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BAUKAMMER BERLIN

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# 11<br />

<strong>BAUKAMMER</strong> <strong>BERLIN</strong><br />

Offizielle Kammer-Nachrichten und Informationen<br />

Ausgegeben zu Berlin am 13.09.2010<br />

VERANSTALTUNGSHINWEISE<br />

■ Fachtagung:<br />

INGENIEURFORUM Tragwerksplanung<br />

Veranstaltung des vpi-Landesverbandes Sachsen-Anhalt in<br />

Zusammenarbeit mit der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt<br />

Themen:<br />

- Bauen im Bestand unter Beachtung der DBV-Merkblätter<br />

für Planung und Ausführung<br />

- Anwendung und Bewertung von Tragwerksberechnungen<br />

mit Gesamtmodellen<br />

- Verformungsberechnungen im Stahlbetonbau<br />

- Durchführung von Probebelastungen zur Beurteilung bestehender<br />

Tragwerke<br />

- Unterfangung von Bauwerken nach der klassischen Methode,<br />

bzw. mit Methoden des Spezialtiefbaus<br />

Gebühren:<br />

50,00 € Mitglieder vpi und IK 75,00 € Sonstige<br />

Termin:<br />

Donnerstag, 23. September 2010,<br />

9:00 Uhr bis ca. 17:45 Uhr<br />

Ort:<br />

Halle, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,<br />

(Heide-Süd), Von-Seckendorff-Platz 1, Hörsaal 328<br />

■ Neue VOF in Kraft:<br />

VBI-Seminar am 26.10.2010 in Frankfurt<br />

Die Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher<br />

Aufträge (Vive) wurde am 10. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt<br />

Nr. 30 veröffentlicht. Damit ist seit dem 11. Juni die<br />

VOF 2009 in Kraft, die für Ingenieure und Architekten einige<br />

interessante Neuerungen mit sich bringt. Z. B. regelt der<br />

neue § 5 die Formalien im Hinblick auf (Eignungs-)Nachweise<br />

deutlich flexibler als bisher, so dass sich der damit verbundene<br />

Aufwand der Planer verringern sollte. VBI und UNI-<br />

TA bieten am 26. Oktober in Frankfurt die Möglichkeit, sich<br />

fundiert mit dem „neuen Vergaberecht aus Sicht des Ingeni-<br />

1<br />

eurs/Architekten als Bewerber“ vertraut zu machen. Zu dem<br />

6-stündigen Intensivseminar mit Rechtsanwalt Malte Müller-<br />

Wrede können Sie sich unter www.unita.de anmelden.<br />

INFORMATIONEN<br />

■ Unis kämpfen für Erhalt des Titels<br />

„Diplom-Ingenieur“<br />

9/10<br />

Die Rektoren und Präsidenten der Universitäten in Baden-<br />

Württemberg und Bayern fordern den Erhalt des Titels<br />

„Dipl.-Ing.“. Auf einer gemeinsamen Tagung erinnerten sie<br />

kürzlich daran, dass die Bologna-Erklärung an keiner Stelle<br />

die Bezeichnungen. „Bachelor“ und „Master“ für alle Studienabschlüsse<br />

vorschreibe. Es gebe keine objektiven Gründe,<br />

warum ein Ingenieurstudium neben einem „Master of Engineering“<br />

nicht auch mit der Bezeichnung „Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur“,<br />

abgekürzt „Dipl.-Ing.“, abgeschlossen<br />

werden könne. Der „Diplom-Ingenieur“ sei das<br />

Gütesiegel der deutschen Ingenieurausbildung, das Absolventen<br />

wie auch Arbeitgeber beibehalten wollten, heißt es in<br />

einer Erklärung. Die Hochschul-Rektoren und -Präsidenten<br />

verweisen auf das Beispiel Österreich, wo neben dem Abschluss<br />

„Master“ auch der Zusatz „Dipl.-Ing.“ möglich ist.<br />

Deshalb müsse die Politik die Universitäten ermächtigen,<br />

selbst zu entscheiden, welche Abschlussbezeichnung für das<br />

Masterstudium in den Ingenieurwissenschaften vergeben<br />

werde.<br />

Im Zuge des „Bologna-Prozesses“ hatten die Hochschulen<br />

vor zehn Jahren damit begonnen, die Studiengänge auf Bachelor-<br />

und Master-Abschlüsse umzustellen. Auch Baden-<br />

Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg will<br />

den Titel des Diplom-Ingenieurs wieder einführen. „Wir arbeiten<br />

derzeit einen entsprechenden Vorschlag aus, der bei<br />

der Kultusministerkonferenz im Oktober vorgestellt wird“,<br />

hatte der CDU-Politiker vor einem Monat mitgeteilt. Demnach<br />

soll jeder Absolvent eines ingenieurwissenschaftlichen<br />

Studienganges künftig automatisch mit dem Master of<br />

Science auch den Diplom-Titel erwerben.<br />

Quelle: Allg. Bauzeitung vom 16.07.2010


■ Marke Diplom-Ingenieur ist unverzichtbar<br />

Die Bundesingenieurkammer als Vertretungsorgan der Ingenieurkammern<br />

der Länder mit ca. 43.000 Mitgliedern begrüßt<br />

ausdrücklich die Wiedereinführung des renommierten<br />

Studienabschlusses „Diplom-Ingenieur“ durch die Technischen<br />

Universitäten.<br />

Die 16 Ingenieurkammern der Länder haben sich bereits<br />

am 30.10.2009 in Saarbrücken anlässlich der 45. Bundesingenieurkammerversammlung<br />

