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Niederschrift - Oberhausen-Rheinhausen

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-8-<br />

Nr. 08/2012<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht<br />

berührt werden und<br />

1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder<br />

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder<br />

3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde<br />

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen<br />

Belangen vereinbar ist.<br />

Die Befreiung ist nach § 31 BauGB zulässig, da die Grundzüge der Planung durch<br />

die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu Einfriedungen nicht betroffen werden.<br />

Die Abweichung ist auch städtebaulich vertretbar, da eine negative Beeinflussung<br />

des Wohngebietes nicht zu erwarten ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass durch<br />

die höhere Einfriedung zur Poststraße auch eine Verringerung des Lärmpegels auf<br />

den unmittelbar angrenzenden Grundstücken eintreten wird. Die Beeinträchtigung<br />

nachbarrechtlicher Interessen ist daher nicht zu erwarten. Es ist daher bei Würdigung<br />

der öffentlichen Belange als vorteilhaft anzusehen, wenn für das Wohngebiet ein<br />

weiterer Schallschutz entstehen würde.<br />

Die Gemeindeverwaltung ist daher der Auffassung, dass der beantragten Befreiung<br />

zugestimmt werden sollte.<br />

Die Angrenzerbenachrichtigung wird durchgeführt. Sie ergab keine Einwendungen.<br />

Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren<br />

Stellungnahmen.<br />

Gemeinderat Most (CDU) kann dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen und<br />

erinnert auf einen zurückliegenden Antrag von Herrn Özbay in Bezug auf die<br />

Marienstraße 120, der damals vom Technischen Ausschuss abgelehnt wurde.<br />

Gemeinderat Riegel (FÖDL) erteilt seine Zustimmung.<br />

Gemeinderat Horn (SPD) kann ebenfalls dem Beschlussvorschlag der<br />

Gemeindeverwaltung zustimmen.<br />

Gemeinderat Nagel (FW) kann dem Antrag nicht zustimmen und schlägt vor, die<br />

Zaunhöhe auf eine Höhe von 1,50 m zu begrenzen.<br />

Beschluss:<br />

Der Technische Ausschuss erteilt dem Antrag des Bauherrn Rainer Maier auf<br />

Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans<br />

<strong>Rheinhausen</strong> „Ost“gemäß §§ 31 Abs. 2, 36 BauGB in Bezug auf die Höhe der<br />

Einfriedung sein Einvernehmen.<br />

���� 4 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung<br />

���� Zustimmung

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