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Informationsblatt zur Gemeindeversammlung [PDF, 320 KB] - Seeberg

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www.<br />

.ch<br />

<strong>Informationsblatt</strong><br />

der<br />

Einwohnergemeinde<br />

<strong>Seeberg</strong><br />

November 2012<br />

Dieses <strong>Informationsblatt</strong> kann ebenfalls auf unserer Homepage eingesehen<br />

und heruntergeladen werden.<br />

www.seeberg.ch


Traktanden<br />

<strong>Gemeindeversammlung</strong>, Mittwoch, 5. Dezember 2012,<br />

19.30 Uhr, in der Kirche <strong>Seeberg</strong><br />

1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12.06.2012; Genehmigung<br />

2. Voranschlag 2013; Beratung und Genehmigung<br />

3. Wahlen für die Amtsdauer vom 01.01.2013 bis 31.12.2016<br />

a) Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten (der Versammlung und des<br />

Gemeinderates in einer Person)<br />

b) Wahl der übrigen Mitglieder des Gemeinderates (4 Mitglieder)<br />

c) Wahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten aus der Mitte der<br />

Gemeinderatsmitglieder<br />

d) Wahl der Mitglieder der Schulkommission<br />

e) Wahl des Rechnungsprüfungsorgans<br />

4. Gebührenreglement; Genehmigung Totalrevision<br />

5. Bestattungs- und Friedhofreglement; Genehmigung Totalrevision<br />

6. Reglement über die nutzungsberechtigten Ortsburger von Grasswil; Genehmigung Teilrevision<br />

7. Feuerwehrreglement Feuerwehr Goldisberg; Genehmigung Teilrevision<br />

8. Sanierung Gemeindestrasse „Lochstrasse“; Projektgenehmigung und Kreditbewilligung<br />

9. Kanalisation Bittwil/Neuhaus, Grasswil; Kenntnisnahme Kreditabrechnung<br />

10. Verschiedenes<br />

Die Akten zu den traktandierten Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung in der<br />

Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Alle Haushaltungen werden mit einem <strong>Informationsblatt</strong><br />

bedient.<br />

Gegen Versammlungsbeschlüsse und gegen Erlasse der Gemeinde kann gemäss Art. 60<br />

VRPG innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises<br />

Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, Beschwerde geführt werden.<br />

In Wahlsachen ist die Beschwerde innert 10 Tagen nach der Wahl zu erheben (Art.<br />

67a VRPG). Zuständigkeits- und Verfahrensfehler sind an der <strong>Gemeindeversammlung</strong> sofort<br />

zu rügen (Rügepflicht gemäss Art. 49a GG).<br />

Alle interessierten Personen sind <strong>zur</strong> Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt<br />

ist, wer das 18. Altersjahr erreicht hat und mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde<br />

wohnhaft ist.<br />

Wir bitten Sie, dieses <strong>Informationsblatt</strong> an die<br />

Versammlung mitzunehmen.<br />

2


Traktandum 1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung<br />

vom 12.06.2012, Genehmigung<br />

Referent: Gemeindepräsident Roland Grütter<br />

Kurzfassung aus dem Protokoll der ordentlichen <strong>Gemeindeversammlung</strong> der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Seeberg</strong> vom 12.06.2012.<br />

Traktanden<br />

1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 07.12.2011; Genehmigung<br />

Beschluss<br />

Die Versammlung genehmigt das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom<br />

07.12.2011 einstimmig und ohne Gegenstimme.<br />

2. Jahresrechnung 2011; Genehmigung<br />

Beschluss<br />

Die Versammlung genehmigt die Jahresrechnung 2011 mit einem Ertragsüberschuss<br />

von Fr. 19'074.05. Die Nachkredite von insgesamt Fr. 183'057.09 wurden <strong>zur</strong> Kenntnis genommen.<br />

3. Totalrevision Organisationsreglement der Einwohnergemeinde <strong>Seeberg</strong>; Genehmigung<br />

Beschluss<br />

Die Versammlung genehmigt die Totalrevision des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Seeberg</strong>. Das Organisationsreglement tritt per 01.01.2013 in Kraft.<br />

4. Änderung Zonenplan Umzonung Parzelle Nr. 1500 (Lehrerhaus Riedtwil), Teilumzonung<br />

Parzelle Nr. 53 (Schulhaus Riedtwil) und Baureglement Art. 31; Genehmigung<br />

Beschluss<br />

Die Versammlung genehmigt die Änderungen des Zonenplans Umzonung Parzelle<br />

Nr. 1500 (Lehrerhaus Riedtwil), Teilumzonung Parzelle Nr. 53 (Schulhaus Riedtwil) sowie<br />

die Änderung des Baureglements Art. 31.<br />

5. Heizungssanierung Schulanlage Grasswil; Projektgenehmigung und Kreditbewilligung<br />

Beschluss<br />

Die Versammlung stimmt der Sanierungsmassnahmen zu und bewilligt einen Verpflichtungskredit<br />

von Fr. 72'000.00. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung ermächtigt.<br />

6. Wärmeverbund Schulanlage Grasswil; Projektgenehmigung und Kreditbewilligung<br />

Beschluss<br />

Die Versammlung genehmigt einstimmig und ohne Gegenstimme das Projekt Wärmeverbund<br />

Schulanlage Grasswil und bewilligt einen Verpflichtungskredit von<br />

Fr. 130'000.00. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung ermächtigt.<br />

7. Sanierung Gemeindestrasse „Oenzstrasse“, Riedtwil; Projektgenehmigung und Kreditbewilligung<br />

Beschluss<br />

Die Versammlung genehmigt einstimmig und ohne Gegenstimme das Sanierungsprojekt<br />

der Gemeindestrasse „Oenzstrasse“ und bewilligt einen Verpflichtungskredit von<br />

Fr. 65'000.00. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung ermächtigt.<br />

3


8. Sanierung Gemeindestrasse „Eggen“, Grasswil; Projektgenehmigung und Kreditbewilligung<br />

Beschluss<br />

Die Versammlung genehmigt einstimmig und ohne Gegenstimme das Sanierungsprojekt<br />

der Gemeindestrasse „Eggen“ und bewilligt einen Verpflichtungskredit von<br />

Fr. 60'000.00. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung ermächtigt.<br />

9. Familienergänzende Kinderbetreuungsangebote; Kreditbewilligung<br />

Beschluss<br />

Die Versammlung bewilligt einstimmig und ohne Gegenstimme die jährlich wiederkehrenden<br />

Kosten für den Selbstbehalt der familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote<br />

<strong>zur</strong> unbefristeten Kostengutsprache.<br />

10. Zweckverband Abwasserregion Solothurn-Emme (ZASE); Beschlussfassung Beitritt<br />

Beschluss<br />

Die Versammlung stimmt einstimmig und ohne Gegenstimme dem Beitritt zum Zweckverband<br />

der Abwasserregion Solothurn-Emme (ZASE) zu.<br />

Traktandum 2 Voranschlag 2013<br />

Beratung und Genehmigung<br />

Referent: Gemeinderat Matthias Zurflüh, Ressortvorsteher Finanzen/Steuern/Liegenschaften<br />

1. Einleitung<br />

Der Voranschlag 2013 wurde auf den Grundlagen der Rechnung 2011, dem Voranschlag<br />

2012 sowie den Eingaben der budgetverantwortlichen Personen und Gremien, den Angaben<br />

von Verbänden und kantonalen Amtsstellen zusammengestellt. Die Finanzkommission<br />

hat den Voranschlag 2013 an den Sitzungen vom 24.09.2012 und 10.10.2012 beraten<br />

und zuhanden des Gemeinderats beschlossen.<br />

2. Ansätze 2012<br />

Dem Voranschlag 2013 wurden folgende Ansätze zu Grunde gelegt:<br />

Steueranlage 1.65 Einheiten (wie bisher)<br />

Liegenschaftssteuer 1.2 ‰ des amtlichen Wertes (wie bisher)<br />

Hundetaxe Fr. 50.00 pro Hund (wie bisher)<br />

Feuerwehrersatzabgabe<br />

Abwasser<br />

21.42 % der einfachen Steuer des Kantons Bern;<br />

mindestens Fr. 20.00, höchstens Fr. 400.00<br />

4<br />

(wie bisher)<br />

Gebühr exkl. MWST Fr. 25.00 Grundgebühr je Wohnraum (wie bisher)<br />

Fr. 1.00 pro m³ Wasserverbrauch (Reduktion<br />

Fr. 0.50/m³)


Regenwasser<br />

Gebühr exkl. MWST Fr. 100.00 bis 200 m² entwässerte Fläche (wie bisher)<br />

Fr. 200.00 bis 400 m² entwässerte Fläche (wie bisher)<br />

Fr. 400.00 bis 600 m² entwässerte Fläche (wie bisher)<br />

Fr. 100.00 pro weitere 200 m² (wie bisher)<br />

Kehrichtgrundgebühr Fr. 70.00 Grundgebühr pro Wohnung (wie bisher)<br />

Fr. 70.00 Gewerbe nebst Grundgebühr Wohnung<br />

3. Ergebnis<br />

Der Voranschlag 2013 sieht folgendes Ergebnis vor:<br />

5<br />

(wie bisher)<br />

Aufgabenbereiche Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

Total Aufwand<br />

Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011<br />

6'303'543 5'376'274 4'488'614.17<br />

Total Ertrag 6'309'011 5'100'108 4'507'688.22<br />

Total 6'303'543 6'309'011 5'376'274 5'100'108 4'488'614.17 4'507'688.22<br />

Nettoaufwand 276'166<br />

Nettoertrag 5'468.00 19'074.05<br />

Der voraussichtliche Ertragsüberschuss von Fr. 5'468.00 wird dem Eigenkapital zugeführt<br />

(Stand 01.01.2012 = Fr. 1'410'788.18).<br />

4. Laufende Rechnung nach Funktionen<br />

0 Allgemeine Verwaltung<br />

Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011<br />

Aufgabenbereiche Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

011 Legislativ e 13'450 0 14'010 0 13'608.80 0.00<br />

012 Exekutiv e 73'360 1'800 81'380 1'800 68'882.40 1'800.00<br />

029 Allg. Verwaltung 511'105 80'660 490'687 80'910 513'370.95 97'302.00<br />

090 Verwaltungslieg. 25'105 22'414 22'660 23'085 29'578.10 24'157.90<br />

Total 623'020 104'874 608'737 105'795 625'440.25 123'259.90<br />

Nettoaufwand 518'146 502'942 502'180.35<br />

011 Legislative<br />

Neu wurde für den Stimmausschuss das Sitzungsgeld von Fr. 1'600.00 erfasst. Es wird von<br />

vier Abstimmungen ausgegangen.<br />

012 Exekutive<br />

Die Entschädigungen und Sitzungsgelder für den Gemeinderat und die Kommissionen<br />

wurden nach dem Personalreglement resp. der Personalverordnung budgetiert. Aufgrund<br />

des neuen Organisationsreglements, gültig ab 01.01.2013, wird der Gemeinderat<br />

verkleinert und neue Kommissionen eingesetzt. Bei den Sitzungsgeldern für die in dieser<br />

Funktion erfassten Kommissionen handelt es sich um Annahmen. Das Sitzungsgeld des<br />

Gemeinderats reduziert sich infolge Mitgliederreduktion um ca. Fr. 5'000.00.


