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Vereinbarung zur Vergabe von Park und Stellplätzen ... - IPHT Jena

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PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />

<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>von</strong> <strong>Park</strong>­ <strong>und</strong> <strong>Stellplätzen</strong> zwecks Abstellen privater PKW<br />

auf dem Gelände des Campus Beutenberg (außerhalb der Erbbauflächen, d.h. im Infra­<br />

strukturbereich Campus Beutenberg)<br />

Zwischen der<br />

Friedrich­Schiller­Universität <strong>Jena</strong>, hier vertreten durch die BMBGmbH<br />

<strong>und</strong> den<br />

Vertretern der Nutzer des Campus Beutenberg<br />

(genannt Nutzergemeinschaft Campus Beutenberg)<br />

wird folgendes vereinbart:<br />

Präambel<br />

Das Ziel dieser <strong>Vereinbarung</strong> besteht darin, ein <strong>Vergabe</strong>verfahren <strong>zur</strong> Nutzung <strong>von</strong> <strong>Park</strong>­ <strong>und</strong><br />

<strong>Stellplätzen</strong> im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg zum Abstellen privater Personen­<br />

kraftwagen der Beschäftigten der Nutzergemeinschaft (Angehörige der Institute <strong>und</strong> Einrich­<br />

tungen am Beutenberg Campus) einzuführen.<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

(1) Die vorliegende <strong>Vereinbarung</strong> gilt für die <strong>Park</strong>­ <strong>und</strong> Stellplätze im Infrastrukturbereich<br />

des Campus Beutenberg für das Abstellen privater PKW <strong>und</strong> Motorräder der Beschäftig­<br />

ten der Nutzergemeinschaft.<br />

(2) In der Anlage 1 (Tabelle, Übersicht der <strong>Park</strong>­ <strong>und</strong> Stellplätze incl. Nutzungsentgelt) wird<br />

dargestellt, welche <strong>Park</strong>­ <strong>und</strong> Stellplätze im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg für<br />

das <strong>Vergabe</strong>verfahren <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

§ 2 <strong>Vergabe</strong>verfahren<br />

(1) Die <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong> an Beschäftigte der Nutzergemeinschaft <strong>zur</strong> Verfügung stehenden <strong>Park</strong>­<br />

<strong>und</strong> Stellplätze im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg laut Anlage 1 werden <strong>von</strong> ei­<br />

ner Kommission vergeben.<br />

(2) Die <strong>Vergabe</strong> erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich für die Dauer eines halben Jahres auf Antrag des Be­<br />

schäftigten (Antragsformular als Anlage 2). Soweit Gründe im Sinne des § 4 geltend ge­<br />

macht werden, sind dem Antrag zweckmäßige Nachweise beizufügen.<br />

Wird der <strong>Park</strong>platz nicht fristgemäß zum Halbjahresende gekündigt, so verlängert sich das<br />

Nutzungsrecht auf das nächste Quartal.<br />

(3) Der Antrag für einen reservierbaren <strong>Park</strong>platz ist in der Regel spätestens zwei Monate vor<br />

dem <strong>Vergabe</strong>termin bei der BMBGmbH zu stellen.<br />

Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />

Bearbeitungsstand: 01/06<br />

Dokument1 1


PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />

§ 3 Kommission <strong>zur</strong> <strong>Park</strong>­ <strong>und</strong> Stellplatzvergabe<br />

Die Kommission <strong>zur</strong> <strong>Park</strong>­ bzw. Stellplatzvergabe wird durch die ständigen Vertreter der<br />

Institute <strong>und</strong> Einrichtungen gebildet. Die Kommission beschließt über die Anträge mit<br />

einfacher Mehrheit. Sie tritt bei Bedarf, d.h. es sind mehr Anträge als Stellplätze vorhan­<br />

den, unter Vorsitz der FSU ­ vertreten durch die BMBGmbH ­ zusammen.<br />

§ 4 <strong>Vergabe</strong> <strong>von</strong> <strong>Park</strong>­ <strong>und</strong> <strong>Stellplätzen</strong><br />

(1) Die Kommission vergibt die <strong>zur</strong> Verfügung stehenden reservierbaren <strong>Park</strong>­ <strong>und</strong> Stellplät­<br />

ze zunächst an Gehbehinderte mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzei­<br />

chen aG oder G. Die weitere <strong>Vergabe</strong> erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgenden<br />

Kriterien, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt, an Beschäftigte:<br />

­ mit Gehbehinderung,<br />

­ die keine zumutbare Möglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel haben,<br />