in einer Resolution für<br />

den Diplom-Ingenieur als Studienabschluss ausgesprochen.<br />

Sie haben bekräftigt, dass der Ingenieurberuf ein geistigschöpferischer<br />

Beruf mit langer Tradition und großer Bedeutung<br />

für die zukünftige Entwicklung in unserem Land ist. Dies<br />

gilt sowohl im Hinblick auf die Erfüllung der allseits gestiegenen<br />

Ansprüche an unsere gebaute Umwelt, an die notwendige<br />

Steigerung der Energieeffizienz, die Sicherstellung<br />

einer adäquaten Infrastruktur als auch eine Betrachtung von<br />

Bauwerken als Wirtschaftsgut über ihren gesamten Lebenszyklus<br />

hinweg.<br />

Die so genannte Bologna-Erklärung der EU-Mitgliedstaaten,<br />

die zur Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge<br />

geführt hat, enthält keinen Zwang, das Diplom als Abschlussbezeichnung<br />

aufzugeben.<br />

„Wir wollen, dass Deutschland neben Österreich und Frankreich<br />

an dem bewährten und allgemeinen anerkannten<br />

Diplomgrad festhält.“, bekräftigt der Präsident der Bundesingenieurkammer,<br />

Dr.-Ing. Jens Karstedt, und ergänzt:<br />

„Die an das Ingenieurwesen gestellten hohen Anforderungen<br />

erfordern von Absolventen der Ingenieurfakultäten eine<br />

solide naturwissenschaftliche und ingenieurtechnische komplexe<br />

Ausbildung, die wir nach den Langzeiterfahrungen aus<br />

der Praxis mit dem Diplom-Ingenieur sichergestellt sehen.<br />

Hinzu kommt, dass die Marke „Diplom-Ingenieur“ international<br />

gesehen hohe Reputation genießt und geradezu ein<br />

Synonym für technische Innovation, Präzision und Qualität<br />

„Made in Germany“ ist. Ich appelliere daher auch an die<br />

Bundesregierung, sich koordinierend dafür einzusetzen,<br />

dass für den Erhalt der Ausbildungsqualität auf dem Niveau<br />

des Diplom-Ingenieurs weiterhin Angebote von Hochschulen<br />

und Universitäten vorgehalten werden. Der Diplom-Ingenieur<br />

ist eine deutsche Erfolgsgeschichte und eine echte Marke<br />

geworden. Der Titel steht für Qualität, die in Zeiten des verschärften<br />

internationalen Wettbewerbs keine Abstriche erlaubt.<br />

Es wäre ein großer Schaden, diese Marke guter Ingenieurausbildung<br />

als Alleinstellungsmerkmal im globalen<br />

Wettbewerb der Universitäten aufzugeben.<br />

Mein Appell richtet sich auch an die Ständige Konferenz der<br />

Kultusminister, sich auf ihrer kommenden Herbstsitzung für<br />

die Wiedereinführung des Diplom-Ingenieurs einzusetzen.“<br />

RA Thomas Noebel, Bundesgeschäftsführer<br />

■ Drei neue „Historische Wahrzeichen<br />

der Ingenieurbaukunst“<br />

Die Sayner Hütte, das Himbächel-Viadukt der Odenwaldbahn<br />

und der Leuchtturm Roter Sand werden noch in diesem<br />

Jahr von der Bundesingenieurkammer als Historische Wahrzeichen<br />

der Ingenieurbaukunst ausgezeichnet.<br />

Am 27. August 2010 erhält die Sayner Hütte (Rheinland-<br />

Pfalz) den begehrten Titel. Die 1830 vollendete Gießhalle<br />

2<br />

wurde vollständig aus vorgefertigten Eisenguss-Bauelementen<br />

erbaut und gilt weltweit als Prototyp des modernen, in<br />

Serie gefertigten Industriebaus.<br />

Am 10. September 2010 folgt das zwischen 1880 und 1881<br />

erbaute Himbächel-Viadukt der Odenwaldbahn (Hessen).<br />

Das Viadukt überspannt in 40 m Höhe das malerische Tal<br />

des Himbächel und ist das eindrucksvollste Bauwerk der<br />

Odenwaldbahn.<br />

Den Abschluss der diesjährigen Titelverleihungen bildet am<br />

31. Oktober 2010 der Leuchtturm Roter Sand. Der genau<br />

vor 125 Jahren in der Außenweser errichtete Leuchtturm gilt<br />

als das erste Off-Shore-Bauwerk der Welt und ist der wohl<br />

bekannteste Leuchtturm des Landes.<br />

Im Rahmen der feierlichen Titelverleihungen wird an den<br />

Bauwerken eine Ehrentafel enthüllt. Im Rahmen der Schriftenreihe<br />

„Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst“<br />