Die Besoldungen der Gemeinderatsmitglieder werden gemäss Personalreglement auf<br />

die zulässige Höhe angepasst, was zu Mehrkosten von rund Fr. 2'000.00 führt.<br />

029 Allgemeine Verwaltung<br />

Die Nettoaufwendungen der Allgemeinen Verwaltung erhöhen sich gegenüber dem<br />

Voranschlag 2012 um rund Fr. 21'000.00, was <strong>zur</strong> Hauptsache auf den Anstieg der Lohnkosten<br />

<strong>zur</strong>ückzuführen ist. Bei den Besoldungen wurde ein Teuerungsausgleich von 0.2 %<br />

sowie ein Betrag von Fr. 6'440.00 für individuelle Lohnerhöhungen eingerechnet.<br />

090 Verwaltungsliegenschaften<br />

Am Verwaltungsgebäude sind keine Unterhaltsarbeiten vorgesehen. Die Zunahme der<br />

Ausgaben gegenüber dem Voranschlag ist auf höhere Heizkosten sowie die interne Verrechnung<br />

der Hauswartskosten <strong>zur</strong>ückzuführen. Infolge gewährten Mietzinssenkungen reduzieren<br />

sich die Einnahmen.<br />

1 Öffentliche Sicherheit<br />

Aufgabenbereiche Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

100 Mass und Gewicht 4'500 0 5'000 0 4'093.75 0.00<br />

101 Übrige Rechtspflege 15'955 41'000 22'245 40'000 20'397.35 42'006.00<br />

113 Gemeindepolizei 0 1'965 0 0 0.00 0.00<br />

140.1 Feuerwehr <strong>Seeberg</strong> 85'442 73'270 116'627 74'084 80'973.40 80'973.40<br />

140.2 Feuerwehr Goldisberg 186'620 186'620 252'025 252'025 194'550.10 194'550.10<br />

151 Militär 8'185 2'000 6'160 2'000 5'795.95 2'000.00<br />

160 Ziv ilschutz 29'575 1'300 43'780 43'780 52'867.75 52'868.00<br />

161 übr. ziv ile<br />

Landesv erteidigung<br />

Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011<br />

3'000 0 3'000 0 3'000.00 0.00<br />

Total 333'277 306'155 448'837 411'889 361'678.30 372'397.50<br />

Nettoaufwand/ -ertrag 27'122 36'948 10'719.20<br />

101 Übrige Rechtspflege<br />

Die Höhe der Aufwendungen und Erträge der Kanzleigebühren sind abhängig vom<br />

Schalterbetrieb sowie der Bautätigkeit. Durch den Weggang des Vormundschaftsbereichs<br />

an den Kanton entfallen die Kosten für die Führung von Beistand- und Vormundschaften.<br />

113 Gemeindepolizei<br />

Der amtliche Anzeiger Oberaargau West vergütet jährlich Speditionskosten von ca.<br />

Fr. 2'000.00, welche bisher nicht budgetiert wurden.<br />

140.1 Feuerwehr <strong>Seeberg</strong><br />

Der Betriebskostenbeitrag an die Feuerwehr Goldisberg beträgt voraussichtlich<br />

Fr. 65'465.00. Da die Spezialfinanzierung Feuerwehr voraussichtlich Ende 2013 über keine<br />

Reserven verfügen wird, verbleibt nach Abzug der Ersatzabgaben ein Defizit von<br />

Fr. 12'172.00, welches durch den allgemeinen Steuerhaushalt finanziert werden muss.<br />

140.2 Feuerwehr Goldisberg<br />

Im Jahr 2013 sind keine neuen Investitionen geplant. Der Gemeinderat <strong>Seeberg</strong> hat bei<br />

den Investitionsbeschlüssen im aktuellen Rechnungsjahr zudem beschlossen, lediglich die<br />

harmonisierten Abschreibungen vorzunehmen.<br />

6


2 Bildung<br />

Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011<br />

Aufgabenbereiche Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

200 Kindergarten 51'770 2'700 55'680 1'165 57'297.30 8'613.00<br />

210 Primarstufe 341'655 19'500 348'810 39'780 348'841.05 35'825.40<br />

212 Sekundarstufe 1 431'200 0 468'695 76'026 314'566.20 9'529.00<br />

214 Musikschulen 22'500 0 32'300 0 23'225.75 0.00<br />

217 Schulliegenschaften 225'410 35'460 233'075 30'330 229'868.00 34'706.20<br />

219 Nicht Aufteilbares 52'275 11'000 71'335 0 68'812.10 14'917.35<br />

292 Erwachsenenbildung 1'500 200 1'500 200 1'500.00 200.00<br />

Total 1'126'310 68'860 1'211'395 147'501 1'044'110.40 103'790.95<br />

Nettoaufwand 1'057'450 1'063'894 940'319.45<br />

Lastenausgleich Lehrerbesoldungen<br />

Die Beiträge an den Lastenausgleich wurden mit der Finanzplanungshilfe des Kantons<br />

Bern errechnet. Seit August 2012 ist die neue Bildungsfinanzierung NFV wirksam, welche<br />

die Gemeinden massiv höher in die finanzielle Pflicht betreffend Anzahl Klassen und deren<br />

Grössen einbindet.<br />

Die Entwicklung der Schülerzahlen in unserer Gemeinde bedingt die Überprüfung der Anzahl<br />

Primarschulklassen. Die nachstehende Darstellung zeigt die Anzahl Schüler/innen mit<br />

Wohnsitz in der Gemeinde <strong>Seeberg</strong> (Stand September 2012), welche voraussichtlich<br />

auch in <strong>Seeberg</strong> die Schule besuchen. Zusätzlich kommen noch die Schüler/innen von<br />

Hermiswil dazu (ca. 1 Kindergartenschüler, 5-6 Primarschüler/innen):<br />

Schule <strong>Seeberg</strong><br />

Anzahl Schü-<br />

12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18<br />

ler/innenKindergarten Anzahl Schü-<br />

23 26 25 32 29 24<br />

ler/innenPrimarstufe 66 62 62 60 69 72<br />

Für das Schuljahr 2013/14 hat der Gemeinderat beschlossen, die Klassen unverändert<br />

weiterzuführen, d.h. vier Primarschulklassen sowie eine Kindergartenklasse. Die Berechnungen<br />

ergeben, dass der Gemeindeanteil an die Lehrerbesoldungskosten für eine Primarschulklasse<br />

ca. Fr. 85'000.00 beträgt (jährlich wiederkehrend).<br />

200 Kindergarten<br />

Die Betriebskosten des Kindergartens verändern sich durch höhere Schülerzahlen. Im<br />

Schuljahr 2013/14 werden voraussichtlich 26 bis 27 Kinder den Kindergarten besuchen.<br />

Die Ansätze für Lehrmittel und Schulmaterial bleiben gegenüber dem aktuellen Jahr unverändert.<br />

Der Anteil der Lehrerbesoldungskosten wird trotz höherer Schülerzahlen sinken,<br />

da die maximale Entlastung durch den Kanton erreicht wird. Mit besonderen Massnahmen<br />

(Entlastungslektionen, Teamteaching) kann die Eröffnung eines zweiten Kindergartens<br />

(noch) vermieden werden. Im Schuljahr 2013/14 besucht nach heutigen Kenntnissen<br />

1 Kind der Gemeinde Hermiswil den Kindergarten.<br />

210 Primarstufe<br />

Die Betriebskosten sind abhängig von der Anzahl Schülerinnen und Schüler. Trotz sinkender<br />

Schülerzahlen in der Primarstufe steigen die Nettoaufwendungen gegenüber dem<br />

Voranschlag 2012 um Fr. 13'125.00.<br />

7


212 Sekundarstufe<br />

Das Schulgeld Wynigen variiert von Jahr zu Jahr aufgrund der unterschiedlichen Schülerzahlen<br />

und basiert auf einem Schülerbeitrag von Fr. 4'000.00 pro Schuljahr. Im 2013 werden<br />

wiederum weniger Schüler die Oberstufe in Wynigen besuchen.<br />

Die Besoldungskosten gemäss FILAG sind abhängig von der Schulorganisation der Gemeinde<br />

Wynigen und können nicht beeinflusst werden.<br />

217 Schulliegenschaften<br />

Schulanlage Grasswil<br />

Die Nettokosten steigen gegenüber dem Voranschlag 2012 um rund Fr. 8'000.00. Die Erhöhung<br />

ist auf den erhöhten Anschaffungsbedarf von Mobiliar und Maschinen <strong>zur</strong>ückzuführen.<br />

Vorgesehene Anschaffungen:<br />

- Rasentraktor mit Mulchwerk Fr. 9'500.00<br />

- Abschliessbarer Materialschrank für Hauswart Fr. 1'000.00<br />

- Wassersauger (Ersatz) Fr. 1'800.00<br />

- Laptop Hauswart Fr. 800.00<br />

- Ersatz Mikrofon, Headset Turnhalle Fr. 1'860.00<br />

- Tischtransportwagen Fr. 700.00<br />

Als Abschluss der energietechnischen Sanierungen in der Mehrzweckhalle ist der Ersatz<br />

der folgenden Türen vorgesehen und mit Fr. 20'000.00 in der Investitionsrechnung eingestellt:<br />

- Notausgangstüre Turnhalle (neben Bühne)<br />

- Eingangstüre Turnhalle<br />

- Haupteingang Mehrzweckhalle<br />

Das Musikzimmer im Obergeschoss des Neubaus kann im Sommer infolge der Hitze nur<br />

bedingt benutzt werden. Als Gegenmassnahme sollen die Dachfenster mit Aussenstoren<br />

ergänzt werden. Am Fenster der Frontseite ist ebenfalls vorgesehen, eine Aussenstore zu<br />

montieren. Die restlichen Fensterflächen (abgeschrägte Fenster) sollen mit einer sonnenreflektierenden<br />

Folie beklebt werden. Die Kosten für diese Massnahmen betragen voraussichtlich<br />

Fr. 4'000.00. Das Anbringen einer massgeschneiderten Store wurde überprüft,<br />

diese Montage wäre zwar sinnvoll, die unverhältnismässigen Kosten sprechen jedoch<br />

dagegen.<br />

Schulanlage <strong>Seeberg</strong><br />

Es sind keine speziellen Unterhaltsarbeiten vorgesehen.<br />

3 Kultur und Freizeit<br />

Aufgabenbereiche Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

300 Bibliothek 1'400 0 1'400 0 1'400.00 0.00<br />

309 Übr. Kulturförderung 3'590 0 5'470 0 2'958.95 0.00<br />

<strong>320</strong> Massenmedien 4'700 0 4'700 0 17'465.00 0.00<br />

330 Parkanlagen,<br />

W anderwege<br />

Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011<br />

5'880 0 5'375 0 4'578.00 0.00<br />

350 Übr. Freizeitgestaltung 13'260 500 13'200 500 13'148.00 500.00<br />

390 Kirchengut 250 0 250 0 225.00 0.00<br />

Total 29'080 500 30'395 500 39'774.95 500.00<br />

Nettoaufwand 28'580 29'895 39'274.95<br />

8


<strong>320</strong> Massenmedien<br />

Gegenüber dem Voranschlag 2012 sind keine nennenswerten Änderungen. Im Rechnungsjahr<br />

2011 werden die höheren Kosten durch die neue Homepage begründet.<br />

4 Gesundheit<br />

Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011<br />

Aufgabenbereiche Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

440 Spitex / Krankenpflege 250 0 150 0 300.00 0.00<br />

450 Krankheitsbekämpfung 700 0 700 0 687.00 0.00<br />

461 Schulzahnärztl. Pflege 3'000 0 3'000 0 3'117.80 142.80<br />

470 Lebensmittelkontrolle 4'000 4'000 4'800 4'000 3'581.50 4'224.00<br />

Total 7'950 4'000 8'650 4'000 7'686.30 4'366.80<br />

Nettoaufwand 3'950 4'650 3'319.50<br />

5 Soziale Wohlfahrt<br />

Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011<br />

Aufgabenbereiche Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

500 AHV-Zweigstelle 35'280 4'200 35'280 4'000 35'280.00 4'040.00<br />

530 Ergänzungsleistungen 302'400 0 291'350 0 292'218.00 0.00<br />

533 Familienzulagen 5'600 0 5'580 0 1'650.00 0.00<br />

540 Jugendschutz 100 0 200 0 100.00 0.00<br />

580 Sozialhilfe 0 0 0 0 0.00 0.00<br />

581 Zuschüsse an<br />

minderbem. Personen<br />

0 0 0 0 0.00 0.00<br />

582 Div. Wohlfahrtseinr. 17'325 6'500 13'595 1'600 10'696.00 6'570.40<br />

583 Asylwesen 0 0 0 0 0.00 0.00<br />

585 Inkassohilfe /<br />

Bevorschussung<br />

45'000 33'000 45'000 33'000 46'996.00 27'079.95<br />

587 Lastenausgl. Sozialhilfe 691'000 12'000 605'815 12'000 588'762.90 21'021.00<br />

Total 1'096'705 55'700 996'820 50'600 975'702.90 58'711.35<br />

Nettoaufwand 1'041'005 946'220 916'991.55<br />

Die Anteile an den kantonalen Lastenausgleich für Ergänzungsleistungen, Familienzulagen<br />

und Sozialhilfe wurden mit der Finanzplanungshilfe des Kantons berechnet. Diese<br />

werden anhand fix vorgegebener Beiträge pro Einwohner ermittelt.<br />

Die Kosten des Lastenausgleichs Sozialhilfe erhöhen sich gegenüber dem Voranschlag<br />

