturm, den Brabo-Brunnen<br />

auf dem Grote Markt und das berühmte Rubenshaus.<br />

Den Nachmittag können Sie nach Ihren eigenen Vorstellungen<br />

in der zauberhaften Rubensstadt gestalten.<br />

4. tag: 04.07. maastricht - open-Air-Konzert André Rieu<br />

Am frühen Morgen geht die Fahrt weiter auf dem Albert-Kanal<br />

in Richtung Maastricht.<br />

Maastricht, an beiden Seiten der Maas gelegen, ist die Hauptstadt<br />

der niederländischen Provinz Limburg und auch der Geburtsort<br />

des Violinisten André Rieu.<br />

Das Schiff kommt hier abends an. Nach dem Abendessen an<br />

Bord geht es zum Highlight Ihrer Reise, dem Open-Air-Konzert<br />

von André Rieu auf dem wohl romantischsten Platz der<br />

Niederlande, dem Maastrichter Vrijthof. Mit Talent, Humor<br />

André Rieu in Concert<br />

und Romantik begeistert André Rieu gemeinsam mit seinem<br />

Johann-Strauss-Orchester seit Jahren Millionen von Klassik-<br />

Fans. Neben den schönsten Walzern spielt er bekannte Hits<br />

aus Filmen, Musicals, Rock und Pop und zählt wohl auch deshalb<br />

zu einem der beliebtesten Künstler weltweit.<br />

Genießen Sie das Open-Air-Konzert des wohl erfolgreichsten<br />

Violinisten der Welt!<br />

5. tag: 05.07. maastricht - Roermond<br />

Am Vormittag lernen Sie die schöne Stadt Maastricht bei einem<br />

informativen Stadtrundgang kennen*. In Maastricht<br />

bleibt Ihnen Zeit für eigene Entdeckungen in dieser Stadt,<br />

denn das Schiff liegt hier bis 16:00 Uhr. Liegeplatz der Übernachtung<br />

wird Roermond sein. Freuen Sie sich am Abend auf<br />

das Abschiedsdinner und genießen Sie die letzten Stunden an<br />

Bord der MS „Dutch Symphony“.<br />

6. tag: 06.07. Roermond - Ausschiffung - Rückreise<br />

Nach dem Frühstück heißt es Abschied nehmen von der MS<br />

„Dutch Symphony“ und es erfolgt die Rückreise.<br />

Route RoeRmoNd-NijmegeN<br />

Diese Reiseroute verläuft entgegengesetzt, d. h. die Anreise erfolgt<br />

nach Roermond und die Rückreise ab Nijmegen.<br />

Den genauen Reiseablauf entnehmen Sie bitte der Tabelle<br />

„Fahrplan & Ausflüge“.<br />

(© ANDRÉ RIEU PRODUCTIONS BV - ARP)<br />

6


iHR AusFLugsPRogRAmm<br />

Alle Ausflüge mit deutschsprachiger Reiseleitung und ggf. mit<br />

Busbegleitung.<br />

Dordrecht<br />

Dordrecht, die wohl älteste Stadt der Niederlande, besticht durch<br />

ihr historisches Kulturerbe. Bei einem Spaziergang sehen Sie die<br />

historischen Sehenswürdigkeiten.<br />

20,- euR p.P.<br />

Antwerpen<br />

Antwerpen, bekannt als Zentrum des Diamantenhandels, lernen<br />

Sie bei einer kleinen Stadtrundfahrt und bei einem kleinen Spaziergang<br />

kennen.<br />

43,- euR p.P.<br />

Maastricht<br />

Bei diesem Spaziergang sehen Sie die schönsten Orte der Altstadt.<br />

Sie passieren die Stadtmauern, den Park, das Jekerkartier sowie<br />

den Vrijthof.<br />

20,- euR p.P.<br />

Route Nijmegen-Roermond<br />

tag Hafen Ankunft Abfahrt Ausflüge<br />

1. tag Nijmegen<br />

Dordrecht 22:00<br />

2. tag Dordrecht<br />

Antwerpen 19:30<br />

17:00 Einschiffung ab 16:00 Uhr<br />

12:30 Rundgang Dordrecht*<br />

3. tag Antwerpen Rundfahrt/ -gang Antwerpen*<br />

Nachmittag zur freien Verfügung<br />

4. tag Antwerpen<br />

Maastricht 19:00<br />

5. tag Maastricht<br />

Roermond 22:00<br />

FAHRPLAN & AusFLüge<br />

die mit * markierten Ausflüge können vorab als Ausflugspaket oder einzeln an Bord gebucht werden.<br />

