BEGRÜNDUNG - Gemeinde Mengkofen
BEGRÜNDUNG - Gemeinde Mengkofen
BEGRÜNDUNG - Gemeinde Mengkofen
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
Entwurfsbearbeitung<br />
Flächennutzungsplan:<br />
Aufgestellt:<br />
Straßkirchen, den 12. Oktober 2010<br />
Überarbeitet am 24. April 2012<br />
........................................................................<br />
Willi Schlecht Dipl.-Ing. (FH)<br />
<strong>Mengkofen</strong>, den ........................................<br />
........................................................................<br />
Karl Maier – 1. Bürgermeister<br />
<strong>BEGRÜNDUNG</strong><br />
Entwurfsfassung vom 12. Oktober 2010<br />
Überarbeitet am 24. April 2012<br />
Entwurfsbearbeitung<br />
Landschaftsplan:<br />
Aufgestellt:<br />
Iggensbach, den 12. Oktober 2010<br />
Überarbeitet am 24. April 2012<br />
........................................................................<br />
Ursula Jocham Landschaftsarchitektin
Inhaltsverzeichnis<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
1. Einführung ..................................................................................................................6<br />
1.1 Anlass und Planungsauftrag ...................................................................................6<br />
1.2 Rechtsgrundlagen, Ziele und Aufgaben ..............................................................6<br />
1.3 Planungsablauf ........................................................................................................7<br />
1.4 Beteiligte Behörden, Dienststellen und Verbände ..............................................8<br />
2. Vorgaben übergeordneter Planungen .................................................................9<br />
2.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern ................................................................9<br />
2.2 Regionalplan Region Landshut (13) ......................................................................9<br />
2.3 Sonstige fachliche Programme und Planungen .............................................. 14<br />
2.3.1 Agrarleitplan .......................................................................................................... 14<br />
2.3.2 Waldfunktionsplan ................................................................................................ 15<br />
2.3.3 Wasserrechtliche Planungen ............................................................................... 16<br />
2.4 Naturschutzrechtliche Planungen und Vorgaben ........................................... 16<br />
2.4.1 Arten- und Biotopschutzprogramm .................................................................... 25<br />
2.4.1.1 Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Dingolfing Landau (ABSP) ..... 25<br />
2.4.1.2 Landschaftliches Leitbild ...................................................................................... 25<br />
2.4.1.3 Ziele und Maßnahmen des ABSP für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> .................. 27<br />
2.4.2 Amtliche Biotopkartierung Bayern und geschützte Biotope gem. Art. 13d<br />
BayNatSchG .......................................................................................................... 28<br />
2.4.3 Schutzgebiete und Schutzobjekte ..................................................................... 32<br />
2.4.4 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ................................................................... 32<br />
2.5 Bau- und Bodendenkmäler ................................................................................. 32<br />
3. Situationsanalyse, Entwicklungsprogramm und Ziele der <strong>Gemeinde</strong> .......... 33<br />
3.1 Siedlungsstruktur .................................................................................................... 33<br />
3.2 Lage im Raum (Straßenwegenetz) ..................................................................... 34<br />
3.3 Geschichtlicher Abriss, Bau- und Bodendenkmäler ........................................ 35<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 1 -
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
3.4 Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur ................................................................ 37<br />
3.4.1 Bevölkerungsentwicklung und -aufbau ............................................................. 37<br />
3.4.2 Bildungswesen ....................................................................................................... 41<br />
3.4.3 Land- und Forstwirtschaft ..................................................................................... 42<br />
3.4.4 Verarbeitendes Gewerbe / Bauhauptgewerbe .............................................. 44<br />
3.4.5 Bautätigkeit und Wohnungswesen..................................................................... 45<br />
3.4.6 Fremdenverkehr .................................................................................................... 47<br />
3.4.7 Heime der Altenhilfe ............................................................................................. 48<br />
3.4.8 Gesundheitswesen................................................................................................ 48<br />
3.5 Infrastruktur ............................................................................................................. 49<br />
3.5.1 Straßenverkehr ....................................................................................................... 49<br />
3.5.2 Schienenverkehr.................................................................................................... 50<br />
3.5.3 Öffentliche Verkehrsmittel ................................................................................... 50<br />
3.6 Wasserversorgung, Brandschutz ......................................................................... 50<br />
3.7 Energieversorgung ................................................................................................ 51<br />
3.7.1 Elektroenergie ........................................................................................................ 51<br />
3.7.2 Regenerative Energien ........................................................................................ 52<br />
3.7.3 Gasversorgung ...................................................................................................... 58<br />
3.8 Abwasserbeseitigung ........................................................................................... 59<br />
3.9 Abfallbeseitigung .................................................................................................. 59<br />
3.10 Telekommunikation ............................................................................................... 60<br />
3.11 Gemeinbedarfsflächen ....................................................................................... 60<br />
3.11.1 Schulen ................................................................................................................... 60<br />
3.11.2 Öffentliche Gebäude .......................................................................................... 60<br />
3.11.3 Sportanlagen ......................................................................................................... 61<br />
3.11.4 Pfarreien/Kirchen .................................................................................................. 62<br />
3.11.5 Friedhöfe ................................................................................................................ 64<br />
3.11.6 Feuerwehren .......................................................................................................... 64<br />
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PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 2 -
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DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
3.12 Kulturelle Einrichtungen ........................................................................................ 65<br />
3.12.1 Büchereien ............................................................................................................. 65<br />
3.12.2 Vereine und sonstige Verbände ......................................................................... 65<br />
3.13 Räumliche und strukturelle Einordnung ............................................................. 65<br />
3.13.1 Historische Orts- und Ortskerngebiete ................................................................ 66<br />
3.13.2 Dorfgebiet (MD) / Mischgebiet (MI) ................................................................... 66<br />
3.13.3 Allgemeines Wohngebiet (WA) .......................................................................... 67<br />
3.13.4 Gewerbegebiet (GE) ........................................................................................... 68<br />
3.13.5 Industriegebiet (GI) ............................................................................................... 68<br />
3.13.6 Sondergebiet (SO) ................................................................................................ 68<br />
3.13.7 Sonstige Siedlungsflächen ................................................................................... 68<br />
4. Natürliche Grundlagen der Planung .................................................................. 69<br />
4.1 Naturräumliche Gliederung ................................................................................ 69<br />
4.2 Geologie und Böden ............................................................................................ 70<br />
4.3 Klima ....................................................................................................................... 71<br />
4.4 Potentiell natürliche Vegetation ......................................................................... 71<br />
4.5 Gewässer, Wasserhaushalt .................................................................................. 73<br />
4.6 Landschaftsökologische Raumgliederung ........................................................ 74<br />
5. Konflikte .................................................................................................................. 76<br />
5.1 Fehlende Ortsrandbegrünung ............................................................................ 77<br />
5.2 Fehlende Vernetzungsstrukturen an den Gräben und Bächen ..................... 77<br />
5.3 Fehlende Vernetzungsstrukturen in der Landschaft ......................................... 78<br />
5.4 Strukturarme Landschaftsbereiche .................................................................... 78<br />
5.5 Fehlende Waldränder .......................................................................................... 78<br />
6. Ziele und Maßnahmen ......................................................................................... 78<br />
6.1 Maßnahmen im Siedlungsbereich ...................................................................... 79<br />
6.2 Maßnahmen in der Landschaft zum Biotopverbund....................................... 80<br />
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
6.2.1 Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt in der<br />
Landschaft ............................................................................................................. 80<br />
6.2.2 Gebiete mit besonderer Bedeutung für Vernetzungsstrukturen .................... 81<br />
6.2.3 Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt an Gewässern 81<br />
6.2.4 Strukturarme Gebiete ........................................................................................... 82<br />
6.3 Vorhandene Gehölzstrukturen sichern und erhalten....................................... 82<br />
6.4 Flächen für die Landwirtschaft ............................................................................ 82<br />
6.4.1 Dauergrünland erhalten ...................................................................................... 82<br />
6.4.2 Potentiell erosionsgefährdete Ackerlagen........................................................ 82<br />
6.5 Flächen für die Forstwirtschaft ............................................................................. 83<br />
6.5.1 Bestehende Laubwälder, Mischwälder und Feuchtwälder erhalten und<br />
optimieren .............................................................................................................. 83<br />
6.5.2 Bestehende Nadelwaldforste - Umbau in standortgerechte Mischwälder<br />
anstreben ............................................................................................................... 83<br />
6.5.3 Erhaltung, Verbesserung und Neupflanzung von natürlichen Waldrändern 83<br />
6.6 Maßnahmen zum Schutz wertvoller Flächen .................................................... 84<br />
6.6.1 Erhalt, Verbesserung von Biotopen .................................................................... 84<br />
6.7 Planungshinweise zur Raumordnung ................................................................. 84<br />
6.7.1 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete .................................................................. 84<br />
7. Darstellung im FNP / Bewertung potenzieller Siedlungszuwachsflächen ..... 84<br />
7.1 Wohnbauflächen .................................................................................................. 84<br />
7.2 Gemischte Bauflächen ........................................................................................ 86<br />
7.3 Gewerbliche Bauflächen .................................................................................... 88<br />
7.4 Sonderbauflächen ................................................................................................ 89<br />
7.5 Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf ....................... 89<br />
8. Sonstige Darstellungen im Flächennutzungsplan ............................................. 90<br />
8.1 Flächen für den überörtlichen Verkehr .............................................................. 90<br />
8.2 Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen ........................................................ 90<br />
8.3 Abgrabungen für die Gewinnung von Bodenschätzen ................................. 90<br />
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- 4 -
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
9. Anhang ................................................................................................................... 91<br />
9.1 Verzeichnis der Abbildungen .............................................................................. 91<br />
9.2 Liste der örtlichen Vereine und sonstigen Verbände ...................................... 91<br />
9.3 Liste der Baudenkmäler........................................................................................ 94<br />
9.4 Liste der Bodendenkmäler ................................................................................... 97<br />
9.5 Abkürzungen, Worterklärungen ........................................................................ 104<br />
9.6 Literaturverzeichnis/Quellen .............................................................................. 104<br />
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
1. Einführung<br />
1.1 Anlass und Planungsauftrag<br />
Für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Mengkofen</strong> liegt ein rechtsgültiger Flächennutzungsplan mit<br />
Landschaftsplan vor, der am 13.08.1986 genehmigt wurde. Der Flächennutzungsplan wurde<br />
vom Ingenieurbüro Coplan GmbH, Dipl.-Ing. P. Kessler Eggenfelden erstellt, der<br />
Landschaftsplan vom Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing. W. Goetz München.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Mengkofen</strong> hat am 29.09.2008 beschlossen, einen neuen<br />
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan aufzustellen. Für die Erstellung des<br />
Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan wurde die Planungsgemeinschaft Ingenieurbüro<br />
Dipl.-Ing. (FH) Willi Schlecht aus Straßkirchen und Planungsbüro Jocham + Kellhuber aus<br />
Iggensbach beauftragt.<br />
Die Einleitung des Verfahrens erfolgte vor dem Hintergrund veränderter Planungsabsichten mit<br />
dem Ziel der Prüfung und Aktualisierung der Planinhalte. Die seit 1986 erstellen Bebauungspläne<br />
und die Deckblätter zum Flächennutzungsplan sollen im aktuellen Flächennutzungsplan<br />
eingearbeitet werden. Die landschaftsplanerischen Belange werden überprüft, aktualisiert und<br />
integriert.<br />
1.2 Rechtsgrundlagen, Ziele und Aufgaben<br />
Die Aufstellung von Flächennutzungsplänen ist im Baugesetzbuch in der derzeit gültigen<br />
Fassung (BauGB, zuletzt geändert am 01.07.2009), die der Landschaftspläne ist im Bayerischen<br />
Naturschutzgesetz (BayNatSchG, zuletzt geändert am 23.12.2005) geregelt.<br />
Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen die Bauleitpläne „eine nachhaltige städtebauliche<br />
Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte<br />
Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern<br />
und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln“.<br />
Die Planungshoheit beider Bauleitpläne liegt bei den Kommunen (§ 2 Abs. 1 BauGB, Art. 3 Abs.<br />
2 BayNatSchG).<br />
Nach Art. 3 Abs. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind in den Landschaftsplänen die<br />
örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege darzustellen.<br />
Der Landschaftsplan ist von der <strong>Gemeinde</strong> aufzustellen. Er unterliegt als integrierter Bestandteil<br />
des Flächennutzungsplanes dem Genehmigungsverfahren gemäß Baugesetzbuch und ist<br />
behördenverbindlich. Er ist somit auch Grundlage für nachgeschaltete Planungen, wie<br />
Grünordnungs- und Rekultivierungspläne. In den Folgeplanungen können die Planungsziele<br />
und Maßnahmen des Landschaftsplanes umgesetzt und verwirklicht werden.<br />
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PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Nach §§ 3 und 4 BauGB ist der Landschaftsplan in die gemeindliche Abwägung aller<br />
öffentlichen und privaten Belange mit einzubeziehen.<br />
Mit seiner Erstellung kommen die <strong>Gemeinde</strong>n außerdem der Zielsetzung des Art. 141 der<br />
Verfassung des Freistaates Bayern nach (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der<br />
kulturellen Überlieferung; Recht auf Naturgenuss).<br />
Die Eingriffsregelung ist im Baugesetzbuch integriert (§ 1a BauGB). Die <strong>Gemeinde</strong>n sind<br />
verpflichtet, die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, also bereits auf der Ebene des<br />
Flächennutzungs- mit Landschaftsplanes, anzuwenden. D.h. es ist im Einzelfall zu prüfen und<br />
abzuwägen, ob für neue Bauflächen Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe in den<br />
Naturhaushalt erforderlich sind.<br />
Im Landschaftsplan sind daher Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich oder zum Ersatz<br />
der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft darzustellen (Art. 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b<br />
BayNatSchG). Ebenso sind Maßnahmen zum Aufbau eines Biotopverbundsystems darzustellen<br />
(Art. 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2d).<br />
Der Landschaftsplan stellt ein langfristiges, fachübergreifendes Entwicklungskonzept für das<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Mengkofen</strong> dar, in dem menschliche Nutzungsansprüche, Notwendigkeiten<br />
eines intakten Naturhaushaltes und landschaftsästhetische Anforderungen untersucht werden.<br />
Mit seinen umfassenden Informationen über die Landschaft sollte er Planungsgrundlage bei<br />
der gemeindlichen Bauleitplanung, bei Nutzungsänderungen und Fachplanungen aller Art<br />
sein.<br />
1.3 Planungsablauf<br />
� Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB vom : 29.09.2008<br />
� öffentliche Bekanntmachung über Aufstellungsbeschluss am : 30.09.2008<br />
� Vorgezogene Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB vom : 18.10.-22.11.2010<br />
� Vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
gemäß § 3 (1) BauGB vom : 18.10.-22.11.2010<br />
� Billigungs- und Auslegungsbeschluss des 1. Planentwurfs<br />
gemäß § 3 (2) BauGB am : 21.02.2011<br />
� Bekanntmachung des 1. Planentwurfes gemäß § 3 (2) am : …………………<br />
� Öffentliche Auslegung des 1. Planentwurfs vom : …………-………<br />
� Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 1. Planentwurf<br />
gemäß § 4 (1) BauGB am: …………………<br />
� Billigungs- und Auslegungsbeschluss des 1. Planentwurfs<br />
gemäß § 3 (2) BauGB am : …………………<br />
� Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen am : …………………<br />
� Feststellungsbeschluss vom : …………………<br />
� Rechtswirksamkeit durch ortsübliche Bekanntmachung am : …………………<br />
Grundlage des Landschaftsplanes ist eine detaillierte Bestandsaufnahme im Gelände mit Hilfe<br />
von Luftbildern. Daneben werden Daten über Elemente der natürlichen Umwelt, wie z.B.<br />
Boden, Wasserhaushalt, Klima, Pflanzen- und Tierwelt erhoben und dargestellt.<br />
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DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Auf der Basis der Bestandsaufnahme ist die Landschaft einer eingehenden ökologischen<br />
Bewertung zu unterziehen. Naturpotential und Landschaftsbild sind hinsichtlich ihrer<br />
Belastbarkeit und bereits vorhandener Landschaftsschäden zu überprüfen.<br />
Im Planungsteil wird eine Gesamtkonzeption für den Landschafts- und Siedlungsraum<br />
erarbeitet. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des<br />
Naturschutzes und der Landschaftspflege werden aufgezeigt; bei Nutzungskonflikten werden<br />
Lösungsmöglichkeiten angeboten.<br />
1.4 Beteiligte Behörden, Dienststellen und Verbände<br />
1. Amt für Landwirtschaft und Forsten, Landau a. d. Isar<br />
2. Bay. Bauernverband, Landau a. d. Isar<br />
3. Bay. Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Bodendenkmalpflege, Regensburg<br />
4. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Strohhofer Josef, <strong>Mengkofen</strong><br />
5. DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München<br />
6. Amt für ländliche Entwicklung, Landau a. d. Isar<br />
7. Energieversorgung E.ON Bayern KC Altdorf<br />
8. DT Netzproduktion GmbH, TI NL Süd, PTI 12, Regensburg<br />
9. E-Plus Mobilfunk GmbH & Co.KG, München<br />
10. Kreisbrandrat Alfons Weinzierl, Dingolfing<br />
11. Landratsamt Dingolfing-Landau, Dingolfing<br />
Untere Bauaufsichtsbehörde<br />
Untere Immissionsschutzbehörde<br />
Untere Naturschutzbehörde<br />
Kreisstraßenbaubehörde<br />
Gesundheitsbehörde<br />
12. Mobilfunknetzbetreiber<br />
13. Staatliches Gesundheitsamt, Dingolfing<br />
14. Wasserwirtschaftsamt, Landshut<br />
15. Wasserzweckverband Mallersdorf<br />
16. Zweckverband zur Wasserversorgung der Aitrachtalgruppe, Straubing<br />
17. Regierung von Niederbayern, Höhere Planungsbehörde, Landshut<br />
18. Regierung von Niederbayern, Regionaler Planungsverband, Landshut<br />
19. Vermessungsamt Landau<br />
20. Abfallwirtschaftsverband Eggenfelden<br />
21. Staatliches Bauamt, Landshut<br />
22. <strong>Gemeinde</strong> Laberweinting<br />
23. <strong>Gemeinde</strong> Moosthenning<br />
24. <strong>Gemeinde</strong> Leiblfing<br />
25. VG Ergoldsbach - <strong>Gemeinde</strong> Bayerbach<br />
26. VG Wörth a. d. Isar - <strong>Gemeinde</strong> Wenig<br />
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DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
2. Vorgaben übergeordneter Planungen<br />
Wie die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, so steht der<br />
Flächennutzungsplan selbst im Kontext eines übergreifenden Systems räumlicher Planung. Er ist<br />
in das System der landesplanerischen Vorgaben eingebunden.<br />
2.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern<br />
Das Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> ist im Landesentwicklungsprogramm Bayern (2006) als<br />
allgemeiner ländlicher Raum festgelegt. <strong>Mengkofen</strong> selbst ist als Kleinzentrum eingestuft.<br />
„Die Kleinzentren sollen die Versorgung der Bevölkerung ihrer Nahbereiche mit Gütern und<br />
Dienstleistungen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundbedarfs sicherstellen. Die<br />
Kleinzentren sowie deren Nahbereiche sollen von den regionalen Planungsverbänden gem.<br />
den Zielen A II 2.1.3 und 2.1.4 bestimmt werden.“ (Auszüge aus dem<br />
Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006, Bayerische Staatsregierung)<br />
2.2 Regionalplan Region Landshut (13)<br />
Aus dem Regionalplan Bayern, Region 13 (Landshut), in der Fassung vom 16.10.1985, mit den<br />
Änderungen (aktueller Stand 19.01.2008) sind folgende Ziele für die Marktgemeinde<br />
<strong>Mengkofen</strong> von Bedeutung (Regionaler Planungsverband Landshut):<br />
Teil A - Überfachliche Ziele:<br />
<strong>Mengkofen</strong> ist im Regionalplan als Kleinzentrum bestimmt (Regionaler Planungsverband<br />
Landshut). Die Marktgemeinde orientiert sich zentralörtlich zum Mittelzentrum Dingolfing sowie<br />
zu den Oberzentren Straubing und Landshut.<br />
Im Süden führt am Planungsgebiet die überregionale Entwicklungsachse München - Landshut -<br />
Deggendorf vorbei. Im Osten liegt die überregionale Entwicklungsachse Burghausen - Landau -<br />
Cham (B 20).<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> soll die Ziele und Grundsätze zur nachhaltigen überfachlichen<br />
Raumentwicklung erfüllen.<br />
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DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Auszüge aus dem Regionalplan Landshut, Stand 19.01.2008):<br />
Teil A Überfachliche Ziele:<br />
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- 10 -<br />
„Die Region soll zur Sicherung der Lebensbedingungen künftiger Generationen in ihrer<br />
Gesamtheit und in ihren Teilräumen nachhaltig entwickelt werden. In allen Teilräumen der<br />
Region sollen möglichst gleichwertige und gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen erhalten<br />
bzw. geschaffen werden.“<br />
Teil B Fachliche Ziele:<br />
(I) Natur und Landschaft<br />
(1) Leitbild der Landschaftsentwicklung<br />
Der Wald soll erhalten werden.<br />
(2) Sicherung, Pflege und Entwicklung der Landschaft<br />
(2.1) Sicherung der Landschaft<br />
(2.1.1) Landschaftliche Vorbehaltsgebiete<br />
(2.1.1.1) Als landschaftliche Vorbehaltsgebiete werden folgende Gebiete ausgewiesen:<br />
- im Landschaftsraum Donau-Isar-Hügelland:<br />
14 Bach- und Flusstäler sowie Hügellandgebiete mit hohem Anteil<br />
schutzwürdiger Lebensräume im Donau-Isar-Hügelland<br />
15 Großflächige Wälder im Donau-Isar-Hügelland<br />
16 Südliche Randzone des Donau-Isar-Hügellandes<br />
(II) Siedlungswesen<br />
In einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet soll den Belangen des<br />
Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommen.<br />
(9) Freizeitwohngelegenheiten in größerem Umfang sollen grundsätzlich in größeren<br />
Siedlungseinheiten oder in Anbindung daran errichtet werden.<br />
(III) Land- und Forstwirtschaft<br />
(1) Landwirtschaft<br />
In der Region soll eine Landbewirtschaftung, die durch eine bäuerlich betriebene<br />
Landwirtschaft und die Zusammenarbeit von Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben<br />
gekennzeichnet ist, erhalten werden. Insbesondere soll auf die Erhaltung<br />
leistungsfähiger Vollerwerbsbetriebe hingewirkt werden.
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
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- 11 -<br />
(1.5) Bei der landwirtschaftlichen Nutzung soll den Erfordernissen des Gewässerschutzes<br />
insbesondere im tertiären Hügelland verstärkt Rechnung getragen werden. Vor allem<br />
soll der Abschwemmung des Bodens und der Auswaschung von Nährstoffen<br />
entgegengewirkt werden.<br />
Starke Bodenabschwemmungen und die Auswaschung von Nährstoffen aus dem<br />
Boden können zu schädlichen Verunreinigungen der Gewässer und des Grundwassers<br />
führen, was die Versorgung der Region mit chemisch unbelastetem Trinkwasser<br />
gefährden und damit eine wesentliche natürliche Lebensgrundlage zerstören kann.<br />
(2) Forstwirtschaft<br />
(2.1) Auf den Umbau ertragsschwacher und entmischter, instabiler Bestände im tertiären<br />
Hügelland in leistungsfähige, standortgerechte Mischwälder soll hingewirkt werden.<br />
Leistungsfähige, standortgerechte Mischwälder ermöglichen die Erzielung höherer<br />
Erträge als entmischte, instabile Waldbestände und sind weniger schädlings-, brand,-<br />
windwurf- und schneebruchgefährdet. Mischwälder erfüllen besser ihre Biotop-,<br />
Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Sie können wesentlich zur Stabilisierung des<br />
Naturhaushalts beitragen. Durch die nachhaltige Lieferung des Rohstoffes Holz sichern<br />
leistungsfähige Mischwälder krisenfeste Arbeitsplätze.<br />
(IV) Rohstoffsicherung<br />
(1) Allgemeines<br />
(1.1) Zur Deckung des regionalen und, soweit erforderlich, des überregionalen Bedarfs an<br />
Rohstoffen sollen Vorkommen erkundet und Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
Rohstoffgewinnung ausgewiesen werden. Großflächige Abbauvorhaben vorrangig auf<br />
diese Vorrang- und Vorbehaltsgebiete konzentriert werden.<br />
(1.2) In den Vorranggebieten sollen der geregelte Abbau unter Berücksichtigung der<br />
betroffenen Belange und die nachfolgende Rekultivierung sofort nach Abbau<br />
entsprechend einem Gesamtkonzept vorgenommen werden. Die Abbaumaßnahmen<br />
innerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sollen bereits die künftige Nutzungsart<br />
beachten.<br />
(1.5) Einer teilweisen Renaturierung der Abbaustellen soll gegenüber einer vollständigen<br />
Rekultivierung der Vorzug gegeben werden.<br />
Soweit Waldgebiete in den Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten liegen, sollen in der<br />
zeitlichen Abfolge des Abbaus nur jeweils forstwirtschaftlich vertretbare Teilflächen in<br />
Anspruch genommen werden.<br />
Abbaustätten im Grundwasser sollen künftig grundsätzlich nicht mehr verfüllt werden.<br />
(1.6) Abbaumaßnahmen in Hangleitenbereichen, insbesondere mit großer Fernwirkung,<br />
sollen vermieden werden.
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(2) Kies und Sand (KS)<br />
(2.1) Vorranggebiete für Kies und Sand<br />
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- 12 -<br />
(2.1.1) Für den Abbau von Kies und Sand werden folgende Vorranggebiete ausgewiesen:<br />
KS 33 Martinsbuch-Süd (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong>, Lkr. Dingolfing-Landau)<br />
KS 72 Brettbach (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong>, Lkr. Dingolfing-Landau)<br />
In den Vorranggebieten soll der Gewinnung von Kies und Sand Vorrang gegenüber<br />
anderen Nutzungsansprüchen eingeräumt werden. Ihre Lage und Abgrenzung<br />
bestimmen sich nach der Anlage zur Ersten Verordnung zur Änderung des<br />
Regionalplans der Region Landshut (13), Tekturkarte „Rohstoffsicherung“ zu Karte 2<br />
„Siedlung und Versorgung“.<br />
(2.2) Vorbehaltsgebiete für Kies und Sand<br />
KS 135 Oberholsbach (<strong>Gemeinde</strong>n <strong>Mengkofen</strong> und Moosthenning, Lkr. Dingolfing-<br />
Landau)<br />
In den Vorbehaltsgebieten soll der Gewinnung von Kies und Sand bei der Abwägung<br />
mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht beigemessen<br />
werden. Ihre Lage und Abgrenzung bestimmen sich nach der Anlage zur Ersten<br />
Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Landshut (13), Tekturkarte<br />
„Rohstoffsicherung“ zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“.<br />
(2.3) Folgefunktionen<br />
(2.3.1) Für die Vorranggebiete und für einige Vorbehaltsgebiete (VB) sollen folgende Aussagen<br />
zu Folgefunktionen getroffen werden:<br />
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biotopentwicklung:<br />
KS 33, KS 72<br />
Die besondere Problematik von Kies und Sand als Massenrohstoff und der damit<br />
verbundene nicht unerhebliche Flächenbedarf machen eine spezifische Ergänzung der<br />
Ziele und Grundsätze zu 1.5 erforderlich. Als häufigste Folgefunktionen kommen Land-<br />
und Forstwirtschaft in Frage. Sie sollen bei nahezu allen Flächen angestrebt werden.<br />
Die Folgefunktionen orientieren sich hauptsächlich an der gegenwärtigen Nutzung, d.h.<br />
der Nutzung vor Abbau des Gebietes. Andererseits bedingen z. B. Nassbaggerungen in<br />
Tallandschaften oder der Abbau in der Nähe zu ökologisch besonders wertvollen<br />
Bereichen wie Auwäldern oder in empfindlichen Hangbereichen die Folgefunktion<br />
Biotopentwicklung, um einen Ausgleich gegenüber der Inanspruchnahme der<br />
Landschaft zu schaffen. Erholung und Fischerei werden gezielt dort angestrebt, wo<br />
durch Nassbaggerungen Wasserflächen geschaffen werden, und dort die Erholungs-<br />
und Fischereinutzung mit anderen Funktionen zu vereinbaren ist. Die Wasserflächen sind<br />
Grundwasseraufschlüsse und stehen in direkter Verbindung zum nicht aufgedeckten<br />
Grundwasser. Jede Verunreinigung von aufgedecktem Grundwasser betrifft also auch<br />
die zu schützende Ressource Grundwasser selbst und soll unbedingt vermieden werden.<br />
Alle Aussagen zur Folgefunktion beinhalten nur grundlegende Zielformulierungen,<br />
innerhalb derer kleinräumig durchaus auch Alternativen realisiert werden können.
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(V) Gewerbliche Wirtschaft, Arbeitsmarkt<br />
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- 13 -<br />
(5) Erweiterung und Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes<br />
Eine Erweiterung und Verbesserung des Arbeitsplatzangebots sowie eine Verbreiterung<br />
der Branchenstruktur soll in allen Teilräumen der Region angestrebt werden.<br />
(VII) Verkehr<br />
(1) Öffentlicher Personennahverkehr einschl. Schienenpersonennahverkehr<br />
(1.1) Die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs im regionalen Nahverkehrsraum<br />
Landshut sowie in den kommunalen Nahverkehrsräumen Dingolfing-Landau und Rottal-<br />
Inn soll gesteigert werden.<br />
(3.2) Regionales Straßennetz<br />
Der Ausbau des übrigen Straßennetzes der Region soll insbesondere den Anschluss an<br />
die überregionalen Straßen sowie die Erreichbarkeit des Oberzentrums Landshut und<br />
der Mittelzentren Landau a. d. Isar, Eggenfelden, Pfarrkirchen und Simbach a. Inn<br />
innerhalb ihrer Verflechtungsbereiche verbessern.<br />
(VIII) Wasserwirtschaft<br />
(1) Wasserversorgung<br />
(1.2) Auf einen Verbund von Wasserversorgungsanlagen in der Region soll hingewirkt<br />
werden.<br />
(1.3) Vermutete Grundwasservorkommen in den Räumen Velden und <strong>Mengkofen</strong> sollen<br />
erkundet und als wasserwirtschaftliche Vorranggebiete für die Trinkwasserversorgung<br />
gesichert werden. Die Abgrenzung der wasserwirtschaftlichen Vorranggebiete<br />
bestimmt sich nach Karte 2 „Siedlung und Versorgung“. In den wasserwirtschaftlichen<br />
Vorranggebieten soll der Nutzung von Grundwasservorkommen und anderen<br />
Wasservorkommen für die Trinkwasserversorgung gegenüber konkurrierenden<br />
Nutzungsansprüchen Vorrang eingeräumt werden.<br />
Die Region kann den von ihr in Zukunft benötigten Wasserbedarf zum großen Teil aus<br />
eigenen Wasservorkommen decken. Nur für den östlichen und nordöstlichen Teil ist<br />
Überschusswasser aus der Region Donau-Wald beizuleiten. Dies wird über die<br />
Fernwasserversorgung Bayerischer Wald erfolgen. Im Sinne einer möglichst vielseitig<br />
abgestützten Wassergewinnung ist geplant, bisher noch nicht genutzte<br />
Grundwasservorkommen nach Menge und Güte zu untersuchen. Beim positiven<br />
Ergebnis sind diese Gewinnungsmöglichkeiten durch Schutzgebiete wirksam für die<br />
Zukunft abzusichern.<br />
Im Rahmen des Programms „Grundwassererkundung in Bayern“ werden westlich des<br />
Marktes Velden, Landkreis Landshut und in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> (nördlich des<br />
Ortsteils <strong>Mengkofen</strong>), Landkreis Dingolfing-Landau, Grundwasservorkommen erkundet<br />
(vgl. die wasserwirtschaftlichen Vorranggebiete in Karte 2 „Siedlung und Versorgung“).
(2) Gewässerschutz<br />
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- 14 -<br />
(2.1) Kritisch belastete und vor allem stark verschmutzte Gewässer, insbesondere im Raum<br />
Landshut und im tertiären Hügelland, sollen saniert werden. Dabei soll vor allem der<br />
Anschlussgrad an vollbiologische Kläranlagen erhöht werden.<br />
(2.3) Der Grundwasserbelastung soll insbesondere bei den ackerbaulich genutzten Flächen<br />
in den Flusstälern entgegengewirkt werden.<br />
(Regionalplan Landshut, Stand nach der Zweiten Verordnung zur Änderung vom 19. Januar 2008)<br />
2.3 Sonstige fachliche Programme und Planungen<br />
2.3.1 Agrarleitplan<br />
Agrarleitplan<br />
Der Agrarleitplan ist kein Fachplan im Sinne des Bayerischen Landesplanungsgesetzes. Insofern<br />
besteht keine Anpassungspflicht. Der Agrarleitplan kann aber bei der Bestandaufnahme und<br />
Bewertung als Hilfsmittel herangezogen werden, soweit seine Aussagen noch dem Stand der<br />
Technik entsprechen und er aufgrund seines Maßstabes (M. 1:50.000) aussagekräftig ist.<br />
Es ist festzuhalten, dass für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Mengkofen</strong> seine Aussagekraft als nur<br />
eingeschränkt zu bezeichnen ist.<br />
In den Agrarleitplänen werden die landwirtschaftlichen Flächen nach folgenden Kriterien<br />
erfasst und eingeteilt:<br />
· Nutzungseignung<br />
· Ertragsklasse<br />
· Gefällestufe<br />
Mit Hilfe dieser Daten können Rückschlüsse z.B. auf die Erosionsanfälligkeit von Flächen und<br />
auf die Nachhaltigkeit der aktuellen Nutzung gezogen werden.<br />
Die bei weitem dominierende Nutzung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> ist der Ackerbau, der rund<br />
54 % der Gesamtfläche einnimmt. Der Grünlandanteil beträgt nur ca. 8 %. So beträgt der<br />
Ackeranteil im <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Mengkofen</strong> 87 % an der gesamten landwirtschaftlichen<br />
Fläche. Die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> beträgt somit<br />
ca. 62 % und ist fast identisch mit dem Landkreisdurchschnitt von 63 % landwirtschaftlicher<br />
Nutzflächen.<br />
Von der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Landkreis Dingolfing - Landau entfallen ca. 91 %<br />
auf Ackerland und ca. 9 % auf Grünland. Der Grünlandanteil ist im Landkreis Dingolfing-Landau
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- 15 -<br />
extrem niedrig (Niederbayern: 28 %). Anderseits ist dieser Landkreis innerhalb Niederbayerns<br />
der homogenste Ackerbaulandkreis mit den höchsten durchschnittlichen Getreideerträgen.<br />
2.3.2 Waldfunktionsplan<br />
Waldfunktionsplan<br />
Waldfunktionspläne sind in Art.6 des Bayerischen Waldgesetzes verankert. Sie stellen eine<br />
forstliche Rahmenplanung dar und werden von den Oberforstdirektionen im Einvernehmen mit<br />
den Regierungen aufgestellt.<br />
Mit Hilfe der Waldfunktionsplanung soll die Waldbehandlung auf die Ansprüche der<br />
Gesellschaft an den Wald abgestimmt werden. Zu diesem Zweck werden die Waldgebiete<br />
nach ihren jeweiligen Funktionen unterteilt in:<br />
· Wälder mit Nutzfunktionen<br />
· Wälder mit Schutzfunktionen(Wasserschutzwald, Bodenschutzwald, Klimaschutzwald,<br />
Immissionsschutzwald, Sichtschutzwald, Straßenschutzwald, Lärmschutzwald,<br />
Lawinenschutzwald)<br />
· Wälder mit Erholungsfunktion<br />
· Wälder mit Sonderfunktionen (z.B. Wald für wissenschaftliche Zwecke)<br />
Die Festlegungen im Waldfunktionsplan sind für den Staatswald verbindlich. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Mengkofen</strong> wird forstlich vom Amt für Landwirtschaft und Forsten, Landau a. d. Isar verwaltet.<br />
Dieses untersteht überregional der Forstdirektion Niederbayern-Oberpfalz.<br />
Bewaldungsverhältnisse<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> liegt mit ca. 2422 ha Wald bei einem Bewaldungsprozentsatz von derzeit ca.<br />
28,2 % erheblich unter dem Gesamtbayerischen (35,8 %) und über dem Durchschnitt des<br />
Landkreises Dingolfing-Landau mit 21 %, der jedoch der waldärmste Landkreis im<br />
Regierungsbezirk Niederbayern ist. In der <strong>Gemeinde</strong> liegt der Nadelwald- und Mischwaldanteil<br />
bei 95,7 %, der Laubwald bei 4,3 %. In der Regel ist die Bewirtschaftungsform der Hochwald. Die<br />
vorherrschenden Nadelwälder sind meist sehr zuwachskräftig, aber wenig stabil. Die<br />
Begründung stabiler und gesunder laubholzreicher Mischwälder soll angestrebt werden.<br />
Der Wald befindet sich im Landkreis überwiegend im Privateigentum (96 %). Nur wenige<br />
Flächen sind im Besitz des Freistaates (2 %) oder Körperschaften (2 %).<br />
Der Grund für den relativ geringen Waldanteil liegt einerseits im relativ ruhigen Relief der<br />
Hügellandschaft sowie in der hohen Bodenfruchtbarkeit der Böden. In diesem intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzten Raum erfüllen deswegen auch einzelnstehende Bäume und<br />
Baumgruppen wichtige ökologische Aufgaben.
