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Echo Nr.116 - MTV Seesen

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<strong>Echo</strong> <strong>Nr.116</strong><br />

Minderjährige können ohne Probleme Übungsleiter sein<br />

Sind Minderjährige Übungsleiter haftpflichtversichert?<br />

Viele Vereine sind heutzutage froh, wenn ihnen genügend Übungsleiter/innen fiir den Vereinsbetrieb<br />

zur Verfügung stehen. Darunter sind in der Regel auch zahlreiche Minderjährige, die ihrer Aufgabe<br />

mit viel Enthusiasmus nachgehen. Aber wie sieht es eigentlich mit dem Versicherungsschutz aus,<br />

wenn einer Person, die einem minderjährigen Übungsleiter anvertraut wurde, etwas passiert?<br />

Übungsleiter können im Sinne von § 662 ff. BGB sowohl unentgeltlich mit einem Anspruch auf<br />

Aufwandsentschädigung als auch gegen ein Entgelt (§ 611 BGB) fiir einen Verein tätig werden.<br />

Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob der Übungsleiter minderjährig ist oder nicht. Das Gesetz<br />

schließt die Übungsleitertätigkeit von Minderjährigen also nicht aus. Da es sich bei dieser Altersgruppe<br />

aber um einen in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkten Jugendlichen handelt, bedarf es in<br />

solchen Fällen der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 107 BGB. Ausgangspunkt für<br />

die Haftungsfrage ist zunächst eine Absichtserklärung, zum Beispiel eine Kursanmeldung zwischen<br />

einem Teilnehmer und einem Verein. Der Verein beauftragt anschlie- ßend einen Übungsleiter mit<br />

der Wahrnehmung und Leitung dieser Aufgabe und haftet dadurch gern. § 278 BGB fiir seine<br />

Erfüllungsgehilfen im Außenverhältnis - im Innenverhältnis kann er diese bei vorsätzlich oder grob<br />

fahrlässigen Handlungen in Regress nehmen. Gemäß § 832 BGB haftet der Verein bei Delikten als<br />

Aufsichtspflichtiger fiir die von ihm eingesetzten Übungsleiter. Der Übungsleiter selbst haftet<br />

hingegen aus I § 823 BGB. Die Haftungsfrage ist also unabhängig von der Volljährigkeit zu<br />

betrachten, so dass auch vom Grundsatz her minderjährige Übungsleiter vom Verein eingesetzt<br />

werden können. Ob einem minderjährigen Übungsleiter eine Gruppe anvertraut werden kann, muss<br />

der Vereinsvorstand jeweils im Einzelfall entscheiden. Dabei sollte er den minderjährigen Übungsleiter<br />

im Hinblick auf seine fachliche und menschliche Eignung sorgfältig aussuchen und diesen bei<br />

der Ausübung seiner Tätigkeit auch regel- mäßig überwachen. Ob der minderjäh-rige Übungsleiter<br />

eine Trainerlizenz hat, ist für den Versicherungsschutz nicht ausschlaggebend.<br />

Bei einem Minderjährigen ist bei der Haftungsfrage zusätzlich zu berücksichtigen, ob dieser die<br />

Gefährlichkeit seines Tuns erkennen konnte (§ 828 BGB). Die Frage der (eingeschränkten)<br />

Strafmündigkeit bei 14 bis l8-jährigen spielt bei der zivilrechtlichen Haftung keine Rolle. Im<br />

Sportversicherungsvertrag, der zwischen den Landessportbünden/-verbänden und der ARAG<br />

Sportversicherung geschlossen wurde, besteht Versicherungsschutz für Sportorganisationen und<br />

deren Einzelmitglieder, Erfiillungsgehilfen und Mitarbeiter. Dementsprechend ist für alle Übungsleiter<br />

bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Versicherungsschutz im Rahmen der Sportversicherungsverträge<br />

gegeben. Hardy Fender<br />

50<br />

<strong>Echo</strong> <strong>Nr.116</strong><br />

Ungebremster Einwohnerschwund in <strong>Seesen</strong> – 154 (Bürger) weniger im 2. Halbjahr !<br />

Man hatte die Entwicklung zwar befürchtet; der tatsächliche Einwohnerschwund, den die Harzstadt<br />

<strong>Seesen</strong> im zweiten Halbjahr 2007 zu verkraften hatte, überraschte dennoch: Ende des Jahres nämlich<br />

zählte man 154 Bürgerinnen und Bürger weniger als noch zur Jahresmitte 2007, und das bedeutet, dass<br />

die Zahl der <strong>Seesen</strong>er von 21286 auf 21132 sank. Ein Nachricht, die wohl niemanden freuen dürfte –<br />

vor allem den Einzelhandel und den Stadtkämmerer nicht. Beim Einzelhandel wird der nach wie vor<br />

ungebremste Einwohner-Rückgang nicht ohne Auswirkungen auf die Umsätze bleiben, und der<br />

