BAUKAMMER BERLIN
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# 11<br />
<strong>BAUKAMMER</strong> <strong>BERLIN</strong><br />
Offizielle Kammer-Nachrichten und Informationen<br />
Ausgegeben zu Berlin am 13.09.2010<br />
VERANSTALTUNGSHINWEISE<br />
■ Fachtagung:<br />
INGENIEURFORUM Tragwerksplanung<br />
Veranstaltung des vpi-Landesverbandes Sachsen-Anhalt in<br />
Zusammenarbeit mit der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt<br />
Themen:<br />
- Bauen im Bestand unter Beachtung der DBV-Merkblätter<br />
für Planung und Ausführung<br />
- Anwendung und Bewertung von Tragwerksberechnungen<br />
mit Gesamtmodellen<br />
- Verformungsberechnungen im Stahlbetonbau<br />
- Durchführung von Probebelastungen zur Beurteilung bestehender<br />
Tragwerke<br />
- Unterfangung von Bauwerken nach der klassischen Methode,<br />
bzw. mit Methoden des Spezialtiefbaus<br />
Gebühren:<br />
50,00 € Mitglieder vpi und IK 75,00 € Sonstige<br />
Termin:<br />
Donnerstag, 23. September 2010,<br />
9:00 Uhr bis ca. 17:45 Uhr<br />
Ort:<br />
Halle, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,<br />
(Heide-Süd), Von-Seckendorff-Platz 1, Hörsaal 328<br />
■ Neue VOF in Kraft:<br />
VBI-Seminar am 26.10.2010 in Frankfurt<br />
Die Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher<br />
Aufträge (Vive) wurde am 10. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt<br />
Nr. 30 veröffentlicht. Damit ist seit dem 11. Juni die<br />
VOF 2009 in Kraft, die für Ingenieure und Architekten einige<br />
interessante Neuerungen mit sich bringt. Z. B. regelt der<br />
neue § 5 die Formalien im Hinblick auf (Eignungs-)Nachweise<br />
deutlich flexibler als bisher, so dass sich der damit verbundene<br />
Aufwand der Planer verringern sollte. VBI und UNI-<br />
TA bieten am 26. Oktober in Frankfurt die Möglichkeit, sich<br />
fundiert mit dem „neuen Vergaberecht aus Sicht des Ingeni-<br />
1<br />
eurs/Architekten als Bewerber“ vertraut zu machen. Zu dem<br />
6-stündigen Intensivseminar mit Rechtsanwalt Malte Müller-<br />
Wrede können Sie sich unter www.unita.de anmelden.<br />
INFORMATIONEN<br />
■ Unis kämpfen für Erhalt des Titels<br />
„Diplom-Ingenieur“<br />
9/10<br />
Die Rektoren und Präsidenten der Universitäten in Baden-<br />
Württemberg und Bayern fordern den Erhalt des Titels<br />
„Dipl.-Ing.“. Auf einer gemeinsamen Tagung erinnerten sie<br />
kürzlich daran, dass die Bologna-Erklärung an keiner Stelle<br />
die Bezeichnungen. „Bachelor“ und „Master“ für alle Studienabschlüsse<br />
vorschreibe. Es gebe keine objektiven Gründe,<br />
warum ein Ingenieurstudium neben einem „Master of Engineering“<br />
nicht auch mit der Bezeichnung „Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur“,<br />
abgekürzt „Dipl.-Ing.“, abgeschlossen<br />
werden könne. Der „Diplom-Ingenieur“ sei das<br />
Gütesiegel der deutschen Ingenieurausbildung, das Absolventen<br />
wie auch Arbeitgeber beibehalten wollten, heißt es in<br />
einer Erklärung. Die Hochschul-Rektoren und -Präsidenten<br />
verweisen auf das Beispiel Österreich, wo neben dem Abschluss<br />
„Master“ auch der Zusatz „Dipl.-Ing.“ möglich ist.<br />
Deshalb müsse die Politik die Universitäten ermächtigen,<br />
selbst zu entscheiden, welche Abschlussbezeichnung für das<br />
Masterstudium in den Ingenieurwissenschaften vergeben<br />
werde.<br />
Im Zuge des „Bologna-Prozesses“ hatten die Hochschulen<br />
vor zehn Jahren damit begonnen, die Studiengänge auf Bachelor-<br />
und Master-Abschlüsse umzustellen. Auch Baden-<br />
Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg will<br />
den Titel des Diplom-Ingenieurs wieder einführen. „Wir arbeiten<br />
derzeit einen entsprechenden Vorschlag aus, der bei<br />
der Kultusministerkonferenz im Oktober vorgestellt wird“,<br />
hatte der CDU-Politiker vor einem Monat mitgeteilt. Demnach<br />
soll jeder Absolvent eines ingenieurwissenschaftlichen<br />
Studienganges künftig automatisch mit dem Master of<br />
Science auch den Diplom-Titel erwerben.<br />
Quelle: Allg. Bauzeitung vom 16.07.2010
■ Marke Diplom-Ingenieur ist unverzichtbar<br />
Die Bundesingenieurkammer als Vertretungsorgan der Ingenieurkammern<br />
der Länder mit ca. 43.000 Mitgliedern begrüßt<br />
ausdrücklich die Wiedereinführung des renommierten<br />
Studienabschlusses „Diplom-Ingenieur“ durch die Technischen<br />
Universitäten.<br />
Die 16 Ingenieurkammern der Länder haben sich bereits<br />
am 30.10.2009 in Saarbrücken anlässlich der 45. Bundesingenieurkammerversammlung<br />
in einer Resolution für<br />
den Diplom-Ingenieur als Studienabschluss ausgesprochen.<br />
Sie haben bekräftigt, dass der Ingenieurberuf ein geistigschöpferischer<br />
Beruf mit langer Tradition und großer Bedeutung<br />
für die zukünftige Entwicklung in unserem Land ist. Dies<br />
gilt sowohl im Hinblick auf die Erfüllung der allseits gestiegenen<br />
Ansprüche an unsere gebaute Umwelt, an die notwendige<br />
Steigerung der Energieeffizienz, die Sicherstellung<br />
einer adäquaten Infrastruktur als auch eine Betrachtung von<br />
Bauwerken als Wirtschaftsgut über ihren gesamten Lebenszyklus<br />
hinweg.<br />
Die so genannte Bologna-Erklärung der EU-Mitgliedstaaten,<br />
die zur Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge<br />
geführt hat, enthält keinen Zwang, das Diplom als Abschlussbezeichnung<br />
aufzugeben.<br />
„Wir wollen, dass Deutschland neben Österreich und Frankreich<br />
an dem bewährten und allgemeinen anerkannten<br />
Diplomgrad festhält.“, bekräftigt der Präsident der Bundesingenieurkammer,<br />
Dr.-Ing. Jens Karstedt, und ergänzt:<br />
„Die an das Ingenieurwesen gestellten hohen Anforderungen<br />
erfordern von Absolventen der Ingenieurfakultäten eine<br />
solide naturwissenschaftliche und ingenieurtechnische komplexe<br />
Ausbildung, die wir nach den Langzeiterfahrungen aus<br />
der Praxis mit dem Diplom-Ingenieur sichergestellt sehen.<br />
Hinzu kommt, dass die Marke „Diplom-Ingenieur“ international<br />
gesehen hohe Reputation genießt und geradezu ein<br />
Synonym für technische Innovation, Präzision und Qualität<br />
„Made in Germany“ ist. Ich appelliere daher auch an die<br />
Bundesregierung, sich koordinierend dafür einzusetzen,<br />
dass für den Erhalt der Ausbildungsqualität auf dem Niveau<br />
des Diplom-Ingenieurs weiterhin Angebote von Hochschulen<br />
und Universitäten vorgehalten werden. Der Diplom-Ingenieur<br />
ist eine deutsche Erfolgsgeschichte und eine echte Marke<br />
geworden. Der Titel steht für Qualität, die in Zeiten des verschärften<br />
internationalen Wettbewerbs keine Abstriche erlaubt.<br />
Es wäre ein großer Schaden, diese Marke guter Ingenieurausbildung<br />
als Alleinstellungsmerkmal im globalen<br />
Wettbewerb der Universitäten aufzugeben.<br />
Mein Appell richtet sich auch an die Ständige Konferenz der<br />
Kultusminister, sich auf ihrer kommenden Herbstsitzung für<br />
die Wiedereinführung des Diplom-Ingenieurs einzusetzen.“<br />
RA Thomas Noebel, Bundesgeschäftsführer<br />
■ Drei neue „Historische Wahrzeichen<br />
der Ingenieurbaukunst“<br />
Die Sayner Hütte, das Himbächel-Viadukt der Odenwaldbahn<br />
und der Leuchtturm Roter Sand werden noch in diesem<br />
Jahr von der Bundesingenieurkammer als Historische Wahrzeichen<br />
der Ingenieurbaukunst ausgezeichnet.<br />
Am 27. August 2010 erhält die Sayner Hütte (Rheinland-<br />
Pfalz) den begehrten Titel. Die 1830 vollendete Gießhalle<br />
2<br />
wurde vollständig aus vorgefertigten Eisenguss-Bauelementen<br />
erbaut und gilt weltweit als Prototyp des modernen, in<br />
Serie gefertigten Industriebaus.<br />
Am 10. September 2010 folgt das zwischen 1880 und 1881<br />
erbaute Himbächel-Viadukt der Odenwaldbahn (Hessen).<br />
Das Viadukt überspannt in 40 m Höhe das malerische Tal<br />
des Himbächel und ist das eindrucksvollste Bauwerk der<br />
Odenwaldbahn.<br />
Den Abschluss der diesjährigen Titelverleihungen bildet am<br />
31. Oktober 2010 der Leuchtturm Roter Sand. Der genau<br />
vor 125 Jahren in der Außenweser errichtete Leuchtturm gilt<br />
als das erste Off-Shore-Bauwerk der Welt und ist der wohl<br />
bekannteste Leuchtturm des Landes.<br />
Im Rahmen der feierlichen Titelverleihungen wird an den<br />
Bauwerken eine Ehrentafel enthüllt. Im Rahmen der Schriftenreihe<br />
„Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst“<br />
erscheint zu jedem Bauwerk eine reich bebilderte Broschüre.<br />
Die Broschüren können unter www.wahrzeichen.ingenieurbaukunst.de<br />
zum Preis von 9,80 Euro bestellt werden. Abonnenten,<br />
Mitglieder der Ingenieurkammern sowie des Fördervereins<br />
erhalten die Broschüre zum Vorzugspreis von 8,30<br />
Euro zzgl. Versandkosten.<br />
Seit 2007 wurden das Schiffshebewerk Niederfinow, die<br />
Göltzschtalbrücke, der Fernsehturm Stuttgart und die Schwebefähre<br />
insgesamt vier Ingenieurbauwerke als Historische<br />
Wahrzeichen ausgezeichnet. Die Bände 1-4 der Schriftenreihe<br />
können ebenfalls unter www.wahrzeichen.ingenieur -<br />
baukunst.de bestellt werden.<br />
Für das Jahr 2011 sind drei weitere Titelverleihungen geplant.<br />
Baukammer Berlin hat eine<br />
neue Bankverbindung:<br />
Bitte benutzen Sie ab sofort für Ihre Zahlungen an<br />
die Baukammer die folgende Bankverbindung:<br />
Kontonummer: 8844556005<br />
BLZ: 10090000 Berliner Volksbank<br />
IBAN: DE95 1009 0000 8844 5560 05<br />
BIC: BEVODEBB<br />
Das Konto bei der Deutschen Bank ist aufgelöst worden<br />
und existiert nicht mehr.<br />
■ Liste der Schadstoff-Sachverständigen bei<br />
der Baukammer Berlin<br />
Die Liste mit anerkannten Asbest-Sachverständigen wird von<br />
der zuständigen Senatsverwaltung nicht mehr weitergeführt.<br />
Diese Sachverständigen sollen deshalb in Zukunft von der<br />
Baukammer Berlin in eine Liste mit Schadstoff-Sachverständigen<br />
aufgenommen werden. Für die befristet gültigen Anerkennungen<br />
der Asbest-Sachverständigen durch die Senatsverwaltung<br />
ist ein Nachweis der erforderlichen Sachkunde<br />
als Voraussetzung für die Eintragung in die neue Liste mit<br />
Schadstoff-Sachverständigen für den Schadstoff Asbest nicht<br />
erforderlich. Hier ist die Vorlage des noch gültigen Aner -<br />
kennungsschreibens der Senatsverwaltung ausreichend.
