GYMME MORE Münsterland 2024/2025
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IFE?<br />
Zusatzqualifizierung und Fortbildung<br />
Für leistungsstarke Auszubildende bieten sich<br />
außerdem verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen<br />
während oder nach einer Berufsaus<br />
bildung an. Während einer dualen<br />
Ausbildung besteht die Möglichkeit einer<br />
Zusatzqualifizierung. Hierbei handelt es sich<br />
um Qualifizierungsmaß nahmen, die (wie die<br />
duale Ausbildung) nach dem Berufsbildungsgesetz<br />
geregelt sind. Es gibt rund 240 Zusatzqualifizierungen<br />
(zu recherchieren unter<br />
www.ausbildungplus.de), deren Anspruch<br />
sich zum einen daran zeigt, dass der Umfang in<br />
der Regel mehrere Hundert Stunden beträgt.<br />
Zum anderen wird die Abschlussprüfung<br />
von der zuständigen Kammer abgenommen,<br />
die auch das Zertifikat zum erfolgreichen<br />
Abschluss ausstellt. Hinzu kommt eine Vielzahl<br />
von Fort bildungsangeboten nach einer<br />
abgeschlossenen Ausbildung.<br />
Für die Karriereentwicklung basierend auf<br />
einer dualen Ausbildung sind die Aufstiegsfortbildungen<br />
interessant, die mit einer offiziellen<br />
Abschlussprüfung abgeschlossen werden.<br />
Aufgrund seiner jahrhundertealten Tradition<br />
ist der Meistertitel (z. B. Tischlermeister:in)<br />
besonders bekannt. Der Meisterbrief<br />
berechtigt zur Ausbildung von Auszubildenden.<br />
Außerdem ist der Meisterbrief − gerade in<br />
sicher heitskritischen Berufen – Voraussetzung<br />
für die berufliche Selbstständigkeit. Schließlich<br />
ist der Meisterabschluss dem Bachelorabschluss<br />
einer Universität oder Hochschule<br />
gleichgestellt. Personen mit einem Meisterbrief<br />
dürfen in NRW alle Studiengänge an allen<br />
Hochschultypen studieren.<br />
Zugangsprüfung<br />
Darüber hinaus ist es in NRW möglich, auf der<br />
Basis einer abgeschlossenen Berufsausbildung<br />
in Verbindung mit einer mindestens dreijährigen<br />
Tätigkeit im erlernten Beruf inhaltlich<br />
affine Studiengänge zu studieren. Hierfür ist<br />
es erforderlich, ein Probestudium oder eine<br />
Zugangsprüfung an der jeweiligen Hochschule<br />
zu absolvieren.<br />
Abschließend sei angemerkt, dass es auch in<br />
anderen Bundesländern Zugänge zu einem<br />
Studium für Personen mit einer beruflichen<br />
Vorbildung gibt. Insbesondere bei den<br />
Zugangsmöglichkeiten für Personen<br />
mit einer Berufsausbildung und<br />
anschließender Berufserfahrung<br />
gibt es aber<br />
unterschiedliche<br />
Regelungen.