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TRENDYone Job Guide Frühjahr 2024

Bewerbungstipps | Erfolgreiche Kommunikation | Lerntypen | Jobmessen im Überblick | Überfordert in der Ausbildung?

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SEITE<br />

werden, um den Wert zu<br />

ermitteln. Anschließend wird<br />

der Artikel entweder gratis<br />

abgeholt oder muss ebenfalls<br />

kostenfrei eingeschickt<br />

werden. Letztlich wird der<br />

Betrag dem angegebenen<br />

Konto gutgeschrieben.<br />

Privatverkauf auf<br />

Ebay & Co.<br />

Bislang blieb das Finanzamt<br />

bei solchen privaten Deals<br />

in der Regel außen vor. Wer<br />

regelmäßig immer wieder<br />

gebrauchte Sachen verkauft<br />

hatte, konnte schon mal in<br />

den Verdacht des gewerbsmäßigen<br />

Handels und damit<br />

in das Visier der Steuerbeamten<br />

geraten. Doch die<br />

hatten ganz einfach keine<br />

Zeit, um in Kleinanzeigen<br />

nach privaten Viel-Verkäufern<br />

zu fahnden. Zudem gab<br />

es dafür auch keine genau<br />

definierten Limits. Doch das<br />

ändert sich mit Beginn des<br />

Jahres 2023: Ab jetzt müssen<br />

Handels-Plattformen ihre<br />

privaten Heavy-User von<br />

sich aus dem Finanzamt<br />

Die neue Regelung<br />

soll für mehr<br />

Steuertransparenz<br />

sorgen<br />

melden. Das entsprechende<br />

Gesetz dafür trägt den etwas<br />

sperrigen Titel „Plattformen-<br />

Steuertransparenzgesetz“<br />

(kurz: PStTG).<br />

Darin ist Folgendes festgelegt:<br />

Verkauft jemand<br />

künftig mehr als 30 Artikel<br />

im Jahr oder nimmt über<br />

2.000 € damit ein, so muss<br />

der Plattform-Betreiber den<br />

Finanzbehörden die Daten<br />

des Verkäufers übermitteln<br />

– die jeweilige Beschränkung<br />

Das neue Gesetz<br />

wurde Ende 2022<br />

verabschiedet<br />

gilt dabei pro Plattform. Die<br />

Behörden werden dann bei<br />

der Steuererklärung des<br />

Betreffenden ganz genau<br />

hinschauen. Rechtstechnisch<br />

ist das Verfahren so geregelt:<br />

Die Online-Plattformen<br />

erfassen seit dem 1. Januar<br />

2023 alle Daten. 13 Monate<br />

später, also am 31. Januar<br />

<strong>2024</strong>, melden die Plattformen<br />

die Daten an das deutsche<br />

Finanzamt. Die zentrale<br />

Datenerfassung erfolgt<br />

schließlich beim Bundeszentralamt<br />

für Steuern (BZSt).<br />

Diese Behörde sortiert die<br />

Daten nach Steuernummer<br />

und leitet sie an das zuständige<br />

Finanzamt weiter. Das<br />

Finanzamt kontrolliert dann,<br />

ob die übermittelten Daten<br />

zur betreffenden Steuernummer<br />

zu der Steuererklärung<br />

passen – ist das nicht der Fall,<br />

so ermittelt das Finanzamt<br />

und leitet eine Betriebsprüfung<br />

ein. Wer gelegentlich<br />

ein paar Dinge online<br />

verkauft und damit unter der<br />

Grenze von 2.000€ oder 30<br />

Artikeln liegt, hat nichts zu<br />

befürchten. Und auch sonst<br />

findet erst einmal nur eine<br />

Meldung an das BZSt statt,<br />

das die Daten an die jeweiligen<br />

Finanzämter weiterleitet.<br />

Wichtig ist auch: Verkäufe<br />

für Privatleute werden beim<br />

Überschreiten der Grenzwerte<br />

nur dann steuerpflichtig,<br />

wenn es sich nicht um<br />

Gegenstände des täglichen<br />

Bedarfs handelt.<br />

F A Z I T<br />

Fazit<br />

Es gibt viele versteckte<br />

Ausgaben, aber auch tolle<br />

Einnahmequellen! Wer seine<br />

Ausgaben und Einnahmen<br />

protokolliert, behält den Überblick<br />

und merkt schnell, wenn<br />

an bestimmten Stellen lieber<br />

gespart werden sollte, oder<br />

ob noch Budget für Käufe etc.<br />

übrig ist. Wer aussortierte Sachen<br />

auf ebay & Co. verkaufen<br />

möchte, sollte das neue Gesetz<br />

berücksichtigen. Dieses wurde<br />

Ende 2022 ohne großes mediales<br />

Aufsehen verabschiedet.

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