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Reduzierung der Umweltfolgen des Flugverkehrs - VCD

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Fluglärm am Düsseldorfer Flughafen<br />

Welche Ansprüche sind an ein novelliertes Gesetz zu stellen?<br />

Der vorliegende Entwurf weist aus Sicht <strong>des</strong> <strong>VCD</strong> einige Schwächen auf. Das<br />

Fluglärmgesetz bleibt weiterhin ein reines Erstattungs- und Entschädigungsgesetz,<br />

das die Erstattungsansprüche für passiven Schallschutz regelt. Echte<br />

Immissionsgrenzwerte, die die Flughafenbetreiber zwingen, aktiven Lärmschutz<br />

in Form von Nachtflugbeschränkungen o<strong>der</strong> Lärmkontingentierung zu betreiben,<br />

fehlen. Auch können zukünftige Nutzungskonflikte zwischen Flughafenbetreibern<br />

und Anwohnern mit dem vorliegenden Entwurf nicht ausgeschlossen<br />

werden. Dagegen verbessert das neue Gesetz die Ansprüche auf Erstattung für<br />

passiven Schallschutz und verschärft die Lärmgrenzwerte für bestehende und<br />

neu zu bauende Flughäfen. Damit würde sich bei einer Umsetzung <strong>des</strong> Entwurfes<br />

die Situation im Vergleich zum geltenden Fluglärmgesetz an einigen Standorten<br />

deutlich verbessern.<br />

Den vorliegenden Gesetzentwurf bewertet <strong>der</strong> <strong>VCD</strong> zusammenfassend wie<br />

folgt:<br />

Positiv zu bewerten sind folgende Aspekte <strong>des</strong> Gesetzentwurfes:<br />

• Ausdehnung <strong>des</strong> Anwendungsbereiches <strong>des</strong> Fluglärmgesetzes. Für eine Reihe<br />

zusätzlicher Flugplätze müssen Lärmschutzbereiche festgesetzt werden.<br />

• Festlegung von um fünf Dezibel niedrigeren Grenzwerten für neue o<strong>der</strong><br />

wesentlich baulich erweiterte zivile Flugplätze.<br />

• Schaffung einer Nachtschutzzone sowie eines Maximalpegel/Häufigkeits-<br />

Kriteriums bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Nachtschutzzone.<br />

• Einführung eines Anspruchs auf Entschädigung für Beeinträchtigungen <strong>des</strong><br />

Außenwohnbereichs bei einem neuen o<strong>der</strong> wesentlich baulich erweiterten<br />

Flugplatz.<br />

• Verbesserungen bei den Beteiligungsrechten für anerkannte Lärmschutz- und<br />

Umweltverbände: Die Verbände erhalten ausdrücklich ein Anhörungsrecht<br />

beim Erlass einer Rechtsverordnung zur Festlegung von Schallschutzanfor<strong>der</strong>ungen<br />

für bauliche Anlagen. Auch beim Erlass einer Rechtsverordnung, die<br />

Art und Umfang <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte durch den Flugplatzhalter und<br />

die mit <strong>der</strong> Flugsicherung Beauftragten sowie die Berechnungsmethode für<br />

die Ermittlung <strong>der</strong> Lärmbelastung regelt, müssen Umweltverbände angehört<br />

werden.<br />

Flugverkehr<br />

<strong>VCD</strong> Fakten<br />

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