­ die wegen der Betreuung <strong>von</strong> Angehörigen auf die Benutzung eines privaten PKW ange­<br />

wiesen sind,<br />

­ deren dienstliche Belange die Nutzung des privaten PKW erfordert,<br />

­ die abwechselnd gemeinsam einen <strong>Park</strong>­ oder Stellplatz nutzen, z.B. bei Schichtdienst,<br />

Fahrgemeinschaft u.ä.,<br />

­ aus sonstigen gewichtigen Gründen.<br />

(2) Die <strong>Vergabe</strong>kommission prüft die Gründe anhand der ihr vorgelegten Nachweise der Be­<br />

schäftigten. Dabei hat die Zuweisung der <strong>Park</strong>­ <strong>und</strong> Stellplätze an Gehbehinderte in un­<br />

mittelbarer Nähe ihrer Arbeitsplätze Vorrang.<br />

(3) Als Nachweis gelten insbesondere:<br />

a) bei Gehbehinderung die Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG<br />

oder G;<br />

b) bei unzumutbarer öffentlicher Verkehrsmittelsituation die Angabe der täglich <strong>zur</strong>ückzule­<br />

genden Strecke <strong>und</strong> der Entfernung zum öffentlichen Verkehrsmittel sowie ein Auszug<br />

der aktuellen Fahrpläne der in Frage kommenden Verkehrsmittel;<br />

c) bei dienstlichem Erfordernis eine Begründung <strong>und</strong> Befürwortung durch den Vorgesetzten;<br />

d) bei gemeinsamen Nutzung eines <strong>Park</strong>­ oder Stellplatzes durch mehrere Beschäftigte eine<br />

Erklärung dieser <strong>zur</strong> gemeinsamen Nutzung.<br />

(4) Gibt es für eine Einrichtung weniger Bewerber, als dieser Einrichtung <strong>Park</strong>­ oder Stell­<br />

plätze zufallen, so werden diese vakanten Plätze für die <strong>Vergabe</strong> an andere Einrichtungen<br />

bereitgestellt.<br />

(5) Bei begründeten Widersprüchen der Bewerber gegen ihre Nichtberücksichtigung über­<br />

prüft die Kommission ihre Entscheidung. Sollte aufgr<strong>und</strong> eines Widerspruches eine ande­<br />

re <strong>Park</strong>platzvergabe notwendig werden, so ist dies in geeigneter Weise, spätestens jedoch<br />

bei der nächsten <strong>Vergabe</strong> <strong>von</strong> der Kommission zu berücksichtigen.<br />

Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />

Bearbeitungsstand: 01/06<br />

Dokument1 2


PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />

§ 5 Benutzungsberechtigung<br />

(1) Die Kommission entscheidet über den Antrag <strong>und</strong> bestimmt unter Berücksichtigung <strong>von</strong> §<br />

2 (2) Satz 1 zugleich, ab welchem Zeitpunkt <strong>und</strong> für welche Dauer die <strong>Vergabe</strong> wirksam<br />

werden soll, <strong>und</strong> weist dem Beschäftigten einen <strong>Park</strong>­ oder Stellplatz zu.<br />

(2) Diese <strong>Park</strong>erlaubnis wird gegenüber dem Beschäftigten erst dann wirksam, wenn dieser<br />

die Einzugsermächtigung für das Nutzungsentgelt gem. § 6 Abs. 1 erteilt <strong>und</strong> die <strong>Park</strong>­<br />

platzordnung gem. § 6 Abs. 2 schriftlich anerkannt hat. Die Einzugsermächtigung <strong>und</strong> die<br />

schriftliche Anerkennung der <strong>Park</strong>platzordnung müssen binnen eines Monats nach Zuwei­<br />

sung eines <strong>Park</strong>­ oder Stellplatzes erteilt werden. Anderenfalls wird die <strong>Park</strong>erlaubnis an<br />

einen anderen Bewerber vergeben.<br />

(3) Die <strong>Park</strong>erlaubnis kann <strong>von</strong> der Kommission widerrufen werden, wenn das für die Ein­<br />

zugsermächtigung angegebene Konto wiederholt nicht die erforderliche Deckung auf­<br />

weist. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung während des <strong>Vergabe</strong>zeitraumes verliert die<br />

<strong>Park</strong>erlaubnis mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit.<br />

(4) Die <strong>Park</strong>erlaubnis ist vom Beschäftigten im Ausnahmefall kurzzeitig übertragbar, z.B. im<br />

