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BAUKAMMER BERLIN

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# 11<br />

<strong>BAUKAMMER</strong> <strong>BERLIN</strong><br />

Offizielle Kammer-Nachrichten und Informationen<br />

Ausgegeben zu Berlin am 20.06.2011<br />

■ Weiterbildungsveranstaltungen der Baukammer Berlin<br />

I-6 Internet für Ingenieure 16. August 2011 um 17 Uhr<br />

Dipl.-Ing. Eric Sturm, im Haus der Baukammer<br />

Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

I-7 HOAI 2009, aktuelle Probleme 18. August 2011 um 17 Uhr<br />

Rain Sabine Frfr. von Berchem, VBI Berlin im Haus der Baukammer<br />

Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

I-8 VOF – EU-Vergaben von freiberuflichen Leistungen 23. August 2011 um 17 Uhr<br />

Rain Anne Werthschützky, im Haus der Baukammer<br />

Rechtsanwälte Poll Werthschützky Steinke Berlin Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

I-9 Intensivkurs „VOB/B 2009“, Teil 1 30. August 2011 um 17 Uhr<br />

RA Bernd R. Neumeier im Haus der Baukammer<br />

Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

II-3 Vermeidung von Schäden in der Trinkwasser- 28. Juni 2011 um 17 Uhr<br />

installation – Tipps für die Praxis im Haus der Baukammer<br />

Dr. rer. nat. J. W. Erning, BAM Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

