Eventbroschüre 2024
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Exklusive<br />
Momente <strong>2024</strong><br />
Roland Kaiser (© Frank Embacher) Bruce Springsteen (© Baazart) André Rieu (© Arena MANAGEMENT GmbH)<br />
(© Nia - stock.adobe.com)<br />
Roland Kaiser - Bruce Springsteen - André Rieu<br />
Rhein „Schnuppertour“
TSchechien 3-Tage-Busreise • Pauschalreise P. P. im dz AB 549,-<br />
Bruce Springsteen<br />
(© Baazart)<br />
„The Boss“ live in Prag<br />
Prag – Hradschin - Veitsdom - Bruce Springsteen Konzert<br />
Bruce Springsteen<br />
DEUTSCHLAND<br />
Dresden<br />
POLEN<br />
Prag<br />
TSCHECHIEN<br />
(© Noppasinw - stock.adobe.com)<br />
Übernachtung<br />
ÖSTERREICH<br />
SLOWAKEI<br />
Prag<br />
Stehplatz-Konzertkarte<br />
inkl.!<br />
Bruce Springsteen<br />
Nun ist es endlich so weit: Der populäre Rockmusiker Bruce Springsteen ist nach 12<br />
Jahren zurück in Prag! Freuen Sie sich auf sein größtes Konzert überhaupt. Gemeinsam<br />
mit der E Street Band performt er live auf dem Flugplatz Letnany. Genießen Sie wertvolle<br />
Stunden unter freiem Himmel und lassen Sie sich auf ein spektakuläres Konzerterlebnis<br />
ein! Top Hits wie „Dancing In The Dark“ oder „I’m On Fire“ sorgen für eine<br />
atemberaubende Stimmung. Feiern Sie gemeinsam mit dem 20-fachen Grammy-Gewinner<br />
live in Tschechiens Hauptstadt Prag.<br />
Prag<br />
(© Prague City Tourism)<br />
1. Tag: 27.05. Anreise - Prag<br />
Am Morgen erfolgt die Anreise über die Bundesautobahnen<br />
bis nach Prag. Sie werden im Hotel willkommen geheißen<br />
und beziehen für die nächsten zwei Übernachtungen Ihr Zimmer.<br />
Der Rest des Tages steht Ihnen zur freien Verfügung.<br />
2. Tag: 28.05. Prager Burg - Bruce Springsteen Konzert<br />
Am Vormittag können Sie zu Fuß vom Hotel an einer Führung<br />
zur bekannten Prager Burg teilnehmen (Eintritt vor Ort<br />
zu zahlen). Dabei erfahren Sie von unserer Reiseleitung viele<br />
interessante Informationen über das im 9. Jh. erbaute Burgareal.<br />
Die fast 50 Hektar große Anlage war damals der Wohnsitz<br />
der Könige von Böhmen und ist heute der Sitz des Präsidenten<br />
von Tschechien. Verschaffen Sie sich zudem einen Einblick<br />
über das faszinierende Burggelände mit dem goldenen Gässchen,<br />
dem Veitsdom und dem Hradschin.<br />
Am Nachmittag geht es mit unserem Bus zum Flugplatz Letnany<br />
und Sie erwartet das unvergessliche Open-Air-Konzert<br />
von Bruce Springsteen. Genießen Sie die Stunden mit dem<br />
berühmten Rockstar, umgeben von einer traumhaften Atmosphäre!<br />
3. Tag: 29.05. Rückreise<br />
(© Baazart)<br />
LeiSTungen<br />
• Fahrt im modernen Reisebus<br />
• 2 Übernachtungen/Frühstücksbüfett in Prag (Hotel Pyramida)<br />
• alle Zimmer mit Bad oder Dusche/WC<br />
• City - Tax<br />
• Eintrittskarte Open-Air-Konzert von Bruce Springsteen<br />
(Stehplatz)<br />
• deutschsprachige Führung Prager Burg<br />
• in- und ausländische Gebühren und Steuern (Straßennutzung,<br />
Parkplätze, MwSt. usw.)<br />
ihR uRLAuBSdomiziL<br />
Das 4-Sterne hotel Pyramida in Prag liegt ca. 15 Minuten<br />
mit direkter Straßenbahnverbindung zum Stadtzentrum<br />
und unweit der Prager Burg. Das Hotel bietet Ihnen gegen<br />
eine Gebühr Zugang zu einem Innenpool und einem Fitnesscenter.<br />
Die 340 modernen Zimmer sind mit Bad oder<br />
Dusche/WC, Klimaanlage, kostenfreiem WLAN, einem<br />
Safe, einem TV, Tee- und Kaffeezubehör sowie Föhn ausgestattet.<br />
Außerdem befindet sich im Hotel das Restaurant<br />
Nebula, in dem Sie Ihr Frühstück erhalten, und die Eclipse<br />
Lounge Bar.<br />
TeRmin & PReiSe<br />
CRS-Code [BU 10006846]<br />
Reisepreis<br />
Termin<br />
p.P. im DZ<br />
27.05.-29.05.24 549,-<br />
Zuschläge p. P.<br />
- Einzelzimmer:<br />
155,-<br />
hinweiSe<br />
nicht im Reisepreis enthalten:<br />
- Eintrittsgelder (Prager Burg: 18,- EUR; Stand: 12/23)<br />
- alle nicht ausdrücklich genannten Leistungen<br />
Hoteländerungen und Änderungen im Reiseverlauf bzw.<br />
Konzertablauf bleiben vorbehalten!<br />
Transferfahrten zum/ab Hauptbus erfolgen im Pkw, Kleinbus<br />
oder Reisebus. Die Abfahrtszeit erhalten Sie mit den<br />
Reiseunterlagen. Bitte denken Sie an einen ausreichenden<br />
Versicherungsschutz für Ihre Reise - siehe www.pti.de/ptiversicherungen/.<br />
Weitere Hinweise finden Sie unter www.<br />
pti.de/hinweise.<br />
Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen<br />
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis.<br />
Bürger anderer Nationalitäten informieren sich<br />
bitte bei den zuständigen staatlichen Stellen.<br />
Hotel Pyramida<br />
Bruce Springsteen<br />
2<br />
Hotel Pyramida<br />
2
DeuTscHLAnD 3-Tage-FlusskreuzFahrT • Pauschalreise P. P. in DK AB 270,-<br />
Eine Flusskreuzfahrt<br />
zum „Rhein"-Schnuppern<br />
schnupper-Kreuzfahrt<br />
zum TOP-Preis!<br />
(© Dutch Cruise Line B. V.)<br />
MS Dutch Symphony - Rheinmetropole Köln<br />
MS „Dutch Symphony“<br />
Wesel<br />
Frühbucher-Bonus: 100,- euR p.P. limitiertes<br />
Kontingent! Fragen sie uns!<br />
Köln<br />
DEUTSCHLAND<br />
Rhein<br />
(© Sina Ettmer - stock.adobe.com)<br />
Mosel<br />
Mainz<br />
Übernachtung<br />
Liegeplätze<br />
Ausflüge/Besichtigungen<br />
Köln<br />
Wollten auch Sie schon immer einmal das Reisen auf dem Fluss kennenlernen? Dann<br />
sind Sie bei uns genau richtig, denn mit dieser Reise bieten wir Ihnen an, in das Reiseerlebnis<br />
Flusskreuzfahrt hineinzuschnuppern, das sich immer größerer Beliebtheit erfreut.<br />
Dafür haben wir den längsten Fluss Deutschlands ausgewählt - den sagenumwobenen<br />
Rhein. Genießen Sie erlebnisreiche Tage an Bord der MS „Dutch Symphony“ und<br />
erkunden Sie die Rheinmetropole Köln bei einem Rundgang. Und wer weiß - die eine<br />
oder andere Überraschung wartet vielleicht auch noch auf Sie!<br />
Köln<br />
(© iStock.com/alxpin)<br />
„Schnuppertour“<br />
1. Tag: 11.07. Anreise - Wesel<br />
Am Nachmittag erreichen Sie Wesel. Dort erfolgt die Einschiffung<br />
auf die MS „Dutch Symphony“. Sie werden herzlich<br />
mit einem Cocktail an Bord des Schiffes begrüßt und beziehen<br />
Ihre Kabine. Während des Abendessens nimmt das Schiff<br />
Fahrt auf Richtung Köln.<br />
2. Tag: 12.07. Köln<br />
Sie erreichen am Morgen die Rheinmetropole Köln. Die<br />
Domstadt blickt auf eine über 2.000jährige Geschichte zurück,<br />
deren Spuren man überall in der Stadt sehen kann.<br />
Überwältigende Bauwerke, eindrucksvolle Museen, verträumte<br />
Gassen, lebendige Plätze, historische Gebäude und gemütliche<br />
Brauhäuser machen die Altstadt bei Jung und Alt beliebt.<br />
Sie erleben Köln bei einem geführten Rundgang und haben<br />
anschließend noch Zeit, die Stadt auf eigene Faust zu ergründen,<br />
bevor es heißt „Leinen los!“ Richtung Mainz.<br />
Nach einem erlebnisreichen Tag können Sie sich am Abend<br />
auf das Abschiedsdinner freuen.<br />
3. Tag: 13.07. Mainz<br />
Die MS „Dutch Symphony“ legt am Morgen in Mainz an.<br />
Nach dem Frühstück erfolgt bis 09:00 Uhr die Ausschiffung<br />
und anschließend die Rückreise.<br />
Köln<br />
(© engel.ac -stock.adobe.com)<br />
LeisTungen<br />
• Anreise nach Wesel und Rückreise ab Mainz im modernen<br />
Reisebus<br />
• Kreuzfahrt Wesel - Köln - Mainz<br />
• 2 Übernachtungen an Bord der MS „Dutch Symphony“<br />
(Außenkabinen mit Dusche/WC, je nach gebuchter Kategorie)<br />
• volle Verpflegung an Bord: (beginnend mit dem Abendessen<br />
am 1. Tag und endend mit dem Frühstück am 3.<br />
Tag), reichhaltiges Frühstücksbüfett, Mittagessen als<br />
3-Gang-Menü (Salat-Büfett, Hauptspeise, Dessert), Kaffee/Tee<br />
mit Kuchen am Nachmittag, 4-Gang-Abendessen<br />
sowie Mitternachtssnack ab ca. 22:00 Uhr<br />
• Begrüßungscocktail<br />
• Abschiedsdinner (Cocktail in der Lounge, 5-Gang-Menü)<br />
• Stadtführung Köln<br />
• Kofferservice<br />
• in- und ausländische Gebühren und Steuern (Hafen-,<br />
Schleusen- und Straßennutzung, Parkplätze, MwSt. usw.)<br />
• deutschsprechender Gästeservice an Bord<br />
HinWeise<br />
nicht im Reisepreis enthalten:<br />
- Serviceentgelt (Höhe nach eigenem Ermessen) sowie<br />
- alle nicht ausdrücklich genannten Leistungen<br />
Schiffsänderungen und Änderungen im Reiseverlauf bleiben<br />
vorbehalten! Transferfahrten zum/ab Hauptbus erfolgen<br />
im PKW, Kleinbus oder Reisebus. Die Abfahrtszeit erhalten<br />
Sie mit den Reiseunterlagen.<br />
Bitte denken Sie an einen ausreichenden Versicherungsschutz<br />
für Ihre Reise (siehe www.pti.de/pti-versicherungen)<br />
und beachten Sie weitere Hinweise sowie auch die Schiffsbeschreibung<br />
unter www.pti.de/flusskreuzfahrten.<br />
Mindestteilnehmerzahl: 100 Personen<br />
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis.<br />
Bürger anderer Nationalitäten informieren sich<br />
bitte bei den zuständigen staatlichen Stellen.<br />
Veranstalter: Kreuzfahrtwelten GmbH in Zusammenarbeit<br />
mit PTI Panoramica Touristik International GmbH<br />
3<br />
TeRMin<br />
11.07.-13.07.24<br />
PReise<br />
CRS-Code [P 10006836]<br />
Frühbucher-Preis Reisepreis<br />
limitiertes Kontingent p. P.<br />
Hauptdeck:<br />
- 2-Bett-Kab. achtern [2BHA] 270,- 370,-<br />
- 2-Bett-Kabine [2BAH] 310,- 410,-<br />
- 2-Bett-Einzelnutzg. [DKHE] 512,- 612,-<br />
Mitteldeck standard:<br />
- 2-Bett-Kabine [2BAM] 360,- 460,-<br />
Mitteldeck superior:<br />
- 2-Bett-Kabine [2BAP] 400,- 500,-<br />
- 2-Bett-K. (Fenster<br />
nicht zu öffnen)<br />
[2BFN] 360,- 460,-<br />
Oberdeck standard:<br />
- 2-Bett-Kabine [2BAO] 440,- 540,-<br />
Oberdeck superior:<br />
- 2-Bett-Kabine [2BAS] 498,- 598,-<br />
3
ÖSTeRReicH 5-Tage-Busreise • Pauschalreise P. P. im dz Ab 929,-<br />
Roland Kaiser<br />
Live vor dem Schloss Schönbrunn!<br />
(© Stefanie Laubscher - pixabay)<br />
Wien - Prater - Schloss Schönbrunn - Roland Kaiser Konzert - Heurigenabend<br />
Wien<br />
Stephansdom<br />
Hofburg<br />
Wien<br />
Wiener<br />
Prater<br />
Hotel<br />
Amedia<br />
Donau<br />
(© Frank Embacher)<br />
Schloss<br />
Schönbrunn<br />
Konzert<br />
Roland Kaiser<br />
Schloss<br />
Belvedere<br />
ÖSTERREICH<br />
Übernachtung<br />
Roland Kaiser<br />
Roland Kaiser<br />
„Ich glaub, es geht schon wieder los...“ - Der Kaiser singt vor der Traumkulisse von<br />
Schloss Schönbrunn! Erleben Sie Roland Kaiser live mit seiner fabelhaften Band und einem<br />
Feuerwerk an Emotionen! 90 Mio. verkaufte Tonträger in einer über 48-jährigen<br />
Bühnen-Karriere und eine unzählige Anzahl an Hits wie „Santa Maria“ oder „Warum<br />
hast du nicht nein gesagt!“ stehen für einen Ausnahmekünstler, der bei seinen Fans eine<br />
regelrechte „Kaisermanie“ ausgelöst hat. Feiern Sie ausgelassen mit, denn eines ist sicher:<br />
Ein unvergessliches Konzerterlebnis vor einzigartiger Kulisse ist hier garantiert!<br />
Wien - Alte Hofburg<br />
1. Tag: 28.06. Anreise - Raum Regensburg/Passau<br />
Am Morgen erfolgt die Anreise über Bundesautobahnen bis in<br />
den Raum Regensburg/Passau zur ersten Übernachtung.<br />
2. Tag: 29.06. Wien<br />
Nach dem Frühstück fahren Sie weiter und erreichen Wien<br />
am Nachmittag. Sie werden im Hotel willkommen geheißen<br />
und können sich Ihr Abendessen schmecken lassen.<br />
3. Tag: 30.06. Stadtrundfahrt - Prater - Roland Kaiser<br />
Heute lernen Sie Wien während einer Stadtrundfahrt kennen.<br />
Bestaunen Sie bekannte Sehenswürdigkeiten, u.a. Schloss Belvedere,<br />
das Hundertwasserhaus oder die Wiener Ringstraße<br />
mit ihren imposanten Prunkbauten (Außenbesichtigungen).<br />
Anschließend besuchen Sie den Wiener Prater, den berühmtesten<br />
Erholungs- und Freizeitpark in Wien.<br />
Nach einem frühen Abendessen fahren Sie zum Schloss<br />
Schönbrunn und erleben das Highlight Ihrer Reise: Das Open<br />
Air Konzert von Roland Kaiser! Genießen Sie ein Hitfeuerwerk<br />
des wohl bekanntesten deutschen Schlagersängers vor<br />
einzigartiger Kulisse!<br />
4. Tag: 01.07. Wien - Heurigenabend<br />
Sie begeben sich am Vormittag mit der örtlichen Reiseleitung<br />
auf einen Spaziergang durch die Wiener Altstadt. Lernen Sie<br />
die bekannte Hofburg (Außenbesichtigung) oder das Wahrzeichen<br />
der Stadt, den Stephansdom, kennen. Im Anschluss haben<br />
Sie Freizeit um individuell die Stadt zu erkunden. Beim<br />
geselligen Heurigenabend mit 3-Gang-Menü und einem Glas<br />
Wein können Sie diese besondere Reise ausklingen lassen.<br />
5. Tag: 02.07. Rückreise<br />
(© Frank Embacher)<br />
Roland Kaiser<br />
Schloss Schönbrunn (© JFL Photography - stock.adobe.com)<br />
4
(© A. Karnholz - stock.adobe.com)<br />
(© Frank Embacher)<br />
Roland Kaiser<br />
Schloss Belverde<br />
eintrittskarte zum<br />
Konzert inkl.!<br />
(© Frank Embacher)<br />
(© LaMiaFotografia - Shutterstock.com)<br />
Roland Kaiser<br />
Roland Kaiser<br />
LeiSTungen<br />
• Fahrt im modernen Reisebus<br />
• 1 Übernachtung/Frühstücksbüfett und 3-Gang Abendessen<br />
im Raum Regensburg/Passau<br />
• 3 Übernachtungen/Frühstücksbüfett in Wien (Best Western<br />
Plus Amedia Hotel)<br />
• alle Zimmer mit Bad oder Dusche/WC<br />
• 2x Abendessen (3-Gang-Menü oder Büfett)<br />
• 1x Heurigenabend, inkl. 3-Gang-Menü und 1 Glas Wein<br />
• Stadtrundfahrt Wien<br />
• geführter Altstadtrundgang Wien<br />
• Außenbesichtigung/Besuch Schlosspark Schönbrunn<br />
• Besuch Wiener Prater<br />
• Eintrittskarte in der PK 4 für das Konzert von Roland<br />
Kaiser am 30.06. vor dem Schloss Schönbrunn, inkl.<br />
Transfer<br />
• in- und ausländische Gebühren und Steuern (Parkplätze,<br />
Straßennutzung, MwSt. usw.)<br />
(© PLAZA Hotelgroup GmbH)<br />
iHR uRLAubSdomiziL<br />
Im pulsierenden Geschäftsviertel des 3. Wiener Gemeindebezirks<br />
und nur 4 U-Bahnstationen vom Stadtzentrum entfernt<br />
begrüßt Sie das moderne 4-Sterne beST WeSTeRn<br />
PLuS Amedia Hotel in Wien. Freuen Sie sich auf<br />
stilvolle Zimmer, eine Sauna und ein Dampfbad sowie kostenfreies<br />
Highspeed-WLAN. Den U-Bahnhof Kardinal-<br />
Nagl-Platz erreichen Sie nach 700 m. Die modern gestalteten<br />
Zimmer sind mit neuester Technik ausgestattet und<br />
umfassen eine individuell regulierbarer Klimaanlage, Schalldämmung,<br />
einen Flachbild-Sat-TV mit internationalen Kanälen<br />
und kostenlose Telefonate in 24 Länder. Ein Designerbad<br />
