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Prospekt Willisau - reitenundfahren-ettiswil.ch

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4<br />

Herrs<strong>ch</strong>aft der Stadt<br />

Im sehr grossen Kir<strong>ch</strong>gang (Pfarrei) <strong>Willisau</strong> –<br />

er bestand im Wesentli<strong>ch</strong>en aus dem Gebiet der<br />

ehemaligen Gemeinden <strong>Willisau</strong>-Stadt und<br />

<strong>Willisau</strong>-Land sowie Hergiswil – kam dem Nutzungsre<strong>ch</strong>t<br />

des Ho<strong>ch</strong>- und Bannwaldes eine<br />

besondere Bedeutung zu. Die Kompetenz zur<br />

Nutzung des Ho<strong>ch</strong>waldes in der Kir<strong>ch</strong>höre <strong>Willisau</strong><br />

ging vom Territorialherrn offenbar s<strong>ch</strong>on<br />

bei der Gründung der Stadt oder wenig später<br />

auf die städtis<strong>ch</strong>e Bürgers<strong>ch</strong>aft über. Die Nutzung<br />

des <strong>Willisau</strong>er Ho<strong>ch</strong>waldes führte immer<br />

wieder zu Diskussionen und Streitigkeiten zwis<strong>ch</strong>en<br />

der Stadt und den Bewohnern ausserhalb<br />

des Burgerzihls. Ein Grund für die spätere<br />

Lostrennung der Lands<strong>ch</strong>aft von der Stadt.<br />

Mit der Zeit vers<strong>ch</strong>affte si<strong>ch</strong> die Stadt im Kir<strong>ch</strong>gang<br />

<strong>Willisau</strong> eine Art herrs<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Stellung.<br />

S<strong>ch</strong>ultheiss und Rat der Stadt übten im Namen<br />

der luzernis<strong>ch</strong>en Obrigkeit die so genannte<br />

Polizeigewalt aus. Der Rat handhabte au<strong>ch</strong> die<br />

niedere Geri<strong>ch</strong>tsbarkeit (Beurteilung kleinerer<br />

Vergehen wie Körperverletzungen, Bes<strong>ch</strong>impfungen,<br />

unerlaubtes Handeln, Spielen oder<br />

Waffentragen). Au<strong>ch</strong> die Stadtbürgers<strong>ch</strong>aft<br />

nahm eine Sonderstellung im privatre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en<br />

Berei<strong>ch</strong> ein. Sie verfügte über grosse Waldungen,<br />

von deren Nutzung die Höfe ausges<strong>ch</strong>lossen<br />

waren. Die Stadtbürger waren gegenüber<br />

den Kir<strong>ch</strong>genossen vom Land au<strong>ch</strong> wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong><br />

(Handwerkerre<strong>ch</strong>te, Markt, Zolleinkünfte<br />

usw.), kulturell und sozial (S<strong>ch</strong>ule, Spital,<br />

Sie<strong>ch</strong>enhaus) bevorteilt.<br />

Armenfürsorge und Steuerbrief<br />

Um die Armenfürsorge zu finanzieren, s<strong>ch</strong>uf man<br />

im 16. und 17. Jahrhundert so genannte Steuerbriefe<br />

oder Steuerbezirke. 1605 gab si<strong>ch</strong> Hergiswil<br />

einen eigenen Steuerbrief und s<strong>ch</strong>ied –<br />

neben anderen Teilen – aus der alten Kir<strong>ch</strong>höre<br />

<strong>Willisau</strong> aus. Die Stadt und die umliegende<br />

Lands<strong>ch</strong>aft bildeten zusammen einen eigenen<br />

Steuerbrief. Dieser funktionierte von Anfang<br />

an s<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>t, da das Verhältnis zwis<strong>ch</strong>en Stadt<br />

und Land arg gestört war. Zudem verfügte die<br />

Stadt mit Spital und Sie<strong>ch</strong>enhaus über zusätz-<br />

li<strong>ch</strong>e Einkünfte und besass bereits Einri<strong>ch</strong>tungen<br />

