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NUTZEN<br />
DRUCK AUF BERLIN UND BRÜSSEL<br />
bvdm warnt vor neuen<br />
Hürden aus dem<br />
Umweltministerium<br />
Die geplante Änderung der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetzes (der sogenannten 31. BImSchV) geht unnötig über<br />
die europarechtlichen Anforderungen hinaus und führt zu Wettbewerbsnachteilen<br />
für deutsche Druckunternehmen.<br />
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,<br />
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz<br />
(BMUV) hat im Mai 2022 einen<br />
Änderungsentwurf der 31. Bundes-Immissionsschutzverordnung<br />
(31. BImSchV) vorgelegt, der nach<br />
Beratung im Bundestag im Juli 20<strong>23</strong> an den Bundesrat<br />
weitergeleitet wurde. Mit der Verordnung werden die<br />
im Jahr 2020 veröffentlichten Schlussfolgerungen zu den<br />
besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der europäischen<br />
Richtlinie 2010/75/EU in Bezug auf die Behandlung<br />
von Oberflächen unter Verwendung von organischen<br />
Lösungsmitteln in nationales Recht umgesetzt. Die 31.<br />
BImSchV wird von Behörden bei immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungen von Anlagen, aber auch bei Änderungsgenehmigungen<br />
herangezogen.<br />
Die 31. BImSchV gilt für solche Anlagen, in denen unter<br />
Verwendung organischer Lösemittel Tätigkeiten mit<br />
gewissen Schwellenwerten ausgeführt werden. Das<br />
sind in der Druckbranche üblicherweise Illustrationstiefdruck-,<br />
Heatset-Rollenoffset- oder Flexo- bzw. Verpackungstiefdruckbetriebe<br />
mit einem Verbrauch von<br />
über 15 t Lösemitteln im Jahr.<br />
Aus Sicht des bvdm sind die auf europäischer Ebene<br />
angelegten emissionsschutzrechtlichen Regelungen<br />
ausreichend. In einem langjährigen Prozess unter Beteiligung<br />
der Druckindustrie wurden harmonisierte<br />
Anforderungen mit hohem Umweltschutzniveau erarbeitet,<br />
die für gleiche Wettbewerbsbedingungen in<br />
Europa stehen. National sollten aus Sicht des bvdm keine<br />
darüber hinausgehenden Forderungen angestrebt werden.<br />
Diese würden die wirtschaftliche Wettbewerbssituation<br />
konterkarieren und neue unnötige Belastungen<br />
für Druckereien schaffen. Der bvdm fordert eine<br />
Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben.<br />
Die Vorschläge aus dem Ministerium würden zu noch<br />
mehr Belastungen für die Unternehmen führen.<br />
Die geplanten Anforderungen schaffen<br />
unnötige Belastungen für Unternehmen<br />
Zudem untergräbt der Entwurf mit seinen neuen Anforderungen<br />
und Verschärfungen die erklärten Ziele<br />
der Bundesregierung zum Bürokratieabbau. Denn neue<br />
Belastungen würden die Existenz der Betriebe und die<br />
Genehmigungsfähigkeit von neuen und bestehenden<br />
Anlagen in Deutschland gefährden. Durch die im<br />
Arbeitsentwurf geplanten bürokratischen Vorgaben<br />
insbesondere hinsichtlich der neuen Vorgaben an<br />
Lösemittelbilanzen – dem Nachweisdokument der<br />
Druckerei über die Grenzwerteinhaltung – sieht der<br />
bvdm erhebliche Kosten auf die Unternehmen zukommen<br />
und damit deren Wirtschaftlichkeit bedroht, ohne<br />
damit einen wirklichen Vorteil für die Umwelt zu<br />
generieren.<br />
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