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casanostra 172 | September 2023

Der Politik auf den Zahn gefühlt: Bundeshausparteien stehen Rede und Antwort | Streitgrund: Wenn der Nachbar das Fällen des Baumes verlangt | Steuern: Energetische Sanierungen abziehen | Liegenschaftsverwaltung: Wann sich eine externe Firma lohnt

Der Politik auf den Zahn gefühlt: Bundeshausparteien stehen Rede und Antwort | Streitgrund: Wenn der Nachbar das Fällen des Baumes verlangt | Steuern: Energetische Sanierungen abziehen | Liegenschaftsverwaltung: Wann sich eine externe Firma lohnt

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RATGEBER<br />

Referenzzins steigt –<br />

Miete auch?<br />

«Muss ich in jedem Fall<br />

mit der Miete hinaufgehen,<br />

wenn der Referenzzins<br />

steigt?»<br />

__Das Mietrecht orientiert sich am einheitlichen<br />

hypothekarischen Referenzzinssatz,<br />

der am 1. Juni <strong>2023</strong> von 1,25 auf<br />

1,50 Prozent angestiegen ist und zurzeit<br />

auf diesem Wert bleibt. Das bedeutet, dass<br />

grundsätzlich eine Mietzinserhöhung von<br />

3 Prozent möglich ist, wenn der aktuelle<br />

Mietzins auf dem tieferen Referenzzinssatz<br />

beruht.<br />

In jedem Fall sollten Sie die Anpassung<br />

des Referenzzinssatzes zum Anlass<br />

nehmen, die Höhe der Mieten anhand der<br />

tatsächlichen Kosten für die Liegenschaft<br />

zu prüfen. Bei der Anpassung spielen Kostenstände<br />

wie Teuerung gemäss Landesindex<br />

sowie gestiegene Unterhalts- und<br />

Betriebskosten und wertvermehrende<br />

oder energetische Verbesserungen und<br />

Überholungen eine Rolle.<br />

Wenn Sie sich für eine Mietzinserhöhung<br />

entscheiden, vergessen Sie nicht,<br />

ein kantonal genehmigtes Formular mit<br />

klarer Begründung der Erhöhung pro<br />

Person einer Mietpartei zu verwenden,<br />

um möglichen Anfechtungen einer missbräuchlichen<br />

Kündigung bei der zuständigen<br />

Schlichtungsbehörde vorzubeugen.__<br />

Casafair hat zur Mietzinsberechnung<br />

das Modell «Kostendeckende<br />

Miete entwickelt».<br />

kostendeckendemiete.ch<br />

Wie kann ich energetische<br />

Sanierungen von<br />

den Steuern abziehen?<br />

«Ausser von Fördermitteln können<br />

Eigentümer*innen, die ihre private<br />

Liegenschaft energetisch sanieren,<br />

auch von Steuerabzügen profitieren.»<br />

__Gemäss der Liegenschaftskostenverordnung<br />

des Bundes können beispielsweise<br />

die Dämmung der Gebäudehülle,<br />

der Ersatz von Fenstern oder die Installation<br />

einer Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe<br />

von den Steuern abgezogen<br />

werden. Abziehbar sind jedoch nur Investitionen,<br />

die selbst getragen werden und<br />

nicht durch öffentliche Subventionen gedeckt<br />

sind.<br />

Weiter sind auch Kosten, die beim<br />

Rückbau eines nicht sanierten Gebäudes<br />

anfallen, von den Bundessteuern absetzbar,<br />

und zwar dann, wenn auf den Rückbau<br />

ein energetisch besserer Neubau folgt,<br />

vorausgesetzt, der Neubau erfüllt denselben<br />

Nutzungszweck wie das Gebäude, das<br />

rückgebaut wurde. Als abziehbar gelten:<br />

Demontage-, Abbruch-, Abtransport- und<br />

Entsorgungskosten.<br />

Auch bei den Kantonssteuern gibt es<br />

die Möglichkeit, Investitionen in Energiespar-<br />

und Umweltschutzmassnahmen zu<br />

berücksichtigen. Die kantonalen Regelungen<br />

basieren auf der Verordnung des Bundes,<br />

gehen aber nicht in jedem Kanton<br />

gleich weit, da der Bund die Umsetzung<br />

der Verordnung nicht vorschreibt. Einzelne<br />

Kantone lassen beispielsweise keine<br />

Abzüge für Energiesparmassnahmen zu,<br />

wenn diese innerhalb einer bestimmten<br />

Zeitspanne von zum Beispiel zwei oder<br />

fünf Jahren nach Fertigstellung eines<br />

Neubaus getätigt werden. Detailliertere<br />

Informationen können beim jeweiligen<br />

kantonalen Steueramt bezogen werden.__<br />

Mediation fürs Alter<br />

«Wie kann die Altersmediation<br />

helfen, den Generationenwechsel<br />

in einer Liegenschaft zu<br />

begleiten?»<br />

__Bei der Altersmediation geht es darum,<br />

die Familie oder andere Teilnehmende bei<br />

den Vorbereitungen zu unterstützen, Vereinbarungen<br />

zu treffen, wie sie dereinst<br />

mit der der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen<br />

umgehen werden.<br />

Im Mediationsprozess werden über<br />

gemeinsame Gespräche die künftigen Bedürfnisse<br />

und die damit verbundenen<br />

Massnahmen oder Pläne in Erfahrung<br />

gebracht. Doch keine Lebensphase kann<br />

als Massstab für andere Lebensphasen<br />

dienen. Wichtig dabei ist, alte Menschen<br />

dabei zu ermutigen, selbstbewusst zu ihrem<br />

Alter zu stehen und sich dabei für<br />

ihre aktuelle und künftige Lebensphase<br />

aktiv einzubringen.<br />

Am besten ist es natürlich, wenn dieser<br />

Prozess bereits stattgefunden hat,<br />

bevor ernsthafte Schwierigkeiten auftreten,<br />

etwa Streitigkeiten über Aufteilungen,<br />

oder sonstige Verantwortungen oder neue<br />

Dynamiken in der Familie eingekehrt<br />

sind.<br />

Nicht immer tritt der optimale Fall ein<br />

und Betroffene können dabei einen solchen<br />

Prozess oft nicht rechtzeitig oder<br />

überhaupt starten. Umso wichtiger ist es,<br />

auf den Zustand der betroffenen Personen<br />

Rücksicht zu nehmen.<br />

Die Altersmediation funktioniert über<br />

ein angepasstes Verfahren, in dem mit zusätzlichen<br />

Einzelsitzungen, kürzeren Sitzungen<br />

oder Sitzungen mit Vertretern der<br />

Betroffenen gearbeitet wird. So können<br />

auch Betagte oder demente Personen in<br />

einem solchem Verfahren miteinbezogen<br />

werden.__<br />

Der Online-Ratgeber renovabene.ch<br />

begleitet Vermieterinnen und Vermieter<br />

vor, während und nach energetischen<br />

Gebäudesanierungen.<br />

Isabelle Gautschi, Immobilienbewirtschafterin<br />

mit eidg. Fachausweis, Treuhandbüro TIS<br />

Julia Gremminger, Redaktorin, renovabene.ch<br />

Michel Wyss, Mediator FSM,<br />

Wyss Liegenschaften GmbH<br />

<strong>casanostra</strong>_<strong>172</strong> / <strong>2023</strong>

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