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Informationsblatt zur Gemeindeversammlung [PDF, 320 KB] - Seeberg

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men, welcher bisher fehlte. Der Gebührenrahmen für Grabgebühren wurde auf Antrag<br />

der Friedhofkommission angepasst und präzisiert.<br />

Analog dem bisherigen Reglement ist der Gemeinderat für die Festlegung der Tarife für<br />

die Grabgebühren und die Arbeit des Totengräbers zuständig. Ab 01.01.2013 werden die<br />

gültigen Tarife in der Gebührenverordnung aufgeführt.<br />

Die Neufassung des Bestattungs- und Friedhofreglements kann auf der Homepage oder in<br />

der Aktenauflage bei der Gemeindeverwaltung eingesehen resp. bezogen werden.<br />

Der Gemeinderat beantragt der Versammlung:<br />

• Die Totalrevision des Bestattungs- und Friedhofreglements sei zu genehmigen.<br />

• Die Totalrevision tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

Traktandum 6 Reglement über die nutzungsberechtigten Ortsburger<br />

von Grasswil<br />

Genehmigung Teilrevision<br />

Referent: Gemeinderat Matthias Zurflüh, Ressortvorsteher Finanzen/Steuern/Liegenschaften<br />

Die <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 12.06.2012 hat das neue Organisationsreglement per<br />

01.01.2013 genehmigt. Als Folge davon wird die Finanzkommission aufgelöst.<br />

Im Reglement für die nutzungsberechtigten Ortsburger von Grasswil vom 01.06.1999 ist die<br />

Finanzkommission als Organ aufgeführt. Die damit verbundenen Aufgaben fallen durch<br />

die Aufhebung der Finanzkommission in die Zuständigkeit des Gemeinderats. Weitere Änderungen<br />

werden nicht vorgenommen.<br />

Das geänderte Reglement kann auf der Homepage oder in der Aktenauflage bei der<br />

Gemeindeverwaltung eingesehen resp. bezogen werden.<br />

Der Gemeinderat beantragt der Versammlung:<br />

• Die Teilrevision des Reglements für die nutzungsberechtigten Ortsburger von<br />

Grasswil sei zu genehmigen.<br />

• Die Teilrevision tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

Traktandum 7 Feuerwehrreglement der Feuerwehr Goldisberg<br />

Genehmigung Teilrevision<br />

Referent: Gemeinderat Matthias Zurflüh, Stv. Ressort öffentliche Sicherheit/Entsorgung<br />

Die Feuerwehrkommission hat in Zusammenarbeit mit dem Stab die Organisation der Feuerwehr<br />

Goldisberg grundlegend überprüft und Anpassungen in ihren Strukturen und der<br />

Betriebsorganisation vorgenommen. Die Änderungen stützten sich auf die gemachten Erfahrungen<br />

seit dem Zusammenschluss <strong>zur</strong> Feuerwehr Goldisberg im Jahr 2005.<br />

Die Organisation der Feuerwehr Goldisberg ist hauptsächlich in der Feuerwehrverordnung<br />

geregelt, wo die Zuständigkeit für Änderungen beim Gemeinderat liegt.<br />

Der Gemeinderat hat dem Antrag der Feuerwehrkommission entsprochen, den Bereich<br />

des Entschuldigungs- und Bussenwesens zu ändern. Dieser ist Bestandteil des Feuerwehrreglements.<br />

Die bisher zuwenig präzisierte Formulierung von Art. 12 „Obligatorium und Entschuldigungen“<br />

führte in der Praxis oft zu Problemen in der einheitlichen Durchsetzung. Die neue Formulierung<br />

soll Klarheit schaffen, in welchen Fällen eine Entschuldigung innert welcher Frist<br />

eingereicht werden muss, um eine Busse zu verhindern.<br />

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