BAUKAMMER BERLIN
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■ Solarstrom 2010: der Norden holt auf<br />
Wie kürzlich veröffentlichte Zahlen belegen, wurden 2010 in<br />
Deutschland rund 249.000 Solarstromanlagen neu installiert.<br />
Dabei zeigt sich: Kleinanlagen fürs eigene Hausdach<br />
sind nach wie vor gefragt, Großanlagen konnten kräftig zulegen.<br />
Im Ländervergleich belegt zwar Bayern beim Sonnenstrom<br />
weiterhin den Spitzenplatz. Aber die nördlichen Bundesländer<br />
holen bei der neu installierten Pro-Kopf-Leistung<br />
in 2010 auf.<br />
Quelle: Newsletter BauInfoConsult April 2011<br />
■ Europaweiter Wohnungsbauvergleich:<br />
Deutschland steigt leicht auf, Irland sackt ab<br />
Auch wenn sich der Wohnungsbau in Deutschland langfristig<br />
wieder auf dem aufsteigenden Ast zu befinden scheint:<br />
Die jüngsten Berechnungen zu den fertiggestellten Wohnungen<br />
pro Kopf für 19 europäische Länder bleibt Deutschland<br />
im internationalen Vergleich weiterhin weit abgeschlagen.<br />
Immerhin: Zum ersten Mal seit sechs Jahren findet sich<br />
Deutschland nicht mehr am Tabellenende.<br />
Quelle: Newsletter BauInfoConsult April 2011<br />
■ Heizungssysteme in Neubau und Bestand:<br />
Erdgas bleibt die Nummer eins<br />
Laut einer aktuellen Schätzung wurde 2010 knapp die Hälfte<br />
der Wohnungen in Deutschland mit Erdgas beheizt. Auch<br />
im Neubau zeichnet sich immer noch eine absolute Mehrheit<br />
für Erdgasheizungen ab, wenn auch dieser Löwenanteil von<br />
Jahr zu Jahr kleiner ausfällt. Der Anteil der Wärmepumpen<br />
im Neubau beträgt dagegen mittlerweile fast ein Viertel.<br />
Quelle: Newsletter BauInfoConsult April 2011<br />
MITGLIEDER<br />
■ Die Baukammer Berlin begrüßt alle<br />
neu aufgenommenen Mitglieder:<br />
Mitgliedsart Name Fachgruppe<br />
SPM Dipl.-Ing. Dirk Brandenburger 3<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Kemal Geredeli 1, 4<br />
SPM Dipl.-Ing. Raik Kaczmarek<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Fred Kohse 4<br />
SPM Dipl.-Ing. Benjamin Konopatzky 1<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Harald Mund 4, 6<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Jens Schlüter 3, 6<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Romy Schützel 1, 2, 6<br />
Die Abkürzungen bedeuten:<br />
FG Fachgruppe SPM Sonstiges Pflichtmitglied<br />
FM Freiwilliges Mitglied BI Beratender Ingenieur<br />
RECHT<br />
■ Berufshaftpflichtversicherung:<br />
Ausschlussklausel „Sowiesokosten“<br />
Die Arbeitsgruppe „Berufshaftpflichtversicherung Architekten/Ingenieure“<br />
des Gesamtverbandes der deutschen Ver -<br />
sicherungswirtschaft (GdV) arbeitet derzeit an der Novellierung<br />
der Ausschlussklausel für „Sowiesokosten“. Angesichts<br />
zunehmender vertraglicher Vereinbarungen von Baukosten -<br />
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obergrenzen (bevorzugt „Öffentliche Hand“) sowie Fach -<br />
ingenieurleistungen für ausführende (General-)Unternehmen,<br />
die mit ihren Auftraggebern Festpreisabreden treffen,<br />
stößt die jetzige Klausel an Grenzen. Hintergrund: Hat sich<br />
der Architekt vertraglich zur Einhaltung einer Baukosten -<br />