Alle anderen Schadstoff-Sachverständigen können auf Antrag<br />
in die bei der Baukammer Berlin geführte Liste eingetragen<br />
werden, wenn sie sowohl ausreichende theoretische<br />
Fachkenntnisse für einzelne Schadstoffe oder Schadstoffgruppen<br />
als auch eine einschlägige Sachverständigenpraxis<br />
nachweisen können. Der Nachweis der theoretischen Fachkenntnisse<br />
kann zum Beispiel durch die erfolgreiche Teilnahme<br />
an einem oder mehreren Schadstoff-Lehrgängen oder<br />
die Vorlage von Fachveröffentlichungen erfolgen. Die zugehörige<br />
Sachverständigenpraxis wird üblicherweise durch<br />
die Vorlage bereits erstatteter Schadstoff-Gutachten belegt<br />
werden können. Die genauen Voraussetzungen für die Eintragung<br />
von Sachverständigen in die Liste der Schadstoff-<br />
Sachverständigen bei der Baukammer Berlin wird zur Zeit<br />
von einer Arbeitsgruppe der Baukammer Berlin und der Architektenkammer<br />
Berlin erarbeitet.<br />
Für Sachverständige, die sich auf dem Gebiet einzelner<br />
Schadstoffe und in der Technik der Gutachtenerstellung weiterbilden<br />
möchten, wird von der Architektenkammer Berlin<br />
in der Zeit vom 29. Oktober 2010 bis 26. November 2010<br />
jeweils Freitag und Samstag in 14-tägigem Abstand der<br />
Lehrgang „Schadstoffe in und an Gebäuden: Erkennen –<br />
Bewerten – Sanieren“ angeboten, der optional mit einer<br />
schriftlichen und/oder mündlichen Sachkundeprüfung für<br />
einzelne Schadstoffe oder Schadstoffgruppen abschließt.<br />
Dipl.-Ing. Manfred Wunderlich<br />
■ Deutsche Bauindustrie:<br />
Hauptgeschäftsführer RA Michael Knipper:<br />
Frauen fördern ja – aber Nein zur gesetzlichen<br />
Quote<br />
„Frauen in Ingenieurberufen zu fördern wird von der Deutschen<br />
Bauindustrie breit unterstützt; eine gesetzliche Frauenquote<br />
lehnen wir aber ab.“ Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer<br />
des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie,<br />
RA Michael Knipper, heute in Berlin. Knipper reagierte<br />
damit auf die Forderung der Regierungskommission Deutscher<br />
Corporate Governance Kodex „Cromme-Kommission“,<br />
nach einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten<br />
und Vorständen. Jedes Bauunternehmen tue auch im Hinblick<br />
auf die drohende Nachwuchslücke gut daran, mehr Ingenieurinnen<br />
einzustellen. Der Markt jedoch gebe oftmals<br />
gar nicht genug Bewerberinnen her, um entsprechende<br />
Führungspositionen besetzen zu können, erklärte Knipper.<br />
Vor diesem Hintergrund würde eine gesetzliche Frauenquote<br />
technik- und naturwissenschaftlich orientierte Unternehmen<br />
gegenüber Branchen mit einem traditionell hohen Frauenanteil<br />
benachteiligen. Hinzu käme noch die Berichtspflicht,<br />
die börsennotierte Unternehmen geradezu stigmatisiere,<br />
wenn sie bei der Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten<br />
nicht die entsprechende Quote erreichen würden.<br />
„Zuallererst ist es wichtig, überhaupt mehr Frauen für<br />
technische bzw. Ingenieurberufe zu interessieren“, sagte<br />
Knipper. Dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die<br />
gemeinsam von Elternhäusern, Schulen und der Wirtschaft<br />
in Angriff genommen werden müsse. Ein gesetzlicher Zwang<br />
sei unangemessen.<br />
Knipper ergänzte, dass sich die Deutsche Bauindustrie über<br />
den Bundesverband der Deutschen Industrie in der MINT<br />
(Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik)-Initiative<br />
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung engagiere,<br />
um das Potential von Frauen für die entsprechenden<br />
Berufe zu heben. Dabei stehe das Bauingenieurwesen<br />
3<br />
bereits jetzt vergleichsweise gut da. Immerhin seien unter<br />
den Studierenden rund 25 Prozent Frauen; im Maschinenbau<br />
(17 Prozent) oder der Elektrotechnik (8 Prozent) liege<br />
der Frauenanteil sehr viel niedriger.<br />
Dass dennoch so wenige Frauen in Führungspositionen gerade<br />
am Bau zu finden sind, liegt laut Knipper vor allem in<br />
der wechselnden Einsatztätigkeit begründet. „Gerade am<br />
Bau ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders<br />
schwierig, da Baustellen naturgemäß immer an verschiedenen<br />
Orten sind.“ Die Unternehmen seien aufgefordert,<br />
durch flexible Angebote, wie zum Beispiel mehr Teilzeitstellen,<br />
den Bauingenieurberuf für Frauen noch interessanter zu<br />
machen und entsprechende Aufstiegsmöglichkeiten zu eröffnen.<br />
„Eine gesetzliche Regelung kann in diesem Fall keine<br />
Abhilfe schaffen, so Knipper weiter. Quelle: Presseinformation<br />
vom 22.07.2010<br />
■ Arbeitsmarkt für Bauingenieure/innen:<br />
Vollbeschäftigung<br />
Es liegen jetzt die Zahlen der BfA zu arbeitslosen Bauingenieuren<br />
bis Juni 2010 vor:<br />
• 3.528 arbeitslose Bauingenieure waren im Juni registriert,<br />
11,9 % weniger als im Juni 2009 (4.005).<br />
• Die Beschäftigungsquote bei Bauingenieuren in Deutschland<br />
liegt damit bei knapp 98 %.<br />
• 1.391 offene Bauingenieurstellen waren im Juni 2010 bei<br />
der BfA gemeldet. Der Bestand an gemeldeten offenen<br />
Stellen lag damit um 4,1 % unter dem Vorjahreswert<br />
(1.450). Auf eine gemeldete offene Stelle kamen damit im<br />
Juni 2,5 Arbeitslose.<br />
Quelle: ASBau-Mitgliederrundschreiben 16/2010<br />
■ Liste der Berufshaftpflichtversicherten<br />
der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt<br />
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat mit Schreiben<br />
vom 28.05.2010 alle in Sachsen-Anhalt tätigen Ingenieure<br />
(auch Mitglieder anderer Länderkammern) über eine zwingend<br />
erforderliche Eintragung in die von der Ingenieurkammer<br />
Sachsen-Anhalt geführte Liste der Berufshaftpflichtversicherten<br />
informiert.<br />
Sie weist darauf hin, dass als Ingenieur in Sachsen-Anhalt<br />
nur tätig werden darf, wer in die Liste der Berufshaftpflichtversicherten<br />
eingetragen ist.<br />
Hierzu vertritt die Baukammer Berlin folgende Rechtsauffassung:<br />
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />
sowie der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie in Landesrecht<br />
wurde die gegenseitige Anerkennung der Bauvorlageberechtigungen<br />
anderer Bundeslandes in die Regelungen der<br />
jeweiligen Landesbauordnungen eingeführt. (Lediglich Hessen<br />
steht derzeit noch aus.) Damit ist die Eintragungspflicht<br />
in die dortigen Listen der Bauvorlageberechtigten entfallen,<br />
soweit eine Eintragung in den vergleichbaren Listen eines<br />
anderen Bundeslandes besteht. Eine Verpflichtung, sich in<br />
eine Liste der Haftpflichtversicherten eintragen zu lassen,<br />
normieren weder die Landesbauordnung noch das Ingenieurgesetz<br />
des Landes Sachsen-Anhalt.<br />
Die Bundesingenieurkammer hat die rechtliche Grundlage<br />
für die Einführung einer Liste der Berufshaftpflichtversicherten<br />
juristisch geprüft. Im Ergebnis war hierbei festzustellen,<br />
dass keine belastbare Rechtsgrundlage für die Führung ei-
ner gesetzlichen Liste der Berufshaftpflichtversicherten und<br />
insbesondere keine gesetzliche Grundlage im Ingenieurgesetz<br />
des Landes Sachsen-Anhalt für eine Listenführung mit<br />
einer entsprechenden Eintragungspflicht für auswärtige<br />
Kammermitglieder besteht.<br />
Die Baukammer Berlin sowie die Bundesingenieurkammer<br />
haben sich daher an die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt<br />
gewandt, um Einschränkungen von Mitgliedern unserer<br />
Kammer bei ihrer Berufsausübung in Sachsen-Anhalt zu vermeiden.<br />
Bis zur endgültigen Klärung regen wir an, eine Eintragung in<br />
die o.g. Liste unter Hinweis auf die dargelegte Begründung<br />
noch nicht vorzunehmen. Gerne informieren wir Sie bei bereits<br />
erfolgten Eintragungen über hiergegen mögliche<br />
Rechtsmittel.<br />
■ Rundschreiben/Mitteilungen<br />
der Senatsverwaltungen<br />
• Vergabe- und Vertragswesen:<br />
Erweiterung der Bekanntmachungsplattform<br />
www.vergabeplattform.berlin.de<br />
Einführung eines Bekanntmachungsassistenten<br />
Seit 01. Juni 2006 ist die Bekanntmachungspflicht von Bekanntmachungen<br />
von Vergabeverfahren des Landes Berlin<br />
im Amtsblatt von Berlin aufgehoben und durch eine Nutzungspflicht<br />
der elektronischen Bekanntmachungsplattform<br />
unter www.vergabeplattform.berlin.de ersetzt worden (Gemeinsames<br />
Rundschreiben SenStadt VI A / Sen WiArbFrau II<br />
F Nr. 11/2006 vom 17. Mai 2006).<br />
Ab dem 12. Juli 2010 wird als weitere Funktion auf der Bekanntmachungsplattform<br />
ein Bekanntmachungsassistent zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Wesentliche Neuerungen des Bekanntmachungsassistenten<br />
sind:<br />
1. Die Vergabestellen stellen eigenständig ihre Bekanntmachungen<br />
auf der Bekanntmachungsplattform ein.<br />
Der bisherige Versand der Bekanntmachungen an die<br />
Publikationsbüros entfällt.<br />
Es können neben den bereits vorhandenen ABau-Formularen<br />
jetzt auch eigene Formulare und Dateianhänge<br />
eingestellt werden. Das ermöglicht, Bekanntmachungen<br />
einzustellen, für welche die bisherigen Formulare<br />
nicht geeignet waren, zum Beispiel Gutachterleis -<br />
tungen, Interessenbekundungsverfahren oder Bekanntmachungen<br />
mit Anhängen.<br />
2. Bekanntmachungen an die Bekanntmachungsplattform<br />
des Bundes www.bund.de werden direkt weiter geleitet.<br />
3. Bekanntmachungen an die Bekanntmachungsplattform<br />
der EU müssen zunächst unter www.ted.europa.eu und<br />
anschließend als pdf-Dokument unter<br />
www.vergabeplattform.berlin.de eingestellt werden.<br />
Informationen über den Zugang, einen Kurzleitfaden und<br />
weitere Hinweise sind der Rubrik „Bekanntmachungsassistent“<br />
unter www.vergabeplattform.berlin.de zu entnehmen.<br />
Dieses Rundschreiben (Gemeinsames Rundschreiben Sen-<br />
Stadt VI A / SenWiTechFrau II F Nr. 05/2010 steht hier zum<br />
Download zur Verfügung:<br />
