TRENDYone Job Guide Frühjahr 2024
Bewerbungstipps | Erfolgreiche Kommunikation | Lerntypen | Jobmessen im Überblick | Überfordert in der Ausbildung?
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SEITE<br />
werden, um den Wert zu<br />
ermitteln. Anschließend wird<br />
der Artikel entweder gratis<br />
abgeholt oder muss ebenfalls<br />
kostenfrei eingeschickt<br />
werden. Letztlich wird der<br />
Betrag dem angegebenen<br />
Konto gutgeschrieben.<br />
Privatverkauf auf<br />
Ebay & Co.<br />
Bislang blieb das Finanzamt<br />
bei solchen privaten Deals<br />
in der Regel außen vor. Wer<br />
regelmäßig immer wieder<br />
gebrauchte Sachen verkauft<br />
hatte, konnte schon mal in<br />
den Verdacht des gewerbsmäßigen<br />
Handels und damit<br />
in das Visier der Steuerbeamten<br />
geraten. Doch die<br />
hatten ganz einfach keine<br />
Zeit, um in Kleinanzeigen<br />
nach privaten Viel-Verkäufern<br />
zu fahnden. Zudem gab<br />
es dafür auch keine genau<br />
definierten Limits. Doch das<br />
ändert sich mit Beginn des<br />
Jahres 2023: Ab jetzt müssen<br />
Handels-Plattformen ihre<br />
privaten Heavy-User von<br />
sich aus dem Finanzamt<br />
Die neue Regelung<br />
soll für mehr<br />
Steuertransparenz<br />
sorgen<br />
melden. Das entsprechende<br />
Gesetz dafür trägt den etwas<br />
sperrigen Titel „Plattformen-<br />
Steuertransparenzgesetz“<br />
(kurz: PStTG).<br />
Darin ist Folgendes festgelegt:<br />
Verkauft jemand<br />
künftig mehr als 30 Artikel<br />
im Jahr oder nimmt über<br />
2.000 € damit ein, so muss<br />
der Plattform-Betreiber den<br />
Finanzbehörden die Daten<br />
des Verkäufers übermitteln<br />
– die jeweilige Beschränkung<br />
Das neue Gesetz<br />
wurde Ende 2022<br />
verabschiedet<br />
gilt dabei pro Plattform. Die<br />
Behörden werden dann bei<br />
der Steuererklärung des<br />
Betreffenden ganz genau<br />
hinschauen. Rechtstechnisch<br />
ist das Verfahren so geregelt:<br />
Die Online-Plattformen<br />
erfassen seit dem 1. Januar<br />
2023 alle Daten. 13 Monate<br />
später, also am 31. Januar<br />
<strong>2024</strong>, melden die Plattformen<br />
die Daten an das deutsche<br />
Finanzamt. Die zentrale<br />
Datenerfassung erfolgt<br />
schließlich beim Bundeszentralamt<br />
für Steuern (BZSt).<br />
Diese Behörde sortiert die<br />
Daten nach Steuernummer<br />
und leitet sie an das zuständige<br />
Finanzamt weiter. Das<br />
Finanzamt kontrolliert dann,<br />
ob die übermittelten Daten<br />
zur betreffenden Steuernummer<br />
zu der Steuererklärung<br />
passen – ist das nicht der Fall,<br />
so ermittelt das Finanzamt<br />
und leitet eine Betriebsprüfung<br />
ein. Wer gelegentlich<br />
ein paar Dinge online<br />
verkauft und damit unter der<br />
Grenze von 2.000€ oder 30<br />
Artikeln liegt, hat nichts zu<br />
befürchten. Und auch sonst<br />
findet erst einmal nur eine<br />
Meldung an das BZSt statt,<br />
das die Daten an die jeweiligen<br />
Finanzämter weiterleitet.<br />
Wichtig ist auch: Verkäufe<br />
für Privatleute werden beim<br />
Überschreiten der Grenzwerte<br />
nur dann steuerpflichtig,<br />
wenn es sich nicht um<br />
Gegenstände des täglichen<br />
Bedarfs handelt.<br />
F A Z I T<br />
Fazit<br />
Es gibt viele versteckte<br />
Ausgaben, aber auch tolle<br />
Einnahmequellen! Wer seine<br />
Ausgaben und Einnahmen<br />
protokolliert, behält den Überblick<br />
und merkt schnell, wenn<br />
an bestimmten Stellen lieber<br />
gespart werden sollte, oder<br />
ob noch Budget für Käufe etc.<br />
übrig ist. Wer aussortierte Sachen<br />
auf ebay & Co. verkaufen<br />
möchte, sollte das neue Gesetz<br />
berücksichtigen. Dieses wurde<br />
Ende 2022 ohne großes mediales<br />
Aufsehen verabschiedet.