erscheint zu jedem Bauwerk eine reich bebilderte Broschüre.<br />

Die Broschüren können unter www.wahrzeichen.ingenieurbaukunst.de<br />

zum Preis von 9,80 Euro bestellt werden. Abonnenten,<br />

Mitglieder der Ingenieurkammern sowie des Fördervereins<br />

erhalten die Broschüre zum Vorzugspreis von 8,30<br />

Euro zzgl. Versandkosten.<br />

Seit 2007 wurden das Schiffshebewerk Niederfinow, die<br />

Göltzschtalbrücke, der Fernsehturm Stuttgart und die Schwebefähre<br />

insgesamt vier Ingenieurbauwerke als Historische<br />

Wahrzeichen ausgezeichnet. Die Bände 1-4 der Schriftenreihe<br />

können ebenfalls unter www.wahrzeichen.ingenieur -<br />

baukunst.de bestellt werden.<br />

Für das Jahr 2011 sind drei weitere Titelverleihungen geplant.<br />

Baukammer Berlin hat eine<br />

neue Bankverbindung:<br />

Bitte benutzen Sie ab sofort für Ihre Zahlungen an<br />

die Baukammer die folgende Bankverbindung:<br />

Kontonummer: 8844556005<br />

BLZ: 10090000 Berliner Volksbank<br />

IBAN: DE95 1009 0000 8844 5560 05<br />

BIC: BEVODEBB<br />

Das Konto bei der Deutschen Bank ist aufgelöst worden<br />

und existiert nicht mehr.<br />

■ Liste der Schadstoff-Sachverständigen bei<br />

der Baukammer Berlin<br />

Die Liste mit anerkannten Asbest-Sachverständigen wird von<br />

der zuständigen Senatsverwaltung nicht mehr weitergeführt.<br />

Diese Sachverständigen sollen deshalb in Zukunft von der<br />

Baukammer Berlin in eine Liste mit Schadstoff-Sachverständigen<br />

aufgenommen werden. Für die befristet gültigen Anerkennungen<br />

der Asbest-Sachverständigen durch die Senatsverwaltung<br />

ist ein Nachweis der erforderlichen Sachkunde<br />

als Voraussetzung für die Eintragung in die neue Liste mit<br />

Schadstoff-Sachverständigen für den Schadstoff Asbest nicht<br />

erforderlich. Hier ist die Vorlage des noch gültigen Aner -<br />

kennungsschreibens der Senatsverwaltung ausreichend.


Alle anderen Schadstoff-Sachverständigen können auf Antrag<br />

in die bei der Baukammer Berlin geführte Liste eingetragen<br />

werden, wenn sie sowohl ausreichende theoretische<br />

Fachkenntnisse für einzelne Schadstoffe oder Schadstoffgruppen<br />

als auch eine einschlägige Sachverständigenpraxis<br />

nachweisen können. Der Nachweis der theoretischen Fachkenntnisse<br />

kann zum Beispiel durch die erfolgreiche Teilnahme<br />

an einem oder mehreren Schadstoff-Lehrgängen oder<br />

die Vorlage von Fachveröffentlichungen erfolgen. Die zugehörige<br />

Sachverständigenpraxis wird üblicherweise durch<br />

die Vorlage bereits erstatteter Schadstoff-Gutachten belegt<br />

werden können. Die genauen Voraussetzungen für die Eintragung<br />

von Sachverständigen in die Liste der Schadstoff-<br />

Sachverständigen bei der Baukammer Berlin wird zur Zeit<br />

von einer Arbeitsgruppe der Baukammer Berlin und der Architektenkammer<br />

Berlin erarbeitet.<br />

Für Sachverständige, die sich auf dem Gebiet einzelner<br />

Schadstoffe und in der Technik der Gutachtenerstellung weiterbilden<br />

möchten, wird von der Architektenkammer Berlin<br />

in der Zeit vom 29. Oktober 2010 bis 26. November 2010<br />

jeweils Freitag und Samstag in 14-tägigem Abstand der<br />

Lehrgang „Schadstoffe in und an Gebäuden: Erkennen –<br />

Bewerten – Sanieren“ angeboten, der optional mit einer<br />

schriftlichen und/oder mündlichen Sachkundeprüfung für<br />

einzelne Schadstoffe oder Schadstoffgruppen abschließt.<br />

Dipl.-Ing. Manfred Wunderlich<br />

■ Deutsche Bauindustrie:<br />

Hauptgeschäftsführer RA Michael Knipper:<br />

Frauen fördern ja – aber Nein zur gesetzlichen<br />

Quote<br />

„Frauen in Ingenieurberufen zu fördern wird von der Deutschen<br />

Bauindustrie breit unterstützt; eine gesetzliche Frauenquote<br />

lehnen wir aber ab.“ Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer<br />

