BAUKAMMER BERLIN
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# 11<br />
<strong>BAUKAMMER</strong> <strong>BERLIN</strong><br />
Offizielle Kammer-Nachrichten und Informationen<br />
Ausgegeben zu Berlin am 20.06.2011<br />
■ Weiterbildungsveranstaltungen der Baukammer Berlin<br />
I-6 Internet für Ingenieure 16. August 2011 um 17 Uhr<br />
Dipl.-Ing. Eric Sturm, im Haus der Baukammer<br />
Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
I-7 HOAI 2009, aktuelle Probleme 18. August 2011 um 17 Uhr<br />
Rain Sabine Frfr. von Berchem, VBI Berlin im Haus der Baukammer<br />
Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
I-8 VOF – EU-Vergaben von freiberuflichen Leistungen 23. August 2011 um 17 Uhr<br />
Rain Anne Werthschützky, im Haus der Baukammer<br />
Rechtsanwälte Poll Werthschützky Steinke Berlin Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
I-9 Intensivkurs „VOB/B 2009“, Teil 1 30. August 2011 um 17 Uhr<br />
RA Bernd R. Neumeier im Haus der Baukammer<br />
Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
II-3 Vermeidung von Schäden in der Trinkwasser- 28. Juni 2011 um 17 Uhr<br />
installation – Tipps für die Praxis im Haus der Baukammer<br />
Dr. rer. nat. J. W. Erning, BAM Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
Weitere Veranstaltungshinweise finden Sie auf unserer<br />
Internetseite unter:<br />
http://www.baukammerberlin.de/oeffentlichkeit/<br />
veranstaltungen/extern.php<br />
INFORMATIONEN<br />
■ Kurze Einführung in die Normung<br />
Das Wesentliche zu DIN, CEN und ISO<br />
Normen leisten einen bedeutenden Beitrag zur nationalen<br />
und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft,<br />
tragen zu Rechtssicherheit bei, sind Know-how-Vermittler,<br />
sorgen für die Umsetzung neuer Technologien, ermöglichen<br />
den Zugang zu Märkten, sind Bezugspunkt für Verbraucherschutz<br />
und für Managementsysteme. Die Industrie, aber<br />
auch der Handel, die Forschung und öffentlich-rechtliche Institutionen,<br />
nehmen im Normungsprozess Eigenverantwor-<br />
1<br />
6/11<br />
tung wahr, indem sie durch eine Vielzahl autorisierter und<br />
fachlich versierter Experten die Arbeit in zahlreichen Normungsgremien<br />
mitgestalten. Vor diesem Hintergrund bietet<br />
diese Publikation Grundwissen über die Funktionsweise der<br />
Normung und der darauf aufsetzenden Zertifizierung.<br />
Holger Mühlbauer<br />
Kurze Einführung in die Normung<br />
Das Wesentliche zu DIN, CEN und ISO<br />
1. Auflage 2011, ISBN 978-3-410-21852-4<br />
Herausgeber:<br />
DIN Deutsches Institut für Normung e.V.<br />
Beuth Verlag GmbH www.beuth.de<br />
Die Broschüre ist über die Baukammer Berlin kostenlos zu erhalten.<br />
Die Zeitschrift der Baukammer Berlin können Sie ab sofort<br />
auch im Internet auf der Homepage der Kammer<br />
www.baukammerberlin.de unter Veröffentlichungen<br />
herunterladen
■ Resolution zur Verbesserung<br />
der Teilnahmebedingungen von Ingenieuren<br />
am Wettbewerbswesen<br />
Die Delegierten der 16 Länderingenieurkammern haben sich<br />
auf der 48. Bundesingenieurkammer-Versammlung am<br />
08.04.2011 mit einer Resolution für eine stärkere Einbeziehung<br />
von Ingenieuren in die Auslobung von Wettbewerben<br />
nach RPW 2008 ausgesprochen.<br />
Mit Wirkung vom 01.01.2009 sind durch das BMVBS die<br />
neuen Richtlinien für Planungswettbewerbe – RPW 2008 –<br />
eingeführt worden. Die RPW 2008 vereinfacht die Aus -<br />
lobung von Planungswettbewerben gegenüber der bis dahin<br />
geltenden GRW.<br />
Die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2008) macht in<br />
ihrer Präambel deutlich, dass Wettbewerbe nicht nur ein Zeit<br />
und Kosten sparendes Planungs- und Vergabeinstrument<br />
sind, sondern ein besonders geeignetes Verfahren darstellen,<br />
um mit vertretbarem Aufwand zu hochwertigen Planungslösungen<br />
zu finden.<br />
Gegenstand von Wettbewerben sind nach RPW die nachfolgenden<br />
Aufgabenfelder:<br />
Stadtplanung- und Entwicklung, Landschafts- und Freiraumplanung,<br />
Planung von Gebäuden und Innenräumen, Planung<br />
von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen und<br />
technische Fachplanungen.<br />
Sie umschließen nach dieser Definition Planungsleistungen,<br />
die von unterschiedlichen Disziplinen, vor allem aber auch<br />
von Ingenieuren erbracht werden. Funktionalität und Wohlergehen<br />
von Gesellschaften, aber auch Baukultur beruhen<br />
zu einem erheblichen Teil auf den geistigen Leistungen von<br />
