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vom 1. 7. 2010 - Samtgemeinde Boldecker Land

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<strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> - 4 - Nr. 322/<strong>2010</strong><br />

��� Abfuhrtermine<br />

Graue Tonne (Restmüll)<br />

Die Entleerung der Grauen Tonne erfolgt in der Regel alle<br />

14 Tage mittwochs in den ungeraden Kalenderwochen.<br />

Die nächsten Leerungen erfolgen:<br />

Mittwoch, 28.0<strong>7.</strong><strong>2010</strong><br />

Mittwoch, 1<strong>1.</strong>08.<strong>2010</strong><br />

Grüne Tonne<br />

Barwedel, Bokensdorf, Jembke,<br />

Tappenbeck, Weyhausen<br />

Montag, 19.0<strong>7.</strong><strong>2010</strong><br />

Montag, 16.08.<strong>2010</strong><br />

Osloß Dienstag, 20.0<strong>7.</strong><strong>2010</strong><br />

Dienstag, 1<strong>7.</strong>08.<strong>2010</strong><br />

Gelber Wertstoffsack<br />

Barwedel Dienstag, 2<strong>7.</strong>0<strong>7.</strong><strong>2010</strong><br />

Dienstag, 10.08.<strong>2010</strong><br />

Osloß, Bokensdorf, Jembke,<br />

Tappenbeck, Weyhausen<br />

Mittwoch, 28.0<strong>7.</strong><strong>2010</strong><br />

Mittwoch, 1<strong>1.</strong>08.<strong>2010</strong><br />

Braune Biomülltonne:<br />

Die Entleerung der Braunen Biomülltonne erfolgt in der Regel<br />

alle 14 Tage mittwochs in den geraden Kalenderwochen.<br />

Die nächsten Leerungen erfolgen:<br />

Mittwoch, 2<strong>1.</strong>0<strong>7.</strong><strong>2010</strong><br />

Mittwoch, 04.08.<strong>2010</strong><br />

Mittwoch, 18.08.<strong>2010</strong><br />

Schadstoffmobil:<br />

Osloß, Gemeindeverwaltung<br />

Fr., 13.08.<strong>2010</strong>, 13.40-14.10 Uhr<br />

Weyhausen, Laischeweg<br />

Mi., 1<strong>1.</strong>08.<strong>2010</strong>, 16.10-16.40 Uhr<br />

Schadstoffsammlung:<br />

Annahmetermine auf der Zentralen Entsorgungsanlage<br />

Wesendorf:<br />

Samstag, 14.08.<strong>2010</strong>,<br />

8.00-12.00 Uhr<br />

Abfallberatung:<br />

Rechts- und Umweltamt des <strong>Land</strong>kreises Gifhorn,<br />

Mo.–Fr. 8.30–12.00 Uhr und<br />

Do. 14.00–1<strong>7.</strong>00 Uhr,<br />

Tel. 05371 / 82-781, Fax: 05371 / 82788,<br />

e-Mail: abfallwirtschaft@gifhorn.de<br />

Ehrenamtlich tätige Abfallberater<br />

im <strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong><br />

Herr Eicke, Barwedel-Grußendorf, Tel.: 05379 / 257<br />

Mo. - Do. 18.00 - 20.00 Uhr<br />

Frau Rosenthal, Jembke, Tel.: 05366 / 7866<br />

Di - Fr. 18.00 - 20.00 Uhr<br />

Anbringung und Erkennung von Hausnummern<br />

Aus gegebenem Anlass weist die <strong>Samtgemeinde</strong>verwaltung auf<br />

folgendes hin: Polizei, Rettungsdienste und die Feuerwehr müssen<br />

bei Einsätzen die Hausnummern deutlich erkennen können, damit<br />

sie den Bürgern umgehend Hilfe leisten können. Es ist für jeden<br />

Bürger ein persönliches Anliegen, dass bei Notrufen die Polizei,<br />

die Feuerwehr oder der Rettungsdienst das eigene Grundstück<br />

schnell findet. Damit verbunden ist, dass jeder Bürger dafür Sorge<br />

zu tragen hat, dass seine Hausnummer an der Straßenseite des<br />

Hauptgebäudes (und zwar unmittelbar an der der Grundstückszuwegung<br />

nächstliegenden Ecke des Gebäudes) deutlich sichtbar in<br />

einer Höhe von 2,00 m bis 2,50 m angebracht ist. Die Größe von<br />

25 x 25 cm soll nicht überschritten werden und es sind arabische<br />

Zahlen mit einer Mindesthöhe von 10 cm zu verwenden. Jede<br />

Hausnummer muss stets leserlich, in ordnungsgemäßen Zustand<br />

und ihrer Gestaltung nach als Hausnummer erkennbar sein. Sind<br />

mehrere Gebäude nur über einen gemeinschaftlichen Weg von der<br />

Straße aus zu erreichen, so sind die Hausnummern aller an dem<br />

Weg liegenden Gebäude in einheitlicher Form zusätzlich auf dem<br />

an den zur öffentlichen Straße gelegenen Grundstück bzw. Gebäude<br />

anzubringen. Dies gilt auch wenn sich auf einem Grundstück<br />

mehrere Gebäude mit unterschiedlichen Hausnummern, die nur<br />

über eine gemeinsame Zuwegung von der Straße aus zu erreichen<br />

sind, befinden. Diese Angaben beruhen auf § 9 der Verordnung<br />

zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der <strong>Samtgemeinde</strong><br />

<strong>Boldecker</strong> <strong>Land</strong> (Gefahrenabwehrverordnung). Wer vorsätzlich<br />

oder fahrlässig den Geboten und Verboten des § 9 Gefahrenabwehrverordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig.<br />

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 €<br />

geahndet werden.<br />

Hiermit werden alle Bürger, die noch keine bzw. keine korrekte<br />

Hausnummerierung vorgenommen haben, aufgefordert dies umgehend<br />

zu tun. Ausführliche Angaben zur Hausnummerierung<br />

finden Sie im Internet unter www.boldecker-land.de / Rathaus &<br />

Verwaltung / Mitarbeiter / Knoll / Ordnungswidrigkeiten / Gefahrenabwehrverordnung<br />

§ 9.<br />

��� Menschen<br />

Neueinstellung im Rathaus<br />

Guten Tag, mein Name ist Annika<br />

Selke, ich habe meine Ausbildung<br />

bei der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Boldecker</strong><br />

<strong>Land</strong> erfolgreich abgeschlossen. Seit<br />

dem 28.06.<strong>2010</strong> bin ich als Elternzeitvertretung<br />

für folgende Angelegenheiten<br />

zuständig: Öffentlichkeitsarbeit<br />

und das Mitteilungsblatt<br />

sowie Steuern & Gebühren für die<br />

Mitgliedsgemeinden Osloß und<br />

Weyhausen. Ich freue mich auf die<br />

neuen Erfahrungen, die ich sammeln<br />

werde und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit mit den Kollegen<br />

und Kolleginnen sowie mit den Bürgern und Bürgerinnen<br />

der <strong>Samtgemeinde</strong>.

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