02:00<br />

Besuch des André Rieu Konzertes (Beginn um 21:00 Uhr)<br />

16:00 Rundgang Maastricht*<br />

Anschließend Freizeit<br />

6. tag Roermond Ausschiffung bis 09:00 Uhr<br />

Summe der einzelnen Ausflüge:<br />

Ausflugspaket zum Vorzugspreis:<br />

83,- EUR p.P.<br />

73,- euR p.P.<br />

(© Arena MANAGEMENT GmbH)<br />

Route Roermond-Nijmegen<br />

tag Hafen Ankunft Abfahrt Ausflüge<br />

1. tag Roermond Einschiffung ab 16:00 Uhr<br />

2. tag Roermond<br />

Maastricht 13:00<br />

3. tag Maastricht<br />

Antwerpen 19:00<br />

06:00<br />

02:00<br />

Rundgang Maastricht*<br />

Besuch des André Rieu Konzertes (Beginn um 21:00 Uhr)<br />

4. tag Antwerpen Rundfahrt/ -gang Antwerpen*<br />

Nachmittag zur freien Verfügung<br />

5. tag Antwerpen<br />

Dordrecht<br />

Nijmegen<br />

08:00<br />

21:00<br />

00:01<br />

14:00 Rundgang Dordrecht*<br />

6. tag Nijmegen Ausschiffung bis 09:00 Uhr<br />

André Rieu<br />

Antwerpen<br />

(© leoks - Shutterstock.com)<br />

Maastricht<br />

(© Boros Stroujko - Shutterstock.com)<br />

André Rieu<br />

LeistuNgeN<br />

• Anreise nach Nijmegen und Rückreise ab Roermond bzw.<br />

umgekehrt im modernen Reisebus<br />

• Kreuzfahrt Nijmegen - Dordrecht - Antwerpen - Maastricht<br />

- Roermond bzw. umgekehrt<br />

• 5 Übernachtung an Bord der MS „Dutch Symphony“<br />

(Außenkabinen mit Dusche/WC; je nach gebuchter Kategorie)<br />

• volle Verpflegung an Bord: (beginnend mit dem Abendessen<br />

am 1. Tag und endend mit dem Frühstück am 6.<br />

Tag), reichhaltiges Frühstücksbüfett, Mittagessen als<br />

3-Gang-Menü (Salat-Büffet, Hauptspeise, Dessert), Kaffee/Tee<br />

mit Kuchen am Nachmittag, 4-Gang-Abendessen<br />

sowie Mitternachtssnack ab ca. 22:00 Uhr<br />

• Begrüßungscocktail<br />

• Kapitänsdinner (Cocktail in der Lounge, 5-Gang-Menü)<br />

• Kofferservice<br />

• tägliches Unterhaltungsprogramm (z. B. Bingo, Quiz,<br />

Live-Musik)<br />

• Besuch des open Air-Konzertes von André Rieu am<br />

04.07.24 bzw. am 07.07.24 in maastricht, Karte in Kategorie<br />

Rang 3 (B3) inklusive<br />

• in- und ausländische Steuern und Gebühren (Hafen-,<br />

Schleusen- und Straßennutzung, Parkplätze MwSt. usw.)<br />

• Deutschsprechender Gästeservice an Bord<br />

Antwerpen (© Sira Anamwong - Shutterstock.com)<br />

HiNweise<br />

Nicht im Reisepreis enthalten:<br />

- Serviceentgelt (Höhe nach eigenem Ermessen) sowie<br />

- alle nicht ausdrücklich genannten Leistungen<br />

Schiffsänderungen und Änderungen im Reiseverlauf bleiben<br />

vorbehalten! Transferfahrten zum/ab Hauptbus erfolgen im<br />

PKW, Kleinbus oder Reisebus. Die Abfahrtszeit erhalten Sie<br />

mit den Reiseunterlagen.<br />

Bitte denken Sie an einen ausreichenden Versicherungsschutz<br />

für Ihre Reise (siehe www.pti.de/pti-versicherungen<br />

und beachten Sie weitere Hinweise sowie auch die Schiffsbeschreibung<br />

unter www.pti.de/flusskreuzfahrten.<br />

Mindestteilnehmerzahl: 100 Personen<br />

Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis.<br />

Bürger anderer Nationalitäten informieren sich<br />

bitte bei den zuständigen staatlichen Stellen.<br />

André Rieu mit seinem Johann-Strauß-Orchester<br />

(© ANDRÉ RIEU PRODUCTIONS BV - ARP)<br />

Veranstalter: Kreuzfahrtwelten GmbH in Zusammenarbeit<br />

mit PTI Panoramica Touristik International GmbH<br />

5<br />

teRmiNe<br />

01.07.-06.07.24 Route Nijmegen-Roermond<br />

06.07.-11.07.24 Route Roermond-Nijmegen<br />

PReise<br />

CRS-Code [P 10006709]<br />

Frühbucher-Preis Reisepreis<br />

limitiertes Kontingent p. P.<br />

Hauptdeck:<br />

- 2-Bett-Kabine Achtern [2BHA] 1099,- 1249,-<br />

- 2-Bett-Kabine [2BAH] 1224,- 1374,-<br />

- 2-Bett-Einzelnutzung [DKHE] 1775,- 1925,-<br />

mitteldeck standard:<br />

- 2-Bett-Kabine [2BAM] 1334,- 1484,-<br />

mitteldeck superior:<br />

- 2-Bett-Kabine [2BAP] 1409,- 1559,-<br />

oberdeck standard:<br />

- 2-Bett-Kabine [2BAO] 1584,- 1734,-<br />

oberdeck superior:<br />

- 2 Bett-Kabine [2BAS] 1684,- 1834,-<br />

Zuschläge p. P.<br />

- Ausflugspaket (* Ausflüge lt. Beschreibung<br />

zum Vorzugspreis):<br />

[TA7700] 73,-<br />

7


PTI-FORMBLATT „PAUSCHALREISE“<br />

Formblatt „Pauschalreise“<br />

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise<br />

nach § 651a BGB der PTI Panoramica Touristik International GmbH<br />

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU)<br />

2015/2302.<br />

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.<br />

Die PTI Panoramica Touristik International GmbH, 18184 Roggentin, Neu Roggentiner Straße 3, Telefon 038204 65-500 trägt die<br />

volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.<br />

Zudem verfügt die PTI Panoramica Touristik International GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Ab sicherung für die Rückzahlung<br />

Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im<br />

Fall seiner Insolvenz.<br />

PTI-Formblatt<br />

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302<br />

• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise<br />

vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.<br />

• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße<br />

Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.<br />

• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu<br />

einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem<br />

Reisebüro in Verbindung setzen können.<br />

• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen<br />

Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten –<br />

auf eine andere Person übertragen.<br />

• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte<br />

Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im<br />

Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens<br />

20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des<br />

Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.<br />

Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung<br />

vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die<br />

entsprechenden Kosten sich verringern.<br />

• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag<br />

zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen,<br />

wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme<br />

des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise<br />

verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise<br />

absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung<br />

und unter Umständen auf eine Entschädigung.<br />

• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn<br />

der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag<br />

zurücktreten, beispielsweise, wenn am Bestimmungsort schwerwiegende<br />

Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich<br />

beeinträchtigen.<br />

• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise<br />

gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr<br />

vom Vertrag zurücktreten.<br />

• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise<br />

nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem<br />

Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.<br />

Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom<br />

Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses<br />

Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht<br />

werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung<br />

der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter<br />

es versäumt, Abhilfe zu schaffen.<br />

• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz,<br />

wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht<br />

werden.<br />

• Der Reisende hat die Obliegenheit, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen<br />

Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.<br />

• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in<br />

Schwierigkeiten befindet.<br />

• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten<br />

– des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt<br />

die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers<br />

nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil<br />

der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden<br />

gewährleistet. Die PTI Panoramica Touristik International GmbH hat<br />

eine Insolvenzabsicherung mit der tourVERS Touristik-Versicherungs-<br />