Ingenieuren im Bauwesen. Die außerordentlich bedeutsame<br />
Rolle der Ingenieure für Bauwesen und Baukultur findet bedauerlicherweise<br />
im Wettbewerbswesen bis heute nur einen<br />
geringen Niederschlag, obwohl bereits in der Präambel der<br />
RPW die Gleichbehandlung aller Teilnehmer, auch im Bewerbungsverfahren,<br />
gefordert ist.<br />
Die traditionelle Auslobung von Wettbewerben, bei denen<br />
der Kreis der Teilnehmer auf Architekten, Stadtplaner<br />
und/oder Landschaftsarchitekten beschränkt ist, wird der<br />
Komplexität und Vielfalt der Aufgabenstellungen schon lange<br />
nicht mehr gerecht. Die einseitige Eingrenzung der Teilnahmeberechtigten<br />
widerspricht den Grundsätzen des Wettbewerbswesens<br />
und einer fairen und transparenten Vergabe<br />
von Dienstleistungen.<br />
Qualitativ hochwertige Bauwerke verlangen interdisziplinäre<br />
Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren.<br />
So ist eine bedeutsame Neuerung der RPW 2008, die klare<br />
Empfehlung von interdisziplinären Wettbewerben.<br />
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
(BMVBS) empfiehlt, der zunehmenden Bedeutung interdisziplinärer<br />
Planungsprozesse und des erheblichen Beitrags<br />
der Ingenieure Rechnung zu tragen und Wettbewerbe, wo<br />
immer möglich, als interdisziplinäre Wettbewerbe auszu -<br />
loben.<br />
Die Bundesingenieurkammer und mit ihr die in den 16 Länderkammern<br />
rund 43.000 organisierten Ingenieure des<br />
Bauwesens bekennen sich zu Baukultur und Wettbewerbswesen<br />
und fordern:<br />
2<br />
1. Bei Wettbewerbsauslobungen den interdisziplinären<br />
Wettbewerb als Regelfall einzuführen und umzusetzen.<br />
Für interdisziplinäre Wettbewerbe besonders geeignet<br />
sind alle Bauaufgaben, bei deren Realisierung die Planungsleistungen<br />
von Ingenieuren, insbesondere die<br />
Planungsgewerke Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung<br />
und Gebäudeenergetik eine bedeutsame<br />
Rolle spielen.<br />
Insbesondere fallen darunter Gebäude mit anspruchsvollen<br />
Tragstrukturen, beispielsweise Hochhäuser,<br />
Sportstätten (Fußballstadien, Radsport- und Eishockey -<br />
arenen, Skisprungschanzen pp.), Bahnhofsbauwerke<br />
(Bahnhöfe, Omnibusbahnhöfe, S- und U-Bahn-Haltestellen<br />
pp.) und Hallentragwerke (Sporthallen, Mehrzweckhallen,<br />
Veranstaltungszentren pp.) sowie Gebäude<br />
mit einer umfangreichen technischen Gebäudeausstattung,<br />
beispielsweise Krankenhäuser, Schulen und<br />
Verwaltungsgebäude sowie alle Gebäude, bei denen<br />
die Themenfelder Energieeffizienz und Nachhaltigkeit<br />
eine besondere Rolle spielen.<br />
2. Reine Ingenieurwettbewerbe sollten bei Ingenieurbauwerken<br />
ausgelobt und durchgeführt werden, also bei<br />
Bauaufgaben, für deren Realisierung in der Regel und<br />
fast ausschließlich Bauingenieurleistungen erforderlich<br />
werden. Dies gilt insbesondere für Brückenbauwerke<br />
(Eisenbahnbrücken, Straßenbrücken, Fußgängerstege<br />
pp.), Tunnelbauwerke, verkehrsplanerische Maßnahmen,<br />
Wasserbauwerke und umwelttechnische Anlagen<br />
der kommunalen Versorgungseinrichtungen.<br />
3. Reine Architektenwettbewerbe sollten sich auf Bauaufgaben<br />
begrenzen, bei deren Realisierung die Planungsleistungen<br />
von Ingenieuren eine untergeordnete Rolle<br />
spielen und in der Regel und überwiegend Architektenleistungen<br />
erforderlich werden.<br />
4. Bei der Teilnahmeberechtigung für Wettbewerbe sind<br />
bauvorlageberechtigte Bauingenieure (Entwurfsverfasser)<br />
Architekten, in der Landschafts- und Freiraum -<br />
planung tätige verkammerte Ingenieure Landschaftsarchitekten<br />
sowie in der Stadtplanung tätige verkammerte<br />
Ingenieure Stadtplanern gleichzustellen, um deren Benachteiligung<br />
bei der Auftragsvergabe aufzuheben.<br />
5. Entsprechend RPW sollen kleinere Büroorganisationen<br />
und Berufsanfänger bei der Wettbewerbsauslobung angemessen<br />
berücksichtigt werden.<br />
6. Eine der Aufgabenstellung entsprechende Besetzung<br />
von Preisgerichten. Dies bedeutet insbesondere bei interdisziplinären<br />
Wettbewerben eine Beteiligung von Ingenieuren<br />
der betroffenen Disziplinen in den Preisgerichten.<br />
7. Das „Auftragsversprechen“ gemäß § 8 Abs. 2 der RPW<br />
2008 soll bei Realisierungswettbewerben nicht verzichtbarer<br />
Bestandteil aller Wettbewerbsauslobungen sein:<br />
„Bei der Umsetzung des Projektes ist einer der Preisträger<br />
unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes<br />
mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen,<br />
sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.<br />
Bei interdisziplinären Wettbewerben ist die Arbeitsgemeinschaft<br />
zu beauftragen.“<br />
■ EU-Grünbuch zum öffentlichen Auftragswesen<br />
Bundesingenieurkammer lehnt Vergabe auf<br />
Grundlage des niedrigsten Preises ab<br />
Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu ihrem<br />
Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik<br />
im Bereich des öffentlichen Auftragswesens durchgeführt.<br />
Ziel des Grünbuches ist es, die Erfahrungen der beteiligten
Kreise zu ermitteln und diese zur effizienteren Gestaltung<br />
des öffentlichen Vergabewesens bei der Novellierung der<br />
EU-Vergaberichtlinien zu berücksichtigen.<br />
Die Bundesingenieurkammer kritisiert, dass der Zugang,<br />
insbesondere der Bauingenieure, zu öffentlichen Aufträgen<br />
häufig erschwert ist. In ihrer Stellungnahme hat die Bundesingenieurkammer<br />
darauf hingewiesen, dass die Struktur<br />
der deutschen Ingenieurbüros, insbesondere der Beratenden<br />
Ingenieure, stark mittelständisch geprägt sind, d.h. es sich<br />
regelmäßig um kleine und mittlere Büros handelt. Dies hat<br />
zur Folge, dass die Bewerbungen um Planungsleistungen<br />
überwiegend regional erfolgen. Der Aufwand für die Teilnahme<br />
an einem Vergabeverfahren der öffentlichen Hand<br />
auf der Grundlage der derzeit gültigen europarechtlichen<br />
geprägten Vorgaben ist für diese Büros mit hohem Aufwand<br />
verbunden. „Eine Vereinfachung der Vergabeverfahren ist<br />
hier unbedingt erforderlich.“, fordert Bundesgeschäftsführer<br />
Noebel.<br />
Die Bundesingenieurkammer befürwortet ausdrücklich, dass<br />
die bestehenden Vorschriften dahingehend geändert werden,<br />
dass sich die Auswahl der Angebote nach der Qualität<br />
richtet und nicht ausschließlich am Preis orientiert. Das Kriterium<br />
des wirtschaftlich günstigsten Angebotes sollte so gewichtet<br />
werden, dass den ökologischen nachhaltigen Kriterien<br />
der erforderliche Stellenwert zukommt, so Bundesgeschäftsführer<br />
Noebel. Darüber hinaus lassen Rückmeldungen<br />
von kleinen und mittleren Ingenieurbüros darauf<br />
schließen, dass die größten Hindernisse für eine Beteiligung<br />
der Ingenieurbüros an öffentlichen Ausschreibungen in der<br />
Auswahlphase liegen. Ein Grund sind die zahlreichen Bescheinigungen,<br />
die in der Auswahlphase häufig verlangt<br />
werden. Diese verursachen einen Verwaltungsaufwand, den<br />
kleine und mittlere Ingenieurbüros, insbesondere bei grenzüberschreitenden<br />
Vorgängen, nur schwer bewältigen können.<br />
Hinzu kommt, dass diese Auswahlkriterien, z.B. Umsatzanforderungen<br />
oder Anzahl der geforderten Referenzen,<br />
häufig so streng sind, dass es für die Ingenieurbüros auch<br />
praktisch unmöglich ist, dies zu erfüllen.<br />
Die Baukammer Berlin sucht ehrenamtliche<br />
Richterinnen und Richter für das Berufsgericht<br />
nach dem ABKG<br />
Mitglieder der Baukammer, die sich berufsunwürdig verhalten,<br />
haben sich im berufsgerichtlichen Verfahren zu<br />
verantworten. Das berufsgerichtliche Verfahren wird von<br />
dem Berufsgericht für im Bauwesen tätige Ingenieure als<br />
erster Instanz und von dem Landesberufsgericht für im<br />
Bauwesen tätige Ingenieure als Rechtsmittelinstanz<br />
durchgeführt. Bei Beschlüssen der Verhandlungen wirken<br />
Mitglieder der Baukammer als ehrenamtliche Richter mit.<br />
Die ehrenamtlichen Richter werden auf Vorschlag vom<br />
Vorstand für die Dauer von fünf Jahren von der Präsidentin<br />
des Kammergerichts bestellt. Bei jedem Gericht sind<br />
für jede Fachrichtung und für jede Beschäftigungsart<br />
(freischaffend oder angestellt) eine genügende Anzahl<br />
von ehrenamtlichen Richtern zu bestellen.<br />
Die Baukammer muss kurzfristig vier ehrenamtliche Richter<br />
vorschlagen.<br />
Sollten Sie Interesse haben, teilen Sie uns bitte Ihre Bereitschaft<br />
schriftlich mit. Die Geschäftsstelle gibt Ihnen gern<br />
weitere Auskünfte zur Berufsgerichtsbarkeit, Telefon: 79<br />
74 43 15.<br />
3<br />
Ein weiterer Kritikpunkt, so Noebel, ist, dass bisher der<br />
Nachweis der fachlichen Eignung durch in den letzten drei<br />
Jahren erbrachte Leistungen erbracht werden muss. „Diese<br />
Anforderung kann von vielen Bewerbern nicht erbracht werden<br />
und insofern setzen wir uns dafür ein, dass diese Frist<br />
unbedingt auf mindestens fünf Jahre ausgedehnt wird.“<br />