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/<br />
rundschreiben/de/vob.shtml<br />
4<br />
• Preis für innovative Stadtentwicklung<br />
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin lobt einen<br />
neuen europaweiten Preis aus: den Urban Intervention<br />
Award. Der Preis wird im November 2010 zum ersten Mal<br />
vergeben und zeichnet urbane Orte mit hoher architektonischer<br />
Qualität aus, die durch ein innovatives und interdisziplinäres<br />
Zusammenwirken von Kooperationspartnern unterschiedlicher<br />
Bereiche und Disziplinen wie Kultur, Architektur<br />
und Wirtschaft entstanden sind.<br />
www.stadtentwicklung.berlin.de<br />
• Praxisleitfaden „Vermeidung und Verminderung<br />
von Staubemissionen auf Baustellen“<br />
Die Verbesserung der Luftqualität in Berlin ist ein wichtiges<br />
umweltpolitisches Anliegen der Senatsverwaltung für Gesundheit,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu gehört es<br />
auch, die Staubemissionen, die von Baustellen ausgehen, zu<br />
bekämpfen.<br />
Die Senatsverwaltung hat einen Praxisleitfaden „Vermeidung<br />
und Verminderung von Staubemissionen auf Baustellen entwickelt.<br />
Er soll all denen, die mit Baumaßnahmen befasst<br />
sind, eine Hilfestellung sein, um wirksame Maßnahmen gegen<br />
Staubemissionen auszuwählen und umzusetzen. Neben<br />
Praxishinweisen zur Planung und Durchführung von Baumaßnahmen<br />
unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung und<br />
Verminderung von Staubemissionen enthält der Leitfaden im<br />
Anhang eine Sammlung der maßgeblichen Rechtsvorschriften.<br />
Das Dokument steht als Download unter<br />
http://www.berlin.de/sen/umwelt/umweltratgeber/de/<br />
bekannt/pdf/leitfaden-baustaub.pdf<br />
auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Gesundheit,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz zur Verfügung.<br />
■ Bürokostenvergleich: wirtschaftliche Situation<br />
stark abhängig vom Fachgebiet<br />
In welchen Fachgebieten ein Planungsbüro tätig ist, entscheidet<br />
über seinen betriebswirtschaftlichen Erfolg. Da ist<br />
ein Fazit des diesjährigen VBI-BDB-Bürokostenvergleichs, an<br />
dem annähernd 500 Büros teilgenommen haben. So kann<br />
man in der Wasser- und Entsorgungswirtschaft ein doppelt<br />
so hohes „Honorar je Beschäftigter und Jahr“ erzielen als<br />
mit Vermessungsleistungen - und das bei relativ günstigerer<br />
Kostenstruktur. In allen Größenklassen hat in 2009 ein Zuwachs<br />
an festen Mitarbeitern stattgefunden. In einigen Fachgebieten<br />
nimmt der Bedarf an qualifiziertem Personal weiter<br />
zu, ohne dass am Arbeitsmarkt ein entsprechendes Angebot<br />
an Arbeitskräften zur Verfügung steht. Daher wird der Gewinnung,<br />
Entwicklung und Bindung von Fachingenieuren eine<br />
besondere Bedeutung in den Unternehmen zukommen.<br />
Quelle: UNITA-Brief 07/10<br />
■ Änderungen bei der Versicherungssteuer<br />
ab 1. Juli 2010<br />
Zur Jahresmitte traten Gesetzesänderungen bei der Versicherungs-<br />
und Feuerschutzsteuer in Kraft. Einige Versicherungsarten<br />
sind nicht mehr feuerschutzsteuerpflichtig. Für<br />
diese ist künftig der allgemeine Versicherungssteuersatz in<br />
Höhe von 19 Prozent zu entrichten. Die Feuerschutzsteuer ist<br />
niedriger und tritt für den Versicherungsnehmer nicht in Erscheinung,<br />
da sie vom Versicherer als Steuerschuldner aus<br />
seiner vereinnahmten Prämie an das Finanzamt abgeführt<br />
wird. Wie wirken sich die Änderungen für die weiterhin feu-
erschutzsteuerpflichtigen Versicherungen aus? Eine Übersicht<br />
können Sie bei der UNITA anfordern.<br />
Quelle: UNITA-Brief 07/10<br />
■ KfW bezuschusst Energieberatung –<br />
Änderungen Förderprogramme zum 1. Juli<br />
Für die Beauftragung eines Energieberaters können private<br />
Hauseigentümer bei der KfW Förderbank einen Zuschuss<br />
beantragen. Die KfW hat zu diesem Programm eine Beraterbörse<br />
eingerichtet. Dort haben Bauherrn derzeit die Auswahl<br />
unter knapp 23.000 Beratern, deren fachliche Kompetenzen<br />
und Stärken durch Kundenbewertungen belegt sind. Für Ingenieure/Architekten<br />
kann sich der Eintrag lohnen, auch<br />
wenn das förderfähige Tageshonorar von 800 Euro (netto)<br />
auf den ersten Blick nicht jedem attraktiv erscheint. Oft zieht<br />
eine solche Effizienzberatung aber weitere Planungsaufträge<br />
nach sich. Informationen können Sie bei der UNITA bestellen:<br />
die Präsentationsdatei von unserem VBI-BDB-Praxisforum<br />
bei und mit der KfW enthält zudem eine Übersicht zu<br />
den Änderungen im KfW-Förderprogramm „Energieeffizient<br />
bauen und sanieren“ und zu den Finanzierungsprogrammen<br />
für mittelständische Unternehmen.<br />
Quelle: UNITA-Brief 07/10<br />
■ Formblatt DIN 276 (Fassung Dez. 2008)<br />
Um die Kosten nach der DIN 276 in der Fassung Dezember<br />
2008 leichter ermitteln zu können, hat ibr-online in seinen<br />
Arbeitshilfen ein entsprechendes Formblatt veröffentlicht.<br />
Quelle: ibr-online<br />
■ Bauregelliste A, Bauregelliste B und<br />
Liste C (2010/1)<br />
Die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) einmal jährlich<br />
herausgegebenen Bauregellisten beinhalten eine umfassende<br />
Darstellung der bauaufsichtlichen Vorgaben zur Verwendung<br />
von Bauprodukten. Berücksichtigt werden Bauprodukte<br />
und Bauarten, an die bauaufsichtliche Anforderungen<br />
gestellt werden.<br />
Die Bauregellisten A und B sowie Liste C bestehen aus verschiedenen<br />
Teilen mit unterschiedlichen Regelungsbereichen.<br />
Bauregelliste A<br />
• In der Bauregelliste A Teil 1 werden Bauprodukte bekannt<br />
gemacht, für die es technische Regeln gibt (geregelte Bauprodukte),<br />
die Regeln selbst, die erforderlichen Übereinstimmungsnachweise<br />
und die bei Abweichung von den technischen<br />
Regeln erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise.<br />
• Die Bauregelliste A Teil 2 gilt für nicht geregelte Bauprodukte,<br />
die entweder nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen<br />
an die Sicherheit baulicher Anlagen dienen und für<br />
die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt<br />
oder die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt<br />
werden.<br />
• Die Bauregelliste A Teil 3 gilt entsprechend für nicht geregelte<br />
Bauarten.<br />
Bauregelliste B<br />
In der Bauregelliste B sind Bauprodukte nach europäischen<br />
Vorschriften und mit entsprechender CE-Kennzeichnung eingetragen.<br />
• Die Bauregelliste B Teil 1 ist Bauprodukten vorbehalten,<br />
die aufgrund des Bauproduktengesetzes in Verkehr gebracht<br />
5<br />
werden, für die es technische Spezifikationen und in Abhängigkeit<br />
vom Verwendungszweck Klassen und Leistungsstufen<br />
gibt. Darüber hinaus sind Anwendungsnormen und Anwendungsregelungen<br />
für Bauprodukte und Bausätze nach technischen<br />
Spezifikationen (hEN, ETAG und ETA) nach der Bauproduktenrichtlinie<br />
in der Liste der Technischen Baubestimmungen<br />
enthalten.<br />
• In die Bauregelliste B Teil 2 werden Bauprodukte aufgenommen,<br />
die aufgrund anderer Richtlinien als der Bauproduktenrichtlinie<br />
in Verkehr gebracht werden, die CE-Kennzeichnung<br />
tragen und nicht alle wesentlichen Anforderungen<br />
nach dem Bauproduktengesetz erfüllen. Zusätzliche Verwendbarkeitsnachweise<br />
sind deshalb erforderlich.<br />
Liste C<br />
In die Liste C werden nicht geregelte Bauprodukte aufgenommen,<br />
für die es weder technische Baubestimmungen<br />
noch Regeln der Technik gibt, und die für die Erfüllung baurechtlicher<br />
Anforderungen nur eine untergeordnete Rolle<br />
spielen.<br />
Die aktuellen Bauregellisten sind in der Ausgabe 2010/1<br />
der DIBt-Mitteilungen mit dem Thema „Bauregelliste A, Bauregelliste<br />
B und Liste C“ am 30. Juni 2010 erschienen. Unterjährige<br />
Änderungen und Ergänzungen der Bauregelliste<br />
werden in den zweimonatlich erscheinenden DIBt-Mitteilungen<br />
veröffentlicht.<br />
Weitere Informationen finden Sie hier:<br />
http://www.dibt.de/de/aktuelles_bauregellisten.html<br />
Quelle: baulinks<br />
■ Neue Richtlinien zu Planungsanforderungen für<br />
Schutz- und Betoninstandhaltungsmaßnahmen<br />
Die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken<br />
(ib) hat umfangreiche Planungshinweise für Schutzund<br />
Instandhaltungsmaßnahmen von Betonbauwerken veröffentlicht.<br />
In kompakter und übersichtlicher Form behandeln die Informationsblätter<br />
das breite Spektrum von zehn verschiedenen<br />
Betonbauwerkstypen: Parkhäuser, Straßen- und Wasserbauwerke,<br />
Wasser- und Klärwerksbauten, Industriebauwerke,<br />
Eisenbahnanlagen, Betonfassaden- und Balkone sowie<br />
Glockentürme werden in den neuen Planungshinweisen betrachtet.<br />
Jedes dieser Betonbauwerke beinhaltet aufgrund<br />
seiner individuellen Eigenschaften unterschiedliche Anforderungen<br />
an die Planer von Schutz- und Instandhaltungsmaßnahmen.<br />
Alle Informationsblätter folgen demselben Aufbau: Der<br />
Punkt „Aufgabe“ greift typische Problemszenarien auf, „Regelwerk“<br />
fasst die relevanten Baurichtlinien zusammen. Die<br />
Abschnitte „Planung“ und „Standsicherheit“ sowie „Instandsetzungsprodukte“<br />
geben Hilfestellungen zur praktischen<br />
Durchführung und zum Einsatz geeigneter Stoffe und Systeme.<br />
Der Bereich „Qualitätssicherung“ informiert über Art,<br />
Umfang und Häufigkeit des Überwachungsbedarfs.<br />
Mit den Hinweisen der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung<br />
von Betonbauwerken wird erstmals eine umfassende<br />
und standardisierte Hilfestellung veröffentlicht, die Planer<br />
bei der Durchführung von Schutz- und Instandhaltungsmaßnahmen<br />
unterstützen soll. „Es bedarf umfassender Kenntnisse<br />
und der Einhaltung geltender Regelwerke, um den spezifischen<br />
Anforderungen von Schutz- und Instandhaltungsmaßnahmen<br />
gerecht zu werden“, betont Hans Joachim Rosenwald,<br />
Geschäftsführer der Bundesgütegemeinschaft.