Stadtkämmerer, Rolf-Dieter Spötter, wiederum muss mit Mindereinnahmen bei den Zuweisungen in<br />

einer Größenordnung von bis zu 60.000 Euro rechnen.<br />

Nun bildet die Stadt <strong>Seesen</strong> natürlich keine Ausnahme, wenngleich die Verluste in dreistelliger Höhe<br />

schon schmerzen. Nach Angaben des Niedersächsischen Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie<br />

mussten nämlich auch der Landkreis Goslar und die meisten der Städte und<br />

Gemeinden wieder einmal zum Teil kräftig Federn lassen – der Landkreis Goslar beispielsweise weiß<br />

jetzt noch 148.091 Einwohner in seinen Grenzen – 983 weniger als Mitte letzten Jahres. Wie gesagt:<br />

Die meisten Städte und Gemeinden mussten die Einwohnerzahlen abermals nach unten hin korrigieren<br />

– einzig Clausthal-Zellerfeld und Wallmoden hatten leichte Zuwächse zu verzeichnen. Am stärksten<br />

vom Bevölkerungsrückgang im zweiten Halbjahr 2007 betroffen war übrigens die Stadt Goslar, und die<br />

Bergstadt St. Andreasberg rutschte im vergangenen Jahr gar erstmals unter die 2000-Einwohner-Marke.<br />

An den Ursachen für diese Negativ-Bilanz hat sich den vorliegenden Angaben der Statistiker zufolge<br />

im Vergleich zu den Vorjahren nicht viel geändert. So standen beispielsweise im vergangenen Jahr im<br />

Landkreis Goslar der ohnehin nicht gerade üppigen Geburtenrate von 931 Geburten 1963 Sterbefälle<br />

gegenüber; es gab also erneut ein deutliches Geburtendefizit; kommentierte ein Sprecher der Kreisverwaltung<br />

denn auch: „Der Bevölkerungsrückgang basiert mithin vorrangig auf der Tatsache, dass<br />

aufgrund des hohen Anteils älterer Landkreis-Einwohner mehr Menschen sterben als hier geboren<br />

werden“. Hinzu komme noch der sogenannte Wanderungssaldo, der sich im letzten Jahr auf einen<br />

„Verlust“ von 534 Einwohner belief; will heißen: Den 4979 Einwohnern, die es neu in den Landkreis<br />

Goslar zog, standen 5513 gegenüber, die ihm den Rücken kehrten. Übrigens: Nennenswerte Wanderungsgewinne<br />

gab es in Bad Harzburg (143 neue Einwohner), während die meisten Fortzüge in Langelsheim<br />

(-124) zu verzeichnen waren. Ein kurzer Blick auf die Entwicklung im Landkreis: Altenau schrumpfte<br />

um 42 Einwohner von 1.939 auf 1.897; Wildemann um 23 von 1.140 auf 1.117; Schulenberg um 5 von<br />

306 auf 301; St. Andreasberg um 37 von 1.987 auf 1.950; Braunlage um 87 von 5.016 auf 4.929; Bad<br />

Harzburg um 28 von 22.393 auf 22.365; Goslar um 259 von 42.743 auf 42.484; Langelsheim um 127<br />

von 12.866 auf 12.739; <strong>Seesen</strong> um besagte 154 von 21.286 auf 21.132; Vienenburg um 64 von 11.108<br />

auf 11.044; Liebenburg um 120 von 9.253 auf 9.133; Hahausen um 12 von 919 auf 907 und Lutter um<br />

34 von 2.408 auf 2.374. Äußerst geringe Zuwächse konnten lediglich Clausthal-Zellerfeld (um sechs<br />

Einwohner von 14.663 auf 14.669) und Wallmoden (um drei Einwohner von 1.047 auf 1050)<br />

verzeichnen.<br />

Was bedeutet das für den <strong>MTV</strong> <strong>Seesen</strong>?<br />

Der sich als stetige Tendenz abzeichnenede Einwohnerschwund <strong>Seesen</strong>s hat sicherlich<br />

zukünftig auch negative Auswirkungen auf den Mitgliederstand der Sportvereine. Hinzu<br />

kommt noch die Problematik von Schulunterricht bis in den späten Nachmittag hinein, bzw.<br />

das Aufkommen von Ganztagsschulen. Für die <strong>Seesen</strong>er Sportvereine sicherlich keine leichte<br />

Aufgabe, besonders auch , was die Aufstellung von Mannschaften betrifft.<br />

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