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IFE?<br />

Zusatzqualifizierung und Fortbildung<br />

Für leistungsstarke Auszubildende bieten sich<br />

außerdem verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen<br />

während oder nach einer Berufsaus<br />

bildung an. Während einer dualen<br />

Ausbildung besteht die Möglichkeit einer<br />

Zusatzqualifizierung. Hierbei handelt es sich<br />

um Qualifizierungsmaß nahmen, die (wie die<br />

duale Ausbildung) nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

geregelt sind. Es gibt rund 240 Zusatzqualifizierungen<br />

(zu recherchieren unter<br />

www.ausbildungplus.de), deren Anspruch<br />

sich zum einen daran zeigt, dass der Umfang in<br />

der Regel mehrere Hundert Stunden beträgt.<br />

Zum anderen wird die Abschlussprüfung<br />

von der zuständigen Kammer abgenommen,<br />

die auch das Zertifikat zum erfolgreichen<br />

Abschluss ausstellt. Hinzu kommt eine Vielzahl<br />

von Fort bildungsangeboten nach einer<br />

abgeschlossenen Ausbildung.<br />

Für die Karriereentwicklung basierend auf<br />

einer dualen Ausbildung sind die Aufstiegsfortbildungen<br />

interessant, die mit einer offiziellen<br />

Abschlussprüfung abgeschlossen werden.<br />

Aufgrund seiner jahrhundertealten Tradition<br />

ist der Meistertitel (z. B. Tischlermeister:in)<br />

besonders bekannt. Der Meisterbrief<br />

berechtigt zur Ausbildung von Auszubildenden.<br />

Außerdem ist der Meisterbrief − gerade in<br />

sicher heitskritischen Berufen – Voraussetzung<br />

für die berufliche Selbstständigkeit. Schließlich<br />

ist der Meisterabschluss dem Bachelorabschluss<br />

einer Universität oder Hochschule<br />

gleichgestellt. Personen mit einem Meisterbrief<br />

dürfen in NRW alle Studiengänge an allen<br />

Hochschultypen studieren.<br />

Zugangsprüfung<br />

Darüber hinaus ist es in NRW möglich, auf der<br />

Basis einer abgeschlossenen Berufsausbildung<br />

in Verbindung mit einer mindestens dreijährigen<br />

Tätigkeit im erlernten Beruf inhaltlich<br />

affine Studiengänge zu studieren. Hierfür ist<br />

es erforderlich, ein Probestudium oder eine<br />

Zugangsprüfung an der jeweiligen Hochschule<br />

zu absolvieren.<br />

Abschließend sei angemerkt, dass es auch in<br />

anderen Bundesländern Zugänge zu einem<br />

Studium für Personen mit einer beruflichen<br />

Vorbildung gibt. Insbesondere bei den<br />

Zugangsmöglichkeiten für Personen<br />

mit einer Berufsausbildung und<br />

anschließender Berufserfahrung<br />

gibt es aber<br />

unterschiedliche<br />

Regelungen.

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