2012 erneut um insgesamt Fr. 85'185.00.<br />

6 Verkehr<br />

Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011<br />

Aufgabenbereiche Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

620 Gemeindestrassen 376'940 40'700 376'900 40'650 303'142.10 165'846.90<br />

621 Parkplätze 0 0 0 0 0.00 0.00<br />

690 Übriger Verkehr 160'825 33'000 147'355 35'000 138'505.00 31'187.00<br />

Total 537'765 73'700 524'255 75'650 441'647.10 197'033.90<br />

Nettoaufwand 464'065 448'605 244'613.20<br />

9


620 Gemeindestrassen<br />

Für Unterhaltsarbeiten an den Gemeindestrassen, welche dem Werterhalt dienen, wurden<br />

wiederum Fr. 100'000.00 eingestellt.<br />

Die weitere Erhöhung der Nettoausgaben gegenüber dem Rechnungsjahr 2011 wird<br />

durch den Wegfall des kantonalen Beitrages an den Strassenunterhalt begründet, welcher<br />

im Jahr 2011 Fr. 124'700.00 betragen hat. Dies ist eine Massnahme des neuen Finanz-<br />

und Lastenausgleichs FILAG 2012.<br />

690 Übriger Verkehr<br />

Der Beitrag an den öffentlichen Verkehr erfolgt nach Anzahl ÖV-Punkte und erhöht sich<br />

gegenüber dem Voranschlag 2012 um Fr. 10'370.00. Der Gemeinderat hat auch für 2013<br />

den Verkauf der Tageskarten beschlossen.<br />

7 Umwelt und Raumordnung<br />

Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011<br />

Aufgabenbereiche Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

710 Abwasser 239'305 239'305 607'845 607'845 208'866.95 208'866.95<br />

720 Abfall 96'715 96'715 102'675 102'675 92'272.95 92'272.95<br />

740 Friedhof und Bestattung 38'<strong>320</strong> 8'900 40'565 4'500 39'537.53 6'044.15<br />

750 Gewässerv erbauungen 47'945 6'000 52'740 8'000 48'157.20 22'246.85<br />

780 Öffentl. Toiletten 13'815 3'400 12'215 3'400 12'753.90 3'398.20<br />

789 Übrige Immissionen 3'640 350 0 350 0.00 0.00<br />

790 Raumplanung 13'250 0 12'665 0 10'352.40 0.00<br />

Total 452'990 354'670 828'705 726'770 411'940.93 332'829.10<br />

Nettoaufwand 98'<strong>320</strong> 101'935 79'111.83<br />

710 Abwasser<br />

Im nächsten Jahr sind Bruttoinvestitionen von Fr. 120'000.00 für die Generelle Entwässerungsplanung<br />

vorgesehen, welche vollumfänglich durch die Spezialfinanzierung Werterhaltung<br />

finanziert werden können. Durch die Neuerschliessungen der Gebiete Bittwil/Neuhaus<br />

und Juchten sowie die rege Bautätigkeit würde bei gleichbleibender Abwassergebühr<br />

ein zu hoher Gewinn in der Abwasserrechnung resultieren. Es ist nun an der<br />

Zeit, die wiederkehrende Verbrauchsgebühr zu reduzieren, damit die Spezialfinanzierung<br />

Rechnungsausgleich (Bestand am 01.01.2012: Fr. 309'000.00) nicht noch weiter zunimmt.<br />

Der Voranschlag 2013 basiert deshalb auf einer reduzierten Verbrauchsgebühr von Fr.<br />

1.00/m 3 (bisher Fr. 1.50 m 3 ). Die Abwasserrechnung schliesst voraussichtlich mit einem<br />

Aufwandüberschuss von Fr. 10'055.00 ab.<br />

720 Abfallbeseitigung<br />

Aus dieser Rechnung resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 6'915.00, der aus der Spezialfinanzierung<br />

Rechnungsausgleich gedeckt werden kann.<br />

740 Friedhof und Bestattung<br />

Im kommenden Jahr soll eine Erdbestattungsgräberreihe und eine Urnengräberreihe geräumt<br />

werden. Die Kosten dazu betragen Fr. 2'000.00. Weiter ist ein Ersatz der Hecke (Umrandung<br />

Friedhof) geplant. An die voraussichtlichen Kosten von Fr. 5'200.00 beteiligt sich<br />

die Kirchgemeinde mit 50 % resp. Fr. 2'600.00.<br />

750 Gewässerverbauungen<br />

Im kommenden Jahr sind ordentliche Unterhaltsarbeiten an den Gewässern von<br />

Fr. 19'000.00 vorgesehen. Der Kanton beteiligt sich an diesen Kosten mit rund 1/3 resp.<br />

Fr. 6’000.00<br />

10


789 Übrige Immissionen<br />

Neu werden in dieser Funktion die Sitzungsgelder der Umweltkommission erfasst.<br />

8 Volkswirtschaft<br />

Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011<br />

Aufgabenbereiche Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

800 Landwirtschaft 3'840 860 4'000 860 4'519.50 1'058.50<br />

810 Forstv erwaltung Burger 1'000 1'000 2'035 2'035 4'972.00 4'972.00<br />

813 Strassen- + W egunterhalt 0 0 0 0 0.00 0.00<br />

816 Gemeindewald 660 0 660 0 263.45 4'170.90<br />

820 Jagd und Fischerei 0 0 0 0 0.00 0.00<br />

Total 5'500 1'860 6'695 2'895 9'754.95 10'201.40<br />

Nettoaufwand 3'640 3'800 446.45<br />

9 Finanzen und Steuern<br />

Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011<br />

Aufgabenbereiche Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

900 Obligatorische<br />

periodische Steuern<br />

901 Obligatorische<br />

aperiodische Steuern<br />

0 2'045'175 0 2'019'300 0.00 1'948'864.20<br />

0 81'000 0 65'000 0.00 121'953.30<br />

902 Liegenschaftssteuern 0 230'400 0 224'500 0.00 232'418.00<br />

903 Steuerabschreibungen 15'500 5'000 15'000 3'000 -21'335.35 2'857.70<br />

904 Übrige Steuern 0 9'200 0 9'350 0.00 9'250.00<br />

920 Finanzausgleichsfond 245'000 875'452 122'675 728'872 0.00 460'009.00<br />

930 Anteile an kantonalen<br />

Steuern und Abgaben<br />

0 2'000 0 0 0.00 2'108.00<br />

940 Zinsen 88'200 112'410 100'300 128'110 103'942.50 167'034.37<br />

942 Liegenschaften<br />

Finanzvermögen<br />

98'993 153'552 85'337 143'626 94'539.15 149'601.30<br />

944 Nutzungsgut Ortsburger 4'753 4'753 6'750 6'750 7'250.45 7'250.45<br />

990 Abschreibungen 1'637'500 5'310 380'723 46'000 385'481.34 3'251.00<br />

995 Neutrale Aufwendungen<br />

und Erträge<br />

1'000 1'814'440 1'000 200'000 1'000.00 200'000.00<br />

Total 2'090'946 5'338'692 711'785 3'574'508 570'878.09 3'304'597.32<br />

Nettoertrag 3'247'746 2'862'723 2'733'719.23<br />

900 - 901 Steuern<br />

Zur Festlegung der Steuereinnahmen wurden die Empfehlungen der Kantonalen Planungsgruppe<br />

sowie die Ergebnisse der vergangenen Jahre beigezogen. Der Steuerertrag<br />

basiert auf der unveränderten Steueranlage von 1.65 Steueranlagezehntel. Durch<br />

die beschlossenen Steuergesetzrevisionen ist ein Rückgang der Steuererträge über die<br />

Jahre 2010 – 2012 zu verzeichnen (etappenweise Umsetzung). Gemäss aktueller Überprüfung<br />

der Steuererträge 2012 liegen diese leicht über dem budgetierten Bereich, dies<br />

auch als Folge des leichten Bevölkerungsanstiegs. Bei den Sonderveranlagungen und<br />

Vermögensgewinnsteuern ist im aktuellen Jahr mit leicht höheren Erträgen zu rechnen.<br />

920 Finanzausgleichsfonds<br />

Vergleich der Finanz- und Lastenausgleichssysteme gegenüber dem Voranschlag 2012:<br />

11


Bezeichnung (Last (-) / Zuschuss (+) in Fr.) Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />

Zuschuss Disparitätenabbau 425’845 387’888<br />

Zuschuss Mindestausstattung 255’917 196’875<br />

Zuschuss geografisch-topografische Lasten 181’553 181’553<br />

Zuschuss soziodemografische Lasten 8’705 8’535<br />

Lastenausgleich Neue Aufgabenteilung 245’000 121'695<br />

942 Liegenschaften Finanzvermögen<br />

Folgende grössere Unterhaltsarbeiten sind im Investitionsprogramm eingestellt:<br />

- Unterdorfstrasse 43, Grasswil (Lehrerhaus): Dachsanierung inkl. Photovoltaik Fr. 95'000.00<br />

- Blumenweg 3, Riedtwil (altes Schulhaus): Sanierung Fenster Fr. 50'000.00 (Überprüfung<br />

resp. Ersatz je nach Mieterwechsel/Leerstand)<br />

990 Abschreibungen<br />

331 Harmonisierte Abschreibungen<br />

Auf dem bisherigen Verwaltungsvermögen und den neuen Investitionen sind die vorgeschriebenen<br />

10 % harmonisierten Abschreibungen berechnet, welche die Laufende<br />

Rechnung mit Fr. 177'000.00 belasten. Der Anteil der neuen Investitionen beträgt<br />

Fr. 35'500.00.<br />

332 Übrige Abschreibungen<br />

Auf Antrag der Finanzkommission hat der Gemeinderat beschlossen, dass ab dem Jahr<br />

2011 jährlich Fr. 200'000.00 zusätzliche Abschreibungen vorgenommen werden, um die<br />

Laufende Rechnung durch die entsprechend tiefer ausfallenden Abschreibungen zu entlasten.<br />

Ab dem Jahr 2016 müssen die Gemeinden auf das neue Rechnungsmodell HRM2<br />

umstellen. Dies hat <strong>zur</strong> Folge, dass das Verwaltungsvermögen, Stand 31.12.2015, innerhalb<br />

max. 16 Jahren linear abgeschrieben werden muss. Ab 2016 müssen die Gemeinden<br />

eine Anlagebuchhaltung führen, wo die Investitionen ab diesem Zeitpunkt nach Lebensdauer<br />

abzuschreiben sind (Lebensdauertabelle durch Gesetz definiert). Das HRM2<br />

sieht die Vornahme von zusätzlichen Abschreibungen nicht mehr vor. Aus diesem Grund<br />

hat der Gemeinderat auf Antrag der Finanzkommission entschieden, für 2013 zusätzliche<br />

Abschreibungen in der Höhe von Fr. 1'460'000.00 vorzunehmen. Für die Jahre 2014 und<br />

2015 sind dann weitere zusätzliche Abschreibungen in der Höhe der Nettoinvestitionen<br />

geplant, so dass der Bestand des Buchgewinns bis 31.12.2015 vollumfänglich verwendet<br />

wird. Durch die Verwendung des Buchgewinns Onyx besteht Ende 2015 nur noch ein geringes<br />

Verwaltungsvermögen, welches sich dann für max. 16 Jahre positiv auf einen geringen<br />

Abschreibungsaufwand auswirkt. Somit kann von einer nachhaltigen Verwendung<br />

des Buchgewinns Onyx gesprochen werden.<br />

995 Neutrale Aufwendungen und Erträge<br />

Buchgewinn Verkauf Schulhaus Riedtwil<br />

Der Voranschlag 2013 enthält den Buchgewinn im Umfang von Fr. 350'000.00 (Anteil Gemeinde<br />

