Niederschrift - Oberhausen-Rheinhausen
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Nr. 08/2012<br />
Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Technischer Ausschuss Sitzungstag: 24.09.2012<br />
TOP Nr.: 3 öffentlich DS-Nr. TA21/2012<br />
Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />
Antrag von Frau Petra Schick auf Errichtung einer Dachgaube und<br />
Dachsanierung auf dem Grundstück, FlSt.Nr. 3410/1, Waghäusler Straße 57, OT<br />
<strong>Oberhausen</strong><br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Büchner erläutert den Sachverhalt ein und merkt an, dass die<br />
Antragstellerin beabsichtigt auf dem 677 m² großen Grundstück die Sanierung des<br />
Daches auf dem Hauptgebäude. In diesem Rahmen soll zur Hofseite eine<br />
Dachgaube mit einer Breite von 6,68 m und einer Dachneigung von 12° errichtet<br />
werden.<br />
Die Lage des Grundstücks sowie der Dachgaube und der Neigung wird nachstehend<br />
dargestellt. Eine Ausweitung der Anzahl der Wohnungen innerhalb des Gebäudes<br />
findet nicht statt. Das Dachgeschoss wird bereits derzeit als Wohnraum genutzt.<br />
Rechtliche Würdigung<br />
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Danach hat der Antragsteller<br />
bauplanungsrechtlich einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung, sofern sich<br />
das beabsichtigte Vorhaben nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt.<br />
Durch den Bau der Dachgaube wird die bisherige Nutzungsart des Gebäudes als<br />
Wohnraum nicht verändert. Auch die Kubatur des Gebäudes bleibt im Wesentlichen<br />
erhalten und entspricht insoweit der Bebauung in der Nachbarschaft.<br />
Das Vorhaben fügt sich daher nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung ein und<br />
hat somit einen Anspruch auf Genehmigung.<br />
Die Angrenzerbenachrichtigung wurde durchgeführt. Sie ergab keine Einwendungen.<br />
Nach seinen Ausführungen lässt Bürgermeister Büchner ohne Aussprache<br />
abstimmen.<br />
Beschluss:<br />
Der Technische Ausschuss erteilt einstimmig dem Bauantrag der Bauherrin<br />
Petra Schick auf Errichtung einer Dachgaube und Dachsanierung auf dem<br />
Grundstück, FlSt.Nr. 3410/1, Waghäusler Straße 57 gemäß den §§ 34, 36<br />
BauGB sein Einvernehmen.