mit einer ebenerdigen Glasdusche oder einer<br />
Badewanne sowie Tee- und Kaffeezubehör gehören zu den<br />
Annehmlichkeiten der Zimmer. Zu den öffentlichen Bereichen<br />
des Amedia Hotel gehört auch eine Kaffee-Lounge.<br />
Entspannen Sie an der Hotelbar oder im Wellnessbereich.<br />
(© PLAZA Hotelgroup GmbH)<br />
TeRmin & PReiSe<br />
CRS-Code [BU 10006730]<br />
Reisepreis<br />
Termin<br />
p.P. im DZ<br />
28.06.-02.07.24 929,-<br />
Zuschläge p. P.<br />
- Einzelzimmer: 198,-<br />
- Eintrittskarte PK 3: [EK2303] 10,-<br />
- Eintrittskarte PK 2: [EK2302] 30,-<br />
HinWeiSe<br />
nicht im Reisepreis enthalten:<br />
- alle nicht ausdrücklich genannten Leistungen<br />
Hoteländerungen und Änderungen im Reiseverlauf bzw.<br />
Konzertablauf bleiben vorbehalten! Transferfahrten zum/ab<br />
Hauptbus erfolgen im PKW, Kleinbus oder Reisebus. Die<br />
Abfahrtszeit erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.<br />
Bitte denken Sie an einen ausreichenden Versicherungsschutz<br />
für Ihre Reise - siehe www.pti.de/pti-versicherungen/.<br />
Weitere Hinweise finden Sie unter www.pti.de/hinweise.<br />
Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen<br />
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis.<br />
Bürger anderer Nationalitäten informieren sich<br />
bitte bei den zuständigen staatlichen Stellen.<br />
Best Western Plus Amedia Hotel Wien<br />
Best Western Plus Amedia Hotel Wien<br />
4<br />
BW Plus Amedia Hotel Wien (© PLAZA Hotelgroup GmbH)<br />
5
NiedeRLANde - BeLgieN 6-Tage-FlusskreuzFahrT • Pauschalreise P. P. iN dK AB 1099,-<br />
André Rieu<br />
Der „Walzerkönig“ aus Maastricht<br />
Nijmegen - Dordrecht - Antwerpen - Maastricht - André Rieu Konzert - Roermond<br />
André Rieu (© ANDRÉ RIEU PRODUCTIONS BV - ARP)<br />
Konzert von André Rieu in maastricht,<br />
eintrittskarte inkl.!<br />
Nordsee<br />
Schelde<br />
Lek<br />
Albert-Kanal<br />
Dordrecht<br />
Antwerpen<br />
Maas<br />
NIEDER-<br />
LANDE<br />
Nijmegen<br />
DEUTSCHLAND<br />
Rhein<br />
Roermond<br />
(© Boros Stroujko - Shutterstock.com)<br />
(© Gilbert M - Shutterstock.com)<br />
BELGIEN<br />
Maastricht<br />
Ausflüge/Besichtigungen<br />
Route Nijmegen – Roermond<br />
Route Roermond – Nijmegen<br />
Maastricht<br />
André Rieu<br />
Tauchen Sie ein in die Welt des wohl erfolgreichsten Violinisten der Welt, André Rieu,<br />
und seinem Johann-Strauss-Orchester. Die MS „Dutch Symphony“ fährt mit Ihnen<br />
durch die Provinzen Gelderland und Limburg. Sie entdecken die historische Stadt<br />
Dordrecht und das schöne Antwerpen in Belgien. In Maastricht erleben Sie den Höhepunkt<br />
Ihrer Reise - das Open-Air-Konzert von André Rieu. Feiern Sie ausgelassen mit<br />
bei seinen stimmungsvollen Polkas, schunkeln Sie im Dreiviertel Takt zu herrlicher Walzermusik<br />
oder lassen Sie sich von den leisen Tönen in „Gänsehautstimmung“ versetzen.<br />
Dordrecht<br />
Frühbucher-Bonus: 150,- euR<br />
p.P. limitiert! Fragen sie uns!<br />
Route NijmegeN-RoeRmoNd<br />
1. tag: 01.07. Anreise – Nijmegen – dordrecht<br />
Am frühen Morgen erfolgt die Anreise in die niederländische<br />
Stadt Nijmegen, und Sie gehen am Nachmittag an Bord der<br />
MS „Dutch Symphony“. Nach dem Kabinenbezug lädt der<br />
Kapitän Sie zu einem Begrüßungsdrink ein, und es heißt „Leinen<br />
los“ zum ersten Liege- und Übernachtungsplatz in<br />
Dordrecht.<br />
2. tag: 02.07. dordrecht - Antwerpen<br />
Dordrecht* liegt am sogenannten „Drei-Flüsse-Eck“ (Kanal<br />
Noord, Oude Maas und Dordtse) und proklamiert für sich<br />
das Recht, die älteste Stadt der Niederlande zu sein. In der historischen<br />
Innenstadt reihen sich Gebäude aus dem Mittelalter<br />
und der Moderne aneinander.<br />
Während des Mittagessens fährt die MS „Dutch Symphony“<br />
weiter und erreicht über den Schelde Rijnkanaal am Abend<br />
Antwerpen. Verbringen Sie ein paar schöne Stunden an Bord<br />
und genießen Sie die schönen Ausblicke vom Sonnendeck.<br />
3. tag: 03.07. Antwerpen<br />
Am Vormittag haben Sie die Möglichkeit, an einer Stadtrundfahrt<br />
mit Rundgang durch Antwerpen, bekannt als das Zentrum<br />
des Diamantenhandels, teilzunehmen*. Dabei bestaunen<br />
Sie die beeindruckenden mittelalterlichen und barocken Bauten<br />
rund um das Zentrum. Sehen Sie u.a. die größte gotische<br />
Kirche Belgiens mit dem fantastischen Glockenturm, den Brabo-Brunnen<br />
auf dem Grote Markt und das berühmte Rubenshaus.<br />
Den Nachmittag können Sie nach Ihren eigenen Vorstellungen<br />
in der zauberhaften Rubensstadt gestalten.<br />
4. tag: 04.07. maastricht - open-Air-Konzert André Rieu<br />
Am frühen Morgen geht die Fahrt weiter auf dem Albert-Kanal<br />
in Richtung Maastricht.<br />
Maastricht, an beiden Seiten der Maas gelegen, ist die Hauptstadt<br />
der niederländischen Provinz Limburg und auch der Geburtsort<br />
des Violinisten André Rieu.<br />
Das Schiff kommt hier abends an. Nach dem Abendessen an<br />
Bord geht es zum Highlight Ihrer Reise, dem Open-Air-Konzert<br />
von André Rieu auf dem wohl romantischsten Platz der<br />
Niederlande, dem Maastrichter Vrijthof. Mit Talent, Humor<br />
André Rieu in Concert<br />
und Romantik begeistert André Rieu gemeinsam mit seinem<br />
Johann-Strauss-Orchester seit Jahren Millionen von Klassik-<br />
Fans. Neben den schönsten Walzern spielt er bekannte Hits<br />
aus Filmen, Musicals, Rock und Pop und zählt wohl auch deshalb<br />
zu einem der beliebtesten Künstler weltweit.<br />
Genießen Sie das Open-Air-Konzert des wohl erfolgreichsten<br />
Violinisten der Welt!<br />
5. tag: 05.07. maastricht - Roermond<br />
Am Vormittag lernen Sie die schöne Stadt Maastricht bei einem<br />
informativen Stadtrundgang kennen*. In Maastricht<br />
bleibt Ihnen Zeit für eigene Entdeckungen in dieser Stadt,<br />
denn das Schiff liegt hier bis 16:00 Uhr. Liegeplatz der Übernachtung<br />
wird Roermond sein. Freuen Sie sich am Abend auf<br />
das Abschiedsdinner und genießen Sie die letzten Stunden an<br />
Bord der MS „Dutch Symphony“.<br />
6. tag: 06.07. Roermond - Ausschiffung - Rückreise<br />
Nach dem Frühstück heißt es Abschied nehmen von der MS<br />
„Dutch Symphony“ und es erfolgt die Rückreise.<br />
Route RoeRmoNd-NijmegeN<br />
Diese Reiseroute verläuft entgegengesetzt, d. h. die Anreise erfolgt<br />
nach Roermond und die Rückreise ab Nijmegen.<br />
Den genauen Reiseablauf entnehmen Sie bitte der Tabelle<br />
„Fahrplan & Ausflüge“.<br />
(© ANDRÉ RIEU PRODUCTIONS BV - ARP)<br />
6
iHR AusFLugsPRogRAmm<br />
Alle Ausflüge mit deutschsprachiger Reiseleitung und ggf. mit<br />
Busbegleitung.<br />
Dordrecht<br />
Dordrecht, die wohl älteste Stadt der Niederlande, besticht durch<br />
ihr historisches Kulturerbe. Bei einem Spaziergang sehen Sie die<br />
historischen Sehenswürdigkeiten.<br />
20,- euR p.P.<br />
Antwerpen<br />
Antwerpen, bekannt als Zentrum des Diamantenhandels, lernen<br />
Sie bei einer kleinen Stadtrundfahrt und bei einem kleinen Spaziergang<br />
kennen.<br />
43,- euR p.P.<br />
Maastricht<br />
Bei diesem Spaziergang sehen Sie die schönsten Orte der Altstadt.<br />
Sie passieren die Stadtmauern, den Park, das Jekerkartier sowie<br />
den Vrijthof.<br />
20,- euR p.P.<br />
Route Nijmegen-Roermond<br />
tag Hafen Ankunft Abfahrt Ausflüge<br />
1. tag Nijmegen<br />
Dordrecht 22:00<br />
2. tag Dordrecht<br />
Antwerpen 19:30<br />
17:00 Einschiffung ab 16:00 Uhr<br />
12:30 Rundgang Dordrecht*<br />
3. tag Antwerpen Rundfahrt/ -gang Antwerpen*<br />
Nachmittag zur freien Verfügung<br />
4. tag Antwerpen<br />
Maastricht 19:00<br />
5. tag Maastricht<br />
Roermond 22:00<br />
FAHRPLAN & AusFLüge<br />
die mit * markierten Ausflüge können vorab als Ausflugspaket oder einzeln an Bord gebucht werden.<br />
02:00<br />
Besuch des André Rieu Konzertes (Beginn um 21:00 Uhr)<br />
16:00 Rundgang Maastricht*<br />
Anschließend Freizeit<br />
6. tag Roermond Ausschiffung bis 09:00 Uhr<br />
Summe der einzelnen Ausflüge:<br />
Ausflugspaket zum Vorzugspreis:<br />
83,- EUR p.P.<br />
73,- euR p.P.<br />
(© Arena MANAGEMENT GmbH)<br />
Route Roermond-Nijmegen<br />
tag Hafen Ankunft Abfahrt Ausflüge<br />
1. tag Roermond Einschiffung ab 16:00 Uhr<br />
2. tag Roermond<br />
Maastricht 13:00<br />
3. tag Maastricht<br />
Antwerpen 19:00<br />
06:00<br />
02:00<br />
Rundgang Maastricht*<br />
Besuch des André Rieu Konzertes (Beginn um 21:00 Uhr)<br />
4. tag Antwerpen Rundfahrt/ -gang Antwerpen*<br />
Nachmittag zur freien Verfügung<br />
5. tag Antwerpen<br />
Dordrecht<br />
Nijmegen<br />
08:00<br />
21:00<br />
00:01<br />
14:00 Rundgang Dordrecht*<br />
6. tag Nijmegen Ausschiffung bis 09:00 Uhr<br />
André Rieu<br />
Antwerpen<br />
(© leoks - Shutterstock.com)<br />
Maastricht<br />
(© Boros Stroujko - Shutterstock.com)<br />
André Rieu<br />
LeistuNgeN<br />
• Anreise nach Nijmegen und Rückreise ab Roermond bzw.<br />
umgekehrt im modernen Reisebus<br />
• Kreuzfahrt Nijmegen - Dordrecht - Antwerpen - Maastricht<br />
- Roermond bzw. umgekehrt<br />
• 5 Übernachtung an Bord der MS „Dutch Symphony“<br />
(Außenkabinen mit Dusche/WC; je nach gebuchter Kategorie)<br />
• volle Verpflegung an Bord: (beginnend mit dem Abendessen<br />
am 1. Tag und endend mit dem Frühstück am 6.<br />
Tag), reichhaltiges Frühstücksbüfett, Mittagessen als<br />
3-Gang-Menü (Salat-Büffet, Hauptspeise, Dessert), Kaffee/Tee<br />
mit Kuchen am Nachmittag, 4-Gang-Abendessen<br />
sowie Mitternachtssnack ab ca. 22:00 Uhr<br />
• Begrüßungscocktail<br />
• Kapitänsdinner (Cocktail in der Lounge, 5-Gang-Menü)<br />
• Kofferservice<br />
• tägliches Unterhaltungsprogramm (z. B. Bingo, Quiz,<br />
Live-Musik)<br />
• Besuch des open Air-Konzertes von André Rieu am<br />
04.07.24 bzw. am 07.07.24 in maastricht, Karte in Kategorie<br />
Rang 3 (B3) inklusive<br />
• in- und ausländische Steuern und Gebühren (Hafen-,<br />
Schleusen- und Straßennutzung, Parkplätze MwSt. usw.)<br />
• Deutschsprechender Gästeservice an Bord<br />
Antwerpen (© Sira Anamwong - Shutterstock.com)<br />
HiNweise<br />
Nicht im Reisepreis enthalten:<br />
- Serviceentgelt (Höhe nach eigenem Ermessen) sowie<br />
- alle nicht ausdrücklich genannten Leistungen<br />
Schiffsänderungen und Änderungen im Reiseverlauf bleiben<br />
vorbehalten! Transferfahrten zum/ab Hauptbus erfolgen im<br />
PKW, Kleinbus oder Reisebus. Die Abfahrtszeit erhalten Sie<br />
mit den Reiseunterlagen.<br />
Bitte denken Sie an einen ausreichenden Versicherungsschutz<br />
für Ihre Reise (siehe www.pti.de/pti-versicherungen<br />
und beachten Sie weitere Hinweise sowie auch die Schiffsbeschreibung<br />
unter www.pti.de/flusskreuzfahrten.<br />
Mindestteilnehmerzahl: 100 Personen<br />
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis.<br />
Bürger anderer Nationalitäten informieren sich<br />
bitte bei den zuständigen staatlichen Stellen.<br />
André Rieu mit seinem Johann-Strauß-Orchester<br />
(© ANDRÉ RIEU PRODUCTIONS BV - ARP)<br />
Veranstalter: Kreuzfahrtwelten GmbH in Zusammenarbeit<br />
mit PTI Panoramica Touristik International GmbH<br />
5<br />
teRmiNe<br />
01.07.-06.07.24 Route Nijmegen-Roermond<br />
06.07.-11.07.24 Route Roermond-Nijmegen<br />
PReise<br />
CRS-Code [P 10006709]<br />
Frühbucher-Preis Reisepreis<br />
limitiertes Kontingent p. P.<br />
Hauptdeck:<br />
- 2-Bett-Kabine Achtern [2BHA] 1099,- 1249,-<br />
- 2-Bett-Kabine [2BAH] 1224,- 1374,-<br />
- 2-Bett-Einzelnutzung [DKHE] 1775,- 1925,-<br />
mitteldeck standard:<br />
- 2-Bett-Kabine [2BAM] 1334,- 1484,-<br />
mitteldeck superior:<br />
- 2-Bett-Kabine [2BAP] 1409,- 1559,-<br />
oberdeck standard:<br />
- 2-Bett-Kabine [2BAO] 1584,- 1734,-<br />
oberdeck superior:<br />
- 2 Bett-Kabine [2BAS] 1684,- 1834,-<br />
Zuschläge p. P.<br />
- Ausflugspaket (* Ausflüge lt. Beschreibung<br />
zum Vorzugspreis):<br />
[TA7700] 73,-<br />
7
PTI-FORMBLATT „PAUSCHALREISE“<br />
Formblatt „Pauschalreise“<br />
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise<br />
nach § 651a BGB der PTI Panoramica Touristik International GmbH<br />
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU)<br />
2015/2302.<br />
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.<br />
Die PTI Panoramica Touristik International GmbH, 18184 Roggentin, Neu Roggentiner Straße 3, Telefon 038204 65-500 trägt die<br />
volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.<br />
Zudem verfügt die PTI Panoramica Touristik International GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Ab sicherung für die Rückzahlung<br />
Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im<br />
Fall seiner Insolvenz.<br />
PTI-Formblatt<br />
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302<br />
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise<br />
vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.<br />
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße<br />
Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.<br />
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu<br />
einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem<br />
Reisebüro in Verbindung setzen können.<br />
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen<br />
Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten –<br />
auf eine andere Person übertragen.<br />
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte<br />
Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im<br />
Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens<br />
20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des<br />
Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.<br />
Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung<br />
vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die<br />
entsprechenden Kosten sich verringern.<br />
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag<br />
zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen,<br />
wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme<br />
des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise<br />
verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise<br />
absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung<br />
und unter Umständen auf eine Entschädigung.<br />
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn<br />
der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag<br />