Weitere Veranstaltungshinweise finden Sie auf unserer<br />

Internetseite unter:<br />

http://www.baukammerberlin.de/oeffentlichkeit/<br />

veranstaltungen/extern.php<br />

INFORMATIONEN<br />

■ Kurze Einführung in die Normung<br />

Das Wesentliche zu DIN, CEN und ISO<br />

Normen leisten einen bedeutenden Beitrag zur nationalen<br />

und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft,<br />

tragen zu Rechtssicherheit bei, sind Know-how-Vermittler,<br />

sorgen für die Umsetzung neuer Technologien, ermöglichen<br />

den Zugang zu Märkten, sind Bezugspunkt für Verbraucherschutz<br />

und für Managementsysteme. Die Industrie, aber<br />

auch der Handel, die Forschung und öffentlich-rechtliche Institutionen,<br />

nehmen im Normungsprozess Eigenverantwor-<br />

1<br />

6/11<br />

tung wahr, indem sie durch eine Vielzahl autorisierter und<br />

fachlich versierter Experten die Arbeit in zahlreichen Normungsgremien<br />

mitgestalten. Vor diesem Hintergrund bietet<br />

diese Publikation Grundwissen über die Funktionsweise der<br />

Normung und der darauf aufsetzenden Zertifizierung.<br />

Holger Mühlbauer<br />

Kurze Einführung in die Normung<br />

Das Wesentliche zu DIN, CEN und ISO<br />

1. Auflage 2011, ISBN 978-3-410-21852-4<br />

Herausgeber:<br />

DIN Deutsches Institut für Normung e.V.<br />

Beuth Verlag GmbH www.beuth.de<br />

Die Broschüre ist über die Baukammer Berlin kostenlos zu erhalten.<br />

Die Zeitschrift der Baukammer Berlin können Sie ab sofort<br />

auch im Internet auf der Homepage der Kammer<br />

www.baukammerberlin.de unter Veröffentlichungen<br />

herunterladen


■ Resolution zur Verbesserung<br />

der Teilnahmebedingungen von Ingenieuren<br />

am Wettbewerbswesen<br />

Die Delegierten der 16 Länderingenieurkammern haben sich<br />

auf der 48. Bundesingenieurkammer-Versammlung am<br />

08.04.2011 mit einer Resolution für eine stärkere Einbeziehung<br />

von Ingenieuren in die Auslobung von Wettbewerben<br />

nach RPW 2008 ausgesprochen.<br />

Mit Wirkung vom 01.01.2009 sind durch das BMVBS die<br />

neuen Richtlinien für Planungswettbewerbe – RPW 2008 –<br />

eingeführt worden. Die RPW 2008 vereinfacht die Aus -<br />

lobung von Planungswettbewerben gegenüber der bis dahin<br />

geltenden GRW.<br />

Die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2008) macht in<br />

ihrer Präambel deutlich, dass Wettbewerbe nicht nur ein Zeit<br />

und Kosten sparendes Planungs- und Vergabeinstrument<br />

sind, sondern ein besonders geeignetes Verfahren darstellen,<br />

um mit vertretbarem Aufwand zu hochwertigen Planungslösungen<br />

zu finden.<br />

Gegenstand von Wettbewerben sind nach RPW die nachfolgenden<br />

Aufgabenfelder:<br />

Stadtplanung- und Entwicklung, Landschafts- und Freiraumplanung,<br />

Planung von Gebäuden und Innenräumen, Planung<br />

von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen und<br />

technische Fachplanungen.<br />

Sie umschließen nach dieser Definition Planungsleistungen,<br />

die von unterschiedlichen Disziplinen, vor allem aber auch<br />

von Ingenieuren erbracht werden. Funktionalität und Wohlergehen<br />

von Gesellschaften, aber auch Baukultur beruhen<br />

zu einem erheblichen Teil auf den geistigen Leistungen von<br />

Ingenieuren im Bauwesen. Die außerordentlich bedeutsame<br />

Rolle der Ingenieure für Bauwesen und Baukultur findet bedauerlicherweise<br />

im Wettbewerbswesen bis heute nur einen<br />

geringen Niederschlag, obwohl bereits in der Präambel der<br />

RPW die Gleichbehandlung aller Teilnehmer, auch im Bewerbungsverfahren,<br />

gefordert ist.<br />

Die traditionelle Auslobung von Wettbewerben, bei denen<br />

der Kreis der Teilnehmer auf Architekten, Stadtplaner<br />

und/oder Landschaftsarchitekten beschränkt ist, wird der<br />

Komplexität und Vielfalt der Aufgabenstellungen schon lange<br />

nicht mehr gerecht. Die einseitige Eingrenzung der Teilnahmeberechtigten<br />

widerspricht den Grundsätzen des Wettbewerbswesens<br />

und einer fairen und transparenten Vergabe<br />

von Dienstleistungen.<br />

Qualitativ hochwertige Bauwerke verlangen interdisziplinäre<br />

Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren.<br />

So ist eine bedeutsame Neuerung der RPW 2008, die klare<br />

Empfehlung von interdisziplinären Wettbewerben.<br />

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

(BMVBS) empfiehlt, der zunehmenden Bedeutung interdisziplinärer<br />

Planungsprozesse und des erheblichen Beitrags<br />

der Ingenieure Rechnung zu tragen und Wettbewerbe, wo<br />

immer möglich, als interdisziplinäre Wettbewerbe auszu -<br />

loben.<br />

Die Bundesingenieurkammer und mit ihr die in den 16 Länderkammern<br />

rund 43.000 organisierten Ingenieure des<br />

Bauwesens bekennen sich zu Baukultur und Wettbewerbswesen<br />

und fordern:<br />

2<br />

1. Bei Wettbewerbsauslobungen den interdisziplinären<br />

Wettbewerb als Regelfall einzuführen und umzusetzen.<br />

Für interdisziplinäre Wettbewerbe besonders geeignet<br />

sind alle Bauaufgaben, bei deren Realisierung die Planungsleistungen<br />

von Ingenieuren, insbesondere die<br />

Planungsgewerke Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung<br />

und Gebäudeenergetik eine bedeutsame<br />

Rolle spielen.<br />

Insbesondere fallen darunter Gebäude mit anspruchsvollen<br />

Tragstrukturen, beispielsweise Hochhäuser,<br />

Sportstätten (Fußballstadien, Radsport- und Eishockey -<br />

arenen, Skisprungschanzen pp.), Bahnhofsbauwerke<br />

(Bahnhöfe, Omnibusbahnhöfe, S- und U-Bahn-Haltestellen<br />

pp.) und Hallentragwerke (Sporthallen, Mehrzweckhallen,<br />

Veranstaltungszentren pp.) sowie Gebäude<br />

mit einer umfangreichen technischen Gebäudeausstattung,<br />

beispielsweise Krankenhäuser, Schulen und<br />

Verwaltungsgebäude sowie alle Gebäude, bei denen<br />

die Themenfelder Energieeffizienz und Nachhaltigkeit<br />

eine besondere Rolle spielen.<br />

2. Reine Ingenieurwettbewerbe sollten bei Ingenieurbauwerken<br />

ausgelobt und durchgeführt werden, also bei<br />

Bauaufgaben, für deren Realisierung in der Regel und<br />

fast ausschließlich Bauingenieurleistungen erforderlich<br />

werden. Dies gilt insbesondere für Brückenbauwerke<br />

(Eisenbahnbrücken, Straßenbrücken, Fußgängerstege<br />

pp.), Tunnelbauwerke, verkehrsplanerische Maßnahmen,<br />

Wasserbauwerke und umwelttechnische Anlagen<br />

der kommunalen Versorgungseinrichtungen.<br />