„Unsere Planungshinweise tragen so dazu bei, mögliche Risiken<br />
einer nicht fachgerechten Herangehensweise zu reduzieren.<br />
Sie machen aber auch deutlich, dass sich nicht jeder<br />
Planer leichtfertig dieses speziellen Fachthemas annehmen<br />
sollte.“<br />
Die Planungshinweise können auf Homepage der Bundesgütegemeinschaft<br />
im Bereich „Planer“ heruntergeladen werden:<br />
www.betonerhaltung.com.<br />
■ Baugenehmigungen im 1. Quartal 2010:<br />
der Aufschwung im Wohnungsbau setzt sich fort<br />
Nachdem bereits im zweiten Halbjahr eine Belebung bei<br />
den Wohnungsbaugenehmigungen zu erkennen war, steigerte<br />
sich die Zahl der Baugenehmigungen im ersten Quartal<br />
2010 um über 10 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal<br />
auf rund 39.500 genehmigte Wohnungen. Zu dieser<br />
Steigerung haben bundesweit in großem Ausmaß die Baumaßnahmen<br />
beigetragen, vor allem im Westen jedoch auch<br />
der Neubau. Mit dem dritten Quartal in Folge mit Anstieg ist<br />
das notorisch schwache Segment damit endgültig wieder auf<br />
der Wachstumsspur angekommen.<br />
Quelle: BauInfoConsult Newsletter Juli 2010<br />
■ BauInfoConsult Neubauprognose:<br />
die Wohnungsbauperspektive bis<br />
zum 3. Quartal 2010<br />
Im nächsten Vierteljahr wird sich der Anstieg bei den Baugenehmigungen<br />
im Wohnungsbau zwar etwas abflachen,<br />
doch weiter verfestigen. Damit bleibt der generelle Trend im<br />
Wohnungsbau laut BauInfoConsult-Prognose weiter aufwärts<br />
gerichtet, und zwar sowohl bei Wohnungen in Einund<br />
Zweifamilienhäusern als auch im Mehrfamilienhaussegment.<br />
Exklusiv für unsere Abonnenten haben wir im folgenden<br />
Artikel unsere Prognose für den Eigenheim- und Geschosswohnungsneubau<br />
im Vergleich zum Vorquartal und<br />
zum Vorjahresquartal nachgezeichnet.<br />
Quelle: BauInfoConsult Newsletter Juli 2010<br />
■ Erwartung Nichtwohnungsbau: Bauunternehmer<br />
etwas zuversichtlicher als Architekten<br />
Um den gewerblichen Nichtwohnungsbau ist es seit dem<br />
Wirtschaftseinbruch Ende 2008 still geworden und auch im<br />
öffentlichen Hochbau verläuft die Entwicklung trotz Konjunkturstützen<br />
zäh. Für 2010 erwarten Architekten und Bauunternehmer<br />
trotzdem eine bessere Auftragslage im Nichtwohnungsbau<br />
als 2009, wie die aktuelle Jahresanalyse von<br />
BauInfoConsult zeigt. Was den öffentlichen Bau betrifft, sind<br />
die Bauunternehmer allerdings optimistischer als die Planer.<br />
Quelle: BauInfoConsult Pressemitteilung vom 09.07.2010<br />
■ Bauprognose 2010: per Saldo moderates<br />
Wachstum, doch unterschiedlich intensiv<br />
Nach der Stagnation in den beiden Winterquartalen stellt<br />
die Münchner Baumarktforschung unverändert optimistische<br />
Prognosen für die Gesamtkonjunktur wie auch für den Bau<br />
2010. Insgesamt erwarten die Experten ein moderates<br />
Wachstum - aber auch eine extrem unterschiedliche Entwicklung<br />
der sechs Sparten Wohnungsbau, Wirtschaftsbau,<br />
Landwirtschaftsbau, öffentlicher Hochbau, Sanierung und<br />
Modernisierung und Tiefbau. Exklusiv für unsere Abonnenten<br />
geben uns die Münchner Analysten Einblick in Ihre Prognosewerkstatt:<br />
Wie sehen Ihre Erwartungen für 2010 aus?<br />
Quelle: BauInfoConsult Newsletter Mai 2010<br />
6<br />
■ Erneuerbare Energien: Solarstrom führt<br />
die Vorlieben der Bauherren an<br />
Erneuerbare Energien sind derzeit wieder in den Schlagzeilen:<br />
ob es um die aktuelle Debatte um die Kürzung der Solarförderung<br />
geht oder um das 10-jährige Jubiläum des Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />
(EEG), das den Verbrauchern<br />
in Deutschland die Erneuerbaren erfolgreich schmackhaft<br />
gemacht hat. Dass dies nach wie vor gilt, zeigen aktuelle<br />
Untersuchungen von BauInfoConsult unter privaten Bauherren<br />
im Neubau: Zwei Drittel der Befragten setzen erneuerbare<br />
Energien ein oder haben dies vor. Welche Energiequellen<br />
sind die Favoriten der Bauherren?<br />
Quelle: BauInfoConsult Pressemitteilung vom 08.04.2010<br />
■ Bauindustrie befürchtet:<br />
Impulse aus Konjunkturprogrammen schwächer<br />
als erwartet – Kommunen werden Investitionspläne<br />
revidieren<br />
Die deutsche Bauindustrie ist skeptisch, ob das Zukunftsin -<br />
ves titionsprogramm den zu Jahresbeginn vom Deutschen<br />
Städtetag vorhergesagten kommunalen Investitionsschub<br />
von über 20 % tatsächlich auslösen wird. Der Präsident des<br />
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Dipl.-Ing. Herbert<br />
Bodner begründete diese Befürchtung anlässlich seiner<br />
Jahrespressekonferenz in Berlin mit den Ergebnissen einer<br />
verbandseigenen Kommunalumfrage, nach der nur jede<br />
zweite größere deutsche Stadt ihre Bauausgaben überhaupt<br />
ausweiten will. Für alle befragten Städte habe sich daraus<br />
nur ein bescheidener Zuwachs der kommunalen Bauausgaben<br />
von 4 bis 5 % ergeben.<br />
Die deutsche Bauindustrie sieht sich deshalb in ihrer kritischen<br />
Haltung zur Streichung des sog. Zusätzlichkeitskriteriums<br />
aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz bestätigt. Wie die<br />
Umfrage zeige, erläuterte Bodner, seien nicht alle Kommunen<br />
bereit oder in der Lage, die Fördermittel in zusätzliche,<br />
über das normale Investitionsniveau hinausgehende Projekte<br />
umzusetzen. Damit gerate das Zukunftsinvestitionsprogramm<br />
des Bundes zu einer reinen Budgethilfe für die chronisch<br />
finanzschwachen Kommunen. Der konjunkturelle Impuls<br />
werde wesentlich schwächer ausfallen als geplant, zumal<br />
dann wenn sich weitere Städte und Gemeinden entschließen<br />
sollten, ihre Investitionspläne noch einmal zu überdenken.<br />
Der Hauptverband rechnet deshalb für 2010 nur<br />
noch mit einem Umsatzplus im Öffentlichen Bau von nominal<br />
4,5 %.<br />
Dagegen geht die Bauindustrie davon aus, dass die bundeseigenen<br />
Maßnahmen, z.B. die Aufstockung der Verkehrsinvestitionen<br />
und die Sanierungsmaßnahmen für Bundesbauten,<br />
die gewünschten Wirkungen auf Produktion und Beschäftigung<br />
entfalten werden. Während 2009 – insbesondere<br />
auch dank der verfügbaren Planungsvorräte – Investitionen<br />
in das Bundesfernstraßennetz im Vordergrund gestanden<br />
hätten, zögen 2010 Investitionen in das Schienennetz,<br />
die Modernisierung der Bahnhöfe und die Sanierung von<br />
Bundesbauten nach.<br />
Der Bund hat für die Jahre 2009 bis 2010/2011 im Rahmen<br />
seiner beiden Konjunkturprogramme fast 15 Mrd. Euro für<br />
eigene Investitionen sowie für Investitionen der Länder und<br />
der Kommunen bereitgestellt.<br />
Nach Berechnungen des Hauptverbandes sind davon 2009<br />
nur etwa 2,7 Mrd. Euro abgeflossen. Für die Jahre 2010
und 2011 stehen damit noch Investitionsmittel von 12 Mrd.<br />
Euro zur Verfügung.<br />
Quelle: www.bauindustrie.de<br />
■ Wohngebäude energetisch modernisieren:<br />
Welche Maßnahmen wann sinnvoll sind<br />
Wer eine energetische Modernisierung seines Hauses plant,<br />
steht vor der Frage, welche Einzelmaßnahmen zusammen<br />
passen und in welcher Reihenfolge die Maßnahmen umgesetzt<br />
werden sollen. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft<br />
Haus & Grund hat einige Tipps für Hauseigentümer zusammengestellt.<br />
Wenn der finanzielle Rahmen eher gering ist und nicht alle<br />
Maßnahmen zeitnah zueinander erfolgen können, empfiehlt<br />
Haus & Grund, zunächst die vorhandene Heizungsanlage<br />
zu optimieren. In den meisten Fällen lohne es sich, von einem<br />
Fachmann einen hydraulischen Abgleich vornehmen<br />
und die Einstellungen der Pumpe regulieren zu lassen. Dadurch<br />
werde die Wärme gleichmäßiger im gesamten Gebäude<br />
verteilt. Auch die Dämmung der wärmeführenden<br />
Leitungen (Heiz- und Warmwasserleitungen) in unbeheizten<br />
Räumen führe mit geringem finanziellem Aufwand zu Energieeinsparungen.<br />
Eigentümer, die ihre Heizungsanlage komplett austauschen<br />
möchten, sollten zunächst die Dämmung der Gebäudehülle<br />
auf den neuesten Stand bringen, rät Haus & Grund. Dies<br />
helfe, den Einbau überdimensionierter Heizungen zu vermeiden.<br />
Bei umfangreicheren Dämmmaßnahmen müsse<br />
zudem eine hinreichende Lüftung der Räume sichergestellt<br />
werden, um Schimmelbildung zu verhindern. Haus & Grund<br />
empfiehlt unbedingt den Rat eines unabhängigen Experten<br />
in Anspruch zu nehmen. Das Risiko unwirtschaftlicher und<br />
ineffektiver Maßnahmen ließe sich so minimieren.<br />
Quelle: Haus & Grund<br />
■ EU erhöht Anforderungen an Energieausweise<br />
für Gebäude / dena-Gütesiegel garantiert neue<br />
EU-Qualitätsstandards<br />
Die Qualität von Energieausweisen für Gebäude soll in<br />
Deutschland und anderen europäischen Ländern deutlich<br />
gesteigert werden. Das fordert die am 18. Mai vom Europäischen<br />
Parlament verabschiedete Novelle der EU-Richtlinie<br />
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD -<br />
Energy Performance of Buildings Directive). Die Deutsche<br />