des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie,<br />

RA Michael Knipper, heute in Berlin. Knipper reagierte<br />

damit auf die Forderung der Regierungskommission Deutscher<br />

Corporate Governance Kodex „Cromme-Kommission“,<br />

nach einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten<br />

und Vorständen. Jedes Bauunternehmen tue auch im Hinblick<br />

auf die drohende Nachwuchslücke gut daran, mehr Ingenieurinnen<br />

einzustellen. Der Markt jedoch gebe oftmals<br />

gar nicht genug Bewerberinnen her, um entsprechende<br />

Führungspositionen besetzen zu können, erklärte Knipper.<br />

Vor diesem Hintergrund würde eine gesetzliche Frauenquote<br />

technik- und naturwissenschaftlich orientierte Unternehmen<br />

gegenüber Branchen mit einem traditionell hohen Frauenanteil<br />

benachteiligen. Hinzu käme noch die Berichtspflicht,<br />

die börsennotierte Unternehmen geradezu stigmatisiere,<br />

wenn sie bei der Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten<br />

nicht die entsprechende Quote erreichen würden.<br />

„Zuallererst ist es wichtig, überhaupt mehr Frauen für<br />

technische bzw. Ingenieurberufe zu interessieren“, sagte<br />

Knipper. Dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die<br />

gemeinsam von Elternhäusern, Schulen und der Wirtschaft<br />

in Angriff genommen werden müsse. Ein gesetzlicher Zwang<br />

sei unangemessen.<br />

Knipper ergänzte, dass sich die Deutsche Bauindustrie über<br />

den Bundesverband der Deutschen Industrie in der MINT<br />

(Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik)-Initiative<br />

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung engagiere,<br />

um das Potential von Frauen für die entsprechenden<br />

Berufe zu heben. Dabei stehe das Bauingenieurwesen<br />

3<br />

bereits jetzt vergleichsweise gut da. Immerhin seien unter<br />

den Studierenden rund 25 Prozent Frauen; im Maschinenbau<br />

(17 Prozent) oder der Elektrotechnik (8 Prozent) liege<br />

der Frauenanteil sehr viel niedriger.<br />

Dass dennoch so wenige Frauen in Führungspositionen gerade<br />

am Bau zu finden sind, liegt laut Knipper vor allem in<br />

der wechselnden Einsatztätigkeit begründet. „Gerade am<br />

Bau ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders<br />

schwierig, da Baustellen naturgemäß immer an verschiedenen<br />

Orten sind.“ Die Unternehmen seien aufgefordert,<br />

durch flexible Angebote, wie zum Beispiel mehr Teilzeitstellen,<br />

den Bauingenieurberuf für Frauen noch interessanter zu<br />

machen und entsprechende Aufstiegsmöglichkeiten zu eröffnen.<br />

„Eine gesetzliche Regelung kann in diesem Fall keine<br />

Abhilfe schaffen, so Knipper weiter. Quelle: Presseinformation<br />

vom 22.07.2010<br />

■ Arbeitsmarkt für Bauingenieure/innen:<br />

Vollbeschäftigung<br />

Es liegen jetzt die Zahlen der BfA zu arbeitslosen Bauingenieuren<br />

bis Juni 2010 vor:<br />

• 3.528 arbeitslose Bauingenieure waren im Juni registriert,<br />

11,9 % weniger als im Juni 2009 (4.005).<br />

• Die Beschäftigungsquote bei Bauingenieuren in Deutschland<br />

liegt damit bei knapp 98 %.<br />

• 1.391 offene Bauingenieurstellen waren im Juni 2010 bei<br />

der BfA gemeldet. Der Bestand an gemeldeten offenen<br />

Stellen lag damit um 4,1 % unter dem Vorjahreswert<br />

(1.450). Auf eine gemeldete offene Stelle kamen damit im<br />

Juni 2,5 Arbeitslose.<br />

Quelle: ASBau-Mitgliederrundschreiben 16/2010<br />

■ Liste der Berufshaftpflichtversicherten<br />

der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt<br />

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat mit Schreiben<br />

vom 28.05.2010 alle in Sachsen-Anhalt tätigen Ingenieure<br />

(auch Mitglieder anderer Länderkammern) über eine zwingend<br />

erforderliche Eintragung in die von der Ingenieurkammer<br />

Sachsen-Anhalt geführte Liste der Berufshaftpflichtversicherten<br />

informiert.<br />

Sie weist darauf hin, dass als Ingenieur in Sachsen-Anhalt<br />

nur tätig werden darf, wer in die Liste der Berufshaftpflichtversicherten<br />

eingetragen ist.<br />

Hierzu vertritt die Baukammer Berlin folgende Rechtsauffassung:<br />

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

sowie der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie in Landesrecht<br />