Quelle: PM der BIngK vom 27. April 2011<br />
■ 7. HOAI-Novelle kommt im Jahr 2013<br />
Anlässlich der Mitgliederversammlung des AHO Ausschuss<br />
der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten<br />
für die Honorarordnung e.V. am 5. Mai 2011 hat der AHO-<br />
Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert die positive Zusammenarbeit<br />
mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
(BMVBS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft<br />
und Technologie (BMWi) unterstrichen. Mit den umfangreichen<br />
Arbeiten zur Aktualisierung und Modernisierung<br />
der HOAI-Leistungsbilder steht der Abschluss des ersten Teils<br />
der 7. HOAI-Novelle unmittelbar bevor. Für praxisrelevante<br />
Bereiche wie z.B. Planen im Bestand, Örtliche Bauüber -<br />
wachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen,<br />
Städtebaulichen Entwurf, Brandschutz sowie die erhöhte Vergütung<br />
der Ausführungsplanung bei Wasserbauwerken<br />
zeichnen sich tragfähige Lösungen ab. Ab Mitte dieses Jahres<br />
wird das BMWi ein Gutachten zur Honorarhöhe und<br />
-struktur beauftragen, das Mitte 2012 vorliegen soll.<br />
Der AHO-Vorsitzende forderte erneut nachdrücklich die<br />
Rückführung der Planungsleistungen für Umweltverträglichkeitsstudien,<br />
Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik,<br />
Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau<br />
sowie Vermessungstechnische Leistungen (ehemals Teile VI,<br />
X bis XIII HOAI 1996) in den verbindlichen Teil der HOAI.<br />
„Die Herausnahme dieser Ingenieurleistungen als sogenannte<br />
Beratungsleistungen aus dem Regelungsbereich der<br />
HOAI ist fachlich nicht zu rechtfertigen und hat erhebliche<br />
Verwerfungen bei der Qualität der Vergabe und der Honorierung<br />
dieser Leistungen erzeugt“ betonte Ebert und verwies<br />
auf zwei wissenschaftliche Gutachten der TU Darmstadt.<br />
Damit wurden die Prüfaufträge des Bundesrates vom<br />
12.6.2009 zur Rückführung der ausgeliederten Planungs -<br />
leis tungen fachlich in vollem Umfang belegt. „Die Bundesregierung<br />
müsse nun in dieser zentralen Frage Farbe bekennen“,<br />
unterstrich der AHO-Vorsitzende.<br />
Die 7. HOAI-Novelle soll bis 2013 abgeschlossen sein.<br />
Mit Blick auf die Zukunft der Ingenieure und Architekten<br />
warnte Ebert besonders vor einem weiteren Anwachsen der<br />
Ingenieurlücke in Deutschland. Im März 2011 waren<br />
66.000 Ingenieurstellen nicht besetzt. Diese Entwicklung<br />
macht vielen Büros zu schaffen. „Nur mit einem attraktiven<br />
und auskömmlichen Gehalt kann der dringend erforderliche<br />
Nachwuchs in den Ingenieur- und Architekturbüros gewonnen<br />
werden“ mahnte der AHO-Vorsitzende und appellierte<br />
an die Politik, die Honorarsätze der HOAI nun endlich<br />
marktgerecht anzupassen. Die Honorarsätze der HOAI wurden<br />
seit 1996 einmalig pauschal um 10 Prozent angehoben.<br />
Quelle: PM des AHO vom 5.5.2011<br />
■ Ausnahmezulassungen für Baustellen<br />
rechtzeitig beantragen<br />
Bei Bauvorhaben kann es immer wieder einmal notwendig<br />
werden, dass Arbeiten aus technischen oder übergeordneten<br />
verkehrlichen Gründen in der Nacht oder an Sonn- und
Feiertagen durchgeführt werden müssen. Für diese Fälle enthält<br />
das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin die Möglichkeit<br />
der Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften.<br />
Für die Bearbeitung solcher Anträge ist jedoch die rechtzeitige<br />
Antragstellung erforderlich. Die Antragsfrist beträgt<br />
vier Wochen. Werden die Anträge mit einer kürzeren Frist<br />
eingereicht, kann eine Bearbeitung nicht gewährleistet werden,<br />
da regelmäßig eine fachtechnische Prüfung der zu erwartenden<br />
Lärmimmissionen und der den Antrag rechtfertigenden<br />
Gründe erfolgen muss. Hinzu kommt, dass in Fällen,<br />
in denen es bereits zu Beschwerden von Nachbarn über<br />
die Baustelle gekommen ist, eine vorherige Beteiligung und<br />
Anhörung dieser Personen gesetzlich vorgeschrieben ist. Anträge<br />
können schriftlich an die Senatsverwaltung für Gesundheit,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz, -II C 5-, Brückenstraße<br />
6, 10179 Berlin gerichtet werden. Sie können aber<br />
auch per Fax an die Nummer 030/9025-2265 oder per<br />
E-Mail an baulaerm@senguv.berlin.de übermittelt werden.<br />
Antragsberechtigt ist der Bauherr. Er kann sich jedoch von<br />
einem Bevollmächtigten (z.B. dem Architekten oder Bauunternehmer)<br />
