14.01.2013 Aufrufe

BAUKAMMER BERLIN

BAUKAMMER BERLIN

BAUKAMMER BERLIN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

■ Gesetzentwurf zur Optimierung<br />

der Geldwäscheprävention<br />

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf<br />

zur Optimierung der Geldwäscheprävention vorgelegt. Am<br />

29.04.2011 wird auch eine Anhörung hierzu stattfinden.<br />

Grund für die Gesetzesänderung waren bisherige Umsetzungsdefizite<br />

in Deutschland, die neben dem Finanzsektor<br />

auch den Bereich der freien Berufe und insbesondere der<br />

Gewerbeunternehmen betreffen.<br />

Mit dem Gesetzentwurf werden zahlreiche Vorschriften des<br />

Geldwäschegesetzes überarbeitet, zum Teil präzisiert oder<br />

erweitert, weil sich die bisherigen Regelungen als nicht hinreichend<br />

effektiv und weit reichend dargestellt haben.<br />

Die Financial Task Force On Money Laundering (FATF) hat<br />

in ihrem Bericht der sog. Deutschland-Prüfung vom<br />

19.10.2010 Empfehlungen zur effektiveren Ausgestaltung<br />

der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention<br />

unterbreitet, die mit ihrem wesentlichen Gehalt in diesen<br />

Gesetzentwurf eingeflossen sind.<br />

Die von der FATF festgestellten Defizite betrafen neben dem<br />

Finanzsektor und den freien Berufen insbesondere die Gewerbeunternehmen<br />

und den Handel. Weiterer Optimierungsbedarf<br />

wurde bei der Arbeit der Strafverfolgungs- und<br />

Ermittlungsbehörden sowie bei der beim Bundeskriminalamt<br />

angesiedelten Zentralstelle für (Geldwäsche-) Verdachtsanzeigen<br />

(Financial Intelligence Unit FIU) gesehen.<br />

Ebenfalls wurden die geldwäscherechtlichen Anforderungen<br />

gegenüber juristischen Personen und die in Deutschland verbreiteten<br />

zivilrechtlichen Treuhandverhältnisse aufgrund ihrer<br />

Intransparenz und Missbrauchsanfälligkeit als unzureichend<br />

eingestuft.<br />

In dem Gesetzentwurf sind daher insbesondere folgende<br />

Änderungen enthalten:<br />

1. Konkretisierung der Sorgfaltspflichten, insbesondere zur<br />

Identifizierung des „wirtschaftlich Berechtigten“ sowie<br />

der Definition des „wirtschaftlich Berechtigten“.<br />

2. Ergänzung der verstärkten Sorgfaltspflichten in Bezug<br />

auf inländische „politisch exponierte Personen“;<br />

3. Anpassung des Verdachtsmeldewesens bei der Zentralstelle<br />

für Verdachtsanzeigen an die FATF-Standards<br />

durch Konkretisierung der Schwelle bezüglich der Meldeverpflichtung<br />

4. Anpassung bestehender Sanktionen bei Verstößen nach<br />

dem Geldwäschegesetz durch Anpassung des Verschuldensmaßstabes<br />

und der Bußgeldhöhe sowie Erweiterung<br />

der Bußgeldtatbestände<br />

5. Festlegung besonderer Sorgfaltspflichten für Verpflichtete<br />

nach dem Geldwäschegesetz in Fällen von komplexen<br />

Transaktionen und unüblichen Mustern von Transaktionen,<br />

die keinen offensichtlichen wirtschaftlichen<br />

oder erkennbaren gesetzlichen Zweck verfolgen<br />

6. Ergänzung der Meldepflicht für den Fall, dass eine<br />

Identifizierung des Vertragspartners oder des „wirtschaftlich<br />

Berechtigten“ nicht möglich ist.<br />

Hierdurch entstehen insgesamt gravierende Änderungen für<br />

bisher nicht durch das Geldwäschegesetz betroffene Unternehmen.<br />

So wird z.B. die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten<br />

auch für Unternehmen außerhalb des Kreditwesens<br />

Pflicht. Es ist zweifelhaft, ob die Neuregelungen praxis -<br />

tauglich sind.<br />

Über die bisherigen Regelungen hat die IHK Stuttgart ein<br />

ausführliches Merkblatt erstellt.<br />

http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/Gesellsc<br />

haftsrecht_Unternehmensformen/971414/-<br />

Geldwaeschepraevention_GwG.html<br />

Quelle: DIHK-Newsletter „InfoRECHT 04-2011“<br />

6<br />

■ Deutsche Sprache maßgeblich<br />

Anbietererklärungen haben in deutscher Sprache zu erfolgen,<br />

wenn nach den Vergabeunterlagen die Angebote in<br />

Deutsch vorzulegen sind<br />

VK Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2011<br />

Az.: VgK-74/2010<br />

LITERATUR<br />

■ Neue Hefte der AHO-Schriftenreihe<br />

Nr. 15<br />

Leistungsbild und Honorierung<br />

Leistungen nach der Baustellenverordnung<br />

Stand: März 2011<br />

2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage<br />

ISBN 978-3-89817-940-9 Bundesanzeiger Verlag<br />

Am 24. Juni 1992 wurde die Richtlinie 92/57/EWG über die<br />

Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz<br />

erlassen und im Juli 1998 durch den Bundestag in<br />

der Baustellenverordnung (BaustellV) umgesetzt.<br />

Eine erste Umfrage zur Honorarsituation im September<br />

2001 mündete in die Entwicklung einer Praxishilfe zur Honorarermittlung<br />

und damit zur 1. Auflage des Heftes Nr. 15<br />

der AHO-Schriftenreihe.<br />

Nach fast zehn Jahren und einer weiteren Umfrage zur Honorarsituation<br />

wurde die Notwendigkeit einer Anpassung an<br />

die Erkenntnisse aus der Praxis und die Entwicklung der Regeln<br />

zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) offenbar.<br />

Die AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“ hat eine<br />

solche Praxisanpassung vorgenommen. Zusätzlich werden<br />

zwei mögliche Wege zur Ermittlung von Stundenverrechnungssätzen<br />

vorgestellt, die Kalkulation über den AHO-<br />

Bürokostenvergleich und die individuelle Kalkulation.<br />

Nr. 25<br />

Leistungsbild und Honorierung<br />

Leistungen für Baulogistik<br />

Stand: März 2011<br />

1. Auflage<br />

ISBN 978-3-89817-947-8 Bundesanzeiger Verlag<br />

Aus dem Inhalt:<br />

• Leistungsbild<br />

• Abgrenzung zu Leistungen der HOAI<br />

• Ermittlung der Honorare<br />

• Erläuterungen<br />

Der AHO und insbesondere die Autoren hoffen, mit diesem<br />

AHO-Heft Nr. 25 die Erbringer baulogistischer Abläufe gerade<br />

beim Bauen im Bestand hilfreich unterstützen zu können.<br />

IMPRESSUM<br />

Deutsches Ingenieurblatt • Regionalausgabe Berlin<br />

Herausgeber: Baukammer Berlin - KdöR<br />

Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin<br />

Tel: (030) 797 443 - 15 Fax: (030) 797 443 - 29<br />

E-Mail: info@baukammerberlin.de<br />

Internet: www.baukammerberlin.de<br />

Redaktion: Dr. Peter Traichel<br />

Redaktionsschluss: 13.05.11<br />

Termine für die nächsten Ausgaben<br />

Redaktionsschluss | Erscheinungstermin<br />

15.07.2011 17.08.2011 7-8/2011<br />

16.08.2011 16.09.2011 9/2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!