zurücktreten, beispielsweise, wenn am Bestimmungsort schwerwiegende<br />
Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich<br />
beeinträchtigen.<br />
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise<br />
gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr<br />
vom Vertrag zurücktreten.<br />
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise<br />
nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem<br />
Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.<br />
Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom<br />
Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses<br />
Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht<br />
werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung<br />
der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter<br />
es versäumt, Abhilfe zu schaffen.<br />
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz,<br />
wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht<br />
werden.<br />
• Der Reisende hat die Obliegenheit, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen<br />
Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.<br />
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in<br />
Schwierigkeiten befindet.<br />
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten<br />
– des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt<br />
die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers<br />
nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil<br />
der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden<br />
gewährleistet. Die PTI Panoramica Touristik International GmbH hat<br />
eine Insolvenzabsicherung mit der tourVERS Touristik-Versicherungs-<br />
Service GmbH, Kontakt für Rückfragen zur Insolvenzversicherung:<br />
Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Telefon 040 244 288 0,<br />
Kontakt für Schadensfall: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz<br />
1, 20354 Hamburg, Telefon +49(0)40 53799360<br />
abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren,<br />
wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der PTI Panoramica<br />
Touristik International GmbH verweigert werden.<br />
Webseite auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu<br />
finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de<br />
8
REISEBEDINGUNGEN DER PANORAMICA TOURISTIK INTERNATIONAL GMBH<br />
Sehr geehrte Kunden und Reisende,<br />
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma PTI Panoramica Touristik International<br />
GmbH, nachfolgend „PTI“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages bzw. Vertrages über Einzelleistungen sowie Tagesreisen. Sie ergänzen<br />
die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB), sowie<br />
die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611 ff. BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!<br />
1. Geltungsbereich dieser Reisebedingungen;<br />
Einzelleistungen und Tagesreisen<br />
1.1. Diese Reisebedingungen gelten, sofern nachstehend<br />
nicht ausdrücklich abweichend geregelt, sowohl für<br />
Pauschalangebote der PTI als auch für alleinstehende<br />
Reiseleistungen der PTI, insbesondere Nur-Flug und<br />
Nur-Hotel-Buchungen, sowie für Tagesreisen der PTI.<br />
1.2. Einzelleistungen bzw. Tagesreisen werden nach<br />
Maßgabe dieser Reisebedingungen sowie der gesetzlichen<br />
Bestimmungen des Pauschalreiserechts in entsprechender<br />
Anwendung angeboten.<br />
1.3. Soweit der Kunde durch die Anwendung des Pauschalreiserechts<br />
und dieser Reisebedingungen rechtlich<br />
benachteiligt werden sollte, gelten die jeweils einschlägigen<br />
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.<br />
1.4. Jede nachstehende Bezugnahme auf die Begriffe<br />
„Reise“ und Pauschalreise“ erfasst daher sowohl Pauschalreisevertragsleistungen<br />
als auch Einzelreiseleistungen<br />
bzw. Tagesreiseleistungen.<br />
2. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen<br />
des Kunden<br />
2.1. Für alle Buchungswege gilt:<br />
a) Grundlage des Angebots von PTI und der Buchung<br />
des Kunden sind die Reiseausschreibung und<br />
die ergänzenden Informationen von PTI für die jeweilige<br />
Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung<br />
vorliegen.<br />
b) Reisevermittler und Buchungsstellen sind von<br />
PTI nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,<br />
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die<br />
den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern,<br />
über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich<br />
von PTI zugesagten Leistungen hinausgehen oder im<br />
Widerspruch dazu stehen.<br />
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von PTI<br />
vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot<br />
von PTI vor, an das PTI für die Dauer von 7 Tagen gebunden<br />
ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses<br />
neuen Angebots zustande, soweit PTI bezüglich des neuen<br />
Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine<br />
vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und<br />
der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter<br />
die Annahme durch ausdrückliche Erklärung<br />
oder Anzahlung erklärt.<br />
d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen<br />
Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen,<br />
den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten,<br />
die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl<br />
und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3<br />
Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann<br />
nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies<br />
zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.<br />
e) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen<br />
von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,<br />
wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende<br />
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte<br />
Erklärung übernommen hat.<br />
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,<br />
schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt,<br />
gilt:<br />
a) Mit der Buchung bietet der Kunde PTI den Abschluss<br />
des Pauschalreisevertrages verbindlich an<br />
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung<br />
(Annahmeerklärung) durch PTI zustande. Bei<br />
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird PTI dem<br />
Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende<br />
Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger<br />
(welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert<br />
so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie<br />
ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist,<br />
z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der<br />
Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in<br />
Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB<br />
hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher<br />
Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von<br />
Geschäftsräumen erfolgte.<br />
2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr<br />
(z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:<br />
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen<br />
Buchung in der entsprechenden Anwendung von PTI<br />
erläutert.<br />
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben,<br />
zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten<br />
Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit<br />
zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.<br />
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen<br />
Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich<br />
maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.<br />
d) Soweit der Vertragstext von PTI im Onlinebuchungssystem<br />
gespeichert wird, wird der Kunde darüber<br />
und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes<br />
unterrichtet.<br />
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)<br />
„zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde PTI den<br />
Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.<br />
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung<br />
unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.<br />
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung<br />
des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen<br />
Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen<br />
eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.<br />
PTI ist vielmehr frei in der Entscheidung,<br />
das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen<br />
oder nicht.<br />
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung<br />
von PTI beim Kunden zu Stande.<br />
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme<br />
der Buchung des Kunden durch Betätigung des<br />
Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende<br />
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm<br />
(Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag<br />
mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung<br />
beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass<br />
es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung<br />
nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit<br />
zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger<br />
und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird.<br />
Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch<br />
nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten<br />
zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich<br />
nutzt. PTI wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung<br />
der Reisebestätigung in Textform übermitteln.<br />
2.4. PTI weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen<br />
Vorschriften (§ 312 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach<br />
§ 651a und § 651c BGB und bei Verträgen über Einzelreiseleistungen<br />
bzw. Tagesreisen, die im Fernabsatz (Briefe,<br />
Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über<br />
Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie<br />
Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen<br />
wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die<br />
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere<br />
das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu<br />
auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der<br />
Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb<br />
von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn,<br />
die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss<br />
beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers<br />
geführt worden; im letztgenannten Fall besteht<br />
ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.<br />
3. Bezahlung<br />
3.1. PTI und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf<br />
den Reisepreis vor Beendigung von Pauschalreisen nur<br />
fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag<br />
besteht und dem Kunden der Sicherungsschein<br />
mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in<br />
klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben<br />
wurde.<br />
3.2. Bei Zahlungen auf Einzelleistungen und Tagesreisen<br />
besteht seitens PTI keine Verpflichtung zur Kundengeldabsicherung,<br />
sodass auch kein Sicherungsschein<br />
herausgegeben wird.<br />
3.3. Bei Pauschalreisen wird nach Vertragsabschluss<br />
gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung<br />
in Höhe von 30 % bei Hochseekreuzfahrten, in<br />
Höhe von 20 % bei Flusskreuzfahrten sowie bei Busreisen<br />
und Tagesreisen über 500 € pro Person, welche ebenfalls<br />
eine Pauschalreise darstellen, eine Anzahlung von<br />
nur 15% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung<br />
wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern<br />
der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht<br />
mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt<br />
werden kann. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor<br />
Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.<br />
3.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die<br />
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,<br />
obwohl PTI zur ordnungsgemäßen<br />
Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in<br />
der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten<br />
erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs-<br />
oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden<br />
besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten,<br />
so ist PTI berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung<br />
nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag<br />
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten<br />
gemäß Ziffer 6 zu belasten.<br />
4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn,<br />
die nicht den Reisepreis betreffen<br />
4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von<br />
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages,<br />
die nach Vertragsabschluss notwendig<br />
werden und von PTI nicht wider Treu und Glauben<br />
herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor<br />
Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich<br />
sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht<br />
beeinträchtigen.<br />
4.2. PTI ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen<br />
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund<br />
auf einem dauerhaften Datenträger (z.B.<br />
auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich<br />
und in hervorgehobener Weise zu informieren.<br />
4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen<br />
Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung<br />
von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt<br />
des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde<br />
berechtigt, innerhalb einer von PTI gleichzeitig mit<br />
Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist<br />
entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich<br />
vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der<br />
