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Durkheim, Anomie und Modernisierung (9)<br />

Empirische Belege zu Durkheims Kriminalitätstheorie (1)<br />

(1) Stabilität von Strafe in mechanischen Gesellschaften<br />

Nur eine Studie zu Stabilität von Strafe in einer puritanischen Kolonie des 17. Jh.:<br />

Tatsächlich konstantes Niveau von Strafen trotz dreier „Kriminalitätswellen“<br />

(Erikson, 1966).<br />

(2) Tendenz zu steigender Toleranz und weniger gewaltförmiger Bestrafung in<br />

modernen Gesellschaften (weg von Repression, hin zu Ausgleich)<br />

Insbesondere „nur“ moralisch verwerfliche Verhaltensweisen scheinen entkriminalisiert<br />

und mehr toleriert zu werden (z.B. Homosexualität, Ehebruch). Allerdings ist<br />

der Rückgang gewaltförmiger Bestrafung nicht allgemein (wenig harte Bestrafung in<br />

einfachen Gesellschaften, harte Bestrafung in absoluten Monarchien, Rückgang der<br />

Körperstrafen in modernen Gesellschaften).<br />

(3) Anstiege kriminellen Verhaltens in Zeiten rapiden sozialen Wandels<br />

Durkheims behauptetem Anstieg von Kriminalität in Frankreich während ökonomischer<br />

Krisen des 19. Jh. steht empirisch ein allgemeiner Rückgang entgegen<br />

(Lodhi & Tilly, 1973).<br />

Durkheim, Anomie und Modernisierung (10)<br />

Beispiel 1: Tötungsdelikte in Russland (Aktenanalysen)<br />

17(30)<br />

Quelle: Pridemore (2007)<br />

18(30)<br />

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