Informationsblatt zur Gemeindeversammlung [PDF, 320 KB] - Seeberg
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Traktandum 4 Gebührenreglement<br />
Genehmigung Totalrevision<br />
Referent: Gemeinderat Matthias Zurflüh, Ressortvorsteher Finanzen/Steuern/Liegenschaften<br />
Das heute gültige Gebührenreglement sowie der Gebührentarif sind seit 01.01.2001 in Kraft<br />
und teilweise nicht mehr vollständig. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat für eine<br />
Totalrevision entschieden. Der bisherige Gebührentarif wird durch die Gebührenverordnung<br />
ersetzt.<br />
Hauptziel der Überarbeitung ist, eine bessere Lesbarkeit und Vollständigkeit über anfallende<br />
Gebühren in der Gemeinde zu erreichen. Die Gebührenverordnung wird nach Aufgaben<br />
der neuen Ressortstruktur des Gemeinderates gegliedert.<br />
Die Gebührenverordnung beschliesst analog bisheriger Regelung (bisher Gebührentarif)<br />
der Gemeinderat. Die Höhe der jeweiligen Gebühren stützt sich auf die übergeordnete<br />
Gesetzgebung oder aufgrund der Gebührenrahmen aus den jeweiligen Gemeindereglementen.<br />
Vorgesehen ist, dass bei künftigen Revisionen von Reglementen, welche einen<br />
Gebührenrahmen enthalten, die Tarife in der Gebührenverordnung erfasst werden (aktuelles<br />
Beispiel: Bestattungs- und Friedhofreglement – Traktandum 5). Dadurch kann sich ein<br />
Bürger einen Überblick über sämtliche anfallenden Gebühren in der Gemeinde verschaffen<br />
und muss nicht die einzelnen Tarife der jeweiligen Reglemente konsultieren.<br />
Weitere wesentliche Änderungen:<br />
Ab 01.01.2013 tritt das revidierte kantonale Hundegesetz in Kraft. Damit die Gemeinden<br />
weiterhin eine Hundetaxe auf ihrem Gemeindegebiet erheben können, braucht es neu<br />
eine gesetzliche Grundlage auf Gemeindeebene. Diese ist im neuen Gebührenreglement<br />
inklusive Gebührenrahmen, gestützt auf die Musterformulierung des Kantons, berücksichtigt.<br />
Für die Aufwandgebühr I / II wurde im Gebührenreglement ebenfalls ein Gebührenrahmen<br />
erfasst. Bisher hat der Gemeinderat die Höhe der Aufwandgebühr I und II via Gebührentarif<br />
beschlossen.<br />
Die Neufassung des Gebührenreglements kann auf der Homepage oder in der Aktenauflage<br />
bei der Gemeindeverwaltung eingesehen resp. bezogen werden.<br />
Der Gemeinderat beantragt der Versammlung:<br />
• Die Totalrevision des Gebührenreglements sei zu genehmigen.<br />
• Die Totalrevision tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
Traktandum 5 Bestattungs- und Friedhofreglement<br />
Genehmigung Totalrevision<br />
Referent: Gemeinderat Beat Jufer, Ressortvorsteher Soziales/Gesundheit<br />
Die Änderung des Organisationsreglements bedingt die Anpassung des Bestattungs- und<br />
Friedhofreglements per 01.01.2013. Die Aufgaben der bisherigen Friedhofkommission liegen<br />
neu in der Zuständigkeit der Umweltkommission. Durch Änderungen im übergeordneten<br />
Recht mussten Bestimmungen für das Begräbnis von Mittellosen aufgenommen werden<br />
und die Mindestgrabtiefen wurden angepasst.<br />
Da das bestehende Reglement bereits einige Male überarbeitet wurde, hat sich der Gemeinderat<br />
zwecks besserer Lesbarkeit für eine Totalrevision entschieden. Es handelt sich <strong>zur</strong><br />
Hauptsache um Präzisierungen rund um die Friedhofgestaltung und –nutzung. Als wesentliche<br />
Änderung wurde weiter der Entschädigungsrahmen des Totengräbers aufgenom-<br />
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