Kunde nicht innerhalb der von PTI gesetzten Frist ausdrücklich<br />
gegenüber PTI den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag,<br />
gilt die Änderung als angenommen.<br />
4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben<br />
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln<br />
behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die<br />
Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell<br />
angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit<br />
zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden<br />
der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2<br />
BGB zu erstatten<br />
5. Preiserhöhung; Preissenkung<br />
5.1. Die nachstehenden Regelungen finden keine Anwendung<br />
auf Einzelleistungen und Tagesreisen gem. Ziffer<br />
1 dieser Bedingungen.<br />
5.2. PTI behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g<br />
BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im<br />
Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen,<br />
soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte<br />
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von<br />
Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder<br />
andere Energieträger,<br />
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für<br />
vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen-<br />
oder Flughafengebühren, oder<br />
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise<br />
geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis<br />
auswirkt.<br />
PTI-Reisebedingungen<br />
9
REISEBEDINGUNGEN DER PANORAMICA TOURISTIK INTERNATIONAL GMBH<br />
PTI-Reisebedingungen<br />
5.3. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig,<br />
sofern PTI den Reisenden in Textform klar und verständlich<br />
über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet<br />
und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.<br />
5.4. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:<br />
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen<br />
nach 5.2a) kann PTI den Reisepreis nach Maßgabe<br />
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />
• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung<br />
kann PTI vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.<br />
• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen<br />
pro Beförderungsmittel von PTI anteilig<br />
geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere<br />
Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen<br />
geteilt. Den sich so für jede beförderte Person ergebenden<br />
Erhöhungsbetrag kann PTI vom Kunden verlangen.<br />
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben<br />
gem. 5.2b) kann der Reisepreis um den entsprechenden,<br />
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.<br />
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 5.2c) kann<br />
der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem<br />
sich die Reise dadurch für PTI verteuert hat.<br />
5.5. PTI ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf<br />
sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen,<br />
wenn und soweit sich die in 5.2 a) - c) genannten<br />
Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss<br />
und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren<br />
Kosten für PTI führt. Hat der Kunde/Reisende<br />
mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der<br />
Mehrbetrag von PTI zu erstatten. PTI darf jedoch von<br />
dem zu erstattenden Mehrbetrag die PTI tatsächlich entstandenen<br />
Verwaltungsausgaben abziehen. PTI hat dem<br />
Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen,<br />
in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.<br />
5.6. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor<br />
Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.<br />
5.7. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde<br />
berechtigt, innerhalb einer von PTI gleichzeitig mit<br />
Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen<br />
Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich<br />
vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt<br />
der Kunde nicht innerhalb der von PTI gesetzten Frist<br />
ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag,<br />
gilt die Änderung als angenommen.<br />
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/<br />
Stornokosten<br />
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom<br />
Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist<br />
gegenüber PTI unter der nachfolgend angegebenen Anschrift<br />
zu erklären; falls die Reise über einen Reisevermittler<br />
gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem<br />
gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen,<br />
den Rücktritt in Textform zu erklären.<br />
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt<br />
der Kunde die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter<br />
den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen<br />
kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung<br />
verlangen, soweit der Rücktritt nicht von PTI zu<br />
vertreten ist. PTI kann keine Entschädigung verlangen,<br />
soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer<br />
Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände<br />
auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder<br />
die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort<br />
erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar<br />
und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der<br />
Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre<br />
Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn<br />
alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.<br />
6.3. PTI hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen<br />
unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen<br />
der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie<br />
unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von<br />
Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige<br />
Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt.<br />
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs<br />
der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen<br />
Stornostaffel berechnet:<br />
a) Bei Bus- und Bahnreisen und Reisen, die nicht<br />
unter die Staffeln b), c) oder d) fallen (Staffel A):<br />
• bis inkl. 43. Tag vor Reisebeginn 15%<br />
• ab 42. bis inkl. 29. Tag vor Reisebeginn 20%<br />
• ab 28. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 40%<br />
• ab 14. bis inkl. 7. Tag vor Reisebeginn 60%<br />
• ab 6. bis inkl. 1. Tag vor Reisebeginn 70%<br />
• am Tag der Abreise und<br />
bei Nichtantritt der Reise 95%<br />
b) Flusskreuzfahrten (Staffel B)<br />
• bis 60. Tag vor Reisebeginn 20%<br />
• ab 59. bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 25%<br />
• ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 35%<br />
• ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 60%<br />
• ab 14. Tag vor Reisebeginn 80%<br />
• am Tag der Abreise und<br />
bei Nichtantritt der Reise 95%<br />
c) Bei Hochseekreuzfahrten (Staffel C)<br />
• bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 30%<br />
• ab dem 89. bis inkl. 50. Tag vor Reisebeginn 35%<br />
• ab dem 49. bis inkl. 45. Tag vor Reisebeginn 40%<br />
• ab dem 44. bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 50%<br />
• ab dem 29. bis inkl. 17. Tag vor Reisebeginn 75%<br />
• ab dem 16. bis inkl. 10. Tag vor Reisebeginn 85%<br />
• ab dem 9. bis inkl. 2 Tage vor Reisebeginn 90%<br />
• ab dem 1. Tag vor Reisebeginn &<br />
bei Nichtantritt der Reise 95%<br />
d) Bei Flugreisen (Staffel D)<br />
• bis 60. Tag vor Reisebeginn 20%<br />
• ab 59. bis inkl. 32. Tag vor Reisebeginn 30%<br />
• ab 31. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 40%<br />
• ab 21. bis inkl. 11. Tag vor Reisebeginn 60%<br />
• ab 10. bis inkl. 3. Tag vor Reisebeginn 80%<br />
• ab 2. Tag vor Reisebeginn &<br />
bei Nichtantritt der Reise 95%<br />
6.4. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen nach Ziffer<br />
1 dieser Bedingungen finden die Stornopauschalen nach<br />
Ziffer 6.3. keine Anwendung. PTI behält sich vor eine<br />
abweichende Entschädigung nach den gesetzlichen Regelungen<br />
zu verlangen.<br />
6.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen,<br />
PTI nachzuweisen, dass PTI überhaupt kein oder<br />
ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die<br />
von PTI geforderte Entschädigungspauschale.<br />
6.6. Bei Pauschalreisen gilt eine Entschädigungspauschale<br />
gem. Ziffer 6.3. als nicht festgelegt und vereinbart,<br />
soweit PTI nachweist, dass PTI wesentlich höhere<br />
Aufwendungen entstanden sind, als der kalkulierte Betrag<br />
der Pauschale, die im Falle einer Vereinbarung zur<br />
Anwendung gekommen wäre. In diesem Fall ist PTI<br />
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung<br />
der ersparten Aufwendungen und des<br />
Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der<br />
Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.<br />
6.7. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts<br />
zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt §<br />
651 h Abs. 5 BGB unberührt.<br />
6.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e<br />
BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem<br />
dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner<br />
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag<br />
eintritt, bleibt durch die vorstehenden<br />
Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in<br />
jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie dem Reiseveranstalter 7<br />
Tage vor Reisebeginn zugeht.<br />
6.9. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />
sowie einer Versicherung zur Deckung der<br />
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird<br />
dringend empfohlen.<br />
7. Umbuchungen<br />
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss<br />
auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,<br />
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft,<br />
der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder<br />
sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies<br />
gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil<br />
PTI keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche<br />
Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber<br />
dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung<br />
kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen<br />
auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen,<br />
kann PTI bei Einhaltung der nachstehenden<br />
Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro<br />
von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben.<br />
Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes<br />
im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt<br />
bei Pauschalreisen jeweils bis zu dem Zeitpunkt des<br />
Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart<br />
gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 6 € 15,- pro betroffenen<br />
Reisenden.<br />
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach<br />
Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung<br />
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom<br />
Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den Bedingungen<br />
und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt<br />
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die<br />
nur geringfügige Kosten verursachen.<br />
7.3. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen beträgt das<br />
Umbuchungsentgelt, sofern eine Umbuchung überhaupt<br />
möglich ist, bis 6 Werktage vor Leistungsbeginn 15 €.<br />
Umbuchungswünsche des Kunden, welche später als 6<br />
Werktage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern<br />
ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach<br />
Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag gem. Ziffer 6 dieser<br />
Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt<br />
werden.<br />
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren<br />
vertragsgemäßer Erbringung PTI bereit und in der Lage<br />
war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden<br />
zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige<br />
Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn<br />
nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien<br />
Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages<br />
berechtigt hätten. PTI wird sich um Erstattung der ersparten<br />
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.<br />
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig<br />
unerhebliche Leistungen handelt.<br />
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl<br />
9.1. Bei Tagesreisen liegt die Mindestteilnehmerzahl<br />
bei 25 Personen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei<br />
Pauschalreisen und Einzelleistungen ist die Mindestteilnehmerzahl<br />
der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung<br />
zu entnehmen. PTI kann bei Nichterreichen<br />
einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender<br />
Regelungen zurücktreten:<br />
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt<br />
des Zugangs der Rücktrittserklärung von PTI<br />
beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen<br />
Unterrichtung angegeben sein<br />
b) PTI hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste<br />
Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben<br />
c) PTI ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die<br />
Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,<br />
dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl<br />
nicht durchgeführt wird.<br />
d) Bei Pauschalreisen ist ein Rücktritt von PTI später<br />
als 4 Wochen vor Reisebeginn unzulässig.<br />
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,<br />
erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen<br />
unverzüglich zurück, Ziffer 6.7 gilt entsprechend.<br />
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen<br />