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2.3.3 Wasserrechtliche Planungen<br />
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- 16 -<br />
Wasserschutzgebiete:<br />
Es befinden sich Wasserschutzgebiete nördlich von Dengkofen, südlich von Tunding an der<br />
südlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze und zwischen Altendorf und Rasch.<br />
Überschwemmungsgebiete:<br />
Im Talraum der Aitrach finden sich entlang der Gewässer häufig überschwemmte Bereiche.<br />
Eine Siedlungsentwicklung in den Hochwasserabflussbereichen und zusätzliche<br />
Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen sollen unterbleiben. An den Leitenhängen<br />
soll kein Rohstoffabbau erfolgen. Die natürlichen Retentionsflächen sollen großräumig erhalten<br />
bleiben bzw. wiederhergestellt werden. Die geplanten Maßnahmen der<br />
Fließgewässerrenaturierung dienen der Erhöhung des natürlichen Wasserrückhalts und dem<br />
vorbeugenden Hochwasserschutz.<br />
Gewässerentwicklungsplan:<br />
Für die Fließgewässer im <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Mengkofen</strong> wurde im August 2005 ein<br />
Gewässerentwicklungsplan erstellt. Darin sind die Entwicklungsziele und die geplanten<br />
Maßnahmen beschrieben. Die Erkenntnisse mit den daraus entwickelten Maßnahmen wurden<br />
zusammengefasst in den Landschaftsplan übernommen.<br />
2.4 Naturschutzrechtliche Planungen und Vorgaben<br />
Planerische Vorgaben<br />
Aussagen zum Landschaftlichen Leitbild werden im Landesentwicklungsprogramm, im<br />
Regionalplan und im Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Landshut gemacht.<br />
Der Erhaltung, Sicherung und Verbesserung der weitgehend noch vorhandenen Güte der<br />
natürlichen Lebensgrundlagen soll bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen von<br />
regionaler und überregionaler Bedeutung besonderes Gewicht eingeräumt werden.<br />
Die typischen Landschaftsbilder, wie sie im tertiären Hügelland mit asymmetrischen Tälern,<br />
bewaldeten Steilhängen und Kuppen und einer kleinräumigen, reich gegliederten<br />
Nutzungsvielfalt ausgeprägt sind, sollen möglichst erhalten werden. Auf die Erhaltung und<br />
Entwicklung eines Netzes von ökologisch ausgleichsfähigen Gebieten und<br />
Landschaftsbestandteilen im tertiären Hügelland in Verbindung mit Grünlandbereichen und<br />
Feldgehölzen in diesen Teilräumen soll hingewirkt werden. Naturnahe, nicht oder nur extensiv<br />
genutzte Landschaftsbestandteile, z.B. natürlich erhaltene Bachläufe, Altwässer, Streuwiesen,<br />
Moore, Trockenrasen, Hecken und Feldgehölze haben wesentlichen Anteil an der<br />
ökologischen Stabilität und Erholungswirksamkeit der Landschaft.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> ist überwiegend durch land- und forstwirtschaftliche Nutzung<br />
geprägt. Der landschaftliche Reiz der Kulturlandschaft ist zum einen auf die<br />
abwechslungsreiche Geländemorphologie und zum anderen auf die Wald-Feldverteilung
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- 17 -<br />
sowie die bestehenden naturnahen Strukturen zurückzuführen. Bereiche mit vorhandenen<br />
Defiziten an der Ausstattung mit naturnahen Strukturen weisen zumeist Potentiale auf.<br />
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)<br />
Im Überfachlichen Teil A II werden u.a. naturschutzfachliche Ziele zur Entwicklung des<br />
ländlichen Raumes vorgegeben:<br />
„…<br />
3 Ländlicher Raum<br />
3.1 Entwicklung des ländlichen Raums<br />
3.1.1 Der ländliche Raum soll als eigenständiger gleichwertiger Lebens- und Arbeitsraum<br />
bewahrt und im Sinne der nachhaltigen Raumentwicklung weiter entwickelt werden. Dabei<br />
sollen die naturräumlich landschaftlichen, siedlungsstrukturellen und kulturellen Eigenarten der<br />
Teilräume beachtet werden.<br />
„…<br />
3.1.3 Die natürlichen Lebensgrundlagen sollen in ihrer Regenerationsfähigkeit und in ihrer<br />
Bedeutung für die Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität des gesamten Landes<br />
sowie als ökonomischer Standortfaktor gesichert werden.<br />
„…<br />
3.1.5 Die Land- und Forstwirtschaft soll unter Beachtung der ökologischen und sozialen<br />
Erfordernisse in ihren Funktionen für die Bewahrung der landeskulturellen Identität des<br />
ländlichen Raumes und seiner Teilräume sowie in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung<br />
wettbewerbsfähig erhalten und weiterentwickelt werden. Bei siedlungsstrukturellen<br />
Veränderungen und nichtlandwirtschaftlichen Folgenutzungen auf Grund des<br />
landwirtschaftlichen Strukturwandels sollen die Belange weiter wirtschaftender<br />
landwirtschaftlicher Betriebe beachtet werden.<br />
3.1.6 Die für die Erholung und den Tourismus gegebenen naturräumlichen Voraussetzungen<br />
sollen bewahrt sowie umwelt- und sozialverträglich genutzt werden. Die wohnortnahen<br />
Einrichtungen für die Erholung der ortsansässigen Bevölkerung sollen gesichert und weiter<br />
ausgebaut werden.<br />
3.1.7 Auf die bewahrende Erneuerung und Weiterentwicklung der Siedlungseinheiten soll<br />
hingewirkt werden. Einer Zersiedelung soll entgegengewirkt werden. Der Flächenverbrauch soll<br />
durch flächensparende Bauformen bei der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung reduziert<br />
werden.<br />
Der Teil B .Fachliche Ziele. des Landesentwicklungsprogramms macht genaue Zielvorgaben für<br />
einzelne Zielbereiche. Untergeordnete Planungen haben sich an diesen Vorgaben zu<br />
orientieren.<br />
B I Natur und Landschaft<br />
„…<br />
1. Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen<br />
1.1 Naturhaushalt<br />
Die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft soll erhalten und entwickelt werden. Dazu<br />
sollen die Naturgüter Boden, auch in seiner geologischen Vielfalt, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen-
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- 18 -<br />
und Tierwelt in ihrer Funktion und ihrem dynamischen Zusammenwirken als natürliche<br />
Lebensgrundlagen dauerhaft gesichert und - wo erforderlich - wieder hergestellt werden.<br />
1.2 Wasser und Boden<br />
1.2.1 Wasser<br />
Der Wasserhaushalt soll für Menschen, Tiere und Pflanzen intakt erhalten und entwickelt<br />
werden. Die aquatischen Ökosysteme und die unmittelbar von ihnen abhängigen<br />
Feuchtgebiete und Landökosysteme sollen geschützt und verbessert werden, die vielfältigen<br />
Gewässerlandschaften mit ihren Auen sollen als Lebensräume und wesentliche<br />
Landschaftsbestandteile in ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit erhalten und wo erforderlich<br />
wieder hergestellt werden.<br />
1.2.2 Boden<br />
Als Lebensgrundlage, insbesondere als Standortpotenzial zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />
der biologischen Vielfalt, sollen die Böden in natürlicher Vielfalt, Aufbau, Struktur, Stoffgehalt<br />
und Bodenwasserhaushalt gesichert und . wo erforderlich . wieder hergestellt werden. Hierzu<br />
zählen auch bedeutende Geotope. Verluste an Substanz und Funktionsfähigkeit des Bodens,<br />
insbesondere durch Versiegelung, Erosion, Auswaschung und Schadstoffanreicherung, sollen<br />
bei allen Maßnahmen und Nutzungen minimiert werden. Soweit möglich und zumutbar, soll der<br />
Boden entsiegelt und regeneriert werden. .<br />
1.3 Pflanzen und Tiere<br />
1.3.1 Die Lebens- bzw. Teillebensräume, insbesondere Rast-, Brut-, Mauser- und<br />
Überwinterungsgebiete, der wild lebenden Arten sowie deren Lebensgemeinschaften sollen so<br />
gesichert werden, dass das genetische Potenzial der Arten erhalten bleibt und der Austausch<br />
zwischen verschiedenen Populationen von Tieren und Pflanzen sowie deren Ausbreitung<br />
gemäß ihren artspezifischen Bedürfnissen ermöglicht wird.<br />
1.3.2 Für Pflanzen und Tiere, die auf nicht oder nur extensiv genutzte Landschaftsteile<br />
angewiesen sind, sollen Lebensräume in ausreichender Größe erhalten, gesichert und zu einem<br />
Biotopverbundsystem bei Unterstützung der ökologischen Kohärenz der Natura 2000-Gebiete<br />
weiter entwickelt werden, das Gebiete von örtlicher, regionaler, nationaler und europaweiter<br />
Bedeutung enthält. Dabei soll die Standortvielfalt in den Naturräumen gesichert, die<br />
Regeneration zu naturnahen Lebensräumen gefördert und Standorte für neue Lebensräume<br />
bereitgestellt werden.<br />
1.3.3 Vorrangig sollen Lebensräume für gefährdete Arten gesichert und weiterentwickelt<br />
werden. Bei Eingriffen in Lebensräume gefährdeter Arten sollen funktionsfähige, neu<br />
geschaffene Lebensräume bereits vor Maßnahmebeginn zur Verfügung gestellt werden.<br />
1.3.4 Besonders geeignete Gebiete sollen als Wildnis von menschlichen Einflüssen frei gehalten<br />
werden. In ausgewählten Räumen soll eine Entwicklung zur Wildnis ermöglicht werden.<br />
1.4 Nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter<br />
Die Nutzungsansprüche an die Landschaft sollen mit der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter so<br />
abgestimmt werden, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ohne<br />
nachteilige Änderungen von Dauer und Gleichmaß der natürlichen Prozesse erhalten bleibt.<br />
Mehrfachnutzungen sollen angestrebt werden, wenn durch Nutzungsbündelung eine<br />
Entlastung für Naturhaushalt und Landschaftsbild erreicht werden kann. Erneuerbare<br />
Naturgüter sollen auf Dauer nur im Rahmen ihrer Regenerationsfähigkeit genutzt werden.
…“<br />
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2 Sicherung, Pflege und Entwicklung der Landschaft<br />
2.1 Sicherung der Landschaft<br />
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2.1.1 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete<br />
Landschaftliche Vorbehaltsgebiete sollen in den Regionalplänen ausgewiesen werden und<br />
dadurch auch Biotopverbundsysteme einschließlich der Natura 2000-Gebiete gesichert<br />
werden. Als landschaftliche Vorbehaltsgebiete sollen folgende Gebiete einer Region<br />
ausgewiesen werden:<br />
� Landschaften und Landschaftsteile mit wertvoller Naturausstattung oder mit besonderer<br />
Bedeutung für die Erholung,<br />
� vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Räume und zusammenhängende Waldgebiete<br />
jeweils mit ökologischen Ausgleichsfunktionen,<br />
� ökologisch wertvolle Seen- und Flusslandschaften.<br />
2.1.5 Naturdenkmäler, Landschaftsbestandteile, Grünbestände<br />
Im Rahmen des Schutzgebietssystems sollen als Naturdenkmäler, Landschaftsbestandteile oder<br />
Grünbestände geschützt werden:<br />
� erdgeschichtliche Besonderheiten und Einzelschöpfungen der Natur<br />
� wertvolle Lebensräume, soweit sie nicht als Naturschutzgebiete geschützt werden,<br />
insbesondere Feuchtflächen sowie Mager- und Trockenstandorte und<br />
kulturgeschichtlich wertvolle Landschaftsbereiche und -elemente<br />
� gliedernde und belebende Grünstrukturen im Siedlungsbereich.<br />
2.1.6 Landschaftsschutzgebiete<br />
Landschaftsschutzgebiete sollen vornehmlich in landschaftlichen Vorbehaltsgebieten<br />
festgesetzt werden.<br />
2.2 Pflege und Entwicklung der Landschaft<br />
2.2.1 Landschaftliches Leitbild<br />
Natur und Landschaft sollen bei Planungen und Maßnahmen möglichst so erhalten und<br />
entwickelt werden, dass aufbauend auf natürliche und kulturhistorische Gegebenheiten<br />
jeweilig vorhandene naturräumliche Potenziale besondere Berücksichtigung finden. In<br />
Gebieten, die durch die UNESCO als Biosphärenreservate anerkannt sind, soll bei Planungen<br />
und Maßnahmen entsprechend der Zonierung das Leitbild des abgestuften Einflusses<br />
menschlicher Tätigkeit umgesetzt werden.<br />
2.2.2 Naturausstattung und Standortverhältnisse<br />
Die Vielfalt der Naturausstattung und die lebensraumtypischen Standortverhältnisse sollen<br />
gesichert, gepflegt und entwickelt werden. In landschaftlich geprägten, großflächigen<br />
ehemals militärisch genutzten Liegenschaften soll darauf hingewirkt werden, dass<br />
Landschaftsbereiche, die durch ihre bisherige, nur extensive Nutzung ökologisch besonders<br />
wertvoll sind, vor einer Intensivierung der bisherigen Landbewirtschaftung bewahrt werden.
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- 20 -<br />
2.2.3 Pflege von Landschaftsteilen<br />
Geschützte und schutzwürdige Flächen sollen nach Bedarf so gepflegt und in ihrem Zustand<br />
verbessert werden, dass die für Pflanzen und Tiere lebensraumtypischen Standortverhältnisse<br />
und das charakteristische Erscheinungsbild langfristig erhalten bleiben.<br />
2.2.4 Landschaftsbild<br />
Die Landschaften Bayerns sollen in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit erhalten werden. Die<br />
charakteristische Gestalt, die typische Landschaftsgliederung, die landschaftsprägenden<br />
Gewässer, die standort- und nutzungsbedingten Vegetations- und Bewirtschaftungsformen<br />
sowie die landschaftstypischen Bauweisen sollen erhalten und/oder fortentwickelt werden.<br />
2.2.5 Gewässer, Uferbereiche und Auen<br />
2.2.5.1 Naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Auen sollen in ihrer Biotopverbundfunktion<br />
erhalten und zu naturnahen Landschaftsräumen weiter entwickelt werden. Bei Nutzungen wie<br />
der Wasserkraft, soll gewährleistet werden, dass die Fließgewässerlebensgemeinschaften<br />
dauerhaft aufrechterhalten werden. Fließgewässer, die für Naturräume repräsentativ und in<br />
großen Bereichen noch naturnah erhalten sind, sollen über diese Bereiche hinaus insgesamt zu<br />
naturnahen Fließgewässersystemen entwickelt werden. In Ausleitungsstrecken soll das<br />
verbleibende Restwasser auf der Grundlage ökonomisch- ökologischer Gesamtrechnungen so<br />
bemessen werden, dass sich naturraumtypische Fließgewässerlandschaften und -<br />
lebensgemeinschaften entwickeln können.<br />
2.2.5.2 Flusskraftwerke sollen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht<br />
entgegenstehen und nur noch in Verbindung mit notwendigen wasserbaulichen Maßnahmen<br />
oder beim Ausbau von Wasserstraßen errichtet werden.<br />
2.2.5.3 Beim Ausbau bestehender Wasserkraftanlagen sollen zwischenzeitlich entstandene,<br />
naturnahe Biotopstrukturen möglichst erhalten sowie die Durchgängigkeit des Gewässers für<br />
fließgewässertypische Arten verbessert, sichergestellt oder wieder hergestellt werden.<br />
2.2.5.4 Auf den Erhalt und die Entwicklung naturnaher Verlandungszonen soll in<br />
bewirtschafteten Weiher- und Teichgebieten sowie bei aufgelassenen wasserbaulichen<br />
Anlagen hingewirkt werden.<br />
2.2.5.5 Es soll darauf hingewirkt werden, dass Gräben möglichst naturnah gestaltet und<br />
unterhalten sowie ihre Uferbereiche nicht oder nur extensiv genutzt werden.<br />
„…<br />
2.2.7 Wälder<br />
2.2.7.1 Naturnahe Waldbestände vor allem im Bergwald, im Auwald, auf Sonderstandorten und<br />
naturnahen Waldrändern sollen erhalten werden. Das Standortpotenzial und das natürliche<br />
Artengefüge sollen nicht nachteilig verändert werden. Die natürliche Waldverjüngung soll<br />
gewährleistet werden.<br />
2.2.7.2 Auf die Erhaltung kulturhistorisch und ökologisch wertvoller Formen der<br />
Waldbewirtschaftung, wie Mittel- und Niederwälder, soll hingewirkt werden.<br />
2.2.7.3 In Wäldern sollen Erfordernisse des Arten- und Biotopschutzes berücksichtigt werden. In<br />
geeigneten Bereichen soll auf die natürliche Entwicklung neuer Lebensräume hingewirkt<br />
werden.<br />
2.2.7.4 Große zusammenhängende Waldflächen sollen als geschlossene Lebensräume<br />
erhalten und entwickelt werden. Bei unvermeidbaren Eingriffen in Wälder sollen neu zu<br />
schaffende Waldflächen möglichst zur Entwicklung geschlossener Wälder beitragen.
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- 21 -<br />
2.2.7.5 Die Waldränder sollen in ihrer Linienführung und in ihrem Aufbau so gestaltet werden,<br />
dass sie Schutz-, Lebensraum- und Erholungsfunktion erfüllen.<br />
2.2.8 Feldfluren<br />
2.2.8.1 Auf die Erhaltung und Verbesserung der Nutzungsvielfalt, des Strukturreichtums und der<br />
Lebensräume für Pflanzen und Tiere in den Feldfluren soll hingewirkt werden.<br />
2.2.8.2 In standortbedingten Grünlandbereichen soll auf die Erhaltung und Vermehrung des<br />
Grünlands hingewirkt werden.<br />
2.2.8.3 Auf eine extensive Landbewirtschaftung der Magerrasen und Heiden sowie ihrer<br />
Pufferzonen und etwaiger Verbundflächen soll hingewirkt werden.<br />
2.2.8.4 Auf die Erhaltung von Streuobstbeständen und Hutungen und ihre Vermehrung,<br />
insbesondere im Randbereich ländlicher Siedlungen und an Einzelgehöften, soll hingewirkt<br />
werden.<br />
2.2.8.5 Im Umfeld von Biotopen und Biotopverbundsystemen soll auf schonende<br />
Bewirtschaftungsformen, insbesondere extensive Grünlandnutzung, hingewirkt werden.<br />
2.2.8.6 In intensiv genutzten Feldfluren soll vorrangig darauf hingewirkt werden, dass Flächen<br />
mit natürlicher Entwicklung, aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausscheidende Flächen,<br />
vorübergehend brachliegende und extensiv bewirtschaftete Standorte sowie<br />
Landschaftselemente und Saumbiotope wie Hecken, Raine und Gewässer in ihrer<br />
Biotopverbundfunktion entwickelt werden.<br />
2.2.8.7 Bei der Flurdurchgrünung soll auf Pflanzungen mit standortheimischen Baum- und<br />
Straucharten sowie auf die Bereitstellung von Flächen für die natürliche Entwicklung hingewirkt<br />
werden. Bei Pflanzungen soll auf die Verwendung von autochthonem Pflanzmaterial hingewirkt<br />
werden.<br />
2.2.8.8 Bei Vorhaben der Ländlichen Entwicklung soll auf den Erhalt der Eigenart und Schönheit<br />
historischer Kulturlandschaften und reich strukturierter Mittelgebirgslandschaften hingewirkt<br />
werden. Sie sollen zu einer Bereicherung der Lebensräume und der Vielfalt an Kleinstrukturen<br />
beitragen.<br />
2.2.9 Siedlungsgebiete<br />
2.2.9.1 In den Siedlungsgebieten sollen für die Erholung bedeutsame Grünflächen und<br />
naturnahe Landschaftselemente erhalten und durch ergänzende Flächen zu einem System<br />
von Grünzügen mit Verbindung zur freien Landschaft weiterentwickelt werden. Überdeckte<br />
Gewässer und versiegelte Flächen sollen, soweit diese besondere ökologische Bedeutung<br />
erlangen können, möglichst renaturiert werden.<br />
2.2.9.2 Für das Klima von Siedlungsgebieten bedeutsame Flächen, wie<br />
Kaltluftentstehungsgebiete und Frischluftschneisen, sollen in ihrer Funktionsfähigkeit erhalten<br />
und verbessert werden.<br />
2.2.9.3 Vor allem in öffentlichen Grünflächen soll auf die Schaffung von standorttypischen<br />
Lebensräumen und auf die Bereitstellung von Flächen für die natürliche Entwicklung hingewirkt<br />
werden.<br />
2.2.9.4 In den Siedlungsgebieten soll auf die Erhaltung und Entwicklung wohnungsnaher,<br />
vielfältig nutzbarer und ökologisch wirksamer Gärten sowie auf ein entsprechend gestaltetes<br />
Wohnumfeld hingewirkt werden.<br />
2.2.10 Einrichtungen der Infrastruktur
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- 22 -<br />
2.2.10.1 Großflächige, bisher nicht oder nur gering durch Einrichtungen der Bandinfrastruktur,<br />
insbesondere durch Verkehrs- und Energieleitungstrassen, beeinträchtigte Landschaftsräume<br />
sollen nicht zerschnitten, sondern erhalten werden.<br />
2.2.10.2 Zur Minderung des Landschaftsverbrauchs und der weiteren Durchschneidung der<br />
Landschaft sollen vorrangig vorhandene Einrichtungen der Bandinfrastruktur ausgebaut<br />
werden. Möglichkeiten der Bündelung von Trassen sollen, wenn die Trennwirkung dadurch<br />
nicht erheblich verstärkt wird, genutzt werden.<br />
2.2.10.3 Freileitungstrassen und andere weithin sichtbare Einrichtungen sollen nicht in<br />
schutzwürdigen Tälern errichtet werden sowie landschaftsprägende Geländerücken und<br />
schutzwürdige Belange der Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere den Vogelschutz, nicht<br />
beeinträchtigen. Freileitungen sollen soweit möglich entsprechend den einschlägigen<br />
gesetzlichen Regelungen nicht über Wohnbebauung geführt werden. Es soll darauf hingewirkt<br />
werden, dass Versorgungsnetze unterirdisch naturschonend verlegt werden.<br />
2.2.10.4 Die Grünflächen, einschließlich Alleen, an öffentlichen Verkehrswegen und sonstigen<br />
Einrichtungen der Bandinfrastruktur sollen, soweit möglich, so erhalten und entwickelt werden,<br />
dass sie auch Pflanzen und Tieren standorttypische Lebensräume bieten und das<br />
Landschaftsbild bereichern.<br />
B IV Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft<br />
1. Allgemeines<br />
Unter dem Leitbild einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft im Sinne der UN-Konferenz von<br />
Rio, die über Generationen hinweg produktiv und gleichzeitig umwelt- und sozialverträglich<br />
fortgeführt werden kann, sollen die räumlichen Voraussetzungen und sonstigen<br />
Rahmenbedingungen geschaffen und gesichert werden, dass eine multifunktionale Land- und<br />
Forstwirtschaft als grundlegende Produktionszweige der Gesamtwirtschaft erhalten bleiben. Sie<br />
sollen zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, insbesondere für die<br />
Bevölkerung im ländlichen Raum beitragen und für eine abwechslungsreiche und attraktive<br />
Kulturlandschaft sorgen. Ihre Wettbewerbsfähigkeit auf deutscher und europäischer Ebene soll<br />
u. a. durch Beachtung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten und Freihaltung der betrieblichen<br />
Entwicklungsräume bei Planungen und Maßnahmen besonders berücksichtigt werden.<br />
Es soll darauf hingewirkt werden, dass durch eine multifunktionale Land- und Forstwirtschaft<br />
- die effiziente, verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen,<br />
gesundheitlich einwandfreien Nahrungsmitteln gesichert,<br />
- ein zunehmender Beitrag zur Rohstoff- und Energieversorgung auf natürlicher Basis<br />
geleistet, der Wirtschaft dauerhaft und bedarfsnah der Rohstoff Holz zur Verfügung<br />
gestellt und regionale Wirtschaftskreisläufe gestärkt,<br />
- ein entscheidender Beitrag zur Erhaltung des ländlichen Raumes als funktionsfähiger<br />
Wirtschaftsraum und attraktiver Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum geleistet,<br />
- die kulturelle und soziostrukturelle Eigenart und Vielfalt des ländlichen Raumes erhalten<br />
und gestärkt,<br />
- die Kulturlandschaft unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und<br />
Umweltschutzes erhalten, gepflegt und gestaltet sowie<br />
- eine breite Streuung des Eigentums an Grund und Boden gewährleistet werden.
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1.1 Die bäuerlich geprägte bayerische Agrarverfassung, die auf einem breiten Fundament von<br />
Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben aufbaut, soll in allen Landesteilen gesichert und weiter<br />
entwickelt werden.<br />
1.2 Die für land- und forstwirtschaftliche Nutzung geeigneten Böden sollen nur in dem<br />
unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden. Aus der<br />
Nahrungsmittelproduktion ausscheidende landwirtschaftliche Nutzflächen sollen, soweit<br />
wesentliche Belange der Landeskultur, des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht<br />
entgegenstehen, aufgeforstet oder in anderer standortgerechter, dauerhafter Form land- oder<br />
forstwirtschaftlich genutzt werden. Dem weiteren Verbrauch von land- und forstwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen soll entgegengewirkt werden. Die Waldfläche vor allem in den<br />
Verdichtungsräumen und siedlungsnahen Bereichen soll grundsätzlich erhalten werden.<br />
1.3 Um eine flächengebundene und auf Ressourcenschonung ausgerichtete bäuerliche<br />
Tierhaltung zu sichern, sollen<br />
- naturnahe und möglichst geschlossene Stoffkreisläufe in den landwirtschaftlichen<br />
Betrieben erhalten und gefördert werden<br />
- überregionale Futtermittel- und Nährstofflieferung auf ein notwendiges Mindestmaß<br />
beschränkt bleiben.<br />
2. Landwirtschaft<br />
Die Vielfalt der landwirtschaftlichen Nutzungen soll erhalten und gefördert werden. Außerdem<br />
soll darauf hingewirkt werden, dass eine flächendeckende Landbewirtschaftung erhalten wird.<br />
Durch eine nachhaltige, naturnahe und ordnungsgemäße Bewirtschaftung soll die natürliche<br />
Ertragsfähigkeit des Bodens und die Erzeugung hochwertiger und gesundheitlich einwandfreier<br />
landwirtschaftlicher Produkte dauerhaft gewährleistet bleiben.<br />
Es soll darauf hingewirkt werden, dass insbesondere in Gebieten mit ungünstigen<br />
Erzeugungsbedingungen die Kulturlandschaft weiterhin durch die Landwirtschaft gepflegt und<br />
damit eine dauerhafte und flächendeckende Landbewirtschaftung gesichert wird. Milchvieh<br />
Mutterkuh- und Schafhaltung leisten durch die standortgebundene Futtergrundlage einen<br />
wichtigen Beitrag zur Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft und sollen vor allem in den<br />
Gebieten mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen unterstützt werden.<br />
2.1 Maßnahmen der Bodenent- oder bewässerung sollen nur für Flächen durchgeführt werden,<br />
die auf Dauer landwirtschaftlich genutzt werden. Insbesondere in Feuchtgebieten und Talauen<br />
sollen weitere Entwässerungen unterbleiben, wenn nachteilige Folgen für den Wasserhaushalt<br />
zu befürchten sind oder Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
entgegenstehen. Zum Schutz der Gewässer, insbesondere der Trinkwasserreserven, vor<br />
Nährstoffeinträgen und Belastungen durch Pflanzenschutzmittel soll auf eine standortgerechte<br />
Nutzung, schonende Bodenbewirtschaftung und die Anwendung von Dünge- und<br />
Pflanzenschutzmitteln nach guter fachlicher Praxis sowie auf die Anlage von<br />
Gewässerrandstreifen hingewirkt werden.<br />
2.2 Die Erzeugungsbedingungen für Sonderkulturen sollen soweit als möglich erhalten und<br />
unter Schonung der Naturgüter, insbesondere des Grundwassers, verbessert werden.
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- 24 -<br />
2.3 Die Erzeugungsbedingungen für nachwachsende Rohstoffe sollen verbessert werden.<br />
2.4 Die Erzeugungsbedingungen der bäuerlichen Teichwirtschaft sollen insbesondere im nord-<br />
und ostbayerischen Raum gesichert und, wo notwendig und ohne Beeinträchtigung<br />
ökologisch besonders wertvoller Feuchtflächen möglichst, verbessert werden.<br />
2.5 Eine stärkere überbetriebliche Zusammenarbeit im Bereich der Erzeugung und des Absatzes<br />
soll angestrebt werden. Zur Sicherung und Verbesserung einer regionalen und überregionalen<br />
Vermarktung der agrarischen Produkte soll der Auf- und Ausbau eines Netzes von<br />
wirtschaftlichen Einrichtungen für Erfassung, Be- und Verarbeitung sowie für den Absatz<br />
angestrebt werden. Die Direktvermarktung und die Vermarktung regional erzeugter land- und<br />
forstwirtschaftlicher Produkte sowie die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe soll dabei<br />
besonders berücksichtigt werden.<br />
2.6 Zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes soll darauf hingewirkt werden, dass die<br />
Produktionsverfahren der Landwirtschaft sowie in den vor- und nachgelagerten Bereichen<br />
offengelegt werden.<br />
2.7 Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Landwirtschaft und ländlichen<br />
Hauswirtschaft sollen flächendeckend zur Verfügung stehen. Neben flächendeckenden<br />
Erwachsenenbildungsangeboten sollen agrarwirtschaftliche Fachschulen mit verschiedenen<br />
Fachrichtungen, u. a. auch der Fachrichtung ökologischer Landbau, an zentralen Standorten<br />
dauerhaft die berufliche Weiterbildung gewährleisten. Die staatliche Landwirtschaftsberatung<br />
sowie die staatliche Beratung zu Strukturentwicklung und Haushaltsleistungen sollen weiterhin<br />
flächendeckend zur Verfügung stehen. Die kommunale Fachberatung für Gartenkultur und<br />
Landschaftspflege soll im Zusammenwirken mit den staatlichen Beratungseinrichtungen zu<br />
einem flächendeckenden Informations- und Fortbildungssystem für einen umweltgerechten<br />
Freizeitgartenbau ausgebaut werden.<br />
2.8 In der Bauleitplanung soll die notwendige Entwicklungsfähigkeit der bäuerlichen<br />
Landwirtschaft besonders berücksichtigt werden.<br />
4. Forstwirtschaft<br />
4.1 Die Nutz-, Schutz- und Sozialfunktionen des Waldes sollen für die nachhaltige Versorgung<br />
mit dem umweltfreundlichen Rohstoff Holz, den Schutz vor Naturgefahren, den Boden-, Klima-,<br />
Wasser- und Immissionsschutz, für Erholung und Naturerleben und als Lebensraum für die<br />
heimische Tier- und Pflanzenwelt in ihrer Gesamtheit und ihrer jeweiligen Gewichtung auf<br />
Dauer erhalten und möglichst gestärkt werden.<br />
4.2 Der Wald soll in seiner Flächensubstanz möglichst erhalten werden. Insbesondere in<br />
siedlungsnahen Bereichen, in landwirtschaftlich intensiv genutzten oder in waldarmen<br />
Gebieten sowie in Gebieten, in denen er aus strukturellen oder landeskulturellen Gründen<br />
besonders erwünscht ist, soll die Waldfläche möglichst vermehrt werden. Auwälder sollen auf<br />
geeigneten Standorten wieder begründet werden.<br />
4.3 Die biologische Vielfalt der Wälder soll erhalten und nachhaltig genutzt werden. Durch eine<br />
standortgemäße naturnahe Bewirtschaftung sowie natürliche Weiterentwicklung sollen Zustand<br />
und Stabilität der Wälder erhalten oder verbessert sowie die Anpassungsfähigkeit an<br />
veränderte Umweltbedingungen und gesellschaftliche Anforderungen gewährleistet werden.<br />
Insbesondere Auwälder, Bergwälder, Schutzwälder sowie Wälder auf Sonderstandorten sollen<br />
in einem naturnahen Zustand erhalten oder dahin zurückgeführt werden. Waldränder sollen<br />
gestuft, artenreich und stabil gestaltet werden. Der Waldboden soll wegen seiner
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- 25 -<br />
ökonomischen, ökologischen und landeskulturellen Bedeutung geschont und erhalten werden.<br />
Die natürliche Dynamik des Werdens, Wachsens und Vergehens soll in angemessenem Umfang<br />
in die Bewirtschaftung integriert werden.<br />
4.4 Durch gezielte finanzielle Förderung und flächendeckende fachliche Beratung sollen die<br />
Waldbesitzer wirksam unterstützt und gestärkt werden. Bewirtschaftungsnachteile<br />
kleinparzellierter Besitzstrukturen sollen durch die Unterstützung der überbetrieblichen<br />
Zusammenarbeit der Waldbesitzer überwunden werden.<br />
4.5 Der Wald soll zur Verbesserung der Bewirtschaftung und der Pflege mit<br />
Forstwirtschaftswegen stets nur bedarfsgerecht und naturschonend sowie unter<br />
Berücksichtigung der Belange der Erholung erschlossen werden.<br />
2.4.1 Arten- und Biotopschutzprogramm<br />
2.4.1.1 Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Dingolfing Landau (ABSP)<br />
Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) stellt den Gesamtrahmen aller erforderlichen<br />
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Arten- und Biotopschutz<br />
dar. Es ermöglicht eine fachlich abgestimmte Darstellung und die Umsetzung der Ziele des<br />
Naturschutzes.<br />
Das ABSP für den Landkreis Dingolfing Landau wurde, aktualisiert in der Fassung vom März 1999<br />
vom Landesamt für Umweltschutz herausgegeben.<br />
2.4.1.2 Landschaftliches Leitbild<br />
Das landschaftliche Leitbild im Sinne des Arten- und Biotopschutzes beschreibt die<br />
naturschutzfachlichen Zielvorstellungen für die Naturräume des Landkreises, die innerhalb eines<br />
längeren Zeitraums (in der Größenordnung von 30 - 50 Jahren) verwirklicht werden sollen. Mit<br />
diesem Leitbild soll dem Naturschutz die Möglichkeit gegeben werden, langfristig zu agieren, d.<br />
h. die Entwicklung auf das Leitbild hin zu steuern.<br />
Die Erstellung eines landschaftlichen Leitbildes ist ein erster Schritt zur Erfüllung des § 1 des<br />
BNatSchG und des Art. 1 des BayNatSchG, der neben dem Schutz und der Pflege auch die<br />
Entwicklung von Natur und Landschaft fordert. Über den eigentlichen Arten- und Biotopschutz<br />
hinaus müssen hierbei die Bereiche der Landschafts- und Kulturgeschichte (Kulturlandschaft),<br />
des Ressourcenschutzes und der Landschaftsästhetik (Vielfalt, Eigenart und Schönheit einer<br />
Landschaft) berücksichtigt werden.<br />
Als Zielvorgabe für die Entwicklung von Natur und Landschaft haben landschaftliche Leitbilder<br />
bei den verschiedensten Planungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das<br />
landschaftliche Leitbild im Sinne des Arten- und Biotopschutzprogrammes unterscheidet sich<br />
von dem des Regionalplanes dadurch, dass es stärker an den Erfordernissen des Arten- und<br />
Biotopschutzes orientiert ist und in stärkerem Maße die Bedeutung der gesamten<br />
Landkreisfläche für die Verwirklichung dieser Ziele betont.
