BAUKAMMER BERLIN
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■ Gesetzentwurf zur Optimierung<br />
der Geldwäscheprävention<br />
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf<br />
zur Optimierung der Geldwäscheprävention vorgelegt. Am<br />
29.04.2011 wird auch eine Anhörung hierzu stattfinden.<br />
Grund für die Gesetzesänderung waren bisherige Umsetzungsdefizite<br />
in Deutschland, die neben dem Finanzsektor<br />
auch den Bereich der freien Berufe und insbesondere der<br />
Gewerbeunternehmen betreffen.<br />
Mit dem Gesetzentwurf werden zahlreiche Vorschriften des<br />
Geldwäschegesetzes überarbeitet, zum Teil präzisiert oder<br />
erweitert, weil sich die bisherigen Regelungen als nicht hinreichend<br />
effektiv und weit reichend dargestellt haben.<br />
Die Financial Task Force On Money Laundering (FATF) hat<br />
in ihrem Bericht der sog. Deutschland-Prüfung vom<br />
19.10.2010 Empfehlungen zur effektiveren Ausgestaltung<br />
der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention<br />
unterbreitet, die mit ihrem wesentlichen Gehalt in diesen<br />
Gesetzentwurf eingeflossen sind.<br />
Die von der FATF festgestellten Defizite betrafen neben dem<br />
Finanzsektor und den freien Berufen insbesondere die Gewerbeunternehmen<br />
und den Handel. Weiterer Optimierungsbedarf<br />
wurde bei der Arbeit der Strafverfolgungs- und<br />
Ermittlungsbehörden sowie bei der beim Bundeskriminalamt<br />
angesiedelten Zentralstelle für (Geldwäsche-) Verdachtsanzeigen<br />
(Financial Intelligence Unit FIU) gesehen.<br />
Ebenfalls wurden die geldwäscherechtlichen Anforderungen<br />
gegenüber juristischen Personen und die in Deutschland verbreiteten<br />
zivilrechtlichen Treuhandverhältnisse aufgrund ihrer<br />
Intransparenz und Missbrauchsanfälligkeit als unzureichend<br />
eingestuft.<br />
In dem Gesetzentwurf sind daher insbesondere folgende<br />
Änderungen enthalten:<br />
1. Konkretisierung der Sorgfaltspflichten, insbesondere zur<br />
Identifizierung des „wirtschaftlich Berechtigten“ sowie<br />
der Definition des „wirtschaftlich Berechtigten“.<br />
2. Ergänzung der verstärkten Sorgfaltspflichten in Bezug<br />
auf inländische „politisch exponierte Personen“;<br />
3. Anpassung des Verdachtsmeldewesens bei der Zentralstelle<br />
für Verdachtsanzeigen an die FATF-Standards<br />
durch Konkretisierung der Schwelle bezüglich der Meldeverpflichtung<br />
4. Anpassung bestehender Sanktionen bei Verstößen nach<br />
dem Geldwäschegesetz durch Anpassung des Verschuldensmaßstabes<br />
und der Bußgeldhöhe sowie Erweiterung<br />
der Bußgeldtatbestände<br />
5. Festlegung besonderer Sorgfaltspflichten für Verpflichtete<br />
nach dem Geldwäschegesetz in Fällen von komplexen<br />
Transaktionen und unüblichen Mustern von Transaktionen,<br />
die keinen offensichtlichen wirtschaftlichen<br />
oder erkennbaren gesetzlichen Zweck verfolgen<br />
6. Ergänzung der Meldepflicht für den Fall, dass eine<br />
Identifizierung des Vertragspartners oder des „wirtschaftlich<br />
Berechtigten“ nicht möglich ist.<br />
Hierdurch entstehen insgesamt gravierende Änderungen für<br />
bisher nicht durch das Geldwäschegesetz betroffene Unternehmen.<br />
So wird z.B. die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten<br />
auch für Unternehmen außerhalb des Kreditwesens<br />
Pflicht. Es ist zweifelhaft, ob die Neuregelungen praxis -<br />
tauglich sind.<br />
Über die bisherigen Regelungen hat die IHK Stuttgart ein<br />
ausführliches Merkblatt erstellt.<br />
http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/Gesellsc<br />
haftsrecht_Unternehmensformen/971414/-<br />
Geldwaeschepraevention_GwG.html<br />
Quelle: DIHK-Newsletter „InfoRECHT 04-2011“<br />
6<br />
■ Deutsche Sprache maßgeblich<br />
Anbietererklärungen haben in deutscher Sprache zu erfolgen,<br />
wenn nach den Vergabeunterlagen die Angebote in<br />
Deutsch vorzulegen sind<br />
VK Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2011<br />
Az.: VgK-74/2010<br />
LITERATUR<br />
■ Neue Hefte der AHO-Schriftenreihe<br />
Nr. 15<br />
Leistungsbild und Honorierung<br />
Leistungen nach der Baustellenverordnung<br />
Stand: März 2011<br />
2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage<br />
ISBN 978-3-89817-940-9 Bundesanzeiger Verlag<br />
Am 24. Juni 1992 wurde die Richtlinie 92/57/EWG über die<br />
Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz<br />
erlassen und im Juli 1998 durch den Bundestag in<br />
der Baustellenverordnung (BaustellV) umgesetzt.<br />
Eine erste Umfrage zur Honorarsituation im September<br />
2001 mündete in die Entwicklung einer Praxishilfe zur Honorarermittlung<br />
und damit zur 1. Auflage des Heftes Nr. 15<br />
der AHO-Schriftenreihe.<br />
Nach fast zehn Jahren und einer weiteren Umfrage zur Honorarsituation<br />
wurde die Notwendigkeit einer Anpassung an<br />
die Erkenntnisse aus der Praxis und die Entwicklung der Regeln<br />
zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) offenbar.<br />
Die AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“ hat eine<br />
solche Praxisanpassung vorgenommen. Zusätzlich werden<br />
zwei mögliche Wege zur Ermittlung von Stundenverrechnungssätzen<br />
vorgestellt, die Kalkulation über den AHO-<br />
Bürokostenvergleich und die individuelle Kalkulation.<br />
Nr. 25<br />
Leistungsbild und Honorierung<br />
Leistungen für Baulogistik<br />
Stand: März 2011<br />
1. Auflage<br />
ISBN 978-3-89817-947-8 Bundesanzeiger Verlag<br />
Aus dem Inhalt:<br />
• Leistungsbild<br />
• Abgrenzung zu Leistungen der HOAI<br />
• Ermittlung der Honorare<br />
• Erläuterungen<br />
Der AHO und insbesondere die Autoren hoffen, mit diesem<br />
AHO-Heft Nr. 25 die Erbringer baulogistischer Abläufe gerade<br />
beim Bauen im Bestand hilfreich unterstützen zu können.<br />
IMPRESSUM<br />
Deutsches Ingenieurblatt • Regionalausgabe Berlin<br />
Herausgeber: Baukammer Berlin - KdöR<br />
Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin<br />
Tel: (030) 797 443 - 15 Fax: (030) 797 443 - 29<br />
E-Mail: info@baukammerberlin.de<br />
Internet: www.baukammerberlin.de<br />
Redaktion: Dr. Peter Traichel<br />
Redaktionsschluss: 13.05.11<br />
Termine für die nächsten Ausgaben<br />
Redaktionsschluss | Erscheinungstermin<br />
15.07.2011 17.08.2011 7-8/2011<br />
16.08.2011 16.09.2011 9/2011