Umweltbericht 2023
Umweltbericht laut Umwelstschutzgesetz des Umweltgemeinderates
Umweltbericht laut Umwelstschutzgesetz des Umweltgemeinderates
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Alleine mit den 495 im Jahr 2023 getauschten LED-Leuchtkörpern können jährlich
über 151.000 kWh Strom oder € 53.000,- eingesprat werden. Im Zuge der Arbeiten
müssen aber auch zum Teil die Schaltkästen erneuert oder zusätzlich errichtet
werden.
8.7 Happyland
Mit der Umstellung des Flutlichtes am Kunstrasenplatz und in der Kletterhalle auf
LED Technologie, ist die geplante Umstellung im Happyland abgeschlossen. Alle
öffentlich zugänglichen Teile des Happyland sind damit auf LED Technologie
umgestellt. Aktuell verbleiben in konventioneller Beleuchtungstechnik nur noch das
Fußball-Hauptfeld (hier ist eine Investition aktuell noch nicht rentabel), kleinere
Lager- oder Nebenräumlichkeiten sowie Teile der Haustechnikräume.
Der Verbrauch an Fernwärme konnte heuer erneut und um weitere rund 10%
gegenüber dem Vergleichsjahr 2022 gesenkt werden. Gegenüber dem letzten Vor-
COV-Vergleichsjahr 2019 liegt die Einsparung sogar bei rund 21%. Mit dem
Vergleich zu 2022 konnte das Happyland zeigen, dass es sich dabei nicht um
Schließungen oder sonstige COV Effekte handelt, sondern der Verbrauch mit
bewussten Maßnahmen und intelligenter Steuerung deutlich gesenkt werden konnte.
Auch der Stromverbrauch hat sich mit einer Reduktion im Vergleich zu 2022 um ca.
1%, auf einem um knapp 20% geringerem Niveau gegenüber 2019 (letztes Vor-COV-
Jahr) manifestiert. Auch hier ist es gelungen, den „Einsparungsschwung“ aus der
COV Pandemie mitzunehmen.
Hinsichtlich dem Strombezug des Happyland wurde 2023 mit der Beantragung des
Zählpunktes und der Projektierung der PV Anlage außerdem der Grundstein für eine
noch weitaus bedeutendere Maßnahme gesetzt. Die Anlage ist nun fertig geplant
und wird künftig, lt. Berechnungsmodellen, einen Jahresertrag von rund 600.000
kWh liefern. Damit wird rund ein Viertel des benötigen Stroms zukünftig am Dach der
Tennishalle produziert. Ein weiterer Teil des Strombezuges kann durch Einspeisung
ins Netz gegenfinanziert werden.
8.8 Energiegemeinschaft
Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist auch die Gründung von Energiegemeinschaften
vorgesehen. Diese soll Privatpersonen, Gemeinden und auch Betrieben ermöglichen
erneuerbaren Strom zu erzeugen und zu begünstigten Konditionen mit anderen
Mitgliedern der Energiegemeinschaft zu teilen.
In der Gemeinderatssitzung am 10.12.2021 wurde ein Vertrag über eine
Beratungsleistung zur Gründung einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft mit der
Energiezukunft NÖ (EZN), beschlossen. Ziel ist es, eine wirtschaftliche Konzeption,
sowie Vorschläge für den rechtlichen und organisatorischen Rahmen zu erarbeiten
und gegebenenfalls die Umsetzung zu begleiten.
Trotz unzähliger Verhandlungsrunden mit der EZN scheitert eine Bürger-
Energiegemeinschaft daran, dass eine korrekte Abrechnung mit mehreren
Privatpersonen derzeit nur schwer möglich sind.
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