Energie-Agentur GmbH (dena) hat mit dem dena-Güte -<br />
siegel bereits im Jahr 2008 erfolgreich ein Qualitätssicherungssystem<br />
für Energieausweise eingeführt, das die neuen<br />
Anforderungen der EU überwiegend erfüllt.<br />
Quelle: dena<br />
MITGLIEDER<br />
■ Die Baukammer Berlin begrüßt alle<br />
neu aufgenommenen Mitglieder:<br />
Mitgliedsart Name Fachgruppe<br />
FM Dipl.-Ing. (FH) Chris Albrecht 4, 5<br />
FM Dipl.-Ing. (FH) Walter Bogansky 4<br />
SPM Dipl.-Ing. Bernd Böhnke 4, 6<br />
BI Dipl.-Ing. Wolfgang Graetz 1<br />
FM Dipl.-Ing. Thomas Höck 5<br />
7<br />
SPM Dipl.-Ing. Dipl.-Kffr. (FH)<br />
Marina John 1<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Cornel Kersting 1<br />
FM Dipl.-Ing. Michael Lüdtge 1, 5<br />
FM Dipl.-Ing. Patricia March MBA 6<br />
BI Dipl.-Ing. (FH) Olaf Miethe 4<br />
BI Dipl.-Ing. (FH) Maik Mnich 4<br />
SPM Dipl.-Ing. Sven Pietscher 2<br />
SPM Ing. Alexander Rindt, B. A. 1, 4, 5<br />
FM Dipl.-Ing. (FH) Nicole Srock Stanley 6<br />
SPM Dipl.-Ing. Karlheinz Stegmaier 4<br />
BI Dipl.-Ing. (FH) Sven Stoye 4<br />
SPM Dr.-Ing. Dipl.-Ing. Manfred Stricker 1, 2<br />
SPM Dipl.-Ing. Ebru Teke 1, 6<br />
FM Dipl.-Ing. (FH) Stephan Trapp 3, 4<br />
BI Dipl.-Ing. (FH) Jens Wesner 5<br />
FM Dipl.-Ing. (FH) Winfried Wolfrum 6<br />
RECHT<br />
■ Berufshaftpflicht:<br />
Textbaustein für Abtretungsvereinbarungen<br />
Immer häufiger fordern Auftraggeber mit unterschiedlichsten<br />
Vertragsklauseln die Abtretung von Versicherungsansprüchen.<br />
Da es sich bei der Abtretung dieser Ansprüche<br />
zweifellos um Rechtsgeschäfte zu Lasten Dritter (d.h. des Versicherers)<br />
handelt, kann sie erst nach der endgültigen Feststellung<br />
der Versicherungsansprüche vorgenommen werden.<br />
Für unsere Kunden haben wir nun mit einem qualifizierten<br />
Berufshaftpflichtversicherer einen Textbaustein abgestimmt,<br />
der ohne Gefährdung des Versicherungsschutzes verwendet<br />
werden kann. Quelle: UNITA-Brief 07/10<br />
■ HOAI 2009 – Honorierung der Bauüberwachung<br />
bei Ingenieurbauwerken<br />
Die Anforderungen an eine sorgfältige Objektüberwachung<br />
sind außerordentlich hoch, der anfallende Aufwand ebenso.<br />
Umso wichtiger ist es daher, dass der überwachende Ingenieur<br />
ein auskömmliches Honorar für diese Leistungen erhält.<br />
Bis zum 18. August 2009 konnten sich Ingenieure insoweit<br />
auf die Mindestsätze der HOAI berufen. Mit der Neufassung<br />
der HOAI zum 18. August 2009 hat der Verordnungsgeber<br />
allerdings die Honorierung der Objektüberwachung bei Ingenieurbauwerken<br />
den besonderen Leistungen zugeordnet,<br />
deren Honorar freier Vereinbarung unterliegt. Daher stellt<br />
sich die Frage, wie künftig eine angemessene Honorierung<br />
für die Objektüberwachung sichergestellt werden kann. Der<br />
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Jörn Bröker von<br />
Heinemann & Partner Rechtsanwälte hat ein Merkblatt zu<br />
diesem Thema mit praktischen Empfehlungen verfasst, dass<br />
Ihnen die UNITA gern übersendet.<br />
Quelle: UNITA-Brief 07/10<br />
■ ARGE Baurecht:<br />
Neue Informationspflichten beachten!<br />
Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-<br />
InfoV) ist seit 17. Mai 2010 in Kraft. Sie richtet sich an alle,<br />
die Dienstleistungen erbringen. Betroffen davon sind auch<br />
freiberufliche Architekten, Ingenieure und Sachverständige,<br />
erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht<br />
(ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).<br />
Die DL-InfoV bürdet den Dienstleistungserbringern umfang-
eichere Informationspflichten als bisher auf. So müssen Informationen<br />
über das übliche „Impressum“ hinaus zur Verfügung<br />
gestellt und dem Auftraggeber in Zukunft beispielsweise<br />
unaufgefordert die Berufshaftpflichtversicherung oder<br />
Kammerzugehörigkeit mitgeteilt werden. Auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />
ist unaufgefordert mitzuteilen.<br />
Weitere Details zu den Informationspflichten und auch zu Informationen,<br />
die nicht unaufgefordert, sondern auf Nachfrage<br />
preisgegeben werden müssen, finden Dienstleister in<br />
den Paragrafen 2 bis 4 DL-InfoV (www.gesetze-im-internet.de/dlinfov/BJNR026700010.html).<br />
Wer eine eigene<br />
Website hat, der sollte sie dringend prüfen und entsprechend<br />
der neuen Verordnung aktualisieren. Die ARGE Baurecht<br />
warnt davor, die neuen Pflichten auf die leichte Schulter<br />
zu nehmen. Wer als Dienstleister nicht die erforderlichen<br />
Informationen zur Verfügung stellt, dem drohen Bußgeld,<br />
Abmahnung oder gar Unterlassungsklage wegen unlauteren<br />
Wettbewerbs. Übrigens: Die erforderlichen Informationen<br />
müssen Planer und Sachverständige nicht unbedingt im<br />
Internet publizieren. Es reicht, wenn sie sie ihrem Vertragspartner<br />
vor Vertragsschluss oder Leistungserbringung zukommen<br />
lassen. Dies kann individuell erfolgen. Die ARGE<br />
Baurecht rät in dem Fall aber dringend dazu, diese vorvertragliche<br />
Aufklärung des Vertragspartners unbedingt zu dokumentieren.<br />
■ ARGE Baurecht: Bauherren müssen<br />
Sicherheit ausdrücklich vereinbaren<br />
Wer baut, der will Sicherheiten. Darauf hat er ein Recht, vorausgesetzt,<br />
er vereinbart die Sicherheit vorher im Vertrag.<br />
„Entgegen landläufiger Auffassung gibt es keine grundsätzliche<br />
gesetzliche Verpflichtung zur Stellung von Sicherheiten<br />
zu Gunsten von Bauherren“, erläutert Rechtsanwältin Sabina<br />
Böhme, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht<br />
(ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein<br />
(DAV). „Solche Sicherheiten müssen immer ausdrücklich zwischen<br />
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden –<br />
und zwar bei Vertragsabschluss.“<br />
Alle Auftraggeber, gleich ob es sich um Kommunen, Firmen,<br />
Großinvestoren oder private Bauherren von Einfamilienhäusern<br />
handelt, können eine Bürgschaft oder andere Sicherheitsleistungen<br />
fordern. „Am häufigsten werden Bürgschaften<br />
vereinbart. Sie sind das wichtigste Sicherungsinstrument“,<br />
erklärt die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.<br />
„Auch der so genannte Sicherheitseinbehalt ist üblich.<br />
Wird ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, muss der Auftragnehmer<br />
die einbehaltene Summe auf einem separaten<br />
Sperrkonto bei einer Bank deponieren.“<br />
Außerdem muss ganz klar geregelt werden, zu welchem<br />
Zweck die Sicherheit gegeben wird, in welcher Art und Höhe<br />
sie geleistet wird. „Wir müssen hier zum Beispiel unterscheiden<br />
zwischen Sicherheiten, die als Vertragserfüllungsbürgschaft<br />
hinterlegt werden oder als Gewährleistungsbürgschaft“,<br />
verdeutlicht Baujuristin Böhme. Vertragserfüllungsbürgschaften<br />
spielen im Bauwesen eine wichtige Rolle. Sie<br />
sichern den Bauherrn ab, falls das Bauunternehmen Insolvenz<br />
anmelden muss, oder wenn der Unternehmer vertraglich<br />
vereinbarte Bauleistungen schuldig bleibt. Vertragserfüllungssicherheiten<br />
müssen in jedem Fall individuell vereinbart<br />
werden und liegen am Bau in der Regel zwischen fünf und<br />
20 Prozent des Auftragswertes (einschließlich Mehrwertsteuer).<br />
Bei einer Gewährleistungsbürgschaft steht der Bürge für<br />
die Kosten ein, die bei der Beseitigung von innerhalb der<br />
Gewährleistungsfrist auftretenden Mängeln entstehen, falls<br />
8<br />
der Bauunternehmer dann insolvent ist. Die Gewährleis -<br />
tungsfristen betragen, je nach Bauvertrag zwischen vier und<br />
fünf Jahren.<br />
„Wer eine Bürgschaft vereinbart, der sollte auf verschiedene<br />
Dinge achten“, mahnt Sabina Böhme zur Vorsicht. Eine<br />
Bürgschaft muss grundsätzlich selbstschuldnerisch, bedingungsfrei,<br />
unbefristet und ohne Widerrufsmöglichkeit für<br />
den Bürgen ausgestellt sein. „Außerdem sollten Bauherren<br />
besonders auf die Qualität des Bürgen achten. Stellt beispielsweise<br />
bei einer Firma ein Tochterunternehmen die Garantie,<br />
dann ist das meistens nicht viel wert. In Deutschland<br />
sind lediglich zum Geschäftsbetrieb befugte Kreditinstitute<br />
oder Kreditversicherer als taugliche Bürgen anerkannt.“ Das<br />
sind die normalen deutschen Groß- und Volksbanken sowie<br />
die Sparkassen.<br />
Als Gerichtsstand, so rät die Baujuristin, sollte der Sitz des<br />
Auftraggebers bestimmt werden. „Außerdem muss die Bürgschaft<br />
die Regelung enthalten, dass auf Einreden der Anfechtbarkeit,<br />
der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage<br />
gemäß §§ 770, 771 BGB verzichtet wird“, erläutert die Baurechtlerin.<br />
„Und zwingend notwendig ist die Formulierung,<br />
dass der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nicht<br />
für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen<br />
des Hauptschuldners gilt. Fehlt dieser Passus, kann<br />
jeder Bürge Einwendungen erheben. Die Bürgschaft ist damit<br />
im Prinzip nichts wert.“ Außerdem sollte sich der Auftraggeber<br />
