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28 Orientierungsjahr<br />
Au-pair oder Work and Travel<br />
Erwerb der vollen Fachhochschulreife<br />
Falls es dich ins Ausland zieht, bieten sich beispielsweise<br />
mit einer Tätigkeit als Au-pair oder einem<br />
Work and Travel-Aufenthalt weitere Alternativen an.<br />
Als Au-pair lebst du in einer ausländischen Familie<br />
– neben leichter Hausarbeit steht insbesondere die<br />
Betreuung der Kinder der Gastfamilie im Mittelpunkt<br />
der Aufgaben. Es gibt eine Vielzahl von privatwirtschaftlichen<br />
Unternehmen, die Au-pair-Familien<br />
im Ausland vermitteln; zur Qualitätssicherung<br />
haben sich zahlreiche Unternehmen in einer<br />
Gütegemeinschaft zusammengeschlossen<br />
(www.guetegemeinschaft-aupair.de).<br />
Work and Travel verbindet Arbeiten und Freizeit in<br />
einem anderen Staat. Die organisatorischen Vorbereitungen<br />
sind in der Regel deutlich aufwendiger<br />
als beim Bundesfreiwilligendienst oder Wehrdienst,<br />
weil beispielsweise nach entsprechenden Arbeitsmöglichkeiten<br />
im Ausland recherchiert und ein<br />
Visum beantragt werden muss. Hinzu kommen die<br />
jeweils im Ausland relevanten rechtlichen Regelungen,<br />
die zu beachten sind. Allerdings gibt<br />
es zahlreiche privatwirtschaftliche Anbieter, die<br />
Unterstützung vor und während des Auslandsaufenthaltes<br />
leisten. Die Bundesagentur für Arbeit<br />
betreibt eine Informationsseite zu den Möglichkeiten,<br />
das Überbrückungsjahr im Ausland zu<br />
absolvieren (www.arbeitsagentur.de/bildung/<br />
zwischenzeit/ins-ausland-gehen);<br />
eine weitere offizielle Informationsquelle ist<br />
www.rausvonzuhaus.de.<br />
Wenn du über den schulischen Teil der Fachhochschulreife<br />
verfügst, kannst du das Überbrückungsjahr<br />
für ein einschlägiges Praktikum<br />
nutzen (d. h. das Praktikum passt zu der Fachrichtung<br />
des schulischen Teils der Fachhochschulreife),<br />
um die volle Fachhochschulreife zu erlangen. Zu<br />
berücksichtigen ist außerdem, dass in zahlreichen<br />
Studiengängen ein mehrwöchiger Berufspraktikum<br />
gefordert wird; ein einschlägiges freiwilliges Jahr<br />
kann als Praktikum angerechnet werden. Grundsätzlich<br />
gilt außerdem: ein zugeteilter Studienplatz<br />
verfällt nicht, wenn er aufgrund des Wehrdienstes<br />
oder freiwilligen Jahres nicht angetreten werden<br />
kann. Trotzdem solltest du dich bei „deiner“ Hochschule<br />
informieren, wenn sich eine entsprechende<br />
Terminkollission ergibt.<br />
Zum Thema Auslandsaufenthalt sei angemerkt,<br />
dass es zahlreiche Möglichkeiten zum Studium im<br />
Ausland gibt, was hier nicht weiter vertieft werden<br />
kann. Weniger bekannt ist aber die Möglichkeit<br />
eines weltweiten Auslandspraktikums, das mit der<br />
Hilfe von Erasmus+ (ein EU Programm für Bildung,<br />
Jugend und Sport) finanziert werden kann. Und<br />
noch weniger bekannt ist, dass diese Möglichkeit<br />
nicht nur im Studium, sondern auch in der Berufsausbildung<br />
genutzt werden kann, um zu erleben,<br />
wie sich der eigene Ausbildungsberuf und die<br />
damit verbundene Ausbildung im Ausland darstellt.<br />
Weitere Informationen findest du zum Beispiel<br />
auf www.meinauslandspraktikum.de/deinauslandspraktikum.