Reduzierung der Umweltfolgen des Flugverkehrs - VCD
Reduzierung der Umweltfolgen des Flugverkehrs - VCD
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Fluglärm am Düsseldorfer Flughafen<br />
Welche Ansprüche sind an ein novelliertes Gesetz zu stellen?<br />
Der vorliegende Entwurf weist aus Sicht <strong>des</strong> <strong>VCD</strong> einige Schwächen auf. Das<br />
Fluglärmgesetz bleibt weiterhin ein reines Erstattungs- und Entschädigungsgesetz,<br />
das die Erstattungsansprüche für passiven Schallschutz regelt. Echte<br />
Immissionsgrenzwerte, die die Flughafenbetreiber zwingen, aktiven Lärmschutz<br />
in Form von Nachtflugbeschränkungen o<strong>der</strong> Lärmkontingentierung zu betreiben,<br />
fehlen. Auch können zukünftige Nutzungskonflikte zwischen Flughafenbetreibern<br />
und Anwohnern mit dem vorliegenden Entwurf nicht ausgeschlossen<br />
werden. Dagegen verbessert das neue Gesetz die Ansprüche auf Erstattung für<br />
passiven Schallschutz und verschärft die Lärmgrenzwerte für bestehende und<br />
neu zu bauende Flughäfen. Damit würde sich bei einer Umsetzung <strong>des</strong> Entwurfes<br />
die Situation im Vergleich zum geltenden Fluglärmgesetz an einigen Standorten<br />
deutlich verbessern.<br />
Den vorliegenden Gesetzentwurf bewertet <strong>der</strong> <strong>VCD</strong> zusammenfassend wie<br />
folgt:<br />
Positiv zu bewerten sind folgende Aspekte <strong>des</strong> Gesetzentwurfes:<br />
• Ausdehnung <strong>des</strong> Anwendungsbereiches <strong>des</strong> Fluglärmgesetzes. Für eine Reihe<br />
zusätzlicher Flugplätze müssen Lärmschutzbereiche festgesetzt werden.<br />
• Festlegung von um fünf Dezibel niedrigeren Grenzwerten für neue o<strong>der</strong><br />
wesentlich baulich erweiterte zivile Flugplätze.<br />
• Schaffung einer Nachtschutzzone sowie eines Maximalpegel/Häufigkeits-<br />
Kriteriums bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Nachtschutzzone.<br />
• Einführung eines Anspruchs auf Entschädigung für Beeinträchtigungen <strong>des</strong><br />
Außenwohnbereichs bei einem neuen o<strong>der</strong> wesentlich baulich erweiterten<br />
Flugplatz.<br />
• Verbesserungen bei den Beteiligungsrechten für anerkannte Lärmschutz- und<br />
Umweltverbände: Die Verbände erhalten ausdrücklich ein Anhörungsrecht<br />
beim Erlass einer Rechtsverordnung zur Festlegung von Schallschutzanfor<strong>der</strong>ungen<br />
für bauliche Anlagen. Auch beim Erlass einer Rechtsverordnung, die<br />
Art und Umfang <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte durch den Flugplatzhalter und<br />
die mit <strong>der</strong> Flugsicherung Beauftragten sowie die Berechnungsmethode für<br />
die Ermittlung <strong>der</strong> Lärmbelastung regelt, müssen Umweltverbände angehört<br />
werden.<br />
Flugverkehr<br />
<strong>VCD</strong> Fakten<br />
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