3. Reine Architektenwettbewerbe sollten sich auf Bauaufgaben<br />

begrenzen, bei deren Realisierung die Planungsleistungen<br />

von Ingenieuren eine untergeordnete Rolle<br />

spielen und in der Regel und überwiegend Architektenleistungen<br />

erforderlich werden.<br />

4. Bei der Teilnahmeberechtigung für Wettbewerbe sind<br />

bauvorlageberechtigte Bauingenieure (Entwurfsverfasser)<br />

Architekten, in der Landschafts- und Freiraum -<br />

planung tätige verkammerte Ingenieure Landschaftsarchitekten<br />

sowie in der Stadtplanung tätige verkammerte<br />

Ingenieure Stadtplanern gleichzustellen, um deren Benachteiligung<br />

bei der Auftragsvergabe aufzuheben.<br />

5. Entsprechend RPW sollen kleinere Büroorganisationen<br />

und Berufsanfänger bei der Wettbewerbsauslobung angemessen<br />

berücksichtigt werden.<br />

6. Eine der Aufgabenstellung entsprechende Besetzung<br />

von Preisgerichten. Dies bedeutet insbesondere bei interdisziplinären<br />

Wettbewerben eine Beteiligung von Ingenieuren<br />

der betroffenen Disziplinen in den Preisgerichten.<br />

7. Das „Auftragsversprechen“ gemäß § 8 Abs. 2 der RPW<br />

2008 soll bei Realisierungswettbewerben nicht verzichtbarer<br />

Bestandteil aller Wettbewerbsauslobungen sein:<br />

„Bei der Umsetzung des Projektes ist einer der Preisträger<br />

unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes<br />

mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen,<br />

sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.<br />

Bei interdisziplinären Wettbewerben ist die Arbeitsgemeinschaft<br />

zu beauftragen.“<br />

■ EU-Grünbuch zum öffentlichen Auftragswesen<br />

Bundesingenieurkammer lehnt Vergabe auf<br />

Grundlage des niedrigsten Preises ab<br />

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu ihrem<br />

Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik<br />

im Bereich des öffentlichen Auftragswesens durchgeführt.<br />

Ziel des Grünbuches ist es, die Erfahrungen der beteiligten


Kreise zu ermitteln und diese zur effizienteren Gestaltung<br />

des öffentlichen Vergabewesens bei der Novellierung der<br />

EU-Vergaberichtlinien zu berücksichtigen.<br />

Die Bundesingenieurkammer kritisiert, dass der Zugang,<br />

insbesondere der Bauingenieure, zu öffentlichen Aufträgen<br />

häufig erschwert ist. In ihrer Stellungnahme hat die Bundesingenieurkammer<br />

darauf hingewiesen, dass die Struktur<br />

der deutschen Ingenieurbüros, insbesondere der Beratenden<br />

Ingenieure, stark mittelständisch geprägt sind, d.h. es sich<br />

regelmäßig um kleine und mittlere Büros handelt. Dies hat<br />

zur Folge, dass die Bewerbungen um Planungsleistungen<br />

überwiegend regional erfolgen. Der Aufwand für die Teilnahme<br />

an einem Vergabeverfahren der öffentlichen Hand<br />

auf der Grundlage der derzeit gültigen europarechtlichen<br />

geprägten Vorgaben ist für diese Büros mit hohem Aufwand<br />

verbunden. „Eine Vereinfachung der Vergabeverfahren ist<br />

hier unbedingt erforderlich.“, fordert Bundesgeschäftsführer<br />

Noebel.<br />

Die Bundesingenieurkammer befürwortet ausdrücklich, dass<br />

die bestehenden Vorschriften dahingehend geändert werden,<br />

dass sich die Auswahl der Angebote nach der Qualität<br />

richtet und nicht ausschließlich am Preis orientiert. Das Kriterium<br />

des wirtschaftlich günstigsten Angebotes sollte so gewichtet<br />

werden, dass den ökologischen nachhaltigen Kriterien<br />

der erforderliche Stellenwert zukommt, so Bundesgeschäftsführer<br />

Noebel. Darüber hinaus lassen Rückmeldungen<br />

von kleinen und mittleren Ingenieurbüros darauf<br />

schließen, dass die größten Hindernisse für eine Beteiligung<br />

der Ingenieurbüros an öffentlichen Ausschreibungen in der<br />

Auswahlphase liegen. Ein Grund sind die zahlreichen Bescheinigungen,<br />

die in der Auswahlphase häufig verlangt<br />

werden. Diese verursachen einen Verwaltungsaufwand, den<br />

kleine und mittlere Ingenieurbüros, insbesondere bei grenzüberschreitenden<br />

Vorgängen, nur schwer bewältigen können.<br />

Hinzu kommt, dass diese Auswahlkriterien, z.B. Umsatzanforderungen<br />

oder Anzahl der geforderten Referenzen,<br />

häufig so streng sind, dass es für die Ingenieurbüros auch<br />

praktisch unmöglich ist, dies zu erfüllen.<br />

Die Baukammer Berlin sucht ehrenamtliche<br />

Richterinnen und Richter für das Berufsgericht<br />

nach dem ABKG<br />

Mitglieder der Baukammer, die sich berufsunwürdig verhalten,<br />

haben sich im berufsgerichtlichen Verfahren zu<br />

verantworten. Das berufsgerichtliche Verfahren wird von<br />

dem Berufsgericht für im Bauwesen tätige Ingenieure als<br />

erster Instanz und von dem Landesberufsgericht für im<br />

Bauwesen tätige Ingenieure als Rechtsmittelinstanz<br />

durchgeführt. Bei Beschlüssen der Verhandlungen wirken<br />

Mitglieder der Baukammer als ehrenamtliche Richter mit.<br />

Die ehrenamtlichen Richter werden auf Vorschlag vom<br />

Vorstand für die Dauer von fünf Jahren von der Präsidentin<br />

des Kammergerichts bestellt. Bei jedem Gericht sind<br />

für jede Fachrichtung und für jede Beschäftigungsart<br />

(freischaffend oder angestellt) eine genügende Anzahl<br />

von ehrenamtlichen Richtern zu bestellen.<br />

Die Baukammer muss kurzfristig vier ehrenamtliche Richter<br />

vorschlagen.<br />

Sollten Sie Interesse haben, teilen Sie uns bitte Ihre Bereitschaft<br />

schriftlich mit. Die Geschäftsstelle gibt Ihnen gern<br />

weitere Auskünfte zur Berufsgerichtsbarkeit, Telefon: 79<br />

74 43 15.<br />

3<br />

Ein weiterer Kritikpunkt, so Noebel, ist, dass bisher der<br />

Nachweis der fachlichen Eignung durch in den letzten drei<br />

Jahren erbrachte Leistungen erbracht werden muss. „Diese<br />

Anforderung kann von vielen Bewerbern nicht erbracht werden<br />

und insofern setzen wir uns dafür ein, dass diese Frist<br />

unbedingt auf mindestens fünf Jahre ausgedehnt wird.“<br />

Quelle: PM der BIngK vom 27. April 2011<br />

■ 7. HOAI-Novelle kommt im Jahr 2013<br />

Anlässlich der Mitgliederversammlung des AHO Ausschuss<br />

der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten<br />

für die Honorarordnung e.V. am 5. Mai 2011 hat der AHO-<br />

Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert die positive Zusammenarbeit<br />

mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

(BMVBS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Technologie (BMWi) unterstrichen. Mit den umfangreichen<br />