<strong>Seeberg</strong>) aus dem geplanten Verkauf des Schulhauses Riedtwil. Das Schulhaus<br />

ist mit einem Buchwert von Fr. 1.00 in der Bestandesrechnung enthalten. Die Verkaufsverhandlungen<br />

sprechen dafür, dass der Verkauf Anfang 2013 vollzogen werden kann.<br />

Spezialfinanzierung Buchgewinn Onyx<br />

Gemäss vorstehenden Ausführungen in der Funktion 990 Abschreibungen ist für die Vornahme<br />

von übrigen Abschreibungen im Betrag von Fr. 1’460'000.00 eine Entnahme aus<br />

der Spezialfinanzierung Buchgewinn ONYX geplant. Diese Entnahme ist in der Laufenden<br />

Rechnung 2013 kostenneutral, erwirkt aber eine Entlastung der harmonisierten Abschreibungen<br />

in den Folgejahren. Gemäss Art. 3 Abs. 2 des Reglements Spezialfinanzierung<br />

„Verwendung Buchgewinn“ beschliesst der Gemeinderat über die Höhe der zu entnehmenden<br />

Beiträge.<br />

12


5. Investitionsrechnung<br />

Folgende Investitionen des Steuerhaushalts sind im kommenden Jahr geplant und wurden<br />

als Grundlage für die Berechnung der harmonisierten Abschreibungen verwendet:<br />

Investitionsrechnung Steuerhaushalt Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen<br />

Sanierung Kugelfang Schiessanlage 40'000 0 40'000<br />

Türensanierungen MZH Grasswil 20'000 0 20'000<br />

Gemeindestrassensanierungen 2013 200'000 0 200'000<br />

Brückensanierung Riedtwil 50'000 0 50'000<br />

Rev ision Ortsplanung 45'000 0 45'000<br />

Total 355'000 0 355'000<br />

Folgende Investitionen sind im Bereich Spezialfinanzierung Feuerwehr geplant:<br />

Sepzialfinanzierung Feuerwehr Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen<br />

Keine Inv estitionen<br />

Total 0 0 0<br />

Folgende Investitionen sind im Bereich Spezialfinanzierung Abwasser geplant:<br />

Investitionsrechnung SF Abwasser Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen<br />

Generelle Entwässerungsplanung 100'000 100'000<br />

Anschlussgebühren 30'000 -30'000<br />

Total 100'000 30'000 70'000<br />

Die Ausgaben der Investitionsrechnung sind mit der Genehmigung des Voranschlags der<br />

Laufenden Rechnung nicht beschlossen.<br />

Der Gemeinderat beantragt der <strong>Gemeindeversammlung</strong>:<br />

• Die Steueranlage auf 1.65 Einheiten festzulegen (unverändert),<br />

• die Liegenschaftssteuer auf 1.2 ‰ der amtlichen Werte zu belassen,<br />

• die Hundetaxe auf Fr. 50.00 pro Hund zu belassen (unverändert),<br />

• den vorliegenden Voranschlag 2013 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 5’468.00<br />

zu genehmigen.<br />

Traktandum 3 Wahlen für die Amtsdauer vom 01.01.2013 bis<br />

31.12.2016<br />

a) Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten (der<br />

Versammlung und des Gemeinderates in einer<br />

Person)<br />

b) Wahl der übrigen Mitglieder des Gemeinderates<br />

(4 Mitglieder)<br />

c) Wahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten<br />

aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder<br />

d) Wahl der Mitglieder der Schulkommission<br />

e) Wahl des Rechnungsprüfungsorgans<br />

Referent: Gemeindepräsident Roland Grütter<br />

13


Die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden werden nach den Vorschriften des neuen<br />

Organisationsreglements (OgR) der Einwohnergemeinde <strong>Seeberg</strong> vom 12.06.2012<br />

durchgeführt. Gemäss Art. 83 OgR Übergangsbestimmungen endet die Amtsdauer aller<br />

bisherigen Gemeindeorgane per 31.12.2012.<br />

a) Präsidentin oder Präsident (der Versammlung und des Gemeinderates in einer Person)<br />

Es kann wieder vorgeschlagen werden:<br />

• Grütter Roland, <strong>Seeberg</strong><br />

b) übrige Mitglieder des Gemeinderates (4 Mitglieder)<br />

Es können wieder vorgeschlagen werden:<br />

• Mühlemann Andreas, Grasswil<br />

• Jufer Beat, Grasswil<br />

• Zurflüh Matthias, Riedtwil<br />

Nicht mehr wählbar infolge Demission:<br />

• Pfister Beat<br />

• Steiner Fritz<br />

Nicht mehr wählbar infolge Amtszeitbeschränkung:<br />

• Gygax Erich, <strong>Seeberg</strong><br />

c) Vizepräsidentin oder Vizepräsident<br />

Es kann wieder vorgeschlagen werden:<br />

• Mühlemann Andreas, Grasswil<br />

d) Mitglieder der Schulkommission<br />

Es können wieder vorgeschlagen werden:<br />

• Schibli Peter, Grasswil<br />

• Suter Monika, Grasswil<br />

• Vogelsanger Susanne, Grasswil<br />

Nicht mehr wählbar infolge Amtszeitbeschränkung:<br />

• Christen Therese, Riedtwil<br />

• Geissbühler Martin, <strong>Seeberg</strong><br />

Für die Bst. a – d sind Wahlvorschläge bis am Freitag, 23. November 2012, 12.00 Uhr, bei<br />

der Gemeindeverwaltung <strong>Seeberg</strong> ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

Für die Wählbarkeit gelten die Bestimmungen gemäss Art. 46 des Organisationsreglements<br />

(OgR) der Einwohnergemeinde <strong>Seeberg</strong>. Zur Wahl gelangt nur, wer innert der Frist mittels<br />

zehn Unterschriften stimmberechtigter Personen vorgeschlagen ist. Wahlvorschläge sind<br />

gültig, wenn sie, Familien- und Vornamen, Geburtsjahr und Wohnadresse sowie die unterschriftliche<br />

Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Unter www.seeberg.ch sind im Internet<br />

sowie bei der Gemeindeverwaltung weitere Informationen und ein Musterformular<br />

für die Wahlvorschläge erhältlich.<br />

e) Rechnungsprüfungsorgan<br />

Die Versammlung wählt gemäss Art. 4 Bst. e OgR auf Antrag des Gemeinderates das<br />

Rechnungsprüfungsorgan für eine Amtsdauer von vier Jahren.<br />

Der Gemeinderat beantragt der Versammlung:<br />

• Aufgrund der bisher positiven Erfahrung sowie aus Gründen der Kontinuität sei die<br />

bisherige Revisionsstelle, ROD Treuhandgesellschaft AG, Urtenen-Schönbühl, als<br />

Revisionsorgan für die Amtsdauer vom 01.01.2013 – 31.12.2016 zu wählen.<br />

14


Traktandum 4 Gebührenreglement<br />

Genehmigung Totalrevision<br />

Referent: Gemeinderat Matthias Zurflüh, Ressortvorsteher Finanzen/Steuern/Liegenschaften<br />

Das heute gültige Gebührenreglement sowie der Gebührentarif sind seit 01.01.2001 in Kraft<br />

und teilweise nicht mehr vollständig. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat für eine<br />

Totalrevision entschieden. Der bisherige Gebührentarif wird durch die Gebührenverordnung<br />

ersetzt.<br />

Hauptziel der Überarbeitung ist, eine bessere Lesbarkeit und Vollständigkeit über anfallende<br />

Gebühren in der Gemeinde zu erreichen. Die Gebührenverordnung wird nach Aufgaben<br />

der neuen Ressortstruktur des Gemeinderates gegliedert.<br />

Die Gebührenverordnung beschliesst analog bisheriger Regelung (bisher Gebührentarif)<br />

der Gemeinderat. Die Höhe der jeweiligen Gebühren stützt sich auf die übergeordnete<br />

Gesetzgebung oder aufgrund der Gebührenrahmen aus den jeweiligen Gemeindereglementen.<br />

Vorgesehen ist, dass bei künftigen Revisionen von Reglementen, welche einen<br />

Gebührenrahmen enthalten, die Tarife in der Gebührenverordnung erfasst werden (aktuelles<br />

Beispiel: Bestattungs- und Friedhofreglement – Traktandum 5). Dadurch kann sich ein<br />

Bürger einen Überblick über sämtliche anfallenden Gebühren in der Gemeinde verschaffen<br />

und muss nicht die einzelnen Tarife der jeweiligen Reglemente konsultieren.<br />

Weitere wesentliche Änderungen:<br />

Ab 01.01.2013 tritt das revidierte kantonale Hundegesetz in Kraft. Damit die Gemeinden<br />

weiterhin eine Hundetaxe auf ihrem Gemeindegebiet erheben können, braucht es neu<br />

eine gesetzliche Grundlage auf Gemeindeebene. Diese ist im neuen Gebührenreglement<br />

inklusive Gebührenrahmen, gestützt auf die Musterformulierung des Kantons, berücksichtigt.<br />

Für die Aufwandgebühr I / II wurde im Gebührenreglement ebenfalls ein Gebührenrahmen<br />

erfasst. Bisher hat der Gemeinderat die Höhe der Aufwandgebühr I und II via Gebührentarif<br />

beschlossen.<br />

Die Neufassung des Gebührenreglements kann auf der Homepage oder in der Aktenauflage<br />

bei der Gemeindeverwaltung eingesehen resp. bezogen werden.<br />

Der Gemeinderat beantragt der Versammlung:<br />

• Die Totalrevision des Gebührenreglements sei zu genehmigen.<br />

• Die Totalrevision tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

Traktandum 5 Bestattungs- und Friedhofreglement<br />

Genehmigung Totalrevision<br />

Referent: Gemeinderat Beat Jufer, Ressortvorsteher Soziales/Gesundheit<br />

Die Änderung des Organisationsreglements bedingt die Anpassung des Bestattungs- und<br />

Friedhofreglements per 01.01.2013. Die Aufgaben der bisherigen Friedhofkommission liegen<br />

neu in der Zuständigkeit der Umweltkommission. Durch Änderungen im übergeordneten<br />

Recht mussten Bestimmungen für das Begräbnis von Mittellosen aufgenommen werden<br />

und die Mindestgrabtiefen wurden angepasst.<br />

Da das bestehende Reglement bereits einige Male überarbeitet wurde, hat sich der Gemeinderat<br />

zwecks besserer Lesbarkeit für eine Totalrevision entschieden. Es handelt sich <strong>zur</strong><br />

Hauptsache um Präzisierungen rund um die Friedhofgestaltung und –nutzung. Als wesentliche<br />

Änderung wurde weiter der Entschädigungsrahmen des Totengräbers aufgenom-<br />

15


men, welcher bisher fehlte. Der Gebührenrahmen für Grabgebühren wurde auf Antrag<br />

der Friedhofkommission angepasst und präzisiert.<br />

Analog dem bisherigen Reglement ist der Gemeinderat für die Festlegung der Tarife für<br />

die Grabgebühren und die Arbeit des Totengräbers zuständig. Ab 01.01.2013 werden die<br />

gültigen Tarife in der Gebührenverordnung aufgeführt.<br />

Die Neufassung des Bestattungs- und Friedhofreglements kann auf der Homepage oder in<br />

der Aktenauflage bei der Gemeindeverwaltung eingesehen resp. bezogen werden.<br />

Der Gemeinderat beantragt der Versammlung:<br />

• Die Totalrevision des Bestattungs- und Friedhofreglements sei zu genehmigen.<br />

• Die Totalrevision tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

Traktandum 6 Reglement über die nutzungsberechtigten Ortsburger<br />

von Grasswil<br />

Genehmigung Teilrevision<br />

Referent: Gemeinderat Matthias Zurflüh, Ressortvorsteher Finanzen/Steuern/Liegenschaften<br />

Die <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 12.06.2012 hat das neue Organisationsreglement per<br />

01.01.2013 genehmigt. Als Folge davon wird die Finanzkommission aufgelöst.<br />

Im Reglement für die nutzungsberechtigten Ortsburger von Grasswil vom 01.06.1999 ist die<br />

Finanzkommission als Organ aufgeführt. Die damit verbundenen Aufgaben fallen durch<br />

die Aufhebung der Finanzkommission in die Zuständigkeit des Gemeinderats. Weitere Änderungen<br />

werden nicht vorgenommen.<br />

Das geänderte Reglement kann auf der Homepage oder in der Aktenauflage bei der<br />