vertreten lassen. Axel Strohbusch, Senatsverwaltung<br />
für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz<br />
Die Baukammer Berlin<br />
hat eine neue Bankverbindung<br />
Bitte benutzen Sie ab sofort für Ihre Zahlungen an die<br />
Baukammer die folgende Bankverbindung und geben Sie<br />
bitte immer Ihre Mitgliedsnummer an:<br />
Kontonummer: 8844556005<br />
BLZ: 10090000 Berliner Volksbank<br />
IBAN: DE95 1009 0000 8844 5560 05<br />
BIC: BEVODEBB<br />
Das Konto bei der Deutschen Bank ist aufgelöst worden<br />
und existiert nicht mehr.<br />
■ Berlins Dächer stecken voller Energie –<br />
Der Berliner Solaratlas<br />
Das Potenzial ist riesig: Die mehr als 500.000 Dächer Berlins<br />
könnten ca. 3,2 Millionen Megawattstunden Strom pro<br />
Jahr liefern, wenn alle geeigneten Dachflächen konsequent<br />
mit Solarmodulen bestückt würden. Die aus Sonnenenergie<br />
erzeugte Strommenge könnte theoretisch rund 77 % des privaten<br />
Stromverbrauchs in Berlin abdecken. Diese über -<br />
raschenden Daten liefert der Berliner Solaratlas, ein mit Geldern<br />
des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung geförderten<br />
Projektes der Senatsverwaltung für Wirtschaft in<br />
enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Berlin<br />
Partner GmbH. Mit dem nun veröffentlichten Solaratlas in -<br />
ves tiert Berlin konsequent in die Zukunft der erneuerbaren<br />
Energien und unterstützt damit die Ziele des klimaschutzpolitischen<br />
Arbeitsprogrammes 2010 – 2020. Dabei macht der<br />
Solaratlas auf das noch weitgehend ungenutzte Potenzial<br />
der Berliner Dächer aufmerksam. Der Solaratlas bietet<br />
durch seine leichte Zugänglichkeit und selbsterklärende<br />
Handhabung Interessierten einen Anreiz, sich mit dem Thema<br />
zu befassen und erste Hürden zu überwinden.<br />
Über eine Adresssuche kann das gewünschte Gebäude direkt<br />
angesteuert werden. Wirtschaftssenator Harald Wolf:<br />
„Die Nutzung von Solarenergie lohnt sich für alle. Die Installation<br />
von Photovoltaik und Solarthermie kann Hauseigentümern<br />
helfen, sich unabhängig von den Strompreisen selber<br />
mit Strom und Wärme zu versorgen und die Nebenkosten<br />
4<br />
für Mieter zu senken. Sie bedeutet zusätzliche Aufträge für<br />
die Forschung, das Handwerk und die gesamte Solarindus -<br />
trie Berlins.“ Der Solaratlas kann kostenlos unter:<br />
http://www.businesslocationcenter.de/de/3d/A/i/1/<br />
seite0.jsp;%20_self oder<br />
http://www.wirtschaftsatlas.berlin.de/mapguide/Apps/Solar<br />
/Public/index.jsp angeschaut werden.<br />
Der Solaratlas nutzt das vorhandene 2D- und 3D-Stadtmodell<br />
des Landes Berlin, das auf den amtlichen Geodaten der<br />
Vermessungsverwaltung basiert. Aus Dachneigung, Himmelsrichtung<br />
und Verschattung sowie der Auswertung weiterer<br />
Daten wie die durchschnittliche Sonneneinstrahlung und<br />
Preise von Solaranlagen wird das Solarpotenzial pro Dachfläche<br />
berechnet. Nicht erfasst in dieser Potenzialanalyse<br />
sind Statik und Zustand der Dächer, dagegen weist der Solaratlas<br />
aber mögliche Einschränkungen durch Denkmalschutz<br />
aus. Der Solaratlas ersetzt daher nicht eine indivi -<br />
duelle Beratung und Analyse durch Fachleute.<br />
Quelle: Berliner Informationen zu Wirtschaft, Arbeit, Frauen<br />
und Stadt Nr. 169 vom 27. April 2011<br />
■ Rundschreiben/Mitteilungen<br />
der Senatsverwaltung<br />
Senatsverwaltung für Justiz:<br />
Berliner Gesetze kostenlos im Internet<br />
Die Berliner Gesetze sind im Internet kostenlos unter<br />
www.gesetze.berlin.de abrufbar. Der Verlag C.H. Beck OHG<br />
hat im Auftrag der Senatsverwaltung für Justiz ein neues<br />
Vorschrifteninformationssystem bereitgestellt. Dort findet der<br />
Bürger eine vollständige und ausdruckbare Sammlung der<br />
Berliner Gesetze und Rechtsverordnungen. Die Suche erfolgt<br />
über eine benutzerfreundliche und barrierefreie Oberfläche,<br />
die einen schnellen und problemlosen Aufruf der Vorschriften<br />
ermöglicht.<br />
■ 188.000 Baugenehmigungen für Wohnungen<br />
2010: Bewegung im privaten,<br />
auch im Geschosswohnungsbau<br />
Über vier Quartale in Folge wurden im Jahr 2010 mehr<br />
Wohnungen genehmigt als im Vorjahr – so kam es insgesamt<br />
zu einer Steigerung um 6 Prozent auf rund 188.000<br />
genehmigte Wohnungen im Jahr 2010. Vor allem im früheren<br />
Bundesgebiet wird mit dickem Genehmigungspolster<br />
gebaut. In den neuen Ländern führt die geringere Einwohnerdichte<br />
