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NUTZEN<br />

DRUCK AUF BERLIN UND BRÜSSEL<br />

bvdm warnt vor neuen<br />

Hürden aus dem<br />

Umweltministerium<br />

Die geplante Änderung der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetzes (der sogenannten 31. BImSchV) geht unnötig über<br />

die europarechtlichen Anforderungen hinaus und führt zu Wettbewerbsnachteilen<br />

für deutsche Druckunternehmen.<br />

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,<br />

nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz<br />

(BMUV) hat im Mai 2022 einen<br />

Änderungsentwurf der 31. Bundes-Immissionsschutzverordnung<br />

(31. BImSchV) vorgelegt, der nach<br />

Beratung im Bundestag im Juli 20<strong>23</strong> an den Bundesrat<br />

weitergeleitet wurde. Mit der Verordnung werden die<br />

im Jahr 2020 veröffentlichten Schlussfolgerungen zu den<br />

besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der europäischen<br />

Richtlinie 2010/75/EU in Bezug auf die Behandlung<br />

von Oberflächen unter Verwendung von organischen<br />

Lösungsmitteln in nationales Recht umgesetzt. Die 31.<br />

BImSchV wird von Behörden bei immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungen von Anlagen, aber auch bei Änderungsgenehmigungen<br />

herangezogen.<br />

Die 31. BImSchV gilt für solche Anlagen, in denen unter<br />

Verwendung organischer Lösemittel Tätigkeiten mit<br />

gewissen Schwellenwerten ausgeführt werden. Das<br />

sind in der Druckbranche üblicherweise Illustrationstiefdruck-,<br />

Heatset-Rollenoffset- oder Flexo- bzw. Verpackungstiefdruckbetriebe<br />

mit einem Verbrauch von<br />

über 15 t Lösemitteln im Jahr.<br />

Aus Sicht des bvdm sind die auf europäischer Ebene<br />

angelegten emissionsschutzrechtlichen Regelungen<br />

ausreichend. In einem langjährigen Prozess unter Beteiligung<br />

der Druckindustrie wurden harmonisierte<br />

Anforderungen mit hohem Umweltschutzniveau erarbeitet,<br />

die für gleiche Wettbewerbsbedingungen in<br />

Europa stehen. National sollten aus Sicht des bvdm keine<br />

darüber hinausgehenden Forderungen angestrebt werden.<br />

Diese würden die wirtschaftliche Wettbewerbssituation<br />

konterkarieren und neue unnötige Belastungen<br />

für Druckereien schaffen. Der bvdm fordert eine<br />

Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben.<br />

Die Vorschläge aus dem Ministerium würden zu noch<br />

mehr Belastungen für die Unternehmen führen.<br />

Die geplanten Anforderungen schaffen<br />

unnötige Belastungen für Unternehmen<br />

Zudem untergräbt der Entwurf mit seinen neuen Anforderungen<br />

und Verschärfungen die erklärten Ziele<br />

der Bundesregierung zum Bürokratieabbau. Denn neue<br />

Belastungen würden die Existenz der Betriebe und die<br />

Genehmigungsfähigkeit von neuen und bestehenden<br />

Anlagen in Deutschland gefährden. Durch die im<br />

Arbeitsentwurf geplanten bürokratischen Vorgaben<br />

insbesondere hinsichtlich der neuen Vorgaben an<br />

Lösemittelbilanzen – dem Nachweisdokument der<br />

Druckerei über die Grenzwerteinhaltung – sieht der<br />

bvdm erhebliche Kosten auf die Unternehmen zukommen<br />

und damit deren Wirtschaftlichkeit bedroht, ohne<br />

damit einen wirklichen Vorteil für die Umwelt zu<br />

generieren.<br />

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