die Bürgschaftsurkunde unbedingt im Original aushändigen<br />
lassen und bei der Übergabe prüfen, ob die genannten<br />
Voraussetzungen für eine wirksame Bürgschaft<br />
auch tatsächlich erfüllt sind.<br />
„Wer es versäumt, die Sicherheit in den Bauvertrag zu schreiben,<br />
der hat hinterher einen schweren Stand“, weiß die<br />
Rechtsanwältin aus Erfahrung. Baufachanwälte raten Bauherren,<br />
grundsätzlich immer vor Vertragsabschluss zu prüfen,<br />
ob ihr Vertrag überhaupt die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung<br />
enthält. Eine im Bauvertrag nicht ausdrücklich<br />
festgeschriebene Sicherheitsleistung kann nachträglich<br />
kaum noch vereinbart werden.<br />
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sollte der Bauunternehmer<br />
daran denken, den Sicherheitseinbehalt oder die<br />
Bürgschaft vom Bauherrn einzufordern. Dieser muss sie ihm<br />
auch umgehend auszahlen beziehungsweise die Bürgschaftsurkunde<br />
zurückgeben – sofern der Bauunternehmer<br />
seinen vertraglichen Pflichten nachgekommen ist, den Bau<br />
fertig gestellt sowie alle in der Gewährleistungsfrist aufgetretenen<br />
Mängel beseitigt hat.<br />
Quelle: ARGE Baurecht Pressemitteilung vom 18.05.2010<br />
■ HOAI-Mindestsätze sind auch<br />
im Strafrecht zu beachten!<br />
Bei der Ermittlung eines Betrugsschadens sind zwingende<br />
Regelungen über HOAI-Mindestsätze zu berücksichtigen (im<br />
Anschluss an BGH, IBR 2010, 92).<br />
BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - 4 StR 345/09<br />
HOAI 1996 § 15; StGB § 263 Abs. 1; StPO § 244 Abs. 3;<br />
Quelle: IBR Juli 2010<br />
■ Welchen Inhalt müssen Rügen gegen<br />
Prüfbarkeit haben?<br />
1. Die Fälligkeit der Forderung, die ein Architekt auf<br />
Grundlage einer nicht prüfbaren Rechnung für eine ver-
tragsgemäß erbrachte Leistung erhebt, tritt ein, wenn<br />
ein Prüfungszeitraum von zwei Monaten ohne Beanstandung<br />
zur Prüfbarkeit abgelaufen ist oder wenn das<br />
Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird und keine Rügen<br />
zur Prüfbarkeit erhoben werden.<br />
2. Um als ausreichende Beanstandung zur Prüfbarkeit angesehen<br />
werden zu können, muss die vom Auftraggeber<br />
erhobene Rüge dem Auftragnehmer verdeutlichen,<br />
dass er nicht bereit ist, in die sachliche Auseinandersetzung<br />
einzutreten, solange er keine prüfbare Rechnung<br />
erhalten hat.<br />
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - VII ZR 48/07<br />
HOAI a.F. § 8 Abs. 1; Quelle: IBR Juli 2010<br />
■ Rechnung kann noch im Prozess prüfbar<br />
gemacht werden!<br />
Die Prüfbarkeit oder Schlüssigkeit einer Rechnung wird nicht<br />
dadurch beeinträchtigt, dass der Auftragnehmer zuvor abweichende<br />
Berechnungen vorgelegt hat. Für die Frage der<br />
Prüfbarkeit oder Schlüssigkeit ist nicht nur auf die Rechnungen<br />
abzustellen, sondern es sind auch die gesamten Prozessunterlagen<br />
zu berücksichtigen. Schriftsätze, die die Rechnung<br />
erläutern, und die entsprechenden Unterlagen sind mit<br />
heranzuziehen.<br />
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - VII ZR 48/07<br />
HOAI a.F. § 8 Abs. 1; Quelle: IBR Juli 2010<br />
■ Keine echte Bindung an eine Schlussrechnung!<br />
An eine Schlussrechnung ist der Architekt nur dann gebunden,<br />
wenn der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung<br />
des Honorars vertrauen durfte und er sich in berechtigtem<br />
Vertrauen auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung<br />
in schutzwürdiger Weise so eingerichtet hat, dass ihm eine<br />
Nachforderung nicht mehr zugemutet werden kann.<br />
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - VII ZR 48/07<br />
HOAI a.F. § 8 Abs. 1; Quelle: IBR Juli 2010<br />
■ Vollbeauftragung von Architekten:<br />
Was muss vorgetragen werden?<br />
Die fehlende Vermutung für eine Vollbeauftragung erhöht<br />
nicht die Vortragslast für den Architekten, der einen Vollarchitekturvertrag<br />
behauptet und nach vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
diesen seiner Honorarabrechnung zu Grunde<br />
legt.<br />
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - VII ZR 48/07<br />
BGB § 631; Quelle: IBR Juli 2010<br />
■ Vergabe von Ersatzleistungen:<br />
Zusatzhonorar?<br />
Für die Bestandsaufnahme der erbrachten Leistungen bei Insolvenzen<br />
von Baufirmen sowie die entsprechende Anpassung<br />
der Leistungen der Phasen 6 - 7 für die Beauftragung<br />
von Ersatzunternehmern kann der Architekt im Regelfall kein<br />
zusätzliches Honorar verlangen. Der Mehraufwand wird<br />
durch die Erhöhung der anrechenbaren Kosten abgegolten.<br />
KG, Urteil vom 16.03.2010 - 7 U 53/08<br />
HOAI 1996 § 15; Quelle: IBR Juli 2010<br />
■ Rückforderung von Abschlagszahlungen:<br />
Wer hat Beweislast?<br />
Der Architekt, der Zahlungen aus Abschlagsrechnungen erhalten<br />
hat, trägt im Prozess des Auftraggebers auf Auszah-<br />
9<br />
lung eines Überschusses die volle Beweislast für seinen Vergütungsanspruch.<br />
OLG Celle, Urteil vom 10.03.2010 - 14 U 128/09<br />
HOAI a.F. § 8 Abs. 2; Quelle: IBR Juli 2010<br />
■ Architektenvertrag mangels ordnungsgemäßer<br />
Vertretung der Gemeinde unwirksam: Welche<br />
Rechtsfolgen für Honorar?<br />
1. Beruft sich die Gemeinde auf die Unwirksamkeit eines<br />
Architektenvertrags, weil der Vertrag mangels ordnungsgemäßer<br />
Vertretung der Gemeinde nicht wirksam<br />
zu Stande gekommen sei (hier: Verstoß gegen das sog.<br />
Vier-Augen-Prinzip), muss sie nach den Regeln der ungerechtfertigten<br />
Bereicherung Wertersatz leisten, soweit<br />
sie die Planungsleistungen verwertet.<br />
2. Der Wertersatz bestimmt sich nach der üblichen Vergütung,<br />
also den Mindestsätzen der HOAI.<br />
OLG Brandenburg,<br />
Urteil vom 27.05.2010 - 5 U 193/08; BGB §§ 164 ff, 242,<br />
311a, 677 ff, 812, 818; GemO-BB § 67 Abs. 2<br />
Quelle: IBR Juli 2010<br />
■ Architekt muss Dicke der Abdichtung<br />
vorgeben und kontrollieren!<br />
1. Der mit der Planung beauftragte Architekt muss dem<br />
ausführenden Unternehmen besonders schadensträchtige<br />
Details einer Abdichtung in einer jedes Risiko ausschließenden<br />
Weise verdeutlichen. Dazu gehört grund -<br />
sätzlich auch, dass der Architekt dem Unternehmen die<br />
Dicke der Abdichtung vorgibt.<br />
2. Die Behauptungen des Architekten, er habe die Abdichtungsarbeiten<br />
„selbstverständlich regelmäßig und stichprobenartig<br />
vor Ort in Augenschein genommen“, ge -<br />
nügt den Anforderungen an substanziierten Vortrag zur<br />
Entkräftung des Anscheinsbeweises einer ungenügenden<br />
Bauüberwachung nicht. Vielmehr muss er im Einzelnen<br />
darlegen, wann er auf der Baustelle war und<br />
welche konkreten Arbeiten dabei von ihm in Augenschein<br />
genommen worden sind.<br />
KG, Beschluss vom 09.04.2010 - 7 U 144/09<br />
BGB a.F. § 635; HOAI a.F. § 15 Abs. 5; ZPO § 522<br />
Quelle: IBR Juli 2010<br />
■ Welche Wirkung hat Vergleich zwischen Bauherr<br />
und Bauunternehmer in Bezug auf den<br />
mithaftenden Bauüberwacher?<br />
Einem Vergleichsschluss ist nur dann Gesamtwirkung beizumessen,<br />
wenn der Gläubiger mit de666mjenigen Gesamtschuldner<br />
einen Erlassvertrag schließt, der im Innenverhältnis<br />
der Gesamtschuldner untereinander allein verpflichtet<br />
ist, den Schaden zu tragen.<br />
OLG Brandenburg,<br />
Urteil vom 19.08.2009 - 4 U 167/99<br />
BGB § 22 Abs. 1 Satz 2; Quelle: IBR Juli 2010<br />
■ „Stuttgart 21“: Teilabriss des Hauptbahnhofs<br />
trotz Architekten-Urheberrechts zulässig!<br />
1. Der Stuttgarter Hauptbahnhof („Bonatz-Bau“) unterliegt<br />
dem Urheberrechtsschutz.<br />
2. Das dem Architekten zustehende Recht, ein Änderungsverbot<br />
auszusprechen, besteht nicht vorbehaltlos. Gerade<br />
bei Bauwerken wird das urheberpersönlichkeitsrechtliche<br />
Erhaltungsinteresse durch die Sachherrschaft
des Eigentümers begrenzt. Maßgebliche Faktoren sind<br />
die Schöpfungshöhe des Bauwerks und die Schwere der<br />
beabsichtigten Veränderungen einerseits und das Interesse<br />
des Eigentümers an einer Modernisierung des Gebäudes<br />
und an einer zweckmäßigen Nutzung des<br />
Grundstücks andererseits, aber auch der Zeitablauf<br />
(hier: 54 Jahre nach Tod des Urhebers) und ein durch<br />
öffentlich-rechtliche Planungen bestehendes Allgemeininteresse.<br />
LG Stuttgart, Urteil vom 20.05.2010 - 17 O 42/10<br />
UrhG §§ 14, 28, 39, 64, 97 Abs. 1<br />
Quelle: IBR Juli 2010<br />
■ Löschung aus der Architektenliste<br />
wegen Überschuldung<br />
Ein Architekt ist aus der Architektenliste zu löschen, wenn er<br />
überschuldet ist und über kein tragfähiges Sanierungskonzept<br />
mit Aussicht auf einen baldigen Schuldenabbau verfügt.<br />
OVG Nordrhein-Westfalen,<br />
Beschluss vom 18.12.2009 - 4 B 995/09<br />
BauKaG-NW §§ 1, 5 Abs. 1, § 6 Satz 1 d; ZPO § 807<br />
Quelle: IBR Juli 2010<br />
■ Binnenmarktrelevante öffentliche Aufträge:<br />
Europaweite Unterschwellenvergabe!<br />
1. Binnenmarktrelevante öffentliche Aufträge unterhalb<br />