dagegen abermals zu negativen Wachstumsraten.<br />
Eigenheime haben bundesweit am besten abgeschnitten –<br />
im Westen war aber auch der Geschosswohnungsbau wieder<br />
deutlich auf dem Vormarsch.<br />
Quelle: Newsletter BauInfoConsult April 2011<br />
■ Bauvolumen 2020 um 10 Milliarden höher 2010?<br />
Die Wohnungsbaunachfrage in Deutschland zieht nun<br />
schon seit knapp eineinhalb Jahren merklich an. Und das<br />
soll in den nächsten Jahren konstant bleiben: Die jüngste<br />
Prognose der Baukonjunkturexperten von ifo geht davon<br />
aus, dass das bis 2020 jährlich im Durschnitt um 1 Prozent<br />
zunehmen wird. Für den Wirtschaftsbau wird ein konstant<br />
gutes Ergebnis erwartet. Für das gesamte Bauvolumen bedeutet<br />
das – ausgehend von einem Niveau von rund 244<br />
Milliarden Euro im Jahr 2010 – eine mögliche Steigerung<br />
um 10 Milliarden Euro bis 2020.<br />
Quelle: Newsletter BauInfoConsult April 2011
■ Solarstrom 2010: der Norden holt auf<br />
Wie kürzlich veröffentlichte Zahlen belegen, wurden 2010 in<br />
Deutschland rund 249.000 Solarstromanlagen neu installiert.<br />
Dabei zeigt sich: Kleinanlagen fürs eigene Hausdach<br />
sind nach wie vor gefragt, Großanlagen konnten kräftig zulegen.<br />
Im Ländervergleich belegt zwar Bayern beim Sonnenstrom<br />
weiterhin den Spitzenplatz. Aber die nördlichen Bundesländer<br />
holen bei der neu installierten Pro-Kopf-Leistung<br />
in 2010 auf.<br />
Quelle: Newsletter BauInfoConsult April 2011<br />
■ Europaweiter Wohnungsbauvergleich:<br />
Deutschland steigt leicht auf, Irland sackt ab<br />
Auch wenn sich der Wohnungsbau in Deutschland langfristig<br />
wieder auf dem aufsteigenden Ast zu befinden scheint:<br />
Die jüngsten Berechnungen zu den fertiggestellten Wohnungen<br />
pro Kopf für 19 europäische Länder bleibt Deutschland<br />
im internationalen Vergleich weiterhin weit abgeschlagen.<br />
Immerhin: Zum ersten Mal seit sechs Jahren findet sich<br />
Deutschland nicht mehr am Tabellenende.<br />
Quelle: Newsletter BauInfoConsult April 2011<br />
■ Heizungssysteme in Neubau und Bestand:<br />
Erdgas bleibt die Nummer eins<br />
Laut einer aktuellen Schätzung wurde 2010 knapp die Hälfte<br />
der Wohnungen in Deutschland mit Erdgas beheizt. Auch<br />
im Neubau zeichnet sich immer noch eine absolute Mehrheit<br />
für Erdgasheizungen ab, wenn auch dieser Löwenanteil von<br />
Jahr zu Jahr kleiner ausfällt. Der Anteil der Wärmepumpen<br />
im Neubau beträgt dagegen mittlerweile fast ein Viertel.<br />
Quelle: Newsletter BauInfoConsult April 2011<br />
MITGLIEDER<br />
■ Die Baukammer Berlin begrüßt alle<br />
neu aufgenommenen Mitglieder:<br />
Mitgliedsart Name Fachgruppe<br />
SPM Dipl.-Ing. Dirk Brandenburger 3<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Kemal Geredeli 1, 4<br />
SPM Dipl.-Ing. Raik Kaczmarek<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Fred Kohse 4<br />
SPM Dipl.-Ing. Benjamin Konopatzky 1<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Harald Mund 4, 6<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Jens Schlüter 3, 6<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Romy Schützel 1, 2, 6<br />
Die Abkürzungen bedeuten:<br />
FG Fachgruppe SPM Sonstiges Pflichtmitglied<br />
FM Freiwilliges Mitglied BI Beratender Ingenieur<br />
RECHT<br />
■ Berufshaftpflichtversicherung:<br />
Ausschlussklausel „Sowiesokosten“<br />
Die Arbeitsgruppe „Berufshaftpflichtversicherung Architekten/Ingenieure“<br />
des Gesamtverbandes der deutschen Ver -<br />
sicherungswirtschaft (GdV) arbeitet derzeit an der Novellierung<br />
der Ausschlussklausel für „Sowiesokosten“. Angesichts<br />
zunehmender vertraglicher Vereinbarungen von Baukosten -<br />
5<br />
obergrenzen (bevorzugt „Öffentliche Hand“) sowie Fach -<br />
ingenieurleistungen für ausführende (General-)Unternehmen,<br />
die mit ihren Auftraggebern Festpreisabreden treffen,<br />
stößt die jetzige Klausel an Grenzen. Hintergrund: Hat sich<br />
der Architekt vertraglich zur Einhaltung einer Baukosten -<br />
obergrenze verpflichtet oder gar eine Baukostengarantie abgegeben,<br />
haftet er bei Überschreitung dieser Grenze für die<br />
darüber hinausgehenden Kosten – auch wenn es sich um<br />
„Sowiesokosten“ handeln würde, die eigentlich vom Bauherrn<br />
zu tragen sind. Zwar gewähren qualifizierte Versicherer<br />
auch für Schäden, die durch eine fehlerhafte Kostenermittlung<br />
entstehen, Versicherungsschutz – Sowiesoksoten<br />
sind jedoch grundsätzlich hiervon ausgenommen. Die Folge<br />
