Vereinbarung zur Vergabe von Park und Stellplätzen ... - IPHT Jena
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PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />
<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong> <strong>von</strong> <strong>Park</strong> <strong>und</strong> <strong>Stellplätzen</strong> zwecks Abstellen privater PKW<br />
auf dem Gelände des Campus Beutenberg (außerhalb der Erbbauflächen, d.h. im Infra<br />
strukturbereich Campus Beutenberg)<br />
Zwischen der<br />
FriedrichSchillerUniversität <strong>Jena</strong>, hier vertreten durch die BMBGmbH<br />
<strong>und</strong> den<br />
Vertretern der Nutzer des Campus Beutenberg<br />
(genannt Nutzergemeinschaft Campus Beutenberg)<br />
wird folgendes vereinbart:<br />
Präambel<br />
Das Ziel dieser <strong>Vereinbarung</strong> besteht darin, ein <strong>Vergabe</strong>verfahren <strong>zur</strong> Nutzung <strong>von</strong> <strong>Park</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Stellplätzen</strong> im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg zum Abstellen privater Personen<br />
kraftwagen der Beschäftigten der Nutzergemeinschaft (Angehörige der Institute <strong>und</strong> Einrich<br />
tungen am Beutenberg Campus) einzuführen.<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
(1) Die vorliegende <strong>Vereinbarung</strong> gilt für die <strong>Park</strong> <strong>und</strong> Stellplätze im Infrastrukturbereich<br />
des Campus Beutenberg für das Abstellen privater PKW <strong>und</strong> Motorräder der Beschäftig<br />
ten der Nutzergemeinschaft.<br />
(2) In der Anlage 1 (Tabelle, Übersicht der <strong>Park</strong> <strong>und</strong> Stellplätze incl. Nutzungsentgelt) wird<br />
dargestellt, welche <strong>Park</strong> <strong>und</strong> Stellplätze im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg für<br />
das <strong>Vergabe</strong>verfahren <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />
§ 2 <strong>Vergabe</strong>verfahren<br />
(1) Die <strong>zur</strong> <strong>Vergabe</strong> an Beschäftigte der Nutzergemeinschaft <strong>zur</strong> Verfügung stehenden <strong>Park</strong><br />
<strong>und</strong> Stellplätze im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg laut Anlage 1 werden <strong>von</strong> ei<br />
ner Kommission vergeben.<br />
(2) Die <strong>Vergabe</strong> erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich für die Dauer eines halben Jahres auf Antrag des Be<br />
schäftigten (Antragsformular als Anlage 2). Soweit Gründe im Sinne des § 4 geltend ge<br />
macht werden, sind dem Antrag zweckmäßige Nachweise beizufügen.<br />
Wird der <strong>Park</strong>platz nicht fristgemäß zum Halbjahresende gekündigt, so verlängert sich das<br />
Nutzungsrecht auf das nächste Quartal.<br />
(3) Der Antrag für einen reservierbaren <strong>Park</strong>platz ist in der Regel spätestens zwei Monate vor<br />
dem <strong>Vergabe</strong>termin bei der BMBGmbH zu stellen.<br />
Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />
Bearbeitungsstand: 01/06<br />
Dokument1 1
PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />
§ 3 Kommission <strong>zur</strong> <strong>Park</strong> <strong>und</strong> Stellplatzvergabe<br />
Die Kommission <strong>zur</strong> <strong>Park</strong> bzw. Stellplatzvergabe wird durch die ständigen Vertreter der<br />
Institute <strong>und</strong> Einrichtungen gebildet. Die Kommission beschließt über die Anträge mit<br />
einfacher Mehrheit. Sie tritt bei Bedarf, d.h. es sind mehr Anträge als Stellplätze vorhan<br />
den, unter Vorsitz der FSU vertreten durch die BMBGmbH zusammen.<br />
§ 4 <strong>Vergabe</strong> <strong>von</strong> <strong>Park</strong> <strong>und</strong> <strong>Stellplätzen</strong><br />
