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BAUKAMMER BERLIN

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■ Solarstrom 2010: der Norden holt auf<br />

Wie kürzlich veröffentlichte Zahlen belegen, wurden 2010 in<br />

Deutschland rund 249.000 Solarstromanlagen neu installiert.<br />

Dabei zeigt sich: Kleinanlagen fürs eigene Hausdach<br />

sind nach wie vor gefragt, Großanlagen konnten kräftig zulegen.<br />

Im Ländervergleich belegt zwar Bayern beim Sonnenstrom<br />

weiterhin den Spitzenplatz. Aber die nördlichen Bundesländer<br />

holen bei der neu installierten Pro-Kopf-Leistung<br />

in 2010 auf.<br />

Quelle: Newsletter BauInfoConsult April 2011<br />

■ Europaweiter Wohnungsbauvergleich:<br />

Deutschland steigt leicht auf, Irland sackt ab<br />

Auch wenn sich der Wohnungsbau in Deutschland langfristig<br />

wieder auf dem aufsteigenden Ast zu befinden scheint:<br />

Die jüngsten Berechnungen zu den fertiggestellten Wohnungen<br />

pro Kopf für 19 europäische Länder bleibt Deutschland<br />

im internationalen Vergleich weiterhin weit abgeschlagen.<br />

Immerhin: Zum ersten Mal seit sechs Jahren findet sich<br />

Deutschland nicht mehr am Tabellenende.<br />

Quelle: Newsletter BauInfoConsult April 2011<br />

■ Heizungssysteme in Neubau und Bestand:<br />

Erdgas bleibt die Nummer eins<br />

Laut einer aktuellen Schätzung wurde 2010 knapp die Hälfte<br />

der Wohnungen in Deutschland mit Erdgas beheizt. Auch<br />

im Neubau zeichnet sich immer noch eine absolute Mehrheit<br />

für Erdgasheizungen ab, wenn auch dieser Löwenanteil von<br />

Jahr zu Jahr kleiner ausfällt. Der Anteil der Wärmepumpen<br />

im Neubau beträgt dagegen mittlerweile fast ein Viertel.<br />

Quelle: Newsletter BauInfoConsult April 2011<br />

MITGLIEDER<br />

■ Die Baukammer Berlin begrüßt alle<br />

neu aufgenommenen Mitglieder:<br />

Mitgliedsart Name Fachgruppe<br />

SPM Dipl.-Ing. Dirk Brandenburger 3<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Kemal Geredeli 1, 4<br />

SPM Dipl.-Ing. Raik Kaczmarek<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Fred Kohse 4<br />

SPM Dipl.-Ing. Benjamin Konopatzky 1<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Harald Mund 4, 6<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Jens Schlüter 3, 6<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Romy Schützel 1, 2, 6<br />