ist, dass der Planer mit seinem Privatvermögen oder dem<br />
Vermögen seines Büros haftet. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen<br />
liegt dann zumeist die Deutungshoheit bei den<br />
Gerichten. Die in Kürze zu erwartende neue Klausel soll hier<br />
Transparenz und Klarheit bringen. Wir als Fachmakler werden<br />
diese natürlich auf „Herz und Nieren“ prüfen, um nicht<br />
nachteilige Auslegungen für den Versicherungsschutz zu<br />
übernehmen.<br />
Quelle: UNITA-Brief 5/11<br />
■ Keine Aufaddierung von getrennt vergebenen<br />
Teilleistungen bei der Ermittlung des<br />
Vergabeschwellwerts – Bundesrat stimmt<br />
Änderung der Vergabeverordnung zu<br />
In seiner Sitzung am 18. März 2011 hat der Bundesrat der<br />
Änderung der Vergabeverordnung (VgV) gemäß BR-Drucksache<br />
70/11 zugestimmt. Die Verordnungen bedürfen nun<br />
noch der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Wesentliche<br />
Änderungen betreffen die Berechnung der Schwellenwerte<br />
bei Vergabe freiberuflicher Leistungen in Losen (§ 3 Abs. 7<br />
VgV). Es wird nun eindeutig geregelt: Sofern einzelne Leis -<br />
tungsbilder der HOAI (diese sind als „dieselbe freiberufliche<br />
Leistung“ anzusehen) nicht gemeinsam an einen Planer vergeben<br />
werden sollen/können, müssen die zu erwartenden<br />
Honorare zur Schätzung des Auftragswertes auch nicht aufaddiert<br />
werden! Wird also eine mittelstandsfreundliche, losweise<br />
Vergabe einzelner Leistungsbilder (z.B. Objektplanungs-,<br />
TGA-, Tragwerks- Planungsleistungen jeweils getrennt)<br />
ausgeschrieben, sind nur die Einzel-Honorare für die<br />
Entscheidung zum Vergabeverfahren – nach VOF oder<br />
freihändig – maßgebend! Interessant ist in diesem Zusammenhang<br />
auch das Thema Bauüberwachung. Da dieses aus<br />
den Leistungsbildern des geregelten Teiles der HOAI herausgelöst<br />
wurde – ist bei dessen getrennter Beauftragung das<br />
entsprechende Honorar ebenfalls nicht mehr mit den Honoraren<br />
der sonstigen Leistungsbilder aufzuaddieren!<br />
Quelle: ingletter Nr. 7 vom 28.04.2011 der IngK Sachsen<br />
■ Höhere Windsogrichtung für Dächer<br />
vorgeschrieben – DIN-Norm 1055-4 überarbeitet<br />
Belastungen durch Wind haben eine starke Beanspruchung<br />
des Gebäudes, insbesondere der Dächer zur Folge. Der Gesetzgeber<br />
hat dem zunehmenden Auftreten von Starkwindereignissen<br />
und Stürmen durch die Überarbeitung der DIN-<br />
Norm 1055-4, die Windlasten zum Inhalt hat, Rechnung getragen<br />
und die Vorschriften zur sogenannten Windsogsicherung<br />
angepasst. Die neuen Vorschriften gelten für Dächer,<br />
die nach dem Stichtag 1. März 2011 neu errichtet oder saniert<br />
werden.<br />
Quelle: ingletter Nr. 7 vom 28.04.2011 der IngK Sachsen
■ Gesetzentwurf zur Optimierung<br />
der Geldwäscheprävention<br />
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf<br />
zur Optimierung der Geldwäscheprävention vorgelegt. Am<br />
29.04.2011 wird auch eine Anhörung hierzu stattfinden.<br />
Grund für die Gesetzesänderung waren bisherige Umsetzungsdefizite<br />
in Deutschland, die neben dem Finanzsektor<br />
auch den Bereich der freien Berufe und insbesondere der<br />
Gewerbeunternehmen betreffen.<br />
Mit dem Gesetzentwurf werden zahlreiche Vorschriften des<br />
Geldwäschegesetzes überarbeitet, zum Teil präzisiert oder<br />
erweitert, weil sich die bisherigen Regelungen als nicht hinreichend<br />
effektiv und weit reichend dargestellt haben.<br />
Die Financial Task Force On Money Laundering (FATF) hat<br />
in ihrem Bericht der sog. Deutschland-Prüfung vom<br />
19.10.2010 Empfehlungen zur effektiveren Ausgestaltung<br />
der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention<br />
unterbreitet, die mit ihrem wesentlichen Gehalt in diesen<br />
Gesetzentwurf eingeflossen sind.<br />
Die von der FATF festgestellten Defizite betrafen neben dem<br />
Finanzsektor und den freien Berufen insbesondere die Gewerbeunternehmen<br />
und den Handel. Weiterer Optimierungsbedarf<br />
wurde bei der Arbeit der Strafverfolgungs- und<br />
Ermittlungsbehörden sowie bei der beim Bundeskriminalamt<br />
angesiedelten Zentralstelle für (Geldwäsche-) Verdachtsanzeigen<br />
(Financial Intelligence Unit FIU) gesehen.<br />
Ebenfalls wurden die geldwäscherechtlichen Anforderungen<br />
gegenüber juristischen Personen und die in Deutschland verbreiteten<br />
zivilrechtlichen Treuhandverhältnisse aufgrund ihrer<br />
Intransparenz und Missbrauchsanfälligkeit als unzureichend<br />