wurde die gegenseitige Anerkennung der Bauvorlageberechtigungen<br />

anderer Bundeslandes in die Regelungen der<br />

jeweiligen Landesbauordnungen eingeführt. (Lediglich Hessen<br />

steht derzeit noch aus.) Damit ist die Eintragungspflicht<br />

in die dortigen Listen der Bauvorlageberechtigten entfallen,<br />

soweit eine Eintragung in den vergleichbaren Listen eines<br />

anderen Bundeslandes besteht. Eine Verpflichtung, sich in<br />

eine Liste der Haftpflichtversicherten eintragen zu lassen,<br />

normieren weder die Landesbauordnung noch das Ingenieurgesetz<br />

des Landes Sachsen-Anhalt.<br />

Die Bundesingenieurkammer hat die rechtliche Grundlage<br />

für die Einführung einer Liste der Berufshaftpflichtversicherten<br />

juristisch geprüft. Im Ergebnis war hierbei festzustellen,<br />

dass keine belastbare Rechtsgrundlage für die Führung ei-


ner gesetzlichen Liste der Berufshaftpflichtversicherten und<br />

insbesondere keine gesetzliche Grundlage im Ingenieurgesetz<br />

des Landes Sachsen-Anhalt für eine Listenführung mit<br />

einer entsprechenden Eintragungspflicht für auswärtige<br />

Kammermitglieder besteht.<br />

Die Baukammer Berlin sowie die Bundesingenieurkammer<br />

haben sich daher an die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt<br />

gewandt, um Einschränkungen von Mitgliedern unserer<br />

Kammer bei ihrer Berufsausübung in Sachsen-Anhalt zu vermeiden.<br />

Bis zur endgültigen Klärung regen wir an, eine Eintragung in<br />

die o.g. Liste unter Hinweis auf die dargelegte Begründung<br />

noch nicht vorzunehmen. Gerne informieren wir Sie bei bereits<br />

erfolgten Eintragungen über hiergegen mögliche<br />

Rechtsmittel.<br />

■ Rundschreiben/Mitteilungen<br />

der Senatsverwaltungen<br />

• Vergabe- und Vertragswesen:<br />

Erweiterung der Bekanntmachungsplattform<br />

www.vergabeplattform.berlin.de<br />

Einführung eines Bekanntmachungsassistenten<br />

Seit 01. Juni 2006 ist die Bekanntmachungspflicht von Bekanntmachungen<br />

von Vergabeverfahren des Landes Berlin<br />

im Amtsblatt von Berlin aufgehoben und durch eine Nutzungspflicht<br />

der elektronischen Bekanntmachungsplattform<br />

unter www.vergabeplattform.berlin.de ersetzt worden (Gemeinsames<br />

Rundschreiben SenStadt VI A / Sen WiArbFrau II<br />

F Nr. 11/2006 vom 17. Mai 2006).<br />

Ab dem 12. Juli 2010 wird als weitere Funktion auf der Bekanntmachungsplattform<br />

ein Bekanntmachungsassistent zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Wesentliche Neuerungen des Bekanntmachungsassistenten<br />