Arbeiten zur Aktualisierung und Modernisierung<br />

der HOAI-Leistungsbilder steht der Abschluss des ersten Teils<br />

der 7. HOAI-Novelle unmittelbar bevor. Für praxisrelevante<br />

Bereiche wie z.B. Planen im Bestand, Örtliche Bauüber -<br />

wachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen,<br />

Städtebaulichen Entwurf, Brandschutz sowie die erhöhte Vergütung<br />

der Ausführungsplanung bei Wasserbauwerken<br />

zeichnen sich tragfähige Lösungen ab. Ab Mitte dieses Jahres<br />

wird das BMWi ein Gutachten zur Honorarhöhe und<br />

-struktur beauftragen, das Mitte 2012 vorliegen soll.<br />

Der AHO-Vorsitzende forderte erneut nachdrücklich die<br />

Rückführung der Planungsleistungen für Umweltverträglichkeitsstudien,<br />

Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik,<br />

Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau<br />

sowie Vermessungstechnische Leistungen (ehemals Teile VI,<br />

X bis XIII HOAI 1996) in den verbindlichen Teil der HOAI.<br />

„Die Herausnahme dieser Ingenieurleistungen als sogenannte<br />

Beratungsleistungen aus dem Regelungsbereich der<br />

HOAI ist fachlich nicht zu rechtfertigen und hat erhebliche<br />

Verwerfungen bei der Qualität der Vergabe und der Honorierung<br />

dieser Leistungen erzeugt“ betonte Ebert und verwies<br />

auf zwei wissenschaftliche Gutachten der TU Darmstadt.<br />

Damit wurden die Prüfaufträge des Bundesrates vom<br />

12.6.2009 zur Rückführung der ausgeliederten Planungs -<br />

leis tungen fachlich in vollem Umfang belegt. „Die Bundesregierung<br />

müsse nun in dieser zentralen Frage Farbe bekennen“,<br />

unterstrich der AHO-Vorsitzende.<br />

Die 7. HOAI-Novelle soll bis 2013 abgeschlossen sein.<br />

Mit Blick auf die Zukunft der Ingenieure und Architekten<br />

warnte Ebert besonders vor einem weiteren Anwachsen der<br />

Ingenieurlücke in Deutschland. Im März 2011 waren<br />

66.000 Ingenieurstellen nicht besetzt. Diese Entwicklung<br />

macht vielen Büros zu schaffen. „Nur mit einem attraktiven<br />

und auskömmlichen Gehalt kann der dringend erforderliche<br />

Nachwuchs in den Ingenieur- und Architekturbüros gewonnen<br />

werden“ mahnte der AHO-Vorsitzende und appellierte<br />

an die Politik, die Honorarsätze der HOAI nun endlich<br />

marktgerecht anzupassen. Die Honorarsätze der HOAI wurden<br />

seit 1996 einmalig pauschal um 10 Prozent angehoben.<br />

Quelle: PM des AHO vom 5.5.2011<br />

■ Ausnahmezulassungen für Baustellen<br />

rechtzeitig beantragen<br />

Bei Bauvorhaben kann es immer wieder einmal notwendig<br />

werden, dass Arbeiten aus technischen oder übergeordneten<br />

verkehrlichen Gründen in der Nacht oder an Sonn- und


Feiertagen durchgeführt werden müssen. Für diese Fälle enthält<br />

das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin die Möglichkeit<br />

der Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften.<br />

Für die Bearbeitung solcher Anträge ist jedoch die rechtzeitige<br />

Antragstellung erforderlich. Die Antragsfrist beträgt<br />

vier Wochen. Werden die Anträge mit einer kürzeren Frist<br />

eingereicht, kann eine Bearbeitung nicht gewährleistet werden,<br />

da regelmäßig eine fachtechnische Prüfung der zu erwartenden<br />

Lärmimmissionen und der den Antrag rechtfertigenden<br />

Gründe erfolgen muss. Hinzu kommt, dass in Fällen,<br />

in denen es bereits zu Beschwerden von Nachbarn über<br />

die Baustelle gekommen ist, eine vorherige Beteiligung und<br />

Anhörung dieser Personen gesetzlich vorgeschrieben ist. Anträge<br />

können schriftlich an die Senatsverwaltung für Gesundheit,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz, -II C 5-, Brückenstraße<br />