Service GmbH, Kontakt für Rückfragen zur Insolvenzversicherung:<br />

Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Telefon 040 244 288 0,<br />

Kontakt für Schadensfall: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz<br />

1, 20354 Hamburg, Telefon +49(0)40 53799360<br />

abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren,<br />

wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der PTI Panoramica<br />

Touristik International GmbH verweigert werden.<br />

Webseite auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu<br />

finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de<br />

8


REISEBEDINGUNGEN DER PANORAMICA TOURISTIK INTERNATIONAL GMBH<br />

Sehr geehrte Kunden und Reisende,<br />

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma PTI Panoramica Touristik International<br />

GmbH, nachfolgend „PTI“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages bzw. Vertrages über Einzelleistungen sowie Tagesreisen. Sie ergänzen<br />

die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB), sowie<br />

die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611 ff. BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!<br />

1. Geltungsbereich dieser Reisebedingungen;<br />

Einzelleistungen und Tagesreisen<br />

1.1. Diese Reisebedingungen gelten, sofern nachstehend<br />

nicht ausdrücklich abweichend geregelt, sowohl für<br />

Pauschalangebote der PTI als auch für alleinstehende<br />

Reiseleistungen der PTI, insbesondere Nur-Flug und<br />

Nur-Hotel-Buchungen, sowie für Tagesreisen der PTI.<br />

1.2. Einzelleistungen bzw. Tagesreisen werden nach<br />

Maßgabe dieser Reisebedingungen sowie der gesetzlichen<br />

Bestimmungen des Pauschalreiserechts in entsprechender<br />

Anwendung angeboten.<br />

1.3. Soweit der Kunde durch die Anwendung des Pauschalreiserechts<br />

und dieser Reisebedingungen rechtlich<br />

benachteiligt werden sollte, gelten die jeweils einschlägigen<br />

allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.<br />

1.4. Jede nachstehende Bezugnahme auf die Begriffe<br />

„Reise“ und Pauschalreise“ erfasst daher sowohl Pauschalreisevertragsleistungen<br />

als auch Einzelreiseleistungen<br />

bzw. Tagesreiseleistungen.<br />

2. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen<br />

des Kunden<br />

2.1. Für alle Buchungswege gilt:<br />

a) Grundlage des Angebots von PTI und der Buchung<br />

des Kunden sind die Reiseausschreibung und<br />

die ergänzenden Informationen von PTI für die jeweilige<br />

Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung<br />

vorliegen.<br />

b) Reisevermittler und Buchungsstellen sind von<br />

PTI nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,<br />

Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die<br />

den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern,<br />

über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich<br />

von PTI zugesagten Leistungen hinausgehen oder im<br />

Widerspruch dazu stehen.<br />

c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von PTI<br />

vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot<br />

von PTI vor, an das PTI für die Dauer von 7 Tagen gebunden<br />

ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses<br />

neuen Angebots zustande, soweit PTI bezüglich des neuen<br />

Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine<br />

vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und<br />

der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter<br />

die Annahme durch ausdrückliche Erklärung<br />

oder Anzahlung erklärt.<br />

d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen<br />

Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen,<br />

den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten,<br />

die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl<br />

und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3<br />

Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann<br />

nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies<br />

zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.<br />

e) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen<br />

von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,<br />

wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende<br />

Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte<br />

Erklärung übernommen hat.<br />

2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,<br />

schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt,<br />

gilt:<br />

a) Mit der Buchung bietet der Kunde PTI den Abschluss<br />

des Pauschalreisevertrages verbindlich an<br />

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung<br />

(Annahmeerklärung) durch PTI zustande. Bei<br />

oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird PTI dem<br />

Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende<br />

Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger<br />

(welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert<br />

so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie<br />

ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist,<br />

z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der<br />

Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in<br />

Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB<br />

hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher<br />

Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von<br />

Geschäftsräumen erfolgte.<br />

2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr<br />

(z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:<br />

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen<br />

Buchung in der entsprechenden Anwendung von PTI<br />

erläutert.<br />

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben,<br />

zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten<br />

Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit<br />

zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.<br />

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen<br />

Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich<br />

maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.<br />

d) Soweit der Vertragstext von PTI im Onlinebuchungssystem<br />

gespeichert wird, wird der Kunde darüber<br />

und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes<br />

unterrichtet.<br />

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)<br />

„zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde PTI den<br />

Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.<br />

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung<br />

unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.<br />

g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung<br />

des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen<br />

Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen<br />

eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.<br />

PTI ist vielmehr frei in der Entscheidung,<br />

das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen<br />

oder nicht.<br />

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung<br />

von PTI beim Kunden zu Stande.<br />

i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme<br />

der Buchung des Kunden durch Betätigung des<br />

Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende<br />

unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm<br />

(Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag<br />

mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung<br />

beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass<br />

es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung<br />

nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit<br />

zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger<br />

und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird.<br />

Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch<br />

nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten<br />

zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich<br />

nutzt. PTI wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung<br />

der Reisebestätigung in Textform übermitteln.<br />

2.4. PTI weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften (§ 312 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach<br />