Gemeindeverwaltung eingesehen resp. bezogen werden.<br />

Der Gemeinderat beantragt der Versammlung:<br />

• Die Teilrevision des Reglements für die nutzungsberechtigten Ortsburger von<br />

Grasswil sei zu genehmigen.<br />

• Die Teilrevision tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

Traktandum 7 Feuerwehrreglement der Feuerwehr Goldisberg<br />

Genehmigung Teilrevision<br />

Referent: Gemeinderat Matthias Zurflüh, Stv. Ressort öffentliche Sicherheit/Entsorgung<br />

Die Feuerwehrkommission hat in Zusammenarbeit mit dem Stab die Organisation der Feuerwehr<br />

Goldisberg grundlegend überprüft und Anpassungen in ihren Strukturen und der<br />

Betriebsorganisation vorgenommen. Die Änderungen stützten sich auf die gemachten Erfahrungen<br />

seit dem Zusammenschluss <strong>zur</strong> Feuerwehr Goldisberg im Jahr 2005.<br />

Die Organisation der Feuerwehr Goldisberg ist hauptsächlich in der Feuerwehrverordnung<br />

geregelt, wo die Zuständigkeit für Änderungen beim Gemeinderat liegt.<br />

Der Gemeinderat hat dem Antrag der Feuerwehrkommission entsprochen, den Bereich<br />

des Entschuldigungs- und Bussenwesens zu ändern. Dieser ist Bestandteil des Feuerwehrreglements.<br />

Die bisher zuwenig präzisierte Formulierung von Art. 12 „Obligatorium und Entschuldigungen“<br />

führte in der Praxis oft zu Problemen in der einheitlichen Durchsetzung. Die neue Formulierung<br />

soll Klarheit schaffen, in welchen Fällen eine Entschuldigung innert welcher Frist<br />

eingereicht werden muss, um eine Busse zu verhindern.<br />

16


Nachstehend der neu gefasste Artikel (Änderungen kursiv dargestellt):<br />

Obligatorium und<br />

Entschuldigungen<br />

Art. 12 1 Der Besuch von Übungen, Kursen und Inspektionen ist obligatorisch.<br />

2 Begründete Entschuldigungen sind bis spätestens 10 Kalendertage<br />

nach der Übung schriftlich dem Feuerwehrkommando ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

Später eintreffende Entschuldigungen können nicht mehr<br />

berücksichtigt werden.<br />

3 Als Entschuldigungsgründe gelten:<br />

a) Unfall und Krankheit;<br />

b) schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Todesfall in der<br />

Familie;<br />

c) Schwangerschaft;<br />

d) begründete Ortsabwesenheit wie Militärdienst oder<br />

berufliche oder ferienbedingte Ortsabwesenheit;<br />

e) Schicht- oder Überzeitarbeit und Weiterbildung mit<br />

Bestätigung des Arbeitsgebers, resp. der Schule.<br />

4 Die Übungen sind allen Vereinstätigkeiten übergeordnet.<br />

5 Versäumte Übungen sind grundsätzlich zu kompensieren.<br />

6 Jedes unentschuldigte Fernbleiben von Übungen, Kursen und Inspektionen<br />

wird gebüsst.<br />

Das geänderte Reglement kann auf der Homepage oder in der Aktenauflage bei der<br />

Gemeindeverwaltung eingesehen resp. bezogen werden.<br />

Der Gemeinderat beantragt der Versammlung:<br />

• Die Teilrevision des Feuerwehrreglements der Feuerwehr Goldisberg sei zu genehmigen.<br />

• Die Teilrevision tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

Traktandum 8 Sanierung Gemeindestrasse „Lochstrasse“<br />

Projektgenehmigung und Kreditbewilligung<br />

Referent: Gemeinderat Erich Gygax, Ressort Strassen/Verkehr<br />

Gestützt auf die Zustandserfassung und die Massnahmenplanung der Gemeindestrassen<br />

hat die Strassenkommission entschieden, die Lochstrasse, Abschnitt Dubeschou bis<br />

Verzweiger Lochhof, im Sommer 2013 zu sanieren. Geplant sind eine Schiftung und der<br />

Einbau eines neuen Deckbelages. Zudem werden die vorhandenen Einlaufschächte angepasst.<br />

Eine Neukofferung ist nicht vorgesehen.<br />

Technische Daten<br />

Strassenlänge 550 m<br />

Strassenbreite 5.50 m (durchschnittlich)<br />

Fläche 3'025 m 2<br />

Kostenübersicht<br />

(Schätzung gemäss Zustandserfassung/Massnahmenplanung sowie Kostenzusammenstellung<br />

Leiter Werkdienste; +/- 10 %)<br />

17


Vorbereitungsarbeiten Fr. 4'900.00<br />

Strassenbau- und Belagsarbeiten Fr. 100'000.00<br />

Kontroll- und Einlaufschächte anpassen Fr. 16'000.00<br />

Bankette anlegen Fr. 5'000.00<br />

Zwischentotal Fr. 125'900.00<br />

Unvorhergesehenes + Rundung, ca. 10 % Fr. 13'000.00<br />

Mehrwertsteuer 8.0 % Fr. 11'100.00<br />

Gesamtkosten Fr. 150'000.00<br />

==================<br />

Die Kosten sind im Investitionsvoranschlag 2013 und im Finanzplan 2013 bis 2017 vorgesehen<br />

und können aus eigenen Mitteln finanziert werden. Die Folgekosten werden wie folgt<br />

berechnet: Verzinsung des investierten Kapitals mit <strong>zur</strong>zeit ca. 1.0 % (Fr. 1'500.00); der Abschreibungsaufwand<br />

beträgt 10 % (degressive Abschreibung). Betriebliche Folgekosten<br />

ergeben sich – mit Ausnahme des gewöhnlichen Unterhaltes – keine.<br />

Der Gemeinderat beantragt der Versammlung:<br />

• Das Sanierungsprojekt der Gemeindestrasse „Lochstrasse“, sei zu genehmigen.<br />

• Der Verpflichtungskredit von Fr. 150'000.00 sei zu bewilligen.<br />

• Der Gemeinderat sei mit der Ausführung zu ermächtigen.<br />

Traktandum 9 Kanalisation Bittwil/Neuhaus, Grasswil<br />

Kenntnisnahme Kreditabrechnung<br />

Referent: Gemeinderat Matthias Zurflüh, Stv. Ressort öffentliche Sicherheit/Entsorgung<br />

Ausgaben 2009 14'194.85<br />

Ausgaben 2010 84'493.40<br />

Ausgaben 2011 14'975.00<br />

Ausgaben 2012 1'505.00<br />

Total Ausgaben 115'168.25<br />

Einnahmen 2010 (Anschlussgebühren) 30'184.80<br />

Einnahmen 2011 (Anschlussgebühren) 8'453.50<br />

Total Einnahmen 38'638.30<br />

Nettoaufwendungen 76'529.95<br />

Verpflichtungskredit GV 26.11.2009 135'000.00<br />

Kreditüberschreitung (+) / Kreditunterschreitung (-) -19'831.75<br />

Der Gemeinderat beantragt der Versammlung:<br />

• Die Kreditabrechnung sei <strong>zur</strong> Kenntnis zu nehmen.<br />

Im Anschluss an die Versammlung sind alle TeilnehmerInnen<br />

zu einem Apéro eingeladen.<br />

18


ALLGEMEINE INFORMATIONEN DES GEMEINDERATES<br />

ORTSPLANUNGSREVISION; AKTUELLER STAND ABSCHLUSS RAUMENTWICK-<br />

LUNGSKONZEPT (REK); HINWEIS AUF PRÄSENTATION HOMEPAGE<br />

Die letzte Ortsplanungsrevision stammt aus dem Jahr 1996, seither wurden viele kleinere<br />

Anpassungen vorgenommen. Die Gemeinde verfügt über viele Baulandreserven. Seit der<br />

letzten Ortsplanungsrevision haben sich kantonale Vorschriften geändert und der Gemeinderat<br />

hat im vergangnen Jahr ein Leitbild erarbeitet. Diese Tatsachen haben den<br />

Gemeinderat dazu bewegt, die Revision der Ortsplanung in Angriff zu nehmen. Als Vorphase<br />

der Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat beschlossen, ein Raumentwicklungskonzept<br />

zu erstellen. Dieses wurde zusammen mit dem beauftragten Planer, Jörg<br />

Wetzel, atelier georegio, der Bevölkerung anlässlich der Informationsveranstaltung vom<br />

17.10.2012 vorgestellt. Das Raumentwicklungskonzept dient als Grundlage der Ortsplanungsrevision.<br />

Für die Ortsplanungsrevision ist die Tatsache des Verhältnisses der aktuellen<br />

Baulandreserven zum Kontingent, welches der Kanton der Gemeinde zusichert, wichtig.<br />

Die Gemeinde <strong>Seeberg</strong> verfügt aktuell über ca. 9 Hektaren zuviele Baulandreserven.<br />

Anlässlich der Bevölkerungsumfrage vom März 2012 konnten nebst Anliegen zu Ein-, Um-<br />

und Auszonungswünschen auch individuelle Anliegen bekannt gegeben werden. Diese<br />

umfassten <strong>zur</strong> Hauptsache:<br />

- Massvolle Entwicklung<br />

- Reservegebiete überbauen<br />

- Landschaft erhalten und aufwerten<br />

- Landwirtschaft<br />

- bodenschonende Entwicklung<br />

- lokales Gewerbe fördern<br />

- Energie als wichtiges Thema<br />

Das Raumentwicklungskonzept ist ein Strategiepapier des Gemeinderats. Die Präsentation<br />

des Informationsanlasses vom 17.10.2012 kann auf www.seeberg.ch eingesehen oder am<br />

Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.<br />

Anfang nächsten Jahres sollen die Arbeiten für die Ortsplanungsrevision aufgenommen<br />

werden. Es wurde bereits ein Pflichtenheft für den Ortsplaner erstellt, die Submission wird in<br />

der nächsten Zeit durchgeführt. Die voraussichtliche Dauer der Revision ist schwierig abzuschätzen,<br />

gerechnet wird mit ca. zwei Jahren.<br />

INFORMATION ÜBER DIE FINANZPLANUNG 2013-2017<br />

Die Finanzplanung ist von den Steuereinnahmen und der geplanten Investitionstätigkeit<br />

abhängig. Sie wird periodisch angepasst und dient dem Gemeinderat als wichtiges finanzielles<br />

Führungsinstrument.<br />

Das Leitbild des Gemeinderates enthält zu den Gemeindefinanzen folgenden Wortlaut:<br />

19


„Wir halten den öffentlichen Haushalt im Gleichgewicht und streben eine angemessene<br />

Steuerbelastung an. Dass der öffentliche Haushalt im Gleichgewicht ist, stellt für den Gemeinderat<br />

ein Muss dar. Wir tragen die Verantwortung für einen haushälterischen Umgang<br />

mit den Gemeindemitteln. Die rollende Aufgaben- und Finanzplanung ermöglicht es uns,<br />

rechtzeitig den richtigen Weg einzuschlagen. Wir streben eine Steuerbelastung an, welche<br />

in etwa dem kantonalen Mittel entspricht. Die Angemessenheit der Gebühren wird wiederkehrend<br />

geprüft.“<br />

Der Gemeinderat hat anlässlich der Klausursitzung vom Oktober 2012 den Finanzplan 2013<br />

– 2017 beraten und beschlossen. Gestützt auf das Leitbild weist der aktuelle Finanzplan mit<br />

den geplanten Investitionen tragbare Ergebnisse auf.<br />

Ergebnisse der Finanzplanung<br />

Beträge in 1'000 Franken<br />

Basisjahr<br />

Prognoseperiode<br />

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

Prognose Laufende Rechnung *<br />

Total Ertrag 4'508 4'958 6'445 5'539 5'665 4'718 4'776<br />

Total Aufwand 4'313 5'114 6'739 5'447 5'470 4'643 4'704<br />

Handlungsspielraum der Laufenden Rechnung 195 -156 -294 92 195 74 72<br />

Nettoinvestitionen 154 729 845 1'077 899 1'870 210<br />

Prognose der Belastung<br />

Investitionsfolgekosten/-erträge 28 -257 178 257 420 408<br />

Handlungsspielraum der Laufenden Rechnung 195 -156 -294 92 195 74 72<br />

Unter-/Überdeckung 19 -184 -36 -86 -62 -346 -336<br />

Eigenkapital (+) / Bilanzfehlbetrag (-) 1'411 1'227 1'191 1'105 1'043 697 361<br />