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Ausgangslage, Entwicklungstrends für das tertiäre Hügelland<br />
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- 26 -<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> als Bestandteil des tertiären Hügelland mit seiner ländliche<br />
Siedlungsstruktur herrscht intensive ackerbauliche Nutzung vor, der Wiesenanteil ist gering. Die<br />
Wälder bestehen meist aus strukturarmen Forsten, nur an den Hangleiten des Isartales blieben<br />
größere naturnahe Bestände erhalten. Der Anteil naturnaher Elemente ist sehr gering, zudem<br />
sind die kleinflächigen Reste durch Isolation und Einflüsse der angrenzenden Intensivnutzung<br />
gefährdet.<br />
In den verschiedenen Landschaften des Landkreises bestehen Eingriffe und Probleme, welche<br />
sich nachteilig auf die Situation des jeweils typischen Artenpotentials und dessen Lebensräume<br />
auswirken. Schwerpunktmäßig ist vor allem zu nennen:<br />
- intensive Landwirtschaft, dadurch u. a. Erosionsprobleme, direkte und indirekte<br />
Belastung der Gewässer und Beeinträchtigung naturnaher (Rest-)Elemente<br />
- intensive Forstwirtschaft<br />
Naturschutzfachlichen Zielvorstellungen (Leitbild) für das tertiäre Hügelland<br />
1. Verstärkte Einrichtung von Pufferzonen sowie eines wirksamen Biotopverbundes; dadurch<br />
u. a. Reduktion der negativen Auswirkungen der aktuellen Landnutzung auf die<br />
Biotoprestflächen. Für den Biotopverbund sind Talsysteme als Vernetzungsachsen von<br />
besonderer Bedeutung. Als Leitarten für die Entwicklung der Offenlandbereiche im Tertiären<br />
Hügelland können Rebhuhn, Neuntöter und Feldhase verwendet werden.<br />
2. Erweiterung einzelner Biotopelemente zu größeren Biotopkomplexen (Bsp. Erhöhung der<br />
Heckendichte an bestimmten Hangpartien).<br />
3. Erhalt und Entwicklung der ausgedehnten, zusammenhängenden Waldgebiete als<br />
großflächige Waldlebensräume, Fortsetzung der Entwicklung hin zu naturnahen Laub- und<br />
Mischwäldern, weitere Erhöhung der Umtriebszeiten und des Alt- und Totholzanteils. U. a. soll<br />
dadurch bei der wichtigen Leitartengruppe der Spechte eine höhere Artenvielfalt erreicht<br />
werden.<br />
4. Erhalt und Optimierung der nördlichen und südlichen Isarleiten als störungsarme<br />
Biotopbänder. Charakteristische Lebensräume der südlichen Leite sind naturnahe<br />
Laubmischwälder und Quellgebiete. Die nördliche Isarleite zeichnet sich durch ein<br />
Bestandsmosaik aus Resten naturnaher Wälder und Mager- /Trockenstandorte aus.<br />
5. Vernetzung der Isarleitenwälder mit den Beständen der Seitentäler und den Auenwälder im<br />
Isartal (südliche Isarleite). Isolierte Bereiche können z. B. über Hecken und Feldgehölze wieder<br />
miteinander verbunden werden.<br />
6. Stärkere Betonung der landschaftlichen Eigenart der einzelnen Teilräume im Tertiären<br />
Hügelland bei “landschaftswirksamen” Maßnahmen (Bsp. Ortsrandgestaltung).
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2.4.1.3 Ziele und Maßnahmen des ABSP für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong><br />
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Aus den allgemeinen Naturschutzfachlichen Zielvorstellungen (Leitbild) werden für das<br />
Plangebiet Maßnahmen genannt, die dem fachlichen Naturschutz als Leitlinien dienen sollen.<br />
Auf folgende Ziele und Maßnahmen soll hingewirkt werden:<br />
1. Erhalt der wenigen in der Untereinheit noch vorhandenen Biotopflächen; Ausweisung von<br />
Pufferzonen zum Schutz gegen Nährstoffeinträge (Breite i. d. R. ab 5 m; ggf. aber auch breiter,<br />
vgl. Angaben zu Fließgewässern)<br />
2. Renaturierung begradigter und verbauter Gewässerabschnitte und Altarme<br />
3. Optimierung der Aiterach und ihrer Zuflüsse als zentrale Vernetzungsstruktur im nördlichen Teil<br />
der naturräumlichen Untereinheit.<br />
4. Verbesserung der ökologischen Situation in der Agrarlandschaft (Erhöhung des Anteils<br />
naturnaher Flächen auf mindestens 5 %). Wichtige Maßnahmen sind u. a.:<br />
- Erhalt bzw. Rückführung von Acker- in Grünland bei Hängen mit Steigung >12 %<br />
- Erhalt bzw. Rückführung von Acker- in Grünland in den Bachauen<br />
- Extensive Grünlandnutzung zumindest im unmittelbaren Bachbereich und in den nassen<br />
Teilbereichen der Bachauen<br />
- Ausweisung von mind. 5 - 10 m breiten Pufferstreifen an allen Fließgewässern, Rückbau<br />
begradigter Abschnitte, Entfernung von Verrohrungen usw.<br />
- Erhalt und Optimierung der Abbaustellen im Sinne des Arten- und Biotopschutzes.<br />
- Erhöhung der Heckendichte, Neuschaffung von Rainen, Ranken und Säumen entlang<br />
von Wegen.<br />
5. Verstärkte Förderung einer umweltverträglichen, natur- und ressourcenschonenden<br />
landwirtschaftlichen Nutzung, wodurch v. a. Belastungen des Grundwassers und der<br />
Oberflächengewässer verringert und Kleinstrukturen neu geschafften werden sollen.<br />
6. Verjüngung strukturarmer Nadelholzbestände in standortgemäße/-heimische Mischbestände<br />
sowie Entwicklung gestufter Waldränder und Säume.<br />
7. Vernetzung der vielfach abgetrennten und zersplitterten Waldteile nördlich und südlich des<br />
Gewässersystems der Aitrach z. B. durch die Neuanlage breiter Heckenstreifen (Mindestbreite 8<br />
– 10 m), Feldgehölze oder Aufforstungen mit standortgerechten Baumarten.<br />
8. Vermeidung weiterer Zerschneidungen von Wäldern durch Straßenbau etc.<br />
9. Ausweisung von Schutzgebieten. Erstellung und Umsetzung von Pflege- und<br />
Entwicklungsplänen.<br />
Für eines der Schwerpunktgebiete des Naturschutzes im Landkreis, der Aiterach mit Zuflüssen,<br />
gibt der ABSP Ziele und Maßnahmen vor. Das Schwerpunktgebiet umfasst die Talzüge der<br />
Aiterach und ihrer wichtigsten Zuflüsse die als landschaftsprägendes Element wirken. In den<br />
Tälern findet sich z. T. noch Grünland und extensiv genutzte Flächen. Andere Biotopfläche sind<br />
jedoch auch hier bis auf kleine Restflächen verschwunden. Diese Reste sind zudem durch die<br />
angrenzende Intensivnutzung mehr oder weniger stark beeinträchtigt. Die Gewässergüte der<br />
Aiterach wird als kritisch belastet (II-III) eingestuft. An steileren Hangkanten finden sich teilweise<br />
noch relativ naturnahe und artenreiche Laubmischwälder. Als (zumindest potentiell)<br />
bedeutende Vernetzungsachsen wurden die Talzüge trotz der aktuell unzureichenden
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- 28 -<br />
Biotopausstattung als Schwerpunktgebiet festgelegt. Neben der Bestandssicherung ist hier die<br />
Biotopneuschaffung besonders wichtig.<br />
Ziele und Maßnahmen:<br />
1. Optimierung der Aiterach und ihrer Zuflüsse als wichtigste Vernetzungsstrukturen im<br />
nördlichen Teil der naturräumlichen Untereinheit. Beidseitige Ausweisung extensiv genutzter<br />
oder ungenutzter Pufferstreifen zur Verhinderung von Stoffeinträgen entlang der Gewässer<br />
(mind. 20 m (besser 50 m) entlang der Aiterach, mind. 10 m (besser 20 m) bei kleineren<br />
Bächen, mind. 5 m (besser 10 m) bei Gräben). Ferner sollen beidseitig Entwicklungsräume von<br />
mind. 50 m für dynamische Prozesse zur Verfügung stehen.<br />
2. Verbesserung der Gewässergüte zumindest auf Güteklasse II (= mäßig belastet)<br />
3. Rückbau begradigter Bachstrecken hin zu naturnahen, mäandrierenden Bachläufen.<br />
4. Erhalt bzw. Wiedereinführung der Grünlandnutzung auf den laut Agrarleitplan als absolutes<br />
Grünland kartierten Flächen.<br />
5. Regenerierung der zahlreichen Quellen an den Seitenläufen der Aiterach.<br />
6. Erhalt naturnaher Waldbestände an steilen Rändern der Bachtäler.<br />
7. Verbesserung der Bachläufe innerhalb der Siedlungen; Ziel ist die Durchgängigkeit der<br />
Bachläufe für Arten der Fließgewässer und ihrer Ufer. Hierzu u.a. Entfernung von Verrohrungen<br />
und übermäßigen Verbauungen des Gewässerbettes.<br />
2.4.2 Amtliche Biotopkartierung Bayern und geschützte Biotope gem. Art. 13d BayNatSchG<br />
Die Ersterhebung der Biotopkartierung Bayern für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Mengkofen</strong> liefert im<br />
Maßstab 1:5000 eine flächenscharfe Abgrenzung der verschiedenen Biotope einer Landschaft.<br />
Dabei wurden flächige Lebensräume ab einer Größe von ca. 500-1000 qm erfasst, lineare<br />
Lebensräume wie Hecken und Säume ab einer Länge von 50 Metern. Die Erfassung der<br />
Biotope erfolgte Ende der ´80er Jahre und eine Überarbeitung Ende der ´90 Jahre mit Erstellung<br />
des ABSP-Bandes.<br />
Während das ABSP-Bayern ähnlich dem Landesentwicklungsprogrammes allgemeine<br />
übergreifende Aussagen zum Natur- und Artenschutz auf Landesebene trifft, jedoch mit<br />
spezifischen Aussagen für jeden einzelnen Landkreis, stellt die Biotopkartierung Bayern<br />
Flachland eine genauere Erfassung auf Meßtischblattebene (1:5.000) mit flächenscharfer<br />
Abgrenzung der Biotope in den Landschaften dar.<br />
Eine differenzierte Übersicht aller amtlichen Biotope im Planungsgebiet nach ABSP-Band gibt<br />
die Themenkarte Bestand. Der Flächenanteil der Biotope insgesamt beträgt ca. 34 ha.<br />
Der Biotopanteil aller Biotope ist mit ca. 0,4 % an der Gesamtfläche sehr gering. Die Biotope<br />
verteilen sich über das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet, wobei Konzentrationen entlang der<br />
Aiterach festzustellen sind. Es gibt kaum Trockenstandorte. Die wesentlichen Biotopstrukturen<br />
sind Hecken und Gehölze. Die Aiterach mit ihren Nebenbächen stellt eine wichtige<br />
Biotopverbundachse für die Biotope dar und besitzt im Planungsraum für die Erhaltung der<br />
heimischen Artenvielfalt eine besondere Bedeutung.<br />
Generell lässt sich sagen, dass magere, nährstoffarme Standorte eher unterrepräsentiert sind.<br />
Durch fehlende Puffer können gefährdete Pflanzen und Tiere durch stickstoffreiche, artenarme<br />
Lebensgemeinschaften (Brennnessel- und Giersch-Fluren) verdrängt werden.
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Biotopliste der amtlichen Biotopkartierung für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
Biotop Beschreibung<br />
7240-0056 Hecken in der Feldflur nördlich und westlich von Martinsbuch<br />
7240-0057 Verschilftes Großseggenried nordwestlich von Martinsbuch<br />
7240-0058 Gehölze im Ortsbereich von Martinsbuch<br />
7240-0059 Naßwiese am Ortsrand von Martinsbuch<br />
7240-0060 Altgrasbestand und Hecke im Bereich einer ehemaligen Entnahmestelle<br />
7240-0061 Laubgehölze östlich von Obersalhof und bei Rauhleiten<br />
7240-0062 Feuchtwald und Gewässerbegleitgehölz am Nordrand des Limbacher Forstes<br />
7240-0063 Initialvegitation (naß) im Bereich einer Entnahmestelle südwestlich Obersalhof<br />
7240-0064 Gehölz südlich von Haunsdorf<br />
7240-0065 Gehölz, Feuchtwaldabschnitt und Naßwiese südöstlich von Ginhart<br />
7240-0066 Gehölz nördlich von Hagenau<br />
7240-0067 Hecke westlich von Hammelhof<br />
7240-0068 Gehölzstreifen am südlichen Ortsrand von Hagenau<br />
7240-0069 Feuchtgehölz westlich von Oberallmannsbach<br />
7240-0070 Hecke westlich von Oberallmannsbach<br />
7240-0071 Gehölze und Hecken westlich von Steinbach<br />
7240-0072 Gehölzring mit Großseggenried und Hecke südlich von Rumpelmühle<br />
7240-0073 Feuchtbiotope südlich von Süßkofen<br />
7240-0074 Feldgehölz mit Extensivwiesenrest sowie Hecken südlich von Süßkofen<br />
7240-0075 Gewässer-Begleitgehölz der Aiterach östlich von Süßkofen<br />
7240-0076 Gehölzstreifen und Hecken östlich von Hofdorf<br />
7240-0077 Hecken nördlich von Hofdorf<br />
7240-0078 Laub- und Feuchtwaldabschnitte südwestlich von Schönrain<br />
7240-0079 Gehölz und Gehölzsaum südlich von Krottenthal<br />
7240-0080 Naßwiese und Feuchtwaldrest westlich von Oberreuth<br />
7240-0081 Gehölz und Hecken am Ortsrand von Pramersbuch<br />
7240-0082 Feuchtgehölz am südlichen Ortsrand von Hofdorf;<br />
7240-0083 Gehölze und Hecken südlich von Hofdorf<br />
7240-0084 Hecken südlich von Weichshofen<br />
7240-0087 Feldgehölz westlich von Klausen<br />
7240-0088 Feuchtwald östlich von Kattenbach<br />
7240-0089 Hecken in der Feldflur von Obertunding;<br />
7240-0090 Gewässerbegleitgehölze und Schilffläche am Ortsrand von Obertunding<br />
7240-0091 Feuchtwald westlich von Obertunding<br />
7240-0092 Gehölze nördlich von Obertunding<br />
7240-0093 Großseggenried und verlandender Teich nördlich von Niedertunding<br />
7240-0094 Gewässerbegleitgehölz am Ufer des Schwebachs<br />
7240-0095 Alte Hecken in der Feldflur östlich von <strong>Mengkofen</strong><br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 29 -
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DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
7240-0096 Gewässerbegleitgehölze entlang der Aiterach westlich von Puchhausen<br />
7240-0097 Gehölz südlich von Berg<br />
7240-0098 Strauchhecken nordwestlich von <strong>Mengkofen</strong><br />
7240-0099 Feuchtgehölz östlich von Lohe<br />
7240-0100<br />
Feuchtwaldabschnitte und Gewässer-Begleitgehölz innerhalb des Tunzenberger<br />
Holzes<br />
7240-0101 Gewässer-Begleitgehölze an den Ufern von Teichen südlich von Tunzenberg<br />
7240-0102 Hecken am Ortsrand von Tunzenberg<br />
7240-0103 Schloßwald von Tunzenberg<br />
7240-0104 Flurbereinigungs-Gehölze in der Feldflur südlich von Puchhausen<br />
7240-0105 Hecken und Gehölz westlich von Dengkofen<br />
7240-0106 Hecken und Gehölze südlich von Puchhausen<br />
7240-0107 Gehölz am Rande von Oberhütt<br />
7240-0108 Hecken und Gehölz am südlichen Ortsrand von Puchhausen<br />
7240-0109 Hecken, Altgrasbestände und Initialvegitation nordöstlich von Radlkofen<br />
7240-0110 Gewässer-Begleitgehölz an einem Graben nördlich von Radlkofen<br />
7240-0111 Gehölzstreifen und Hecken nordwestlich von Puchhausen<br />
7240-0112<br />
Hecken und Initialgehölz in einer ehemaligen Entnahmestelle nördlich von<br />
Puchhausen<br />
7240-0113 Hochstaudenbestand und Großseggenried östlich von Klosterberg<br />
7241-0026 Hecken südlich von Altfalterloh.<br />
7241-0027 Lückiges Gebüsch an einem westexponierten Hang südlich von Gern.<br />
7241-0035 Erlenwäldchen an einer Quelle.<br />
7241-0040<br />
Zwei Teiche, eine Quelle mit Gehölzbestand von geringer Größe und Gehölz<br />
nordöstlich von Oberhütt.<br />
7340-0001 Laubwaldausläufer an einer Hangkante südwestlich von Mühlhausen<br />
7340-0002 Laubwald und aufgelassene Entnahmestelle südwestlich von Mühlhausen<br />
7340-0003 Hecke südwestlich von Mühlhausen<br />
7340-0004 Naßwiese und Hochstaudenbestand nördlich von Mühlhausen<br />
7340-0005 Baumhecke und Altgrasbestand nördlich von Mühlhausen<br />
7340-0006 Gehölz im Ortskern von Mühlhausen<br />
7340-0007 Hecke südöstlich von Mühlhausen<br />
7340-0008 Baumhecke westlich von Vogelsang<br />
7340-0009 Hecke nordwestlich von Vogelsang<br />
7340-0010 Laubwald bei Vogelsang<br />
7340-0011 Gewässer-Begleitgehölz und Feuchtwald am Nordrand eines Nadelwaldes<br />
7340-0012 Hecken an einem Hohlweg am westlichen Ortsrand von Ottending<br />
7340-0013 Feldgehölz und Hecke am südlichen Ortsrand von Ottending<br />
7340-0014 Baumhecke östlich von Ottending<br />
7340-0015 Feldgehölz nordwestlich von Mauka<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 30 -
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
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- 31 -<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> befinden sich zudem gesetzlich geschützten Biotope gem. Art.<br />
13d nach dem ABSP-Band. Diese sind Deckungsgleich mit den Biotopen der Biotopkartierung.<br />
Bei den Flächen handelt es sich fast ausschließlich um Feuchtbiotope entlang der Aiterach und<br />
ihrer Nebenbäche.<br />
Liste der gesetzlich geschützten Biotope gem. Art. 13d für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
ID Biotop Beschreibung<br />
27901897 7240-0057 Verschilftes Großseggenried nordwestlich von Martinsbuch<br />
27901826 7240-0059 Naßwiese am Ortsrand von Martinsbuch<br />
27900642 7240-0073 Feuchtbiotope südlich von Süßkofen<br />
27902028 7240-0073 Feuchtbiotope südlich von Süßkofen<br />
27902287 7240-0073 Feuchtbiotope südlich von Süßkofen<br />
27902533 7240-0080 Naßwiese und Feuchtwaldrest westlich von Oberreuth<br />
27900419 7240-0093 Großseggenried und verlandender Teich nördlich von Niedertunding<br />
27900640 7240-0093 Großseggenried und verlandender Teich nördlich von Niedertunding<br />
27900641 7240-0093 Großseggenried und verlandender Teich nördlich von Niedertunding<br />
27900983 7240-0093 Großseggenried und verlandender Teich nördlich von Niedertunding<br />
27900172 7240-0101 Gewässer-Begleitgehölze an den Ufern von Teichen südlich von Tunzenberg<br />
27900981 7240-0101 Gewässer-Begleitgehölze an den Ufern von Teichen südlich von Tunzenberg<br />
27903193 7240-0101 Gewässer-Begleitgehölze an den Ufern von Teichen südlich von Tunzenberg<br />
27903193 7240-0101 Gewässer-Begleitgehölze an den Ufern von Teichen südlich von Tunzenberg<br />
27903193 7240-0101 Gewässer-Begleitgehölze an den Ufern von Teichen südlich von Tunzenberg<br />
27903193 7240-0101 Gewässer-Begleitgehölze an den Ufern von Teichen südlich von Tunzenberg<br />
27903193 7240-0101 Gewässer-Begleitgehölze an den Ufern von Teichen südlich von Tunzenberg<br />
27903193 7240-0101 Gewässer-Begleitgehölze an den Ufern von Teichen südlich von Tunzenberg<br />
27900988 7240-0113 Hochstaudenbestand und Großseggenried östlich von Klosterberg<br />
27900175 7241-0040<br />
27900418 7241-0040<br />
27900832 7241-0040<br />
27901107 7241-0040<br />
Zwei Teiche, eine Quelle mit Gehölzbestand von geringer Größe und Gehölz<br />
nordöstlich von Oberhütt<br />
Zwei Teiche, eine Quelle mit Gehölzbestand von geringer Größe und Gehölz<br />
nordöstlich von Oberhütt<br />
Zwei Teiche, eine Quelle mit Gehölzbestand von geringer Größe und Gehölz<br />
nordöstlich von Oberhütt<br />
Zwei Teiche, eine Quelle mit Gehölzbestand von geringer Größe und Gehölz<br />
nordöstlich von Oberhütt<br />
27901554 7340-0004 Naßwiese und Hochstaudenbestand nördlich von Mühlhausen<br />
27901555 7340-0004 Naßwiese und Hochstaudenbestand nördlich von Mühlhausen<br />
27901556 7340-0004 Naßwiese und Hochstaudenbestand nördlich von Mühlhausen<br />
27901556 7340-0005 Baumhecke und Altgrasbestand nördlich von Mühlhausen<br />
27901824 7340-0011 Gewässer-Begleitgehölz und Feuchtwald am Nordrand eines Nadelwaldes
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DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
2.4.3 Schutzgebiete und Schutzobjekte<br />
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- 32 -<br />
Bestehende Schutzgebiete im Landkreis Dingolfing-Landau<br />
Im Landkreis bestehen nach dem ABSP-Band 6 Naturschutzgebiete (Art. 7 BayNatSchG), 2<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile (Art. 12 BayNatSchG) und 33 Naturdenkmäler (Art. 9<br />
BayNatSchG). Ferner ist die Isaraue zwischen der westlichen Landkreisgrenze und Mamming als<br />
Landschaftsschutzgebiet (Art. 10 BayNatSchG) naturschutzrechtlich gesichert. Der ABSP-Band<br />
stellt keine Schutzgebietsvorschläge für den <strong>Gemeinde</strong>bereich auf.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>bereich befindet sich keines des für den Landkreis genannten<br />
Naturschutzgebiets, Landschaftsschutzgebiet oder geschützter Landschaftsbestandteil. Ebenso<br />
befindet sich im <strong>Gemeinde</strong>bereich kein Natura 2000 Gebiet.<br />
Von den 33 Naturdenkmälern befinden sich vier im <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />
Tab.: Naturdenkmäler im <strong>Gemeinde</strong>bereich<br />
Lfd.Nr, Status Bezeichnung Lebensraumtyp<br />
21 ND <strong>Mengkofen</strong> 2 Linden<br />
30 ND Martinsbuch Lindengruppe (9 Bäume)<br />
31 ND Tunzenberg Eichenallee (12 Bäume)<br />
32 ND <strong>Mengkofen</strong> Kastanienallee (20 Bäume)<br />
2.4.4 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Artikel 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes beschreibt die besondere Verpflichtung des<br />
Staates, der Landkreise, Bezirke, <strong>Gemeinde</strong>n und der öffentlichen Hand zum Schutz der Natur.<br />
Im Zuge der Umsetzung der Landschaftsplanung sollen Flächen im Sinne der Ziele und<br />
Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege bewirtschaftet werden.<br />
Die jeweilige Zweckbestimmung eines Grundstückes bleibt unberührt. Ökologisch besonders<br />
wertvolle Grundstücke sollen dabei vorrangig Naturschutzzwecken dienen.<br />
Die unter Punkt 6. Ziele und Maßnahmen vorgeschlagenen Maßnahmen in der Landschaft zum<br />
Biotopverbund besitzen eine besondere Eignung für die Durchführung von Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen.<br />
2.5 Bau- und Bodendenkmäler<br />
Die im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Mengkofen</strong> vorkommenden Baudenkmäler sind im Anhang 9.3<br />
aufgelistet.
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
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- 33 -<br />
Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und<br />
Frühgeschichte, können im Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> eine Vielzahl oberirdisch<br />
sichtbarer bzw. nicht mehr sichtbarer Bodendenkmäler nachgewiesen werden. Es handelt sich<br />
vor Allem um Grabhügel und Grabhügelgruppen, Burgställe, vorgeschichtliche Ringwälle,<br />
Wasserburgställe und Turmhügel. Die Bereiche und Standorte sind im Flächennutzungsplan<br />
kenntlich gemacht. In Anhang 9.4 befindet sich eine ausführliche Aufstellung der<br />
kartographierten Bodendenkmäler.<br />
3. Situationsanalyse, Entwicklungsprogramm und Ziele der <strong>Gemeinde</strong><br />
3.1 Siedlungsstruktur<br />
Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Mengkofen</strong> liegt im Regierungsbezirk Niederbayern, im Norden der<br />
Region Landshut (Nr. 13). Es liegt im Landkreis Dingolfing-Landau im Aitrachtal, etwa 38 km<br />
nordöstlich der Stadt Landshut und 28 km westlich der Stadt Landau a.d. Isar.<br />
Abb. 1: Lage der <strong>Gemeinde</strong> in der Region (ohne Maßstab)<br />
(verändert aus: Raumstrukturkarte Regionaler Planungsverband Landshut 2007)
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
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- 34 -<br />
Die heutige <strong>Gemeinde</strong> entstand im Zuge der <strong>Gemeinde</strong>gebietsreform aus dem<br />
Zusammenschluss der ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>n Hofdorf, Puchhausen, Hüttenkofen, Süßkofen,<br />
Martinsbuch, Tunding, <strong>Mengkofen</strong>, Tunzenberg, Mühlhausen und Weichshofen in den Jahren<br />
1971 bis 1978.<br />
Das Planungsgebiet hat eine Flächengröße von etwa 86 km² und eine Einwohnerzahl von 5.741<br />
(Hauptwohnsitz; Stand: 30.06.2008, Landkreis Dingolfing-Landau).<br />
Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Mengkofen</strong> wird vorwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung<br />
geprägt. Auch Gewerbe, vorwiegend Metallverarbeitung, Holzverarbeitung, Hoch- und<br />
Tiefbau, ist angesiedelt.<br />
Im Norden grenzen die <strong>Gemeinde</strong>n Laberweinting, Geiselhöring und Leiblfing des Landkreises<br />
Straubing-Bogen an das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Mengkofen</strong> an. Im südöstlichen Bereich die<br />
<strong>Gemeinde</strong> Moosthenning, im westlichen Bereich Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach und<br />
Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d. Isar des Landkreises Landshut.<br />
Im Regionalplan Region Landshut (Nr. 13) ist <strong>Mengkofen</strong> als Kleinzentrum dargestellt und der<br />
<strong>Gemeinde</strong>bereich als allgemeiner ländlicher Raum charakterisiert.<br />
3.2 Lage im Raum (Straßenwegenetz)<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> liegt an der Staatsstraße St 2141. Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet durchziehen<br />
folgende Straßen von regionaler Bedeutung:<br />
- St 2141 Essenbach – Straubing<br />
- St 2111 Dingolfing – Geiselhöring<br />
- St 2328 Weichshofen – Ergoldsbach<br />
- DGF 12 Obertundig – Ottering<br />
- DGF 13 <strong>Mengkofen</strong> – Unterhollerau<br />
- DGF 18 Puchhausen – Hailing<br />
- DGF 41 Martinsbuch – Neuhofen<br />
- DGF 42 Neuhofen – Mühlhausen – Veitsbuch<br />
- DGF 43 Mühlhausen – Ottending<br />
- DGF 45 Schwimmbach – St 2111<br />
Die Autobahn A92 läuft südlich außerhalb der <strong>Gemeinde</strong>grenze vorbei. Die Anschlussstelle AS<br />
17 Dingolfing ist ca. 10 km von <strong>Mengkofen</strong> entfernt.<br />
Die Entfernung bis zum Mittelzentrum Landau a. d. Isar beträgt rund 28 km, zum Mittelzentrum<br />
Dingolfing rund 13 km und zum Oberzentrum Landshut rund 38 km.
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
3.3 Geschichtlicher Abriss, Bau- und Bodendenkmäler<br />
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- 35 -<br />
Die Gründung von <strong>Mengkofen</strong> ist geschichtlich nicht nachweisbar.<br />
Jedoch zeigen Funde bei Ausgrabungen, dass das <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
bereits in der jüngeren Steinzeit (ca. 4.000 v. Chr.) besiedelt war.<br />
13. Jhd. Im 13. Jahrhundert wurde <strong>Mengkofen</strong> zum ersten Mal urkundlich als<br />
Besitztum des „Sifridus de Meuninchoven“ (Hofmark) erwähnt. Das reich<br />
begüterte Ortsadelsgeschlecht der Mengkofer war bis Anfang des 16.<br />
Jahrhunderts Grundherr von <strong>Mengkofen</strong>.<br />
1653 Herrschaft geht auf die Freiherrn von Lerchenfeld über, 1716 stifteten<br />
diese das Schloßbenefizium, außerdem wurde eine neue Kirche und<br />
Schule errichtet<br />
1735 Stiftung der Herz-Jesu-Bruderschaft durch die Gutsherrenschaft<br />
1753 Übergang des Besitztums an die Grafen Törring-Jettenbach-Gronsfeld<br />
durch Heirat<br />
1830 Verkauf des Besitztums an Herrn K. Regierungsrat und Assessor Dr. Julius<br />
von Niethammer<br />
1832 Erwerb des Schlossgutes Tunzenberg durch Hr. Niethammer<br />
1842 Das alte Schloss brannte am 11.07.1842 nieder und wurde in vergrößerter<br />
Form nach 3-jähriger Bauzeit wieder aufgebaut.<br />
1845 Am 15.10.1845 bezog die Gutsherrenschaft offiziell das neu errichtete<br />
Schloss.<br />
1911 Die Gutsherrenschaft siedelte ganz nach Tunzenberg über. <strong>Mengkofen</strong><br />
blieb mehr oder weniger unbewohnt.<br />
1913 Nach dem Tod der letzten Gutsherrin, Maria von Niethammer geb. von<br />
Glotow-Kogel, am 19.03.1913, erbte ihre ältere Schwester Paula,<br />
verehelichte von Haniel, das Fideikomiss-Gut. Aus Pietätsgründen wurde<br />
der Name „Niethammer“ beibehalten, so dass sich die Herrschaft „von<br />
Haniel-Niethammer“ nennt.<br />
1945 Das Schloss <strong>Mengkofen</strong> diente zeitweise als Flüchtlingslager<br />
1951 Verkauf des Schlosses <strong>Mengkofen</strong> an den Landkreis mit Übergabe an<br />
den „Orden vom Heiligen Kreuz“, dieser betreut auch bis heute den<br />
<strong>Mengkofen</strong>er Kindergarten.<br />
1971 Die ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>n Tunzenberg, Tunding, Weichshofen, Hofdorf<br />
und <strong>Mengkofen</strong> wurden zum 01.01.1971 zur Großgemeinde <strong>Mengkofen</strong><br />
zusammengefasst<br />
1972 Am 01.01.1972 wurde Martinsbuch und Puchhausen eingemeindet.<br />
1978 Am 01.05.1978 wurden Hüttenkofen, Süßkofen und<br />
Mühlhauseneingemeindet.<br />
1990 Verkauf des Schlosses Tunzenberg an eine Privatperson
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DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Abb. 2: Ursprüngliche Form<br />
des <strong>Gemeinde</strong>wappens<br />
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- 36 -<br />
<strong>Gemeinde</strong>wappen:<br />
Bereits 1925 und 1936 bemühte man sich um ein eigenes <strong>Gemeinde</strong>wappen. Erst am<br />
04.05.1939 wurde dem Initiator Bürgermeister Martin Peller vom Reichsstatthalter von Bayern,<br />
General Ritter von Epp, die Urkunde ausgehändigt, worin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> das Recht<br />
zur Führung des beigelegten Wappens verliehen wurde. Die Form des Wappenschildes und die<br />
Darstellung der Wappenfigur (schwarze Bärentatze auf goldenem Grund) lehnen sich an die<br />
ältesten Vorlagen in den Siegelabdrücken der Mengkofer, die aus den Jahren 1335 und 1378<br />
stammen. Der genaue Ursprung wird auf verschiedene Art und Weise erklärt: Entweder waren<br />
die Mengkofer (Ortsadelsgeschlecht im Dienste der Wittelsbacher) „stark wie Bären“ oder aber<br />
– was wahrscheinlicher ist – lieferten sie auf der Jagd ein Heldenstück.<br />
Mit seinem lang gezogenen Straßenmarkt gehört <strong>Mengkofen</strong> zu den typischen<br />
niederbayerischen Ortsbildern.<br />
Baudenkmäler:<br />
Die Denkmalliste des Landkreises Dingolfing-Landau enthält eine Vielzahl von Baudenkmälern<br />
im Bereich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong>. Ein detaillierter Auszug aus dieser Liste mit Stand vom<br />
Februar 2009 ist im Anhang enthalten.<br />
Bodendenkmäler:<br />
Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und<br />
Frühgeschichte, können im Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> eine Vielzahl oberirdisch<br />
sichtbarer bzw. nicht mehr sichtbarer Bodendenkmäler nachgewiesen werden. Es handelt sich<br />
vor Allem um Grabhügel und Grabhügelgruppen, Burgställe, vorgeschichtliche Ringwälle,<br />
Wasserburgställe und Turmhügel.<br />
Nach Art. 7 Abs. 1 und 4 DSchG (Denkmalschutzgesetz) bedürfen sämtliche Erdbewegungen<br />
oder sonstige Bauarbeiten in der Nähe von oberirdisch sichtbaren bzw. nicht mehr sichtbaren<br />
oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu vermutender Bodendenkmäler der Erlaubnis.<br />
Die Bereiche und Standorte sind im Flächennutzungsplan kenntlich gemacht. In Anhang<br />
befindet sich eine ausführliche Aufstellung der kartographierten Bodendenkmäler.