zur Pflege und zum Unterhalt bedürftiger<br />

Mitbürgerinnen und Mitbürger. Da die Stadtbürger<br />

zudem von der Armensteuer befreit<br />

waren, zeigten sie wenig Interesse an einer Zusammenarbeit<br />

mit den Kir<strong>ch</strong>genossen ausserhalb<br />

der Stadt. 1763 mussten si<strong>ch</strong> diese selber<br />

zu einem Steuerbrief zusammens<strong>ch</strong>liessen,<br />

damit sie die armen und bedürftigen Leute<br />

unterhalten konnten.<br />

<strong>Willisau</strong>-Stadt und <strong>Willisau</strong>-Land<br />

1798 propagierte die Helvetik im Sinne der<br />

Aufklärung und der Französis<strong>ch</strong>en Revolution<br />

die Glei<strong>ch</strong>heit aller Bürger. Die Vorherrs<strong>ch</strong>aft<br />

des Stadtstaates Luzern wurde abges<strong>ch</strong>afft.<br />

Die Vogteien vers<strong>ch</strong>wanden. Der neue Kanton<br />

Luzern wurde in Distrikte und Munizipalgemeinden<br />

eingeteilt. Dabei berücksi<strong>ch</strong>tigte man<br />

bestehende Einri<strong>ch</strong>tungen und Grenzen. Im<br />

ehemaligen Stadtbann <strong>Willisau</strong> wurden die<br />

Steuerbriefe Hergiswil, Hilferdingen (später zur<br />

Gemeinde Ufhusen), Stadt <strong>Willisau</strong>, der Kir<strong>ch</strong>gang<br />

<strong>Willisau</strong> (Lands<strong>ch</strong>aft) und die Twinggenossens<strong>ch</strong>aft<br />

Ostergau zu Munizipalitäten<br />

erhoben (Ostergau vereinigte si<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>on 1800<br />

mit <strong>Willisau</strong>-Land). Na<strong>ch</strong> dem Auseinanderbre<strong>ch</strong>en<br />

des helvetis<strong>ch</strong>en Einheitsstaates erlangte<br />

<strong>Willisau</strong>-Land 1803 zu Beginn der Mediationsperiode<br />

neben der Stadtgemeinde auf ausdrückli<strong>ch</strong>er<br />

Re<strong>ch</strong>tsgrundlage den Status einer<br />

autonomen politis<strong>ch</strong>en Gemeinde. Auf den<br />

ersten Januar 2006 s<strong>ch</strong>liessen si<strong>ch</strong> die beiden<br />

Gemeinden wieder zusammen.<br />

Neuzeit<br />

Na<strong>ch</strong> dem Zusammenbru<strong>ch</strong> der alten Ordnung<br />

in Folge der Französis<strong>ch</strong>en Revolution und des<br />

Einflusses Frankrei<strong>ch</strong>s begann in der S<strong>ch</strong>weiz<br />

ab 1798 allmähli<strong>ch</strong> das Industrie-Zeitalter.<br />

Davon sollte au<strong>ch</strong> das Hinterland und vor allem<br />

<strong>Willisau</strong> profitieren. Deshalb wollte der initiative<br />

Gewerbeverein mit einer gesamts<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en<br />

Gewerbe- und Industrieausstellung<br />

den Platz <strong>Willisau</strong> als mögli<strong>ch</strong>en Wirts<strong>ch</strong>aftsstandort<br />

bekannt ma<strong>ch</strong>en. 1855 fand diese<br />

Ausstellung im S<strong>ch</strong>loss statt. Der direkte wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e<br />

Aufs<strong>ch</strong>wung blieb jedo<strong>ch</strong> aus. Auswärtige<br />

Personen wollten ni<strong>ch</strong>t im Hinterland<br />

Betriebe ansiedeln. Die Bevölkerung hatte<br />

Angst, ihre traditionellen Arbeitsplätze zu verlieren<br />

und wehrte si<strong>ch</strong> gegen alles Neue. Die

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