6, 10179 Berlin gerichtet werden. Sie können aber<br />

auch per Fax an die Nummer 030/9025-2265 oder per<br />

E-Mail an baulaerm@senguv.berlin.de übermittelt werden.<br />

Antragsberechtigt ist der Bauherr. Er kann sich jedoch von<br />

einem Bevollmächtigten (z.B. dem Architekten oder Bauunternehmer)<br />

vertreten lassen. Axel Strohbusch, Senatsverwaltung<br />

für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

Die Baukammer Berlin<br />

hat eine neue Bankverbindung<br />

Bitte benutzen Sie ab sofort für Ihre Zahlungen an die<br />

Baukammer die folgende Bankverbindung und geben Sie<br />

bitte immer Ihre Mitgliedsnummer an:<br />

Kontonummer: 8844556005<br />

BLZ: 10090000 Berliner Volksbank<br />

IBAN: DE95 1009 0000 8844 5560 05<br />

BIC: BEVODEBB<br />

Das Konto bei der Deutschen Bank ist aufgelöst worden<br />

und existiert nicht mehr.<br />

■ Berlins Dächer stecken voller Energie –<br />

Der Berliner Solaratlas<br />

Das Potenzial ist riesig: Die mehr als 500.000 Dächer Berlins<br />

könnten ca. 3,2 Millionen Megawattstunden Strom pro<br />

Jahr liefern, wenn alle geeigneten Dachflächen konsequent<br />

mit Solarmodulen bestückt würden. Die aus Sonnenenergie<br />

erzeugte Strommenge könnte theoretisch rund 77 % des privaten<br />

Stromverbrauchs in Berlin abdecken. Diese über -<br />

raschenden Daten liefert der Berliner Solaratlas, ein mit Geldern<br />

des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung geförderten<br />

Projektes der Senatsverwaltung für Wirtschaft in<br />

enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Berlin<br />

Partner GmbH. Mit dem nun veröffentlichten Solaratlas in -<br />

ves tiert Berlin konsequent in die Zukunft der erneuerbaren<br />

Energien und unterstützt damit die Ziele des klimaschutzpolitischen<br />

Arbeitsprogrammes 2010 – 2020. Dabei macht der<br />

Solaratlas auf das noch weitgehend ungenutzte Potenzial<br />

der Berliner Dächer aufmerksam. Der Solaratlas bietet<br />

durch seine leichte Zugänglichkeit und selbsterklärende<br />

Handhabung Interessierten einen Anreiz, sich mit dem Thema<br />

zu befassen und erste Hürden zu überwinden.<br />

Über eine Adresssuche kann das gewünschte Gebäude direkt<br />

angesteuert werden. Wirtschaftssenator Harald Wolf:<br />

„Die Nutzung von Solarenergie lohnt sich für alle. Die Installation<br />

von Photovoltaik und Solarthermie kann Hauseigentümern<br />

helfen, sich unabhängig von den Strompreisen selber<br />

mit Strom und Wärme zu versorgen und die Nebenkosten<br />

4<br />

für Mieter zu senken. Sie bedeutet zusätzliche Aufträge für<br />

die Forschung, das Handwerk und die gesamte Solarindus -<br />

trie Berlins.“ Der Solaratlas kann kostenlos unter:<br />

http://www.businesslocationcenter.de/de/3d/A/i/1/<br />

seite0.jsp;%20_self oder<br />

http://www.wirtschaftsatlas.berlin.de/mapguide/Apps/Solar<br />

/Public/index.jsp angeschaut werden.<br />

Der Solaratlas nutzt das vorhandene 2D- und 3D-Stadtmodell<br />

des Landes Berlin, das auf den amtlichen Geodaten der<br />

Vermessungsverwaltung basiert. Aus Dachneigung, Himmelsrichtung<br />

und Verschattung sowie der Auswertung weiterer<br />

Daten wie die durchschnittliche Sonneneinstrahlung und<br />

Preise von Solaranlagen wird das Solarpotenzial pro Dachfläche<br />

berechnet. Nicht erfasst in dieser Potenzialanalyse<br />

sind Statik und Zustand der Dächer, dagegen weist der Solaratlas<br />

aber mögliche Einschränkungen durch Denkmalschutz<br />

aus. Der Solaratlas ersetzt daher nicht eine indivi -<br />

duelle Beratung und Analyse durch Fachleute.<br />

Quelle: Berliner Informationen zu Wirtschaft, Arbeit, Frauen<br />

und Stadt Nr. 169 vom 27. April 2011<br />

■ Rundschreiben/Mitteilungen<br />

der Senatsverwaltung<br />

Senatsverwaltung für Justiz:<br />

Berliner Gesetze kostenlos im Internet<br />

Die Berliner Gesetze sind im Internet kostenlos unter<br />

www.gesetze.berlin.de abrufbar. Der Verlag C.H. Beck OHG<br />

hat im Auftrag der Senatsverwaltung für Justiz ein neues<br />

Vorschrifteninformationssystem bereitgestellt. Dort findet der<br />

Bürger eine vollständige und ausdruckbare Sammlung der<br />

Berliner Gesetze und Rechtsverordnungen. Die Suche erfolgt<br />

über eine benutzerfreundliche und barrierefreie Oberfläche,<br />

die einen schnellen und problemlosen Aufruf der Vorschriften<br />

ermöglicht.<br />

■ 188.000 Baugenehmigungen für Wohnungen<br />

2010: Bewegung im privaten,<br />

auch im Geschosswohnungsbau<br />

Über vier Quartale in Folge wurden im Jahr 2010 mehr<br />

Wohnungen genehmigt als im Vorjahr – so kam es insgesamt<br />

zu einer Steigerung um 6 Prozent auf rund 188.000<br />

genehmigte Wohnungen im Jahr 2010. Vor allem im früheren<br />

Bundesgebiet wird mit dickem Genehmigungspolster<br />