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DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
3.4 Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur<br />
3.4.1 Bevölkerungsentwicklung und -aufbau<br />
Bevölkerungsentwicklung:<br />
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- 37 -<br />
Stichtag Bevölkerung Einwohner je km²<br />
insgesamt Veränderung<br />
30.12.2009<br />
gegenüber ... in %<br />
01.12.1840 3.838 67,1 45<br />
01.12.1900 4.201 73,4 49<br />
13.09.1950 5.479 95,8 64<br />
31.12.1961 4.304 75,2 50<br />
31.12.1970 4.207 73,5 50<br />
31.12.1979 4.000 69,9 49<br />
31.12.1981 4.039 70,6 47<br />
31.12.1985 4.203 73,5 49<br />
31.12.1987 4.363 76,3 50<br />
31.12.1990 4.479 78,5 52<br />
31.12.2000 5.597 97,8 65<br />
31.12.2003 5.751 100,5 67<br />
31.12.2007 5.729 100,1 67<br />
31.12.2008 5.689 99,4 67<br />
31.12.2009 5.722 --- 67<br />
Grafische Darstellung der Bevölkerungsentwicklung:
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Bevölkerungsstruktur:<br />
Altersgruppen<br />
(unter 6 bis 65 oder älter)<br />
Insgesamt unter<br />
6<br />
6 bis<br />
unter<br />
15<br />
15 bis<br />
unter<br />
18<br />
18 bis<br />
unter<br />
25<br />
25 bis<br />
unter<br />
30<br />
30 bis<br />
unter<br />
40<br />
40 bis<br />
unter<br />
50<br />
50 bis<br />
unter<br />
65<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 38 -<br />
31.12.1990 männlich 2166 171 237 69 220 218 370 248 394 239<br />
65<br />
oder<br />
älter<br />
weiblich 2313 142 222 65 217 219 312 215 401 520<br />
Insgesamt 4479 313 459 134 437 437 682 463 795 759<br />
31.12.2000 männlich 2821 197 394 125 218 148 520 450 437 332<br />
weiblich 2776 183 331 90 198 146 486 386 396 560<br />
Insgesamt 5597 380 725 215 416 294 1006 836 833 892<br />
31.12.2007 männlich 2888 150 319 139 293 178 334 567 491 417<br />
weiblich 2841 141 278 118 247 165 351 532 435 574<br />
Insgesamt 5729 291 597 257 540 343 685 1099 926 991<br />
31.12.2008 männlich 2872 144 298 141 260 198 326 563 522 420<br />
weiblich 2817 144 259 124 228 164 324 538 464 572<br />
Insgesamt 5689 288 557 265 488 362 650 1101 986 992<br />
31.12.2009 männlich 2873 148 289 133 274 181 332 549 545 422<br />
weiblich 2849 141 269 106 238 171 328 524 491 581<br />
Insgesamt 5722 289 558 239 512 352 660 1073 1036 1003<br />
Grafische Darstellung der Bevölkerungsstruktur:
Bevölkerungsbewegung:<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 39 -<br />
Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen Bevölkerungs-<br />
Jahr Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene Zunahme<br />
bzw.-<br />
insgesamt je 1.000<br />
Einwohner<br />
insgesamt je 1.000<br />
Einwohner<br />
insgesamt je 1.000<br />
Einwohner<br />
insgesamt je 1.000<br />
Einwohner<br />
abnahme<br />
1960 106 --- 84 --- 329 --- 363 -12<br />
1970 62 14,7 65 15,4 214 50,6 242 57,2 -31<br />
1980 50 --- 60 --- 179 --- 134 +35<br />
1990 42 9,5 74 16,5 264 58,9 137 30,6 +95<br />
2000 57 10,2 57 10,2 474 84,7 339 60,6 +135<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
42<br />
49<br />
48<br />
7,3<br />
8,6<br />
8,4<br />
66<br />
67<br />
63<br />
11,5<br />
11,7<br />
11,0<br />
Grafische Darstellung der Bevölkerungsbewegung:<br />
433<br />
378<br />
272<br />
75,6<br />
66,4<br />
47,4<br />
392<br />
398<br />
224<br />
68,4<br />
69,9<br />
39,0<br />
+17<br />
-38<br />
+33
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 40 -<br />
Die Einwohnerzahlen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> schwanken in den letzten Jahren leicht. Der<br />
Bevölkerungszuwachs von 1980 bis 2007 resultiert in hohem Maß aus der positiven<br />
Wanderungsbilanz. Die natürliche Entwicklung zeigt ab den 70er Jahren ein negatives Saldo<br />
auf.<br />
Auf Grund der vorliegenden Bauanfragen an die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung ist die<br />
Bevölkerungsentwicklung jedoch zukünftig im Perspektivzeitraum des Flächennutzungsplanes<br />
(12-15 Jahre) als steigend zu bezeichnen.<br />
Das demografische Profil des Landkreis Dingolfing-Landau (Quelle: Bayerisches Landesamt für<br />
Statistik und Datenverarbeitung, Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis<br />
2028, Stand September 2009) zeigt eine abnehmende Bevölkerungsentwicklung bis 2028.<br />
Jedoch ist für den Zeitraum bis 2020 eine Zunahme des Bevölkerungsentwicklung für ganz<br />
Bayern prognostiziert.<br />
Die Vergleichswerte innerhalb Bayerns jedoch zeigen allgemein eine insgesamt rückläufige<br />
Entwicklung der Bevölkerung. Dieser wird sich fortsetzen, was ausschließlich aus der natürlichen<br />
Entwicklung (Sterbeüberschuss) resultiert. Die zu erwartende positive Einwohnerentwicklung in<br />
der Region um <strong>Mengkofen</strong> resultiert vorrangig aus den Wanderungsgewinnen.<br />
Vor diesem Hintergrund bleibt es vorrangiges Ziel der <strong>Gemeinde</strong>, die Bevölkerungsentwicklung<br />
nicht nur zu stabilisieren, sondern auf den weiter bestehenden Entwicklungsdruck mit<br />
entsprechend weiterentwickelten Angeboten zu reagieren (weitere Entwicklung als attraktiver
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 41 -<br />
Wohnstandort, familien-, kinder-, und seniorenspezifische Angebote, Sicherung und Ausbau der<br />
lokalen Versorgungsfunktionen, Berücksichtigung sich verändernder Wohnparameter etc.).<br />
3.4.2 Bildungswesen<br />
Kindergärten:<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Mengkofen</strong> finden sich 2 Kindergärten (Kindergarten „St. Maria“<br />
<strong>Mengkofen</strong> und Klosterkindergarten „St. Marien“ <strong>Mengkofen</strong>), sowie eine Kinderkrippe in<br />
Hüttenkofen, welche gut belegt sind.<br />
Stichtag Kindergärten Kindergartenplätze Pädagogische Betreute Kinder<br />
Personal<br />
insgesamt<br />
01.01.1980 1 50 6 71<br />
01.01.1990 1 50 6 95<br />
01.01.2000 3 125 19 165<br />
01.01.2003 3 150 22 176<br />
01.01.2004 2 150 23 169<br />
01.01.2005 2 150 22 166<br />
Schulen:<br />
In der Volksschule Aitrachtal in <strong>Mengkofen</strong> (Grund- und Hauptschule) werden im Schuljahr<br />
2009/2010 insgesamt 347 Schüler in 16 Klassen von 35 Lehrkräften (inkl. Fach- und<br />
Religionslehrkräfte) unterrichtet. Für die Grundschüler wird eine Mittagsbetreuung bzw. eine<br />
verlängerte Mittagsbetreuung angeboten. Seit Oktober 2007 besteht für die Schülerinnen und<br />
Schüler der Jahrgangsstufe 5 mit 9 die Möglichkeit, die Offene Ganztagesschule zu besuchen.<br />
Volksschule (privat):<br />
Schuljahr Schulen<br />
Lehrkräfte Klassenanzahl Schülerzahlen Wochenstunden<br />
1997/1998 1 24 18 467 567<br />
1998/1999 1 23 19 463 594<br />
2000/2001 1 28 20 486 635<br />
2002/2003 1 27 21 463 656<br />
2008/2009 1 21 15 333 472<br />
2009/2010 1 21 16 347 492<br />
Das Ziel der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> ist die bedarfsgerechte, möglichst wohnortnahe<br />
Versorgung der Kinder mit Betreuungsangeboten in Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten,<br />
Hort) und bei Tagesmüttern (Krippe, Kindergarten). Bisher konnte eine bedarfsgerechte<br />
Versorgung mit Betreuungsplätzen gesichert werden. Dabei gab es keinerlei<br />
Zugangsbeschränkungen. In den vergangenen Jahren gab es verstärkt Nachfragen nach<br />
Betreuungsangeboten. Durch Erweiterung des Platzangebots in den bestehenden<br />
Einrichtungen und mehr Tagesmütter, konnten auch diese Wünsche berücksichtigt werden.
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 42 -<br />
Derzeit ist der Stand, dass mit den vorhandenen Kapazitäten noch alle derzeitigen<br />
Nutzerwünsche bedient werden können. Es wird davon ausgegangen, dass längerfristig<br />
gesehen eine deutliche Vergrößerung der Platzkapazitäten auf Grund zurückgehender<br />
Geburtenzahlen (Elterngeneration aus Jahrgängen ab 1991) nicht erforderlich sein wird.<br />
Erklärtes Ziel ist der Fortbestand der Grund- und Hauptschule. Für die Grundschüler wird eine<br />
Mittagsbetreuung bzw. eine verlängerte Mittagsbetreuung angeboten. Eine offene<br />
Ganztagsschule wurde eingerichtet. Weiterführende Schulen sind im <strong>Gemeinde</strong>bereich<br />
<strong>Mengkofen</strong> nicht vorhanden.<br />
Die mittelfristige Entwicklung der Schülerzahlen erfordert derzeit keine weiteren Neubauten. Der<br />
zukünftige Bedarf an Kinder- und Schuleinrichtungen orientiert sich an der Entwicklungder<br />
Kinder- und Schülerzahlen der nächsten Jahre.<br />
3.4.3 Land- und Forstwirtschaft<br />
Kulturarten der landwirtschaftlich genutzten Flächen:<br />
Fläche am<br />
31. Dez.<br />
Nutzungsarten<br />
Fläche<br />
Insgesamt<br />
Korbweiden-,<br />
Pappelanlagen<br />
und<br />
Weihnachtsbaumkult.<br />
Rebflächen Dauergrünland Baumschulen Obstanlagen Gartenland Ackerland<br />
ar ar ar ar ar ar ar ar<br />
1999 509725 - - 28558 - 325 317 480525<br />
2001 496994 . - 27022 - . 279 469404<br />
2003 504134 . - 27884 - . 240 475808<br />
2005 491878 - - 28458 - 117 114 463189<br />
2007 492438 - - 28084 - 59 115 464180<br />
Tierbestand im <strong>Gemeinde</strong>gebiet:<br />
Viehalter und Viehbestand<br />
Tierart am 30.12.1999 am 30.12.2001 am 30.12.2007<br />
Halter Tiere Tiere je Halter Tiere Tiere je Halter Tiere Tiere je<br />
Halter<br />
Halter<br />
Halter<br />
Rinder 59 2293 39 51 1919 38 32 1152 36<br />
dar. Milchkühe 36 554 15 28 391 14 18 280 16<br />
Schweine 121 25717 213 107 26771 250 76 27231 358<br />
dar. Zuchtschweine 90 3557 40 79 3393 43 56 3374 60<br />
Mastschweine 63 7655 122 55 7160 130 42 7974 190<br />
Schafe 11 301 27 9 226 25 5 118 24<br />
Pferde 20 73 4 18 97 5 20 107 5<br />
Hühner<br />
dar. Legehennen<br />
58 1278 22 41 1021 25 31 660 21<br />
(1/2 Jahr oder älter)<br />
Schlachthühner/<br />
57 --- --- 41 2021 25 31 625 20<br />
Masthühner 1 --- --- --- --- --- 1 --- ---
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft:<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 43 -<br />
Merkmal 1999 2001 2003 2005 2007<br />
Landwirtschaftliche Betriebe mit einer<br />
landwirschaftlich genutzten Fläche (LF) 240 225 214 207 192<br />
von 2 ha oder mehr<br />
Davon mit einer LF von ... ha<br />
bis unter 2 4 4 1 4 3<br />
2 bis unter 5 23 26 22 24 20<br />
5 bis unter 10 49 38 38 29 27<br />
10 bis unter 20 78 79 73 72 69<br />
20 bis unter 30 35 28 29 29 24<br />
30 oder mehr 51 50 51 49 49<br />
Unter Landwirtschaft ist im Sinn des § 201 BauGB Ackerbau, Wiesen- und Weidewirtschaft,<br />
Pensionstierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage, gartenbauliche Erzeugung,<br />
Erwerbsobstbau, berufsmäßige Imkerei und berufsmäßige Binnenfischerei zu verstehen. Im<br />
Flächennutzungsplan kann dabei eine spezifische Darstellung nach den einzelnen Zweigen der<br />
Landwirtschaft in Betracht gezogen werden. Die Darstellung erfolgt für bestehende<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen. Es wurde eine differenzierte Darstellung für die Flächen<br />
des Ackerbaus und des Dauergrünlandes (Wiesen- und Weidewirtschaft) gewählt.<br />
Die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten ist im Vergleich zur Zeit vor 1990 allerdings stark<br />
zurückgegangen. Die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe (über 2 ha) beträgt 2007<br />
nurmehr 192. Die landwirtschaftliche Nutzfläche nimmt jedoch 62 % des gesamten<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiets ein. Ackerlandflächen nehmen kontinuierlich ab, die Grünlandflächen<br />
schwanken leicht.<br />
Der Viehbestand sinkt stark. Große Viehproduktionsanlagen sind in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong><br />
nicht angesiedelt.<br />
Die Gesamtwaldfläche in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> beträgt 2.422 ha (28,2 % des<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebietes), erheblich unter dem Gesamtbayerischen Bewaldungsprozentsatzes (35,8<br />
%) und über dem Durchschnitt des Landkreises Dingolfing-Landau. Gegenwärtig wird ein<br />
Großteil der Forstflächen von Nadelwald- und Mischwaldbeständen (95,7 %) eingenommen, in<br />
denen die Fichte dominiert. Allgemeines Ziel bei Neuaufforstungen ist der Umbau der<br />
monotonen Fichtenbestände zu Mischbeständen mit Augenmerk auf eine Verstärkung des<br />
Laubholzanteils, soweit es die standörtlichen Gegebenheiten zulassen.
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
3.4.4 Verarbeitendes Gewerbe / Bauhauptgewerbe<br />
Industrielle Kleinbetriebe im Verarbeitenden Gewerbe:<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 44 -<br />
Merkmal Industrielle Kleinbetriebe im Verarbeitenden Gewerbe<br />
1999 2000 2001 2002<br />
Betriebe 4 3 2 1<br />
Beschäftigte 22 22<br />
Bauhauptgewerbe:<br />
Merkmal Bauhauptgewerbe (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau)<br />
2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Betriebe 18 18 17 16 15 15<br />
Beschäftigte 107 102 109 90 93 92<br />
Gesamtumsatz<br />
in 1.000,- €<br />
10.274 8.875 10.425 6.609 6.493 8.531<br />
Die inzwischen in Vielzahl vorhandenen kleineren und mittelständischen Unternehmen aus den<br />
verschiedenen Wirtschaftszweigen sind heute von entscheidender Bedeutung für die<br />
wirtschaftliche Lage <strong>Mengkofen</strong>s. Die gewerbliche Entwicklung ist im Schwerpunkt in den<br />
Gewerbegebieten von <strong>Mengkofen</strong>, Ettenkofen, Süßkofen, Mühlhausen und Puchhausen<br />
konzentriert.<br />
Kleinteilige gewerbliche Flächen sind innerhalb der einzelnen Ortslagen in der vorhandenen<br />
Bebauung gelegen, teilweise auch unter Nutzung typischer Hofanlagen.<br />
Hierbei handelt es sich überwiegend um klein- und mittelständische Handwerksbetriebe. Eine<br />
Vielzahl der Betriebe findet sich in <strong>Mengkofen</strong>.<br />
Die regionale Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung ist von vielen, derzeit nicht genau<br />
kalkulierbaren Einzelfaktoren abhängig. Neben dem globalen Betrachtungsansatz sind die<br />
europaweiten und bundesdeutschen Wirtschaftsbedingungen als Taktgeber für die<br />
landesspezifische und regionale Entwicklung in diesen Bereichen ausschlaggebend. Der Impuls<br />
des größten Arbeitgebers, der BMW in Dingolfing, ist für die <strong>Gemeinde</strong> ausschlaggebend.<br />
Einerseits ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> mit der Staatsstraße St 2111 optimal an Dingolfing<br />
angebunden, andererseits könnten mit den zur Verfügung stehenden freien oder aktivierbaren<br />
Gewerbeflächen der <strong>Gemeinde</strong> weitere Unternehmen aus dem Nachfolgebereich der<br />
Zulieferer oder Veredler nach <strong>Mengkofen</strong> geholt werden. Als Ziel hat sich die <strong>Gemeinde</strong><br />
gesetzt, den Anteil der Arbeitsplätze zu erhöhen und somit die<br />
Arbeitslosenquote/Sozialhilfequote zu minimieren.<br />
Ziel der <strong>Gemeinde</strong> ist allgemein die Sicherung der gewerblichen Entwicklung. Dabei erhält die<br />
Belegung und Vermarktung vorhandener und erschlossener Gewerbeflächen eindeutig<br />
Vorrang vor der Ausweisung gewerblicher Zuwachsflächen. Vor dem Hintergrund der<br />
vorhandenen Gewerbestruktur sowie der Potenziale im Bestand ist die Entwicklung auf den<br />
bestehenden gewerblichen sowie gemischt genutzten Bauflächen innerhalb des<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebietes sicher zu stellen.
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
3.4.5 Bautätigkeit und Wohnungswesen<br />
Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen:<br />
Stichtag<br />
Insgesamt<br />
Wohngebäude<br />
Wohnungen in<br />
Wohngebäuden<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 45 -<br />
Wohnfläche in Wohnungen in Wohngebäuden<br />
Zahl der Wohnungen Zahl der Wohnungen Zahl der Wohnungen<br />
1<br />
Wohnung<br />
2<br />
Wohnu<br />
ngen<br />
3 und<br />
mehr<br />
Wohnun<br />
gen<br />
Insgesamt<br />
3 und mehr<br />
Wohnunge<br />
n<br />
Insgesamt<br />
1<br />
Wohnung<br />
2<br />
Wohnungen<br />
3 und mehr<br />
Wohnungen<br />
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl qm qm qm qm<br />
31.12.1990 1 262 1 081 168 13 1 471 54 174 838 138 589 32 040 4 209<br />
31.12.1995 1 415 1 211 186 18 1 654 71 199 854 158 065 36 141 5 648<br />
31.12.2000 1 615 1 389 202 24 1 892 99 231 388 184 387 39 516 7 485<br />
31.12.2001 1 641 1 413 204 24 1 920 99 235 637 188 156 39 996 7 485<br />
31.12.2002 1 672 1 439 208 25 1 957 102 240 998 192 292 40 953 7 753<br />
31.12.2003 1 714 1 474 213 27 2 013 113 248 476 197 759 42 096 8 621<br />
31.12.2004 1 739 1 495 215 29 2 045 120 252 369 200 736 42 509 9 124<br />
31.12.2005 1 773 1 521 223 29 2 087 120 258 431 205 271 44 036 9 124<br />
31.12.2006 1 787 1 532 225 30 2 107 125 261 241 207 192 44 578 9 471<br />
31.12.2007 1 804 1 544 230 30 2 129 125 264 609 209 066 46 072 9 471<br />
31.12.2008 1 812 1 549 233 30 2 140 125 266 405 210 110 46 824 9 471<br />
31.12.2009 1 826 1 559 236 31 2 159 128 269 113 211 829 47 448 9 836<br />
Stichtag<br />
Wohngebäude Wohnungen Wohnfläche<br />
Anzahl Anzahl qm<br />
31.12.1995 1 415 1 654 199 854<br />
31.12.2000 1 615 1 892 231 388<br />
31.12.2005 1 773 2 087 258 431<br />
31.12.2008 1 812 2 140 266 405<br />
31.12.2009 1 829 2 159 269 113
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DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Grafische Darstellung der Entwicklung des Gebäudebestandes:<br />
Baugenehmigungen:<br />
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PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 46 -<br />
Neu errichtete Wohngebäude Neu errichtete Wohnheime Neu errichtete Nichtwohngebäude<br />
Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr<br />
2005 2006 2007 2008 2009 2005 2006 2007 2008 2009 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl<br />
22 17 9 8 3 - - - - - 9 19 17 14 18<br />
Baugenehmigungen – Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden:<br />
Berichtsjahr<br />
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden<br />
Raumzahl<br />
Insgesamt 1 Raum 2 Räume 3 Räume 4 Räume 5 Räume 6 Räume<br />
7 und mehr<br />
Räume<br />
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl<br />
1995 23 - - - 4 9 9 1<br />
2000 29 - 1 - 1 8 9 10<br />
2005 31 - - 1 9 4 4 13<br />
2008 10 - - - 1 1 3 5<br />
2009 4 - - - - - 2 2
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Baugenehmigungen – Wohnfläche in Wohnungen in Wohngebäuden (Neuerrichtungen),<br />
Nutzfläche der Nichtwohngebäude:<br />
Berichtsjahr<br />
Wohnfl. in Wohnungen in Wohngeb.<br />
(Neuerrichtungen)<br />
Nutzfläche der Nichtwohngebäude<br />
(Neuerrichtungen)<br />
qm qm<br />
1990 5 180 353<br />
1995 3 069 -<br />
2000 4 446 22 759<br />
2005 4 021 1 583<br />
2006 3 174 4 839<br />
2007 2 114 4 908<br />
2008 1 431 5 131<br />
2009 597 7 264<br />
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- 47 -<br />
Hinsichtlich der Wohnungsgrößen liegt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> über den Vergleichswerten<br />
auf Bundesebene (ca. 92 m²/Wohnung in den alten Bundesländern).<br />
Die durchschnittliche Wohnfläche von ca. 46 m² je Einwohner liegt deutlich über dem<br />
Bundesdurchschnitt von 41,6 m² (Stand 2002). Diese Werte lassen auf eine intakte<br />
Wohnraumversorgung hinsichtlich des Raum- und Wohnflächenbedarfs schließen. Über eine<br />
Leerstandsquote und Gebäudealtersstruktur liegen keine Angaben vor.<br />
2008 wohnten in 2140 Wohnungen 5741 Personen. Die Belegungsdichte von 2,7 Personen je<br />
Wohnung liegt über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 2,2 Einwohnern pro Wohnung.<br />
Ziel der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> ist der Erhalt und die Förderung typischer ländlicher<br />
Nutzungsmischungen in den historischen Dorflagen (Wohnen, Tierhaltung, Landwirtschaft und<br />
nicht wesentlich störendes Gewerbe). Grundsätzlich ist eine vielfältige und mit dem Wohnen<br />
verträgliche Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz wie Scheunen und<br />
Nebengebäude zu unterstützen. Eine Landschaftszersiedelung ist zu vermeiden.<br />
3.4.6 Fremdenverkehr<br />
Fremdenverkehrseinrichtungen sind in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> nicht vorhanden.
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
3.4.7 Heime der Altenhilfe<br />
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- 48 -<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> gibt es zur Altenversorgung und –hilfe das Altenheim St. Antonius<br />
mit insgesamt 63 Plätzen und das Pflegeheim der Barmherzigen Schwestern vom Hl. Kreuz mit<br />
insgesamt 2 Plätzen.<br />
Auf Grund der demographischen Entwicklung ist für die Zukunft von einem weiter<br />
zunehmenden Bedarf an Altenpflegeplätze auszugehen. Dieser Bedarf lässt sich zum<br />
gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch nicht durch eine Flächenzuweisung, die über die<br />
dargestellten Bestandsflächen hinausgeht, konkretisieren. Generell ist es Aufgabe der<br />
<strong>Gemeinde</strong> – bei vermehrter Privatisierung auch in diesem Bereich –, Einfluss auf die räumliche<br />
Verteilung der Einrichtungen zu nehmen, damit alte Menschen nach Möglichkeit ihr<br />
Wohnumfeld nicht verlassen müssen. Dabei ist zu bedenken, dass Einrichtungen, die dem<br />
Wohnen älterer Menschen dienen, selbstverständlich integraler Bestandteil von Wohngebieten<br />
sind, aber auch in Mischgebieten grundsätzlich zulässig sind.<br />
3.4.8 Gesundheitswesen<br />
Ärzte:<br />
Dr. Franz Unterpaintner u. Dr. Günter Baumgartner, Allgemeinmedizin<br />
Dr. Elisabeth Pollinger, Allgemeinmedizin<br />
Dr. Werner Bauer, Facharzt für Allgemeinmedizin/Sportmedizin<br />
Dr. Erdt Karl und Angelika Allstadt, Allgemeinmedizin<br />
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), Allg. Medizin, Nervenheilkunde, Neurologie,<br />
Psychiatrie, Psychotherapie<br />
Zahnärzte:<br />
Dr. Volker Rabald & Kollegen, Praxis und Tagesklinik<br />
Tierärzte:<br />
Reinhard Riediger, prakt. Tierarzt<br />
Dr. Sigrid Sauer-Bothe<br />
Kliniken:<br />
Physioklinik im Aitrachtal, ärtzl. Leitung Dr. Rolf K. Meier<br />
Apotheken:<br />
Apotheke zur Post<br />
Eine Reihe verschiedener Einrichtungen ergänzt die gesundheitliche Versorgung und soziale<br />
Betreuung der Bürgerinnen und Bürger.<br />
Ein weiterer Bedarf an Flächen besteht für diesen Bereich zurzeit nicht.
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
3.5 Infrastruktur<br />
3.5.1 Straßenverkehr<br />
a) Staats- und Kreisstraßen<br />
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- 49 -<br />
Mehrere Staats- und Kreisstraßen erschließen und verbinden den <strong>Gemeinde</strong>bereich<br />
<strong>Mengkofen</strong> mit ihren Nebenorten.<br />
Folgende Staatsstraßen sind die Hauptverkehrswege in der <strong>Gemeinde</strong> und weisen<br />
daher die stärkste Verkehrsbelastung auf:<br />
- St 2141 Essenbach – Straubing<br />
- St 2111 Dingolfing – Geiselhöring<br />
- St 2328 Weichshofen – Ergoldsbach<br />
b) <strong>Gemeinde</strong>verbindungs- und <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />
In das Straßenbestandsverzeichnis der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> (sh. Anhang) waren im<br />
Juli 2009 folgende Straßen eingetragen:<br />
<strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraßen: 117,180 km<br />
<strong>Gemeinde</strong>straßen: 36,829 km<br />
c) Bewertung<br />
Innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>bereiches <strong>Mengkofen</strong> sind die einzelnen Orte und Weiler<br />
durch ein Netz von klassifizierten Staats-, <strong>Gemeinde</strong>verbindungs- und <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />
ausreichend erschlossen, welches den vorhandenen Verkehrsbedürfnissen entspricht.<br />
Von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und<br />
Technologie (Gesamtverkehrsplan Bayern 2002) bestehen folgende Prämissen für die<br />
Entwicklung eines leistungsfähigen und umweltschonenden Gesamtverkehrssystems:<br />
- Steigerung der Effektivität und Effizienz des Gesamtverkehrssystems<br />
- abgestimmte staatliche bzw. kommunale Planung<br />
- Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsträger<br />
- Optimierung der bestehenden Verkehrsnetze und des Verkehrsablaufs<br />
- Verknüpfung der Verkehrsmittel<br />
- Kooperation der Verkehrsträger und<br />
- Einsatz moderner Technologien wie der Verkehrstelematik
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
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- 50 -<br />
Innerhalb der Baugebiete werden die Erschließungs- und Wohnstraßen im Detail erst in<br />
den Bebauungsplänen festgelegt.<br />
d) Schallschutz<br />
Der Nachweis des Schallschutzes mit eventuell erforderlichen Lösungsmöglichkeiten<br />
sind, sofern erforderlich, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorzulegen.<br />
e) Gefahrenstellen im Verkehrsnetz<br />
Eine besondere Gefahrenstelle im Verkehrsnetz stellt das Fehlen von separaten<br />
Gehwegen an Hauptverkehrsstraßen im innerörtlichen Bereich dar. Hier sollten die<br />
Fahrbahnbreiten auf die erforderliche Nutzungsbreite reduziert werden und<br />
entsprechende Verkehrswege für Fußgänger und radfahrende Kleinkinder erstellt<br />
werden.<br />
3.5.2 Schienenverkehr<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet verläuft keine Bahnstrecke. Die nächstgelegenen Bahnhöfe befinden sich<br />
in Dingolfing, Landshut und Geiselhöring.<br />
3.5.3 Öffentliche Verkehrsmittel<br />
Eine Busliniennetz des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erschließt das<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet mit den Nachbargemeinden und über den Landkreis hinaus (z.B.<br />
Deggendorf. Landshut, Neufahrn).<br />
Für das Jugendangebot ist ein Freizeitbus des Landkreises Dingolfing-Landau im Einsatz.<br />
Insgesamt ist festzustellen, dass eine Grundversorgung und –anbindung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
gesichert ist, da nahezu alle Ortsteile durch mindestens eine Buslinie mit dem Ortsteil<br />
<strong>Mengkofen</strong> verbunden sind.<br />
3.6 Wasserversorgung, Brandschutz<br />
a) Wasserversorgung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> wird überwiegend vom Wasserzweckverband Mallersdorf<br />
versorgt. Ein Gewinnungsgebiet für das Wasser liegt bei Hofdorf mit 2 Brunnen mit ca.<br />
150 m Bohrtiefe, max. Förderleistung 65 l/s. Die <strong>Gemeinde</strong>teile der ehemaligen<br />
<strong>Gemeinde</strong>n Hüttenkofen und Puchhausen werden durch den Wasserzweckverband<br />
Aitrachtalgruppe versorgt.
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Wasserhärte: hart (mehr als 14°dH)<br />
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- 51 -<br />
Die Kapazität und Möglichkeiten für eine angemessene bauliche Entwicklung im<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet sind durch die Versorgung der Wasserzweckverbände ausreichend<br />
vorhanden.<br />
Wasserschutzgebiete befinden sich östlich von Süßkofen (2 Brunnen) und nordöstlich<br />
von Tunzenberg bei Wunder. An der <strong>Gemeinde</strong>grenze bei Tunzenberg befindet sich ein<br />
Hochbehälter.<br />
Im Gebiet nördlich von Dengkofen wurde eine Vorbehaltsfläche zur<br />
Grundwassererkundung ausgewiesen.<br />
Sämtliche Bereiche sind im Flächennutzungsplan gekennzeichnet.<br />
b) Abwehrender Brandschutz<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Mengkofen</strong> sind 10 Feuerwehren stationiert:<br />
Feuerwehr <strong>Mengkofen</strong><br />
Feuerwehr Hagenau<br />
Feuerwehr Hofdorf<br />
Feuerwehr Hüttenkofen<br />
Feuerwehr Martinsbuch<br />
Feuerwehr Mühlhausen<br />
Feuerwehr Obertunding<br />
Feuerwehr Ottending<br />
Feuerwehr Puchhausen<br />
Feuerwehr Tunzenberg<br />
Durch Unter- und Oberflurhydranten, Teiche und Bäche ist der Brandschutz im<br />
Planungsbereich weitestgehend sichergestellt.<br />
Die einzelnen Auflagen für den Brandschutz sind vom zuständigen Kreisbrandrat im<br />
Rahmen der erforderlichen Bauleitplanung oder Einzelbaugenehmigung festzulegen.<br />
3.7 Energieversorgung<br />
3.7.1 Elektroenergie<br />
Die Versorgung des Marktgemeindebereiches mit elektrischer Energie erfolgt durch die E.ON<br />
Bayern AG (Kundenzentrum Altdorf). Durch ein Netz von 20-kV-Leitungen und den
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
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- 52 -<br />
notwendigen Trafostationen, welche auch problemlos erweitert und ergänzt werden können,<br />
ist die Versorgung auf lange Sicht als gesichert anzusehen.<br />
Die Sicherheitszonen bei den 20-kV-Einfachleitungen betragen beiderseits der Leitungsachse je<br />
8,0 m, bei den 20 kV-Doppelleitungen je 10,0 m. Bestehende 20-kV-Freileitungen, Erdkabel und<br />
Trafostationen sind im Flächennutzungsplan nachrichtlich dargestellt.<br />
110-kV-Freileitungen sind im <strong>Gemeinde</strong>gebiet nicht vorhanden.<br />
Für die Aufnahme der im Flächennutzungsplan dargestellten Leitungstrassen in die<br />
Bebauungspläne weisen diese nicht die erforderliche Genauigkeit auf.<br />
3.7.2 Regenerative Energien<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> beabsichtigt, den im Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006<br />
formulierten Zielen zum Ausbau und zur Förderung der Nutzung regenerativer Energien auf<br />
kommunaler Ebene nachzukommen. Somit ist der Einsatz erneuerbarer Energien wesentlicher<br />
Bestandteil der Umweltentwicklungsziele der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong>. Hierzu gehört maßgeblich<br />
auch die Förderung beispielsweise solarer Energietechniken (Solarthermie und Photovoltaik),<br />
der Erdwärme oder auch der Einsatz von Biomasse (z.B. Holzpellets) im Haus- und Siedlungsbau.<br />
Windkraft:<br />
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Landshut hat den Entwurf des<br />
Kapitels Energie / Teilbereich Windenergie beschlossen (21. März 2012).<br />
"Zur Sicherung einer wirtschaftlichen, klima- und umweltfreundlichen Energieversorgung soll in<br />
der Region eine nach Energieträgern diversifizierte Energieversorgung angestrebt werden und<br />
auf einen sparsamen und rationellen Umgang mit Energie hingewirkt werden." "Die Nutzung der<br />
Windenergie soll in der Region Landshut raum-, natur- und landschaftsverträglich gestaltet<br />
werden. Windkraftanlagen sollen in Windparks konzentriert werden." (Auszug aus dem Entwurf<br />
des Regionalen Planungsverbandes Landshut zum Kapitel Windenergie)<br />
Vorranggebiete:<br />
In nachfolgender Übersichtskarte sind die Vorranggebiete für die Errichtung und den Betrieb<br />
raumbedeutsamer Windkraftanlagen durch die Fachstelle Regionalplanung Landshut<br />
vorgeschlagen.<br />
WK 37 Bruckhof<br />
WK 38 Puchhausen<br />
WK 39 Multham<br />
WK 40 Tunzenberg
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
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- 53 -<br />
Auszug aus dem Entwurf Regionalplan Landshut (RP13) des Regionalen Planungsverbandes Landshut (Stand<br />
21.03.2012) - Vorranggebiete für Windkraftanlagen<br />
Windenergieanlagen sind im Außenbereich als privilegierte Vorhaben nach § 35 (1) BauGB<br />
grundsätzlich überall dort zulässig, wo öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die<br />
Erschließung gesichert ist. Die Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan hat<br />
das Gewicht eines öffentlichen Belangs gem. § 35 (3) S. 3 BauGB, der einer<br />
Windenergienutzung an anderer Stelle im Außenbereich in der Regel entgegensteht.<br />
Sollten sich im Anhörungsverfahren zum Entwurf des Kapitels Energie / Teilbereich Windenergie<br />
des Regionalen Planungsverbands im Sommer 2012 herausstellen, dass diese Gebiete<br />
geeignet sind, werden diese als Konzentrationszonen festgelegt. Windenergieanlagen im<br />
Außenbereich sind an anderer Stelle nicht zulässig.<br />
Ausschlussgebiete:<br />
In nachfolgender Übersichtskarte sind die Ausschlussgebiete für die Errichtung und den Betrieb<br />
raumbedeutsamer Windkraftanlagen durch die Fachstelle Regionalplanung Landshut<br />
vorgeschlagen.