sind:<br />

1. Die Vergabestellen stellen eigenständig ihre Bekanntmachungen<br />

auf der Bekanntmachungsplattform ein.<br />

Der bisherige Versand der Bekanntmachungen an die<br />

Publikationsbüros entfällt.<br />

Es können neben den bereits vorhandenen ABau-Formularen<br />

jetzt auch eigene Formulare und Dateianhänge<br />

eingestellt werden. Das ermöglicht, Bekanntmachungen<br />

einzustellen, für welche die bisherigen Formulare<br />

nicht geeignet waren, zum Beispiel Gutachterleis -<br />

tungen, Interessenbekundungsverfahren oder Bekanntmachungen<br />

mit Anhängen.<br />

2. Bekanntmachungen an die Bekanntmachungsplattform<br />

des Bundes www.bund.de werden direkt weiter geleitet.<br />

3. Bekanntmachungen an die Bekanntmachungsplattform<br />

der EU müssen zunächst unter www.ted.europa.eu und<br />

anschließend als pdf-Dokument unter<br />

www.vergabeplattform.berlin.de eingestellt werden.<br />

Informationen über den Zugang, einen Kurzleitfaden und<br />

weitere Hinweise sind der Rubrik „Bekanntmachungsassistent“<br />

unter www.vergabeplattform.berlin.de zu entnehmen.<br />

Dieses Rundschreiben (Gemeinsames Rundschreiben Sen-<br />

Stadt VI A / SenWiTechFrau II F Nr. 05/2010 steht hier zum<br />

Download zur Verfügung:<br />

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/<br />

rundschreiben/de/vob.shtml<br />

4<br />

• Preis für innovative Stadtentwicklung<br />

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin lobt einen<br />

neuen europaweiten Preis aus: den Urban Intervention<br />

Award. Der Preis wird im November 2010 zum ersten Mal<br />

vergeben und zeichnet urbane Orte mit hoher architektonischer<br />

Qualität aus, die durch ein innovatives und interdisziplinäres<br />

Zusammenwirken von Kooperationspartnern unterschiedlicher<br />

Bereiche und Disziplinen wie Kultur, Architektur<br />

und Wirtschaft entstanden sind.<br />

www.stadtentwicklung.berlin.de<br />

• Praxisleitfaden „Vermeidung und Verminderung<br />

von Staubemissionen auf Baustellen“<br />

Die Verbesserung der Luftqualität in Berlin ist ein wichtiges<br />

umweltpolitisches Anliegen der Senatsverwaltung für Gesundheit,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu gehört es<br />

auch, die Staubemissionen, die von Baustellen ausgehen, zu<br />

bekämpfen.<br />

Die Senatsverwaltung hat einen Praxisleitfaden „Vermeidung<br />

und Verminderung von Staubemissionen auf Baustellen entwickelt.<br />

Er soll all denen, die mit Baumaßnahmen befasst<br />

sind, eine Hilfestellung sein, um wirksame Maßnahmen gegen<br />

Staubemissionen auszuwählen und umzusetzen. Neben<br />

Praxishinweisen zur Planung und Durchführung von Baumaßnahmen<br />

unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung und<br />

Verminderung von Staubemissionen enthält der Leitfaden im<br />

Anhang eine Sammlung der maßgeblichen Rechtsvorschriften.<br />

Das Dokument steht als Download unter<br />

http://www.berlin.de/sen/umwelt/umweltratgeber/de/<br />

bekannt/pdf/leitfaden-baustaub.pdf<br />

auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Gesundheit,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz zur Verfügung.<br />

■ Bürokostenvergleich: wirtschaftliche Situation<br />

stark abhängig vom Fachgebiet<br />

In welchen Fachgebieten ein Planungsbüro tätig ist, entscheidet<br />

über seinen betriebswirtschaftlichen Erfolg. Da ist<br />

ein Fazit des diesjährigen VBI-BDB-Bürokostenvergleichs, an<br />

dem annähernd 500 Büros teilgenommen haben. So kann<br />

man in der Wasser- und Entsorgungswirtschaft ein doppelt<br />

so hohes „Honorar je Beschäftigter und Jahr“ erzielen als<br />

mit Vermessungsleistungen - und das bei relativ günstigerer<br />

Kostenstruktur. In allen Größenklassen hat in 2009 ein Zuwachs<br />

an festen Mitarbeitern stattgefunden. In einigen Fachgebieten<br />

nimmt der Bedarf an qualifiziertem Personal weiter<br />

zu, ohne dass am Arbeitsmarkt ein entsprechendes Angebot<br />

an Arbeitskräften zur Verfügung steht. Daher wird der Gewinnung,<br />

Entwicklung und Bindung von Fachingenieuren eine<br />

besondere Bedeutung in den Unternehmen zukommen.<br />

Quelle: UNITA-Brief 07/10<br />

■ Änderungen bei der Versicherungssteuer<br />

ab 1. Juli 2010<br />

Zur Jahresmitte traten Gesetzesänderungen bei der Versicherungs-<br />

und Feuerschutzsteuer in Kraft. Einige Versicherungsarten<br />

sind nicht mehr feuerschutzsteuerpflichtig. Für<br />

diese ist künftig der allgemeine Versicherungssteuersatz in<br />

Höhe von 19 Prozent zu entrichten. Die Feuerschutzsteuer ist<br />

niedriger und tritt für den Versicherungsnehmer nicht in Erscheinung,<br />

da sie vom Versicherer als Steuerschuldner aus<br />

seiner vereinnahmten Prämie an das Finanzamt abgeführt<br />

wird. Wie wirken sich die Änderungen für die weiterhin feu-


erschutzsteuerpflichtigen Versicherungen aus? Eine Übersicht<br />

können Sie bei der UNITA anfordern.<br />

Quelle: UNITA-Brief 07/10<br />

■ KfW bezuschusst Energieberatung –<br />

Änderungen Förderprogramme zum 1. Juli<br />

Für die Beauftragung eines Energieberaters können private<br />

Hauseigentümer bei der KfW Förderbank einen Zuschuss<br />

beantragen. Die KfW hat zu diesem Programm eine Beraterbörse<br />

eingerichtet. Dort haben Bauherrn derzeit die Auswahl<br />

unter knapp 23.000 Beratern, deren fachliche Kompetenzen<br />

und Stärken durch Kundenbewertungen belegt sind. Für Ingenieure/Architekten<br />