gebaut. In den neuen Ländern führt die geringere Einwohnerdichte<br />

dagegen abermals zu negativen Wachstumsraten.<br />

Eigenheime haben bundesweit am besten abgeschnitten –<br />

im Westen war aber auch der Geschosswohnungsbau wieder<br />

deutlich auf dem Vormarsch.<br />

Quelle: Newsletter BauInfoConsult April 2011<br />

■ Bauvolumen 2020 um 10 Milliarden höher 2010?<br />

Die Wohnungsbaunachfrage in Deutschland zieht nun<br />

schon seit knapp eineinhalb Jahren merklich an. Und das<br />

soll in den nächsten Jahren konstant bleiben: Die jüngste<br />

Prognose der Baukonjunkturexperten von ifo geht davon<br />

aus, dass das bis 2020 jährlich im Durschnitt um 1 Prozent<br />

zunehmen wird. Für den Wirtschaftsbau wird ein konstant<br />

gutes Ergebnis erwartet. Für das gesamte Bauvolumen bedeutet<br />

das – ausgehend von einem Niveau von rund 244<br />

Milliarden Euro im Jahr 2010 – eine mögliche Steigerung<br />

um 10 Milliarden Euro bis 2020.<br />

Quelle: Newsletter BauInfoConsult April 2011


■ Solarstrom 2010: der Norden holt auf<br />

Wie kürzlich veröffentlichte Zahlen belegen, wurden 2010 in<br />

Deutschland rund 249.000 Solarstromanlagen neu installiert.<br />

Dabei zeigt sich: Kleinanlagen fürs eigene Hausdach<br />

sind nach wie vor gefragt, Großanlagen konnten kräftig zulegen.<br />

Im Ländervergleich belegt zwar Bayern beim Sonnenstrom<br />

weiterhin den Spitzenplatz. Aber die nördlichen Bundesländer<br />

holen bei der neu installierten Pro-Kopf-Leistung<br />

in 2010 auf.<br />

Quelle: Newsletter BauInfoConsult April 2011<br />

■ Europaweiter Wohnungsbauvergleich:<br />

Deutschland steigt leicht auf, Irland sackt ab<br />

Auch wenn sich der Wohnungsbau in Deutschland langfristig<br />

wieder auf dem aufsteigenden Ast zu befinden scheint:<br />

Die jüngsten Berechnungen zu den fertiggestellten Wohnungen<br />

pro Kopf für 19 europäische Länder bleibt Deutschland<br />

im internationalen Vergleich weiterhin weit abgeschlagen.<br />

Immerhin: Zum ersten Mal seit sechs Jahren findet sich<br />

Deutschland nicht mehr am Tabellenende.<br />

Quelle: Newsletter BauInfoConsult April 2011<br />

■ Heizungssysteme in Neubau und Bestand:<br />

Erdgas bleibt die Nummer eins<br />

Laut einer aktuellen Schätzung wurde 2010 knapp die Hälfte<br />

der Wohnungen in Deutschland mit Erdgas beheizt. Auch<br />

im Neubau zeichnet sich immer noch eine absolute Mehrheit<br />

für Erdgasheizungen ab, wenn auch dieser Löwenanteil von<br />

Jahr zu Jahr kleiner ausfällt. Der Anteil der Wärmepumpen<br />

im Neubau beträgt dagegen mittlerweile fast ein Viertel.<br />

Quelle: Newsletter BauInfoConsult April 2011<br />

MITGLIEDER<br />

■ Die Baukammer Berlin begrüßt alle<br />

neu aufgenommenen Mitglieder:<br />

Mitgliedsart Name Fachgruppe<br />

SPM Dipl.-Ing. Dirk Brandenburger 3<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Kemal Geredeli 1, 4<br />

SPM Dipl.-Ing. Raik Kaczmarek<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Fred Kohse 4<br />

SPM Dipl.-Ing. Benjamin Konopatzky 1<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Harald Mund 4, 6<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Jens Schlüter 3, 6<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Romy Schützel 1, 2, 6<br />

Die Abkürzungen bedeuten:<br />

FG Fachgruppe SPM Sonstiges Pflichtmitglied<br />

FM Freiwilliges Mitglied BI Beratender Ingenieur<br />

RECHT<br />

■ Berufshaftpflichtversicherung:<br />

Ausschlussklausel „Sowiesokosten“<br />

Die Arbeitsgruppe „Berufshaftpflichtversicherung Architekten/Ingenieure“<br />

des Gesamtverbandes der deutschen Ver -<br />

sicherungswirtschaft (GdV) arbeitet derzeit an der Novellierung<br />

der Ausschlussklausel für „Sowiesokosten“. Angesichts<br />

zunehmender vertraglicher Vereinbarungen von Baukosten -<br />

5<br />

obergrenzen (bevorzugt „Öffentliche Hand“) sowie Fach -<br />

ingenieurleistungen für ausführende (General-)Unternehmen,<br />

die mit ihren Auftraggebern Festpreisabreden treffen,<br />

stößt die jetzige Klausel an Grenzen. Hintergrund: Hat sich<br />

der Architekt vertraglich zur Einhaltung einer Baukosten -<br />

obergrenze verpflichtet oder gar eine Baukostengarantie abgegeben,<br />

haftet er bei Überschreitung dieser Grenze für die<br />

darüber hinausgehenden Kosten – auch wenn es sich um<br />

„Sowiesokosten“ handeln würde, die eigentlich vom Bauherrn<br />

zu tragen sind. Zwar gewähren qualifizierte Versicherer<br />

auch für Schäden, die durch eine fehlerhafte Kostenermittlung<br />

entstehen, Versicherungsschutz – Sowiesoksoten<br />

sind jedoch grundsätzlich hiervon ausgenommen. Die Folge<br />

ist, dass der Planer mit seinem Privatvermögen oder dem<br />

Vermögen seines Büros haftet. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen<br />