Finanzkennzahlen<br />

Selbstfinanzierungsgrad 164.8% 13.7% 32.0% 8.9% 28.5% 11.6% 103.2%<br />

Selbstfinanzierungsanteil 6.1% 2.3% 5.8% 2.2% 5.6% 4.8% 4.7%<br />

Zinsbelastungsanteil -2.6% -3.3% -2.9% -4.2% -4.5% -4.4% -4.1%<br />

Kapitaldienstanteil 2.5% 2.1% 3.1% -0.6% -0.8% 6.9% 6.6%<br />

Bruttoverschuldungsanteil 62.5% 59.0% 22.7% 1.3% 1.2% 1.1% 1.0%<br />

Investitionsanteil 8.2% 21.6% 18.0% 20.3% 19.2% 48.0% 5.2%<br />

* ohne neue Investitionen<br />

Der komplette Finanzplan 2013 – 2017 kann auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung<br />

<strong>Seeberg</strong> eingesehen oder bezogen werden.<br />

ZUSAMMENARBEIT SCHULEN WYNIGEN UND SEEBERG; NÄCHSTER INFORMA-<br />

TIONSANLASS 10.01.2013<br />

Die Gemeinderäte und die Schulleitungen von <strong>Seeberg</strong> und Wynigen wollen die Einwohnerinnen<br />

und Einwohner der Gemeinden Hermiswil, Rumendingen, <strong>Seeberg</strong> und Wynigen<br />

über den aktuellen Stand des Projekts Zusammenarbeit Schulen <strong>Seeberg</strong> und Wynigen informieren.<br />

Dazu findet ein weiterer Informationsanlass wie folgt statt:<br />

Donnerstag, 10. Januar 2013, 20.00 Uhr<br />

Mehrzweckhalle der Schulanlage Grasswil (Eichackerweg 1, 3365 Grasswil)<br />

Die Gemeinderäte von <strong>Seeberg</strong> und Wynigen freuen sich auf ein zahlreiches Erscheinen.<br />

20


HOCHWASSERSCHUTZPROJEKT MUTZGRABE; AKTUELLER STAND<br />

Die Gemeinderäte <strong>Seeberg</strong> und Bettenhausen haben sich entschieden, die beiden Hochwasserschutzprojekte<br />

„Rückhaltebecken Mutzgrabe“ und „Rückhaltebecken Riedmatten“<br />

gemeinsam zu planen. Das entsprechende Vorprojekt hat die Firma Kissling + Zbinden AG<br />

ausgearbeitet. Dieses wurde anlässlich der gemeinsamen Informationsveranstaltung vom<br />

14.11.2012 der Bevölkerung von <strong>Seeberg</strong> und Bettenhausen vorgestellt.<br />

Die Hochwasserschutzprojekte beinhalten die folgenden Dammbauwerke:<br />

• Mutzgrabe, Riedtwil<br />

Im Mutzbachtal sind zwei Dammbauwerke mit je einem Rückhaltevolumen von<br />

20'000 m 3 und 50'000 m 3 vorgesehen. Das Gesamtrückhaltevolumen beträgt somit<br />

70'000 m 3 .<br />

• Önz, Bollodingen<br />

Im Gebiet Riedmatten ist ein Dammbauwerk mit einem Rückhaltevolumen von<br />

95'000 m 3 vorgesehen.<br />

Weiteres Vorgehen:<br />

An den <strong>Gemeindeversammlung</strong>en von <strong>Seeberg</strong> und Bettenhausen vom Juni 2013 soll der<br />

Planungskredit für die Erstellung des Wasserbauplans <strong>zur</strong> Beschlussfassung beantragt werden.<br />

BRÜCKE RIEDTWIL; WEITERES VORGEHEN<br />

Am 09.02.2011 fand eine Besprechung zusammen mit den Ingenieuren der Wälchli & Partner<br />

AG sowie dem Projektleiter der SBB statt. Die Prüfungsingenieure der SBB, Aegerter &<br />

Bosshardt AG, haben eine neue resp. aktuelle Überprüfung der Brücke verlangt, da sich<br />

herausstellte, dass bei der ursprünglichen Beurteilung der Betondruckfestigkeit der Brücke<br />

Riedtwil (Gutachten vom Dezember 2003) Rückschlüsse aus den Kernbohrungen der Hermiswilbrücke<br />

als Beurteilungsgrundlage herangezogen wurden. Weiter verlangten die von<br />

der SBB beauftragten Prüfungsingenieure weitere Gutachten zum Baugrund resp. <strong>zur</strong> Fundation.<br />

Der Gemeinderat hat nach Vorlage des neuen Zustandsberichts die SBB, deren Prüfingenieure<br />

sowie das Ingenieurbüro Wälchli & Partner AG zu einem „Runden Tisch“ eingeladen,<br />

um das weitere Vorgehen zu besprechen sowie Möglichkeiten der Mitfinanzierung<br />

durch die SBB in Erfahrung zu bringen. Diese Besprechung fand am 24.10.2011 statt. Mit Bericht<br />

vom 24.08.2012 teilte die SBB (endlich) mit, dass sie sich aus präjudizierenden Gründen<br />

nicht noch zusätzlich finanziell an einer Instandsetzung beteiligen können. Der Kostenbeitrag<br />

für eine lösungsorientierte und partnerschaftliche Zusammenarbeit erfolgte bereits<br />

im Rahmen eines einmaligen Betrags für drei Kreuzungsbauwerke in Höhe von 1.22<br />

Mio. CHF, welche nach Vollendung der Bauwerke an die Flurgenossenschaft <strong>Seeberg</strong>-<br />

Hermiswil geleistet wurde.<br />

Aus den Akten geht hervor, dass der Gemeinderat aufgrund der Vorarbeiten der damaligen<br />

Arbeitsgruppe im November 2005 eine Interessensabwägung Sanierung oder Abbruch<br />

vorgenommen hat, jedoch auf die Prüfung weiterer Alternativen zu einer Gesamtsanierung<br />

verzichtet hat. Die <strong>Gemeindeversammlung</strong> hat am 12.06.2007 der Projekt- und<br />

Kreditgenehmigung für die Brückensanierung im Umfang von 1.55 Mio. Franken zugestimmt.<br />

21


Gemäss Prüfberichten ist die Fundation in einem guten Zustand. Dieser Umstand sowie die<br />

Tatsache, dass das beauftragte Ingenieurbüro Wälchli & Partner AG bisher über keine freien<br />

Kapazitäten verfügte, waren ausschlaggebend, dass die Sanierungsarbeiten aufgrund<br />

der hohen Kostenfolgen bisher nicht <strong>zur</strong> Ausführung gelangten resp. verschoben wurden.<br />

Der <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 12.06.2007 wurde mit Kreditgenehmigung zwar dargelegt,<br />

dass das Sanierungsprojekt für die Gemeinde finanziell tragbar ist. Tatsache ist, dass<br />

ein Sanierungsprojekt in der Höhe von 1.55 Mio. Franken für die Gemeinde <strong>Seeberg</strong> eine<br />

überdurchschnittliche Härte darstellt und dies nur durch Sistierung anderer Investitionsprojekte<br />

und/oder mit einer Steuererhöhung aufgefangen werden kann.<br />

Der Gemeinderat erachtet es deshalb als seine Pflicht, weitere Abklärungen vorzunehmen.<br />

Einerseits muss mit neuen Untersuchungen mittels Kernbohrungen der Zustand <strong>zur</strong> Eintragung<br />

Korrosion auf die Bewehrung eruiert werden, damit überhaupt sicher gestellt werden<br />

kann, dass die geplanten Sanierungsmassnahmen gemäss Kreditbeschluss aus dem<br />

Jahr 2007 noch aktuell sind, anderseits sollen Abklärungen zu einem Variantenentscheid<br />

resp. Alternativen vorgenommen werden.<br />

Sofern die Ergebnisse der Untersuchungen sich mit dem ursprünglichen Sanierungsbeschluss<br />

decken und keine vernünftigen Alternativen möglich sind, wird der Gemeinderat<br />

die Umsetzung der Sanierungsarbeiten angehen. Sollten sich jedoch neue Erkenntnisse<br />

abzeichnen, würde dies eine neue Beschlussfassung durch die <strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>zur</strong><br />

Folge haben.<br />

PRAXISAUFGABE DR. MED. PETER HAMMERSCHLAG; NEUER SCHULARZT FÜR<br />

DIE SCHULE SEEBERG AB 01.01.2013<br />

Der bisherige Schularzt der Schule <strong>Seeberg</strong>, Dr. med. Peter Hammerschlag, <strong>Seeberg</strong>, hat<br />

mitgeteilt, dass die Hausarztpraxis <strong>Seeberg</strong> per 31.12.2012 ohne Nachfolge schliessen wird.<br />

Aus diesem Grund hat er als Schularzt der Schule <strong>Seeberg</strong> per 31.12.2012 demissioniert.<br />

Da bereits Synergien zwischen den Schulen <strong>Seeberg</strong> und Wynigen genutzt werden und eine<br />

Zusammenarbeit in Zukunft angestrebt wird, erscheint es sinnvoll, auch im Bereich<br />

schulärztliche Untersuchungen die Zusammenarbeit anzustreben. Für die Schule Wynigen<br />

ist die Huusarztpraxis Wynigen, Dr. med. Matthias Wildbolz, zuständig.<br />

Der Gemeinderat hat die Huusarztpraxis Wynigen, mit dem Hauptverantwortlichen Dr.<br />

med. Matthias Wildbolz, als Schularzt für die Schule <strong>Seeberg</strong> ab 01.01.2013 ernannt.<br />

Der Gemeinderat nimmt von der Praxisschliessung mit Bedauern Kenntnis und wünscht<br />

dem Praxisteam der Hausarztpraxis <strong>Seeberg</strong>, im Speziellen Dr. Peter und Barbara Hammerschlag,<br />

für die Zukunft alles Gute und dankt an dieser Stelle für die langjährige Tätigkeit als<br />

Hausarzt und insbesondere als Schularzt der Schule <strong>Seeberg</strong>.<br />

KEIN FRÜHZUSTELLDIENST DES BZ LANGENTHALER TAGBLATT<br />

Aufgrund von Meldungen aus der Bevölkerung hat der Gemeinderat bei der Espace Media<br />

AG abklären lassen, ob ein Frühzustelldienst der BZ Langenthaler Tagblatt in den Dörfern<br />

Grasswil, Riedtwil und <strong>Seeberg</strong> möglich wäre.<br />

22


Die Abklärungen haben ergeben, dass aus Kostengründen ein Frühzustelldienst nicht angeboten<br />

werden kann. Die vorhandenen Abos der Tamedia (inkl. NZZ und Ringier) seien zu<br />

gering um eine, respektive zwei sinnvolle Touren zu eröffnen, eine Quersubventionierung<br />

wäre notwendig. Dies können sie sich aber in der momentanen Zeit der sinkenden Auflagezahlen<br />

nicht mehr erlauben.<br />

Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten.<br />

MOFAVIGNETTENVERKAUFSSTELLE AB 01.01.2013<br />

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern teilte mit, dass Moto H.R. Lehmann,<br />

Riedtwil, per Ende Jahr 2012 die Ausgabestelle für Motorrad-Kontrollschilder und –<br />

Kontrollmarken gekündigt hat. Die nächstgelegenen Ausgabestellen wären die Gemeindeverwaltungen<br />

in Wynigen und Herzogenbuchsee.<br />

Der Gemeinderat <strong>Seeberg</strong> hat deshalb entschieden, ab 01.01.2013 auf der Gemeindeverwaltung<br />

<strong>Seeberg</strong> Motorrad-Kontrollschilder und – Kontrollmarken anzubieten.<br />

Somit können ab Januar 2013 die Motorrad-Kontrollschilder und –Kontrollmarken auf der<br />