Die Abkürzungen bedeuten:<br />

FG Fachgruppe SPM Sonstiges Pflichtmitglied<br />

FM Freiwilliges Mitglied BI Beratender Ingenieur<br />

RECHT<br />

■ Berufshaftpflichtversicherung:<br />

Ausschlussklausel „Sowiesokosten“<br />

Die Arbeitsgruppe „Berufshaftpflichtversicherung Architekten/Ingenieure“<br />

des Gesamtverbandes der deutschen Ver -<br />

sicherungswirtschaft (GdV) arbeitet derzeit an der Novellierung<br />

der Ausschlussklausel für „Sowiesokosten“. Angesichts<br />

zunehmender vertraglicher Vereinbarungen von Baukosten -<br />

5<br />

obergrenzen (bevorzugt „Öffentliche Hand“) sowie Fach -<br />

ingenieurleistungen für ausführende (General-)Unternehmen,<br />

die mit ihren Auftraggebern Festpreisabreden treffen,<br />

stößt die jetzige Klausel an Grenzen. Hintergrund: Hat sich<br />

der Architekt vertraglich zur Einhaltung einer Baukosten -<br />

obergrenze verpflichtet oder gar eine Baukostengarantie abgegeben,<br />

haftet er bei Überschreitung dieser Grenze für die<br />

darüber hinausgehenden Kosten – auch wenn es sich um<br />

„Sowiesokosten“ handeln würde, die eigentlich vom Bauherrn<br />

zu tragen sind. Zwar gewähren qualifizierte Versicherer<br />

auch für Schäden, die durch eine fehlerhafte Kostenermittlung<br />

entstehen, Versicherungsschutz – Sowiesoksoten<br />

sind jedoch grundsätzlich hiervon ausgenommen. Die Folge<br />

ist, dass der Planer mit seinem Privatvermögen oder dem<br />

Vermögen seines Büros haftet. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen<br />

liegt dann zumeist die Deutungshoheit bei den<br />

Gerichten. Die in Kürze zu erwartende neue Klausel soll hier<br />

Transparenz und Klarheit bringen. Wir als Fachmakler werden<br />

diese natürlich auf „Herz und Nieren“ prüfen, um nicht<br />

nachteilige Auslegungen für den Versicherungsschutz zu<br />

übernehmen.<br />

Quelle: UNITA-Brief 5/11<br />

■ Keine Aufaddierung von getrennt vergebenen<br />

Teilleistungen bei der Ermittlung des<br />

Vergabeschwellwerts – Bundesrat stimmt<br />

Änderung der Vergabeverordnung zu<br />

In seiner Sitzung am 18. März 2011 hat der Bundesrat der<br />

Änderung der Vergabeverordnung (VgV) gemäß BR-Drucksache<br />

70/11 zugestimmt. Die Verordnungen bedürfen nun<br />

noch der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Wesentliche<br />

Änderungen betreffen die Berechnung der Schwellenwerte<br />

bei Vergabe freiberuflicher Leistungen in Losen (§ 3 Abs. 7<br />

VgV). Es wird nun eindeutig geregelt: Sofern einzelne Leis -<br />

tungsbilder der HOAI (diese sind als „dieselbe freiberufliche<br />

Leistung“ anzusehen) nicht gemeinsam an einen Planer vergeben<br />

werden sollen/können, müssen die zu erwartenden<br />

Honorare zur Schätzung des Auftragswertes auch nicht aufaddiert<br />

werden! Wird also eine mittelstandsfreundliche, losweise<br />

Vergabe einzelner Leistungsbilder (z.B. Objektplanungs-,<br />

TGA-, Tragwerks- Planungsleistungen jeweils getrennt)<br />

ausgeschrieben, sind nur die Einzel-Honorare für die<br />

Entscheidung zum Vergabeverfahren – nach VOF oder<br />

freihändig – maßgebend! Interessant ist in diesem Zusammenhang<br />

auch das Thema Bauüberwachung. Da dieses aus<br />

den Leistungsbildern des geregelten Teiles der HOAI herausgelöst<br />

wurde – ist bei dessen getrennter Beauftragung das<br />

entsprechende Honorar ebenfalls nicht mehr mit den Honoraren<br />

der sonstigen Leistungsbilder aufzuaddieren!<br />

Quelle: ingletter Nr. 7 vom 28.04.2011 der IngK Sachsen<br />

■ Höhere Windsogrichtung für Dächer<br />

vorgeschrieben – DIN-Norm 1055-4 überarbeitet<br />

Belastungen durch Wind haben eine starke Beanspruchung<br />

des Gebäudes, insbesondere der Dächer zur Folge. Der Gesetzgeber<br />

hat dem zunehmenden Auftreten von Starkwindereignissen<br />

und Stürmen durch die Überarbeitung der DIN-<br />

Norm 1055-4, die Windlasten zum Inhalt hat, Rechnung getragen<br />

und die Vorschriften zur sogenannten Windsogsicherung<br />

angepasst. Die neuen Vorschriften gelten für Dächer,<br />

die nach dem Stichtag 1. März 2011 neu errichtet oder saniert<br />

werden.<br />

Quelle: ingletter Nr. 7 vom 28.04.2011 der IngK Sachsen

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