§ 651a und § 651c BGB und bei Verträgen über Einzelreiseleistungen<br />

bzw. Tagesreisen, die im Fernabsatz (Briefe,<br />

Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über<br />

Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie<br />

Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen<br />

wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die<br />

gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere<br />

das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu<br />

auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der<br />

Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb<br />

von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn,<br />

die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss<br />

beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers<br />

geführt worden; im letztgenannten Fall besteht<br />

ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.<br />

3. Bezahlung<br />

3.1. PTI und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf<br />

den Reisepreis vor Beendigung von Pauschalreisen nur<br />

fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag<br />

besteht und dem Kunden der Sicherungsschein<br />

mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in<br />

klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben<br />

wurde.<br />

3.2. Bei Zahlungen auf Einzelleistungen und Tagesreisen<br />

besteht seitens PTI keine Verpflichtung zur Kundengeldabsicherung,<br />

sodass auch kein Sicherungsschein<br />

herausgegeben wird.<br />

3.3. Bei Pauschalreisen wird nach Vertragsabschluss<br />

gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung<br />

in Höhe von 30 % bei Hochseekreuzfahrten, in<br />

Höhe von 20 % bei Flusskreuzfahrten sowie bei Busreisen<br />

und Tagesreisen über 500 € pro Person, welche ebenfalls<br />

eine Pauschalreise darstellen, eine Anzahlung von<br />

nur 15% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung<br />

wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern<br />

der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht<br />

mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt<br />

werden kann. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor<br />

Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.<br />

3.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die<br />

Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,<br />

obwohl PTI zur ordnungsgemäßen<br />

Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in<br />

der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten<br />

erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs-<br />

oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden<br />

besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten,<br />

so ist PTI berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung<br />

nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag<br />

zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten<br />

gemäß Ziffer 6 zu belasten.<br />

4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn,<br />

die nicht den Reisepreis betreffen<br />

4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von<br />

Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages,<br />

die nach Vertragsabschluss notwendig<br />

werden und von PTI nicht wider Treu und Glauben<br />

herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor<br />

Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich<br />

sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht<br />

beeinträchtigen.<br />

4.2. PTI ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen<br />

unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund<br />

auf einem dauerhaften Datenträger (z.B.<br />

auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich<br />

und in hervorgehobener Weise zu informieren.<br />

4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen<br />

Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung<br />

von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt<br />

des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde<br />

berechtigt, innerhalb einer von PTI gleichzeitig mit<br />

Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist<br />

entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich<br />

vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der<br />

Kunde nicht innerhalb der von PTI gesetzten Frist ausdrücklich<br />

gegenüber PTI den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag,<br />

gilt die Änderung als angenommen.<br />

4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben<br />

unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln<br />

behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die<br />

Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell<br />

angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit<br />

zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden<br />

der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2<br />

BGB zu erstatten<br />

5. Preiserhöhung; Preissenkung<br />

5.1. Die nachstehenden Regelungen finden keine Anwendung<br />

auf Einzelleistungen und Tagesreisen gem. Ziffer<br />

1 dieser Bedingungen.<br />

5.2. PTI behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g<br />

BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im<br />

Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen,<br />

soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte<br />

a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von<br />

Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder<br />

andere Energieträger,<br />

b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für<br />

vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen-<br />

oder Flughafengebühren, oder<br />

c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise<br />

geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis<br />

auswirkt.<br />

PTI-Reisebedingungen<br />

9


REISEBEDINGUNGEN DER PANORAMICA TOURISTIK INTERNATIONAL GMBH<br />

PTI-Reisebedingungen<br />

5.3. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig,<br />

sofern PTI den Reisenden in Textform klar und verständlich<br />

über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet<br />

und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.<br />

5.4. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:<br />

a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen<br />

nach 5.2a) kann PTI den Reisepreis nach Maßgabe<br />

der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />

• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung<br />

kann PTI vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.<br />

• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen<br />

pro Beförderungsmittel von PTI anteilig<br />

geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere<br />

Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen<br />

geteilt. Den sich so für jede beförderte Person ergebenden<br />

Erhöhungsbetrag kann PTI vom Kunden verlangen.<br />

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben<br />

gem. 5.2b) kann der Reisepreis um den entsprechenden,<br />

anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.<br />

c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 5.2c) kann<br />

der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem<br />

sich die Reise dadurch für PTI verteuert hat.<br />

5.5. PTI ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf<br />

sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen,<br />

wenn und soweit sich die in 5.2 a) - c) genannten<br />

Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss<br />

und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren<br />

Kosten für PTI führt. Hat der Kunde/Reisende<br />

mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der<br />

Mehrbetrag von PTI zu erstatten. PTI darf jedoch von<br />

dem zu erstattenden Mehrbetrag die PTI tatsächlich entstandenen<br />

Verwaltungsausgaben abziehen. PTI hat dem<br />

Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen,<br />

in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.<br />

5.6. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor<br />

Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.<br />

5.7. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde<br />

berechtigt, innerhalb einer von PTI gleichzeitig mit<br />

Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen<br />

Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich<br />

vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt<br />

der Kunde nicht innerhalb der von PTI gesetzten Frist<br />

ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag,<br />

gilt die Änderung als angenommen.<br />

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/<br />

Stornokosten<br />

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom<br />

Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist<br />

gegenüber PTI unter der nachfolgend angegebenen Anschrift<br />

zu erklären; falls die Reise über einen Reisevermittler<br />

gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem<br />

gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen,<br />

den Rücktritt in Textform zu erklären.<br />

6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt<br />

der Kunde die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter<br />

den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen<br />

kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung<br />

verlangen, soweit der Rücktritt nicht von PTI zu<br />

vertreten ist. PTI kann keine Entschädigung verlangen,<br />

soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer<br />

Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände<br />

auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder<br />

die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort<br />

erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar<br />

und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der<br />

Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre<br />

Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn<br />

alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.<br />

6.3. PTI hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen<br />

unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen<br />

der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie<br />

unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von<br />

Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige<br />

Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt.<br />

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs<br />

der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen<br />

Stornostaffel berechnet:<br />

a) Bei Bus- und Bahnreisen und Reisen, die nicht<br />

unter die Staffeln b), c) oder d) fallen (Staffel A):<br />

• bis inkl. 43. Tag vor Reisebeginn 15%<br />

• ab 42. bis inkl. 29. Tag vor Reisebeginn 20%<br />

• ab 28. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 40%<br />

• ab 14. bis inkl. 7. Tag vor Reisebeginn 60%<br />

• ab 6. bis inkl. 1. Tag vor Reisebeginn 70%<br />

• am Tag der Abreise und<br />

bei Nichtantritt der Reise 95%<br />

b) Flusskreuzfahrten (Staffel B)<br />

• bis 60. Tag vor Reisebeginn 20%<br />

• ab 59. bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 25%<br />

• ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 35%<br />

• ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 60%<br />

• ab 14. Tag vor Reisebeginn 80%<br />

• am Tag der Abreise und<br />

bei Nichtantritt der Reise 95%<br />

c) Bei Hochseekreuzfahrten (Staffel C)<br />

• bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 30%<br />

• ab dem 89. bis inkl. 50. Tag vor Reisebeginn 35%<br />

• ab dem 49. bis inkl. 45. Tag vor Reisebeginn 40%<br />

• ab dem 44. bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 50%<br />

• ab dem 29. bis inkl. 17. Tag vor Reisebeginn 75%<br />

• ab dem 16. bis inkl. 10. Tag vor Reisebeginn 85%<br />

• ab dem 9. bis inkl. 2 Tage vor Reisebeginn 90%<br />

• ab dem 1. Tag vor Reisebeginn &<br />

bei Nichtantritt der Reise 95%<br />

d) Bei Flugreisen (Staffel D)<br />

• bis 60. Tag vor Reisebeginn 20%<br />

• ab 59. bis inkl. 32. Tag vor Reisebeginn 30%<br />

• ab 31. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 40%<br />

• ab 21. bis inkl. 11. Tag vor Reisebeginn 60%<br />

• ab 10. bis inkl. 3. Tag vor Reisebeginn 80%<br />

• ab 2. Tag vor Reisebeginn &<br />

bei Nichtantritt der Reise 95%<br />

6.4. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen nach Ziffer<br />

1 dieser Bedingungen finden die Stornopauschalen nach<br />

Ziffer 6.3. keine Anwendung. PTI behält sich vor eine<br />

abweichende Entschädigung nach den gesetzlichen Regelungen<br />

zu verlangen.<br />

6.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen,<br />

PTI nachzuweisen, dass PTI überhaupt kein oder<br />

ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die<br />

von PTI geforderte Entschädigungspauschale.<br />

6.6. Bei Pauschalreisen gilt eine Entschädigungspauschale<br />

gem. Ziffer 6.3. als nicht festgelegt und vereinbart,<br />

soweit PTI nachweist, dass PTI wesentlich höhere<br />

Aufwendungen entstanden sind, als der kalkulierte Betrag<br />

der Pauschale, die im Falle einer Vereinbarung zur<br />

Anwendung gekommen wäre. In diesem Fall ist PTI<br />

verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung<br />

der ersparten Aufwendungen und des<br />

Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der<br />

Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.<br />

6.7. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts<br />

zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt §<br />

651 h Abs. 5 BGB unberührt.<br />

6.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e<br />

BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem<br />

dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner<br />

ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag<br />

eintritt, bleibt durch die vorstehenden<br />

Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in<br />

jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie dem Reiseveranstalter 7<br />

Tage vor Reisebeginn zugeht.<br />

6.9. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />

sowie einer Versicherung zur Deckung der<br />

Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird<br />

dringend empfohlen.<br />

7. Umbuchungen<br />

7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss<br />

auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,<br />

des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft,<br />

der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder<br />

sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies<br />

gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil<br />

PTI keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche<br />

Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber<br />

dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung<br />

kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen<br />

auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen,<br />

kann PTI bei Einhaltung der nachstehenden<br />

Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro<br />

von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben.<br />

Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes<br />

im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt<br />

bei Pauschalreisen jeweils bis zu dem Zeitpunkt des<br />

Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart<br />

gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 6 € 15,- pro betroffenen<br />

Reisenden.<br />

7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach<br />

Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung<br />

überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom<br />

Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den Bedingungen<br />

und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt<br />

werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die<br />

nur geringfügige Kosten verursachen.<br />

7.3. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen beträgt das<br />

Umbuchungsentgelt, sofern eine Umbuchung überhaupt<br />

möglich ist, bis 6 Werktage vor Leistungsbeginn 15 €.<br />

Umbuchungswünsche des Kunden, welche später als 6<br />

Werktage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern<br />

ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach<br />

Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag gem. Ziffer 6 dieser<br />

Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt<br />

werden.<br />

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren<br />

vertragsgemäßer Erbringung PTI bereit und in der Lage<br />

war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden<br />

zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige<br />

Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn<br />

nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien<br />

Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages<br />

berechtigt hätten. PTI wird sich um Erstattung der ersparten<br />

Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.<br />

Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig<br />

unerhebliche Leistungen handelt.<br />

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl<br />

9.1. Bei Tagesreisen liegt die Mindestteilnehmerzahl<br />

bei 25 Personen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei<br />

Pauschalreisen und Einzelleistungen ist die Mindestteilnehmerzahl<br />

der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung<br />

zu entnehmen. PTI kann bei Nichterreichen<br />

einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender<br />

Regelungen zurücktreten:<br />

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt<br />

des Zugangs der Rücktrittserklärung von PTI<br />

beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen<br />

Unterrichtung angegeben sein<br />

b) PTI hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste<br />

Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben<br />

c) PTI ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die<br />

Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,<br />

dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl<br />

nicht durchgeführt wird.<br />

d) Bei Pauschalreisen ist ein Rücktritt von PTI später<br />

als 4 Wochen vor Reisebeginn unzulässig.<br />

9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,<br />

erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen<br />

unverzüglich zurück, Ziffer 6.7 gilt entsprechend.<br />

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen<br />

10.1. PTI kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung<br />

einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet<br />

einer Abmahnung von PTI nachhaltig stört oder wenn<br />

der Kunde sich in solchem Maß vertragswidrig verhält,<br />

dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt<br />

ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten<br />

ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten<br />

des Reiseveranstalters beruht.<br />

10.2. Kündigt PTI, so behält PTI den Anspruch auf<br />

den Reisepreis; PTI muss sich jedoch den Wert der ersparten<br />

Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen<br />

lassen, die PTI aus einer anderweitigen Verwendung<br />

der nicht in Anspruch genommenen Leistung<br />

erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten<br />

Beträge.<br />

11. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden<br />

11.1. Reiseunterlagen<br />

Der Kunde hat PTI oder seinen Reisevermittler, über<br />

den er die Reise gebucht hat, zu informieren, wenn er<br />

die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein)<br />

nicht innerhalb der von PTI mitgeteilten<br />

Frist erhält.<br />

11.2. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen gem. Ziffer<br />

1 finden die nachstehenden Regelungen der Ziffern 11.3.<br />

und 11.4. keine Anwendung. In diesen Fällen gelten die<br />

gesetzlichen Regelungen der §§ 611 ff. BGB.<br />

10


REISEBEDINGUNGEN DER PANORAMICA TOURISTIK INTERNATIONAL GMBH<br />

11.3. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen<br />

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht,<br />

so kann der Reisende Abhilfe verlangen.<br />

b) Soweit PTI infolge einer schuldhaften Unterlassung<br />

der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte,<br />

kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach §<br />

651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n<br />

BGB geltend machen<br />

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige<br />

unverzüglich dem Vertreter von PTI vor Ort zur Kenntnis<br />

zu geben. Ist ein Vertreter von PTI vor Ort nicht vorhanden<br />

und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige<br />

Reisemängel an PTI unter der mitgeteilten Kontaktstelle<br />

von PTI zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit<br />

des Vertreters von PTI bzw. seiner Kontaktstelle<br />

vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der<br />

Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem<br />

Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht<br />

hat, zur Kenntnis bringen.<br />

d) Der Vertreter von PTI ist beauftragt, für Abhilfe<br />

zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt,<br />

Ansprüche anzuerkennen.<br />

11.4. Fristsetzung vor Kündigung<br />

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen<br />

eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten<br />

Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB<br />

kündigen, hat der Reisende PTI zuvor eine angemessene<br />

Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann<br />

nicht, wenn die Abhilfe von PTI verweigert wird oder<br />

wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.<br />

11.5. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei<br />

Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen<br />

a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust,<br />

-beschädigung und -verspätung im Zusammenhang<br />

mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen<br />

Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor<br />

Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen<br />

Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und<br />

Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund<br />

internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige<br />

nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige<br />

ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei<br />

Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu<br />

erstatten.<br />

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder<br />

die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter,<br />

seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle<br />

oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet<br />

den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die<br />

Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden<br />

Fristen zu erstatten.<br />

12. Besondere Regelungen im Zusammenhang<br />

mit Pandemien<br />

12.1. Die Parteien sind sich einig, dass PTI die vereinbarten<br />

Reiseleistungen in Zusammenarbeit mit den lokalen<br />

Leistungserbringern stets unter Einhaltung und nach<br />

Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden<br />

behördlichen Vorgaben und Auflagen erbringen wird.<br />

12.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene<br />

Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der<br />

Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen<br />

zu beachten und im Falle von auftretenden<br />

typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und<br />

den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.<br />

12.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die<br />

Rechte des Kunden aus § 651i BGB unberührt.<br />

13. Beschränkung der Haftung<br />

13.1. Die vertragliche Haftung von PTI für Schäden,<br />

die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft<br />

herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />

beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche<br />

nach dem Montrealer Übereinkommen bzw.<br />

dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung<br />

unberührt.<br />

13.2. PTI haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-<br />

und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,<br />

die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden<br />

(z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,<br />

Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der<br />

jeweiligen Leistungsausschreibung und der Buchungsbestätigung<br />

ausdrücklich und unter Angabe der Identität<br />

und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als<br />

Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden,<br />

dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil<br />

der Pauschalreise von PTI sind und im Übrigen die Vorgaben<br />

der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß<br />

erfüllt wurden.<br />

PTI haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden<br />

des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-<br />

oder Organisationspflichten von PTI ursächlich<br />

geworden ist.<br />

14. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat<br />

14.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7<br />

BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber PTI geltend zu<br />

machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler<br />

erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen<br />

Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB<br />

aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei<br />

Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem<br />

die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung<br />

in Textform wird empfohlen.<br />

14.2. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen im Sinn der<br />

Ziffer 1 findet § 651 i BGB keine Anwendung. In diesen<br />

Fällen gelten die allgemeinen Verjährungsregelungen<br />

nach §§ 194 ff. BGB.<br />

15. Informationen zur Identität ausführender<br />

Luftfahrtunternehmen<br />

15.1. PTI informiert den Kunden bei Buchung entsprechend<br />

der EU-Verordnung zur Unterrichtung von<br />

Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />

vor oder spätestens bei der Buchung<br />

über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)<br />

bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu<br />

erbringenden Flugbeförderungsleistungen.<br />

15.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende<br />

Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist PTI verpflichtet,<br />

dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die<br />

Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den<br />

Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald PTI weiß,<br />

welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird PTI<br />

den Kunden informieren.<br />

15.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft<br />

genannte Fluggesellschaft, wird PTI den<br />

Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen<br />

Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.<br />

15.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte<br />

„Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des<br />

Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist<br />

auf den Internet-Seiten von PTI oder direkt über<br />

https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/<br />

index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen<br />

von PTI einzusehen.<br />

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

16.1. PTI wird den Kunden/Reisenden über allgemeine<br />

Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche<br />

Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich<br />

der ungefähren Fristen für die Erlangung von<br />

gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss<br />

sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.<br />

16.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen<br />

und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,<br />

eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten<br />

von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die<br />

aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen,<br />

z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten<br />

des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn PTI nicht,<br />

unzureichend oder falsch informiert hat.<br />

16.3. PTI haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung<br />

und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige<br />

diplomatische Vertretung, wenn der Kunde PTI mit der<br />

Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass PTI eigene<br />

Pflichten schuldhaft verletzt hat.<br />

17. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und<br />

Gerichtsstand<br />

17.1. PTI weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung<br />

darauf hin, dass PTI nicht an<br />

einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.<br />

Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung<br />

dieser Reisebedingungen für PTI verpflichtend<br />

würde, informiert PTI die Verbraucher hierüber in geeigneter<br />

Form. PTI weist für alle Reiseverträge, die im<br />

elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf<br />

die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform<br />

https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.<br />

17.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines<br />

Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer<br />

Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis<br />

zwischen dem Kunden/Reisenden und<br />

PTI die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts<br />

vereinbart. Solche Kunden/Reisende können PTI ausschließlich<br />

an deren Sitz verklagen.<br />

17.3. Für Klagen von PTI gegen Kunden, bzw. Vertragspartner<br />

des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute,<br />

juristische Personen des öffentlichen oder privaten<br />

Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder<br />

gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder<br />

deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt<br />

der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand<br />

der Sitz von PTI vereinbart.<br />

© Urheberrechtlich geschützt:<br />

Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte,<br />

München | Stuttgart, 2023<br />

Reiseveranstalter ist:<br />

PTI Panoramica Touristik International GmbH<br />

Geschäftsführer: Kai Otto<br />

Handelsregister: Registergericht Rostock HRB 1333<br />

Neu Roggentiner Straße 3<br />

18184 Roggentin/Rostock<br />

Telefon: 038204 65500<br />

E-Mail: office@pti.de<br />

Website: www.pti.de<br />

Bankverbindungen:<br />

UniCredit Bank - HypoVereinsbank<br />

IBAN: DE54 2003 0000 0019 6406 80<br />

BIC: HYVEDEMM300<br />

Commerzbank AG<br />

IBAN: DE58 1304 0000 0116 6859 00<br />

BIC: COBADEFFXXX<br />

USt.-ID: DE 137380712<br />

Insolvenzversicherer:<br />

tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH<br />

PTI-Reisebedingungen<br />

11


FORMBLATT „PAUSCHALREISE“<br />

Formblatt „Pauschalreise“<br />

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise<br />

nach § 651a BGB von Kreuzfahrtwelten GmbH<br />

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU)<br />

2015/2302.<br />

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.<br />

Die Kreuzfahrtwelten GmbH, 18184 Roggentin, Neu Roggentiner Straße 3, Telefon 038204 65-500 trägt die volle Verantwortung für<br />

die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.<br />

Zudem verfügt die Kreuzfahrtwelten GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Ab sicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen<br />

und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.<br />

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302<br />

• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise<br />

vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.<br />

• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße<br />

Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.<br />

• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu<br />

einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem<br />

Reisebüro in Verbindung setzen können.<br />

• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der<br />

Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind<br />

dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten<br />

anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr<br />

vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt<br />

dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag<br />

erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung<br />

der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter<br />

es versäumt, Abhilfe zu schaffen.<br />

KW-Formblatt<br />

• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen<br />

Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten –<br />

auf eine andere Person übertragen.<br />

• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte<br />

Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im<br />

Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens<br />

20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des<br />

Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.<br />

Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung<br />

vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn<br />

die entsprechenden Kosten sich verringern.<br />

• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag<br />

zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen,<br />

wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme<br />

des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise<br />

verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise<br />

absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung<br />

und unter Umständen auf eine Entschädigung.<br />

• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor<br />

Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom<br />

Vertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn am Bestimmungsort schwerwiegende<br />

Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich<br />

beeinträchtigen.<br />

• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz,<br />

wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß<br />

erbracht werden.<br />

• Der Reisende hat die Obliegenheit, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen<br />

Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.<br />

• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich<br />

in Schwierigkeiten befindet.<br />

• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten<br />

– des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet.<br />

Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des<br />

Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung<br />

Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung<br />

der Reisenden gewährleistet. Die Kreuzfahrtwelten GmbH hat eine<br />

Insolvenzabsicherung mit der tourVERS Touristik-Versicherungs-<br />

Service GmbH, Kontakt für Rückfragen zur Insolvenzversicherung:<br />

Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Telefon 040 244 288 0,<br />

Kontakt für Schadensfall: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz<br />

1, 20354 Hamburg, Telefon +49(0)40 53799360<br />

abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren,<br />

wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Kreuzfahrtwelten<br />

GmbH verweigert werden.<br />

• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise<br />

gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr<br />

vom Vertrag zurücktreten.<br />

Webseite auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu<br />

finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de<br />

12


REISEBEDINGUNGEN DER KREUZFAHRTWELTEN GMBH<br />

STAND: 17.05.2023<br />

Sehr geehrte Kunden und Reisende,<br />

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Kreuzfahrtwelten GmbH, nachfolgend<br />

„KW“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages bzw. Vertrages über Einzelleistungen sowie Tagesreisen. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften<br />

der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB), sowie die gesetzlichen<br />

Vorschriften der §§ 611 ff. BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!<br />