Fall <strong>von</strong> Urlaub oder Krankheit.<br />

Missbrauch (z.B. Untervermietung an Dritte) hat den Widerruf der <strong>Park</strong>erlaubnis <strong>und</strong> den<br />

Ausschluß bei der <strong>Vergabe</strong> für ein Jahr <strong>zur</strong> Folge.<br />

(5) Die <strong>Park</strong>erlaubnis wird unter dem Vorbehalt der zeitweisen Aufhebung aus wichtigem<br />

Gr<strong>und</strong> durch die FSU, vertreten durch die BMBGmbH, erteilt, insbesondere bei Bauarbei­<br />

ten oder <strong>zur</strong> Durchführung <strong>von</strong> Großveranstaltungen.<br />

§ 6 Nutzungsentgelt <strong>und</strong> <strong>Park</strong>platzordnung<br />

(1) Entgelt für das <strong>Park</strong>en der privaten PKW auf reservierbaren <strong>Park</strong>plätzen im Infrastruktur­<br />

bereich Campus Beutenberg wird nur gem. Anlage 1 erhoben. In dieser ist auch die Erhe­<br />

bung einer Kaution, z.B. für Schrankenschlüssel, vorgesehen.<br />

(2) Die <strong>Park</strong>platzordnung für den Beutenberg Campus ist vom <strong>Park</strong>platznutzer einzuhalten.<br />

Die Kenntnisnahme <strong>und</strong> Anerkennung der durch die <strong>Park</strong>platzordnung erlassenen Rege­<br />

lungen für das Verhalten auf den <strong>Park</strong>­ <strong>und</strong> Stellflächen des genutzten Geländes Infra­<br />

strukturbereich Campus Beutenberg ist vom Beschäftigten schriftlich zu bestätigen.<br />

§ 7 Datenschutz<br />

(1) Alle im Rahmen der <strong>Park</strong>erlaubnis <strong>zur</strong> Kenntnis gebrachten personenbezogenen Daten<br />

unterliegen dem Datenschutz <strong>und</strong> dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.<br />

(2) Alle Kommissionsmitglieder, deren persönliche Vertreter, die <strong>von</strong> der Kommission hin­<br />

zugezogenen Sachverständigen <strong>und</strong> der Schwerbehindertenvertreter sind darüber zu be­<br />

lehren.<br />

(3) Die <strong>von</strong> den Mitarbeitern vorgelegten Anträge <strong>und</strong> beigefügten Nachweise sind vor Ein­<br />

sicht Dritter geschützt aufzubewahren <strong>und</strong> dürfen nur auf einem passwortgeschütztem sta­<br />

Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />

Bearbeitungsstand: 01/06<br />

Dokument1 3


PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />

tionärem Rechner gespeichert werden. Zugangsberechtigt sind nur die Kommissionsmit­<br />

glieder.<br />

(4) Eine Sicherheitskopie der o.g. Daten wird <strong>von</strong> der FSU, vertreten durch die BMBGmbH,<br />

unter Verschluss aufbewahrt <strong>und</strong> darf nur an Kommissionsmitglieder ausgehändigt wer­<br />

den.<br />

§ 8 Gleichstellung<br />

Alle Personenbezeichnungen in dieser Dienstvereinbarung gelten gleichermaßen in der weib­<br />

lichen <strong>und</strong> männlichen Form.<br />

§ 9 Inkrafttreten, Kündigung, Anlagen<br />

(1) Diese <strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Park</strong>platznutzung (VzP) tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in<br />

Kraft.<br />

(2) Mit Wirksamwerden der neuen <strong>Vergabe</strong>regelung treten die bisherigen Regelungen für das<br />

Abstellen privater PKW auf dem Gelände des Beutenberg Campus, ab erstmaliger <strong>Park</strong>­<br />

platz­<strong>Vergabe</strong> durch die <strong>Vergabe</strong>kommission für den jeweils betroffenen <strong>Park</strong>platzbe­<br />

reich, schrittweise außer Kraft.<br />

(3) Die vorliegende <strong>Vereinbarung</strong> kann mit einer Kündigungsfrist <strong>von</strong> einem Monat zum En­<br />

de eines Quartals gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.<br />

(4) Nach Eingang der Kündigung sind unverzüglich Verhandlungen über eine neue Vereinba­<br />

rung aufzunehmen. Für einen Übergangszeitraum <strong>von</strong> max. 6 Monaten gilt die gekündigte<br />

