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Die Zeitschrift "monat" 3/2023

Staatenprüfung Österreichs

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Aktuell/Behindertenpolitik<br />

Ausgabe 3/<strong>2023</strong><br />

äußerst mangelhaft. <strong>Die</strong>s betrifft vor<br />

allem Frauen, Kinder und Jugendliche<br />

mit Behinderungen, sowie<br />

Menschen, die in Institutionen<br />

leben. <strong>Die</strong> Methoden der Datenerhebung<br />

schließen Menschen mit<br />

Behinderungen, etwa jene, die in<br />

Institutionen leben, aus. Zudem<br />

werden Menschen mit Behinderungen<br />

und ihre Organisationen nur<br />

unzureichend in die Entwicklung und<br />

Durchführung von Datenerhebungen<br />

einbezogen.<br />

Zu Menschen mit Behinderungen, die<br />

nach Österreich geflüchtet sind, gibt<br />

es gar keine verlässlichen Daten.<br />

Behinderungsarten werden bei der<br />

Erstaufnahme nicht standardmäßig<br />

erhoben. Dadurch bekommen Flüchtlinge<br />

mit Behinderungen nicht die<br />

Versorgung, die ihnen Österreich<br />

laut Völkerrecht geben müsste.<br />

Konstruktiver Dialog<br />

Am 22. und 23. August <strong>2023</strong> fand<br />

schließlich die eigentliche Staatenprüfung<br />

(konstruktiver Dialog) statt.<br />

In deren Rahmen musste die österreichische<br />

Staatendelegation Fragen<br />

des UN-Fachausschusses beantworten.<br />

Auch die Überwachungsorgane<br />

(Volksanwaltschaft, Behindertenanwaltschaft<br />

und Unabhängiger Monitoringausschuss)<br />

konnten Statements<br />

abgeben. Ergebnis dieser<br />

Befragung waren die schriftlichen<br />

Handlungsempfehlungen des UN-<br />

Fachausschusses. •<br />

Handlungsempfehlungen<br />

<strong>Die</strong> an Österreich gerichteten schriftlichen Handlungsempfehlungen<br />

wurden am 11. September <strong>2023</strong> veröffentlicht.<br />

Der UN-Fachausschuss fordert in seinen Handlungsempfehlungen<br />

u.a. folgende Dinge ein:<br />

• Bildung:<br />

Unverzügliche Beendigung des Ausbaus und Auslaufen<br />

des segregierenden Schulsystems. Umstellung<br />

der Ressourcen und Finanzierung von segregierender<br />

auf inklusive Bildung. Entwicklung einer bundesweiten<br />

Strategie für inklusive Bildung, die alle Bildungsstufen<br />

umfasst.<br />

• Barrierefreiheit:<br />

Erlass von Gesetzen und Standards für die Zugänglichkeit<br />

von <strong>Die</strong>nstleistungen, Gütern und Infrastrukturen.<br />

Verbesserung der Anforderungen an die<br />

Barrierefreiheit von Wohnbauten und Abstandnahme<br />

von den vom Österreichischen Institut für Bautechnik<br />

(OIB) herausgegebenen Richtlinien, um die<br />

Barrierefreiheitsstandards im Wohnbau nicht weiter<br />

abzusenken.<br />

• De-Institutionalisierung:<br />

Etablierung einer umfassenden, bundesweiten<br />

De-Institutionalisierungsstrategie mit Eckpunkten,<br />

Zeitrahmen und Finanzierung, die Zuständigkeiten<br />

von Bund, Ländern und Kommunen umfasst.<br />

• Verantwortung der Länder:<br />

<strong>Die</strong> Länder müssen entsprechend Artikel 4 Absatz<br />

5 UN-BRK, wonach sich die Bestimmungen dieses<br />

Übereinkommens auf alle Teile des Staatsgebiets<br />

ohne jedwede Einschränkung oder Ausnahme erstrecken,<br />

agieren. •<br />

Weiterführende Infos<br />

<strong>Die</strong> in englischer Sprache verfassten Handlungsempfehlungen<br />

(„concluding observations“) sind auf der<br />

Website der Vereinten Nationen (https://ogy.de/<br />

Handlungsempfehlungen<strong>2023</strong>) abrufbar.<br />

Ende September wird das Sozialministerium die<br />

deutsche Übersetzung sowie in weiterer Folge eine<br />

Version in Einfacher Sprache veröffentlichen.<br />

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www.behindertenrat.at

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