casanostra 172 | September 2023
Der Politik auf den Zahn gefühlt: Bundeshausparteien stehen Rede und Antwort | Streitgrund: Wenn der Nachbar das Fällen des Baumes verlangt | Steuern: Energetische Sanierungen abziehen | Liegenschaftsverwaltung: Wann sich eine externe Firma lohnt
Der Politik auf den Zahn gefühlt: Bundeshausparteien stehen Rede und Antwort | Streitgrund: Wenn der Nachbar das Fällen des Baumes verlangt | Steuern: Energetische Sanierungen abziehen | Liegenschaftsverwaltung: Wann sich eine externe Firma lohnt
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RATGEBER<br />
Referenzzins steigt –<br />
Miete auch?<br />
«Muss ich in jedem Fall<br />
mit der Miete hinaufgehen,<br />
wenn der Referenzzins<br />
steigt?»<br />
__Das Mietrecht orientiert sich am einheitlichen<br />
hypothekarischen Referenzzinssatz,<br />
der am 1. Juni <strong>2023</strong> von 1,25 auf<br />
1,50 Prozent angestiegen ist und zurzeit<br />
auf diesem Wert bleibt. Das bedeutet, dass<br />
grundsätzlich eine Mietzinserhöhung von<br />
3 Prozent möglich ist, wenn der aktuelle<br />
Mietzins auf dem tieferen Referenzzinssatz<br />
beruht.<br />
In jedem Fall sollten Sie die Anpassung<br />
des Referenzzinssatzes zum Anlass<br />
nehmen, die Höhe der Mieten anhand der<br />
tatsächlichen Kosten für die Liegenschaft<br />
zu prüfen. Bei der Anpassung spielen Kostenstände<br />
wie Teuerung gemäss Landesindex<br />
sowie gestiegene Unterhalts- und<br />
Betriebskosten und wertvermehrende<br />
oder energetische Verbesserungen und<br />
Überholungen eine Rolle.<br />
Wenn Sie sich für eine Mietzinserhöhung<br />
entscheiden, vergessen Sie nicht,<br />
ein kantonal genehmigtes Formular mit<br />
klarer Begründung der Erhöhung pro<br />
Person einer Mietpartei zu verwenden,<br />
um möglichen Anfechtungen einer missbräuchlichen<br />
Kündigung bei der zuständigen<br />
Schlichtungsbehörde vorzubeugen.__<br />
Casafair hat zur Mietzinsberechnung<br />
das Modell «Kostendeckende<br />
Miete entwickelt».<br />
kostendeckendemiete.ch<br />
Wie kann ich energetische<br />
Sanierungen von<br />
den Steuern abziehen?<br />
«Ausser von Fördermitteln können<br />
Eigentümer*innen, die ihre private<br />
Liegenschaft energetisch sanieren,<br />
auch von Steuerabzügen profitieren.»<br />
__Gemäss der Liegenschaftskostenverordnung<br />
des Bundes können beispielsweise<br />
die Dämmung der Gebäudehülle,<br />
der Ersatz von Fenstern oder die Installation<br />
einer Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe<br />
von den Steuern abgezogen<br />
werden. Abziehbar sind jedoch nur Investitionen,<br />
die selbst getragen werden und<br />
nicht durch öffentliche Subventionen gedeckt<br />
sind.<br />
Weiter sind auch Kosten, die beim<br />
Rückbau eines nicht sanierten Gebäudes<br />
anfallen, von den Bundessteuern absetzbar,<br />
und zwar dann, wenn auf den Rückbau<br />
ein energetisch besserer Neubau folgt,<br />
vorausgesetzt, der Neubau erfüllt denselben<br />
Nutzungszweck wie das Gebäude, das<br />
rückgebaut wurde. Als abziehbar gelten:<br />
Demontage-, Abbruch-, Abtransport- und<br />
Entsorgungskosten.<br />
Auch bei den Kantonssteuern gibt es<br />
die Möglichkeit, Investitionen in Energiespar-<br />
und Umweltschutzmassnahmen zu<br />
berücksichtigen. Die kantonalen Regelungen<br />
basieren auf der Verordnung des Bundes,<br />
gehen aber nicht in jedem Kanton<br />
gleich weit, da der Bund die Umsetzung<br />
der Verordnung nicht vorschreibt. Einzelne<br />
Kantone lassen beispielsweise keine<br />
Abzüge für Energiesparmassnahmen zu,<br />
wenn diese innerhalb einer bestimmten<br />
Zeitspanne von zum Beispiel zwei oder<br />
fünf Jahren nach Fertigstellung eines<br />
Neubaus getätigt werden. Detailliertere<br />
Informationen können beim jeweiligen<br />
kantonalen Steueramt bezogen werden.__<br />
Mediation fürs Alter<br />
«Wie kann die Altersmediation<br />
helfen, den Generationenwechsel<br />
in einer Liegenschaft zu<br />
begleiten?»<br />
__Bei der Altersmediation geht es darum,<br />
die Familie oder andere Teilnehmende bei<br />
den Vorbereitungen zu unterstützen, Vereinbarungen<br />
zu treffen, wie sie dereinst<br />
mit der der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen<br />
umgehen werden.<br />
Im Mediationsprozess werden über<br />
gemeinsame Gespräche die künftigen Bedürfnisse<br />
und die damit verbundenen<br />
Massnahmen oder Pläne in Erfahrung<br />
gebracht. Doch keine Lebensphase kann<br />
als Massstab für andere Lebensphasen<br />
dienen. Wichtig dabei ist, alte Menschen<br />
dabei zu ermutigen, selbstbewusst zu ihrem<br />
Alter zu stehen und sich dabei für<br />
ihre aktuelle und künftige Lebensphase<br />
aktiv einzubringen.<br />
Am besten ist es natürlich, wenn dieser<br />
Prozess bereits stattgefunden hat,<br />
bevor ernsthafte Schwierigkeiten auftreten,<br />
etwa Streitigkeiten über Aufteilungen,<br />
oder sonstige Verantwortungen oder neue<br />
Dynamiken in der Familie eingekehrt<br />
sind.<br />
Nicht immer tritt der optimale Fall ein<br />
und Betroffene können dabei einen solchen<br />
Prozess oft nicht rechtzeitig oder<br />
überhaupt starten. Umso wichtiger ist es,<br />
auf den Zustand der betroffenen Personen<br />
Rücksicht zu nehmen.<br />
Die Altersmediation funktioniert über<br />
ein angepasstes Verfahren, in dem mit zusätzlichen<br />
Einzelsitzungen, kürzeren Sitzungen<br />
oder Sitzungen mit Vertretern der<br />
Betroffenen gearbeitet wird. So können<br />
auch Betagte oder demente Personen in<br />
einem solchem Verfahren miteinbezogen<br />
werden.__<br />
Der Online-Ratgeber renovabene.ch<br />
begleitet Vermieterinnen und Vermieter<br />
vor, während und nach energetischen<br />
Gebäudesanierungen.<br />
Isabelle Gautschi, Immobilienbewirtschafterin<br />
mit eidg. Fachausweis, Treuhandbüro TIS<br />
Julia Gremminger, Redaktorin, renovabene.ch<br />
Michel Wyss, Mediator FSM,<br />
Wyss Liegenschaften GmbH<br />
<strong>casanostra</strong>_<strong>172</strong> / <strong>2023</strong>