Niederschrift - Oberhausen-Rheinhausen
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Nr. 08/2012<br />
von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht<br />
berührt werden und<br />
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder<br />
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder<br />
3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde<br />
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen<br />
Belangen vereinbar ist.<br />
Die Befreiung ist nach § 31 BauGB zulässig, da die Grundzüge der Planung durch<br />
die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu Einfriedungen nicht betroffen werden.<br />
Die Abweichung ist auch städtebaulich vertretbar, da eine negative Beeinflussung<br />
des Wohngebietes nicht zu erwarten ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass durch<br />
die höhere Einfriedung zur Poststraße auch eine Verringerung des Lärmpegels auf<br />
den unmittelbar angrenzenden Grundstücken eintreten wird. Die Beeinträchtigung<br />
nachbarrechtlicher Interessen ist daher nicht zu erwarten. Es ist daher bei Würdigung<br />
der öffentlichen Belange als vorteilhaft anzusehen, wenn für das Wohngebiet ein<br />
weiterer Schallschutz entstehen würde.<br />
Die Gemeindeverwaltung ist daher der Auffassung, dass der beantragten Befreiung<br />
zugestimmt werden sollte.<br />
Die Angrenzerbenachrichtigung wird durchgeführt. Sie ergab keine Einwendungen.<br />
Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren<br />
Stellungnahmen.<br />
Gemeinderat Most (CDU) kann dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen und<br />
erinnert auf einen zurückliegenden Antrag von Herrn Özbay in Bezug auf die<br />
Marienstraße 120, der damals vom Technischen Ausschuss abgelehnt wurde.<br />
Gemeinderat Riegel (FÖDL) erteilt seine Zustimmung.<br />
Gemeinderat Horn (SPD) kann ebenfalls dem Beschlussvorschlag der<br />
Gemeindeverwaltung zustimmen.<br />
Gemeinderat Nagel (FW) kann dem Antrag nicht zustimmen und schlägt vor, die<br />
Zaunhöhe auf eine Höhe von 1,50 m zu begrenzen.<br />
Beschluss:<br />
Der Technische Ausschuss erteilt dem Antrag des Bauherrn Rainer Maier auf<br />
Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans<br />
<strong>Rheinhausen</strong> „Ost“gemäß §§ 31 Abs. 2, 36 BauGB in Bezug auf die Höhe der<br />
Einfriedung sein Einvernehmen.<br />
���� 4 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung<br />
���� Zustimmung