kann sich der Eintrag lohnen, auch<br />

wenn das förderfähige Tageshonorar von 800 Euro (netto)<br />

auf den ersten Blick nicht jedem attraktiv erscheint. Oft zieht<br />

eine solche Effizienzberatung aber weitere Planungsaufträge<br />

nach sich. Informationen können Sie bei der UNITA bestellen:<br />

die Präsentationsdatei von unserem VBI-BDB-Praxisforum<br />

bei und mit der KfW enthält zudem eine Übersicht zu<br />

den Änderungen im KfW-Förderprogramm „Energieeffizient<br />

bauen und sanieren“ und zu den Finanzierungsprogrammen<br />

für mittelständische Unternehmen.<br />

Quelle: UNITA-Brief 07/10<br />

■ Formblatt DIN 276 (Fassung Dez. 2008)<br />

Um die Kosten nach der DIN 276 in der Fassung Dezember<br />

2008 leichter ermitteln zu können, hat ibr-online in seinen<br />

Arbeitshilfen ein entsprechendes Formblatt veröffentlicht.<br />

Quelle: ibr-online<br />

■ Bauregelliste A, Bauregelliste B und<br />

Liste C (2010/1)<br />

Die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) einmal jährlich<br />

herausgegebenen Bauregellisten beinhalten eine umfassende<br />

Darstellung der bauaufsichtlichen Vorgaben zur Verwendung<br />

von Bauprodukten. Berücksichtigt werden Bauprodukte<br />

und Bauarten, an die bauaufsichtliche Anforderungen<br />

gestellt werden.<br />

Die Bauregellisten A und B sowie Liste C bestehen aus verschiedenen<br />

Teilen mit unterschiedlichen Regelungsbereichen.<br />

Bauregelliste A<br />

• In der Bauregelliste A Teil 1 werden Bauprodukte bekannt<br />

gemacht, für die es technische Regeln gibt (geregelte Bauprodukte),<br />

die Regeln selbst, die erforderlichen Übereinstimmungsnachweise<br />

und die bei Abweichung von den technischen<br />

Regeln erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise.<br />

• Die Bauregelliste A Teil 2 gilt für nicht geregelte Bauprodukte,<br />

die entweder nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen<br />

an die Sicherheit baulicher Anlagen dienen und für<br />

die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt<br />

oder die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt<br />

werden.<br />

• Die Bauregelliste A Teil 3 gilt entsprechend für nicht geregelte<br />

Bauarten.<br />

Bauregelliste B<br />

In der Bauregelliste B sind Bauprodukte nach europäischen<br />

Vorschriften und mit entsprechender CE-Kennzeichnung eingetragen.<br />

• Die Bauregelliste B Teil 1 ist Bauprodukten vorbehalten,<br />

die aufgrund des Bauproduktengesetzes in Verkehr gebracht<br />

5<br />

werden, für die es technische Spezifikationen und in Abhängigkeit<br />

vom Verwendungszweck Klassen und Leistungsstufen<br />

gibt. Darüber hinaus sind Anwendungsnormen und Anwendungsregelungen<br />

für Bauprodukte und Bausätze nach technischen<br />

Spezifikationen (hEN, ETAG und ETA) nach der Bauproduktenrichtlinie<br />

in der Liste der Technischen Baubestimmungen<br />

enthalten.<br />

• In die Bauregelliste B Teil 2 werden Bauprodukte aufgenommen,<br />

die aufgrund anderer Richtlinien als der Bauproduktenrichtlinie<br />

in Verkehr gebracht werden, die CE-Kennzeichnung<br />

tragen und nicht alle wesentlichen Anforderungen<br />

nach dem Bauproduktengesetz erfüllen. Zusätzliche Verwendbarkeitsnachweise<br />

sind deshalb erforderlich.<br />

Liste C<br />

In die Liste C werden nicht geregelte Bauprodukte aufgenommen,<br />

für die es weder technische Baubestimmungen<br />

noch Regeln der Technik gibt, und die für die Erfüllung baurechtlicher<br />

Anforderungen nur eine untergeordnete Rolle<br />

spielen.<br />

Die aktuellen Bauregellisten sind in der Ausgabe 2010/1<br />

der DIBt-Mitteilungen mit dem Thema „Bauregelliste A, Bauregelliste<br />

B und Liste C“ am 30. Juni 2010 erschienen. Unterjährige<br />

Änderungen und Ergänzungen der Bauregelliste<br />

werden in den zweimonatlich erscheinenden DIBt-Mitteilungen<br />

veröffentlicht.<br />

Weitere Informationen finden Sie hier:<br />

http://www.dibt.de/de/aktuelles_bauregellisten.html<br />