Gemeindeverwaltung <strong>Seeberg</strong> während den Schalteröffnungszeiten gegen Barzahlung<br />

bezogen werden.<br />

LEGISLATURENDE 2012; DANK AN AUSTRETENDE BEHÖRDENMITGLIEDER<br />

Ab dem 01.01.2013 tritt das neue Organisationsreglement in Kraft. Als Folge davon läuft<br />

die Amtsdauer auf Ende Jahr für alle Behördenmitglieder aus.<br />

Der Gemeinderat <strong>Seeberg</strong> bedankt sich an dieser Stelle bei allen austretenden Behördenmitglieder<br />

für ihre wertvolle Arbeit zu Gunsten der Einwohnergemeinde <strong>Seeberg</strong>. Die<br />

Verabschiedung der austretenden Gemeinderats- und Kommissionsmitglieder erfolgt im<br />

Anschluss an die <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 05.12.2012.<br />

KANTONSLAGER PFADI UNTERWALDEN (KALA); INFORMATION<br />

Die Unterwaldner kommen…!<br />

Nach dem Bundeslager (BULA) der Pfadibewegung Schweiz im Sommer 2008, worüber in<br />

den Medien viel berichtet wurde, steht für die Pfadi Unterwalden ein weiteres Ereignis bevor:<br />

das kantonale Sommerlager (KALA) 2013 in <strong>Seeberg</strong>.<br />

Seit November 2010 beschäftigt sich das 12-köpfige OK, das aus Pfadibegeisterten aus unterschiedlichen<br />

Gemeinden von Ob- und Nidwalden besteht, bereits intensiv mit der Planung.<br />

Die Planung und Durchführung dieses Anlasses erfolgt in enger Koordination mit allen<br />

notwendigen kantonalen und kommunalen Fachstellen bzw. Ämtern.<br />

Ein kantonales Sommerlager ist ein einmaliges Erlebnis sowohl für Teilnehmende als auch<br />

Leiter. Während zwei Wochen befinden sich alle 11 Abteilungen des Kantonalverbandes<br />

auf einem gemeinsamen Lagerplatz. Neben Eröffnungs- und Abschlussfeier werden viele<br />

verschiedene Aktivitäten und Spiele angeboten, die in einem normalen Sommerlager oft<br />

23


nicht möglich wären – BiPi-Feuer (spezielles Lagerfeuer), Flossfahrten, grosse Olympiaden,<br />

Ausflüge, Waldspielplätze oder Konzerte.<br />

Das Lager wird vom 22. Juli – 03. August 2013 am Burgäschisee stattfinden. Erwartet werden<br />

ungefähr 500 Pfadis, Leiter und Ehemalige aus ganz Ob- und Nidwalden sowie Angehörige<br />

am Besuchstag.<br />

Einige Helfer werden bereits ein paar Tage vorher die ersten Bauten und die ganze Infrastruktur<br />

aufstellen, damit das Lagerdorf bereit ist, wenn die Abteilungen der Pfadi UW auf<br />

dem Platz eintreffen.<br />

Den grössten Teil des Lagers werden die Pfadis auf dem Platz verbringen und dem gemeinsamen<br />

Programm widmen. Jede Abteilung wird aber in dieser Zeit auch selbständig<br />

die nähere Umgebung auf Ausflügen und Wanderungen erkunden. Es wird also ab und zu<br />

eine kleinere oder grössere Gruppe mit riesigen Rucksäcken, Karten und Kochkesseln in<br />

der Gegend anzutreffen sein. Auch eine Abkühlung im Burgäschisee darf bei dem erhofften<br />

guten Wetter natürlich nicht fehlen.<br />

In der Lagermitte (Samstag, 27. Juli 2013) öffnet das Lagerdorf die Tore für die lokale Bevölkerung.<br />

Alle interessierten Anwohner und Einwohner von <strong>Seeberg</strong> sind an diesem Tag<br />

herzlich eingeladen, Lagerluft zu schnuppern und die aufgestellten Bauwerke aus der Nähe<br />

zu bewundern.<br />

Am 03. August 2013 brechen die Abteilungen ihre Zelte wieder ab und machen sich auf<br />

den Rückweg in die Innerschweiz. Die ganze Infrastruktur wird eine halbe Woche später<br />

ebenfalls verschwunden sein.<br />

Der Sinn und Zweck des kantonalen Sommerlagers ist es, den Austausch und die Beziehungen<br />

zwischen den einzelnen Abteilungen des Kantonalverbandes zu fördern. Zudem<br />

bietet das Lager die Möglichkeit, unsere Gemeinde bzw. die nahe Region vorzustellen.<br />

Für weitere Informationen siehe www.kala.pfadiunterwalden.ch<br />

Kontakt: kala@pfadiunterwalden.ch<br />

EHRUNG VON AUSSERGEWÖHNLICHEN LEISTUNGEN IN KULTUR UND SPORT<br />

Geehrt werden Spitzenresultate an kantonalen, nationalen oder gar internationalen Anlässen<br />

im Einzelsport, Mannschaftssport, Musik, Kleintierzucht oder übrige Freizeitbeschäftigung.<br />

Folgende Ehrungen sind bis heute bekannt und werden an der <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

vorgenommen:<br />

Dennler Tamaris Schweizermeisterschaft, St. Moritz vom 31.12.2011<br />

1. Rang; Kategorie Elite Frauen 2er Bob<br />

Eichenberger Peter 22. Schweizerische Rammelschau, Freiburg vom<br />

08.01.2012<br />

Rassensieger; Kategorie: Kleine Rassen<br />

Der Gemeinderat gratuliert allen Ausgezeichneten zu ihren aussergewöhnlichen Leistungen.<br />

Wir bitten Sie, uns weitere solche Leistungen umgehend zu melden, um zu verhindern,<br />

dass jemand vergessen wird.<br />

24


INFORMATIONEN DER STRASSENKOMMISSION<br />

GEMEINDESTRASSEN; BENÜTZUNG WÄHREND DER AUFTAUPERIODE<br />

Während der Auftauperiode von Februar bis April sind die Strassen besonders anfällig auf<br />

Beschädigungen durch Fahrzeuge mit hohem Gesamtgewicht. Um Belagsschäden zu<br />

vermeiden, sollten schwere Transporte (bspw. Abtransport von Holz, von Baugrubenaushub<br />

usw.) nach Möglichkeit vermieden werden. Damit kann zu einer Schonung der Gemeindestrassen<br />

und zu geringeren Unterhaltskosten beigetragen werden.<br />

PRIORITÄTEN DES WINTERDIENSTES<br />

Der Winter 2012/13 hat bereits seine ersten Frühboten entsandt. Daher möchten wir die<br />

Bevölkerung über die Prioritäten des Winterdienstes informieren.<br />

Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen<br />

Strassen und Plätzen (insbesondere auf Buslinien) im Gemeindegebiet <strong>Seeberg</strong> sowie<br />

auf öffentlichen Parkplätzen.<br />

Die Schneeräumung erfolgt nach folgenden Prioritäten:<br />

Dringlichkeitsstufe 1<br />

Verkehrswichtige und gefährliche Stellen, Hauptverkehrs- und Durchfahrtsstrassen, Strassen<br />

für öV, Schulwege und Bushaltestellen<br />

Dringlichkeitsstufe 2<br />

Verbindungsstrassen, und übrige Rad-/Gehwege<br />

Dringlichkeitsstufe 3<br />

Wohnstrassen, Hauszufahrtsstrassen und übrige Verkehrsflächen<br />

Dringlichkeitsstufe 4<br />

Öffentliche Parkplätze wie Schulhaus, Gemeindeverwaltung und Kirche<br />

Bei Fragen oder Anregungen betreffend den Winterdienst können Sie sich beim Leiter<br />

Werkdienste melden.<br />

INFORMATIONEN DER SCHULKOMMISSION<br />

TAGESSCHULANGEBOT; ANMELDUNG FÜR SCHULJAHR 2013/14<br />

Für das Schuljahr 2013/14 wird die Einführung des Tagesschulangebots für Kindergarten-<br />

und Schulkinder erneut geprüft. Interessierte Eltern können das Anmeldeformular und die<br />

weiteren Informationen dazu direkt auf unserer Homepage www.seeberg.ch herunterladen.<br />

Auf einen Postversand der Unterlagen an alle Eltern wird verzichtet. Wer keinen Internetzugang<br />

hat, kann das Formular auch auf der Gemeindeverwaltung <strong>Seeberg</strong> in Grasswil<br />

beziehen.<br />

25


Die Anmeldung ist verbindlich. Das Formular ist bis spätestens 10. Februar 2013 an die<br />

Schulleitung, Frau Monika Niklaus, 3365 Grasswil ein<strong>zur</strong>eichen. Bei Fragen gibt die<br />

Schulleiterin unter der Telefonnummer 062 968 16 83 oder per Mail schule@seeberg.ch<br />

gerne Auskunft.<br />

Die Schulkommission<br />

INFORMATIONEN DER VERWALTUNG<br />

WINTERABONNEMENTE HALLENBAD HERZOGENBUCHSEE<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Seeberg</strong> hat mit der Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee eine<br />

Vereinbarung abgeschlossen, wonach die Gemeinde <strong>Seeberg</strong> sich mit einem Pro-Kopf-<br />

Beitrag an die Betriebskosten des Hallenbades Herzogenbuchsee beteiligt. Die Einwohnergemeinde<br />

Herzogenbuchsee gewährt den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde<br />

<strong>Seeberg</strong> im Gegenzug den einheimischen Tarif (für den Bezug von Winterabonnementen)<br />

gemäss Gebührentarif des Frei- und Hallenbades.<br />

Aktueller Gebührentarif Eintrittspreise Hallenbad für die Winterabonnemente 2012/2013<br />

des Hallenbades Herzogenbuchsee für Einheimische:<br />

Erwachsene Fr. 175.00<br />

Kinder 6 – 16 Jahre Fr. 80.00<br />

Jugendliche in Ausbildung16 – 25 Jahre Fr. 150.00<br />

SITZUNGSGELDER UND SPESENENTSCHÄDIGUNGEN DER KOMMISSIONS-<br />

MITGLIEDER UND FUNKTIONÄRE DER GEMEINDE SEEBERG FÜR 2012<br />

Damit sämtliche Entschädigungen für das Jahr 2012 im Dezember ausbezahlt werden können,<br />

bitten wir alle für die Gemeinde <strong>Seeberg</strong> tätigen Personen, ihre Spesen und Aufwendungen<br />

bis spätestens Mittwoch, 12. Dezember 2012, der Gemeindeverwaltung ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

Anschliessend werden keine Entschädigungen im Dezember 2012 mehr ausbezahlt.<br />

WICHTIG:<br />

• Sitzungsgelder von Kommissionsmitgliedern sind mittels einer Zusammenstellung pro<br />

Kommission ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

• Übrige Spesen sind pro Person einzeln ab<strong>zur</strong>echnen.<br />

• Pro Tätigkeitsgebiet sind einzelne Spesenformulare auszufüllen.<br />

• Für persönliche Auslagen werden Belege benötigt.<br />

• Alle Spesenformulare sind mit dem Namen, der vollständigen Adresse und dem Post-<br />

oder Bankkonto zu vervollständigen (auch wenn dieses bereits einmal angegeben<br />

wurde).<br />

• Alle Spesen- und Sitzungsgeldlisten sind durch den jeweiligen Kommissionspräsidenten<br />

zu visieren.<br />

• Bitte beachten Sie, dass immer eine Post- oder Bankverbindung für die Überweisung<br />

angegeben werden muss. Es erfolgen keine Barauszahlungen.<br />

• Abrechnungsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung <strong>Seeberg</strong>, 3365 Grasswil, erhältlich.<br />

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne <strong>zur</strong> Verfügung, Telefon 062 968 11 14. Für die pünktliche<br />

Abgabe der vollständigen Abrechnungen danken wir bestens!<br />

26


ALTJAHRSWOCHE; VERWALTUNG GESCHLOSSEN<br />

Die Gemeindeverwaltung bleibt von Samstag, 22. Dezember 2012 bis und mit Mittwoch,<br />

2. Januar 2013 geschlossen. Ab Donnerstag, 3. Januar 2013 sind wir gerne wieder für Sie<br />

da.<br />

Besten Dank für Ihr Verständnis.<br />

Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter der Nummer: 079 435 88 71<br />