liegt dann zumeist die Deutungshoheit bei den<br />

Gerichten. Die in Kürze zu erwartende neue Klausel soll hier<br />

Transparenz und Klarheit bringen. Wir als Fachmakler werden<br />

diese natürlich auf „Herz und Nieren“ prüfen, um nicht<br />

nachteilige Auslegungen für den Versicherungsschutz zu<br />

übernehmen.<br />

Quelle: UNITA-Brief 5/11<br />

■ Keine Aufaddierung von getrennt vergebenen<br />

Teilleistungen bei der Ermittlung des<br />

Vergabeschwellwerts – Bundesrat stimmt<br />

Änderung der Vergabeverordnung zu<br />

In seiner Sitzung am 18. März 2011 hat der Bundesrat der<br />

Änderung der Vergabeverordnung (VgV) gemäß BR-Drucksache<br />

70/11 zugestimmt. Die Verordnungen bedürfen nun<br />

noch der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Wesentliche<br />

Änderungen betreffen die Berechnung der Schwellenwerte<br />

bei Vergabe freiberuflicher Leistungen in Losen (§ 3 Abs. 7<br />

VgV). Es wird nun eindeutig geregelt: Sofern einzelne Leis -<br />

tungsbilder der HOAI (diese sind als „dieselbe freiberufliche<br />

Leistung“ anzusehen) nicht gemeinsam an einen Planer vergeben<br />

werden sollen/können, müssen die zu erwartenden<br />

Honorare zur Schätzung des Auftragswertes auch nicht aufaddiert<br />

werden! Wird also eine mittelstandsfreundliche, losweise<br />

Vergabe einzelner Leistungsbilder (z.B. Objektplanungs-,<br />

TGA-, Tragwerks- Planungsleistungen jeweils getrennt)<br />

ausgeschrieben, sind nur die Einzel-Honorare für die<br />

Entscheidung zum Vergabeverfahren – nach VOF oder<br />

freihändig – maßgebend! Interessant ist in diesem Zusammenhang<br />

auch das Thema Bauüberwachung. Da dieses aus<br />

den Leistungsbildern des geregelten Teiles der HOAI herausgelöst<br />

wurde – ist bei dessen getrennter Beauftragung das<br />

entsprechende Honorar ebenfalls nicht mehr mit den Honoraren<br />

der sonstigen Leistungsbilder aufzuaddieren!<br />

Quelle: ingletter Nr. 7 vom 28.04.2011 der IngK Sachsen<br />

■ Höhere Windsogrichtung für Dächer<br />

vorgeschrieben – DIN-Norm 1055-4 überarbeitet<br />

Belastungen durch Wind haben eine starke Beanspruchung<br />

des Gebäudes, insbesondere der Dächer zur Folge. Der Gesetzgeber<br />

hat dem zunehmenden Auftreten von Starkwindereignissen<br />

und Stürmen durch die Überarbeitung der DIN-<br />

Norm 1055-4, die Windlasten zum Inhalt hat, Rechnung getragen<br />

und die Vorschriften zur sogenannten Windsogsicherung<br />

angepasst. Die neuen Vorschriften gelten für Dächer,<br />

die nach dem Stichtag 1. März 2011 neu errichtet oder saniert<br />

werden.<br />

Quelle: ingletter Nr. 7 vom 28.04.2011 der IngK Sachsen


■ Gesetzentwurf zur Optimierung<br />

der Geldwäscheprävention<br />

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf<br />

zur Optimierung der Geldwäscheprävention vorgelegt. Am<br />

29.04.2011 wird auch eine Anhörung hierzu stattfinden.<br />

Grund für die Gesetzesänderung waren bisherige Umsetzungsdefizite<br />

in Deutschland, die neben dem Finanzsektor<br />

auch den Bereich der freien Berufe und insbesondere der<br />

Gewerbeunternehmen betreffen.<br />

Mit dem Gesetzentwurf werden zahlreiche Vorschriften des<br />

Geldwäschegesetzes überarbeitet, zum Teil präzisiert oder<br />

erweitert, weil sich die bisherigen Regelungen als nicht hinreichend<br />

effektiv und weit reichend dargestellt haben.<br />

Die Financial Task Force On Money Laundering (FATF) hat<br />

in ihrem Bericht der sog. Deutschland-Prüfung vom<br />

19.10.2010 Empfehlungen zur effektiveren Ausgestaltung<br />

der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention<br />

unterbreitet, die mit ihrem wesentlichen Gehalt in diesen<br />

Gesetzentwurf eingeflossen sind.<br />

Die von der FATF festgestellten Defizite betrafen neben dem<br />

Finanzsektor und den freien Berufen insbesondere die Gewerbeunternehmen<br />

und den Handel. Weiterer Optimierungsbedarf<br />

wurde bei der Arbeit der Strafverfolgungs- und<br />

Ermittlungsbehörden sowie bei der beim Bundeskriminalamt<br />

angesiedelten Zentralstelle für (Geldwäsche-) Verdachtsanzeigen<br />

(Financial Intelligence Unit FIU) gesehen.<br />

Ebenfalls wurden die geldwäscherechtlichen Anforderungen<br />

gegenüber juristischen Personen und die in Deutschland verbreiteten<br />

zivilrechtlichen Treuhandverhältnisse aufgrund ihrer<br />

Intransparenz und Missbrauchsanfälligkeit als unzureichend<br />

eingestuft.<br />

In dem Gesetzentwurf sind daher insbesondere folgende<br />

Änderungen enthalten:<br />