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
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- 54 -<br />
Auszug aus dem Entwurf Regionalplan Landshut (RP13) des Regionalen Planungsverbandes Landshut (Stand<br />
21.03.2012) - Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen<br />
Unbewertete Gebiete:<br />
In nachfolgender Übersichtskarte sind die unbewerteten Gebiete für die Errichtung und den<br />
Betrieb raumbedeutsamer Windkraftanlagen eingetragen.<br />
Als Kriterium für die Windkraftnutzung ist im Entwurf der Fortschreibung ein Mindestabstand von<br />
800 m zu Allgemeinen Wohngebieten, 500 m zu Misch- und Dorfgebieten oder<br />
Außenbereichsanwesen sowie 300 m zu einer Wohnnutzung im Gewerbegebiet<br />
vorgeschrieben. Durch diese Abstände sollen die Erfordernisse des Immissionsschutzes<br />
eingehalten werden. Der technologische Fortschritt verhindert jedoch nicht, dass der<br />
Schattenwurf und das damit verbundene Flackern in den Morgenstunden durch die<br />
zunehmende Größe des durch die Rotoren überstrichenen Bereiches erheblich zunimmt.<br />
Bewertung zu Fläche A1 - 2000 m westlich von Martinsbuch, 750 m nördlich von Mislbach:<br />
Der Untersuchungsbereich ist mit Mischwald- und Aufforstungsflächen belegt. Ziel ist, hier<br />
wieder eine durchgängige Waldfläche zu schaffen. Bei Waldstandorten besteht grundsätzlich<br />
ein erhöhtes Konfliktpotenzial wegen der notwendigen Baumfällungen, Zuwegungen und
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
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- 55 -<br />
Netzanbindung sowie aufgrund des Tötungsrisikos für Vogel- und Fledermausarten. Neben der<br />
naturschutzfachlichen Wertigkeit des Ökosystems Wald kommt auch der Erholungsfunktion<br />
dieses Lebensraumes eine besondere Bedeutung zu. Windkraftanlagen in großflächig<br />
naturnahen Waldgebieten sollte deswegen grundsätzlich abgelehnt werden. Wenn im<br />
Einzelfall aus Arrondierungsgründen naturnahe Wälder im Nahbereich liegen, bedarf dies einer<br />
intensiveren naturschutzfachlichen Überprüfung bei Planung und Monitoring.<br />
Bewertung zu Fläche A2 - 1000 m östlich von Pramersbuch:<br />
Im Untersuchungsbereich befinden sich neben großräumigen Nadelholzflächen auch Misch-<br />
und Laubwaldflächen. Dieser reine Waldstandort sollte erhalten bleiben.<br />
Bewertung zu Fläche A3 - 850 m nordöstlich von Süßkofen, 1200 m westlich von Hofdorf:<br />
Im Untersuchungsbereich befinden sich neben großräumigen Nadelholzflächen im<br />
Randbereich Mischwaldflächen. Im Westen, Norden und Osten liegen in ca. 700 m<br />
Einzelgehöfte. Trotz der möglichen Einhaltung von Mindestabständen wird empfohlen, die<br />
Errichtung von Windkraftanlagen auszuschließen.<br />
Bewertung zu Fläche A4 - 1700 m westlich von Hofdorf:<br />
Der östliche Flächenbereich liegt in einem Schutzgebiet für die Wasserversorgung. Westlich des<br />
Untersuchungsbereichs befindet sich unmittelbar angrenzend die Ortschaft Süßkofen, sowie<br />
verstreut liegende Außenbereichsanwesen in 500 m Entfernung. Es wird empfohlen, hier die<br />
Errichtung von Windkraftanlagen auszuschließen.<br />
Bewertung zu Fläche A5 - 650 m südwestlich von Hofdorf:<br />
Die Fläche liegt zwischen den Außenbereichsanwesen Mauka und Maschinenhaus Hofdorf auf<br />
dem Maukaer Feld. Bei dem Abzug der Mindestabstände zu den Wohnbebauungen im<br />
Außenbereich verbleibt ein ca. 200 m breiter Grundstücksstreifen für die Windkraftfläche, der<br />
mit Augenmerk auf die Bebauung nicht ausreichend groß erscheint. Es wird empfohlen, hier<br />
die Errichtung von Windkraftanlagen auszuschließen.<br />
Bewertung zu Fläche A6 - 1000 m westlich von Ottending:<br />
Unmittelbar nördlich des Untersuchungsbereich befindet sich ein ausgedehnter Solarpark. In<br />
diesem Randbereich ist durch die Schattenwirkung und das Flackern in den Morgenstunden<br />
durch die Rotoren die Erstellung von Windkraftanlagen auszuschließen.<br />
Im Untersuchungsbereich befinden sich zudem großräumigen. Dieser reine Waldstandort sollte<br />
erhalten bleiben.<br />
Bewertung zu Fläche A7 - 1500 m nordöstlich von Ottending:<br />
Im Untersuchungsbereich befinden sich überwiegend großräumige Nadelholzflächen. Im<br />
Nordwesten und Südwesten, sowie außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets im Osten liegen in ca. 800
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
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- 56 -<br />
- 1000 m Einzelgehöfte. Trotz der möglichen Einhaltung von Mindestabständen wird<br />
empfohlen, die Errichtung von Windkraftanlagen hier auszuschließen.<br />
Bewertung zu Fläche A8 - 1500 m westlich von Obertunding:<br />
Die Fläche liegt unmittelbar neben einem Schutzgebiet für die Wasserversorgung. Es wird<br />
empfohlen, hier die Errichtung von Windkraftanlagen auszuschließen.<br />
Bewertung zu Fläche A9 - 1 km westlich von Radlkofen:<br />
Hier befindet sich ein Vorranggebiet für die Wasserversorgung. Es wird empfohlen, hier die<br />
Errichtung von Windkraftanlagen auszuschließen.<br />
A2<br />
A3<br />
A1<br />
A4 A5<br />
A6<br />
A7<br />
Auszug aus dem Entwurf Regionalplan Landshut (RP13) des Regionalen Planungsverbandes Landshut (Stand<br />
21.03.2012) - Unbewertete Gebiete für Windkraftanlagen<br />
A9<br />
A8
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Darstellung im Flächennutzungsplan:<br />
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- 57 -<br />
Die Vorranggebiete für Windkraft werden im Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong><br />
als Untersuchungsgebiet dargestellt.<br />
Wasserkraft:<br />
Wasserkraftanlagen sind mangels Eignung für den <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Mengkofen</strong> nicht<br />
relevant.<br />
Nachwachsende Rohstoffe/Biogasanlagen:<br />
Eine Fernwärmeversorgung durch ein Blockheizkraftwerk ist derzeit in <strong>Mengkofen</strong> nicht<br />
vorhanden.<br />
In Unterallmannsbach wurde eine Fläche für eine Biogasanlage ausgewiesen.<br />
Biogasanlagen dienen der umweltverträglichen und risikolosen Energiegewinnung in<br />
Verbindung mit der Entwicklung von meist ortsansässigen Betrieben. Damit werden<br />
Arbeitsplätze im weitgehend ländlichen Raum geschaffen. Die Anlagen sollen räumlich sinnvoll<br />
eine bereits in ähnlicher Weise vorgeprägten Gebiet zugeordnet werden und möglichst nur<br />
solche Flächen verbrauchen, die schon heute von wirtschaftlichen Aktivitäten betroffen sind.<br />
Privilegierte Biogasanlagen können im Außenbereich behandelt werden, wenn die<br />
Voraussetzungen nach § 35 Abs. 1 BauGB vollständig gegeben sind. Es muss u.a. ein räumlichfunktionaler<br />
und betriebswirtschaftlicher Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen<br />
Betrieb bestehen, auch darf die vorgegebene Leistungsgrenze von 0,5 MW nicht überschritten<br />
werden. In diesem Fall ist eine Änderung des FNP nicht erforderlich.<br />
Weitere Vorranggebiete für Biogasanlagen sollen jedoch zur Zeit nicht ausgewiesen werden.<br />
Photovoltaik- und Solaranlagen:<br />
Photovoltaik- und Solaranlagen sind gemäß § 35 Abs. 1 und 2 BauGB im Außenbereich nicht<br />
privilegiert. Die Zulässigkeit kann demzufolge nur über eine Planung erreicht werden. In den<br />
Siedlungsgebieten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> innerhalb bebauter Bereiche, neben den<br />
vorhandenen Dachflächen, stehen keine geeigneten Flächen zur Verfügung.<br />
Auf dem Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> bei Rasch wurde bereits ein Sondergebiet für Solar<br />
ausgewiesen.<br />
Anlässlich der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und<br />
Umweltbericht der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> wurde durch das Ingenieurbüro Willi Schlecht<br />
Planungs GmbH eine Kurzbetrachtung von möglichen Standortflächen für Photovoltaik-
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
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- 58 -<br />
Anlagen im <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Mengkofen</strong> erstellt und im September 2009 den Trägern<br />
öffentlicher Belange zur Bewertung übersandt.<br />
Untersucht wurden die sonnenexponierten Südlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet sowie Gebiete,<br />
bei denen bereits Einzelanfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung eingegangen sind.<br />
Der Punkt der Einsehbarkeit wurde bei nachfolgenden Bewertungskriterien am stärksten<br />
beurteilt, da der Eingriff in das Landschaftsbild des Aitrachtales möglichst gering ausfallen soll.<br />
Bewertungskriterien:<br />
- Lage im Naturraum/Landschaft, Topografie<br />
- Einstrahlungswerte, Hanglage<br />
- Einsehbarkeit, Blendwirkung<br />
- Straßenmäßige Erschließung, Siedlungsnähe<br />
- Möglichkeit der Einspeisung<br />
Folgende Gebiete wurden gem. o.a. Bewertungskriterien und der Einschätzung der Träger<br />
öffentlicher Belange als gut oder sehr gut bewertet:<br />
1. nordwestlich von Süßkofen gut geeignet<br />
2. südlich von Puchhausen mäßig geeignet<br />
3. zwischen Steinbach und Pramwinkel gut geeignet<br />
4. westlich von Ginhart gut geeignet<br />
Diese Gebiete sind im Flächennutzungsplan als Standortvorschläge gekennzeichnet.<br />
Die flächenmäßige Obergrenze für die Festlegung der Flächenverfügbarkeit liegt in der<br />
Zuständigkeit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> und soll auf 5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />
festgesetzt werden.<br />
Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet umfasst ca. 86.000.000 m², davon sind ca. 48.914.700 m²<br />
landwirtschaftlich genutzte Fläche. Der Standort der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage „SO<br />
Rasch“ umfasst eine Fläche von 725.000 m², somit einen Anteil von 0,84 % der Gesamtfläche<br />
des <strong>Gemeinde</strong>gebiets bzw. 1,5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Somit würde eine<br />
restliche Gesamtfläche von ca. 172 ha (1.720.735 m²) für die Errichtung von großen Freiflächen-<br />
Photovoltaik-Anlagen (ca. 0,5 bis 20 ha) zur Verfügung stehen.<br />
Von den vorgenannten Einzelthemen ist lediglich die Solar- bzw. Photovoltaikenergie und<br />
Biogas für die Darstellung im Flächennutzungsplan relevant.<br />
3.7.3 Gasversorgung<br />
Die Erdgasversorgung in Teilbereichen des <strong>Gemeinde</strong>gebietes übernimmt die Erdgas<br />
Südbayern GmbH ServiceCenter Dingolfing.
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DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Die Erweiterung des Versorgungsnetzes für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> ist geplant.<br />
3.8 Abwasserbeseitigung<br />
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- 59 -<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Mengkofen</strong> ist zu 90 % über ein Mischsystem an die mechanischbiologische<br />
Kläranlage (Größe ca. 3.660 m²) in Hüttenkofen (erbaut 1997) angeschlossen. Die<br />
Kläranlage ist auf 12.000 Einwohnergleichwerte (EGW) ausgelegt. Das gereinigte Abwasser wird<br />
der Aitrach als Vorfluter zugeleitet.<br />
Es besteht jedoch das Ziel, die Abwasserbeseitigung im gesamten <strong>Gemeinde</strong>bereich zu regeln.<br />
Das übrige <strong>Gemeinde</strong>gebiet reinigt Ihr Abwasser dezentral durch Kleinkläranlagen. Die<br />
geklärten Abwässer werden versickert oder in Oberflächenwasser eingeleitet.<br />
Alle im vorliegenden Flächennutzungsplan noch unbebaut dargestellten Bauflächen sind an<br />
die vorhandene Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen. Niederschlagswasser ist weitest<br />
gehend schadlos im Untergrund zu versickern, wobei eine großflächige Versickerung einer<br />
punktuellen Versickerung vorzuziehen ist.<br />
Im Rahmen der erforderlichen Bauleitplanungen sind entsprechende Entwässerungskonzepte<br />
zu erarbeiten, die die Ressource Grundwasser ausreichend schützen und die<br />
Grundwasserneubildung unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze (z.B. BayWG)<br />
fördern.<br />
3.9 Abfallbeseitigung<br />
Die Abfallbeseitigung für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> erfolgt über den Abfallwirtschaftsverband<br />
Isar-Inn (AWV Isar-Inn) in Eggenfelden als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Die<br />
Entsorgung aus dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist langfristig gesichert.<br />
Östlich des Bauhofes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> befindet sich der AWV - eigene Wertstoffhof.<br />
Die Wertstoffüberlassung und Annahme erfolgt nach dem Bringsystem des Dualen Systems<br />
Deutschland (DSD).<br />
Auch die Abfallbeseitigung der im Flächennutzungsplan dargestellten unbebauten Flächen<br />
durch das o. g. Abfallwirtschaftsunternehmen ist als gesichert zu betrachten. Beachtet sollte<br />
jedoch in diesem Zusammenhang werden, dass im Rahmen der erforderlichen<br />
Bauleitplanungen zusätzlich zum bestehenden Wertstoffhof geeignete Flächen für dezentrale<br />
Wertstoffcontainer (Glas, Papier, Dosen) im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ausgewiesen werden. Auf die<br />
Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen hinsichtlich des Befahrens von<br />
Straßen und Wegen durch schwere Abfallsammelfahrzeuge wird in diesem Zusammenhang<br />
bereits verwiesen.
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
3.10 Telekommunikation<br />
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- 60 -<br />
Das Fernmeldenetz wird von der Deutschen Telekom AG betrieben, unterhalten und<br />
ausgebaut. Die für die neuen Bauflächen erforderlichen Kapazitäten sind im Rahmen der<br />
üblichen Netzerweiterungen problemlos möglich.<br />
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind für die erforderlichen Netzerweiterungen<br />
geeignete und ausreichende Versorgungstrassen für eine ober- oder unterirdische<br />
Leitungsführung vorzusehen.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Mengkofen</strong> befinden sich mehrere Mobilfunkmastanlagen. Es ist mit der<br />
weiteren Verdichtung des Mobilfunknetzes zu rechnen. Diese werden jedoch nicht im<br />
Flächennutzungsplan dargestellt.<br />
3.11 Gemeinbedarfsflächen<br />
Die der Allgemeinheit dienenden baulichen Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs<br />
werden nach § 5 (2) Nr. 2 BauGB im Flächennutzungsplan dargestellt. Das Angebot und die<br />
Struktur der öffentlichen Einrichtungen dienen der Deckung der erforderlichen<br />
Grundversorgung der Bevölkerung. Die Aufgabe des Flächennutzungsplans im Bereich der<br />
sozialen Infrastruktur umfasst angesichts der demographischen und gesamtwirtschaftlichen<br />
Entwicklung in erster Linie die Standortsicherung der bestehenden Einrichtungen.<br />
3.11.1 Schulen<br />
In der Volksschule Aitrachtal in <strong>Mengkofen</strong> (Grund- und Hauptschule) werden im Schuljahr<br />
2009/2010 insgesamt 347 Schüler in 16 Klassen von 35 Lehrkräften (inkl. Fach- und<br />
Religionslehrkräfte) unterrichtet. Für die Grundschüler wird eine Mittagsbetreuung bzw. eine<br />
verlängerte Mittagsbetreuung angeboten. Seit Oktober 2007 besteht für die Schülerinnen und<br />
Schüler der Jahrgangsstufe 5 mit 9 die Möglichkeit, die Offene Ganztagesschule zu besuchen.<br />
Auf Grund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung wird langfristig kein Neubedarf zu<br />
erwarten sein.<br />
3.11.2 Öffentliche Gebäude<br />
a. Rathaus<br />
Das Rathaus mit der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> befindet sich im<br />
Zentrum von <strong>Mengkofen</strong> in der Von-Haniel-Allee 12. Mit Wirkung der Gebietsreform
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
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- 61 -<br />
wurden alle anderen früheren <strong>Gemeinde</strong>kanzleien in den einzelnen Ortschaften<br />
aufgelöst.<br />
b. weitere öffentliche Einrichtungen<br />
Der Bauhof der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> wurde östlich von <strong>Mengkofen</strong> bei der<br />
ehemaligen Kläranlage an der <strong>Gemeinde</strong>straße <strong>Mengkofen</strong>-Ettenkofen, Esterthaler Str.<br />
18 errichtet. Auf dem Dach des Bauhofes wurde 2007 eine Photovoltaikanlage<br />
installiert.<br />
Flächenrelevante Planungen sind nicht vorgesehen.<br />
c. Kindergarten<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Mengkofen</strong> befinden sich 2 Kindergärten (Kindergarten „St.<br />
Maria“ <strong>Mengkofen</strong> und Klosterkindergarten „St. Marien“ <strong>Mengkofen</strong>), sowie eine<br />
Kinderkrippe in Hüttenkofen, welche gut belegt sind.<br />
Auch wenn der Trend zur Berufstätigkeit beider Elternteile und damit zu einer erhöhten<br />
Nachfrage nach Kindertageseinrichtungen geht, ist in Zukunft angesichts der<br />
demographischen Entwicklung nicht mit einem steigenden Bedarf zu rechnen. Auf<br />
Grund dessen und dem heute sehr hohen Deckungsgrad sind keine weiteren<br />
flächenbeanspruchenden Planungen vorgesehen.<br />
d. Jugendheime/Jugendeinrichtungen<br />
Einrichtungen der Jungendbetreuung sind im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Mengkofen</strong><br />
in ausreichender Anzahl vorhanden.<br />
Obwohl der Bedarf an Jugendeinrichtungen gedeckt zu sein scheint, wird von<br />
verschiedenen Seiten immer wieder auf Defizite in diesem Bereich hingewiesen. Dies<br />
liegt vermutlich an den veränderten und sich stets ändernden Ansprüchen der<br />
Jugendlichen hinsichtlich ihres Freizeitverhaltens, die auf der Ebene der<br />
Flächennutzungsplanung allerdings nicht erfüllt werden können.<br />
3.11.3 Sportanlagen<br />
a. Sportanlagen<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet sind folgende größere Sport- und Freizeitanlagen, die im FNP<br />
dargestellt sind vorhanden:
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Sportanlagen <strong>Mengkofen</strong><br />
Schulanlagen <strong>Mengkofen</strong><br />
Hallenbad <strong>Mengkofen</strong> (Lehrschwimmbecken)<br />
Freibad Puchhausen<br />
Zum derzeitigen Zeitpunkt sind keine Erweiterungen der Freizeitanlagen geplant.<br />
b. Spielplätze<br />
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- 62 -<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> verfügt über eine ausreichende Anzahl an Spielplätzen<br />
(einschließlich der Bolzplätze). Die Spielplätze sind relativ ausgeglichen über das<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet verteilt. Da sie zum Teil Bestandteile der Wohngebiete sind, wird auch<br />
auf ihre Darstellung im Flächennutzungsplan verzichtet.<br />
Ein Bedarf an weiteren Spielplätzen und deren Lokalisierung ist bei der Entwicklung von<br />
Wohngebieten im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu regeln.<br />
3.11.4 Pfarreien/Kirchen<br />
Folgende 7 Pfarreien finden sich in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong>:<br />
Pfarrei <strong>Mengkofen</strong>:<br />
Kath. Pfarramt <strong>Mengkofen</strong><br />
kath. Pfarrkirche „Mariä Verkündigung“<br />
Klausenweg 1<br />
84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
180 Sitzplätze, ca. 1260 m² Grundstücksgröße<br />
Weichshofen<br />
kath. Filialkirche „St. Georg“<br />
230 Sitzplätze, ca. 1130 m² Grundstücksgröße<br />
Dengkofen<br />
kath. Filialkirche „St. Stephan“<br />
30 Sitzplätze, ca. 840 m² Grundstücksgröße<br />
Pfarrei Hüttenkofen-Puchhausen:<br />
Expositur Hüttenkofen<br />
kath. Pfarrkirche „Mariä Himmelfahrt“<br />
Multhamer Str. 1<br />
84152 <strong>Mengkofen</strong>-Hüttenkofen<br />
275 Sitzplätze, ca. 1000 m² Grundstücksgröße einschl. Friedhof
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Puchhausen<br />
kath. Filialkirche „St. Petrus“<br />
400 Sitzplätze, ca. 2000 m² Grundstücksgröße<br />
Pfarrei Martinsbuch:<br />
Kath. Pfarramt Martinsbuch<br />
kath. Pfarrkirche „St. Martin“<br />
Geiselhöringer Str. 5<br />
84152 <strong>Mengkofen</strong>-Martinsbuch<br />
290 Sitzplätze, ca. 2420 m² Grundstücksgröße einschl. Friedhof<br />
Pfarrei Tunding:<br />
Kath. Pfarramt Tunding<br />
kath. Pfarrkirche „St. Katharina“<br />
Otteringer Str. 2<br />
84152 <strong>Mengkofen</strong>-Obertunding<br />
ca. 1670 m² Grundstücksgröße einschl. Friedhof<br />
Pfarrei Hofdorf:<br />
Kath. Pfarramt Hofdorf<br />
kath. Pfarrkirche „St. Margareta“<br />
Süßkofener Straße 23<br />
84152 <strong>Mengkofen</strong>-Hofdorf<br />
300 Sitzplätze, ca. 1850 m² Grundstücksgröße einschl. Friedhof<br />
Ottending<br />
kath. Filialkirche „St. Wolfgang“<br />
90 Sitzplätze, ca. 700 m² Grundstücksgröße<br />
Pfarrei Hagenau:<br />
Hagenau<br />
kath. Filialkirche „St. Leonhard“<br />
180 Sitzplätze, ca. 1330 m² Grundstücksgröße<br />
Pramersbuch<br />
kath. Filialkirche „St. Peter und Paul“<br />
ca. 900 m² Grundstücksgröße einschl. Friedhof<br />
Pfarrei Steinbach:<br />
Steinbach<br />
kath. Pfarrkirche „St. Michael“<br />
326 Sitzplätze, ca. 2710 m² Grundstücksgröße einschl. Friedhof<br />
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- 63 -
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Das Kath. Pfarramt Steinbach St. Michael sowie die Expositur Hagenau St. Leonhard<br />
werden durch das Kath. Pfarramt Hofdorf betreut.<br />
<strong>Mengkofen</strong> gehört zur<br />
Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Dingolfing<br />
Sprengel I „Nord“,<br />
Dr.-Martin-Luther-Platz 3<br />
84130 Dingolfing<br />
Zahlreiche Kapellen sind im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Mengkofen</strong> verteilt.<br />
Ein zusätzlicher Flächenbedarf für religiöse Einrichtungen besteht zurzeit nicht.<br />
3.11.5 Friedhöfe<br />
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- 64 -<br />
Für die Einwohner in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> bestehen derzeit folgende Friedhofsstandorte<br />
zur Verfügung:<br />
<strong>Mengkofen</strong>-Weichhofen<br />
Puchhausen<br />
Hüttenkofen<br />
Tunding<br />
Martinsbuch<br />
Hofdorf<br />
Hagenau<br />
Steinbach<br />
Die vorhandenen Flächen sind anhand der zu erwartenden jährlichen Bestattungszahl<br />
ausreichend.<br />
3.11.6 Feuerwehren<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>bereich sind folgende Standorte von Feuerwehrgerätehäusern vorhanden:<br />
Feuerwehr <strong>Mengkofen</strong><br />
Feuerwehr Hagenau<br />
Feuerwehr Hofdorf<br />
Feuerwehr Hüttenkofen<br />
Feuerwehr Martinsbuch<br />
Feuerwehr Mühlhausen<br />
Feuerwehr Obertunding<br />
Feuerwehr Ottending
Feuerwehr Puchhausen<br />
Feuerwehr Tunzenberg<br />
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Erweiterungsnotwendigkeiten im Bereich der genannten Feuerwehrgerätehäuser sind nicht<br />
bekannt.<br />
3.12 Kulturelle Einrichtungen<br />
3.12.1 Büchereien<br />
In der Volksschule <strong>Mengkofen</strong> ist eine Schulbücherei untergebracht.<br />
3.12.2 Vereine und sonstige Verbände<br />
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- 65 -<br />
Im öffentlichen Leben der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> spielen eine Vielzahl von Vereinen und<br />
Verbänden eine wesentliche Rolle. Neben den örtlichen Freiwilligen Feuerwehren,<br />
Sportvereine, Ortsgruppen aller größeren Verbände findet in zahlreichen Gruppierungen ein<br />
reges Vereinsleben statt. Eine detaillierte Auflistung ist im Anhang unter Ziffer 9.2 enthalten.<br />
3.13 Räumliche und strukturelle Einordnung<br />
Allgemein ist die Planungsregion <strong>Mengkofen</strong> in weiten Teilen von kleinen Dörfern und<br />
großflächigen Gemarkungen geprägt.<br />
Im Regionalplan Region Landshut (Nr. 13) ist <strong>Mengkofen</strong> als Kleinzentrum dargestellt und der<br />
<strong>Gemeinde</strong>bereich als allgemeiner ländlicher Raum charakterisiert.<br />
Das Planungsgebiet hat eine Flächengröße von etwa 86 km² und eine Einwohnerzahl von 5.741<br />
(Hauptwohnsitz; Stand: 30.06.2008, Landkreis Dingolfing-Landau).<br />
Der vorliegende Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan soll mit der dargestellten<br />
Siedlungsentwicklung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Mengkofen</strong> den aufgeführten Kriterien in<br />
ausreichendem Maße Rechnung tragen. So ist versucht worden, im Flächennutzungsplan<br />
Bauflächen auszuweisen, die sowohl auf Grund ihrer möglichen Verfügbarkeit geeignet sind,<br />
als auch eine geordnete bauliche Entwicklung gewährleisten sollen.<br />
Im Flächennutzungsplan sind die bestehenden bzw. für eine Bebauung vorgesehenen Flächen<br />
nach ihrer baulichen Nutzung dargestellt als:
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DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Allgemeines Wohngebiet WA nach § 4 BauNVO<br />
Dorfgebiet MD nach § 5 BauNVO<br />
Mischgebiet MI nach § 6 BauNVO<br />
Gewerbegebiet GE nach § 8 BauNVO<br />
Industriegebiete GI nach § 9 BauNVO<br />
Sondergebiete SO nach §11 BauNVO<br />
3.13.1 Historische Orts- und Ortskerngebiete<br />
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- 66 -<br />
Alle Ortsteile im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Mengkofen</strong> sind aus ursprünglich unabhängigen Dörfern<br />
entstanden und weisen einen mehr oder weniger gut erhaltenen historischen Orts- oder<br />
Dorfkern auf. Die Dorfkernbereiche weisen z.T. denkmalgeschützte Gesamtanlagen oder<br />
Einzelobjekte auf, zu denen Kirchen, Wohnhäuser, Hofanlagen, Stallgebäude etc. gehören. Sie<br />
sind auch heute noch durch landwirtschaftliche Wohn- und Wirtschaftsgebäude geprägt,<br />
wenn gleich Teile der Bausubstanz mittlerweile außerlandwirtschaftlichen Nutzungen zugeführt<br />
wurden.<br />
Flächenmäßig hebt sich der Ortskern von <strong>Mengkofen</strong> von den übrigen Dorfkernbereichen<br />
deutlich ab. Auch in seiner Bau- und Nutzungsstruktur zeigt sich, dass <strong>Mengkofen</strong> auf Grund der<br />
besseren verkehrsmäßigen Anbindung schon früh überörtliche Funktionen für die umliegenden<br />
Dörfer übernommen hatte. Im Ortskern finden sich daher neben Wohn- und<br />
Landwirtschaftsgebäuden etliche Geschäftshäuser, Gewerbebetriebe, Gaststätten und<br />
Dienstleistungseinrichtungen.<br />
Die Orts- bzw. Dorfkerngebiete weisen in der Regel einen umfangreichen, alten Baumbestand<br />
sowie vor allem in den stärker dörflich-landwirtschaftlich geprägten Orten zahlreiche alte Haus-<br />
oder Bauerngärten sowie Obstbaumbestände auf. In den historischen Dorfgebieten finden sich<br />
im Umfeld der Gehöfte verschiedentlich noch ungenutzte Randbereiche, die einer<br />
Spontanvegetation Lebensraum bieten sowie hofnahe Grünlandflächen. In <strong>Mengkofen</strong> ist der<br />
Anteil der Vegetationsflächen im Ortskernbereich gegenüber den übrigen Ortsteilen deutlich<br />
geringer.<br />
Die historische, vielfältig strukturierte Bausubstanz, häufig mit weniger intensiv genutzten<br />
Wirtschaftsgebäuden oder Nebenanlagen, und alterungsfähigen Freiflächen kann auch einer<br />
vielfältigen Fauna Lebensräume bieten. Hierzu zählen beispielsweise siedlungsorientierte<br />
Vogelarten und Gebäudebrüter wie z.B. Eulen, Schwalben und Falken sowie Fledermäuse. In<br />
derartigen Siedlungsbereichen können sich auch gefährdete Biotoptypen entsprechend der<br />
Roten Liste vorfinden.<br />
3.13.2 Dorfgebiet (MD) / Mischgebiet (MI)<br />
An die Orts- und Dorfkernbereiche schließen sich in der Regel großflächig Dorf- und<br />
Mischgebiete an.
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
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- 67 -<br />
Dorfgebiete werden im Flächennutzungsplan mit MD gekennzeichnet. Sie dienen der<br />
Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, nicht wesentlich störenden<br />
Gewerbebetrieben, der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienenden<br />
Handwerksbetrieben und dem Wohnen. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten wird vorrangig Rücksicht genommen.<br />
Die Mischgebiete im Flächennutzungsplan werden mit MI gekennzeichnet. Sie dienen dem<br />
Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich<br />
stören.<br />
3.13.3 Allgemeines Wohngebiet (WA)<br />
An die Dorf- und Mischgebiete schließen sich in unterschiedlichem Umfang Wohngebiete an.<br />
In <strong>Mengkofen</strong>, Puchhausen, Mühlhausen, Tunzenberg, Hüttenkofen und Süßkofen haben diese<br />
Siedlungsbereiche gegenüber den übrigen Orten eine weitaus größere Ausdehnung.<br />
Insbesondere südlich und östlich des alten Ortskerns von <strong>Mengkofen</strong> sind in den letzten<br />
Jahrzehnten größere Wohngebiete entstanden. Überwiegend handelt es sich um Einzel- oder<br />
Doppelhausbebauung, meist mit ausgedehnten Hausgärten mit einem geringen bis mittleren<br />
Versiegelungsgrad. Vor allem in den älteren Wohngebieten enthalten die privaten<br />
Grünflächen noch eine vielseitige Struktur mit hohem Anteil an Obstbäumen.<br />
In den Orten Obertunding, Hofdorf, Martinsbuch und Hagenau sind in den letzten Jahren<br />
weitere Neubaugebiete entstanden, die sich gegenüber den älteren Wohngebieten durch<br />
eine verdichtetere Bauweise, ebenfalls in Einzelhausbebauung, aber mit geringerem Anteil<br />
privater Grünflächen unterscheiden. Die Grünflächen werden fast ausschließlich als Ziergärten<br />
angelegt und bieten auf Grund ihrer geringeren Größe und ihrem frühen Entwicklungsstadium<br />
weit weniger Strukturen für Flora und Fauna als in den älteren Wohngebieten.<br />
Die in der jüngeren Vergangenheit fertig gestellten Wohngebäude und Wohnungen sind in der<br />
Tabelle unter Ziffer 3.4.5 ersichtlich.<br />
Durch eine Baulandnachfrage geeigneter Wohnbauflächen erklärt sich die Notwendigkeit zur<br />
Ausweisung neuer Wohnbauflächen in geringem Maß. Diesem Siedlungsdruck, der durchaus<br />
auch vom nahe gelegenen Gewerbeschwerpunkt Dingolfing (BMW) ausgeht, andererseits<br />
aber auch durch die ortsansässige Bevölkerung hervorgerufen wird, soll durch die Ausweisung<br />
geeigneter Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan Rechnung getragen werden.<br />
Gleichzeitig wurde versucht, das Problem Abgabebereitschaft (Verfügbarkeit) und geeignete<br />
Bauflächen in der Ausweisung der Flächenbilanzierung zu berücksichtigen.
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
3.13.4 Gewerbegebiet (GE)<br />
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- 68 -<br />
Ausgesprochene Gewerbegebiete befinden sich in Mühlhausen, Süßkofen, Ettenkofen,<br />
<strong>Mengkofen</strong> und Puchhausen. Es handelt sich um die Siedlungsbereiche, die sich durch einen<br />
hohen Versiegelungsgrad und einen geringen Anteil an Vegetationsflächen auszeichnen. Sie<br />
bieten nur in geringem Maße Lebensräume für Flora und Fauna.<br />
3.13.5 Industriegebiet (GI)<br />
Industriegebiete finden sich lediglich in <strong>Mengkofen</strong> und Ettenkofen. Es handelt sich um die<br />
Siedlungsbereiche im Untersuchungsgebiet, die sich durch den höchsten Versiegelungsgrad<br />
und den geringsten Anteil an Vegetationsflächen auszeichnen.<br />
3.13.6 Sondergebiet (SO)<br />
Sondergebiete finden sich in Unterallmannsbach, Obertunding und Rasch. In<br />
Unterallmannsbach wurde die Fläche für eine Biogasanlage ausgewiesen, in Obertunding als<br />
Gemeinbedarf Feuerwehrstandort und in Rasch für eine großflächige Freiflächen-Photovoltaik-<br />
Anlage.<br />
3.13.7 Sonstige Siedlungsflächen<br />
Als weitere Siedlungsgebiete sind Gemeinbedarfsflächen, die von großzügigen, meist intensiv<br />
gepflegten Grünflächen umgeben sind.<br />
Verteilt im gesamten Untersuchungsgebiet befinden sich landwirtschaftliche Betriebsstandorte<br />
und sonstige Bebauung im Außenbereich. Die Aussiedlerhöfe mit ihren Hof- und<br />
Wirtschaftsflächen sind bis auf Ausnahmen gut eingegrünt. Meist sind sie von kleineren<br />
Grünlandflächen und Nutzgärten umgeben und werden von einem z.T. umfangreichen<br />
Bestand an Obst- oder Laubbäumen eingefasst.<br />
Als weitere Bebauung im Außenbereich sind unzählige einzelne Wohnhäuser mit privaten<br />
Grünflächen und Gärten im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet zu nennen.<br />
Die Ortslagen von <strong>Mengkofen</strong> und Tunzenberg weisen eine umfangreiche denkmalgeschützte<br />
Bausubstanz auf. Das Kloster in <strong>Mengkofen</strong> umfasst ein großes Areal, dass gut durchgrünt ist.