(1) Die Kommission vergibt die <strong>zur</strong> Verfügung stehenden reservierbaren <strong>Park</strong> <strong>und</strong> Stellplät<br />
ze zunächst an Gehbehinderte mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzei<br />
chen aG oder G. Die weitere <strong>Vergabe</strong> erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgenden<br />
Kriterien, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt, an Beschäftigte:<br />
mit Gehbehinderung,<br />
die keine zumutbare Möglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel haben,<br />
die wegen der Betreuung <strong>von</strong> Angehörigen auf die Benutzung eines privaten PKW ange<br />
wiesen sind,<br />
deren dienstliche Belange die Nutzung des privaten PKW erfordert,<br />
die abwechselnd gemeinsam einen <strong>Park</strong> oder Stellplatz nutzen, z.B. bei Schichtdienst,<br />
Fahrgemeinschaft u.ä.,<br />
aus sonstigen gewichtigen Gründen.<br />
(2) Die <strong>Vergabe</strong>kommission prüft die Gründe anhand der ihr vorgelegten Nachweise der Be<br />
schäftigten. Dabei hat die Zuweisung der <strong>Park</strong> <strong>und</strong> Stellplätze an Gehbehinderte in un<br />
mittelbarer Nähe ihrer Arbeitsplätze Vorrang.<br />
(3) Als Nachweis gelten insbesondere:<br />
a) bei Gehbehinderung die Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG<br />
oder G;<br />
b) bei unzumutbarer öffentlicher Verkehrsmittelsituation die Angabe der täglich <strong>zur</strong>ückzule<br />
genden Strecke <strong>und</strong> der Entfernung zum öffentlichen Verkehrsmittel sowie ein Auszug<br />
der aktuellen Fahrpläne der in Frage kommenden Verkehrsmittel;<br />
c) bei dienstlichem Erfordernis eine Begründung <strong>und</strong> Befürwortung durch den Vorgesetzten;<br />
d) bei gemeinsamen Nutzung eines <strong>Park</strong> oder Stellplatzes durch mehrere Beschäftigte eine<br />
Erklärung dieser <strong>zur</strong> gemeinsamen Nutzung.<br />
(4) Gibt es für eine Einrichtung weniger Bewerber, als dieser Einrichtung <strong>Park</strong> oder Stell<br />
plätze zufallen, so werden diese vakanten Plätze für die <strong>Vergabe</strong> an andere Einrichtungen<br />
bereitgestellt.<br />
(5) Bei begründeten Widersprüchen der Bewerber gegen ihre Nichtberücksichtigung über<br />
prüft die Kommission ihre Entscheidung. Sollte aufgr<strong>und</strong> eines Widerspruches eine ande<br />
re <strong>Park</strong>platzvergabe notwendig werden, so ist dies in geeigneter Weise, spätestens jedoch<br />
bei der nächsten <strong>Vergabe</strong> <strong>von</strong> der Kommission zu berücksichtigen.<br />
Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />
Bearbeitungsstand: 01/06<br />
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PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />
§ 5 Benutzungsberechtigung<br />
(1) Die Kommission entscheidet über den Antrag <strong>und</strong> bestimmt unter Berücksichtigung <strong>von</strong> §<br />
2 (2) Satz 1 zugleich, ab welchem Zeitpunkt <strong>und</strong> für welche Dauer die <strong>Vergabe</strong> wirksam<br />
werden soll, <strong>und</strong> weist dem Beschäftigten einen <strong>Park</strong> oder Stellplatz zu.<br />
(2) Diese <strong>Park</strong>erlaubnis wird gegenüber dem Beschäftigten erst dann wirksam, wenn dieser<br />
die Einzugsermächtigung für das Nutzungsentgelt gem. § 6 Abs. 1 erteilt <strong>und</strong> die <strong>Park</strong><br />
platzordnung gem. § 6 Abs. 2 schriftlich anerkannt hat. Die Einzugsermächtigung <strong>und</strong> die<br />
schriftliche Anerkennung der <strong>Park</strong>platzordnung müssen binnen eines Monats nach Zuwei<br />
sung eines <strong>Park</strong> oder Stellplatzes erteilt werden. Anderenfalls wird die <strong>Park</strong>erlaubnis an<br />