10.1. PTI kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung<br />
einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet<br />
einer Abmahnung von PTI nachhaltig stört oder wenn<br />
der Kunde sich in solchem Maß vertragswidrig verhält,<br />
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt<br />
ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten<br />
ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten<br />
des Reiseveranstalters beruht.<br />
10.2. Kündigt PTI, so behält PTI den Anspruch auf<br />
den Reisepreis; PTI muss sich jedoch den Wert der ersparten<br />
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen<br />
lassen, die PTI aus einer anderweitigen Verwendung<br />
der nicht in Anspruch genommenen Leistung<br />
erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten<br />
Beträge.<br />
11. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden<br />
11.1. Reiseunterlagen<br />
Der Kunde hat PTI oder seinen Reisevermittler, über<br />
den er die Reise gebucht hat, zu informieren, wenn er<br />
die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein)<br />
nicht innerhalb der von PTI mitgeteilten<br />
Frist erhält.<br />
11.2. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen gem. Ziffer<br />
1 finden die nachstehenden Regelungen der Ziffern 11.3.<br />
und 11.4. keine Anwendung. In diesen Fällen gelten die<br />
gesetzlichen Regelungen der §§ 611 ff. BGB.<br />
10
REISEBEDINGUNGEN DER PANORAMICA TOURISTIK INTERNATIONAL GMBH<br />
11.3. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen<br />
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht,<br />
so kann der Reisende Abhilfe verlangen.<br />
b) Soweit PTI infolge einer schuldhaften Unterlassung<br />
der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte,<br />
kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach §<br />
651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n<br />
BGB geltend machen<br />
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige<br />
unverzüglich dem Vertreter von PTI vor Ort zur Kenntnis<br />
zu geben. Ist ein Vertreter von PTI vor Ort nicht vorhanden<br />
und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige<br />
Reisemängel an PTI unter der mitgeteilten Kontaktstelle<br />
von PTI zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit<br />
des Vertreters von PTI bzw. seiner Kontaktstelle<br />
vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der<br />
Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem<br />
Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht<br />
hat, zur Kenntnis bringen.<br />
d) Der Vertreter von PTI ist beauftragt, für Abhilfe<br />
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt,<br />
Ansprüche anzuerkennen.<br />
11.4. Fristsetzung vor Kündigung<br />
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen<br />
eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten<br />
Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB<br />
kündigen, hat der Reisende PTI zuvor eine angemessene<br />
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann<br />
nicht, wenn die Abhilfe von PTI verweigert wird oder<br />
wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.<br />
11.5. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei<br />
Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen<br />
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust,<br />
-beschädigung und -verspätung im Zusammenhang<br />
mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen<br />
Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor<br />
Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen<br />
Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und<br />
Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund<br />
internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige<br />
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige<br />
ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei<br />
Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu<br />
erstatten.<br />
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder<br />
die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter,<br />
seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle<br />
oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet<br />
den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die<br />
Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden<br />
Fristen zu erstatten.<br />
12. Besondere Regelungen im Zusammenhang<br />
mit Pandemien<br />
12.1. Die Parteien sind sich einig, dass PTI die vereinbarten<br />
Reiseleistungen in Zusammenarbeit mit den lokalen<br />
Leistungserbringern stets unter Einhaltung und nach<br />
Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden<br />
behördlichen Vorgaben und Auflagen erbringen wird.<br />
12.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene<br />
Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der<br />
Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen<br />
zu beachten und im Falle von auftretenden<br />
typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und<br />
den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.<br />
12.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die<br />
Rechte des Kunden aus § 651i BGB unberührt.<br />
13. Beschränkung der Haftung<br />
13.1. Die vertragliche Haftung von PTI für Schäden,<br />
die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft<br />
herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />
beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche<br />
nach dem Montrealer Übereinkommen bzw.<br />
dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung<br />
unberührt.<br />
13.2. PTI haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-<br />
und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,<br />
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden<br />
(z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,<br />
Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der<br />
jeweiligen Leistungsausschreibung und der Buchungsbestätigung<br />
ausdrücklich und unter Angabe der Identität<br />
und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als<br />
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden,<br />
dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil<br />
der Pauschalreise von PTI sind und im Übrigen die Vorgaben<br />
der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß<br />
erfüllt wurden.<br />
PTI haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden<br />
des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-<br />
oder Organisationspflichten von PTI ursächlich<br />
geworden ist.<br />
14. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat<br />
14.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7<br />
BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber PTI geltend zu<br />
machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler<br />
erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen<br />
Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB<br />
aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei<br />
Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem<br />
die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung<br />
in Textform wird empfohlen.<br />
14.2. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen im Sinn der<br />
Ziffer 1 findet § 651 i BGB keine Anwendung. In diesen<br />
Fällen gelten die allgemeinen Verjährungsregelungen<br />
nach §§ 194 ff. BGB.<br />
15. Informationen zur Identität ausführender<br />
Luftfahrtunternehmen<br />
15.1. PTI informiert den Kunden bei Buchung entsprechend<br />
der EU-Verordnung zur Unterrichtung von<br />
Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />
vor oder spätestens bei der Buchung<br />
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)<br />
bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu<br />
erbringenden Flugbeförderungsleistungen.<br />
15.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende<br />
Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist PTI verpflichtet,<br />
dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die<br />
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den<br />
Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald PTI weiß,<br />
welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird PTI<br />
den Kunden informieren.<br />
15.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft<br />
genannte Fluggesellschaft, wird PTI den<br />
Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen<br />
Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.<br />
15.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte<br />
„Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des<br />
Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist<br />
auf den Internet-Seiten von PTI oder direkt über<br />
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/<br />
index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen<br />
von PTI einzusehen.<br />
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
16.1. PTI wird den Kunden/Reisenden über allgemeine<br />
Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche<br />
Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich<br />
der ungefähren Fristen für die Erlangung von<br />
gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss<br />
sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.<br />
16.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen<br />
und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,<br />
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten<br />
von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die<br />
aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen,<br />
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten<br />
des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn PTI nicht,<br />
unzureichend oder falsch informiert hat.<br />
16.3. PTI haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung<br />
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige<br />
diplomatische Vertretung, wenn der Kunde PTI mit der<br />
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass PTI eigene<br />
Pflichten schuldhaft verletzt hat.<br />
17. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und<br />
Gerichtsstand<br />
17.1. PTI weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung<br />
darauf hin, dass PTI nicht an<br />
einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.<br />
Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung<br />
dieser Reisebedingungen für PTI verpflichtend<br />
würde, informiert PTI die Verbraucher hierüber in geeigneter<br />
Form. PTI weist für alle Reiseverträge, die im<br />
elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf<br />
die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform<br />
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.<br />
17.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines<br />
Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer<br />
Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis<br />
zwischen dem Kunden/Reisenden und<br />
PTI die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts<br />
vereinbart. Solche Kunden/Reisende können PTI ausschließlich<br />
an deren Sitz verklagen.<br />
17.3. Für Klagen von PTI gegen Kunden, bzw. Vertragspartner<br />
des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute,<br />
juristische Personen des öffentlichen oder privaten<br />
Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder<br />
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder<br />
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt<br />
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand<br />
der Sitz von PTI vereinbart.<br />
© Urheberrechtlich geschützt:<br />
Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte,<br />
München | Stuttgart, 2023<br />
Reiseveranstalter ist:<br />
PTI Panoramica Touristik International GmbH<br />
Geschäftsführer: Kai Otto<br />
Handelsregister: Registergericht Rostock HRB 1333<br />
Neu Roggentiner Straße 3<br />
18184 Roggentin/Rostock<br />
Telefon: 038204 65500<br />
E-Mail: office@pti.de<br />
Website: www.pti.de<br />
Bankverbindungen:<br />
UniCredit Bank - HypoVereinsbank<br />
IBAN: DE54 2003 0000 0019 6406 80<br />
BIC: HYVEDEMM300<br />
Commerzbank AG<br />
IBAN: DE58 1304 0000 0116 6859 00<br />
BIC: COBADEFFXXX<br />
USt.-ID: DE 137380712<br />
Insolvenzversicherer:<br />
tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH<br />
PTI-Reisebedingungen<br />
11
FORMBLATT „PAUSCHALREISE“<br />
Formblatt „Pauschalreise“<br />
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise<br />
nach § 651a BGB von Kreuzfahrtwelten GmbH<br />
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU)<br />
2015/2302.<br />
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.<br />
Die Kreuzfahrtwelten GmbH, 18184 Roggentin, Neu Roggentiner Straße 3, Telefon 038204 65-500 trägt die volle Verantwortung für<br />
die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.<br />
Zudem verfügt die Kreuzfahrtwelten GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Ab sicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen<br />
und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.<br />
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302<br />
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise<br />
vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.<br />
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße<br />
Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.<br />
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu<br />
einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem<br />
Reisebüro in Verbindung setzen können.<br />
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der<br />
Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind<br />
dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten<br />
anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr<br />
vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt<br />
dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag<br />
erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung<br />