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
4. Natürliche Grundlagen der Planung<br />
4.1 Naturräumliche Gliederung<br />
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- 69 -<br />
Die naturräumliche Gliederung Deutschlands nach MEYNEN & SCHMITHÜSEN (1953 - 62) lehnt<br />
sich stark an geologische bzw. geomorphologische Vorgaben an. Für die Umsetzung der<br />
Fachziele des Naturschutzes erweist sich daher in den meisten naturräumlichen Haupteinheiten<br />
eine weitere Untergliederung in ökologisch-funktionale Teilbereiche (naturräumliche<br />
Untereinheiten) als zweckmäßig. Neben der Geologie und Geomorphologie sollen<br />
Einflussfaktoren wie Landnutzungsmuster, noch existente umweltgestaltende Faktoren (z. B.<br />
Hochwasser) sowie Art und Umfang der Arten- und Biotopausstattung Berücksichtigung finden.<br />
Die hier vorgenommene weitere Aufteilung der naturräumlichen Haupteinheiten in<br />
Untereinheiten ist in der Übersichtskarte "Naturräumliche Gliederung des Landkreises" (Abb. 3)<br />
dargestellt.<br />
Das Landschaftsbild des Landkreises wird im Wesentlichen von zwei Einheiten geprägt:<br />
1. Die welligen Höhen des Tertiären Hügellandes im Süden und Norden der Isar<br />
2. Das breite, nach Ostnordost orientierte Isartal, das von pleistozänen und holozänen Terrassen<br />
begleitet wird, die bei Wallersdorf in die weite Niederterrassen-Verebnung von Isar und Donau<br />
übergehen (Dungau).<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> gehört zu der Naturräumlichen Haupteinheit Donau Isar Hügelland<br />
(062) und hier zur naturräumlichen Untereinheit 062-A Tertiärhügelland zwischen Donau und<br />
Isar und liegt am östlichen Rand der Naturraumeinheit. Die Untereinheit liegt im Nordwesten<br />
des Landkreises und nimmt knapp 20 % der Landkreisfläche ein.<br />
Abb. 3: Naturräumliche Gliederung des Landkreises
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4.2 Geologie und Böden<br />
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Südlich und nördlich des Isartales lagern die 9 bis 17 Millionen Jahre alten Sedimente des<br />
Tertiären Hügellandes. Sie bedecken flächenmäßig etwa zwei Drittel des Landkreises.<br />
Petrographisch handelt es sich dabei um unterschiedlich alte Kiese und Sande wechselnder<br />
Mächtigkeit, Schluffe, Mergel, Süßwasserkalke und Tone. Die feinkörnigen Sedimente (Schluffe<br />
bis Tone) der Molasse lassen sich in der Landschaft an den Quellaustritten verfolgen. Weite Teile<br />
des Tertiären Hügellandes werden von Löß und Lößlehm bedeckt, wobei besonders an<br />
ostwärts gerichteten Hängen größere Mächtigkeiten dieser Deckschichten zu beobachten<br />
sind.<br />
Während die Ablagerungen der Molasse an den steileren, stärker der Erosion ausgesetzten,<br />
bevorzugt nach Südwesten und Westen exponierten Hanglagen und auf Kuppen zutage<br />
treten, sind die flacheren, vor allem nach Osten und Nordosten gekehrten Hänge mit Lößlehm,<br />
in Isarnähe noch zusätzlich mit jüngerem Löß überdeckt. Hierbei ist die Parabraunerde aus Löß<br />
der Boden-Leittyp, einschließlich seiner verschiedenen Erosionsstadien bis hin zur Pararendzina<br />
aus Löß. Letztere tritt an Oberhängen und an stärker ausgesetzten Geländepositionen häufig<br />
auf. Das hohe natürliche Ertragspotential dieser Böden erlaubt den Anbau anspruchsvoller<br />
Feldfrüchte. Die ausgeglichene Porengrößenverteilung des Substrates verleiht diesen<br />
Standorten eine hohe Wasserspeicherfähigkeit für pflanzenverfügbares Wasser. Sie sind daher<br />
in der Regel als "frisch" anzusprechen. Staunässe in größerem Umfang ist dagegen selten.<br />
Die stärker reliefierten Areale des Niederbayerischen Tertiärhügellandes sind mit einer hohen<br />
natürlichen Erosionsdisposition belastet: An stärker ausgesetzten Geländepositionen treten<br />
infolge abgelaufener Erosion die Sedimente der Oberen Süßwassermolasse bodenbildend auf.<br />
Entsprechend der Verteilung dieser Ablagerungen kann ein sehr heterogenes und<br />
engräumiges wechselndes Bodenmuster vorgefunden werden.<br />
Hier wären aufzuzählen: Podsole oder Podsol-Braunerden aus Sanden oder kiesigen Sanden,<br />
Pelosole aus Tonen - z. B. um Haunersdorf und südöstlich von Landau, und Mullrendzinen aus<br />
Mergeln an Steilhängen unter Wald. Der ökologische Feuchtegrad dieser Flächen umfasst je<br />
nach Reliefposition ein weit größeres Spektrum als der Feuchtezustand der einheitlichen<br />
Schluffdecken. Die hochdurchlässigen Substrate sind sehr häufig mäßig frisch bis mäßig<br />
trocken, staunasse Stellen mäßig feucht bis feucht und an Quellaustritten kann auch die Stufe<br />
naß erreicht werden.<br />
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Tertiären Hügelland die Differenzierung der Böden<br />
hinsichtlich ihrer Ausbildung und Verbreitung vor allem bedingt ist durch das infolge<br />
Talasymmetrie gekennzeichnete Relief und durch unterschiedliches Ausgangsmaterial (Kiese,<br />
Sande, Tone und Mergel) der oberflächlich ausstreichenden Molasseablagerungen einerseits,<br />
Löß und Lößlehm der äolischen Deckschichten andererseits. Weitere Faktoren sind<br />
unterschiedliche, besonders reliefbedingte lokalklimatische Einflüsse und unterschiedliche<br />
Nutzung.<br />
Der Einfluss der Hangneigung auf die Bodenbildung macht sich vor allem in der Gründigkeit<br />
und im Wasserhaushalt der Böden bemerkbar. Die meist bewaldeten Steilhänge tragen bei<br />
kiesig-sandigem Ausgangsmaterial flach- bis mittelgründige Braunerden. Schwächer geneigte
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Hanglagen und Hangverflachungen, großenteils unter Ackernutzung stehend, tragen bei<br />
kiesig-sandigem, sandigem und sandig-schluffigem Ausgangsmaterial mittel- bis tiefgründige<br />
Braunerden. In einer Tiefe von einem Meter und weniger anstehende Ton- und Mergellagen<br />
führten zur Bildung von zweischichtigen Braunerden, Pelosol-Braunerden und Rendzinen. Die<br />
Braunerden sind wegen des schwer durchlässigen Untergrundes in Wasserzuzugslagen und auf<br />
Verebnungen staunass (pseudovergleyt). Das örtlich in unterschiedlichen Höhenlagen<br />
austretende Schichtwasser bewirkte die Bildung von Gleyen (Grundwasserböden) und<br />
Moorgleyen in Hanglagen.<br />
Der Einfluss der Hangrichtung auf die Ausbildung und Verbreitung der Böden macht sich bei<br />
gleichem Ausgangsmaterial (Molasseschotter mit eingeschalteten Mergellagen) besonders in<br />
Steilhanglagen bemerkbar. Während z. B. die stärker der Austrocknung unterliegenden<br />
Südwest- und Westhänge unter Waldnutzung zur Verhagerung neigen, wird an den nordwest-<br />
und nordexponierten Steilhängen des Isartales, infolge länger anhaltender Durchfeuchtung<br />
das sandig-kiesige Ausgangsmaterial durch die ausstreichenden Mergellagen aufgekalkt. Statt<br />
einer flachgründigen Braunerde entwickelte sich hier eine tiefgründige Mullrendzina, auf der<br />
meist artenreicher Laubwald stockt.<br />
Auf den flacheren, mit Lößlehm und Löß bedeckten Hängen entstanden tiefgründige<br />
Parabraunerden. Gegenüber den Parabraunerden aus Löß sind die aus (älterem) Lößlehm<br />
wegen des bis in den tieferen Untergrund verlehmten Substrats in Wasserzuzuglagen staunass<br />
(pseudovergleyt).<br />
Unter Ackernutzung wurde der schluffreiche Oberboden (Al-Horizont) der Parabraunerden aus<br />
Löß und Lößlehm in Erosionslagen größtenteils abgetragen, so dass die Pflugarbeit<br />
hauptsächlich in dem mit Ton angereicherten Bt-Horizont erfolgt (geköpftes Bodenprofil). Wo<br />
auf Löß der Bt-Horizont völlig erodiert wurde, liegen Pararendzinen vor. Das abgetragene<br />
Bodenmaterial reicherte sich in Hangfußlagen und im Bereich der Talsohlen als humoses oder<br />
braunes Kolluvium an. Bei hochstehendem Grundwasser bildeten sich aus diesen<br />
Abschwemmassen Gleye.<br />
4.3 Klima<br />
Von den großklimatischen Ausgangsbedingungen her ist das Gebiet relativ einheitlich. Das<br />
Klima weist kontinentale Züge auf. Die mittlere jährliche Niederschlagssumme bewegt sich<br />
zwischen 600-700 mm. Die Temperaturmittelwerte weisen für den Januar -2,5 °C, für den Juli 17<br />
°C -18 °C auf, im Jahresmittel zwischen 7,5 und 8 °C.<br />
4.4 Potentiell natürliche Vegetation<br />
Die derzeit reale Vegetation ist nahezu überall in Mitteleuropa vom Menschen mehr oder<br />
weniger stark beeinflusst. Um Zustand und potentielle Entwicklungsmöglichkeiten von<br />
Lebensräumen richtig zu beurteilen, sollte das Ausmaß der menschlichen Einflussnahme auf die<br />
Vegetation (und somit indirekt auf die Tierwelt) bekannt und quantifizierbar sein. Eine
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Rekonstruktion der natürlichen Vegetation, wie sie ohne jede Einflussnahme des Menschen<br />
derzeit in Mitteleuropa existieren würde, scheidet jedoch aus verschiedenen Gründen aus.<br />
Als geeignetes Referenzmodell steht dagegen die "potentielle natürliche Vegetation" zur<br />
Verfügung. Die potentielle natürliche Vegetation stellt ein Endstadium der<br />
Vegetationsentwicklung auf dem jeweiligen Standort dar, die sich ohne menschliche<br />
Beeinflussung einstellen würde.<br />
Die Analyse der Pflanzengesellschaften der potentiellen natürlichen Vegetation dient<br />
mehreren Zwecken:<br />
- Aus ihrer Kenntnis lässt sich die Naturnähe eines Vegetationsbestandes ermitteln und<br />
daraus der Grad der Schutzwürdigkeit ableiten.<br />
- Das Artenspektrum der potentiellen natürlichen Vegetation gibt darüber Aufschluss,<br />
welche Artenauswahl für landschaftsgestalterische Maßnahmen standortbezogen zu<br />
treffen ist.<br />
- Mit der Standortanalyse und der potentiellen natürlichen Vegetation lassen sich<br />
Fehlentwicklungen beziehungsweise Übernutzung von Landschaftsteilen bewerten und<br />
daraus der Grad der menschlichen Einflussnahme auf zurzeit bestehende<br />
Vegetationseinheiten abschätzen (Vergleich realer mit potentieller natürlicher<br />
Vegetation).<br />
- Um im Waldbereich standortheimische von standortfremder Bestockung zu trennen und<br />
letztere durch gezielte Bewirtschaftung in Richtung auf die potentielle natürliche<br />
Vegetation zu entwickeln (diese stellt im Waldbereich i. d. R. die derzeit "natürlichste"<br />
Bestockung dar; die zugehörigen Ökosysteme sind relativ am "stabilsten", da sie dem<br />
Klimaxstadium nahe kommen).<br />
- Um im Rahmen der Biotopentwicklung (Pflege) und -neuschaffung sinnvolle Ziele zu<br />
definieren und geeignete Maßnahmen einzuleiten. So sollten bei<br />
Biotopneuschaffungen möglichst Typen verwirklicht werden, die der potentiellen<br />
natürlichen Vegetation bzw. den entsprechenden Ersatzgesellschaften des jeweiligen<br />
Gebietes entsprechen. Pflegemaßnahmen sind in der Regel so zu konzipieren, dass die<br />
Ersatzgesellschaften erhalten bleiben.<br />
Potentielle natürliche Vegetation im Landkreis<br />
Tabelle 1 zeigt die Potentielle natürliche Vegetationseinheiten des Landkreises (nach SEIBERT<br />
1968) und ihre naturräumliche Verbreitung im Landkreis. In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> würde je<br />
nach Standortvoraussetzungen der Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum), Südbayern-<br />
Rasse, bzw. der Hainsimsen-Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum luzuletosum)<br />
und Erlen-Eschen-Auwald (Pruno-Fraxinetum) mit Fichten-Erlen-Auwald (Circaeo-Alnetum<br />
glutinosa) die Potentielle natürliche Pflanzengesellschaften bilden.<br />
Tabelle 1: Potentielle natürliche Vegetationseinheiten des Landkreises<br />
Potentielle natürliche<br />
Pflanzengesellschaften<br />
Verbreitung im Landkreis<br />
(potentiell)<br />
Fingerkraut-Kiefern-Eichenwald<br />
(Potentillo-Quercetum)<br />
am Rand des Isartales und des<br />
Dungaus<br />
Hainsimsen-Labkraut-Eichen<br />
Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum<br />
luzuletosum), Südbayern-Rasse<br />
großflächig im Isar-Inn-Hügelland;<br />
Teile des Donau-Isar-Hügellandes<br />
Verbreitung im Landkreis<br />
(potentiell)<br />
Landwirtschaft<br />
Land- und Forstwirtschaft
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Reiner Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald<br />
(Galio-Carpinetum), Südbayern-Rasse<br />
Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald<br />
(Galio-Carpinetum), kontinentale<br />
Rasse ohne Buche<br />
an Talhängen des Donau-Isar und<br />
des Isar-Inn-Hügellandes<br />
große Teile des Dungaus Landwirtschaft (sehr intensiv)<br />
Hainsimsen-Buchenwald<br />
(Luzulo-Fagetum), Südbayern-<br />
Rasse<br />
Eschen-Ulmen-Auwald<br />
(Querco-Ulmetum minoris)<br />
Erlen-Eschen-Auwald (Pruno-<br />
Fraxinetum) mit Fichten-Erlen-<br />
Auwald (Circaeo-Alnetum glutinosae)<br />
zerstreut im Donau-Isar-und Isar-<br />
Inn-Hügelland<br />
Isartal: isarbegleitendeWälder<br />
Isartal, Vilstal<br />
überwiegend Forstwirtschaft<br />
Forstwirtschaft (z. T. extensiv),<br />
Landwirtschaft, Erholung<br />
Landwirtschaft, Kiesabbau<br />
Kalkflachmoor (Tofieldietalia) großflächig am Nordrand des<br />
Isartales, vereinzelt im Vilstal<br />
Landwirtschaft<br />
4.5 Gewässer, Wasserhaushalt<br />
Fließgewässer<br />
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Das dominierende Gewässer ist die Aiterach, die den Naturraum in Nordost-Richtung<br />
durchfließt. Der Reißinger Bach und der Köllnbach mit ihren dicht verzweigten Seitenbächen<br />
sowie die fiederförmig angeordneten östlichen Seitenbäche der Aiterach haben zwischen<br />
dem Unteren Isartal und dem Tal der Aiterach ein verhältnismäßig kleingekammertes<br />
Hügelland geschaffen. Das Fleißgewässersystem hat eine Gesamtlänge von 102,3 km. Die<br />
Aiterach ist ab der Einmündung Kirchholzgraben ein Gewässer II. Ordnung.<br />
Bäche stellen ein wesentliches Vernetzungselement dar. Gerade im Bereich des Tertiären<br />
Hügellandes sind sie in vielen Tälchen das einzige annähernd durchgehende lineare Element<br />
und besitzen deshalb für den Landkreis und die <strong>Gemeinde</strong>n prinzipiell eine sehr große<br />
naturschutzfachliche Bedeutung. Durch die starken Belastungen und die nur mehr als<br />
Restbestände vorhandenen naturnahen Strukturen, kommt ihnen allerdings i. d. R. keine über<br />
die Landkreisgrenze hinausgehende Bedeutung zu; fast alle Bestände können nur als lokal<br />
bedeutsam bewertet werden. Geht man davon aus, dass naturnahe Bachabschnitte eine<br />
Länge von mindestens 1 - 5 km Länge haben sollen, um den dort vorkommenden<br />
Lebensgemeinschaften längerfristig ausreichende Existenzbedingungen zu ermöglichen ist<br />
diese Mindestanforderung bei einem Großteil der Bäche im Landkreis nicht erfüllt.<br />
Beeinträchtigungen und Gefährdungen<br />
Fließgewässer sind einer Vielzahl von Beeinträchtigungen ausgesetzt, von denen aus<br />
naturschutzfachlicher Sicht wasserbaulichen Maßnahmen, der Einleitung von Abwässern und in<br />
manchen Fällen auch dem Fischbesatz besondere Bedeutung zukommt.<br />
Folgende Gefährdungsursachen sind (heute noch) für Fließgewässer-Biozönosen wirksam:<br />
- Begradigung des Gewässerlaufs
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- Verbauung von Sohle und Ufer (v. a. in den Siedlungen weit fortgeschritten)<br />
- Verrohrung<br />
- Verschmutzung durch die Einleitung ungeklärter bzw. mangelhaft geklärter Abwässer<br />
aus Industrie, Haushalten und Landwirtschaft<br />
- Einleitung von erwärmtem Wasser, z. B. aus Kraftwerken, Fischteichen<br />
- Ausleitung für Fischzucht, Energiegewinnung und Bewässerung<br />
- Entfernung der Ufervegetation bzw. Bepflanzung mit standortfremden Gehölzen<br />
- Aufstau von Fließgewässern für Wasserrückhaltung, Energiegewinnung oder<br />
Teichanlagen<br />
- Übermäßige Räumung (Eintiefung) der Gewässersohle und Aufsattelung der Böschung<br />
(v. a. bei Wiesengräben)<br />
- Müllablagerungen im Uferbereich<br />
- falsche fischereiliche Bewirtschaftung<br />
- Besiedlung, bauliche Maßnahmen in der Aue.<br />
Bestand und Bewertung<br />
Im gesamten Landkreisgebiet Dingolfing-Landau besteht im Einzugssystem von Isar, Vils und der<br />
zur Donau entwässernden Aiterach ein Netz typischer Hügelland-Bäche, die in für das<br />
Hügelland charakteristischen asymmetrischen Tälern verlaufen. Als Folge von<br />
Nährstoffeinträgen, den verschiedenen Verbauungen von Gewässersohle und Ufer sowie<br />
Aufstau und Ausleitungsmaßnahmen sind nährstoffarme, unbelastete Bäche fast völlig<br />
verschwunden. Nach der Gewässergütekarte des Wasserwirtschaftsamtes Landshut (Stand<br />
2004) ist im <strong>Gemeinde</strong>bereich kein einziges Fließgewässer als unbelastet bis sehr gering belastet<br />
eingestuft. Die Gewässergüte gilt überwiegend als mäßig belastet (Güteklasse II) und kritisch<br />
belastet (Güteklasse II-III).<br />
Kritisch belastet (Güteklasse II-III) sind Aiterach ab Steinbach, Furthwiesenbach, Gießüblgraben,<br />
Unterlauf Malzmühlgraben, Bach bei Rauhleiten, Oberlauf Martinsbucher Graben, Oberlauf<br />
Bach bei Pramwinkel und Hailinger Bach. Stark verschmutzt (Güteklasse III) ist der Bach bei<br />
Ottending, Bach bei Birket, Quellbereich bei Ginhart, der Bach bei Pramersbuch und der<br />
Unterlauf Martinsbucher Graben. In den meisten Fällen dürfte die Ursache in der Einleitung von<br />
Abwasser liegen. Ein sehr stark bis übermäßig stark verschmutzter Abschnitt (Güteklasse III-IV. IV)<br />
kommt am Bach bei Ziegelstadel vor. Es dürfte sich hierbei um Abwasser aus Hönigsbach und<br />
um Stoffeinträge aus angrenzender Ackernutzung (Hanglage) handeln (aus<br />
Gewässerentwicklungsplan <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong>).<br />
4.6 Landschaftsökologische Raumgliederung<br />
Die bei weitem dominierende Nutzung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> ist der Ackerbau, der rund<br />
54 % der Gesamtfläche einnimmt. Der Grünlandanteil beträgt nur ca. 8 %. So beträgt der<br />
Ackeranteil im <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Mengkofen</strong> 87 % an der gesamten landwirtschaftlichen<br />
Fläche. Die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> beträgt somit<br />
ca. 62 % und ist fast identisch mit dem Landkreisdurchschnitt von 63 % landwirtschaftlicher<br />
Nutzflächen.
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Von der landwirtschaftlichen Nutzfläche von 55.134 ha im Landkreis Dingolfing - Landau<br />
entfallen ca. 50.100 ha auf Ackerland (91 %) und ca. 5.000 ha auf Grünland (9 %). Der<br />
Grünlandanteil ist im Landkreis Dingolfing-Landau extrem niedrig (Niederbayern: 28 %).<br />
Anderseits ist dieser Landkreis innerhalb Niederbayerns der homogenste Ackerbaulandkreis mit<br />
den höchsten durchschnittlichen Getreideerträgen. Auffallend im Vergleich zu anderen<br />
Landkreisen ist der relativ hohe Anteil an Hackfrüchten (Zuckerrübe und Kartoffel) sowie an<br />
Feldgemüse. Mit diesen Kulturen lassen sich bei der Nutzung des Ackerlandes hohe<br />
Deckungsbeiträge je Hektar erzielen. Die Zuckerrüben werden im Werk der Südzucker AG in<br />
Plattling – einer der modernsten Zuckerfabriken Europas - verarbeitet. Die Stärkekartoffeln<br />
werden zur Stärkefabrik der Südstärke nach Sünching geliefert. Der Landkreis Dingolfing-<br />
Landau hat das größte zusammenhängende Feldgemüseanbaugebiet Bayerns. Erzeugt<br />
werden insbesondere Gurken und Zwiebeln, aber auch Kraut, Sellerie, Salat, Chinakohl sowie<br />
Kürbis.<br />
Wald ist v. a. an den steileren Hängen der asymmetrischen Täler erhalten geblieben, wobei die<br />
meisten naturnahen Wälder in Fichtenwälder umgewandelt wurden. Im Tunzenberger Holz,<br />
sowie kleinflächig an einigen weiteren Stellen sind noch Laub- und Mischwaldbestände zu<br />
finden.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> liegt mit ca. 2422 ha Wald bei einem Bewaldungsprozentsatz von derzeit ca.<br />
28,2 % erheblich unter dem Gesamtbayerischen (35,8 %) und über dem Durchschnitt des<br />
Landkreises Dingolfing-Landau mit 21 %, der jedoch der waldärmste Landkreis im<br />
Regierungsbezirk Niederbayern ist.<br />
Der Grund für den relativ geringen Waldanteil liegt einerseits im relativ ruhigen Relief der<br />
Hügellandschaft sowie in der hohen Bodenfruchtbarkeit der Böden. In diesem intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzten Raum erfüllen deswegen auch einzelnstehende Bäume und<br />
Baumgruppen wichtige ökologische Aufgaben. In der <strong>Gemeinde</strong> liegt der Nadelwald und<br />
Mischwaldanteil bei 95,7 %, der Laubwaldanteil bei 4,3 %. In der Regel ist die<br />
Bewirtschaftungsform der Hochwald. Die vorherrschenden Nadelwälder sind meist sehr<br />
zuwachskräftig, aber wenig stabil. Die Begründung stabiler und gesunder laubholzreicher<br />
Mischwälder soll angestrebt werden.<br />
Der Wald befindet sich im Landkreis überwiegend im Privateigentum (96 %). Nur wenige<br />
Flächen sind im Besitz des Freistaates (2 %) oder Körperschaften (2 %).<br />
Nach Südosten fällt das Hügelland steil zum Isartal hin ab (nördliche Isartalleite).<br />
Dementsprechend wurden hier von der Agrarleitplanung v. a. Steillagen mit mehr als 12 %<br />
Steigung kartiert und als absolutes bzw. bedingt ackerfähiges Grünland eingestuft.<br />
In weiten Teilen des Hügellandes sind kaum noch naturnahe Elemente zu finden, großflächige<br />
naturnahe Lebensräume fehlen völlig. Feuchtgebiete sind allenfalls noch als kleinflächige<br />
Fragmente erhalten geblieben. Meist handelt es sich um Großseggenriede und eutrophierte<br />
Hochstaudenfluren (aus aufgelassenen Naßwiesen hervorgegangen). Das<br />
Lebensraumspektrum beschränkt sich im Wesentlichen auf beeinträchtigte Fließgewässer,<br />
Hecken, Feldgehölze und Wiesentälern.<br />
Landschaftsprägende Elemente<br />
Gute Ortsrandgestaltung / Hofeingrünung
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Die meisten Dörfer und Höfe liegen relativ eingegrünt in der Landschaft, umgeben von<br />
typischen Obstwiesen oder - bei Wohnungsbau - von gartentypischem Trenngrün. Positiv<br />
auffallend sind beispielsweise Tunzenberg, Mühlhausen, Krottenthal, Vogelsang oder<br />
Obertunding als Dörfer und Unterwackerstall, Wunder, Haunhart, Haunsdorf oder Klausen als<br />
Einzelgehöfte.<br />
Laub und Mischwaldbestände<br />
Der Anteil an naturnahen Waldbeständen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist noch relativ gering.<br />
Markante Walberteiche sind im Tunzenberger Holz, Petzholz und im NW Bereich des Mühlhauser<br />
Holzes zu finden.<br />
Natürliche Waldränder<br />
Besonders positiv landschaftsprägend sind natürliche stufige Waldränder als Fernsicht-Kulisse,<br />
bedingt durch den jahreszeitlichen Farbwechsel. Der Anteil strukturreicher Waldränder im<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet ist relativ gering. Schöne Waldränder befinden sich nördlich und südlich von<br />
Tunzenberg und östlich von <strong>Mengkofen</strong> entlang des Schwebaches.<br />
Größere Hecken und Feldgehölze<br />
Hecken und freistehende Feldgehölze sind positiv landschaftsprägende Strukturen. Besonders<br />
erwähnenswert sind hierbei die Strukturen (Hecken und Baumhecken) östlich von Puchhausen.<br />
Ein schöner Bereich findet sich auch nördlich Hofdorf entlang des Reutgraben.<br />
Bachbegleitendes Ufergehölz ist noch entlang mehrerer Bäche z.B. der Aiterach bei<br />
<strong>Mengkofen</strong>, Ettenkofen, Hüttenkofen oder Puchhausen oder entlang des Malzmühlgrabens bei<br />
Tunzenberg vorhanden.<br />
Größtenteils handelt es sich bei den genannten Strukturen um gesetzlich geschützte Biotope.<br />
Markante Einzelbäume und Baumreihen<br />
Markante Einzelbäume oder Baumgruppen finden sich über das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
verteilt. Beispiele hierfür sind:<br />
Eichenallee (ND) im Ortskern von <strong>Mengkofen</strong> und 2 Linden (ND) bei den Sportanlagen<br />
<strong>Mengkofen</strong>s, die Eichenallee in Tunzenberg (ND) oder die Lindengruppe (ND) in Martinsbuch.<br />
Wiesentäler<br />
Schöne Wiesentäler bzw. Wiesentalbereiche finden sich noch entlang von Bächen und<br />
Gräben, z. B. entlang des Schwebach bei Nieder-und Obertunding, entlang des<br />
Malzmühlgraben bei Tunzenberg oder zwischen Mühlhausen und Süßkofen, jedoch sind in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> solche Strukturen unterrepräsentiert<br />
5. Konflikte<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Mengkofen</strong> stellen sich nach der Auswertung der Bestandsaufnahme<br />
und den Vorgaben der übergeordneten Planungen folgende vier übergeordnete<br />
Konfliktschwerpunkte heraus:
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5.1 Fehlende Ortsrandbegrünung<br />
Im Landschaftsplan „Konflikt“ wurden die Bereiche der einzelnen Ortschaften vor Ort<br />
aufgenommen, bei denen die Ausbildung eines typischen Ortsrandes mit einheimischen<br />
Gehölzen nicht gegeben ist. Diese Bereiche weisen keinerlei Gehölzstrukturen, wie z. B.<br />
einheimische Gehölzhecken, einheimische Laubbäume auf. Ebenso wurden auf der<br />
Grundlage der Bestandaufnahme die Bereiche in den Ortsschaften gekennzeichnet, in dem<br />
sich ein hoher Anteil an standortfremden Gehölzen befindet.<br />
5.2 Fehlende Vernetzungsstrukturen an den Gräben und Bächen<br />
Wie bereits im Gewässerentwicklungsplan ausführlich dargestellt ist ein Großteil der Bäche und<br />
Gräben in der Linienführung mäßig bis stark verändert.<br />
Dies spiegelt die Begradigung vieler Bäche in der Vergangenheit wieder.<br />
Bei den baulichen Eingriffen handelt es sich meist um Verrohrungen oder um Uferverbau.<br />
Außerdem sind die meisten Bachabschnitte eingetieft, was vor allem als eine Folge der<br />
Begradigung anzusehen ist.<br />
Die Uferstreifenfunktion und der Stoffrückhalt in der Aue ist bei 2/3 aller Bäche stark bis<br />
vollständig verändert. Die Auen werden überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt. Oft<br />
geht die Nutzung bis an den Gewässerrand.<br />
Knapp die Hälfte der Aue wird intensiv mit Ackerbau bewirtschaftet. Ein Drittel der Aue wird<br />
von Grünland bzw. Wald eingenommen. Der Rest verteilt sich auf bebaute Abschnitte bzw.<br />
naturnahe Biotopstrukturen (unter 1 %).<br />
43,5 % der Aue sind stark bis vollständig verändert. Die Aue wird überwiegend intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzt. Gewässerrandstreifen sind meist nicht vorhanden. Lediglich<br />
abschnittsweise sind Gehölzsäume oder einzelne Gehölze anzutreffen.<br />
Diese kurzen Seitenbäche sind meist begradigt und neben Straßen oder Feldwege verlegt. Bei<br />
Starkregen kommt es zu Abflussverschärfungen und Eintiefungen des Profils. Der Verlauf ist<br />
durch Verbauungen und zahlreiche Verrohrungen festgelegt. Die Quellen sind meist als<br />
Fischteiche gefasst. Die Aue wird überwiegend intensiv mit Ackerbau genutzt, die<br />
Quellbereiche liegen teilweise im Wald (meist Nadelwald). Gewässerrandstreifen bzw.<br />
Gehölzsäume sind kaum vorhanden.<br />
Kurz zusammengefasst nochmals die wichtigsten Defizite:<br />
� stark begradigte Bäche im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
� Bäche oft neben Straße oder Feldweg verlegt -> fehlender Raum für Eigenentwicklung<br />
� bauliche Festlegung durch Uferverbau und zahlreiche Verrohrungen<br />
� Fehlende Durchgängigkeit an zahlreichen Verrohrungen und Querbauwerken<br />
� Abflussverschärfung und Eintiefungserscheinungen<br />
� Gestörter Geschiebehaushalt (Erosion > Sedimentation)<br />
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PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 77 -
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DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
� viele Teiche im Hauptschluss und als Teich gefasste Quellen an den Seitenbächen<br />
� an einigen Seitenbächen schlechte Gewässergüte durch Abwassereinleitungen<br />
� fehlende Uferstreifen und Stoffrückhalt in der Aue durch intensive Nutzung der Aue<br />
(überwiegend Ackerbau)<br />
� fehlende Gehölzsäume<br />
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Eine detaillierte Bestandsaufnahme wurde im Rahmen des Gewässerentwicklungsplanes<br />
durchgeführt. Im Landschaftplan wurden die Ufergehölzstreifen und Feuchtflächen dargestellt.<br />
Weitere Details zu Verrohrungen etc. sind dem Gewässerentwicklungsplan zu entnehmen.<br />
5.3 Fehlende Vernetzungsstrukturen in der Landschaft<br />
Wie bereits unter Punkt 2.4.2 dargelegt ist der Biotopanteil mit ca. 0,4 % an der Gesamtfläche<br />
des <strong>Gemeinde</strong>gebietes sehr gering. Die wenigen noch vorhandenen Biotope liegen zum Teil<br />
verinselt in der ausgeräumten Agrarlandschaft. Es fehlen Verbindungselemente zwischen<br />
diesen einzelnen Biotopen und zu den Waldbereichen oder den noch vorhandenen restlichen<br />
linearen Strukturen an den Gräben und Bächen. Zudem sind die noch vorhandenen Biotope<br />
oft sehr kleinflächig, so dass eine Stärkung der vorhandenen Biotope durch Ausweitung der<br />
Flächen notwendig erscheint.<br />
5.4 Strukturarme Landschaftsbereiche<br />
Hier handelt es sich um relativ große ausgeräumte intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />
In diesen Bereichen sind keine Gehölzstrukturen, nennenswerte Ackerraine oder ähnliches<br />
vorhanden.<br />
5.5 Fehlende Waldränder<br />
In weiten Bereichen sind entlang der Wälder keine gestuften Waldränder vorhanden. Diese<br />
Bereiche wurden im Landschaftplan „Konflikte“ ausgewiesen.<br />
6. Ziele und Maßnahmen<br />
Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen können und sollen nur auf freiwilliger Basis und<br />
in Absprache mit den betroffenen Grundstückseigentümern umgesetzt werden. Die<br />
Maßnahmen sind darüber hinaus nur insoweit umzusetzen, als dass dadurch keine Nachteile<br />
bei der Gewährung landwirtschaftlicher Prämien und Ausgleichszahlungen erwachsen können.<br />
Darüber hinaus sind die Maßnahmen aber besonders geeignet für die Durchführung von<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
Diese Maßnahmen wurden aus den festgestellten Konflikten entwickelt.
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
6.1 Maßnahmen im Siedlungsbereich<br />
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- 79 -<br />
Eingrünung von Ortsrändern oder baulichen Anlagen im Außenbereich<br />
Im Rahmen von geplanten Siedlungserweiterungen sollen die neu entstehenden Ortsränder,<br />
noch nicht eingegrünte bestehende Siedlungen sowie freistehende bauliche Anlagen im<br />
Außenbereich eingegrünt werden.<br />
Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan/Grünordnungsplan:<br />
Anpflanzung eines Grünstreifens auf den betroffenen Randgrundstücken, zum Beispiel in Form<br />
von<br />
· mehrreihigen Baum-Strauch-Pflanzungen<br />
· Baumreihen, Alleen<br />
· Streuobstwiesen.<br />
· Die Bepflanzung sollte aus heimischen Gehölzen bestehen<br />
· Die Breite einer Anpflanzung sollte 5 m nicht unterschreiten (inklusive Einhaltung von<br />
Abstandsflächen). Alternativ zur Gehölzpflanzung ist auch eine natürliche<br />
Sukzessionsentwicklung denkbar.<br />
· Bestehende standortfremde Bepflanzung sollten in standortheimische Bepflanzungen<br />
umgewandelt werden.<br />
Durchgrünung bestehender Wohngebiete<br />
Das Wohnumfeld einiger Ortschaften und Gehöfte im <strong>Gemeinde</strong>bereich könnte durch eine<br />
Durchgrünung verbessert werden. Besonders die Straßen haben dort einen zumeist rein<br />
funktionalen Erschließungszweck. Über einen Grünordnungsplan könnten Maßnahmen zur<br />
Wohnumfeld-Verbesserung gezielt in den Straßenräumen geplant werden, mit den<br />
hauptsächlichen Zielen:<br />
· Verkehrsberuhigung<br />
· Entsiegelung<br />
· Durchgrünung<br />
· Abwechslungsreiche Gestaltung<br />
· Spielstraßen-Charakter<br />
Verstärkt zu durchgrünende Baubereiche<br />
Wegen der generell schlechteren optischen Einbindung dorfuntypischer Gewerbebauten in<br />
die Landschaft wird auf eine besonders starke Durchgrünung der bestehenden und geplanten<br />
Gewerbeflächen hingewirkt.<br />
Dabei sollte auf folgendes geachtet werden:<br />
· Ca. 10 % der gewerblichen Fläche sollten intensiv durchgrünt werden.<br />
· Pkw-Plätze sollten wasserdurchlässig (Rasengittersteine, Schotterrasen, etc.) gestaltet<br />
werden.<br />
· Auf Flachdächern soll Dachbegrünung zur Verminderung der Aufheizung, der<br />
Flächenversiegelung sowie zur optischen Einbindung vorgesehen werden.<br />
· Anfallendes Dachflächenwasser soll auf dem Grundstück entwässert oder in natürliche<br />
Gräben eingeleitet werden.<br />
· Bei Pflanzungen soll auf gebietstypische Pflanzen zurückgegriffen werden.