<strong>Vereinbarung</strong> fort.<br />

(5) Einvernehmliche Änderungen sind jederzeit ohne Kündigung möglich.<br />

<strong>Jena</strong>, den 31.01.06<br />

Hätscher Prof. W. Bohland<br />

Dezernent Vorsitzender des Beutenberg Campus e.V.<br />

vertreten durch die FSU/Dez. 4 für die Nutzer des Campus Beutenberg<br />

Kenntnis genommen:<br />

………………………………<br />

BMBGmbH<br />

Anlage 1 ­ Aufstellung der für die <strong>Vergabe</strong> <strong>zur</strong> Verfügung stehenden <strong>Park</strong>­ <strong>und</strong> Stellplätze incl. Nutzungsent­<br />

gelt mit Anhang: Lageplan<br />

Anlage 2 ­ Antragsformular „Antrag auf Zuweisung eines <strong>Park</strong>­ oder Stellplatzes an der FSU“<br />

Anlage 3 ­ <strong>Park</strong>platzordnung – Campus Beutenberg<br />

Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />

Bearbeitungsstand: 01/06<br />

Dokument1 4


PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />

Anlage 1<br />

Zur Verfügung stehende <strong>Park</strong>­ <strong>und</strong> Stellplätze im Infrastrukturbereich Campus Beu­<br />

tenberg<br />

Aufstellung <strong>Park</strong>­ <strong>und</strong> Stellplätze im Infrastrukturbereich Beutenberg Campus<br />

Nr. der Bezeichnung des Standortes der<br />

<strong>Park</strong>plätze <strong>Park</strong>platzanlage<br />

Anzahl<br />

der<br />

<strong>Park</strong>­<br />

plätze je<br />

Anlage<br />

Art der Absperrung / Kenn­<br />

zeichnung<br />

Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />

Bearbeitungsstand: 01/06<br />

Dokument1 5<br />

Vorgesehenes<br />

monatliches<br />

Entgeld pro<br />

Platz<br />

Stand<br />

01/2006<br />

Stellplatz­<br />

miete fällig<br />

ab<br />

1. Hof MLK­Gebäude 22 keine 10,00 €<br />

2. Institut für Virologie ­ Laborhaus 5 6 Stellplatzreservierung / Pflaster 10,00 €<br />

3. Abbe­Zentrum Beutenberg 90 Schrankenanlage 15,00 € 01.03.06<br />

4. WACKER 20 keine 10,00 €<br />

6. <strong>IPHT</strong> vor Gebäude A 18b 8 verschließbare Poller 10,00 €<br />

7. IAP 8 Stellplatzmarkierung / Farbe 10,00 €<br />

8. Plätze hinter Reinraumgebäude <strong>IPHT</strong> 12 keine 10,00 €<br />

9. Vor Gebäude A 18a , <strong>IPHT</strong> 6 Stellplatzmarkierung / Pflaster 10,00 €<br />

10. Vor Gebäude A 18, <strong>IPHT</strong> 12 keine 10,00 €<br />

Summe Nord 184<br />

B / SÜD<br />

11. FLI ­ Tierhaus 4 5 keine<br />

12. Beutenbergstraße ­ reserviert 10 Einzelplatzreservierung / Schild 12,00 €<br />

13. Verwaltung HKI 2 Einzelplatzreservierung / Schild 12,00 €<br />

14. LH 3 1 keine 10,00 €<br />

15. Hermann­Löns­Straße/HKI 24 keine 10,00 €<br />

16. Gebäude A 1c 4 keine 12,00 €<br />

17. Beutenbergstraße 19 Stellplatzmarkierung/Farbe 10,00 €<br />

Summe Süd 65<br />

Summe<br />

A + B<br />

Gesamt Campus 249<br />

Die im Lageplan mit Nr. 5 (<strong>Park</strong>haus Campus) <strong>und</strong> Nr. 18 (<strong>Park</strong>haus­Neubau FLI) bezeichneten <strong>Park</strong>anlagen<br />

sind in obiger Aufstellung nicht enthalten <strong>und</strong> werden durch die Institute selbst bewirtschaftet.


PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />

Anlage 2<br />

Antrag auf Zuweisung eines <strong>Park</strong>­ oder Stellplatzes<br />

Hiermit beantrage ich die Zuweisung eines <strong>Park</strong>­ oder Stellplatzes zum Abstellen meines privaten<br />

PKW auf dem Gelände der Friedrich­Schiller­Universität <strong>Jena</strong> – Campus Beutenberg<br />

Name: ..............................................................................................................<br />

Vorname: ..............................................................................................................<br />

Personalnummer: ..............................................................................................................<br />

Arbeitgeber: ..............................................................................................................<br />

Wohnort/Anschrift: ..............................................................................................................<br />

..............................................................................................................<br />

Telefon dienstlich: ….........................................................................................<br />

Handy: ………………………. Privat: ………………………………<br />

Gewünschte Mietzeit vom: .......................................... bis: .......................................<br />

Kurzbegründung des Antrages ggf. Aufstellung der den Antrag begründenden Nachweises:<br />

............................................................................................................……………………………………<br />

............................................................................................................……………………………………<br />

............................................................................................................……………………………………<br />

............................................................................................................……………………………………<br />

............................................................................................................……………………………………<br />

Mit beiliegender Einzugsermächtigung gestatte ich der BMBGmbH, hier als Vertreter der FSU <strong>Jena</strong><br />

handelnd, das Nutzungsentgelt für den zugewiesenen <strong>Park</strong>­ oder Stellplatz <strong>von</strong> meinem Konto per<br />

Lastschrift einzuziehen.<br />

Mir ist bekannt, dass diese Einzugsermächtigung nur widerruflich ist wenn mehrfach Falschbelastung<br />

erfolgte. Sie gilt nur dann, wenn mir die <strong>Park</strong>erlaubnis erteilt wurde.<br />

Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kre­<br />

ditinstituts keine Verpflichtung <strong>zur</strong> Einlösung; anfallende Gebühren gehen zu meinen Lasten. Im Wie­<br />

derholungsfall kann die <strong>Park</strong>erlaubnis widerrufen werden.<br />

Die <strong>Park</strong>platzordnung habe ich <strong>zur</strong> Kenntnis genommen <strong>und</strong> erkenne sie ausdrücklich an.<br />

............................................... ...............................................<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />

Bearbeitungsstand: 01/06<br />

Dokument1 6


PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />

Beutenberg Management<br />

Betreiber Gesellschaft mbH<br />

Frau Schulz (Tel.: 658140)<br />

Hans­Knöll­Straße 1<br />

07745 <strong>Jena</strong><br />

Ermächtigung zum Einzug des Zahlungsbetrags durch Lastschrift<br />

Hiermit ermächtige ich:<br />

(vollständiger Name <strong>und</strong> Anschrift des Zahlungspflichtigen)<br />

........................................................................................<br />

........................................................................................<br />

die BMBGmbH widerruflich, den <strong>von</strong> mir zu leistenden Betrag für einen <strong>Park</strong>­ bzw. Stellplatz in Hö­<br />

he <strong>von</strong> ........................ € zum Ersten eines jeden Monats <strong>von</strong> meinem Konto<br />

Konto­Nr.: ..................................................<br />

Bankleitzahl: ..................................................<br />

kontoführendes Kreditinstitut ..................................................<br />

mit Wirkung im Monat des Vertragsbeginnes einzuziehen.<br />

Der jeweilige Tageskontoauszug für die ausgeführte Lastschrift des Einzuges der mtl. Stellplatzmiete<br />

gilt als Quittung <strong>und</strong> ist <strong>von</strong> Ihnen gut aufzubewahren.<br />

Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kre­<br />

ditinstituts keine Verpflichtung <strong>zur</strong> Einlösung. Anfallende Gebühren gehen zu meinen Lasten.<br />

............................................... .............................................….<br />

Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers<br />

Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />

Bearbeitungsstand: 01/06<br />

Dokument1 7


PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />

Anlage 3<br />

I. Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />

<strong>Park</strong>platzordnung – Campus Beutenberg<br />

Bei Befahren des Geländes im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg (außerhalb der Erbbauflä­<br />

chen) wird diese <strong>Park</strong>platzordnung vom Fahrzeugführer anerkannt <strong>und</strong> befolgt.<br />

II. Geltungsbereich<br />

Die <strong>Park</strong>platzordnung hat Gültigkeit für die gesamte o.g. Liegenschaft.<br />

III. Erhaltung der Betriebssicherheit <strong>und</strong> Ordnung<br />

(1) Im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).<br />

(2) Im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg gilt eine Höchstgeschwindigkeit <strong>von</strong> 20 km/h.<br />

(3) Im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg haben Fußgänger Vorrecht vor Fahrzeugen.<br />

(4) Das Befahren des Infrastrukturbereich Campus Beutenberg erfolgt auf eigene Gefahr.<br />

