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DBSV: Der Weg geht weiter. Der Ratgeber für ein Leben mit ... - Adobe

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Rechtliche Definition<br />

Im rechtlichen Sinne gilt:<br />

<strong>ein</strong> Mensch ist sehbehindert,<br />

wenn er auf dem besser<br />

sehenden auge selbst <strong>mit</strong><br />

Brille oder Kontaktlinsen nicht<br />

mehr als 30 % von dem sieht,<br />

was <strong>ein</strong> Mensch <strong>mit</strong> normaler<br />

Sehkraft erkennt.<br />

Sieht er nicht mehr als 5 %<br />

gilt er als hochgradig sehbehindert,<br />

sieht er nicht mehr<br />

als 2 % ist er im Sinne des<br />

Gesetzes blind.<br />

10<br />

Sehfähigkeit bei 100%<br />

Sehfähigkeit bei 30%<br />

Sehfähigkeit bei 5%

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