TAGESKARTE GEMEINDE<br />

REISEN IN DER SCHWEIZ FÜR FR. 35.00 PRO TAG<br />

Auch für das nächste Jahr bietet die Gemeinde <strong>Seeberg</strong> ihren Einwohnerinnen und Einwohnern<br />

drei „Tageskarte Gemeinde“ der SBB an.<br />

Die SBB hat die Preise für die Tageskarten Gemeinde dieses Jahr wieder erhöht. Trotzdem<br />

wird ab 01.01.2013 pro „Tageskarte Gemeinde“ und Benützungstag wie bis anhin, Fr. 35.00<br />

für EinwohnerInnen der Gemeinde <strong>Seeberg</strong> erhoben.<br />

Reservieren Sie Ihre Tageskarten frühzeitig über das Internet www.seeberg.ch oder telefonisch<br />

bei der Gemeindeverwaltung unter 062 968 11 14. Diese können Sie sofort (frühestens<br />

ein halbes Jahr im Voraus) bei der Gemeindeverwaltung abholen.<br />

Haben Sie Fragen zu den Tageskarten? Zögern Sie nicht – rufen Sie uns an! Gerne geben<br />

wir Ihnen weitere Auskünfte!<br />

GRÜNGUTENTSORGUNG<br />

Die Grüngutentsorgung wird im Jahr 2013 (ab Mitte März bis Anfang Dezember) unverändert<br />

angeboten. Die Abfuhrdaten der Grüngutentsorgung werden im Merkblatt für die Abfallbeseitigung<br />

für das Jahr 2013 mitgeteilt.<br />

Verkauf und Preise<br />

Die Jahresmarken können bei der Gemeindeverwaltung ab Ende Februar 2013 zu folgenden<br />

Preisen bezogen werden:<br />

Containergrösse Verkaufspreis<br />

140 Liter Container Fr. 100.00<br />

240 Liter Container Fr. 150.00<br />

770 Liter Container Fr. 493.00<br />

Sammelbehälter<br />

Als Sammelbehälter werden Polyaethylen-Behälter in den Grössen 140, 240 und 770 Liter<br />

akzeptiert. Die Behälter können (müssen aber nicht) direkt ab Werkhof der Firma E. Gerber<br />

AG, Langenthal bezogen werden, die Behälter sind auch in der Landi Riedtwil erhältlich.<br />

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TRINKWASSERQUALITÄT IM VERSORGUNGSNETZ<br />

Das Wasser des Gemeindeverbandes Wasserversorgung Steinenberg entspricht in jeder<br />

Hinsicht den gesetzlichen Anforderungen und den Normen der Schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung.<br />

Untersuchungsergebnisse des Kantonalen Laboratoriums Bern vom ersten Halbjahr 2012<br />

Wasserbezugsorte Bakteriologische Gesamthärte in Nitratgehalt<br />

Qualität franz. Graden (°f) in mg/l<br />

Reservoir Büeltscherfeld einwandfrei 36.2 15<br />

Grasswil<br />

Rest. Bahnhof, Riedtwil einwandfrei<br />

Gesamthärte im Versorgungsnetz: hart<br />

Toleranzwert: Nitrat = 40 mg pro Liter<br />

Gemeindeverband Wasserversorgung Steinenberg. der Vorstand<br />

SUCHTPROBLEME?<br />

WAS KÖNNEN ANGEHÖRIGE TUN<br />

Jede zwanzigste Person trinkt zu viel Alkohol. Auch der Mischkonsum illegaler Drogen wie<br />

Cannabis, Kokain oder Ecstasy mit Alkohol ist sehr weit verbreitet und gefährdet die Gesundheit,<br />

belastet Beziehungen und hat Auswirkungen auf die Arbeitsstelle. Es ist deshalb<br />

nicht erstaunlich, dass viele Menschen tagtäglich mit Suchtproblemen konfrontiert werden<br />

- in der Familie, am Arbeitsplatz, im Verein.<br />

Leiden Sie als Partnerin, Kollegin oder Freundin unter der Suchterkrankung eines Ihnen nahestehenden<br />

Menschen?<br />

Möchten Sie dem geliebten Menschen aus der Sucht helfen, wissen aber nicht wie?<br />

Nebst Einzelberatungen bieten wir auch Gruppensitzungen an. Gruppengespräche haben<br />

verschiedene Vorteile - insbesondere befinden sich in einer Gruppe andere Betroffene,<br />

die ähnliche Erfahrungen gemacht haben und sich daher gut in Ihre Lage versetzen<br />

können. Die Gruppe bietet ausserdem die Möglichkeit, Solidarität zu erleben, sie gibt Halt<br />

und macht Mut, neue Wege zu finden.<br />

Gruppe "Deine Sucht - und ich?"<br />

für Frauen, die vom Suchtverhalten eines anderen Menschen betroffen sind<br />

Pendeln Sie zwischen Hoffnung und Enttäuschung? Möchten Sie mehr an sich selber denken?<br />

Wollen Sie wissen, wie Sie sich verhalten können? Sind Sie an den Erfahrungen anderer<br />

Frauen interessiert?<br />

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In geleiteten Gruppensitzungen<br />

- informieren wir Sie über Sucht und deren Folgen<br />

- besprechen sie Verhaltensweisen gegenüber Menschen mit Suchtproblemen<br />

- können Sie Schritte planen, um Ihre Lebenssituation zu verändern<br />

� Jeden zweiten Donnerstag, 14.00 - 16.00 Uhr<br />

im Zentrum Emmental-Oberaargau in Burgdorf<br />

���� Eintritt laufend möglich<br />

���� 10.- pro Semester<br />

Auskunft und Leitung:<br />

Sonja Scheuner<br />

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch.<br />

Berner Gesundheit, Bahnhofstr. 90, 3400 Burgdorf, Tel. 034 427 70 70, burgdorf@beges.ch,<br />

www.bernergesundheit.ch<br />

INFORMATIONEN DER AHV-ZWEIGSTELLE<br />

Familienzulagen im Kanton Bern<br />

Familienzulagen im Gewerbe<br />

52 Familienausgleichskassen (Stand 1.1.2012) richten im Kanton Bern Familienzulagen an<br />

Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende aus. Für Nichterwerbstätige sowie Arbeitnehmende<br />

ohne AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANOBAG) ist ausschliesslich die<br />

Familienausgleichskasse des Kantons Bern zuständig.<br />

Alle Familienausgleichskassen müssen folgende Mindestleistungen erbringen (vorbehältlich<br />

der Sonder-vorschriften bei Teilzeitarbeit und bei Nichterwerbstätigen):<br />

• 230 Franken Kinderzulage pro Monat für jedes Kind vom Geburtsmonat an bis zum Monat,<br />

in welchem das 16. Altersjahr vollendet wird.<br />

• 290 Franken Ausbildungszulage pro Monat für jedes Kind nach dem 16. Altersjahr bis<br />

zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum Monat, in dem das 25. Altersjahr<br />

vollendet wird.<br />

Die im Kanton Bern tätigen Familienausgleichskassen können freiwillig weitergehende Leistungen<br />

erbringen wie z.B. höhere Kinder- und Ausbildungszulagen, Geburts- und Adoptionszulagen,<br />

Leistungen <strong>zur</strong> Unterstützung an Angehörige der Armee und des Familienschutzes.<br />

Familienzulagen in der Landwirtschaft<br />

Die Ausgleichskasse des Kantons Bern (A<strong>KB</strong>) richtet im Auftrag des Bundes folgende Kinderzulagen<br />

an selbständigerwerbende Landwirte, deren mitarbeitenden Familienmitglieder<br />

sowie an landwirtschaftliche Arbeitnehmer/Innen aus:<br />

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• Im Talgebiet: 200 Franken pro Monat für Kinder bis 16 Jahre<br />

250 Franken pro Monat für Kinder ab 16 Jahre<br />

• Im Berggebiet: 220 Franken pro Monat für Kinder bis 16 Jahre<br />

270 Franken pro Monat für Kinder ab 16 Jahre<br />

www.akbern.ch<br />

Auf der Internetseite www.akbern.ch der Ausgleichskasse des Kantons Bern (A<strong>KB</strong>) finden<br />

Sie in der Rubrik „Familienzulagen“ alle übrigen notwendigen Informationen <strong>zur</strong> Familienzulagenordnung<br />

im Kanton Bern, wie beispielsweise:<br />

• Für welche Kinder besteht ein Anspruch auf Familienzulagen?<br />

• Welche Personen haben Anspruch auf Familienzulagen?<br />

• Welcher Elternteil kann den Antrag stellen?<br />

• Was heisst „Differenzzahlung?“<br />

• Anmeldung des Anspruchs auf Familienzulagen im Gewerbe und in der Landwirtschaft<br />

• Was ist unter „Ausbildung“ zu verstehen?<br />

• Besondere Bestimmungen für Nichterwerbstätige und ANOBAG (Arbeitnehmende ohne<br />

AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber)<br />

• Familienzulagen bei Teilzeitarbeit<br />

• Zahlung von Familienzulagen ins Ausland<br />

• Meldepflichten, Nachforderungen, Rückerstattung, Verjährung usw.<br />

Hinweis<br />

Arbeitnehmer/Innen erkundigen sich bei ihrem Arbeitgeber, bei welcher Familienausgleichskasse<br />

ihr Betrieb angeschlossen ist.<br />

VERMISCHTES<br />

ADVENTSFENSTER 2012<br />

Die Adventsfenster finden alle zwei Jahre statt. Dieses Jahr gibt es keine Adventsfenster.<br />

Im Jahr 2013 finden die Adventsfenster bei genügend Anmeldung wieder statt.<br />

Ich freue mich schon jetzt auf zahlreiche Anmeldungen für das Jahr 2013 und wünsche<br />

euch frohe Festtage.<br />

Regula Schürch, Grasswil<br />

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SAMICHLAUS 2012<br />

Liebi Ching, liebi Eutere<br />

Es Liechtli chunnt der Fäudweg i,<br />

i glaub das mues der Samichlaus sii.<br />

Jetzt ghört me s’Glöggli, still los guet,<br />

wis über d' Wiese lüüte tuet,<br />

Mis härzli chlopfet lies und fescht,<br />

ich hoff Du weisch vo mir nur's bescht.<br />

Die angere chline dumme Sache,<br />

wetti s'nöchscht Jahr besser mache.<br />

31<br />

Drum bitte lueg i Sack jetzt drii,<br />

ob's öppis het für mi derbii.<br />

Grad vor churzem, het sech wieder dr Samichlaus bi üs uf dr Gmeinsverwautig gmäudet.<br />

Är sig am 6. Dezämber 2012 vom füfi bis am nüni am Obe im Waud bim Spiegubärg u erwartet<br />

öich dert. Dr Wäg, wo öich diräkt zu ihm füehrt, isch vom Spiegubärg a kennzeichnet.<br />

Für jedes Ching, wo ne bsuecht, het är äs Päckli mit feine Sache derby.<br />

Wenn Dir mit öine Ching zum Samichlaus weit go, so mäudit das doch mit äm Talon bis<br />

spötischtens am 30. Novämber 2012 uf dr Gmeinsverwautig. Briefe vo de Eutere a Samichlaus<br />

chöi äbefaus bi üs abgä wärde. Dr Samichlaus hets mit de Ouge! Drum schrybet<br />

gross und guet läserlech! Das Ganze choschtet für jedes Ching Fr. 10.00. Dä chly Bytrag as<br />

Höi vom Eseli näme mir gärn entgäge u dües am Samichlaus de wyterleite.<br />

Ufem Amäudetalon chöit Dir ä Wunschzyt agä. Es git aber ke Gwähr drfür, dass die cha<br />

berücksichtiget wärde. Am liebschte wär üs aber, we mir Zyt grad am Schauter vor<br />

Gmeinsverwautig chönnte abmache.<br />

� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ��� � � �� � � �<br />

Anmeldetalon (Frist: 30. November 2012)<br />

Name/Vorname 1. Kind: ________________________________________________________<br />

Name/Vorname 2. Kind: ________________________________________________________<br />

Name/Vorname 3. Kind: ________________________________________________________<br />

Adresse: ________________________________________________________<br />

PLZ/Ort: ________________________________________________________<br />

Tel: ________________________________________________________<br />

Wunschzeit: ________________________________________________________


Wir wünschen Ihnen eine frohe und<br />

besinnliche Weihnachtszeit sowie<br />

einen guten Rutsch ins neue Jahr!!<br />

Der Gemeinderat und das<br />

Gemeindeverwaltungsteam

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