der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter<br />
es versäumt, Abhilfe zu schaffen.<br />
KW-Formblatt<br />
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen<br />
Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten –<br />
auf eine andere Person übertragen.<br />
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte<br />
Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im<br />
Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens<br />
20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des<br />
Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.<br />
Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung<br />
vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn<br />
die entsprechenden Kosten sich verringern.<br />
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag<br />
zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen,<br />
wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme<br />
des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise<br />
verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise<br />
absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung<br />
und unter Umständen auf eine Entschädigung.<br />
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor<br />
Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom<br />
Vertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn am Bestimmungsort schwerwiegende<br />
Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich<br />
beeinträchtigen.<br />
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz,<br />
wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß<br />
erbracht werden.<br />
• Der Reisende hat die Obliegenheit, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen<br />
Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.<br />
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich<br />
in Schwierigkeiten befindet.<br />
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten<br />
– des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet.<br />
Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des<br />
Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung<br />
Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung<br />
der Reisenden gewährleistet. Die Kreuzfahrtwelten GmbH hat eine<br />
Insolvenzabsicherung mit der tourVERS Touristik-Versicherungs-<br />
Service GmbH, Kontakt für Rückfragen zur Insolvenzversicherung:<br />
Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Telefon 040 244 288 0,<br />
Kontakt für Schadensfall: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz<br />
1, 20354 Hamburg, Telefon +49(0)40 53799360<br />
abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren,<br />
wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Kreuzfahrtwelten<br />
GmbH verweigert werden.<br />
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise<br />
gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr<br />
vom Vertrag zurücktreten.<br />
Webseite auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu<br />
finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de<br />
12
REISEBEDINGUNGEN DER KREUZFAHRTWELTEN GMBH<br />
STAND: 17.05.2023<br />
Sehr geehrte Kunden und Reisende,<br />
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Kreuzfahrtwelten GmbH, nachfolgend<br />
„KW“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages bzw. Vertrages über Einzelleistungen sowie Tagesreisen. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften<br />
der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB), sowie die gesetzlichen<br />
Vorschriften der §§ 611 ff. BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!<br />
1. Geltungsbereich dieser Reisebedingungen;<br />
Einzelleistungen und Tagesreisen<br />
1.1. Diese Reisebedingungen gelten, sofern nachstehend<br />
nicht ausdrücklich abweichend geregelt, sowohl für<br />
Pauschalangebote der KW als auch für alleinstehende<br />
Reiseleistungen der KW, insbesondere Nur-Flug und<br />
Nur-Hotel-Buchungen, sowie für Tagesreisen der KW.<br />
1.2. Einzelleistungen bzw. Tagesreisen werden nach<br />
Maßgabe dieser Reisebedingungen sowie der gesetzlichen<br />
Bestimmungen des Pauschalreiserechts in entsprechender<br />
Anwendung angeboten.<br />
1.3. Soweit der Kunde durch die Anwendung des Pauschalreiserechts<br />
und dieser Reisebedingungen rechtlich<br />
benachteiligt werden sollte, gelten die jeweils einschlägigen<br />
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.<br />
1.4. Jede nachstehende Bezugnahme auf die Begriffe<br />
„Reise“ und Pauschalreise“ erfasst daher sowohl Pauschalreisevertragsleistungen<br />
als auch Einzelreiseleistungen<br />
bzw. Tagesreiseleistungen.<br />
2. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen<br />
des Kunden<br />
2.1. Für alle Buchungswege gilt:<br />
a) Grundlage des Angebots von KW und der Buchung<br />
des Kunden sind die Reiseausschreibung und<br />
die ergänzenden Informationen von KW für die jeweilige<br />
Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung<br />
vorliegen.<br />
b) Reisevermittler und Buchungsstellen sind von<br />
KW nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,<br />
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die<br />
den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern,<br />
über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich<br />
von KW zugesagten Leistungen hinausgehen oder im<br />
Widerspruch dazu stehen.<br />
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von KW<br />
vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot<br />
von KW vor, an das KW für die Dauer von 7 Tagen<br />
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage<br />
dieses neuen Angebots zustande, soweit KW bezüglich<br />
des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und<br />
seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat<br />
und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter<br />
die Annahme durch ausdrückliche Erklärung<br />
oder Anzahlung erklärt.<br />
d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen<br />
Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen,<br />
den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten,<br />
die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl<br />
und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3<br />
Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann<br />
nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies<br />
zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.<br />
e) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen<br />
von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,<br />
wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende<br />
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte<br />
Erklärung übernommen hat.<br />
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,<br />
schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt,<br />
gilt:<br />
a) Mit der Buchung bietet der Kunde KW den Abschluss<br />
des Pauschalreisevertrages verbindlich an<br />
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung<br />
(Annahmeerklärung) durch KW zustande.<br />
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird<br />
KW dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende<br />
Reisebestätigung auf einem dauerhaften<br />
Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die<br />
Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern,<br />
dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums<br />
zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln,<br />
sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung<br />
in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz<br />
2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger<br />
körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb<br />
von Geschäftsräumen erfolgte.<br />
2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr<br />
(z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:<br />
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen<br />
Buchung in der entsprechenden Anwendung von KW<br />
erläutert.<br />
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben,<br />
zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten<br />
Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit<br />
zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.<br />
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen<br />
Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich<br />
maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.<br />
d) Soweit der Vertragstext von KW im Onlinebuchungssystem<br />
gespeichert wird, wird der Kunde darüber<br />
und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes<br />
unterrichtet.<br />
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)<br />
„zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde KW den<br />
Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.<br />
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung<br />
unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.<br />
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung<br />
des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen<br />
Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen<br />
eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.<br />
KW ist vielmehr frei in der Entscheidung,<br />
das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen<br />
oder nicht.<br />
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung<br />
von KW beim Kunden zu Stande.<br />
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme<br />
der Buchung des Kunden durch Betätigung des<br />
Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende<br />
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm<br />
(Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag<br />
mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung<br />
beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass<br />
es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung<br />
nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit<br />
zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger<br />
und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird.<br />
Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch<br />
nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten<br />
zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich<br />
nutzt. KW wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung<br />
der Reisebestätigung in Textform übermitteln.<br />
2.4. KW weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen<br />
Vorschriften (§ 312 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach<br />
§ 651a und § 651c BGB und bei Verträgen über Einzelreiseleistungen<br />
bzw. Tagesreisen, die im Fernabsatz (Briefe,<br />
Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über<br />
Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie<br />
Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen<br />
wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die<br />
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere<br />
das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu<br />
auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der<br />
Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb<br />
von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn,<br />
die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss<br />
beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers<br />
geführt worden; im letztgenannten Fall besteht<br />
ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.<br />
3. Bezahlung<br />
3.1. KW und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf<br />
den Reisepreis vor Beendigung von Pauschalreisen nur<br />
fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag<br />
besteht und dem Kunden der Sicherungsschein<br />
mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in<br />
klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben<br />
wurde.<br />
3.2. Bei Zahlungen auf Einzelleistungen und Tagesreisen<br />
besteht seitens KW keine Verpflichtung zur Kundengeldabsicherung,<br />
sodass auch kein Sicherungsschein<br />
herausgegeben wird.<br />
3.3. Bei Pauschalreisen wird nach Vertragsabschluss<br />
gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung<br />
in Höhe von 30 % bei Hochseekreuzfahrten, in<br />
Höhe von 20 % bei Flusskreuzfahrten sowie bei Busreisen<br />
und Tagesreisen über 500 € pro Person, welche ebenfalls<br />
eine Pauschalreise darstellen, eine Anzahlung von<br />
nur 15% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung<br />
wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern<br />
der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht<br />
mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt<br />
werden kann. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor<br />
Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.<br />
3.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die<br />
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,<br />
obwohl KW zur ordnungsgemäßen<br />
Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in<br />
der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten<br />
erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs-<br />
oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden<br />
besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten,<br />
so ist KW berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung<br />
nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag<br />
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten<br />
gemäß Ziffer 6 zu belasten.<br />
4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn,<br />
die nicht den Reisepreis betreffen<br />
4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von<br />
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages,<br />
die nach Vertragsabschluss notwendig<br />
werden und von KW nicht wider Treu und Glauben<br />
herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor<br />
Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich<br />
sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht<br />
beeinträchtigen.<br />