1. Geltungsbereich dieser Reisebedingungen;<br />

Einzelleistungen und Tagesreisen<br />

1.1. Diese Reisebedingungen gelten, sofern nachstehend<br />

nicht ausdrücklich abweichend geregelt, sowohl für<br />

Pauschalangebote der KW als auch für alleinstehende<br />

Reiseleistungen der KW, insbesondere Nur-Flug und<br />

Nur-Hotel-Buchungen, sowie für Tagesreisen der KW.<br />

1.2. Einzelleistungen bzw. Tagesreisen werden nach<br />

Maßgabe dieser Reisebedingungen sowie der gesetzlichen<br />

Bestimmungen des Pauschalreiserechts in entsprechender<br />

Anwendung angeboten.<br />

1.3. Soweit der Kunde durch die Anwendung des Pauschalreiserechts<br />

und dieser Reisebedingungen rechtlich<br />

benachteiligt werden sollte, gelten die jeweils einschlägigen<br />

allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.<br />

1.4. Jede nachstehende Bezugnahme auf die Begriffe<br />

„Reise“ und Pauschalreise“ erfasst daher sowohl Pauschalreisevertragsleistungen<br />

als auch Einzelreiseleistungen<br />

bzw. Tagesreiseleistungen.<br />

2. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen<br />

des Kunden<br />

2.1. Für alle Buchungswege gilt:<br />

a) Grundlage des Angebots von KW und der Buchung<br />

des Kunden sind die Reiseausschreibung und<br />

die ergänzenden Informationen von KW für die jeweilige<br />

Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung<br />

vorliegen.<br />

b) Reisevermittler und Buchungsstellen sind von<br />

KW nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,<br />

Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die<br />

den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern,<br />

über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich<br />

von KW zugesagten Leistungen hinausgehen oder im<br />

Widerspruch dazu stehen.<br />

c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von KW<br />

vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot<br />

von KW vor, an das KW für die Dauer von 7 Tagen<br />

gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage<br />

dieses neuen Angebots zustande, soweit KW bezüglich<br />

des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und<br />

seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat<br />

und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter<br />

die Annahme durch ausdrückliche Erklärung<br />

oder Anzahlung erklärt.<br />

d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen<br />

Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen,<br />

den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten,<br />

die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl<br />

und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3<br />

Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann<br />

nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies<br />

zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.<br />

e) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen<br />

von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,<br />

wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende<br />

Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte<br />

Erklärung übernommen hat.<br />

2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,<br />

schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt,<br />

gilt:<br />

a) Mit der Buchung bietet der Kunde KW den Abschluss<br />

des Pauschalreisevertrages verbindlich an<br />

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung<br />

(Annahmeerklärung) durch KW zustande.<br />

Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird<br />

KW dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende<br />

Reisebestätigung auf einem dauerhaften<br />

Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die<br />

Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern,<br />

dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums<br />

zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln,<br />

sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung<br />

in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz<br />

2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger<br />

körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb<br />

von Geschäftsräumen erfolgte.<br />

2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr<br />

(z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:<br />

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen<br />

Buchung in der entsprechenden Anwendung von KW<br />

erläutert.<br />

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben,<br />

zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten<br />

Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit<br />

zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.<br />

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen<br />

Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich<br />

maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.<br />

d) Soweit der Vertragstext von KW im Onlinebuchungssystem<br />

gespeichert wird, wird der Kunde darüber<br />

und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes<br />

unterrichtet.<br />

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)<br />

„zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde KW den<br />

Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.<br />

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung<br />

unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.<br />

g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung<br />

des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen<br />

Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen<br />

eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.<br />

KW ist vielmehr frei in der Entscheidung,<br />

das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen<br />

oder nicht.<br />

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung<br />

von KW beim Kunden zu Stande.<br />

i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme<br />

der Buchung des Kunden durch Betätigung des<br />

Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende<br />

unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm<br />

(Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag<br />

mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung<br />

beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass<br />

es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung<br />

nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit<br />

zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger<br />

und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird.<br />

Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch<br />

nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten<br />

zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich<br />

nutzt. KW wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung<br />

der Reisebestätigung in Textform übermitteln.<br />

2.4. KW weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften (§ 312 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach<br />