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
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- 80 -<br />
<strong>Gemeinde</strong>bereiche mit Begrünungsdefiziten<br />
Gemeindbereiche mit Begrünungsdefiziten können aus den beiden Karten Konflikt und<br />
Maßnahmen entnommen werden. Bevorzugt durchgeführt werden sollte u.a. eine Begrünung<br />
in folgenden <strong>Gemeinde</strong>bereichen.<br />
· <strong>Mengkofen</strong>: nördlicher Ortsrand<br />
· Hofdorf: östlicher Ortsrand<br />
· Süßkofen: südlicher Ortsrand<br />
· Kirchlehen: nördlicher Ortsrand<br />
· Puchhausen: Zufahrtsstrassen und Teilbereiche der Ortsränder<br />
· Hüttenkofen: Zufahrtsstrassen und Teilbereiche der Ortsränder<br />
· Radlkofen: Zufahrtsstrassen und Teilbereiche der Ortsränder<br />
· Ettenkofen: südlicher Teilbereich<br />
Grünordnungsplan (GOP)<br />
Zur Durchführung einer geordneten Bauleitplanung soll bei der Erstellung von<br />
Bebauungsplänen ein Grünordnungsplan beauftragt werden, der besondere Aussagen macht<br />
zu:<br />
· Bestandssicherung der bedeutsamen Grünstrukturen und geschützten Flächen.<br />
· Sicherung stadtklimatisch wichtiger Bereiche.<br />
· Eingriffsminimierung<br />
· Gestaltungskonzept zur Grünstruktur.<br />
· Aussagen zur Schaffung von Flächen für Freizeit, Spiel und Erholung.<br />
· Maßnahmen zur Verminderung der Versiegelung.<br />
6.2 Maßnahmen in der Landschaft zum Biotopverbund<br />
Der Biotopverbund dient der nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten<br />
und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften sowie<br />
der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer<br />
Wechselbeziehungen (§3 Abs. 2 BNatSchG). Der Biotopverbund soll die bevorzugte<br />
Maßnahme für ökologische Ausgleichsmaßnahmen sein.<br />
Die Konflikte und Maßnahmenvorschläge im <strong>Gemeinde</strong>bereich können aus den beiden Karten<br />
Konflikt und Maßnahmen entnommen werden. Durch die einzelnen Maßnahmen soll das<br />
Hauptziel, die Verbesserung der Vernetzungsstrukturen und Schaffung eines Netzes<br />
verbundener Biotope erreicht werden. Zudem sollen die restlichen vorhandenen Biotope durch<br />
Aufwertung und eventuell Vergrößerung in ihrer ökologischen Qualität gestärkt werden. Die<br />
vorgeschlagenen Maßnahmen sind in die nachfolgenden vier Kategorien zu unterteilen.<br />
6.2.1 Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt in der Landschaft<br />
1. Erhalt und qualitative Aufwertung der wertvollen Lebensraumstrukturen
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- 81 -<br />
2. Sicherung und Verbesserung des Biotopverbundes (Förderung der Schaffung von<br />
Verbindungsflächen und -elementen zum Biotopverbund als Extensivgrünland,<br />
Streuwiesen, Hochstaudenflur, Röhricht, Sukzessionsfläche, Hecken, Gehölze,<br />
Kleingewässer, Stillegungsflächen)<br />
3. Ökologische Verbesserung bzw. Optimierung angrenzender Flächen (Umwandlung von<br />
Acker in Grünland, Grünlandextensivierung, Umbau nadelholzreicher Wälder) bzw.<br />
möglichst extensive Landwirtschaftliche Nutzung)<br />
4. Freihaltung von Nadelholzaufforstungen<br />
5. Verzicht auf Bebauung<br />
6. Besondere Eignung für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
6.2.2 Gebiete mit besonderer Bedeutung für Vernetzungsstrukturen<br />
1. Extensive Nutzung im Bereich der naturnahen Lebensraumstrukturen<br />
2. Erhalt und möglichst qualitative Aufwertung der naturnahen Lebensräume<br />
3. Verbesserung des Biotopverbundes<br />
4. Neuanlage charakteristischer Biotopstrukturen<br />
5. Vergrößerung vorhandener Biotopstrukturen<br />
6. Möglichst Extensivierung der Nutzung<br />
7. Besondere Eignung für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
6.2.3 Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt an Gewässern<br />
1. Förderung der Schaffung von Uferschutzstreifen bzw. Verbindungsflächen und -<br />
elementen zum Biotopverbund sowie als Pufferzone zum Schutz vor Stoffeinträgen<br />
(Breite beidseitig mindestens 5 - 10 m als Extensivgrünland, Streuwiesen,<br />
Hochstaudenflur, Röhricht, Sukzessionsfläche) und / oder ökologische Verbesserung<br />
bzw. Optimierung angrenzender Flächen (Umwandlung von Acker in Grünland,<br />
Grünlandextensivierung, Erhalt, Pflege und Wiederherstellung von Feuchtbiotopen,<br />
Umbau aueuntypischer Wälder)<br />
2. Erhalt bzw. Ausbildung von Ufergehölzsäumen durch Anpflanzung mit<br />
standortheimischen Gehölzen oder natürlicher Sukzession; in Siedlungsgebieten<br />
möglichst naturnahe Gestaltung der Uferbereiche als Ortsbildprägendes Element.<br />
3. Herstellung der biologischen Durchgängigkeit (Verrohrte Bachstrecken öffnen, Umbau<br />
von Abstürzen in Sohlrampen, Anlage von Umgehungsgerinnen) und / oder<br />
Wiederherstellung der natürlichen Laufentwicklung (Rückbau bestehender Ufer- und<br />
Sohlverbauungen, Förderung der eigendynamischen Entwicklung)<br />
4. Besondere Eignung für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Auch soll hier auf den 2005 erstellten Gewässerentwicklungsplan für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong><br />
verwiesen werden, der weitere Aussagen und Maßnahmen zu den Fließgewässern im<br />
<strong>Gemeinde</strong>bereich nennt.
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
6.2.4 Strukturarme Gebiete<br />
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- 82 -<br />
1. Strukturanreicherung durch den Aufbau von Hecken, Gehölzgruppen und<br />
Einzelbäumen<br />
2. Integration in den Biotopverbund<br />
Auch diese Maßnahmen eigenen sich als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
6.3 Vorhandene Gehölzstrukturen sichern und erhalten<br />
Bei vorhandenem Gehölzbestand wird empfohlen:<br />
· durch Einhalten von angemessenen Abständen die Wurzelfähigkeit der Bäume nicht zu<br />
beeinträchtigen - Traufbereich einhalten.<br />
· vorhandene Hecken im Bedarfsfall zu pflegen, z. B. sie auf den Stock zu setzen, wenn es<br />
sich um ausschlagsfähige Sträucher handelt.<br />
· Krautsäume erhalten bzw. entwickeln.<br />
· Pflegeschnitte der Streuobstbäume durchzuführen.<br />
Alle Maßnahmen sollten möglichst in der vegetationsfreien Zeit außerhalb der Brutzeiten<br />
erfolgen.<br />
6.4 Flächen für die Landwirtschaft<br />
6.4.1 Dauergrünland erhalten<br />
Bestehendes Dauergrünland soll nach Möglichkeit als Erosionsschutz in Steillagen<br />
und als Gewässerschutz in Talauen sowie als Vernetzungsstruktur erhalten bleiben.<br />
6.4.2 Potentiell erosionsgefährdete Ackerlagen<br />
Folgende Maßnahmen zur Minimierung der Bodenerosion mit dem Ziel der Erhaltung einer<br />
dauerhaften Bodenfruchtbarkeit und zum Schutz der Oberflächengewässer sollen angestrebt<br />
und gefördert werden:<br />
· Kulturtechnische Vorsorgemaßnahmen (Zwischenfruchtanbau, Mulchsaat, pfluglose<br />
konservierende Bodenbearbeitung, Direktsaat) und / oder<br />
· Querbewirtschaftung und / oder<br />
· Schaffung erosionshemmender Kleinstrukturen und / oder<br />
· Flächenumwandlung in Grünland und / oder<br />
· Aufforstung
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
· Mulchsaat<br />
6.5 Flächen für die Forstwirtschaft<br />
6.5.1 Bestehende Laubwälder, Mischwälder und Feuchtwälder erhalten und optimieren<br />
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- 83 -<br />
Bestehende Misch- Laub- und Feuchtwälder sollen als Restbestände einer standortgerechten<br />
Bestockung besonders erhalten und optimiert werden.<br />
Vorschlag:<br />
· Erhöhung des Laubholz-Anteils in Mischwäldern mit starkem Fichten-Anteil.<br />
· Feucht- und Naßwälder und Laubwälder erhalten bzw. entwickeln.<br />
· Förderung naturnaher Waldstrukturen; Stehen- bzw. Liegenlassen einzelner,<br />
insbesondere starker Totholzbäume sowie aller Einzelbäume, insbesondere Nist und<br />
Höhlenbäume.<br />
6.5.2 Bestehende Nadelwaldforste - Umbau in standortgerechte Mischwälder anstreben<br />
Ein langfristiger Umbau der bestehenden Forste in strukturreiche Mischwälder, im Raum<br />
<strong>Mengkofen</strong> soll vorangetrieben werden. Dies betrifft über 90 % aller Waldflächen im<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />
Begründung:<br />
Leistungsfähige, standortgerechte Mischwälder ermöglichen die Erzielung höherer Erträge als<br />
entmischte, instabile Waldbestände und sind weniger schädlings-, brand-, windwurf- und<br />
schneebruchgefährdet. Mischwälder erfüllen besser ihre Biotop-, Ausgleichs- und<br />
Erholungsfunktionen. Sie können wesentlich zur Stabilisierung des Naturhaushalts beitragen.<br />
6.5.3 Erhaltung, Verbesserung und Neupflanzung von natürlichen Waldrändern<br />
Zur Verbesserung des Bestandsklimas, des Landschaftsbildes, des Artenschutzes und der<br />
Verringerung des Windwurfes sollen generell, aber bevorzugt auf den südexponierten Seiten,<br />
natürliche mehrstufige Waldränder angelegt werden. Bestehende sollen erhalten und<br />
verbessert werden.<br />
1. bei fehlenden Waldrändern soll langfristig der Aufbau eines 10 – 20 m breiten<br />
Waldmantel mit Waldsaum angestrebt werden<br />
2. bei mittelmäßig ausgebildeten Waldrändern soll eine Verbesserung des Waldrandes<br />
durch vermehrtes einbringen von Laubbäumen und Sträuchern erreicht werden.<br />
Zusätzlich sollte man einen vorgelagerten Sukzessionsstreifen (Waldsaum) bereitstellen<br />
3. Struktur und artenreiche Waldränder sind zu erhalten und zu sichern
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
6.6 Maßnahmen zum Schutz wertvoller Flächen<br />
6.6.1 Erhalt, Verbesserung von Biotopen<br />
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- 84 -<br />
Maßnahmen zur Gestaltung und Pflege der Landschaft sollen dergestalt durchgeführt werden,<br />
dass bevorzugt bestehende Biotope besser geschützt und miteinander verbunden werden<br />
(Biotopverbund-System schaffen).<br />
6.7 Planungshinweise zur Raumordnung<br />
6.7.1 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete<br />
In den im Regionalplan ausgewiesenen landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll in<br />
besonderem Maße der Naherholung unter Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung<br />
Rechnung getragen werden.<br />
In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten sollen möglichst keine Ausweisungen von neuen<br />
Wohngebiets- und Gewerbeflächen erfolgen.<br />
7. Darstellung im FNP / Bewertung potenzieller Siedlungszuwachsflächen<br />
Der Flächennutzungsplan bereitet die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> vor. Die nachfolgend erläuterte Darstellung des Flächennutzungsplans<br />
spiegelt die Ergebnisse der Situationsanalyse und der daraus abgeleiteten Entwicklungsziele<br />
der <strong>Gemeinde</strong> wieder.<br />
7.1 Wohnbauflächen<br />
Wie in vielen vergleichbaren <strong>Gemeinde</strong>n nahm in den Jahren 1985 bis 2000 die Zahl der<br />
Einwohner zu. Seitdem bleibt die Einwohnerzahl relativ konstant. Parallel dazu verlief die<br />
Zunahme des Wohnungs- und Wohnflächenbestands.<br />
Aus untenstehender Abbildung wird auch ersichtlich, dass sich der Wohnflächen-, der<br />
Wohnungs- und der Wohngebäudebestand in etwa gleich stark entwickelt haben.
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Grafische Darstellung der Entwicklung des Gebäudebestandes:<br />
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- 85 -<br />
Hinsichtlich der Wohnungsgrößen liegt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> über den Vergleichswerten<br />
auf Bundesebene (ca. 92 m²/Wohnung in den alten Bundesländern).<br />
Die durchschnittliche Wohnfläche von ca. 46 m² je Einwohner liegt deutlich über dem<br />
Bundesdurchschnitt von 41,6 m² (Stand 2002). Diese Werte lassen auf eine intakte<br />
Wohnraumversorgung hinsichtlich des Raum- und Wohnflächenbedarfs schließen. Über eine<br />
Leerstandsquote und Gebäudealtersstruktur liegen keine Angaben vor.<br />
2008 wohnten in 2140 Wohnungen 5741 Personen. Die Belegungsdichte von 2,7 Personen je<br />
Wohnung liegt über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 2,17 Einwohnern pro Wohnung.<br />
Diese Zahl wurden vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung für das Jahr<br />
2005 veröffentlicht.<br />
Für die quantitative Wohnungsnachfrage bis 2025 spielt jedoch die Entwicklung der Zahl der<br />
Haushalte die entscheidende Rolle. Die Zahl der bayerischen Haushalte wird voraussichtlich im<br />
Zeitraum 2005 bis 2025 ca. 4-mal so stark ansteigen wie die Einwohnerzahl. Das entspräche<br />
einem Zuwachs von ca. 0,5 Mio. Haushalten. Die durchschnittliche Haushaltsgröße wird dann<br />
von 2,17 Personen im Jahr 2005 auf 2,02 Personen in Bayern gesunken sein. Durch die<br />
schrumpfende Haushaltsgröße steigt die Zahl der Haushalte schneller als die Bevölkerung. Für<br />
den Landkreis Dingolfing-Landau ist ein starker Anstieg der Zweipersonenhaushalte<br />
prognostiziert.<br />
Den vorgenannten steigenden Wohnungsbedarf in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> kann durch<br />
Belegung von leer stehenden Wohnungen oder Wohnungsneubau Rechnung getragen<br />
werden. Die vorliegenden Bauanträge bestätigen den Trend zum Neubau. Vor allem steigt die<br />
Zahl der Ein- und Zweifamilienwohnhäuser.
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Gesamtbilanz der Wohnzuwachsflächen:<br />
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- 86 -<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> beabsichtigt innerhalb des Perspektivzeitraums des<br />
Flächennutzungsplanes von 12-15 Jahren in <strong>Mengkofen</strong>-Weichshofen eine Fläche in einer<br />
Größenordnung von ca. 2 ha mit ca. 60 potenziellen Wohneinheiten und östlich des Ortkerns<br />
von <strong>Mengkofen</strong> ca. 3 ha mit ca. 90 Wohneinheiten für den Wohnungsneubau bereit zu halten.<br />
Geplante Wohnbauflächen:<br />
Nr. geplante Wohnbaufläche Größe mögliche<br />
Wohneinheiten<br />
1. <strong>Mengkofen</strong>-Weichshofen ca. 21.800 m² 60 WE<br />
2. <strong>Mengkofen</strong> ca. 32.100 m² 90 WE<br />
WA <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> gesamt ca. 53.900 m² 150 WE<br />
Am westlichen Ortseingang von <strong>Mengkofen</strong>, in <strong>Mengkofen</strong>-Weichshofen ist eine<br />
Wohnbaufläche (WA) von ca. 21.800 m² vorgesehen. Diese Zuwachsfläche befindet sich<br />
westlich des Siedlungskörpers <strong>Mengkofen</strong> als Abrundungsfläche in Ortsrandlage. Die<br />
Erschließung dieses Gebiets soll von der Hauptstraße St 2111 über eine Erschließungsstraße<br />
erfolgen. Durch die Ausweisung eines Wohngebietes kann langfristig die Nachfrage nach<br />
Bauland in Westen von <strong>Mengkofen</strong> sichergestellt werden. Die Fläche wird zur Zeit<br />
landwirtschaftlich als Acker genutzt.<br />
Östlich des Ortszentrums von <strong>Mengkofen</strong> ist eine Wohnbaufläche (WA) von ca. 32.100 m²<br />
vorgesehen. Der Bereich liegt südlich der Kreisstraße DGF 13 und ist durch diese erschlossen.<br />
Nördlich dieser Kreisstraße und westlich anschließend sind ausschließlich allgemeine<br />
Wohngebiete bereits großflächig ausgewiesen. Die innere Erschließung dieses Gebiets soll von<br />
der Kreisstraße DGF 13 über eine Erschließungsstraße erfolgen. Auf Antrag der<br />
Grundstückseigentümer sollen hier zentrumsnah Wohnbauflächen geschaffen werden. Die<br />
Fläche wird zur Zeit landwirtschaftlich als Acker genutzt.<br />
Die vorwiegend dem Wohnen dienende Fläche wird nach der allgemeinen Art der baulichen<br />
Nutzung als Wohnbauflächen (W) nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB dargestellt.<br />
7.2 Gemischte Bauflächen<br />
Die Darstellung "Gemischte Baufläche" (M) § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB sichert langfristig die in den<br />
Gebieten vorhandene Nutzungsvielfalt von kleinteiligen z.T. dörflichen und gemischt genutzten<br />
Strukturen. Dies umfasst sowohl Wohnen und nicht wesentlich störendes Gewerbe inklusive<br />
Handwerksbetriebe als auch in geringerem Maße einzelne Wirtschaftsstellen<br />
landwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohngebäude. Es sollen sich hier auch<br />
zukünftig Wohnen und Gewerbenutzung gleichrangig nebeneinander ansiedeln können,<br />
wobei jede Nutzung zu Gunsten der anderen Einschränkungen in Kauf nehmen muss.
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- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
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- 87 -<br />
Gehöfte, Streusiedlungen und kleinere Ansiedlungen im Außenbereich (unter 5<br />
Wohngebäuden) sind auf Grund ihrer Größe im Flächennutzungsplan nicht dargestellt und<br />
auch nicht darstellungsrelevant. Für die Gebäude im Außenbereich und Gehöfte gilt gemäß §<br />
35 Abs. 4 BauGB erweiterter Bestandsschutz. Das bedeutet, dass die Gebäude modernisiert,<br />
umgenutzt oder wieder aufgebaut werden dürfen. Neubauten, die eine Erweiterung der<br />
Siedlung oder eine Zersplitterung der Ansiedlung bedeuten würden, sind nicht zulässig.<br />
Die nachfolgenden Zuwachsflächen befinden sich ausschließlich innerhalb des vorhandenen<br />
Siedlungskörpers bzw. als Abrundungsfläche in Ortsrandlage. Kleinteilige Flächen, die für eine<br />
Nachverdichtung bzw. Baulückenschließung geeignet sind und auf Grund ihrer geringen<br />
Größe keine Flächenrelevanz für die Darstellung im Flächennutzungsplan besitzen, sind in der<br />
Bestandsdarstellung enthalten.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Mengkofen</strong> werden insgesamt 1,8 ha Zuwachsflächen als MD und MI<br />
ausgewiesen und im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />
Geplante gemischte Bauflächen:<br />
Nr. geplante gemischte Baufläche Größe<br />
1. MD Kirchlehen ca. 6.700 m²<br />
2. MD Süßkofen ca. 4.700 m²<br />
3. MI Hofdorf ca. 6.600 m²<br />
MI/MD <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> gesamt ca. 18.000 m²<br />
1. MD Kirchlehen:<br />
Das Plangebiet liegt ca. 600 m nördlich von Martinsbuch im nördlichen <strong>Gemeinde</strong>gebiet,<br />
westlich der Geiselhöringer Straße (St 2111). Die Erschließung erfolgt über die vorhandene<br />
örtliche Erschließungsstraße, die in Hinblick einer Erweiterung der Siedlungsfläche bereits<br />
vorgesehen wurde. Der Ortsbereich wird als dörfliches Mischgebiet abgerundet, so dass<br />
genügend Baulandreserve für den örtlichen Bedarf vorhanden ist. Für eine Parzelle in diesem<br />
Erweiterungsbereich wurde bereits ein Bauantrag eingereicht. Zudem ist bereits wie o.a. die<br />
komplette Erschließung gesichert. Die Fläche wird zur Zeit landwirtschaftlich als Acker genutzt.<br />
2. MD Süßkofen:<br />
Die Erweiterung des bestehenden MD liegt nördlich des Ortskerns von Süßkofen im westlichen<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Mengkofen</strong>. Das Gebiet liegt direkt an der Kreisstraße DGF 42. Das<br />
landwirtschaftlich geprägte Süßkofen lässt eine Siedlungserweiterung nach Norden hin zu. Die<br />
Fläche wird derzeit landwirtschaftlich als Acker genutzt.<br />
3. MI Hofdorf<br />
Die geplante Erweiterung des Siedlungsgebiets soll in nördlicher Richtung entlang der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße erfolgen. Durch die Ausweisung eines MI kann für die südlich<br />
angrenzende Hofstelle die bestehende Nutzung sichergestellt und fortentwickelt werden. Die<br />
Fläche wird zur Zeit landwirtschaftlich als Acker genutzt.
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- 88 -<br />
Die gemischte Baufläche wird nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung als "Gemischte<br />
Baufläche" (M) § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB dargestellt.<br />
7.3 Gewerbliche Bauflächen<br />
Zur Sicherung der gewerblichen Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> werden<br />
Gewerbestandorte in <strong>Mengkofen</strong>-Ettenkofen und <strong>Mengkofen</strong>-Weichshofen als gewerbliche<br />
Baufläche (G) ausgewiesen. Hier besteht noch erhebliches Flächenpotenzial für gewerbliche<br />
Nutzungen.<br />
Nr. geplante gewerbliche Baufläche Größe<br />
1. GE <strong>Mengkofen</strong>-Ettenkofen ca. 117.900 m²<br />
2. GE <strong>Mengkofen</strong>-Weichshofen ca. 14.000 m²<br />
3. GE <strong>Mengkofen</strong> ca. 7.600 m²<br />
GE/GI <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> gesamt ca. 139.500 m²<br />
1. GE <strong>Mengkofen</strong>-Ettenkofen:<br />
Die ca. 117.900 m² große Fläche soll als GE ausgewiesen werden. Das vorgesehene Grundstück<br />
liegt ca. 1,5 km nordöstlich vom Ortskern <strong>Mengkofen</strong> im südöstlichen Anschluss an das<br />
bestehende GE/GI <strong>Mengkofen</strong>-Ettenkofen. Die Anbindung erfolgt über die St 2111 mit einer<br />
bestehenden Erschließungsstraße für das gesamte Gewerbegebiet. Die vorhandene<br />
Gewerbefläche in Ettenkofen ist fast vollständig bebaut. Als Erweiterungsfläche des<br />
bestehenden Gewerbegebietes ist aus städtebaulicher und landschaftspflegerischer Sicht der<br />
südöstlich angrenzende Bereich sinnvoll. Die Fläche ist für eine Gewerbebebauung gut<br />
geeignet und kann verkehrlich direkt an die bestehende Erschließungsstraße angebunden<br />
werden. Zudem ist bereits die komplette Erschließung gesichert. Somit wird gewerbliche<br />
Entwicklung der Gesamtgemeinde auf besonders geeignete Standorte konzentriert. Die<br />
Schaffung von gewerblichen Arbeitsplätzen spielt eine entscheidende Rolle zur weiteren<br />
Entwicklung und Bestandssicherung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong>. Damit soll auch dem<br />
Einwohnerschwund begegnet werden. Die Fläche wird zur Zeit landwirtschaftlich als Acker<br />
genutzt.<br />
2. GE <strong>Mengkofen</strong>-Weichshofen:<br />
Das am westlichen Ortseingang von <strong>Mengkofen</strong> gelegene Areal mit ca. 14.000 m² Fläche soll<br />
als GE ausgewiesen werden. Der Ort Weichshofen ist mit <strong>Mengkofen</strong> vollständig<br />
zusammengewachsen. Die vorgesehene Fläche wird zur Zeit landwirtschaftlich als Acker<br />
genutzt. Auf Grund der Lage am Ortseingang zu <strong>Mengkofen</strong>, direkt an der Hauptstraße St 2111,<br />
ist die Fläche für die Ansiedlung von Verbrauchermärkten ideal. Mehrere Anfragen zur<br />
Errichtung von Märkten wurden an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> bereits herangetragen. Die<br />
Fläche ist für eine Gewerbebebauung gut geeignet und kann verkehrlich über eine östliche<br />
Erschließungsstraße, die das angrenzende MI räumlich abgrenzt, angebunden werden.
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 89 -<br />
3. GE <strong>Mengkofen</strong>:<br />
Das bestehende Gewerbegebiet im Norden von <strong>Mengkofen</strong> soll erweitert werden. Die Fläche<br />
ist für eine Gewerbebebauung gut geeignet und kann verkehrlich über die bereits<br />
bestehenden Erschließungsstraßen angebunden werden. Die vorgesehene Fläche wird zur Zeit<br />
landwirtschaftlich als Acker genutzt.<br />
Die gemischte Baufläche wird nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung als<br />
"Gewerbliche Baufläche" (G) § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB dargestellt.<br />
7.4 Sonderbauflächen<br />
Die Flächen mit besonderer Art der baulichen Nutzung werden als Sonderbauflächen (S) mit<br />
den entsprechenden Zweckbestimmungen bzw. Nutzungsangaben dargestellt (§ 5 Abs. 2 Nr. 1<br />
BauGB).<br />
Eine weitere Ausweisung von Sonderbauflächen (SO) ist nicht geplant.<br />
7.5 Bauliche Anlagen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf<br />
Gemeinbedarfseinrichtungen sind insbesondere die der Allgemeinheit dienenden baulichen<br />
Anlagen und Einrichtungen für kirchliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Zwecke sowie<br />
ggf. auch Flächen für Sport- und Spielanlagen (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB).<br />
Die Ausstattung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mengkofen</strong> ist nach den Ergebnissen der vorbeschriebenen<br />
Analyse als ausreichend zu betrachten. Ziel ist entsprechend der Versorgungsfunktion als auch<br />
auf Grund der besonderen Wohnfunktion der <strong>Gemeinde</strong> die langfristige Auslastung und<br />
Sicherung der vorhandenen Einrichtungen an ihrem jeweiligen Standort. Die vorhandenen<br />
Einrichtungen werden bei darstellungsrelevanter Flächengröße als Gemeinbedarfsflächen (+<br />
Planzeichensymbol) ausgewiesen. Die Standorte kleinerer Einrichtungen sind nur mit den<br />
entsprechenden Planzeichensymbolen im FNP dargestellt.<br />
Eine weitere Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen ist nicht geplant.
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
8. Sonstige Darstellungen im Flächennutzungsplan<br />
8.1 Flächen für den überörtlichen Verkehr<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 90 -<br />
Im Flächennutzungsplan werden die Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die<br />
örtlichen Hauptverkehrszüge dargestellt.<br />
8.2 Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen<br />
Im Flächennutzungsplan sind die Hauptver- und –entsorgungsflächen, sowie die Hauptver- und<br />
-entsorgungsleitungen für die Versorgungsträger Elektrizität, Gas, Wasser und Abwasser<br />
dargestellt und gesichert. Die Darstellungen geben den derzeit bekannten Sachstand wieder<br />
und wurden nach fachlicher Stellungnahme der Versorgungsträger im Rahmen der Beteiligung<br />
der Träger öffentlicher Belange entsprechend vervollständigt.<br />
Die Trassenverläufe der Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen werden aus<br />
plangrafischen Gründen nur außerhalb der Ortslagen dargestellt.<br />
Die Standorte von Ver- und Entsorgungsanlagen (z.B. Trafostation, Wasserwerk / Brunnen,<br />
Abwasserpumpwerk, Gasdruckregelstation etc.) werden i.d.R. mit Planzeichensymbol in ihrer<br />
Lage gekennzeichnet (ohne Flächendarstellung).<br />
8.3 Abgrabungen für die Gewinnung von Bodenschätzen<br />
Im Flächennutzungsplan wurden die aus der Regionalplanung entnommenen Flächen für die<br />
Vorranggebiete eingetragen. Ebenso wurden die im Abbau befindlichen Flächen im<br />
Flächennutzungsplan dargestellt.
