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Umweltbericht 2023

Umweltbericht laut Umwelstschutzgesetz des Umweltgemeinderates

Umweltbericht laut Umwelstschutzgesetz des Umweltgemeinderates

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Alleine mit den 495 im Jahr 2023 getauschten LED-Leuchtkörpern können jährlich

über 151.000 kWh Strom oder € 53.000,- eingesprat werden. Im Zuge der Arbeiten

müssen aber auch zum Teil die Schaltkästen erneuert oder zusätzlich errichtet

werden.

8.7 Happyland

Mit der Umstellung des Flutlichtes am Kunstrasenplatz und in der Kletterhalle auf

LED Technologie, ist die geplante Umstellung im Happyland abgeschlossen. Alle

öffentlich zugänglichen Teile des Happyland sind damit auf LED Technologie

umgestellt. Aktuell verbleiben in konventioneller Beleuchtungstechnik nur noch das

Fußball-Hauptfeld (hier ist eine Investition aktuell noch nicht rentabel), kleinere

Lager- oder Nebenräumlichkeiten sowie Teile der Haustechnikräume.

Der Verbrauch an Fernwärme konnte heuer erneut und um weitere rund 10%

gegenüber dem Vergleichsjahr 2022 gesenkt werden. Gegenüber dem letzten Vor-

COV-Vergleichsjahr 2019 liegt die Einsparung sogar bei rund 21%. Mit dem

Vergleich zu 2022 konnte das Happyland zeigen, dass es sich dabei nicht um

Schließungen oder sonstige COV Effekte handelt, sondern der Verbrauch mit

bewussten Maßnahmen und intelligenter Steuerung deutlich gesenkt werden konnte.

Auch der Stromverbrauch hat sich mit einer Reduktion im Vergleich zu 2022 um ca.

1%, auf einem um knapp 20% geringerem Niveau gegenüber 2019 (letztes Vor-COV-

Jahr) manifestiert. Auch hier ist es gelungen, den „Einsparungsschwung“ aus der

COV Pandemie mitzunehmen.

Hinsichtlich dem Strombezug des Happyland wurde 2023 mit der Beantragung des

Zählpunktes und der Projektierung der PV Anlage außerdem der Grundstein für eine

noch weitaus bedeutendere Maßnahme gesetzt. Die Anlage ist nun fertig geplant

und wird künftig, lt. Berechnungsmodellen, einen Jahresertrag von rund 600.000

kWh liefern. Damit wird rund ein Viertel des benötigen Stroms zukünftig am Dach der

Tennishalle produziert. Ein weiterer Teil des Strombezuges kann durch Einspeisung

ins Netz gegenfinanziert werden.

8.8 Energiegemeinschaft

Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist auch die Gründung von Energiegemeinschaften

vorgesehen. Diese soll Privatpersonen, Gemeinden und auch Betrieben ermöglichen

erneuerbaren Strom zu erzeugen und zu begünstigten Konditionen mit anderen

Mitgliedern der Energiegemeinschaft zu teilen.

In der Gemeinderatssitzung am 10.12.2021 wurde ein Vertrag über eine

Beratungsleistung zur Gründung einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft mit der

Energiezukunft NÖ (EZN), beschlossen. Ziel ist es, eine wirtschaftliche Konzeption,

sowie Vorschläge für den rechtlichen und organisatorischen Rahmen zu erarbeiten

und gegebenenfalls die Umsetzung zu begleiten.

Trotz unzähliger Verhandlungsrunden mit der EZN scheitert eine Bürger-

Energiegemeinschaft daran, dass eine korrekte Abrechnung mit mehreren

Privatpersonen derzeit nur schwer möglich sind.

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