§ 651a und § 651c BGB und bei Verträgen über Einzelreiseleistungen<br />

bzw. Tagesreisen, die im Fernabsatz (Briefe,<br />

Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über<br />

Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie<br />

Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen<br />

wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die<br />

gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere<br />

das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu<br />

auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der<br />

Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb<br />

von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn,<br />

die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss<br />

beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers<br />

geführt worden; im letztgenannten Fall besteht<br />

ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.<br />

3. Bezahlung<br />

3.1. KW und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf<br />

den Reisepreis vor Beendigung von Pauschalreisen nur<br />

fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag<br />

besteht und dem Kunden der Sicherungsschein<br />

mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in<br />

klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben<br />

wurde.<br />

3.2. Bei Zahlungen auf Einzelleistungen und Tagesreisen<br />

besteht seitens KW keine Verpflichtung zur Kundengeldabsicherung,<br />

sodass auch kein Sicherungsschein<br />

herausgegeben wird.<br />

3.3. Bei Pauschalreisen wird nach Vertragsabschluss<br />

gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung<br />

in Höhe von 30 % bei Hochseekreuzfahrten, in<br />

Höhe von 20 % bei Flusskreuzfahrten sowie bei Busreisen<br />

und Tagesreisen über 500 € pro Person, welche ebenfalls<br />

eine Pauschalreise darstellen, eine Anzahlung von<br />

nur 15% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung<br />

wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern<br />

der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht<br />

mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt<br />

werden kann. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor<br />

Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.<br />

3.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die<br />

Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,<br />

obwohl KW zur ordnungsgemäßen<br />

Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in<br />

der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten<br />

erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs-<br />

oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden<br />

besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten,<br />

so ist KW berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung<br />

nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag<br />

zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten<br />

gemäß Ziffer 6 zu belasten.<br />

4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn,<br />

die nicht den Reisepreis betreffen<br />

4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von<br />

Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages,<br />

die nach Vertragsabschluss notwendig<br />

werden und von KW nicht wider Treu und Glauben<br />

herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor<br />

Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich<br />

sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht<br />

beeinträchtigen.<br />

4.2. KW ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen<br />

unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund<br />

auf einem dauerhaften Datenträger (z.B.<br />

auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich<br />

und in hervorgehobener Weise zu informieren.<br />

4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen<br />

Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung<br />

von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt<br />

des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde<br />

berechtigt, innerhalb einer von KW gleichzeitig mit<br />

Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist<br />

entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich<br />

vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der<br />

Kunde nicht innerhalb der von KW gesetzten Frist ausdrücklich<br />

gegenüber KW den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag,<br />

gilt die Änderung als angenommen.<br />

4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben<br />

unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln<br />

behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die<br />

Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell<br />

angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit<br />

zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden<br />

der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2<br />

BGB zu erstatten<br />

5. Preiserhöhung; Preissenkung<br />

5.1. Die nachstehenden Regelungen finden keine Anwendung<br />

auf Einzelleistungen und Tagesreisen gem. Ziffer<br />

1 dieser Bedingungen.<br />

5.2. KW behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g<br />

BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im<br />

Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen,<br />

soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte<br />

a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von<br />

Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder<br />

andere Energieträger,<br />

b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für<br />

vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen-<br />

oder Flughafengebühren, oder<br />

c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise<br />

geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis<br />

auswirkt.<br />

KW-Reisebedingungen<br />

13


REISEBEDINGUNGEN DER KREUZFAHRTWELTEN GMBH STAND: 17.05.2023<br />

KW-Reisebedingungen<br />

5.3. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern<br />

KW den Reisenden in Textform klar und verständlich<br />

über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet<br />

und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.<br />

5.4. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:<br />

a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen<br />

nach 5.2a) kann KW den Reisepreis nach Maßgabe<br />

der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />

• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung<br />

kann KW vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.<br />

• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen<br />

pro Beförderungsmittel von KW anteilig geforderten,<br />

erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere<br />

Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen<br />

geteilt. Den sich so für jede beförderte Person ergebenden<br />

Erhöhungsbetrag kann KW vom Kunden verlangen.<br />

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben<br />

gem. 5.2b) kann der Reisepreis um den entsprechenden,<br />

anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.<br />

c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 5.2c) kann<br />

der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem<br />

sich die Reise dadurch für KW verteuert hat.<br />

5.5. KW ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf<br />

sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen,<br />

wenn und soweit sich die in 5.2 a) - c) genannten<br />

Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss<br />

und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren<br />

Kosten für KW führt. Hat der Kunde/Reisende<br />

mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der<br />

Mehrbetrag von KW zu erstatten. KW darf jedoch von<br />

dem zu erstattenden Mehrbetrag die KW tatsächlich entstandenen<br />

Verwaltungsausgaben abziehen. KW hat dem<br />

Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen,<br />

in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.<br />

5.6. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor<br />

Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.<br />

5.7. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde<br />

berechtigt, innerhalb einer von KW gleichzeitig mit<br />

Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen<br />

Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich<br />

vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt<br />

der Kunde nicht innerhalb der von KW gesetzten Frist<br />

ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag,<br />

gilt die Änderung als angenommen.<br />

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/<br />

Stornokosten<br />

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom<br />

Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist<br />

gegenüber KW unter der nachfolgend angegebenen Anschrift<br />

zu erklären; falls die Reise über einen Reisevermittler<br />

gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem<br />

gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen,<br />

den Rücktritt in Textform zu erklären.<br />

6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt<br />

der Kunde die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter<br />

den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen<br />

kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung<br />

verlangen, soweit der Rücktritt nicht von KW zu<br />

vertreten ist. KW kann keine Entschädigung verlangen,<br />

soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer<br />

Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände<br />

auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder<br />

die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort<br />

erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar<br />

und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der<br />

Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre<br />

Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn<br />

alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.<br />

6.3. KW hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen<br />

unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen<br />

der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie<br />

unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von<br />

Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige<br />

Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt.<br />

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs<br />

der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen<br />

Stornostaffel berechnet:<br />

a) Bei Bus- und Bahnreisen und Reisen, die nicht<br />

unter die Staffeln b), c) oder d) fallen (Staffel A):<br />

• bis inkl. 43. Tag vor Reisebeginn 15%<br />

• ab 42. bis inkl. 29. Tag vor Reisebeginn 20%<br />

• ab 28. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 40%<br />

• ab 14. bis inkl. 7. Tag vor Reisebeginn 60%<br />

• ab 6. bis inkl. 2. Tag vor Reisebeginn 70%<br />

• am Tag der Abreise und<br />

bei Nichtantritt der Reise 95%<br />

b) Flusskreuzfahrten (Staffel B)<br />

• bis 60. Tag vor Reisebeginn 20%<br />

• ab 59. bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 25%<br />

• ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 35%<br />

• ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 60%<br />

• ab 14. Tag vor Reisebeginn 80%<br />

• am Tag der Abreise und<br />

bei Nichtantritt der Reise 95%<br />

c) Bei Hochseekreuzfahrten (Staffel C)<br />

• bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 30%<br />

• ab dem 89. bis inkl. 50. Tag vor Reisebeginn 35%<br />

• ab dem 49. bis inkl. 45. Tag vor Reisebeginn 40%<br />

• ab dem 44. bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 50%<br />

• ab dem 29. bis inkl. 17. Tag vor Reisebeginn 75%<br />

• ab dem 16. bis inkl. 10. Tag vor Reisebeginn 85%<br />

• ab dem 9. bis inkl. 2 Tage vor Reisebeginn 90%<br />

• ab dem 1. Tag vor Reisebeginn &<br />

bei Nichtantritt der Reise 95%<br />

d) Bei Flugreisen (Staffel D)<br />

• bis 60. Tag vor Reisebeginn 20%<br />

• ab 59. bis inkl. 32. Tag vor Reisebeginn 30%<br />

• ab 31. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 40%<br />

• ab 21. bis inkl. 11. Tag vor Reisebeginn 60%<br />

• ab 10. bis inkl. 3. Tag vor Reisebeginn 80%<br />

• ab 2. Tag vor Reisebeginn &<br />

bei Nichtantritt der Reise 95%<br />

6.4. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen nach Ziffer<br />

1 dieser Bedingungen finden die Stornopauschalen nach<br />

Ziffer 6.3. keine Anwendung. KW behält sich vor eine<br />

abweichende Entschädigung nach den gesetzlichen Regelungen<br />

zu verlangen.<br />

6.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen,<br />

KW nachzuweisen, dass KW überhaupt kein oder<br />

ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die<br />

von KW geforderte Entschädigungspauschale.<br />

6.6. Bei Pauschalreisen gilt eine Entschädigungspauschale<br />

gem. Ziffer 6.3. als nicht festgelegt und vereinbart,<br />

soweit KW nachweist, dass KW wesentlich höhere<br />

Aufwendungen entstanden sind, als der kalkulierte Betrag<br />

der Pauschale, die im Falle einer Vereinbarung zur<br />

Anwendung gekommen wäre. In diesem Fall ist KW<br />

verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung<br />

der ersparten Aufwendungen und des<br />

Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der<br />

Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.<br />

6.7. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts<br />

zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt §<br />

651 h Abs. 5 BGB unberührt.<br />

6.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e<br />

BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem<br />

dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner<br />

ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag<br />

eintritt, bleibt durch die vorstehenden<br />

Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in<br />

jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie dem Reiseveranstalter 7<br />

Tage vor Reisebeginn zugeht.<br />

6.9. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />

sowie einer Versicherung zur Deckung der<br />

Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird<br />

dringend empfohlen.<br />

7. Umbuchungen<br />

7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss<br />

auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,<br />

des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft,<br />

der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder<br />

sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies<br />

gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil<br />

KW keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche<br />

Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber<br />

dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung<br />

kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen<br />

auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen,<br />

kann KW bei Einhaltung der nachstehenden<br />

Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro<br />

von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben.<br />

Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes<br />

im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt<br />

bei Pauschalreisen jeweils bis zu dem Zeitpunkt des<br />

Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart<br />

gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 6 € 15,- pro betroffenen<br />

Reisenden.<br />

7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach<br />

Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung<br />

überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom<br />

Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den Bedingungen<br />

und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt<br />

werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die<br />

nur geringfügige Kosten verursachen.<br />

7.3. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen beträgt das<br />

Umbuchungsentgelt, sofern eine Umbuchung überhaupt<br />

möglich ist, bis 6 Werktage vor Leistungsbeginn 15 €.<br />

Umbuchungswünsche des Kunden, welche später als 6<br />

Werktage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern<br />

ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach<br />

Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag gem. Ziffer 6 dieser<br />

Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt<br />

werden.<br />

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren<br />

vertragsgemäßer Erbringung KW bereit und in der Lage<br />

war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden<br />

zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige<br />

Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn<br />

nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien<br />

Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages<br />

berechtigt hätten. KW wird sich um Erstattung der ersparten<br />

Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.<br />

Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig<br />

unerhebliche Leistungen handelt.<br />

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl<br />

9.1. Bei Tagesreisen liegt die Mindestteilnehmerzahl<br />

bei 25 Personen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei<br />

Pauschalreisen und Einzelleistungen ist die Mindestteilnehmerzahl<br />

der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung<br />

zu entnehmen. KW kann bei Nichterreichen<br />

einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender<br />

Regelungen zurücktreten:<br />

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt<br />

des Zugangs der Rücktrittserklärung von KW<br />

beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen<br />

Unterrichtung angegeben sein<br />

b) KW hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste<br />

Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben<br />

c) KW ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die<br />

Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,<br />

dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl<br />

nicht durchgeführt wird.<br />

d) Bei Pauschalreisen ist ein Rücktritt von KW später<br />

als 4 Wochen vor Reisebeginn unzulässig.<br />

9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,<br />

erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen<br />

unverzüglich zurück, Ziffer 6.7 gilt entsprechend.<br />

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen<br />

10.1. KW kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung<br />

einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet<br />

einer Abmahnung von KW nachhaltig stört oder wenn<br />

der Kunde sich in solchem Maß vertragswidrig verhält,<br />

dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt<br />

ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten<br />

ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten<br />

des Reiseveranstalters beruht.<br />

10.2. Kündigt KW, so behält KW den Anspruch auf<br />

den Reisepreis; KW muss sich jedoch den Wert der ersparten<br />

Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen<br />

lassen, die KW aus einer anderweitigen Verwendung<br />

der nicht in Anspruch genommenen Leistung<br />

erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten<br />

Beträge.<br />

11. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden<br />

11.1. Reiseunterlagen<br />

Der Kunde hat KW oder seinen Reisevermittler, über<br />

den er die Reise gebucht hat, zu informieren, wenn er<br />

die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein)<br />

nicht innerhalb der von KW mitgeteilten<br />

Frist erhält.<br />

11.2. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen gem. Ziffer<br />

1 finden die nachstehenden Regelungen der Ziffern 11.3.<br />

und 11.4. keine Anwendung. In diesen Fällen gelten die<br />

gesetzlichen Regelungen der §§ 611 ff. BGB.<br />

14


REISEBEDINGUNGEN DER KREUZFAHRTWELTEN GMBH STAND: 17.05.2023<br />

11.3. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen<br />

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht,<br />

so kann der Reisende Abhilfe verlangen.<br />

b) Soweit KW infolge einer schuldhaften Unterlassung<br />

der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte,<br />

kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach §<br />

651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n<br />

BGB geltend machen<br />

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige<br />

unverzüglich dem Vertreter von KW vor Ort zur Kenntnis<br />

zu geben. Ist ein Vertreter von KW vor Ort nicht vorhanden<br />

und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige<br />

Reisemängel an KW unter der mitgeteilten Kontaktstelle<br />

von KW zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit<br />

des Vertreters von KW bzw. seiner Kontaktstelle<br />

vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der<br />

Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem<br />

Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht<br />

hat, zur Kenntnis bringen.<br />

d) Der Vertreter von KW ist beauftragt, für Abhilfe<br />

zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt,<br />

Ansprüche anzuerkennen.<br />

11.4. Fristsetzung vor Kündigung<br />

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen<br />

eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten<br />

Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB<br />

kündigen, hat der Reisende KW zuvor eine angemessene<br />

Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann<br />

nicht, wenn die Abhilfe von KW verweigert wird oder<br />

wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.<br />

11.5. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei<br />

Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen<br />

a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust,<br />

-beschädigung und -verspätung im Zusammenhang<br />

mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen<br />

Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor<br />

Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen<br />

Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und<br />

Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund<br />

internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige<br />

nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige<br />

ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei<br />

Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu<br />

erstatten.<br />

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder<br />

die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter,<br />

seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle<br />

oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet<br />

den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die<br />

Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden<br />

Fristen zu erstatten.<br />

12. Besondere Regelungen im Zusammenhang<br />

mit Pandemien<br />

12.1. Die Parteien sind sich einig, dass KW die vereinbarten<br />

Reiseleistungen in Zusammenarbeit mit den lokalen<br />

Leistungserbringern stets unter Einhaltung und nach<br />

Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden<br />

behördlichen Vorgaben und Auflagen erbringen wird.<br />

12.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene<br />

Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der<br />

Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen<br />

zu beachten und im Falle von auftretenden<br />

typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und<br />

den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.<br />

12.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die<br />

Rechte des Kunden aus § 651i BGB unberührt.<br />

13. Beschränkung der Haftung<br />

13.1. Die vertragliche Haftung von KW für Schäden,<br />

die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft<br />

herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />

beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche<br />

nach dem Montrealer Übereinkommen bzw.<br />

dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung<br />

unberührt.<br />

13.2. KW haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-<br />

und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,<br />

die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden<br />

(z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,<br />

Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der<br />

jeweiligen Leistungsausschreibung und der Buchungsbestätigung<br />

ausdrücklich und unter Angabe der Identität<br />

und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als<br />

Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden,<br />

dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil<br />

der Pauschalreise von KW sind und im Übrigen die Vorgaben<br />

der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß<br />

erfüllt wurden.<br />

KW haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden<br />

des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-<br />

oder Organisationspflichten von KW ursächlich<br />

geworden ist.<br />

14. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat<br />

14.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7<br />

BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber KW geltend zu<br />

machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler<br />

erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen<br />

Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB<br />

aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei<br />

Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem<br />

die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung<br />

in Textform wird empfohlen.<br />

14.2. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen im Sinn der<br />

Ziffer 1 findet § 651 i BGB keine Anwendung. In diesen<br />

Fällen gelten die allgemeinen Verjährungsregelungen<br />

nach §§ 194 ff. BGB.<br />

15. Informationen zur Identität ausführender<br />

Luftfahrtunternehmen<br />

15.1. KW informiert den Kunden bei Buchung entsprechend<br />

der EU-Verordnung zur Unterrichtung von<br />

Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />

vor oder spätestens bei der Buchung<br />

über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)<br />

bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu<br />

erbringenden Flugbeförderungsleistungen.<br />

15.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende<br />

Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist KW verpflichtet,<br />

dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die<br />

Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den<br />

Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald KW weiß,<br />

welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird KW<br />

den Kunden informieren.<br />

15.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft<br />

genannte Fluggesellschaft, wird KW den<br />

Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen<br />

Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.<br />

15.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte<br />

„Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des<br />

Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist<br />

auf den Internet-Seiten von KW oder direkt über<br />

https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/<br />

index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen<br />

von KW einzusehen.<br />

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

16.1. KW wird den Kunden/Reisenden über allgemeine<br />

Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche<br />

Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich<br />

der ungefähren Fristen für die Erlangung von<br />

gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss<br />

sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.<br />

16.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen<br />

und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,<br />

eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten<br />

von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die<br />

aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen,<br />

z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten<br />

des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn KW nicht,<br />

unzureichend oder falsch informiert hat.<br />

16.3. KW haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung<br />

und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige<br />

diplomatische Vertretung, wenn der Kunde KW mit der<br />

Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass KW eigene<br />

Pflichten schuldhaft verletzt hat.<br />

17. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und<br />

Gerichtsstand<br />

17.1. KW weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung<br />

darauf hin, dass KW nicht an<br />

einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.<br />

Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung<br />

dieser Reisebedingungen für KW verpflichtend<br />

würde, informiert KW die Verbraucher hierüber in geeigneter<br />

Form. KW weist für alle Reiseverträge, die im<br />

elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf<br />

die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform<br />

https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.<br />

17.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines<br />

Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer<br />

Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis<br />

zwischen dem Kunden/Reisenden und<br />

KW die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts<br />

vereinbart. Solche Kunden/Reisende können KW ausschließlich<br />

an deren Sitz verklagen.<br />

17.3. Für Klagen von KW gegen Kunden, bzw. Vertragspartner<br />

des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute,<br />

juristische Personen des öffentlichen oder privaten<br />

Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder<br />

gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder<br />

deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt<br />

der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand<br />

der Sitz von KW vereinbart.<br />

Reiseveranstalter ist:<br />

Kreuzfahrtwelten GmbH<br />

Geschäftsführer: Kai Otto<br />

Handelsregister: Registergericht Rostock HRB 15935<br />

Neu Roggentiner Straße 3 . 18184 Roggentin/Rostock<br />

Telefon: 038204 65-500<br />

kontakt@kreuzfahrtwelten.de<br />

Bankverbindungen:<br />

Commerzbank AG<br />

IBAN: DE65 1304 0000 0110 1633 00<br />

BIC: COBADEFFXX<br />

Steuernummer: 4081/112/01626<br />

Insolvenzversicherer:<br />

tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH<br />

KW-Reisebedingungen<br />

Impressum<br />

Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen, die Hinweise zur Buchungsabwicklung und Leistungsgewährung des Veranstalters auf<br />

www.pti.de. Hoteländerungen, Änderungen im Reiseverlauf, der Flugzeiten und -routen sowie der Fluggesellschaft bleiben vorbehalten!<br />

Herausgeber: PTI Panoramica Touristik International GmbH in Zusammenarbeit mit Kreuzfahrtwelten GmbH |<br />

Neu Roggentiner Straße 3 | 18184 Roggentin<br />

Drucklegung in der 03. KW. Druckfehler, Zwischenverkauf und Irrtümer im Katalog vorbehalten.<br />

Insolvenzversicherer:<br />

tourVers Touristik-VersicherungsService GmbH · Borsteler Chaussee 51 · 22453 Hamburg - Kontakt über:<br />

HanseMerkur Reiseversicherung AG · Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg · Tel. + 49(0)40 53799360<br />

Datenschutz: Sie erhalten diesen Katalog aus berechtigtem Interesse unsererseits und können dem jederzeit für die Zukunft wider sprechen<br />

unter datenschutz@pti.de oder per Post an PTI Panoramica Touristik International GmbH, Neu Roggentiner Straße 3, 18184 Roggentin/<br />

Rostock. Weitere Informationen zum Datenschutz unter www.pti.de/ueber-uns/datenschutz<br />

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