der Schwellenwerte erfordern nach dem Vertrag über<br />
die Arbeitsweise der Europäischen Union eine hin -<br />
reichend zugängliche Bekanntmachung vor Auftragsvergabe,<br />
die diskriminierungsfrei Beschreibung des Auftragsgegenstands,<br />
den gleichen Zugang für Wirtschaftsteilnehmer<br />
aus allen Mitgliedstaaten, die gegenseitige<br />
Anerkennung der Befähigungsnachweise (z.B. Diplome),<br />
angemessene Fristen und einen transparenten und<br />
objektiven Ansatz.<br />
2. Alleine dass ein öffentlicher Auftrag die Schwellenwerte<br />
unterschreitet, begründet keine Vermutung, dass seine<br />
Auswirkungen auf den Binnenmarkt nahezu unbedeutend<br />
wären. Der öffentliche Auftraggeber muss im Rahmen<br />
einer Einzelfallprüfung feststellen, ob ein Auftrag<br />
binnenmarktrelevant ist.<br />
EuG, Urteil vom 30.05.2010 - Rs. T-258/06<br />
AEUV Art. 18, 34, 45, 49, 56, 263; GWB § 100 Abs. 1; Vive<br />
§ 2; Quelle: IBR Juli 2010<br />
■ Kein Angebotsausschluss wegen Auslegung<br />
unklarer Vergabeunterlagen durch Bieter!<br />
1. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen dürfen nicht zu<br />
Lasten der Bieter gehen.<br />
2. Legt ein Bieter unklare Vergabeunterlagen in vertretbarere<br />
Weise aus, kann dessen Angebot nicht mit der Begründung<br />
ausgeschlossen werden, es entspreche nicht<br />
den Ausschreibungsbedingungen.<br />
OLG Celle, Beschluss vom 03.06.2010 - 13 Verg 6/10; GWB<br />
§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 121 Abs. 1; VOB/A § 25; Quelle:<br />
IBR Juli 2010<br />
■ Nebenangebote: Verständiger Bieter Maßstab<br />
für das Verständnis von Mindestanforderungen!<br />
1. Maßstab für das Verständnis von Mindestanforderungen<br />
für Nebenangebote ist nicht eine individuelle Sichtweise,<br />
sondern die eines verständigen Bieters.<br />
2. Bei der europaweiten Vergabe von Reinigungsleistun-<br />
10<br />
gen stellt die Vorgabe, dass Nebenangebote die Qualitätsstandards<br />
für Hauptangebote nicht unterschreiten<br />
dürfen, eine konkrete Anforderung dar, die die Qualität<br />
der durch ein Nebenangebot anzubietenden Leistung<br />
bestimmt.<br />
3. 3. Die Festlegung von Leistungsobergrenzen bei der<br />
europaweiten Vergabe von Reinigungsleistungen<br />
ist zulässig.<br />
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2010 - Verg 4/10;<br />
Richtlinie 2004/18/EG Art.24 Abs. 3; VOL/A § 9 a Nr. 2;<br />
Quelle: IBR Juli 2010<br />
■ Sektorenvergabe: Niedrigster Preis als einziges<br />
Kriterium zulässig!<br />
Sektorenauftraggeber dürfen bei der Ausschreibung von<br />
Dienstleistungen als einziges Zuschlagskriterium den niedrigsten<br />
Preis festsetzen.<br />
OLG München, Beschluss vom 20.05.2010 - Verg 4/10;<br />
GWB § 97 Abs. 5, § 98 Nr. 4; Richtlinie 2004/17 EG Art. 55<br />
Abs. 1 b; VOL/A SKR § 11 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1; Quelle: IBR<br />
Juli 2010<br />
LITERATUR<br />
■ Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfVO)<br />
für Berlin<br />
Dr.-Ing. Peter Wagner<br />
4. überarbeitete Auflage, Stand Juni 2010 mit Erläuterungen<br />
und ergänzenden Bestimmungen für Berlin und Brandenburg,<br />
462 Seiten, 29,- Euro<br />
ISBN 978-3-88961-312-7 Kulturbuch-Verlag GmbH<br />
Die Bautechnische Prüfungsverordnung vom 12. Februar<br />
2010 regelt im Wesentlichen die Anerkennung und Aufgabenerledigung<br />
von Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen<br />
und ihre Vergütung. Anlass für die Novellierung der<br />
BauPrüfV war die erforderliche Umsetzung der Richtlinie<br />
2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt<br />
(DLR). Aus Gründen der Lesbarkeit wurde die Verordnung<br />
neu gefasst; sie orientiert sich inhaltlich und strukturell<br />
an der überarbeiteten Muster-Verordnung über die Prüfingenieure<br />
und Prüfsachverständigen (M-PPVO), Fassung September<br />
2008. Die neue amtliche Abkürzung der Bautechnischen<br />
Prüfungsverordnung lautet BauPrüfVO. Personen aus<br />
Mitgliedstaaten der EU oder einem nach dem Recht der Europäischen<br />
Gemeinschaften gleichgestellten Staat sind<br />
zukünftig berechtigt, Prüfaufgaben nach der BauPrüfVO<br />
wahrzunehmen, sofern sie in ihrem „Heimatland“ vergleichbare<br />
Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen mussten, hinsichtlich<br />
des Tätigkeitsbereiches eine vergleichbare Anerkennung<br />
besitzen und die deutsche Sprache in Wort und Schrift<br />
beherrschen. Sofern dies nicht der Fall ist, müssen sie ihre<br />
fachliche Eignung nachweisen. Zweitniederlassungen sind<br />
zukünftig zulässig, bedürfen jedoch der Genehmigung der<br />
Anerkennungsbehörde. Liegt die Zweitniederlassung in einem<br />
anderen Land, entscheidet die Anerkennungsbehörde<br />
im Einvernehmen mit der Anerkennungsbehörde des anderen<br />
Landes. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn wegen<br />
der Zahl der Mitarbeiter, die Prüfung mitwirken sollen, der<br />
Entfernung zwischen den Niederlassungen Bedenken gegen<br />
die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung bestehen. Sofern<br />
die gleichen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind, sind
Prüfsachverständige für Standsicherheit und Brandschutz<br />
den entsprechenden Prüfingenieuren gleichwertig und werden<br />
gegenseitig anerkannt. Das bedeutet, dass Prüfsachverständige<br />
anderer Länder auch in Berlin prüfen dürfen. Die<br />
Regelungen zur Übertragung der Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde<br />
für Fliegende Bauten auf den TÜV wurden<br />
aus der BauPrüfV herausgenommen und erfolgen stattdessen<br />
in einer eigenständigen Rechtsverordnung. In der Bau-<br />
PrüfV wird nur noch die Prüfung der Standsicherheit von<br />
Fliegenden Bauten geregelt. Bei den Prüfgebühren erfolgte<br />
durch die Übernahme von Regelungen zur Ermittlung der<br />
anrechenbaren Bauwerte eine gewissen Anpassung an die<br />
Baugebührenordnung Brandenburgs, wodurch nicht mehr<br />
auf die HOAI Bezug genommen wird.<br />
Vorwort zur 4. Auflage<br />
■ Energetische Gebäudemodernisierung<br />
Hrsg.: Institut für Bauforschung e.V. -IFB-<br />
2., erw. Aufl., 2010, 308 S., zahlr. Abb., Tab., Geb.<br />
€ 74,- ISBN 978-3-8167-8117-2<br />
Fraunhofer IRB Verlag www.irb.fraunhofer.de<br />
Basierend auf der EnEV 2009 wird die Möglichkeit geboten,<br />
sich gezielt mit den Einzelheiten, die bei der Vorbereitung<br />
und Planung ganzheitlicher Gebäudemodernisierungen auftreten,<br />
auseinanderzusetzen. Das Buch bietet einen umfassenden<br />
Katalog mit Grundlagen zum energieeffizienten Planen,<br />
Bauen und Betreiben im Gebäudebestand. Aufgezeigt<br />
werden bauphysikalische Analysen, bau- und anlagetechnische<br />
Maßnahmen, nachhaltige Konzeptionen und qualitätssichernde<br />
und schadensvermeidende Prophylaxehinweise<br />
sowie Kosten- und Nutzenanalysen.<br />
Die Autoren erläutern die fachgerechte Aufnahme, Analyse<br />
und Bewertung vorhandener Bausubstanz. Auf der Grundlage<br />
der (allgemein) anerkannten Regeln der Technik werden<br />
typische energetische Schwachstellen des Gebäudebestands<br />
und mögliche Maßnahmen für energieeffiziente Altbauerneuerung<br />
dargestellt. Gebäudetechnische Anlagen sind in<br />
dem Fachbuch ebenso detailliert enthalten wie die im Baubestand<br />
anzutreffende Bautechnik.<br />
■ Bauveranstaltung:<br />
Stahlbetonbau nach Eurocode 2<br />
„Stahlbetonbau nach Eurocode 2“<br />
mit Prof. Dr.-Ing. Alfons Goris<br />
Termin: Donnerstag, 23. September 2010<br />
Beginn: 20.30 Uhr<br />
Eintritt: 4 Euro, ermäßigt 2 Euro<br />
Ort: Lehmanns Fachbuchhandlung, Hardenbergstr. 5,<br />
10623 Berlin<br />
Infos und Eintrittskarten:<br />
Tel. 030-617911-95 oder<br />
http://www.lehmanns.de/haus-hardenberg<br />
Die DIN EN 1992 (Eurocode 2) und der nationale Anhang<br />
werden in Kürze in endgültiger Fassung veröffentlicht werden,<br />
die bauaufsichtliche Einführung steht bevor. Pünktlich<br />
zum Erscheinen der Neuauflagen der „Bautabellen für Ingenieure“<br />
und der „Bautabellen für Architekten“ gibt Herr Professor<br />
Goris im Rahmen der Veranstaltung einen Überblick<br />
über die Struktur des Eurocode 2, über wesentliche Änderungen<br />
bei den Nachweisen in den Grenzzuständen der<br />
Tragfähigkeit und in den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit.<br />
11<br />
Professor Alfons Goris lehrt Stahlbeton- und Spannbetonbau<br />
an der Universität Siegen. Er ist u.a. Herausgeber der Bautabellen<br />
für Ingenieure und Bautabellen für Architekten und<br />
Verfasser der Beiträge zum Stahlbetonbau.<br />
Im Anschluss an den Vortrag möchten wir alle Besucher zum<br />
Erfahrungsaustausch bei einem Glas Sekt einladen.<br />
■ Die Pumpenwarmwasserheizung<br />
Ihle/Prechtl<br />
Projektierung - Hydraulische Schaltungen - Trinkwassererwärmung<br />
- Erneuerbare Energien - Spezielle Heizungssysteme<br />
Schriftenreihe „Der Heizungsingenieur, Band 2, Teil B“<br />
4. Auflage 2010, XIV, 598 Seiten, gebunden, € 68,-<br />
ISBN 978-3-8041-2143-0 Werner Verlag<br />