IV. Einfahrtsberechtigung<br />

(1) Die Nutzung der im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg reservierten <strong>Park</strong>­ <strong>und</strong> Stellplätze ist<br />

nur Personen gestattet, die eine <strong>Park</strong>erlaubnis erhalten haben.<br />

(2) Die Festlegung des Abs. (1) gilt nicht für:<br />

a) Sonderfahrzeuge (Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz),<br />

b) Lieferfahrzeuge, für die Dauer des Be­ <strong>und</strong> Entladens,<br />

c) K<strong>und</strong>endienstfahrzeuge, für die Dauer der Dienstleistung,<br />

d) Baufahrzeuge <strong>und</strong> Fahrzeuge technischer Dienste mit * Sondergenehmigung<br />

e) Behindertenfahrzeuge, die über eine (deutlich sichtbar angebrachte*) Sondergenehmigung<br />

verfügen,<br />

(3) Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten werden für die <strong>Park</strong>stellflächen Magnetkarten, Schlüs­<br />

sel u.ä. gegebenenfalls gegen eine Kaution ausgegeben.<br />

Der Verlust ist anzeige­ <strong>und</strong> gebührenpflichtig (Kartensperrung, Wiederbeschaffungskosten usw.).<br />

(4) Die <strong>von</strong> der Friedrich­Schiller­Universität beauftragten Mitarbeiter der BMBGmbH sind <strong>zur</strong> Kon­<br />

trolle der Einfahrtsberechtigung <strong>und</strong> Erteilung <strong>von</strong> Weisungen im Rahmen dieser <strong>Park</strong>platzord­<br />

nung ermächtigt.<br />

Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />

Bearbeitungsstand: 01/06<br />

Dokument1 8


PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />

V. <strong>Park</strong>­ <strong>und</strong> Stellplätze<br />

(1) Das <strong>Park</strong>en auf reservierten <strong>Park</strong>plätzen im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg ist nur Inha­<br />

bern einer gültigen <strong>Park</strong>erlaubnis entsprechend der Zuweisung <strong>und</strong> den nach IV, Abs. (2) Ein­<br />

fahrtsberechtigten gestattet – letzteren nur für die Dauer der Durchführung entsprechender Aufga­<br />

ben (Be­/Entladen; ...).<br />

(2) Darüber hinaus ist das <strong>Park</strong>en <strong>und</strong> Abstellen <strong>von</strong> Fahrzeugen nur auf den ausdrücklich dafür vor­<br />

gesehenen <strong>und</strong> entsprechend StV0 gekennzeichneten <strong>Stellplätzen</strong> gestattet.<br />

(3) Lokale <strong>und</strong> zeitlich begrenzte Ausnahme­ <strong>und</strong> Sonderregelungen aus wichtigem Gr<strong>und</strong>, insbeson­<br />

dere bei Baumaßnahmen oder <strong>zur</strong> Durchführung <strong>von</strong> Großveranstaltungen, sind möglich<br />

VI. Behandlung <strong>von</strong> Verstößen gegen die <strong>Park</strong>platzordnung<br />

Auf Kosten des Fahrzeughalters bzw. –führers können alle Fahrzeuge umgesetzt oder abge­<br />

schleppt werden, die auf dem Gelände des Infrastrukturbereich Campus Beutenberg unberechtigt<br />

oder verkehrswidrig abgestellt bzw. geparkt sind.<br />

VII. Haftung der Friedrich­Schiller­Universität / BMBGmbH<br />

(1) Die Friedrich­Schiller­Universität <strong>und</strong> die BMBGmbH übernehmen keine Haftung für etwaige<br />

entstehende Personen­, Sach­ <strong>und</strong> Vermögensschäden, die ggf. bei Benutzung der Verkehrsflä­<br />

chen incl. Stellplätze eintreten.<br />

(2) Dies gilt insbesondere bei Beschädigung, Einbruch oder Diebstahl des Kraftfahrzeuges <strong>und</strong> auch<br />

beim Umsetzen unberechtigter <strong>und</strong>/oder falsch parkender Fahrzeuge entstehender Schäden.<br />

(3) Die <strong>Park</strong>plätze werden vermietet so wie sie liegen <strong>und</strong> stehen. Eine Verkehrssicherungspflicht,<br />

insbesondere den Winterdienst, übernimmt die Friedrich­Schiller­Universität nicht.<br />

VIII. Inkrafttreten<br />

Die <strong>Park</strong>platzordnung tritt am 01.03.2006 in Kraft.<br />

Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />

Bearbeitungsstand: 01/06<br />

Dokument1 9

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