4.2. KW ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen<br />
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund<br />
auf einem dauerhaften Datenträger (z.B.<br />
auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich<br />
und in hervorgehobener Weise zu informieren.<br />
4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen<br />
Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung<br />
von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt<br />
des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde<br />
berechtigt, innerhalb einer von KW gleichzeitig mit<br />
Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist<br />
entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich<br />
vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der<br />
Kunde nicht innerhalb der von KW gesetzten Frist ausdrücklich<br />
gegenüber KW den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag,<br />
gilt die Änderung als angenommen.<br />
4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben<br />
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln<br />
behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die<br />
Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell<br />
angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit<br />
zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden<br />
der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2<br />
BGB zu erstatten<br />
5. Preiserhöhung; Preissenkung<br />
5.1. Die nachstehenden Regelungen finden keine Anwendung<br />
auf Einzelleistungen und Tagesreisen gem. Ziffer<br />
1 dieser Bedingungen.<br />
5.2. KW behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g<br />
BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im<br />
Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen,<br />
soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte<br />
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von<br />
Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder<br />
andere Energieträger,<br />
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für<br />
vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen-<br />
oder Flughafengebühren, oder<br />
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise<br />
geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis<br />
auswirkt.<br />
KW-Reisebedingungen<br />
13
REISEBEDINGUNGEN DER KREUZFAHRTWELTEN GMBH STAND: 17.05.2023<br />
KW-Reisebedingungen<br />
5.3. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern<br />
KW den Reisenden in Textform klar und verständlich<br />
über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet<br />
und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.<br />
5.4. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:<br />
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen<br />
nach 5.2a) kann KW den Reisepreis nach Maßgabe<br />
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:<br />
• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung<br />
kann KW vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.<br />
• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen<br />
pro Beförderungsmittel von KW anteilig geforderten,<br />
erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere<br />
Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen<br />
geteilt. Den sich so für jede beförderte Person ergebenden<br />
Erhöhungsbetrag kann KW vom Kunden verlangen.<br />
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben<br />
gem. 5.2b) kann der Reisepreis um den entsprechenden,<br />
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.<br />
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 5.2c) kann<br />
der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem<br />
sich die Reise dadurch für KW verteuert hat.<br />
5.5. KW ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf<br />
sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen,<br />
wenn und soweit sich die in 5.2 a) - c) genannten<br />
Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss<br />
und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren<br />
Kosten für KW führt. Hat der Kunde/Reisende<br />
mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der<br />
Mehrbetrag von KW zu erstatten. KW darf jedoch von<br />
dem zu erstattenden Mehrbetrag die KW tatsächlich entstandenen<br />
Verwaltungsausgaben abziehen. KW hat dem<br />
Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen,<br />
in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.<br />
5.6. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor<br />
Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.<br />
5.7. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde<br />
berechtigt, innerhalb einer von KW gleichzeitig mit<br />
Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen<br />
Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich<br />
vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt<br />
der Kunde nicht innerhalb der von KW gesetzten Frist<br />
ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag,<br />
gilt die Änderung als angenommen.<br />
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/<br />
Stornokosten<br />
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom<br />
Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist<br />
gegenüber KW unter der nachfolgend angegebenen Anschrift<br />
zu erklären; falls die Reise über einen Reisevermittler<br />
gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem<br />
gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen,<br />
den Rücktritt in Textform zu erklären.<br />
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt<br />
der Kunde die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter<br />
den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen<br />
kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung<br />
verlangen, soweit der Rücktritt nicht von KW zu<br />
vertreten ist. KW kann keine Entschädigung verlangen,<br />
soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer<br />
Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände<br />
auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder<br />
die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort<br />
erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar<br />
und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der<br />
Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre<br />
Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn<br />
alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.<br />
6.3. KW hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen<br />
unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen<br />
der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie<br />
unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von<br />
Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige<br />
Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt.<br />
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs<br />
der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen<br />
Stornostaffel berechnet:<br />
a) Bei Bus- und Bahnreisen und Reisen, die nicht<br />
unter die Staffeln b), c) oder d) fallen (Staffel A):<br />
• bis inkl. 43. Tag vor Reisebeginn 15%<br />
• ab 42. bis inkl. 29. Tag vor Reisebeginn 20%<br />
• ab 28. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 40%<br />
• ab 14. bis inkl. 7. Tag vor Reisebeginn 60%<br />
• ab 6. bis inkl. 2. Tag vor Reisebeginn 70%<br />
• am Tag der Abreise und<br />
bei Nichtantritt der Reise 95%<br />
b) Flusskreuzfahrten (Staffel B)<br />
• bis 60. Tag vor Reisebeginn 20%<br />
• ab 59. bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 25%<br />
• ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 35%<br />
• ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 60%<br />
• ab 14. Tag vor Reisebeginn 80%<br />
• am Tag der Abreise und<br />
bei Nichtantritt der Reise 95%<br />
c) Bei Hochseekreuzfahrten (Staffel C)<br />
• bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 30%<br />
• ab dem 89. bis inkl. 50. Tag vor Reisebeginn 35%<br />
• ab dem 49. bis inkl. 45. Tag vor Reisebeginn 40%<br />
• ab dem 44. bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 50%<br />
• ab dem 29. bis inkl. 17. Tag vor Reisebeginn 75%<br />
• ab dem 16. bis inkl. 10. Tag vor Reisebeginn 85%<br />
• ab dem 9. bis inkl. 2 Tage vor Reisebeginn 90%<br />
• ab dem 1. Tag vor Reisebeginn &<br />
bei Nichtantritt der Reise 95%<br />
d) Bei Flugreisen (Staffel D)<br />
• bis 60. Tag vor Reisebeginn 20%<br />
• ab 59. bis inkl. 32. Tag vor Reisebeginn 30%<br />
• ab 31. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 40%<br />
• ab 21. bis inkl. 11. Tag vor Reisebeginn 60%<br />
• ab 10. bis inkl. 3. Tag vor Reisebeginn 80%<br />
• ab 2. Tag vor Reisebeginn &<br />
bei Nichtantritt der Reise 95%<br />
6.4. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen nach Ziffer<br />
1 dieser Bedingungen finden die Stornopauschalen nach<br />
Ziffer 6.3. keine Anwendung. KW behält sich vor eine<br />
abweichende Entschädigung nach den gesetzlichen Regelungen<br />
zu verlangen.<br />
6.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen,<br />
KW nachzuweisen, dass KW überhaupt kein oder<br />
ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die<br />
von KW geforderte Entschädigungspauschale.<br />
6.6. Bei Pauschalreisen gilt eine Entschädigungspauschale<br />
gem. Ziffer 6.3. als nicht festgelegt und vereinbart,<br />
soweit KW nachweist, dass KW wesentlich höhere<br />
Aufwendungen entstanden sind, als der kalkulierte Betrag<br />
der Pauschale, die im Falle einer Vereinbarung zur<br />
Anwendung gekommen wäre. In diesem Fall ist KW<br />
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung<br />
der ersparten Aufwendungen und des<br />
Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der<br />
Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.<br />
6.7. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts<br />
zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt §<br />
651 h Abs. 5 BGB unberührt.<br />
6.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e<br />
BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem<br />
dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner<br />
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag<br />
eintritt, bleibt durch die vorstehenden<br />
Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in<br />
jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie dem Reiseveranstalter 7<br />
Tage vor Reisebeginn zugeht.<br />
6.9. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />
sowie einer Versicherung zur Deckung der<br />
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird<br />
dringend empfohlen.<br />
7. Umbuchungen<br />
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss<br />
auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,<br />
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft,<br />
der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder<br />
sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies<br />
gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil<br />
KW keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche<br />
Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber<br />
dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung<br />
kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen<br />
auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen,<br />
kann KW bei Einhaltung der nachstehenden<br />
Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro<br />
von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben.<br />
Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes<br />
im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt<br />
bei Pauschalreisen jeweils bis zu dem Zeitpunkt des<br />
Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart<br />
gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 6 € 15,- pro betroffenen<br />
Reisenden.<br />
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach<br />
Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung<br />
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom<br />
Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den Bedingungen<br />
und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt<br />
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die<br />
nur geringfügige Kosten verursachen.<br />
7.3. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen beträgt das<br />
Umbuchungsentgelt, sofern eine Umbuchung überhaupt<br />
möglich ist, bis 6 Werktage vor Leistungsbeginn 15 €.<br />
Umbuchungswünsche des Kunden, welche später als 6<br />
Werktage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern<br />
ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach<br />
Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag gem. Ziffer 6 dieser<br />
Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt<br />
werden.<br />
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren<br />
vertragsgemäßer Erbringung KW bereit und in der Lage<br />
war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden<br />
zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige<br />
Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn<br />
nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien<br />
Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages<br />
berechtigt hätten. KW wird sich um Erstattung der ersparten<br />
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.<br />
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig<br />
unerhebliche Leistungen handelt.<br />
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl<br />
9.1. Bei Tagesreisen liegt die Mindestteilnehmerzahl<br />
bei 25 Personen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei<br />
Pauschalreisen und Einzelleistungen ist die Mindestteilnehmerzahl<br />
der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung<br />
zu entnehmen. KW kann bei Nichterreichen<br />
einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender<br />
Regelungen zurücktreten:<br />
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt<br />
des Zugangs der Rücktrittserklärung von KW<br />
beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen<br />