obergrenze verpflichtet oder gar eine Baukostengarantie abgegeben,<br />
haftet er bei Überschreitung dieser Grenze für die<br />
darüber hinausgehenden Kosten – auch wenn es sich um<br />
„Sowiesokosten“ handeln würde, die eigentlich vom Bauherrn<br />
zu tragen sind. Zwar gewähren qualifizierte Versicherer<br />
auch für Schäden, die durch eine fehlerhafte Kostenermittlung<br />
entstehen, Versicherungsschutz – Sowiesoksoten<br />
sind jedoch grundsätzlich hiervon ausgenommen. Die Folge<br />
ist, dass der Planer mit seinem Privatvermögen oder dem<br />
Vermögen seines Büros haftet. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen<br />
liegt dann zumeist die Deutungshoheit bei den<br />
Gerichten. Die in Kürze zu erwartende neue Klausel soll hier<br />
Transparenz und Klarheit bringen. Wir als Fachmakler werden<br />
diese natürlich auf „Herz und Nieren“ prüfen, um nicht<br />
nachteilige Auslegungen für den Versicherungsschutz zu<br />
übernehmen.<br />
Quelle: UNITA-Brief 5/11<br />
■ Keine Aufaddierung von getrennt vergebenen<br />
Teilleistungen bei der Ermittlung des<br />
Vergabeschwellwerts – Bundesrat stimmt<br />
Änderung der Vergabeverordnung zu<br />
In seiner Sitzung am 18. März 2011 hat der Bundesrat der<br />
Änderung der Vergabeverordnung (VgV) gemäß BR-Drucksache<br />
70/11 zugestimmt. Die Verordnungen bedürfen nun<br />
noch der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Wesentliche<br />
Änderungen betreffen die Berechnung der Schwellenwerte<br />
bei Vergabe freiberuflicher Leistungen in Losen (§ 3 Abs. 7<br />
VgV). Es wird nun eindeutig geregelt: Sofern einzelne Leis -<br />
tungsbilder der HOAI (diese sind als „dieselbe freiberufliche<br />
Leistung“ anzusehen) nicht gemeinsam an einen Planer vergeben<br />
werden sollen/können, müssen die zu erwartenden<br />
Honorare zur Schätzung des Auftragswertes auch nicht aufaddiert<br />
werden! Wird also eine mittelstandsfreundliche, losweise<br />
Vergabe einzelner Leistungsbilder (z.B. Objektplanungs-,<br />
TGA-, Tragwerks- Planungsleistungen jeweils getrennt)<br />
ausgeschrieben, sind nur die Einzel-Honorare für die<br />
Entscheidung zum Vergabeverfahren – nach VOF oder<br />
freihändig – maßgebend! Interessant ist in diesem Zusammenhang<br />
auch das Thema Bauüberwachung. Da dieses aus<br />
den Leistungsbildern des geregelten Teiles der HOAI herausgelöst<br />
wurde – ist bei dessen getrennter Beauftragung das<br />
entsprechende Honorar ebenfalls nicht mehr mit den Honoraren<br />
der sonstigen Leistungsbilder aufzuaddieren!<br />
Quelle: ingletter Nr. 7 vom 28.04.2011 der IngK Sachsen<br />
■ Höhere Windsogrichtung für Dächer<br />
vorgeschrieben – DIN-Norm 1055-4 überarbeitet<br />
Belastungen durch Wind haben eine starke Beanspruchung<br />
des Gebäudes, insbesondere der Dächer zur Folge. Der Gesetzgeber<br />
hat dem zunehmenden Auftreten von Starkwindereignissen<br />
und Stürmen durch die Überarbeitung der DIN-<br />
Norm 1055-4, die Windlasten zum Inhalt hat, Rechnung getragen<br />
und die Vorschriften zur sogenannten Windsogsicherung<br />
angepasst. Die neuen Vorschriften gelten für Dächer,<br />
die nach dem Stichtag 1. März 2011 neu errichtet oder saniert<br />
werden.<br />
Quelle: ingletter Nr. 7 vom 28.04.2011 der IngK Sachsen