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
9. Anhang<br />
9.1 Verzeichnis der Abbildungen<br />
Abb. 1: Lage der <strong>Gemeinde</strong> in der Region (ohne Maßstab)<br />
(verändert aus: Raumstrukturkarte Regionaler Planungsverband Landshut 2007)<br />
Abb. 2: Ursprüngliche Form des <strong>Gemeinde</strong>wappens<br />
Abb. 3: Naturräumliche Gliederung des Landkreises<br />
9.2 Liste der örtlichen Vereine und sonstigen Verbände<br />
Aitracher Singkreis Hauptstr. 62 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Weichshofen<br />
Aitrachtaler Jugendkapelle Huchelwieser Str. 10 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Martinsbuch<br />
Aitracher Schützenbund <strong>Mengkofen</strong> Krottenthal 9 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Aitrachtaler Schützenverein Hofstettner Str. 11 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Puchhausen<br />
BRK Ortsgruppe <strong>Mengkofen</strong> Schulring 8 84164 Moosthenning<br />
Bay. Jugendrotkreuz <strong>Mengkofen</strong>(JBRK) Mammutstr. 7 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Bund Naturschutz Eckhof 1 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
ESC <strong>Mengkofen</strong><br />
FFW Hofdorf Breitenauer Straße 7 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Hofdorf<br />
FFW Hüttenkofen Radlkofen 17 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
FFW Martinsbuch Pfarrweiher 7 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Martinsbuch<br />
FFW <strong>Mengkofen</strong> Kattenbacher Str. 13 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
FFW Mühlhausen Ottendinger Str. 28 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Mühlhausen<br />
FFW Ottending Ottending 4 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
FFW Puchhausen Weitenhülln 10 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 91 -
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
FFW Süßkofen Hagenau 8 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
FFW Tunding Oberwackerstall 9 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
FFW Tunzenberg Dengkofen 4 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Gartenbauverein Tunding Füßlberg 4 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Obertunding<br />
Imkerverein Hofdorf Haunhart 2 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Jägervereinigung <strong>Mengkofen</strong> Ziegelstadel 5 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Kath. Frauenbund Martinsbuch Kothlacken 1 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Martinsbuch<br />
Katholische Landvolkbewegung (KLB) Oberwackerstall 9 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Obertunding<br />
KLJB Hagenau Süßkofen 20 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Süßkofen<br />
KLJB Hüttenkofen-Puchhausen Hausenthaler Str. 8 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Hüttenkofen<br />
KLJB Martinsbuch Mißlbach 2 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
KLJB <strong>Mengkofen</strong> Team Kattenbacher Str. 22 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Weichshofen<br />
KLJB Steinbach Steinbach 7 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
KLJB Tunding Lengthaler Str. 11 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Obertunding<br />
Kolpingfamilie <strong>Mengkofen</strong> Ziegeleistraße 83 84163 Marklkofen<br />
KRK <strong>Mengkofen</strong> Breitenauer Straße 7 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Hofdorf<br />
KRV Martinsbuch Leppersberg 2 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
KSK Hagenau Hagenau 6 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Süßkofen<br />
KSK Hüttenkofen Radlkofener Str. 10 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Hüttenkofen<br />
KSK Puchhausen Am Freibad 6 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Puchhausen<br />
KSK Tunding Marienhöhe 11 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Obertunding<br />
KSV Mühlhausen Vogelsang 13 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Landfrauengruppe Hofdorf Süßkofener Str. 5 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Hofdorf<br />
Landfrauengruppe Hüttenkofen Multham 7 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Landfrauengruppe Martinsbuch Leppersberg 2 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 92 -
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
Landfrauengruppe <strong>Mengkofen</strong> Esthertal 1 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Landfrauengruppe Mühlhausen Pramwinkl 7 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Landfrauengruppe Puchhausen Leiblfinger Str. 5 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Puchhausen<br />
Landfrauengruppe Süßkofen Furth 1 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Motorsportclub Mühlhausen Wagnerweg 2 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Mühlhausen<br />
Obst- u. Gartenbauv. Hüttenkofen Hausenthaler Str. 12 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Hüttenkofen<br />
Obst- u. Gartenbauverein Hagenau Hagenau 48 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Pfadfindergruppe Hüttenk.-Puchh. Glöckerlweg 2 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Hüttenkofen<br />
Reit- und Voltigierverein Heinzleck Heinzleck 1 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Schützenver. Almenrausch Martinsb. Luger Str. 7 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Kirchlehen<br />
Schützenverein Oberwackerstall Gattering 17 84164 Moosthenning<br />
Schützenverein Tunding Oberwackerstall 3 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Schützenverein Tunzenberg Am Weiher 18 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Tunzenberg<br />
Skiclub <strong>Mengkofen</strong> Schwedenschanze 10 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Sportverein <strong>Mengkofen</strong> Tannenweg 10 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Stammtisch Steinbach Obersteinbach 2 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Stockclub Oberwackerstall Meier-Wirt-Str. 24 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Obertunding<br />
Stockclub Steinbach Ammertalweg 1 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Mühlhausen<br />
Trachtenverein Hofdorf Breitenauer Straße 7 84152 <strong>Mengkofen</strong>-Hofdorf<br />
VdK Ortsverband <strong>Mengkofen</strong> Klausenweg 10 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Verein f. Gartenbau u. Landespflege Am Berg 29 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
Wander- u. Freizeitreiterv. Tunzenberg Hainsbach 24 94333 Geiselhöring<br />
Wanderverein <strong>Mengkofen</strong> Mammutstraße 2 84152 <strong>Mengkofen</strong><br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 93 -
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
9.3 Liste der Baudenkmäler<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 94 -<br />
<strong>Mengkofen</strong> Gemarkung Hofdorf, Am Bräugraben 2. Ehem. Schloss, jetzt Kloster,<br />
dreigeschossiger Bau mit Ecktürmen und Treppengiebeln, nach Brand 1842<br />
erbaut, im Kern wohl älter; Mauerumfriedung und Toreinfahrt. [Fl.Nr. 1593/1],<br />
Hauptstraße 20. Gasthof "Zur Post", Dreiflügelanlage; Hauptbau mit<br />
Walmdach, im Kern 18. Jh.; Nebenbauten mit Halbwalmdach. [Fl.Nr. 1584],<br />
Klausenweg 2. Kath. Pfarrkirche Mariä Verkündigung, 1717; mit Ausstattung.<br />
[Fl.Nr.1605], Klausenweg. Heiligenhäuschen, 18. Jh.; mit Ausstattung; an der<br />
Straße nach Klausen. [Fl.Nr. 1683/2], Limbacher Str. 9. Kapellenbildstock, 1.<br />
Hälfte 19. Jh.; im nordwestlichen Ortsteil. [Fl.Nr. 1591/27]<br />
Altendorf Gemarkung Mühlhausen, Haus Nr. 1. Kapelle, bäuerlicher Nachbarock, bez.<br />
1821. [Fl.Nr. 1814], Brettbach (Gemarkung Martinsbuch), Haus Nr. 1. (ehem.<br />
Hs.Nr. 87) Bauernhaus, Obergeschoß-Blockbau mit Traufschrot, im Kern 2.<br />
Hälfte 18. Jh. [Fl.Nr. 763]<br />
Brunnholz Gemarkung Martinsbuch, Haus Nr. 2 Bauernhaus, Blockbau mit Hochlaube, 2.<br />
Hälfte 18. Jh. [Fl.Nr. 638]<br />
Dengkofen Gemarkung Tunzenberg, Kath. Filialkirche St. Stephan, Neubau 1761; mit<br />
Ausstattung. [Fl.Nr. 373], Haus Nr. 5. (ehem. Hs.Nr. 73) Bauernhaus, mit<br />
bemaltem Traufschrot, 1. Hälfte 19. Jh. [Fl.Nr. 368], Eck (Gemarkung<br />
Mühlhausen), Haus Nr. 1. Kapelle, 1. Hälfte 19. Jh.; mit Ausstattung; beim Hof.<br />
[Fl.Nr. 610]<br />
Ettenkofen Gemarkung Tunzenberg, Haus Nr. 1. (ehem. Hs.Nr. 42) Kleinbauernhaus,<br />
Obergeschoß-Blockbau mit umlaufendem Schrot und Hochlaube, 2. Hälfte<br />
18. Jh. [Fl.Nr. 474], Haus Nr. 3. (ehem. Hs.Nr. 38) Gasthaus, Satteldachbau mit<br />
barockem Ausleger, Ende 18. Jh. [Fl.Nr. 473], Haus Nr. 7. (ehem. Hs.Nr. 41)<br />
Kleinhaus, erdgeschossiger geschlämmter Blockbau mit Hochlaube, im Kern<br />
2. Hälfte 17. Jh. [Fl.Nr. 471]<br />
Frauenthal Gemarkung Martinsbuch, Haus Nr. 2 (ehemals Haus Nr. 66). Kleines<br />
Bauernhaus, Obergeschoß-Blockbau mit Bretterschrot und verschaltem<br />
Vordach, wohl 1. Hälfte 18. Jh.; kleiner Blockbaustadel, 18./19. Jh. [Fl.Nr. 330]<br />
Gern Gemarkung Hüttenkofen, Haus Nr. 4 . (ehem. Hs.Nr. 102) Bauernhaus,<br />
Wohnteil Obergeschoß-Blockbau, 2. Hälfte 18. Jh., Dach später. [Fl.Nr. 452]<br />
Ginhart Gemarkung Mühlhausen, Haus Nr. 4 (ehem. Nr. 1). Bauernhaus,<br />
Obergeschoß-Blockbau, 2. Hälfte 18. Jh. [Fl.Nr. 663]<br />
Grünleiten Gemarkung Hüttenkofen, Haus Nr. 1. (ehem. Hs.Nr. 120) Bauernhaus eines<br />
Vierseithofes, Obergeschoß-Blockbau, z. T. verschindelt, Traufschrot, 2. Hälfte<br />
18. Jh. [Fl.Nr. 506]<br />
Haberdorn Gemarkung Martinsbuch, Haus Nr. 3 (ehem. Hs.Nr. 66 ½). Bauernhaus,<br />
teilweise offener Blockbau mit Traufschrot, im Kern 17./18. Jh. [Fl.Nr. 323]<br />
Hagenau Gemarkung Mühlhausen, Kath. Filialkirche St. Leonhard, spätgotischer Bau,<br />
Erweiterung 2. Hälfte 19. Jh.; mit Ausstattung. [Fl.Nr. 895], Haus Nr. 41. (ehem.<br />
Hs.Nr. 2) Kleinbauernhaus, Obergeschoß-Blockbau, mit Hakenstadel, im Kern<br />
18. Jh. [Fl.Nr. 897]
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 95 -<br />
Hammelhof Gemarkung Mühlhausen, Haus Nr. 4. (ehem. Hs.Nr. 1 ½) Kleinbauernhaus,<br />
Blockbau mit bemalten Balkenköpfen, Ende 17. Jh. [Fl.Nr. 1113/6],<br />
Hanny Gemarkung Hüttenkofen, Feldkapelle, 2. Viertel 19. Jh.; mit Ausstattung;<br />
nordwestlich. [Fl.Nr. 975]<br />
Hönigsbach Gemarkung Hofdorf, Haus Nr. 19. Ehem. Kleinbauernhaus, Obergeschoß-<br />
Blockbau, 2. Hälfte 18. Jh. [Fl.Nr. 1519],<br />
Hofdorf, Kath. Pfarrkirche St. Margareta, neuromanischer Bau von Heinrich<br />
Hauberisser, 1905; mit Ausstattung. [Fl.Nr. 5], Süßkofener Str. 7. (ehem. Hs.Nr.<br />
40) Bauernhaus, Obergeschoß-Blockbau, im Kern 18. Jh., Dach später. [Fl.Nr.<br />
25/3], Süßkofener Str. 13. (ehem. Hs.Nr. 15) Ehem. Kleinbauernhaus,<br />
Obergeschoß-Blockbau, im Kern 17./18. Jh. [Fl.Nr. 21], Süßkofenerstr. 16<br />
(ehem. Haus Nr. 41) Kleinbauernhaus, Obergeschoß-Blockbau, im Kern 18. Jh.<br />
[Fl.Nr. 27], Süßkofener Str. 23 (ehem. Hs.Nr. 1) Zugehörig die beiden<br />
Pfarrstadel, Obergeschoß-Blockbauten mit Flachdach, 2. Hälfte 18. Jh. [Fl.Nr.<br />
1/6], Süßkofener Str. 24. (ehem. Hs.Nr. 11) Flachdachhaus, Obergeschoß-<br />
Blockbau, im Kern 18. Jh. [Fl.Nr. 14], Süßkofener Str. 26 (ehem. Hs.Nr. 10)<br />
Flachdachhaus, Obergeschoß-Blockbau, im Kern 18. Jh. [Fl.Nr. 13],<br />
Süßkofener Str. 30 (ehemals Haus Nr. 8). offener Giebel-Blockbau, im Kern<br />
Mitte 18. Jh. [Fl.Nr. 9], Süßkofener Str. 32. (ehem. Hs.Nr. 6) Bauernhaus eines<br />
Dreiseithofes, Blockbau, 18. Jh., Dach später. [Fl.Nr. 8], Breitenauer Str. 1.<br />
(ehem. Hs.Nr. 32) Zugehöriger Flachdachstadel, verschalter Blockbau, 2.<br />
Hälfte 18. Jh. [Fl.Nr. 65/4], Breitenauer Str. 9. (ehem. Hs.Nr. 30) Bauernhaus,<br />
Obergeschoß-Blockbau mit Hochlaube, im Kern 18. Jh., 1909 verändert. [Fl.Nr.<br />
68]<br />
Hüttenkofen, Kath. Filialkirche Mariae Himmelfahrt, um 1400,<br />
Langhausneubau 1852 von Leonhard Schmidtner; mit Ausstattung. [Fl.Nr. 54]<br />
Klausen Gemarkung Hofdorf; Kath. Wallfahrtskirche St. Redemptor, um 1785 neu<br />
gebaut; mit Ausstattung. [Fl.Nr. 1709/1]<br />
Martinsbuch; Kath. Pfarrkirche St. Martin, 1728; mit Ausstattung. [Fl.Nr. 17];<br />
Geiselhöringer Str. 5. (ehem. Hs.Nr. 1) Pfarrhof, Halbwalmdachbau, 1. Hälfte<br />
19. Jh., im Kern wohl älter; Kapelle, 17./18. Jh., im Nebengebäude. [Fl.Nr. 1];<br />
Geiselhöringer Str. 6. (ehem. Hs.Nr. 17) Kleinbauernhaus, Obergeschoß-<br />
Blockbau mit verschaltem Vordach und Bretterschrot, 2. Hälfte 18. Jh. [Fl.Nr.<br />
22]<br />
Meising Gemarkung Hüttenkofen; Hofkapelle, um 1850. [Fl.Nr. 425]<br />
Mühlhausen; Wagnerweg 3. (ehem. Hs.Nr. 9) Kleinbauernhaus, Obergeschoß-<br />
Blockbau mit Hochlaube, Anfang 19. Jh. [Fl.Nr. 11]; Ottendinger Str. 46.<br />
(ehem. Hs.Nr. 26) Bauernhaus, Giebel und Kniestock, in Blockbau, mittelsteiles<br />
Dach, 1. Hälfte 19.Jh. [Fl.Nr. 52]<br />
Multham Gemarkung Hüttenkofen;Haus Nr. 1. Wohnstallhaus, zweigeschossiger<br />
Satteldachbau mit traufseitigem Schrot, Obergeschoß in Blockbau mit<br />
gemauerter Westseite, 1854 [Fl.Nr. 336]; Haus Nr. 7. Dazugehörige Hofkapelle,<br />
neugotischer Ziegelbau mit halbrunder Apsis und Inschrifttafel von 1895. [Fl.Nr.<br />
333]<br />
Obersteinbach Gemarkung Mühlhausen; Haus Nr. 2. Bauernhaus, Obergeschoß-Blockbau,<br />
18./19. Jh. [Fl.Nr. 477]<br />
Obertunding Gemarkung Tunzenberg
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 96 -<br />
Kath. Pfarrkirche St. Katharina, Chorturm 12./13. Jh., Langhaus im Kern<br />
gotisch, barockisiert; mit Ausstattung. [Fl.Nr. 1021]<br />
Ottending Gemarkung Mühlhausen; Kath. Filialkirche St. Wolfgang, im Kern 2. Hälfte 13.<br />
Jh., Chor und Turm spätgotisch; mit Ausstattung. [Fl.Nr. 1964]; Haus Nr. 6.<br />
(ehem. Hs.Nr. 12) Geschlossener Vierseithof; Haus mit Traufschrot und Gred,<br />
18. und 19. Jh. [Fl.Nr. 1973]; Haus Nr. 7. (ehem. Hs.Nr. 8) Bauernhaus,<br />
Obergeschoß-Blockbau mit Schrot, 2. Hälfte 18. Jh., Dach später. [Fl.Nr. 1977]<br />
Pramersbuch Gemarkung Mühlhausen); Kath. Filialkirche St. Peter und Paul, barock, 17. Jh.,<br />
mit Ausstattung. [Fl.Nr. 1199]<br />
Puchhausen Gemarkung Hüttenkofen; Kath. Filialkirche St. Petrus, neuromanisch, erbaut<br />
1900; mit Ausstattung. [Fl.Nr. 572]; Hailingerstr. 11 (ehemalige Haus Nr. 55).<br />
Zugehöriger Blockbaustadel, 18./19. Jh. [Fl.Nr. 580]; Hailinger Str. 20. (ehem.<br />
Hs.Nr. 65) Kleinbauernhaus, Obergeschoß-Blockbau, im Kern 2. Hälfte 18. Jh.,<br />
Dach später. [Fl.Nr. 561]<br />
Radlkofen Gemarkung Hüttenkofen; Haus Nr. 17. (ehem. Hs.Nr. 29) Bauernhaus mit<br />
verputztem Blockbau-Obergeschoß, im Kern 18. Jh., Dach später. [Fl.Nr. 119]<br />
Rasch Gemarkung Mühlhausen; Haus Nr. 2. Ehem. Klostermaierhof, Vierseithof;<br />
Wohnstallhaus, zweigeschossiger Obergeschoß-Blockbau mit Kniestock,<br />
verputzt, im Kern 18.Jh., Kapelle mit Lourdes-Grotte in pittoreskem Uhrturm<br />
von 1907; Stall bez. 1907; Stallstadel 1954 auf Resten des Vorgängerbaus<br />
errichtet. [Fl.Nr. 1825]<br />
Rauhleiten Gemarkung Martinsbuch; Haus Nr. 2. (ehem. Hs.Nr. 76) Bauernhaus,<br />
Obergeschoß-Blockbau, im Kern 18. Jh. [Fl.Nr. 824]<br />
Schönrain Gemarkung Hofdorf; Haus Nr. 4. (ehem. Hs.Nr. 123) Bauernhaus,<br />
Obergeschoß-Blockbau, verputzt, im Kern Ende 18. Jh. [Fl.Nr. 945]; Haus Nr. 5.<br />
(ehem. Hs.Nr. 127) Ehem. Bauernhaus, Obergeschoß-Blockbau, Traufschrot<br />
und Hochlaube, im Kern 17./18. Jh. [Fl.Nr. 953]<br />
Steinbach Gemarkung Mühlhausen; Kath. Pfarrkirche St. Michael, Neubau 1926; mit<br />
Ausstattung. [Fl.Nr. 553]<br />
Steinbühl Gemarkung Hüttenkofen; Bildstock bez. 1805; südöstlich an der Waldecke.<br />
[Fl.Nr. 389]<br />
Süßkofen Gemarkung Mühlhausen, Haus Nr. 22. (ehem. Hs.Nr. 3) Bauernhaus, mit<br />
Blockbau-Kniestock und Hochlaube, im Kern 2. Hälfte 18. Jh. [Fl.Nr. 1515],<br />
Kapelle, 2. Viertel 19. Jh.; mit Ausstattung. [Fl.Nr. 1519]<br />
Tunzenberg Schlossberg 1. (ehem. Hs.Nr. 1) Schloss, Dreiflügelbau mit Torturm um<br />
geschlossenen Innenhof, im Kern um 1570, Wiederaufbau um 1700,<br />
Umgestaltung im 19. Jh.; Umfriedungsmauern mit Zinnen, 19. Jh.; Kath.<br />
Schlosskirche St. Joseph; mit Ausstattung; südöstlicher Kopfbau mit<br />
Tonnengewölbe und Walmdach, 1725; Verwalterwohnhaus, Walmdachbau,<br />
1. Hälfte 18. Jh., als Pendantbau zur Schlosskirche jenseits der Toreinfahrt.<br />
[Fl.Nr. 1; 2], Schlossberg 2. (ehem. Hs.Nr. 12) Bauernhof, Obergeschoß-<br />
Blockbau mit Traufschrot und Hochlaube, Mitte 18. Jh., innerhalb der<br />
südlichen Ummauerung. [Fl.Nr. 15], Schlossberg 5. (ehem. Hs.Nr. 2)<br />
Schlossschänke, eingeschossiger Satteldachbau mit getrepptem<br />
Zwerchgiebel, wohl Mitte 19. Jh. [Fl.Nr. 3/3], Von-Niethammer-Str. 1. (ehem.<br />
Hs.Nr. 13) Ehem. Benefiziatenwohnhaus, Walmdachbau, 1734; innerhalb der<br />
südlichen Ummauerung. [Fl.Nr. 14], Kapelle, 18./19. Jh.: nordöstlich Fl.Nr. 174)
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 97 -<br />
Vogelsang Gemarkung Mühlhausen, Haus Nr. 3. Kleinbauernhaus, z. T. offener Blockbau,<br />
1. Hälfte 19. Jh. [Fl.Nr. 1897], Haus Nr. 9. Hakenhof, Obergeschoß-Blockbau mit<br />
Traufschrot, Ende 18. Jh. [Fl.Nr. 1880], Haus Nr. 14. (ehem. Hs.Nr. 1)<br />
Kleinbauernhaus, Obergeschoß-Blockbau, Ende 18. Jh. [Fl.Nr. 1867], Haus Nr.<br />
19. (ehem. Hs.Nr. 10) Bauernhaus, teilweise Obergeschoß-Blockbau, 1. Hälfte<br />
19. Jh. [Fl.Nr. 1959]<br />
Weichshofen Gemarkung Hofdorf, Kath. Filialkirche St. Georg, neuromanisch, 2. Hälfte 19.<br />
Jh.; mit Ausstattung. [Fl.Nr. 1388/3], Hauptstraße 75. Wirtschaftsgebäude mit<br />
Staffelgiebel und traufseitigen Arkaden, Mitte 19. Jh. [Fl.Nr. 1391/2]<br />
Weitenhülln Gemarkung Hüttenkofen, Haus Nr. 14. (ehem. Hs.Nr. 110) Kleinbauernhaus,<br />
Blockbau mit Hochlaube, 2. Hälfte 18. Jh. [Fl.Nr. 402]<br />
Wunder Gemarkung Hüttenkofen, Weilerkapelle, frühe bäuerliche Neugotik, bez.<br />
1833. [Fl.Nr. 341], Haus Nr. 6. (ehem. Hs.Nr. 92) Obergeschoß-Blockbau mit<br />
Giebelschrot, Ende 18. Jh. [Fl.Nr. 34]<br />
9.4 Liste der Bodendenkmäler<br />
D-2-7240-0053 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung (Geomorphologie ?) im Luftbild,<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 1097; 1099; 1100; 1100/2; 1101, Hochstraße 13,<br />
Nähe Hochstraß, Steinfeld,<br />
Aktennummer E-2007-7587-1_0-0<br />
D-2-7240-0006 Siedlungsreste im Luftbild. Lesefunde der frühen Bronzezeit,<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 1532/2; 1536; 1539; 1544; 1547; 1548/1;<br />
1548/3; 1555; 1570; 1798/2, Süßkofen 11,<br />
Aktennummer E-2007-7588-1_0-0<br />
D-2-7240-0024 Siedlungsfunde der Linearbandkeramik<br />
Gemarkung Hofdorf, Klausenweg 14, Flur-Nr. 1611/4<br />
Aktennummer E-2007-7747-1_0-0<br />
D-2-7240-0023 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 1172; 1172/1; 1172/2; 1454, Hönigsbach 1;<br />
Hönigsbach 1a; Krottenthaler Feld<br />
Aktennummer E-2007-7748-1_0-0<br />
D-2-7240-0020 Turmhügel<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 18/6; 49/3; 49/4; 50; 433, Sedlgasse 7; Sedlgasse 9<br />
Aktennummer E-2007-7751-1_0-0<br />
D-2-7240-0019 Drei vorgeschichtliche Grabhügel, aus einem der Hügel Funde der<br />
Hallstattzeit (?)<br />
Gemarkung Martinsbuch, Flur-Nr. 868/5, Hayforst<br />
Aktennummer E-2007-7752-1_0-0<br />
D-2-7240-0018 Drei vorgeschichtliche Grabhügel<br />
Gemarkung Haader, Flur-Nr. 894, Gemarkung Martinsbuch, Flur-Nr. 868/2;<br />
868/5, Hayforst und Seeholz<br />
Aktennummer E-2007-7753-1_0-0<br />
D-2-7240-0017 Zwei vorgeschichtliche Grabhügel<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 993; 995; 995/3, Der Staufer; Der Staufer Weg;<br />
Rohrbachforst
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 98 -<br />
Aktennummer E-2007-7754-1_0-0<br />
D-2-7240-0016 Vorgeschichtlicher Grabhügel<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 1723; 1723/3, Allmansbacher Feld<br />
Aktennummer E-2007-7755-1_0-0<br />
D-2-7240-0015 Vorgeschichtliche Grabhügelgruppe mit sieben Hügeln, davon drei auf der<br />
Gmkg. Hofdorf und vier auf der Gmkg. Mühlhausen<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 604/2; 607; 608, Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr.<br />
1724; 1724/2; 1725; 1808; 1801/1, Allmannsbacher Feld; Flur Altendorf;<br />
Hochstraße; Jungholz<br />
Aktennummer E-2007-7756-1_0-0<br />
D-2-7240-00114 Verebnete vorgeschichtliche Grabhügel im Luftbild<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 1811, Flur Altendorf<br />
Aktennummer E-2007-7757-1_0-0<br />
D-2-7240-00113 Verebnete vorgeschichtliche Grabhügel im Luftbild<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 1804, Im Espan<br />
Aktennummer E-2007-7758-1_0-0<br />
D-2-7240-00112 Siedlungsspuren unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 1820; 1820/2, Flur Altendorf; Rascher Leite,<br />
Aktennummer E-2007-7759-1_0-0<br />
D-2-7240-00110 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 1158, Flur Oberallmannsbach<br />
Aktennummer E-2007-7761-1_0-0<br />
D-2-7240-00009 Siedlungsspuren unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 962; 963; 964; 965; 970/4; 1100; 1107,<br />
Hinflucht 2; Nähe Hinflucht; Nähe Hochweg<br />
Aktennummer E-2007-7762-1_0-0<br />
D-2-7240-00007 Siedlungsspuren unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 945/1; 1555; 1570; 1587; 1588; 1624; 1625;<br />
1626; 1627; 1633; 1636, Allmannsbacher Feld; Steinbacher Feld; Von Süßkofen<br />
nach Hagenau<br />
Aktennummer E-2007-7763-1_0-0<br />
D-2-7240-00005 Frühmittelalterlicher Ringwall mit Gräben und Gruben im Luftbild<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 1907; 1909; 1910; 1911; 1915, Vogelsang;<br />
Vogelsang 5; Vogelsang 6<br />
Aktennummer E-2007-7764-1_0-0<br />
D-2-7240-00004 Siedlungsreste im Luftbild. Lesefunde der Linearbandkeramik<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 575; 577; 578; 581; 584/1; 585/1, Müllerfeld<br />
Aktennummer E-2007-7765-1_0-0<br />
D-2-7240-00003 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 927;928, Unterfeld<br />
Aktennummer E-2007-7766-1_0-0<br />
D-2-7240-00002 Vorgeschichtlicher Grabhügel<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 1429, Propsteiholz<br />
Aktennummer E-2007-7767-1_0-0<br />
D-2-7240-0069 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung (Geomorphologie ?) im Luftbild<br />
Gemarkung Hüttenkofen, Flur-Nr. 714, Pointfelder<br />
Aktennummer E-2007-8083-1_0-0
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
D-2-7240-0068 Verebneter mittelalterlicher Turmhügel im Luftbild<br />
Gemarkung Hüttenkofen, Flur-Nr. 712, Pointfelder<br />
Aktennummer E-2007-8084-1_0-0<br />
D-2-7240-0066 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Hüttenkofen, Flur-Nr. 57; 58; 58/1; 59; 236, Straubinger Straße 23<br />
Aktennummer E-2007-8085-1_0-0<br />
D-2-7240-0065 Verebnete vorgeschichtliche Grabhügel im Luftbild<br />
Gemarkung Hüttenkofen, Flur-Nr. 618;619;620, Weinbirläcker<br />
Aktennummer E-2007-8086-1_0-0<br />
D-2-7240-0064 Verebnete vorgeschichtliche Grabhügel (?) im Luftbild<br />
Gemarkung Hüttenkofen, Flur-Nr. 83;84, Radlkofen 3<br />
Aktennummer E-2007-8087-1_0-0<br />
D-2-7240-0063 Siedlungsspuren unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Hüttenkofen, Flur-Nr. 800;801, Bachwiesen<br />
Aktennummer E-2007-8088-1_0-0<br />
D-2-7240-0062 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 1182;1214, Feldkirchen 3; Frohnwiesfelder<br />
Aktennummer E-2007-8089-1_0-0<br />
D-2-7240-0061 Verebneter Burgstall im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 1687; 1791/2; 1795; 1796/2, Am Bräugraben 13;<br />
Tundinger Feld<br />
Aktennummer E-2007-8090-1_0-0<br />
D-2-7240-0060 Verebnetes Grabenwerk (?) unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 1200, Bergäcker<br />
Aktennummer E-2007-8091-1_0-0<br />
D-2-7240-0059 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung (Geomorphologie ?) im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 1109;1110, Steinbuckel<br />
Aktennummer E-2007-8092-1_0-0<br />
D-2-7240-0058 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung (Geomorphologie ?) im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 1973;2021;2026/2<br />
Aktennummer E-2007-8093-1_0-0<br />
D-2-7240-0057 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung (Geomorphologie ?) im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 1973; 1973/2, Lohe 3<br />
Aktennummer E-2007-8094-1_0-0<br />
D-2-7240-0056 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung (Geomorphologie ?) im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 1115;1116, In Süßwies, Steinbuckel<br />
Aktennummer E-2007-8095-1_0-0<br />
D-2-7240-0055 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung (Geomorphologie ?) im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, 1916/46; 1997; 1998; 1999; 2000; 2001; 2002; 2005; 2006;<br />
2007; 2008; 2009; 2010; 2011; 2013; 2014; 2015, Am Stolzenberg; Hochstraße 9;<br />
Lohacker<br />
Aktennummer E-2007-8096-1_0-0<br />
D-2-7240-0054 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung (Geomorphologie ?) im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 1152, Hochstraße 10<br />
Aktennummer E-2007-8097-1_0-0<br />
D-2-7240-0052 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung (Geomorphologie ?) im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 1103;1103/1;1104, Limbach 4<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 99 -
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 100 -<br />
Aktennummer E-2007-8098-1_0-0<br />
D-2-7240-0051 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung (Geomorphologie ?) im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 1062; 1083/1; 1104, Limbach 1, Limbach 4<br />
Aktennummer E-2007-8099-1_0-0<br />
D-2-7240-0050 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung (Geomorphologie ?) im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 1062; 1083, Limbach 1, Winkläcker<br />
Aktennummer E-2007-8100-1_0-0<br />
D-2-7240-0049 Verebneter vorgeschichtlicher Grabhügel (?) im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 722, Schönrainer Feld<br />
Aktennummer E-2007-8101-1_0-0<br />
D-2-7240-0048 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung (Geomorphologie ?) im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 840; 842; 843, Bergfeld<br />
Aktennummer E-2007-8102-1_0-0<br />
D-2-7240-0047 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung (Geomorphologie ?) im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 847; 848; 849; 851, Bergfeld<br />
Aktennummer E-2007-8103-1_0-0<br />
D-2-7240-0046 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 1613/6; 1613/35; 1613/36; 1613/37; 1613/38;<br />
1613/39; 1613/40; 1613/41; 1613/42; 1613/43; 1613/44; 1613/45, Birkenweg 3;<br />
Eichenweg 7; Eichenweg 9; Eichenweg 12; Eichenweg 14; Eichenweg 16;<br />
Eichenweg 18; Eichenweg 20; Eichenweg 22; Eichenweg 24; Nähe<br />
Eichenweg<br />
Aktennummer E-2007-8104-1_0-0<br />
D-2-7240-0045 Zwei vorgeschichtliche Grabhügel<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 1452; 1453, Propsteiholz<br />
Aktennummer E-2007-8105-1_0-0<br />
D-2-7240-0044 Vorgeschichtlicher Grabhügel<br />
Gemarkung Martinsbuch, Flur-Nr. 164/10; 868/5, Flur Großgern, Hayforst<br />
Aktennummer E-2007-8106-1_0-0<br />
D-2-7240-0043 Siedlungsfunde des Jungneolithikums bzw. der Altheimer Gruppe<br />
Gemarkung Hüttenkofen, Flur-Nr. 782; 784; 786, Lohäcker<br />
Aktennummer E-2007-8107-1_0-0<br />
D-2-7240-0041 Weitgehend verebneter Burgstall<br />
Gemarkung Hüttenkofen, Flur-Nr. 576; 577; 578; 579; 590/1, Hailinger Straße 5;<br />
Hailinger Straße 7; Hailinger Straße 9<br />
Aktennummer E-2007-8108-1_0-0<br />
D-2-7240-0040 Verebnetes viereckiges (?) Grabenwerk unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Hüttenkofen, Flur-Nr. 630; 632, Hofstettener Straße 2;<br />
Weinbirläcker<br />
Aktennummer E-2007-8109-1_0-0<br />
D-2-7240-0039 Verebnetes viereckiges Grabenwerk (?) unbekannter Zeitstellung<br />
(spätlatènezeitliche Viereckschanze ?) im Luftbild<br />
Gemarkung Hüttenkofen, Flur-Nr. 687, <strong>Gemeinde</strong>äcker<br />
Aktennummer E-2007-8110-1_0-0<br />
D-2-7240-0038 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Hüttenkofen, Flur-Nr. 99, Höhenberg<br />
Aktennummer E-2007-8111-1_0-0
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 101 -<br />
D-2-7240-0037 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Hüttenkofen, Flur-Nr. 101, Höhenberg<br />
Aktennummer E-2007-8112-1_0-0<br />
D-2-7240-0036 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Tunzenberg, Flur-Nr. 403, Holzfeld<br />
Aktennummer E-2007-8113-1_0-0<br />
D-2-7240-0035 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Tunzenberg, Flur-Nr. 400, Holzfeld<br />
Aktennummer E-2007-8114-1_0-0<br />
D-2-7240-0034 Verebneter vorgeschichtlicher Grabhügel mit Kreisgraben und<br />
Siedlungsspuren unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Tunzenberg, Flur-Nr. 510; 510/11<br />
Aktennummer E-2007-8115-1_0-0<br />
D-2-7240-0033 Siedlungsspuren unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Tunzenberg, Flur-Nr. 474; 605/2; 606; 606/2, Ettenkofen 1<br />
Aktennummer E-2007-8116-1_0-0<br />
D-2-7240-0032 Siedlungsspuren unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Tunzenberg, Flur-Nr. 76, In Tunzenberg<br />
Aktennummer E-2007-8117-1_0-0<br />
D-2-7240-0031 Verebnete vorgeschichtliche Grabhügel im Luftbild<br />
Gemarkung Tunzenberg, Flur-Nr. 70/1; 76, In Tunzenberg; Tunzenberger Holz<br />
Aktennummer E-2007-8118-1_0-0<br />
D-2-7240-0030 Zwei vorgeschichtliche Grabhügelgruppen, die sö mit etwa zehn Hügeln, die<br />
nw mit mehr als zehn Hügeln, aus der nw Gruppe Funde der Hallstattzeit<br />
Gemarkung Tunzenberg, Flur-Nr. 57; 70/2; 524/2, Ettenkofner Feld;<br />
Schanzweg; Tunzenberger Holz<br />
Aktennummer E-2007-8119-1_0-0<br />
D-2-7240-0028 Zwei vorgeschichtliche Grabhügel<br />
Gemarkung Tunzenberg, Flur-Nr. 70, Tunzenberger Holz<br />
Aktennummer E-2007-8120-1_0-0<br />
D-2-7240-0027 Vorgeschichtliche Grabhügelgruppe mit etwa acht Hügeln<br />
Gemarkung Tunzenberg, Flur-Nr. 184/2; 185; 1452, Eichelberg 19; Von<br />
Hüttenkofen nach Dingolfing; Wackerstaller Holz<br />
Aktennummer E-2007-8121-1_0-0<br />
D-2-7240-0026 Burgstall<br />
Gemarkung Tunzenberg, Flur-Nr. 1018; 1021, Otteringer Straße 1; Pfarrer-<br />
Schlicht-Straße 3<br />
Aktennummer E-2007-8122-1_0-0<br />
D-2-7240-0078 Wüstung des 10.-12. Jahrhunderts<br />
Gemarkung Tunzenberg, Flur-Nr. 510/3; 510/4; 510/5; 510/6, Ettenkofen 22;<br />
Ettenkofen 26<br />
Aktennummer E-2007-8227-1_0-0<br />
D-2-7240-0077 Verebnete vorgeschichtliche Grabhügel (?) im Luftbild<br />
Gemarkung Tunzenberg, Flur-Nr. 90/2, Nähe Tunzenberg<br />
Aktennummer E-2007-8228-1_0-0<br />
D-2-7240-0076 Verebnete vorgeschichtliche Grabhügel (?) mit Kreisgräben im Luftbild<br />
Gemarkung Tunzenberg, Flur-Nr. 1348; 1349, Wackerstaller Breite,
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 102 -<br />
Aktennummer E-2007-8229-1_0-0<br />
D-2-7240-0075 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Tunzenberg, Flur-Nr. 557/4; 564; 566; 567/2, Am Schwablgraben<br />
Aktennummer E-2007-8230-1_0-0<br />
D-2-7240-0074 Verebneter vorgeschichtlicher Grabhügel mit Kreisgraben und<br />
Siedlungsspuren unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung 975; 977/1; 978, Mühlhausen, Kleinlug 2; Unterfeld<br />
Aktennummer E-2007-8231-1_0-0<br />
D-2-7240-0072 Verebnete vorgeschichtliche Grabhügel im Luftbild<br />
Gemarkung Martinsbuch, Flur-Nr. 769, Hausbreite<br />
Aktennummer E-2007-8232-1_0-0<br />
D-2-7240-0049 Verebneter vorgeschichtlicher Grabhügel (?) und/oder Siedlungsspuren (?)<br />
unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Hüttenkofen, Flur-Nr. 530, Eisentaler Felder<br />
Aktennummer E-2007-8290-1_0-0<br />
D-2-7240-0135 Siedlungsreste im Luftbild. Lesefunde der Münchshöfener Gruppe und der<br />
Bronzezeit (?)<br />
Gemarkung Leiblfing, Flur-Nr. 1183; 1185/1, Gemarkung Hüttenkofen, Flur-Nr.<br />
839; 840, Altfalterloh 5; Bei Altfalterloh<br />
Aktennummer E-2007-8693-1_0-0<br />
D-2-7340-0005 Vorgeschichtlicher Grabhügel<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 1862; 182/3, Süßkofener Feld<br />
Aktennummer E-2007-9094-1_0-0<br />
D-2-7340-0004 Vorgeschichtlicher Grabhügel<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 1844; 1861; 1862; 1862/2, Süßkofener Feld<br />
Aktennummer E-2007-9050-1_0-0<br />
D-2-7340-0003 Turmhügel<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 1862, Süßkofener Feld<br />
Aktennummer E-2007-9051-1_0-0<br />
D-2-7340-0002 Turmhügel<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 1913; 1926; 1948, Nähe Vogelsang;<br />
Vogelsang<br />
Aktennummer E-2007-9052-1_0-0<br />
D-2-7340-0001 Siedlungsreste im Luftbild. Lesefunde der Linear- und Stichbandkeramik, der<br />
Münchshöfener Gruppe, der Urnenfelder- oder Hallstattzeit, der Hallstatt- und<br />
späten Latènezeit<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 212/2; 360; 361; 362; 363; 364; 365; 368; 369;<br />
421; 422; 423; 533; 547; 555; 555/2; 556; 557, In Steinbach; Kr DGF 42;<br />
Müllerfeld; Nähe Steinbach; Steinbacher Feld<br />
Aktennummer E-2007-9053-1_0-0<br />
D-2-7340-0137 Verebneter vorgeschichtlicher Grabhügel (?) im Luftbild<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 262; 263; 280, Hinterfeld; In Mühlhausen<br />
Aktennummer E-2007-9936-1_0-0<br />
D-2-7340-0136 Vorgeschichtliche Siedlungsfunde, vielleicht des Mittelneolithikums<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 2020; 2020/1; 2021, Breitenauer Feld<br />
Aktennummer E-2007-9937-1_0-0<br />
D-2-7340-0135 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung im Luftbild
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 103 -<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 2028, Breitenauer Feld<br />
Aktennummer E-2007-9938-1_0-0<br />
D-2-7340-0134 Siedlungsspuren unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 1979; 1992, Hochfeld<br />
Aktennummer E-2007-9939-1_0-0<br />
D-2-7240-0001 Vorgeschichtlicher Grabhügel<br />
Gemarkung Oberellenbach, Flur-Nr. 761/6, Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr.<br />
848/3; 851/7, Flur Ginhart und Schönbuch<br />
Aktennummer E-2007-11739-1_0-0<br />
D-2-7240-0195 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Martinsbuch, Flur-Nr. 95; 99; 99/2; 101; 104; 105; 106; 107,<br />
Pfaffensteig; Pfaffensteigweg; Soller Point<br />
Aktennummer E-2007-14292-1_0-0<br />
D-2-7240-0196 Siedlungsspuren (?) und verebnetes Grabenwerk (?) unbekannter Zeitstellung<br />
im Luftbild<br />
Gemarkung Martinsbuch, Flur-Nr. 235; 478/3; 480; 481; 482; 483; 484, Nähe<br />
Kirchlehen; Wirtsgasse 4<br />
Aktennummer E-2007-14293-1_0-0<br />
D-2-7240-0197 Verebneter Kreisgraben und Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung im<br />
Luftbild<br />
Gemarkung Hüttenkofen, Flur-Nr. 322; 378; 483, Nähe Wunder; Steinbühl 1;<br />
Von Hüttenkofen über Multham nach Ottering<br />
Aktennummer E-2007-14294-1_0-0<br />
D-2-7240-0008 Siedlungsspuren unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 970/6; 970/7; 1100, Hinflucht 2<br />
Aktennummer E-2007-14365-1_0-0<br />
D-2-7240-0067 Siedlungsspuren (?) unbekannter Zeitstellung im Luftbild<br />
Gemarkung Hüttenkofen, Flur-Nr. 262, Hausenthaler Feld<br />
Aktennummer E-2007-14369-1_0-0<br />
D-2-7240-0029 Frühmittelalterlicher Ringwall<br />
Gemarkung Tunzenberg, Flur-Nr. 70; 524/2; 818, Bergfeld; Schanzweg;<br />
Tunzenberger Holz<br />
Aktennummer E-2007-14369-1_0-0<br />
D-2-7240-0073 Siedlungsfunde wohl der Linearbandkeramik, der Stichbandkeramik, der<br />
mittleren Bronzezeit und der Urnenfelderzeit<br />
Gemarkung Mühlhausen, Flur-Nr. 1751; 1752; 1752/1; 1752/2, In Süßkofen;<br />
Nähe Süßkofen; Süßkofen 2<br />
Aktennummer E-2007-14476-1_0-0<br />
D-2-7240-0199 Spätgotischer Vorgängerbau der Kath. Pfarrkirche Mariä Verkündigung<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 1605, Klausenweg 2<br />
Aktennummer E-2007-16426-1_0-0<br />
D-2-7240-0200 Überreste einer neuzeitlichen Schanze aus dem Jahr 1742<br />
Gemarkung Hofdorf, Flur-Nr. 1749; 1753; 1754; 1755, Im Baiergraben; Schloßötz<br />
Aktennummer E-2009-803-1_0-1
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN<br />
DER GEMEINDE MENGKOFEN<br />
- <strong>BEGRÜNDUNG</strong> -<br />
9.5 Abkürzungen, Worterklärungen<br />
ABSP Arten- und Biotopschutzprogramm<br />
ArtSchV Artenschutzverordnung<br />
ASK Artenschutzkartierung<br />
autochthon im selben Gebiet entstanden<br />
BauGB Baugesetzbuch<br />
BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz<br />
BayStMLU Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen<br />
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />
DSchG Denkmalschutzgesetz -<br />
LB Landschaftsbestandteil<br />
NN Normalnull<br />
Ordn. Ordnung<br />
ROG Raumordnungsgesetz<br />
9.6 Literaturverzeichnis/Quellen<br />
INGENIEURBÜRO WILLI SCHLECHT PLANUNGS GMBH, 94342 STRASSKIRCHEN<br />
PLANUNGSBÜRO JOCHAM + KELLHUBER, 94547 IGGENSBACH<br />
- 104 -<br />
� Deutsches Baugesetzbuch (BauGB), ursprüngliche Fassung 23.06.1960, letzte<br />
Fassung 23.09.2004, letzte Änderung 01.07.2009<br />
� Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Fassung 18.08.1998, geändert<br />
23.12.2005<br />
� Raumordnungsgesetz (ROG), Fassung 30.06.2009<br />
� Regionaler Planungsverband Landshut (Hrsg.) (Stand 2008):<br />
Regionalplan Region Landshut (13), Landshut.<br />
Stand nach der Zweiten Verordnung zur Änderung vom 19. Januar 2008<br />
� Regionaler Planungsverband Landshut (Hrsg.) (Stand 14.03.2012):<br />
Regionalplan Region Landshut (13), Landshut.<br />
Entwurf Windenergie<br />
� Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006, Bayerische Staatsregierung<br />
� Liste der Baudenkmäler: Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Hr. Kreiner<br />
(Stand 2009)<br />
� Liste der Bodendenkmäler: Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Regensburg<br />
(Stand 2009)<br />
� Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung – Online-<br />
Statistiken<br />
� Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung – Demografisches<br />
Profil Landkreis Dingolfing-Landau, Regionalisierte<br />
Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2028, Stand September 2009<br />
� Förderinstitut der BayernLB – Wohnungsmarkt Bayern 2007, Beobachtung und<br />
Ausblick<br />
� Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und<br />
Technologie: Gesamtverkehrsplan Bayern 2002