einen anderen Bewerber vergeben.<br />
(3) Die <strong>Park</strong>erlaubnis kann <strong>von</strong> der Kommission widerrufen werden, wenn das für die Ein<br />
zugsermächtigung angegebene Konto wiederholt nicht die erforderliche Deckung auf<br />
weist. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung während des <strong>Vergabe</strong>zeitraumes verliert die<br />
<strong>Park</strong>erlaubnis mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit.<br />
(4) Die <strong>Park</strong>erlaubnis ist vom Beschäftigten im Ausnahmefall kurzzeitig übertragbar, z.B. im<br />
Fall <strong>von</strong> Urlaub oder Krankheit.<br />
Missbrauch (z.B. Untervermietung an Dritte) hat den Widerruf der <strong>Park</strong>erlaubnis <strong>und</strong> den<br />
Ausschluß bei der <strong>Vergabe</strong> für ein Jahr <strong>zur</strong> Folge.<br />
(5) Die <strong>Park</strong>erlaubnis wird unter dem Vorbehalt der zeitweisen Aufhebung aus wichtigem<br />
Gr<strong>und</strong> durch die FSU, vertreten durch die BMBGmbH, erteilt, insbesondere bei Bauarbei<br />
ten oder <strong>zur</strong> Durchführung <strong>von</strong> Großveranstaltungen.<br />
§ 6 Nutzungsentgelt <strong>und</strong> <strong>Park</strong>platzordnung<br />
(1) Entgelt für das <strong>Park</strong>en der privaten PKW auf reservierbaren <strong>Park</strong>plätzen im Infrastruktur<br />
bereich Campus Beutenberg wird nur gem. Anlage 1 erhoben. In dieser ist auch die Erhe<br />
bung einer Kaution, z.B. für Schrankenschlüssel, vorgesehen.<br />
(2) Die <strong>Park</strong>platzordnung für den Beutenberg Campus ist vom <strong>Park</strong>platznutzer einzuhalten.<br />
Die Kenntnisnahme <strong>und</strong> Anerkennung der durch die <strong>Park</strong>platzordnung erlassenen Rege<br />
lungen für das Verhalten auf den <strong>Park</strong> <strong>und</strong> Stellflächen des genutzten Geländes Infra<br />
strukturbereich Campus Beutenberg ist vom Beschäftigten schriftlich zu bestätigen.<br />
§ 7 Datenschutz<br />
(1) Alle im Rahmen der <strong>Park</strong>erlaubnis <strong>zur</strong> Kenntnis gebrachten personenbezogenen Daten<br />
unterliegen dem Datenschutz <strong>und</strong> dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.<br />
(2) Alle Kommissionsmitglieder, deren persönliche Vertreter, die <strong>von</strong> der Kommission hin<br />
zugezogenen Sachverständigen <strong>und</strong> der Schwerbehindertenvertreter sind darüber zu be<br />
lehren.<br />
(3) Die <strong>von</strong> den Mitarbeitern vorgelegten Anträge <strong>und</strong> beigefügten Nachweise sind vor Ein<br />
sicht Dritter geschützt aufzubewahren <strong>und</strong> dürfen nur auf einem passwortgeschütztem sta<br />
Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />
Bearbeitungsstand: 01/06<br />
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PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />
tionärem Rechner gespeichert werden. Zugangsberechtigt sind nur die Kommissionsmit<br />
glieder.<br />
(4) Eine Sicherheitskopie der o.g. Daten wird <strong>von</strong> der FSU, vertreten durch die BMBGmbH,<br />
unter Verschluss aufbewahrt <strong>und</strong> darf nur an Kommissionsmitglieder ausgehändigt wer<br />
den.<br />
§ 8 Gleichstellung<br />
Alle Personenbezeichnungen in dieser Dienstvereinbarung gelten gleichermaßen in der weib<br />
lichen <strong>und</strong> männlichen Form.<br />
§ 9 Inkrafttreten, Kündigung, Anlagen<br />
(1) Diese <strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Park</strong>platznutzung (VzP) tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in<br />
Kraft.<br />
(2) Mit Wirksamwerden der neuen <strong>Vergabe</strong>regelung treten die bisherigen Regelungen für das<br />