Seit der letzten Auflage haben sich bei der Energiesituation<br />
sowie bei der Planung, Ausführung, Montage und Betrieb z.<br />
T. umwälzende Neuerungen ergeben, so dass diese Neuauflage<br />
völlig neu konzipiert und aktualisiert werden musste.<br />
Im vorliegenden Band wird vertieft auf Systemlösungen, Anlagenbemessung,<br />
Hydraulik und Schaltschemata eingegangen,<br />
einschließlich der Trinkwassererwärmung sowie deren<br />
solaren Einbindung. Ferner wird die Beheizung spezieller<br />
Räume bzw. Gebäude mit deren Heizsystemen behandelt,<br />
sowie alle erneuerbaren Energiesysteme zusammengestellt<br />
und erläutert. Letztlich werden noch grundsätzliche Angaben<br />
zur Planung und Projektierung angefügt.<br />
Die wesentlichen Inhalte werden hierbei zum besseren Verständnis<br />
durch 610 Abbildungen und Schaltschemen, 180<br />
Tabellen, 210 Berechnungsbeispiele und zahlreiche Übersichtsschemen<br />
unterstützt. Die aktuellen Gesetze, Normen<br />
und Vorschriften sind berücksichtigt.<br />
Obwohl heute Planungen und Berechnungen häufig anhand<br />
umfangreicher Programme durchgeführt werden, soll mit<br />
Band 2 Teil B das dafür benötigte Hintergrundwissen vermittelt<br />
und letztlich damit Planungssicherheit und Fachkompetenz<br />
erhöht werden.<br />
■ Ein Garten für alle Jahreszeiten<br />
Ursel Borstell / Christa Hasselhorst<br />
Kunstvoll, inspirierend, überraschend<br />
Reihe: Das Gartenporträt<br />
96 Seiten mit 100 Farbabbildungen<br />
Gebunden mit Schutzumschlag, € 19,99<br />
ISBN 978-3-421-03775-6 DVA Deutsche Verlags-Anstalt<br />
12 Monate Saison<br />
Wer meint, ein Garten sei nur von Frühjahr bis höchstens in<br />
den Herbst ein Genuss, dem beweist dieser das Gegenteil.<br />
Dabei liegt der Garten klimatisch keineswegs begünstigt, im<br />
rauen Osnabrücker Land. Aber die Besitzerin hat ihr blühendes<br />
Reich mit vielen Ideen und ungewöhnlichen Pflanzenkombinationen<br />
ebenso individuell wie geschmackssicher gestaltet.<br />
Mit ausgeklügelten Zusammenstellungen von Stauden,<br />
Zwiebelpflanzen, Kräutern und Gemüse überlistet sie den<br />
Herbst und inszeniert ein stimmungsvolles Gemälde aus<br />
Grün, Silber und ihrer Lieblingsfarbe Purpur. Geformte<br />
Hecken und Gehölze bilden das Gerüst, das im sonst tristen<br />
Winter zusammen mit immergrünen Gewächsen beeindruckende<br />
Skulpturen bildet. Zahlreiche Sitzplätze vom Wintergarten<br />
über genüssliche Tafelrunden unter alten Bäumen<br />
verlängern die Saison.<br />
- Endlich eine Buchreihe, deren Bände sich einem Garten<br />
ausführlich widmen
- Eine spannende Gartengeschichte mit traumhaften Bildern<br />
- Erstaunlich, harmonisch, voller nachahmenswerter Ideen<br />
und Inspirationen.<br />
AUS ANDEREN KAMMERN<br />
■ Bayerische Bauingenieure trotzen der Krise<br />
Ergebnisse der Konjunkturumfrage 2010 der Bayerischen<br />
Ingenieurekammer-Bau<br />
Die Geschäfts- und Auftragslage der bayerischen Ingenieurbüros<br />
hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert.<br />
Auch den kommenden Monaten sehen die meisten Bauingenieure<br />
positiv entgegen. Das geht aus der Konjunkturumfrage<br />
2010 der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau hervor, an<br />
der rund 400 Ingenieure und Ingenieurbüros aus dem Freistaat<br />
teilgenommen haben. „Die Gesamtsituation wird positiv<br />
eingeschätzt, die Wirtschaftskrise hat die Ingenieurunternehmen<br />
bisher kaum getroffen“, so Kammerpräsident Dr.-<br />
Ing. Heinrich Schroeter am Mittwoch in München. Trotz der<br />
überwiegend positiven Einschätzung zeichnen sich auch negative<br />
Entwicklungen ab. Der Mangel an Ingenieuren auf<br />
dem Arbeitsmarkt hat sich deutlich verschärft. Fast die Hälfte<br />
der Büros hat Schwierigkeiten, qualifizierte Stellen zu besetzen.<br />
Geschäfts- und Auftragslage gut<br />
- Auftragsvolumen gestiegen<br />
Die allgemeine Geschäftslage ihres Planungsbüros bewerten<br />
13,5 Prozent der Teilnehmer als „sehr gut“. Im Vorjahr<br />
waren dies noch 11,5 Prozent gewesen. 49,5 Prozent der<br />
Teilnehmer bewerteten die allgemeine Geschäftslage als<br />
„gut“ (Vorjahr 42 Prozent) und 25 Prozent als „befriedigend“<br />
(Vorjahr 30,7 Prozent).<br />
Auch die Auftragslage hat sich verbessert: Sie wird überwiegend<br />
als „gut“ (43,2) bewertet. Im Vergleich zum Vorjahr<br />
(34,9) ist dies eine Steigerung von fast zehn Prozentpunkten.<br />
21,9 Prozent der Teilnehmer beschrieben die Auftragslage<br />
ihres Planungsbüros als sehr gut (Vorjahr 17,7) und 20,9<br />
Prozent als befriedigend (Vorjahr 28,8). Ihre Auftragslage<br />
sei „schlecht“ gaben 10,1 Prozent der Teilnehmer (Vorjahr<br />
15,1) an, „sehr schlecht“ kreuzten 4,0 Prozent an (Vorjahr<br />
3,5). Generell hat das Auftragsvolumen in den vergangenen<br />
12 Monaten zugenommen: 33 Prozent kreuzten „gestiegen“<br />
an (Vorjahr 24 Prozent), 4,7 Prozent sogar „stark gestiegen“.<br />
Ertragslage verbessert<br />
- Umsätze und Investitionen gestiegen<br />
Gegenüber der Vorjahresumfrage hat sich die Ertragslage<br />
der Planungsbüros insgesamt verbessert. So beantworteten<br />
24,8 Prozent der Teilnehmer die Frage mit „verbessert“ (Vorjahr<br />
17,3), 2,5 Prozent gaben „stark verbessert“ an, 48,9<br />
Prozent „nicht verändert“ (Vorjahr 43,8).<br />
Insgesamt sind die Umsätze der Ingenieurbüros im Vergleich<br />
zum Vorjahr gestiegen. Bei 2,3 Prozent der Befragten sind<br />
die Umsätze „stark gestiegen“ (Vorjahr 2,5), bei 30,0 Prozent<br />
(Vorjahr 22,7) „gestiegen“ und bei 43,0 Prozent (Vorjahr<br />
38,3) gleich geblieben.<br />
Die durchschnittlich bessere wirtschaftliche Situation ermöglicht<br />
es den Planungsbüros konsequent in die Zukunft zu investieren:<br />
26,4 Prozent der Teilnehmer haben ihre Investitionsausgaben<br />
gesteigert (Vorjahr 25,2), bei 55,8 Prozent<br />
sind die Ausgaben „gleich geblieben“ (Vorjahr 48,2). 21,6<br />
Prozent (Vorjahr 14,6) planen eine Steigerung ihrer Investitionsausgaben<br />
in den nächsten sechs Monaten.<br />
12<br />
Ingenieurbüros blicken überwiegend positiv in die Zukunft<br />
Die bayerischen Planungsbüros blicken überwiegend positiv<br />
in die Zukunft. Rund Viertel (26,6 - Vorjahr 17,3) gehen von<br />
einer Steigerung der Umsätze bis zum Oktober 2010 aus.<br />
Gleich bleibende Umsätze erwarten 57,6 Prozent (Vorjahr<br />
54,4) der Teilnehmer, sinkende Umsätze 12,9 Prozent (Vorjahr<br />
22,8).<br />
Mit einem erhöhten Auftragsvolumen rechnen 24,5 Prozent<br />
(Vorjahr 15,8), mit einem gleichbleibenden 56,2 Prozent<br />
(Vorjahr 53,2). 18,9 Prozent der Teilnehmer gehen von einem<br />
sinkenden Auftragsvolumen aus, in der Vorjahresumfrage<br />
waren dies noch 30,5 Prozent.<br />
Bei der Frage nach der Ertragslage rechnen 22,7 Prozent<br />
(Vorjahr 14,8) der Befragten mit einer Verbesserung bis zum<br />
Oktober 2010. 63,2 Prozent der Teilnehmer (Vorjahr 55,9)<br />
erwarten, dass sich die Ertragslage „nicht verändern“ wird.<br />
Mitarbeiterzahlen steigend<br />
- Mangel an Ingenieuren<br />
In den letzten 12 Monaten haben rund ein Fünftel Prozent<br />
(21,5- Vorjahr 14,2) der befragten Ingenieurbüros ihre Mitarbeiterzahlen<br />
erhöht, beinahe ein Viertel (23,3 - Vorjahr<br />
12,8) haben offene Stellen und 14,5 Prozent (Vorjahr 6,9)<br />
wollen ihre Mitarbeiterzahlen bis Oktober dieses Jahres weiter<br />
steigern.<br />
Gerade bei den Ingenieuren im Bauwesen herrscht großer<br />
Mangel an qualifiziertem Personal auf dem Arbeitsmarkt,<br />
wie die aktuelle Umfrage bestätigt: Fast die Hälfte (45,7 Prozent)<br />
der Büros hat Schwierigkeiten, qualifizierte Stellen zu<br />
besetzen. Derzeit stagniert die Zahl der Absolventen im Bereich<br />
Bauingenieurwesen bei jährlich 3.200. Der Einstellungsbedarf<br />
liegt aber bei 4500 bis 5000 Mitarbeitern/Jahr.<br />
Fazit: Die finanzielle und wirtschaftliche Situation der bayerischen<br />
Ingenieurbüros hat sich insgesamt in den vergangen<br />
Monaten verbessert. Auch die Erwartungen für die kommenden<br />
Monate sind überwiegend positiv. „Trotzdem gibt es für<br />
die Bayerische Ingenieurekammer-Bau keinen Grund sich<br />
auszuruhen, denn es gibt auch Planungsbüros, denen es<br />
nicht so gut geht“, sagte Schroeter. So gaben insgesamt<br />
12,1 Prozent (Vorjahr 15,7) der Befragten an, ihre Geschäftslage<br />
sei schlecht oder sehr schlecht. Zudem warnte<br />
Schroeter: „Der beträchtliche Mangel an Ingenieuren gefährdet<br />
nicht nur die Entwicklung neuer Produkte und Technologien,<br />
auch Marktchancen können nicht genutzt werden.<br />
Dies beeinträchtigt Attraktivität und Entwicklung des Wirtschaftsstandorts<br />
Bayern.“<br />
Quelle: Bayerische Ingenieurekammer-Bau www.bayika.de<br />
IMPRESSUM<br />
Deutsches Ingenieurblatt � Regionalausgabe Berlin<br />
Herausgeber: Baukammer Berlin - KdöR<br />
Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin<br />
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Redaktion: Dr. Peter Traichel<br />
Redaktionsschluss: 19.08.2010<br />
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