eingestuft.<br />
In dem Gesetzentwurf sind daher insbesondere folgende<br />
Änderungen enthalten:<br />
1. Konkretisierung der Sorgfaltspflichten, insbesondere zur<br />
Identifizierung des „wirtschaftlich Berechtigten“ sowie<br />
der Definition des „wirtschaftlich Berechtigten“.<br />
2. Ergänzung der verstärkten Sorgfaltspflichten in Bezug<br />
auf inländische „politisch exponierte Personen“;<br />
3. Anpassung des Verdachtsmeldewesens bei der Zentralstelle<br />
für Verdachtsanzeigen an die FATF-Standards<br />
durch Konkretisierung der Schwelle bezüglich der Meldeverpflichtung<br />
4. Anpassung bestehender Sanktionen bei Verstößen nach<br />
dem Geldwäschegesetz durch Anpassung des Verschuldensmaßstabes<br />
und der Bußgeldhöhe sowie Erweiterung<br />
der Bußgeldtatbestände<br />
5. Festlegung besonderer Sorgfaltspflichten für Verpflichtete<br />
nach dem Geldwäschegesetz in Fällen von komplexen<br />
Transaktionen und unüblichen Mustern von Transaktionen,<br />
die keinen offensichtlichen wirtschaftlichen<br />
oder erkennbaren gesetzlichen Zweck verfolgen<br />
6. Ergänzung der Meldepflicht für den Fall, dass eine<br />
Identifizierung des Vertragspartners oder des „wirtschaftlich<br />
Berechtigten“ nicht möglich ist.<br />
Hierdurch entstehen insgesamt gravierende Änderungen für<br />
bisher nicht durch das Geldwäschegesetz betroffene Unternehmen.<br />
So wird z.B. die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten<br />
auch für Unternehmen außerhalb des Kreditwesens<br />
Pflicht. Es ist zweifelhaft, ob die Neuregelungen praxis -<br />
tauglich sind.<br />
Über die bisherigen Regelungen hat die IHK Stuttgart ein<br />
ausführliches Merkblatt erstellt.<br />
http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/Gesellsc<br />
haftsrecht_Unternehmensformen/971414/-<br />
Geldwaeschepraevention_GwG.html<br />
Quelle: DIHK-Newsletter „InfoRECHT 04-2011“<br />
6<br />
■ Deutsche Sprache maßgeblich<br />
Anbietererklärungen haben in deutscher Sprache zu erfolgen,<br />
wenn nach den Vergabeunterlagen die Angebote in<br />
Deutsch vorzulegen sind<br />
VK Niedersachsen, Beschluss vom 01.03.2011<br />
Az.: VgK-74/2010<br />
LITERATUR<br />
■ Neue Hefte der AHO-Schriftenreihe<br />
Nr. 15<br />
Leistungsbild und Honorierung<br />
Leistungen nach der Baustellenverordnung<br />
Stand: März 2011<br />
2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage<br />
ISBN 978-3-89817-940-9 Bundesanzeiger Verlag<br />
Am 24. Juni 1992 wurde die Richtlinie 92/57/EWG über die<br />
Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz<br />
erlassen und im Juli 1998 durch den Bundestag in<br />
der Baustellenverordnung (BaustellV) umgesetzt.<br />
Eine erste Umfrage zur Honorarsituation im September<br />
2001 mündete in die Entwicklung einer Praxishilfe zur Honorarermittlung<br />
und damit zur 1. Auflage des Heftes Nr. 15<br />
der AHO-Schriftenreihe.<br />
Nach fast zehn Jahren und einer weiteren Umfrage zur Honorarsituation<br />
wurde die Notwendigkeit einer Anpassung an<br />
die Erkenntnisse aus der Praxis und die Entwicklung der Regeln<br />
zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) offenbar.<br />
Die AHO-Fachkommission „Baustellenverordnung“ hat eine<br />
solche Praxisanpassung vorgenommen. Zusätzlich werden<br />
zwei mögliche Wege zur Ermittlung von Stundenverrechnungssätzen<br />
vorgestellt, die Kalkulation über den AHO-<br />
Bürokostenvergleich und die individuelle Kalkulation.<br />
Nr. 25<br />
Leistungsbild und Honorierung<br />
Leistungen für Baulogistik<br />
Stand: März 2011<br />
1. Auflage<br />
ISBN 978-3-89817-947-8 Bundesanzeiger Verlag<br />
Aus dem Inhalt:<br />
• Leistungsbild<br />
• Abgrenzung zu Leistungen der HOAI<br />
• Ermittlung der Honorare<br />
• Erläuterungen<br />
Der AHO und insbesondere die Autoren hoffen, mit diesem<br />
AHO-Heft Nr. 25 die Erbringer baulogistischer Abläufe gerade<br />
beim Bauen im Bestand hilfreich unterstützen zu können.<br />
IMPRESSUM<br />
Deutsches Ingenieurblatt • Regionalausgabe Berlin<br />
Herausgeber: Baukammer Berlin - KdöR<br />
Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin<br />
Tel: (030) 797 443 - 15 Fax: (030) 797 443 - 29<br />
E-Mail: info@baukammerberlin.de<br />
Internet: www.baukammerberlin.de<br />
Redaktion: Dr. Peter Traichel<br />
Redaktionsschluss: 13.05.11<br />
Termine für die nächsten Ausgaben<br />
Redaktionsschluss | Erscheinungstermin<br />
15.07.2011 17.08.2011 7-8/2011<br />
16.08.2011 16.09.2011 9/2011