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Prof. Wolfgang Moll Schallschutz nach DIN - Baukammer Berlin

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Es ist endlich an der Zeit, die bisherige Denkweise um 180 0 zu drehen. Statt ständig befürchten zu müssen,<br />

wegen schalltechnischer Minderleistungen in Anspruch genommen zu werden, sollte die Bau- und<br />

Wohnungswirtschaft die Chance erkennen, dass sich auch im <strong>Schallschutz</strong> Qualität bezahlt macht.<br />

5. Zu guter Letzt<br />

- 4 -<br />

<strong>DIN</strong> 4109 wird gegenwärtig überarbeitet. Die wichtigste Änderung ist die Umstellung der Anforderungen von den<br />

bauteilspezifischen Dämmwerten (bewertetes Bau-Schalldämm-Maß R'w und bewerteter Norm-Trittschallpegel<br />

L'n,w), also der Schalldämmung auf <strong>nach</strong>hallzeitbezogene Werte des <strong>Schallschutz</strong>es, was physikalisch richtig<br />

ist, denn letztlich kommt es auf den <strong>Schallschutz</strong> zwischen zwei be<strong>nach</strong>barten Wohnungen, also auf die tatsächliche<br />

Pegeldifferenz an, für den allerdings die Dämmung der Bauteile die wichtigste aber nicht die einzige<br />

Einflussgröße ist. Der Verfasser hat hierzu Vorschläge entwickelt [9], [10] die auch weitgehend in den Entwurf der<br />

"neuen" <strong>DIN</strong> 4109 eingeflossen sind. Hierbei mussten aber <strong>nach</strong> einer Forderung des <strong>DIN</strong> die bisherigen Zahlen<br />

der Dämmanforderungen als <strong>Schallschutz</strong>-Anforderungen unverändert übernommen werden, weil das gewohnte<br />

Niveau des Mindestschallschutzes nicht angetastet werden sollte. Nach dem jetzt bekannt gewordenen BGH-<br />

Urteil ergibt sich aber eine neue Situation, nämlich die Möglichkeit, im <strong>DIN</strong> 4109-Entwurf und damit künftig in<br />

dieser für viele Bürger wichtigen Norm den erhöhten <strong>Schallschutz</strong> <strong>nach</strong> SSt II als Standard-Anforderung<br />

einzuführen und den <strong>Schallschutz</strong> der SSt III als <strong>nach</strong> oben offenen Bereich eines erhöhten <strong>Schallschutz</strong>es zu<br />

etablieren. Die jetzigen Mindestanforderungen sollten nur noch für die Beurteilung der vorhandenen und mit<br />

bauakustisch vertretbarem Aufwand nicht mehr aufrüstbaren "neueren Altbausubstanz" gelten.<br />

6. Zu schlechter Letzt<br />

Am 29.01.08 tagte erneut der Arbeitsausschuss <strong>DIN</strong> 4109. Obwohl "Diskussion des BGH-Urteils" erst unter Punkt<br />

13 (!) der Tagesordnung zu finden war, wurde auf Drängen der Akustiker das Thema "Anforderungen" schon<br />

gleich <strong>nach</strong> Sitzungsbeginn behandelt und ausführlich diskutiert. Unter dem Eindruck des BGH-Urteils und der<br />

Argumente der Akustiker neigten auch "interessierte Kreise" zur Anhebung der Anforderungen. Vom Verfasser<br />

wurde vorgeschlagen:<br />

► die <strong>Schallschutz</strong>klasse II der VDI-Richtlinie 4100 künftig als Mindestanforderung in der <strong>DIN</strong> 4109<br />

festzuschreiben und auch so zu bezeichnen<br />

und<br />

► den unteren Grenzwert der SSK III als erhöhten <strong>Schallschutz</strong> einer <strong>nach</strong> oben offenen Skala zu<br />

definieren.<br />

Trotz einer deutlich erkennbaren Zustimmung zu diesem Vorschlag wurde nicht darüber abgestimmt sondern<br />

beschlossen, zunächst die Änderungen in kleinen Arbeitsgruppen zu diskutieren.<br />

Same procedure as every year!<br />

Literatur:<br />

[1] Köpke,R.: Vorsicht! <strong>Schallschutz</strong>-Falle!, Zeitschrift Trockenbauakustik, 11/2007<br />

[2] DEGA-Memorandum "Die <strong>DIN</strong> 4109 und die a.a.R.d.T", August 2005<br />

[3] Locher Weiß: BauR 2005, 17, 18<br />

[4] Kürer, R.: VDI 4100 – <strong>Schallschutz</strong> von Wohnungen – Kriterien für Planung und Beurteilung. ZfL 40,<br />

1993, Heft 2, Seite 37 bis 43<br />

[5] Kürer, R.: VDI 4100 – Ein Instrument zur akustischen Baubewertung. Fortschritte der Akustik – DAGA<br />

1994<br />

[6] Kötz, W.D.: Der bauliche <strong>Schallschutz</strong> in der Praxis – Was bieten Neubauten an Innenschallschutz ?<br />

ZWS Zeitschrift für das gesamte Sachverständigenwesen, 9 (1988), Seiten 89 bis 95 und 117 bis 120

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