Abstellen privater PKW auf dem Gelände des Beutenberg Campus, ab erstmaliger <strong>Park</strong><br />
platz<strong>Vergabe</strong> durch die <strong>Vergabe</strong>kommission für den jeweils betroffenen <strong>Park</strong>platzbe<br />
reich, schrittweise außer Kraft.<br />
(3) Die vorliegende <strong>Vereinbarung</strong> kann mit einer Kündigungsfrist <strong>von</strong> einem Monat zum En<br />
de eines Quartals gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.<br />
(4) Nach Eingang der Kündigung sind unverzüglich Verhandlungen über eine neue Vereinba<br />
rung aufzunehmen. Für einen Übergangszeitraum <strong>von</strong> max. 6 Monaten gilt die gekündigte<br />
<strong>Vereinbarung</strong> fort.<br />
(5) Einvernehmliche Änderungen sind jederzeit ohne Kündigung möglich.<br />
<strong>Jena</strong>, den 31.01.06<br />
Hätscher Prof. W. Bohland<br />
Dezernent Vorsitzender des Beutenberg Campus e.V.<br />
vertreten durch die FSU/Dez. 4 für die Nutzer des Campus Beutenberg<br />
Kenntnis genommen:<br />
………………………………<br />
BMBGmbH<br />
Anlage 1 Aufstellung der für die <strong>Vergabe</strong> <strong>zur</strong> Verfügung stehenden <strong>Park</strong> <strong>und</strong> Stellplätze incl. Nutzungsent<br />
gelt mit Anhang: Lageplan<br />
Anlage 2 Antragsformular „Antrag auf Zuweisung eines <strong>Park</strong> oder Stellplatzes an der FSU“<br />
Anlage 3 <strong>Park</strong>platzordnung – Campus Beutenberg<br />
Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />
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PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />
Anlage 1<br />
Zur Verfügung stehende <strong>Park</strong> <strong>und</strong> Stellplätze im Infrastrukturbereich Campus Beu<br />
tenberg<br />
Aufstellung <strong>Park</strong> <strong>und</strong> Stellplätze im Infrastrukturbereich Beutenberg Campus<br />
Nr. der Bezeichnung des Standortes der<br />
<strong>Park</strong>plätze <strong>Park</strong>platzanlage<br />
Anzahl<br />
der<br />
<strong>Park</strong><br />
plätze je<br />
Anlage<br />
Art der Absperrung / Kenn<br />
zeichnung<br />
Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />
Bearbeitungsstand: 01/06<br />
Dokument1 5<br />
Vorgesehenes<br />
monatliches<br />
Entgeld pro<br />
Platz<br />
Stand<br />
01/2006<br />
Stellplatz<br />
miete fällig<br />
ab<br />
1. Hof MLKGebäude 22 keine 10,00 €<br />
2. Institut für Virologie Laborhaus 5 6 Stellplatzreservierung / Pflaster 10,00 €<br />
3. AbbeZentrum Beutenberg 90 Schrankenanlage 15,00 € 01.03.06<br />
4. WACKER 20 keine 10,00 €<br />
6. <strong>IPHT</strong> vor Gebäude A 18b 8 verschließbare Poller 10,00 €<br />
7. IAP 8 Stellplatzmarkierung / Farbe 10,00 €<br />
8. Plätze hinter Reinraumgebäude <strong>IPHT</strong> 12 keine 10,00 €<br />
9. Vor Gebäude A 18a , <strong>IPHT</strong> 6 Stellplatzmarkierung / Pflaster 10,00 €<br />
10. Vor Gebäude A 18, <strong>IPHT</strong> 12 keine 10,00 €<br />
Summe Nord 184<br />
B / SÜD<br />
11. FLI Tierhaus 4 5 keine<br />
12. Beutenbergstraße reserviert 10 Einzelplatzreservierung / Schild 12,00 €<br />
13. Verwaltung HKI 2 Einzelplatzreservierung / Schild 12,00 €<br />
14. LH 3 1 keine 10,00 €<br />
15. HermannLönsStraße/HKI 24 keine 10,00 €<br />
16. Gebäude A 1c 4 keine 12,00 €<br />
17. Beutenbergstraße 19 Stellplatzmarkierung/Farbe 10,00 €<br />
Summe Süd 65<br />
Summe<br />
A + B<br />
Gesamt Campus 249<br />
Die im Lageplan mit Nr. 5 (<strong>Park</strong>haus Campus) <strong>und</strong> Nr. 18 (<strong>Park</strong>hausNeubau FLI) bezeichneten <strong>Park</strong>anlagen<br />
sind in obiger Aufstellung nicht enthalten <strong>und</strong> werden durch die Institute selbst bewirtschaftet.
PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />
Anlage 2<br />
Antrag auf Zuweisung eines <strong>Park</strong> oder Stellplatzes<br />
Hiermit beantrage ich die Zuweisung eines <strong>Park</strong> oder Stellplatzes zum Abstellen meines privaten<br />
PKW auf dem Gelände der FriedrichSchillerUniversität <strong>Jena</strong> – Campus Beutenberg<br />
Name: ..............................................................................................................<br />
Vorname: ..............................................................................................................<br />
Personalnummer: ..............................................................................................................<br />
Arbeitgeber: ..............................................................................................................<br />
Wohnort/Anschrift: ..............................................................................................................<br />
..............................................................................................................<br />
Telefon dienstlich: ….........................................................................................<br />
Handy: ………………………. Privat: ………………………………<br />
Gewünschte Mietzeit vom: .......................................... bis: .......................................<br />
Kurzbegründung des Antrages ggf. Aufstellung der den Antrag begründenden Nachweises:<br />
............................................................................................................……………………………………<br />
............................................................................................................……………………………………<br />
............................................................................................................……………………………………<br />
............................................................................................................……………………………………<br />
............................................................................................................……………………………………<br />
Mit beiliegender Einzugsermächtigung gestatte ich der BMBGmbH, hier als Vertreter der FSU <strong>Jena</strong><br />
handelnd, das Nutzungsentgelt für den zugewiesenen <strong>Park</strong> oder Stellplatz <strong>von</strong> meinem Konto per<br />
Lastschrift einzuziehen.<br />
Mir ist bekannt, dass diese Einzugsermächtigung nur widerruflich ist wenn mehrfach Falschbelastung<br />
erfolgte. Sie gilt nur dann, wenn mir die <strong>Park</strong>erlaubnis erteilt wurde.<br />
Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kre<br />
ditinstituts keine Verpflichtung <strong>zur</strong> Einlösung; anfallende Gebühren gehen zu meinen Lasten. Im Wie<br />
derholungsfall kann die <strong>Park</strong>erlaubnis widerrufen werden.<br />
Die <strong>Park</strong>platzordnung habe ich <strong>zur</strong> Kenntnis genommen <strong>und</strong> erkenne sie ausdrücklich an.<br />
............................................... ...............................................<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />
Bearbeitungsstand: 01/06<br />
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PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />
Beutenberg Management<br />
Betreiber Gesellschaft mbH<br />
Frau Schulz (Tel.: 658140)<br />
HansKnöllStraße 1<br />
07745 <strong>Jena</strong><br />
Ermächtigung zum Einzug des Zahlungsbetrags durch Lastschrift<br />
Hiermit ermächtige ich:<br />
(vollständiger Name <strong>und</strong> Anschrift des Zahlungspflichtigen)<br />
........................................................................................<br />
........................................................................................<br />
die BMBGmbH widerruflich, den <strong>von</strong> mir zu leistenden Betrag für einen <strong>Park</strong> bzw. Stellplatz in Hö<br />
he <strong>von</strong> ........................ € zum Ersten eines jeden Monats <strong>von</strong> meinem Konto<br />
KontoNr.: ..................................................<br />
Bankleitzahl: ..................................................<br />
kontoführendes Kreditinstitut ..................................................<br />
mit Wirkung im Monat des Vertragsbeginnes einzuziehen.<br />
Der jeweilige Tageskontoauszug für die ausgeführte Lastschrift des Einzuges der mtl. Stellplatzmiete<br />
gilt als Quittung <strong>und</strong> ist <strong>von</strong> Ihnen gut aufzubewahren.<br />
Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kre<br />
ditinstituts keine Verpflichtung <strong>zur</strong> Einlösung. Anfallende Gebühren gehen zu meinen Lasten.<br />
............................................... .............................................….<br />
Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers<br />
Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />
Bearbeitungsstand: 01/06<br />
Dokument1 7
PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />
Anlage 3<br />
I. Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />
<strong>Park</strong>platzordnung – Campus Beutenberg<br />
Bei Befahren des Geländes im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg (außerhalb der Erbbauflä<br />
chen) wird diese <strong>Park</strong>platzordnung vom Fahrzeugführer anerkannt <strong>und</strong> befolgt.<br />
II. Geltungsbereich<br />
Die <strong>Park</strong>platzordnung hat Gültigkeit für die gesamte o.g. Liegenschaft.<br />
III. Erhaltung der Betriebssicherheit <strong>und</strong> Ordnung<br />
(1) Im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).<br />
(2) Im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg gilt eine Höchstgeschwindigkeit <strong>von</strong> 20 km/h.<br />
(3) Im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg haben Fußgänger Vorrecht vor Fahrzeugen.<br />
(4) Das Befahren des Infrastrukturbereich Campus Beutenberg erfolgt auf eigene Gefahr.<br />
IV. Einfahrtsberechtigung<br />
(1) Die Nutzung der im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg reservierten <strong>Park</strong> <strong>und</strong> Stellplätze ist<br />
nur Personen gestattet, die eine <strong>Park</strong>erlaubnis erhalten haben.<br />
(2) Die Festlegung des Abs. (1) gilt nicht für:<br />
a) Sonderfahrzeuge (Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz),<br />
b) Lieferfahrzeuge, für die Dauer des Be <strong>und</strong> Entladens,<br />
c) K<strong>und</strong>endienstfahrzeuge, für die Dauer der Dienstleistung,<br />
d) Baufahrzeuge <strong>und</strong> Fahrzeuge technischer Dienste mit * Sondergenehmigung<br />
e) Behindertenfahrzeuge, die über eine (deutlich sichtbar angebrachte*) Sondergenehmigung<br />
verfügen,<br />
(3) Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten werden für die <strong>Park</strong>stellflächen Magnetkarten, Schlüs<br />
sel u.ä. gegebenenfalls gegen eine Kaution ausgegeben.<br />
Der Verlust ist anzeige <strong>und</strong> gebührenpflichtig (Kartensperrung, Wiederbeschaffungskosten usw.).<br />
(4) Die <strong>von</strong> der FriedrichSchillerUniversität beauftragten Mitarbeiter der BMBGmbH sind <strong>zur</strong> Kon<br />
trolle der Einfahrtsberechtigung <strong>und</strong> Erteilung <strong>von</strong> Weisungen im Rahmen dieser <strong>Park</strong>platzord<br />
nung ermächtigt.<br />
Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />
Bearbeitungsstand: 01/06<br />
Dokument1 8
PARKPLATZVEREINBARUNG CAMPUS BEUTENBERG<br />
V. <strong>Park</strong> <strong>und</strong> Stellplätze<br />
(1) Das <strong>Park</strong>en auf reservierten <strong>Park</strong>plätzen im Infrastrukturbereich Campus Beutenberg ist nur Inha<br />
bern einer gültigen <strong>Park</strong>erlaubnis entsprechend der Zuweisung <strong>und</strong> den nach IV, Abs. (2) Ein<br />
fahrtsberechtigten gestattet – letzteren nur für die Dauer der Durchführung entsprechender Aufga<br />
ben (Be/Entladen; ...).<br />
(2) Darüber hinaus ist das <strong>Park</strong>en <strong>und</strong> Abstellen <strong>von</strong> Fahrzeugen nur auf den ausdrücklich dafür vor<br />
gesehenen <strong>und</strong> entsprechend StV0 gekennzeichneten <strong>Stellplätzen</strong> gestattet.<br />
(3) Lokale <strong>und</strong> zeitlich begrenzte Ausnahme <strong>und</strong> Sonderregelungen aus wichtigem Gr<strong>und</strong>, insbeson<br />
dere bei Baumaßnahmen oder <strong>zur</strong> Durchführung <strong>von</strong> Großveranstaltungen, sind möglich<br />
VI. Behandlung <strong>von</strong> Verstößen gegen die <strong>Park</strong>platzordnung<br />
Auf Kosten des Fahrzeughalters bzw. –führers können alle Fahrzeuge umgesetzt oder abge<br />
schleppt werden, die auf dem Gelände des Infrastrukturbereich Campus Beutenberg unberechtigt<br />
oder verkehrswidrig abgestellt bzw. geparkt sind.<br />
VII. Haftung der FriedrichSchillerUniversität / BMBGmbH<br />
(1) Die FriedrichSchillerUniversität <strong>und</strong> die BMBGmbH übernehmen keine Haftung für etwaige<br />
entstehende Personen, Sach <strong>und</strong> Vermögensschäden, die ggf. bei Benutzung der Verkehrsflä<br />
chen incl. Stellplätze eintreten.<br />
(2) Dies gilt insbesondere bei Beschädigung, Einbruch oder Diebstahl des Kraftfahrzeuges <strong>und</strong> auch<br />
beim Umsetzen unberechtigter <strong>und</strong>/oder falsch parkender Fahrzeuge entstehender Schäden.<br />
(3) Die <strong>Park</strong>plätze werden vermietet so wie sie liegen <strong>und</strong> stehen. Eine Verkehrssicherungspflicht,<br />
insbesondere den Winterdienst, übernimmt die FriedrichSchillerUniversität nicht.<br />
VIII. Inkrafttreten<br />
Die <strong>Park</strong>platzordnung tritt am 01.03.2006 in Kraft.<br />
Druckdatum: 12.10.07 <strong>Park</strong>platzvereinbarung Campus Beutenberg<br />
Bearbeitungsstand: 01/06<br />
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