Informationsblatt zur Gemeindeversammlung [PDF, 320 KB] - Seeberg
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men, welcher bisher fehlte. Der Gebührenrahmen für Grabgebühren wurde auf Antrag<br />
der Friedhofkommission angepasst und präzisiert.<br />
Analog dem bisherigen Reglement ist der Gemeinderat für die Festlegung der Tarife für<br />
die Grabgebühren und die Arbeit des Totengräbers zuständig. Ab 01.01.2013 werden die<br />
gültigen Tarife in der Gebührenverordnung aufgeführt.<br />
Die Neufassung des Bestattungs- und Friedhofreglements kann auf der Homepage oder in<br />
der Aktenauflage bei der Gemeindeverwaltung eingesehen resp. bezogen werden.<br />
Der Gemeinderat beantragt der Versammlung:<br />
• Die Totalrevision des Bestattungs- und Friedhofreglements sei zu genehmigen.<br />
• Die Totalrevision tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
Traktandum 6 Reglement über die nutzungsberechtigten Ortsburger<br />
von Grasswil<br />
Genehmigung Teilrevision<br />
Referent: Gemeinderat Matthias Zurflüh, Ressortvorsteher Finanzen/Steuern/Liegenschaften<br />
Die <strong>Gemeindeversammlung</strong> vom 12.06.2012 hat das neue Organisationsreglement per<br />
01.01.2013 genehmigt. Als Folge davon wird die Finanzkommission aufgelöst.<br />
Im Reglement für die nutzungsberechtigten Ortsburger von Grasswil vom 01.06.1999 ist die<br />
Finanzkommission als Organ aufgeführt. Die damit verbundenen Aufgaben fallen durch<br />
die Aufhebung der Finanzkommission in die Zuständigkeit des Gemeinderats. Weitere Änderungen<br />
werden nicht vorgenommen.<br />
Das geänderte Reglement kann auf der Homepage oder in der Aktenauflage bei der<br />
Gemeindeverwaltung eingesehen resp. bezogen werden.<br />
Der Gemeinderat beantragt der Versammlung:<br />
• Die Teilrevision des Reglements für die nutzungsberechtigten Ortsburger von<br />
Grasswil sei zu genehmigen.<br />
• Die Teilrevision tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
Traktandum 7 Feuerwehrreglement der Feuerwehr Goldisberg<br />
Genehmigung Teilrevision<br />
Referent: Gemeinderat Matthias Zurflüh, Stv. Ressort öffentliche Sicherheit/Entsorgung<br />
Die Feuerwehrkommission hat in Zusammenarbeit mit dem Stab die Organisation der Feuerwehr<br />
Goldisberg grundlegend überprüft und Anpassungen in ihren Strukturen und der<br />
Betriebsorganisation vorgenommen. Die Änderungen stützten sich auf die gemachten Erfahrungen<br />
seit dem Zusammenschluss <strong>zur</strong> Feuerwehr Goldisberg im Jahr 2005.<br />
Die Organisation der Feuerwehr Goldisberg ist hauptsächlich in der Feuerwehrverordnung<br />
geregelt, wo die Zuständigkeit für Änderungen beim Gemeinderat liegt.<br />
Der Gemeinderat hat dem Antrag der Feuerwehrkommission entsprochen, den Bereich<br />
des Entschuldigungs- und Bussenwesens zu ändern. Dieser ist Bestandteil des Feuerwehrreglements.<br />
Die bisher zuwenig präzisierte Formulierung von Art. 12 „Obligatorium und Entschuldigungen“<br />
führte in der Praxis oft zu Problemen in der einheitlichen Durchsetzung. Die neue Formulierung<br />
soll Klarheit schaffen, in welchen Fällen eine Entschuldigung innert welcher Frist<br />
eingereicht werden muss, um eine Busse zu verhindern.<br />
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