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UBIT 4

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extra Rechnungswesenberufe<br />

III<br />

BUCHHALTUNGSTIPPS<br />

© anetlanda / Adobe Stock<br />

© Florian Wieser<br />

Hindernisse beseitigen<br />

Die Fachgruppe<strong>UBIT</strong> Wien<br />

unterstützt den Abbau von<br />

Komplexität und die Erweiterung<br />

der Kompetenzen für Bilanzbuchhaltungsberufe<br />

in Österreich.<br />

Die Bilanzbuchhaltung als zentraler<br />

Bestandteil des Finanzwesens ist<br />

ein unverzichtbarer Baustein für den<br />

Erfolg von Unternehmen. Die Berufsgruppe<br />

Buchhaltung der <strong>UBIT</strong> Wien unterstützt ihre<br />

Mitglieder mit umfangreichen Services, Ausund<br />

Weiterbildungsinformationen sowie<br />

rechtlichen Informationen. Zudem widmet<br />

sie sich auch den geänderten Anforderungen,<br />

mit denen sich die Bilanzbuchhaltungsberufe<br />

in Österreich aktuell konfrontiert sehen.<br />

„In einer Zeit, in der die Wirtschaft aufgrund<br />

von globalen Entwicklungen und technologischem<br />

Fortschritt ohnehin vor Herausforderungen<br />

steht, ist es von entscheidender Bedeutung,<br />

den Bilanzbuchhaltungsberufen in<br />

Österreich die nötige Flexibilität und Unterstützung<br />

zu gewähren, um ihre wichtige Rolle<br />

im Finanzwesen zu erfüllen”, betont Thomas<br />

Stefan Wurst, Vorsitzender der Berufsgruppe<br />

Buchhaltung der <strong>UBIT</strong> Wien.<br />

Mehr Unterstützung ermöglichen<br />

Eine zentrale Problematik, mit der Bi lanzbuchhalter:innen<br />

konfrontiert sind, betrifft<br />

die ständigen Änderungen in den zugrunde<br />

liegenden Gesetzen. Das österreichische<br />

Steuerrecht unterliegt einem fortlaufenden<br />

Wandel, der es für Fachkräfte erforderlich<br />

macht, kontinuierlich Fortbildungen zu absolvieren,<br />

um sich auf dem neuesten Stand<br />

zu halten, Fehler zu vermeiden und die gesetzlichen<br />

Anforderungen zu erfüllen. Diese<br />

Fortbildungen sind nicht nur zeitaufwändig,<br />

sondern auch kostenintensiv.<br />

Ein weiteres Hindernis liegt im Bilanzbuchhaltungsgesetz<br />

selbst. Insbesondere<br />

die Restriktionen bezüglich der Einreichung<br />

von Steuererklärungen für Kleinunternehmen<br />

stellen Unternehmen und Kanzleien<br />

vor große Herausforderungen. Derzeit sind<br />

Bilanzbuchhalter:innen nicht befugt, Steuererklärungen<br />

für diese kleinen Unternehmen<br />

einzureichen. Eine Überarbeitung des<br />

Bilanzbuchhaltungsgesetzes könnte die<br />

Situation verbessern: Die Möglichkeit für<br />

Bilanzbuchhalter:innen, Steuererklärungen<br />

für Kleinunternehmen einzureichen, würde<br />

den Verwaltungsaufwand reduzieren und die<br />

professionelle Unterstützung für Unternehmen<br />

verbessern, ganz besonders unter dem<br />

Aspekt des Fachkräftemangels in den Rechnungswesenberufen.<br />

Gesetzesanpassungen können<br />

Rahmenbedingungen verbessern<br />

Für die Berufsgruppe ist klar: Es bedarf seitens<br />

der Politik einer starken Vereinfachung der<br />

Gesetzgebung und einer Erweiterung der Berufsrechte<br />

für Bilanzbuchhalter:innen. Wurst<br />

erklärt: „Dies würde nicht nur die Belastung<br />

für Unternehmen und Kanzleien verringern,<br />

sondern auch die Effizienz steigern, indem<br />

sich diese auf ihre Kernaufgaben konzentrieren<br />

können, anstatt ständig neuen Richtlinien<br />

hinterherzulaufen.” Eine überarbeitete Gesetzgebung,<br />

die den Bedürfnissen der Branche<br />

gerecht wird, ist ein wesentlicher Schritt auf<br />

diesem Weg.<br />

Berufsgruppensprecher Thomas<br />

Stefan Wurst.<br />

Das Ende des Dienstverhältnisses<br />

Unternehmer müssen einige Dinge<br />

beachten, wenn Arbeitnehmer<br />

kündigen oder gekündigt werden<br />

müssen.<br />

Die Kündigungsentschädigung<br />

tritt dann in Kraft, wenn die Kündigung<br />

des Arbeitnehmers nicht<br />

korrekt erfolgt ist. Ein Beispiel ist die<br />

Kündigung außerhalb der Frist.<br />

Ein Fünftel der Kündigungsentschädigung<br />

ist dabei lohnsteuerfrei.<br />

Auch unverbrauchter Urlaub fließt in<br />

die Endabrechnung mit ein. Der<br />

Arbeitnehmer bekommt eine<br />

Urlaubs ersatzleistung.<br />

Abfertigung: Bei der Auflösung<br />

eines Dienstverhältnisses unterscheidet<br />

man zwei Abfertigungssysteme.<br />

Die Abfertigung „alt” gilt für<br />

Dienstverhältnisse, die vor dem 1. 1.<br />

2003 abgeschlossen wurden. Der<br />

Dienstnehmer erhält eine einmalige<br />

Entschädigung, außer er hat selbst<br />

gekündigt.<br />

Für alle abgeschlossenen Dienstverhältnisse<br />

ab diesem Zeitpunkt<br />

zahlt der Arbeitgeber „Abfertigung<br />

neu”. Das geschieht in Form von monatlichen<br />

Beiträgen in eine betriebliche<br />

Vorsorgekasse.<br />

Der Arbeitgeber kann bei der<br />

Beendigung des Dienstverhältnisses<br />

auch eine freiwillige Abfertigung<br />

leisten. Es gibt aber keinen Anspruch<br />

darauf. Bei der freiwilligen<br />

Abfertigung im Abfertigungssystem<br />

„alt” gibt es Steuerbegünstigungen.<br />

Diese Begünstigungen kann man für<br />

freiwillige Abfertigungen bei Wechsel<br />

ins Abfertigungssystem „neu”<br />

nur mehr teilweise anwenden.<br />

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Der Buchhalter in Ihrer Nähe:<br />

www.buchhaltung.wien

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