1. Konkretisierung der Sorgfaltspflichten, insbesondere zur<br />

Identifizierung des „wirtschaftlich Berechtigten“ sowie<br />

der Definition des „wirtschaftlich Berechtigten“.<br />

2. Ergänzung der verstärkten Sorgfaltspflichten in Bezug<br />

auf inländische „politisch exponierte Personen“;<br />

3. Anpassung des Verdachtsmeldewesens bei der Zentralstelle<br />

für Verdachtsanzeigen an die FATF-Standards<br />

durch Konkretisierung der Schwelle bezüglich der Meldeverpflichtung<br />

4. Anpassung bestehender Sanktionen bei Verstößen nach<br />

dem Geldwäschegesetz durch Anpassung des Verschuldensmaßstabes<br />

und der Bußgeldhöhe sowie Erweiterung<br />

der Bußgeldtatbestände<br />

5. Festlegung besonderer Sorgfaltspflichten für Verpflichtete<br />

nach dem Geldwäschegesetz in Fällen von komplexen<br />

Transaktionen und unüblichen Mustern von Transaktionen,<br />

die keinen offensichtlichen wirtschaftlichen<br />

oder erkennbaren gesetzlichen Zweck verfolgen<br />

6. Ergänzung der Meldepflicht für den Fall, dass eine<br />

Identifizierung des Vertragspartners oder des „wirtschaftlich<br />

Berechtigten“ nicht möglich ist.<br />

Hierdurch entstehen insgesamt gravierende Änderungen für<br />

bisher nicht durch das Geldwäschegesetz betroffene Unternehmen.<br />

So wird z.B. die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten<br />

auch für Unternehmen außerhalb des Kreditwesens<br />

Pflicht. Es ist zweifelhaft, ob die Neuregelungen praxis -<br />

tauglich sind.<br />

Über die bisherigen Regelungen hat die IHK Stuttgart ein<br />

ausführliches Merkblatt erstellt.<br />

http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/Gesellsc<br />

haftsrecht_Unternehmensformen/971414/-<br />

Geldwaeschepraevention_GwG.html<br />

Quelle: DIHK-Newsletter „InfoRECHT 04-2011“<br />

6<br />

■ Deutsche Sprache maßgeblich<br />

Anbietererklärungen haben in deutscher Sprache zu erfolgen,<br />

wenn nach den Vergabeunterlagen die Angebote in<br />

Deutsch vorzulegen sind<br />

VK Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2011<br />

Az.: VgK-74/2010<br />

LITERATUR<br />

■ Neue Hefte der AHO-Schriftenreihe<br />

Nr. 15<br />

Leistungsbild und Honorierung<br />

Leistungen nach der Baustellenverordnung<br />

Stand: März 2011<br />

2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage<br />

ISBN 978-3-89817-940-9 Bundesanzeiger Verlag<br />

Am 24. Juni 1992 wurde die Richtlinie 92/57/EWG über die<br />

Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz<br />

erlassen und im Juli 1998 durch den Bundestag in<br />

der Baustellenverordnung (BaustellV) umgesetzt.<br />

Eine erste Umfrage zur Honorarsituation im September<br />

2001 mündete in die Entwicklung einer Praxishilfe zur Honorarermittlung<br />

und damit zur 1. Auflage des Heftes Nr. 15<br />

der AHO-Schriftenreihe.<br />

Nach fast zehn Jahren und einer weiteren Umfrage zur Honorarsituation<br />

wurde die Notwendigkeit einer Anpassung an<br />

die Erkenntnisse aus der Praxis und die Entwicklung der Regeln<br />

zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) offenbar.<br />

Die AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“ hat eine<br />

solche Praxisanpassung vorgenommen. Zusätzlich werden<br />

zwei mögliche Wege zur Ermittlung von Stundenverrechnungssätzen<br />

vorgestellt, die Kalkulation über den AHO-<br />

Bürokostenvergleich und die individuelle Kalkulation.<br />

Nr. 25<br />

Leistungsbild und Honorierung<br />

Leistungen für Baulogistik<br />

Stand: März 2011<br />

1. Auflage<br />

ISBN 978-3-89817-947-8 Bundesanzeiger Verlag<br />

Aus dem Inhalt:<br />

• Leistungsbild<br />

• Abgrenzung zu Leistungen der HOAI<br />

• Ermittlung der Honorare<br />

• Erläuterungen<br />

Der AHO und insbesondere die Autoren hoffen, mit diesem<br />

AHO-Heft Nr. 25 die Erbringer baulogistischer Abläufe gerade<br />

beim Bauen im Bestand hilfreich unterstützen zu können.<br />

IMPRESSUM<br />

Deutsches Ingenieurblatt • Regionalausgabe Berlin<br />

Herausgeber: Baukammer Berlin - KdöR<br />

Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin<br />

Tel: (030) 797 443 - 15 Fax: (030) 797 443 - 29<br />

E-Mail: info@baukammerberlin.de<br />

Internet: www.baukammerberlin.de<br />

Redaktion: Dr. Peter Traichel<br />

Redaktionsschluss: 13.05.11<br />

Termine für die nächsten Ausgaben<br />

Redaktionsschluss | Erscheinungstermin<br />

15.07.2011 17.08.2011 7-8/2011<br />

16.08.2011 16.09.2011 9/2011

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