Unterrichtung angegeben sein<br />
b) KW hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste<br />
Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben<br />
c) KW ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die<br />
Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,<br />
dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl<br />
nicht durchgeführt wird.<br />
d) Bei Pauschalreisen ist ein Rücktritt von KW später<br />
als 4 Wochen vor Reisebeginn unzulässig.<br />
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,<br />
erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen<br />
unverzüglich zurück, Ziffer 6.7 gilt entsprechend.<br />
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen<br />
10.1. KW kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung<br />
einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet<br />
einer Abmahnung von KW nachhaltig stört oder wenn<br />
der Kunde sich in solchem Maß vertragswidrig verhält,<br />
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt<br />
ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten<br />
ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten<br />
des Reiseveranstalters beruht.<br />
10.2. Kündigt KW, so behält KW den Anspruch auf<br />
den Reisepreis; KW muss sich jedoch den Wert der ersparten<br />
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen<br />
lassen, die KW aus einer anderweitigen Verwendung<br />
der nicht in Anspruch genommenen Leistung<br />
erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten<br />
Beträge.<br />
11. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden<br />
11.1. Reiseunterlagen<br />
Der Kunde hat KW oder seinen Reisevermittler, über<br />
den er die Reise gebucht hat, zu informieren, wenn er<br />
die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein)<br />
nicht innerhalb der von KW mitgeteilten<br />
Frist erhält.<br />
11.2. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen gem. Ziffer<br />
1 finden die nachstehenden Regelungen der Ziffern 11.3.<br />
und 11.4. keine Anwendung. In diesen Fällen gelten die<br />
gesetzlichen Regelungen der §§ 611 ff. BGB.<br />
14
REISEBEDINGUNGEN DER KREUZFAHRTWELTEN GMBH STAND: 17.05.2023<br />
11.3. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen<br />
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht,<br />
so kann der Reisende Abhilfe verlangen.<br />
b) Soweit KW infolge einer schuldhaften Unterlassung<br />
der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte,<br />
kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach §<br />
651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n<br />
BGB geltend machen<br />
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige<br />
unverzüglich dem Vertreter von KW vor Ort zur Kenntnis<br />
zu geben. Ist ein Vertreter von KW vor Ort nicht vorhanden<br />
und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige<br />
Reisemängel an KW unter der mitgeteilten Kontaktstelle<br />
von KW zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit<br />
des Vertreters von KW bzw. seiner Kontaktstelle<br />
vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der<br />
Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem<br />
Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht<br />
hat, zur Kenntnis bringen.<br />
d) Der Vertreter von KW ist beauftragt, für Abhilfe<br />
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt,<br />
Ansprüche anzuerkennen.<br />
11.4. Fristsetzung vor Kündigung<br />
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen<br />
eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten<br />
Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB<br />
kündigen, hat der Reisende KW zuvor eine angemessene<br />
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann<br />
nicht, wenn die Abhilfe von KW verweigert wird oder<br />
wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.<br />
11.5. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei<br />
Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen<br />
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust,<br />
-beschädigung und -verspätung im Zusammenhang<br />
mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen<br />
Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor<br />
Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen<br />
Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und<br />
Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund<br />
internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige<br />
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige<br />
ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei<br />
Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu<br />
erstatten.<br />
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder<br />
die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter,<br />
seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle<br />
oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet<br />
den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die<br />
Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden<br />
Fristen zu erstatten.<br />
12. Besondere Regelungen im Zusammenhang<br />
mit Pandemien<br />
12.1. Die Parteien sind sich einig, dass KW die vereinbarten<br />
Reiseleistungen in Zusammenarbeit mit den lokalen<br />
Leistungserbringern stets unter Einhaltung und nach<br />
Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden<br />
behördlichen Vorgaben und Auflagen erbringen wird.<br />
12.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene<br />
Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der<br />
Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen<br />
zu beachten und im Falle von auftretenden<br />
typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und<br />
den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.<br />
12.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die<br />
Rechte des Kunden aus § 651i BGB unberührt.<br />
13. Beschränkung der Haftung<br />
13.1. Die vertragliche Haftung von KW für Schäden,<br />
die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft<br />
herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />
beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche<br />
nach dem Montrealer Übereinkommen bzw.<br />
dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung<br />
unberührt.<br />
13.2. KW haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-<br />
und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,<br />
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden<br />
(z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,<br />
Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der<br />
jeweiligen Leistungsausschreibung und der Buchungsbestätigung<br />
ausdrücklich und unter Angabe der Identität<br />
und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als<br />
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden,<br />
dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil<br />
der Pauschalreise von KW sind und im Übrigen die Vorgaben<br />
der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß<br />
erfüllt wurden.<br />
KW haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden<br />
des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-<br />
oder Organisationspflichten von KW ursächlich<br />
geworden ist.<br />
14. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat<br />
14.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7<br />
BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber KW geltend zu<br />
machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler<br />
erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen<br />
Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB<br />
aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei<br />
Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem<br />
die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung<br />
in Textform wird empfohlen.<br />
14.2. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen im Sinn der<br />
Ziffer 1 findet § 651 i BGB keine Anwendung. In diesen<br />
Fällen gelten die allgemeinen Verjährungsregelungen<br />
nach §§ 194 ff. BGB.<br />
15. Informationen zur Identität ausführender<br />
Luftfahrtunternehmen<br />
15.1. KW informiert den Kunden bei Buchung entsprechend<br />
der EU-Verordnung zur Unterrichtung von<br />
Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />
vor oder spätestens bei der Buchung<br />
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)<br />
bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu<br />
erbringenden Flugbeförderungsleistungen.<br />
15.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende<br />
Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist KW verpflichtet,<br />
dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die<br />
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den<br />
Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald KW weiß,<br />
welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird KW<br />
den Kunden informieren.<br />
15.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft<br />
genannte Fluggesellschaft, wird KW den<br />
Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen<br />
Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.<br />
15.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte<br />
„Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des<br />
Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist<br />
auf den Internet-Seiten von KW oder direkt über<br />
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/<br />
index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen<br />
von KW einzusehen.<br />
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
16.1. KW wird den Kunden/Reisenden über allgemeine<br />
Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche<br />
Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich<br />
der ungefähren Fristen für die Erlangung von<br />
gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss<br />
sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.<br />
16.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen<br />
und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,<br />
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten<br />
von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die<br />
aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen,<br />
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten<br />
des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn KW nicht,<br />
unzureichend oder falsch informiert hat.<br />
16.3. KW haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung<br />
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige<br />
diplomatische Vertretung, wenn der Kunde KW mit der<br />
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass KW eigene<br />
Pflichten schuldhaft verletzt hat.<br />
17. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und<br />
Gerichtsstand<br />
17.1. KW weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung<br />
darauf hin, dass KW nicht an<br />
einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.<br />
Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung<br />
dieser Reisebedingungen für KW verpflichtend<br />
würde, informiert KW die Verbraucher hierüber in geeigneter<br />
Form. KW weist für alle Reiseverträge, die im<br />
elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf<br />
die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform<br />
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.<br />
17.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines<br />
Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer<br />
Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis<br />
zwischen dem Kunden/Reisenden und<br />
KW die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts<br />
vereinbart. Solche Kunden/Reisende können KW ausschließlich<br />
an deren Sitz verklagen.<br />
17.3. Für Klagen von KW gegen Kunden, bzw. Vertragspartner<br />
des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute,<br />
juristische Personen des öffentlichen oder privaten<br />
Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder<br />
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder<br />
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt<br />
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand<br />
der Sitz von KW vereinbart.<br />
Reiseveranstalter ist:<br />
Kreuzfahrtwelten GmbH<br />
Geschäftsführer: Kai Otto<br />
Handelsregister: Registergericht Rostock HRB 15935<br />
Neu Roggentiner Straße 3 . 18184 Roggentin/Rostock<br />
Telefon: 038204 65-500<br />
kontakt@kreuzfahrtwelten.de<br />
Bankverbindungen:<br />
Commerzbank AG<br />
IBAN: DE65 1304 0000 0110 1633 00<br />
BIC: COBADEFFXX<br />
Steuernummer: 4081/112/01626<br />
Insolvenzversicherer:<br />
tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH<br />
KW-Reisebedingungen<br />
Impressum<br />
Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen, die Hinweise zur Buchungsabwicklung und Leistungsgewährung des Veranstalters auf<br />
www.pti.de. Hoteländerungen, Änderungen im Reiseverlauf, der Flugzeiten und -routen sowie der Fluggesellschaft bleiben vorbehalten!<br />
Herausgeber: PTI Panoramica Touristik International GmbH in Zusammenarbeit mit Kreuzfahrtwelten GmbH |<br />
Neu Roggentiner Straße 3 | 18184 Roggentin<br />
Drucklegung in der 03. KW. Druckfehler, Zwischenverkauf und Irrtümer im Katalog vorbehalten.<br />
Insolvenzversicherer:<br />
tourVers Touristik-VersicherungsService GmbH · Borsteler Chaussee 51 · 22453 Hamburg - Kontakt über:<br />
HanseMerkur Reiseversicherung AG · Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg · Tel. + 49(0)40 53799360<br />
Datenschutz: Sie erhalten diesen Katalog aus berechtigtem Interesse unsererseits und können dem jederzeit für die Zukunft wider sprechen<br />
unter datenschutz@pti.de oder per Post an PTI Panoramica Touristik International GmbH, Neu Roggentiner Straße 3, 18184 Roggentin/<br />
Rostock. Weitere Informationen zum Datenschutz unter www.pti.de/ueber-uns/datenschutz<br />
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