Informationsblatt zur Gemeindeversammlung [PDF, 320 KB] - Seeberg
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Bezeichnung (Last (-) / Zuschuss (+) in Fr.) Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />
Zuschuss Disparitätenabbau 425’845 387’888<br />
Zuschuss Mindestausstattung 255’917 196’875<br />
Zuschuss geografisch-topografische Lasten 181’553 181’553<br />
Zuschuss soziodemografische Lasten 8’705 8’535<br />
Lastenausgleich Neue Aufgabenteilung 245’000 121'695<br />
942 Liegenschaften Finanzvermögen<br />
Folgende grössere Unterhaltsarbeiten sind im Investitionsprogramm eingestellt:<br />
- Unterdorfstrasse 43, Grasswil (Lehrerhaus): Dachsanierung inkl. Photovoltaik Fr. 95'000.00<br />
- Blumenweg 3, Riedtwil (altes Schulhaus): Sanierung Fenster Fr. 50'000.00 (Überprüfung<br />
resp. Ersatz je nach Mieterwechsel/Leerstand)<br />
990 Abschreibungen<br />
331 Harmonisierte Abschreibungen<br />
Auf dem bisherigen Verwaltungsvermögen und den neuen Investitionen sind die vorgeschriebenen<br />
10 % harmonisierten Abschreibungen berechnet, welche die Laufende<br />
Rechnung mit Fr. 177'000.00 belasten. Der Anteil der neuen Investitionen beträgt<br />
Fr. 35'500.00.<br />
332 Übrige Abschreibungen<br />
Auf Antrag der Finanzkommission hat der Gemeinderat beschlossen, dass ab dem Jahr<br />
2011 jährlich Fr. 200'000.00 zusätzliche Abschreibungen vorgenommen werden, um die<br />
Laufende Rechnung durch die entsprechend tiefer ausfallenden Abschreibungen zu entlasten.<br />
Ab dem Jahr 2016 müssen die Gemeinden auf das neue Rechnungsmodell HRM2<br />
umstellen. Dies hat <strong>zur</strong> Folge, dass das Verwaltungsvermögen, Stand 31.12.2015, innerhalb<br />
max. 16 Jahren linear abgeschrieben werden muss. Ab 2016 müssen die Gemeinden<br />
eine Anlagebuchhaltung führen, wo die Investitionen ab diesem Zeitpunkt nach Lebensdauer<br />
abzuschreiben sind (Lebensdauertabelle durch Gesetz definiert). Das HRM2<br />
sieht die Vornahme von zusätzlichen Abschreibungen nicht mehr vor. Aus diesem Grund<br />
hat der Gemeinderat auf Antrag der Finanzkommission entschieden, für 2013 zusätzliche<br />
Abschreibungen in der Höhe von Fr. 1'460'000.00 vorzunehmen. Für die Jahre 2014 und<br />
2015 sind dann weitere zusätzliche Abschreibungen in der Höhe der Nettoinvestitionen<br />
geplant, so dass der Bestand des Buchgewinns bis 31.12.2015 vollumfänglich verwendet<br />
wird. Durch die Verwendung des Buchgewinns Onyx besteht Ende 2015 nur noch ein geringes<br />
Verwaltungsvermögen, welches sich dann für max. 16 Jahre positiv auf einen geringen<br />
Abschreibungsaufwand auswirkt. Somit kann von einer nachhaltigen Verwendung<br />
des Buchgewinns Onyx gesprochen werden.<br />
995 Neutrale Aufwendungen und Erträge<br />
Buchgewinn Verkauf Schulhaus Riedtwil<br />
Der Voranschlag 2013 enthält den Buchgewinn im Umfang von Fr. 350'000.00 (Anteil Gemeinde<br />
<strong>Seeberg</strong>) aus dem geplanten Verkauf des Schulhauses Riedtwil. Das Schulhaus<br />
ist mit einem Buchwert von Fr. 1.00 in der Bestandesrechnung enthalten. Die Verkaufsverhandlungen<br />
sprechen dafür, dass der Verkauf Anfang 2013 vollzogen werden kann.<br />
Spezialfinanzierung Buchgewinn Onyx<br />
Gemäss vorstehenden Ausführungen in der Funktion 990 Abschreibungen ist für die Vornahme<br />
von übrigen Abschreibungen im Betrag von Fr. 1’460'000.00 eine Entnahme aus<br />
der Spezialfinanzierung Buchgewinn ONYX geplant. Diese Entnahme ist in der Laufenden<br />
Rechnung 2013 kostenneutral, erwirkt aber eine Entlastung der harmonisierten Abschreibungen<br />
in den Folgejahren. Gemäss Art. 3 Abs. 2 des Reglements Spezialfinanzierung<br />
„Verwendung Buchgewinn“ beschliesst der Gemeinderat über die Höhe der zu entnehmenden<br />
Beiträge.<br />
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