Quelle: baulinks<br />

■ Neue Richtlinien zu Planungsanforderungen für<br />

Schutz- und Betoninstandhaltungsmaßnahmen<br />

Die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken<br />

(ib) hat umfangreiche Planungshinweise für Schutzund<br />

Instandhaltungsmaßnahmen von Betonbauwerken veröffentlicht.<br />

In kompakter und übersichtlicher Form behandeln die Informationsblätter<br />

das breite Spektrum von zehn verschiedenen<br />

Betonbauwerkstypen: Parkhäuser, Straßen- und Wasserbauwerke,<br />

Wasser- und Klärwerksbauten, Industriebauwerke,<br />

Eisenbahnanlagen, Betonfassaden- und Balkone sowie<br />

Glockentürme werden in den neuen Planungshinweisen betrachtet.<br />

Jedes dieser Betonbauwerke beinhaltet aufgrund<br />

seiner individuellen Eigenschaften unterschiedliche Anforderungen<br />

an die Planer von Schutz- und Instandhaltungsmaßnahmen.<br />

Alle Informationsblätter folgen demselben Aufbau: Der<br />

Punkt „Aufgabe“ greift typische Problemszenarien auf, „Regelwerk“<br />

fasst die relevanten Baurichtlinien zusammen. Die<br />

Abschnitte „Planung“ und „Standsicherheit“ sowie „Instandsetzungsprodukte“<br />

geben Hilfestellungen zur praktischen<br />

Durchführung und zum Einsatz geeigneter Stoffe und Systeme.<br />

Der Bereich „Qualitätssicherung“ informiert über Art,<br />

Umfang und Häufigkeit des Überwachungsbedarfs.<br />

Mit den Hinweisen der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung<br />

von Betonbauwerken wird erstmals eine umfassende<br />

und standardisierte Hilfestellung veröffentlicht, die Planer<br />

bei der Durchführung von Schutz- und Instandhaltungsmaßnahmen<br />

unterstützen soll. „Es bedarf umfassender Kenntnisse<br />

und der Einhaltung geltender Regelwerke, um den spezifischen<br />

Anforderungen von Schutz- und Instandhaltungsmaßnahmen<br />

gerecht zu werden“, betont Hans Joachim Rosenwald,<br />

Geschäftsführer der Bundesgütegemeinschaft.


„Unsere Planungshinweise tragen so dazu bei, mögliche Risiken<br />

einer nicht fachgerechten Herangehensweise zu reduzieren.<br />

Sie machen aber auch deutlich, dass sich nicht jeder<br />

Planer leichtfertig dieses speziellen Fachthemas annehmen<br />

sollte.“<br />

Die Planungshinweise können auf Homepage der Bundesgütegemeinschaft<br />

im Bereich „Planer“ heruntergeladen werden:<br />

www.betonerhaltung.com.<br />

■ Baugenehmigungen im 1. Quartal 2010:<br />

der Aufschwung im Wohnungsbau setzt sich fort<br />

Nachdem bereits im zweiten Halbjahr eine Belebung bei<br />

den Wohnungsbaugenehmigungen zu erkennen war, steigerte<br />

sich die Zahl der Baugenehmigungen im ersten Quartal<br />

2010 um über 10 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal<br />

auf rund 39.500 genehmigte Wohnungen. Zu dieser<br />

Steigerung haben bundesweit in großem Ausmaß die Baumaßnahmen<br />

beigetragen, vor allem im Westen jedoch auch<br />

der Neubau. Mit dem dritten Quartal in Folge mit Anstieg ist<br />

das notorisch schwache Segment damit endgültig wieder auf<br />

der Wachstumsspur angekommen.<br />

Quelle: BauInfoConsult Newsletter Juli 2010<br />

■ BauInfoConsult Neubauprognose:<br />

die Wohnungsbauperspektive bis<br />

zum 3. Quartal 2010<br />

Im nächsten Vierteljahr wird sich der Anstieg bei den Baugenehmigungen<br />

im Wohnungsbau zwar etwas abflachen,<br />

doch weiter verfestigen. Damit bleibt der generelle Trend im<br />

Wohnungsbau laut BauInfoConsult-Prognose weiter aufwärts<br />

gerichtet, und zwar sowohl bei Wohnungen in Einund<br />

Zweifamilienhäusern als auch im Mehrfamilienhaussegment.<br />

Exklusiv für unsere Abonnenten haben wir im folgenden<br />

Artikel unsere Prognose für den Eigenheim- und Geschosswohnungsneubau<br />

im Vergleich zum Vorquartal und<br />

zum Vorjahresquartal nachgezeichnet.<br />

Quelle: BauInfoConsult Newsletter Juli 2010<br />

■ Erwartung Nichtwohnungsbau: Bauunternehmer<br />

etwas zuversichtlicher als Architekten<br />

Um den gewerblichen Nichtwohnungsbau ist es seit dem<br />

Wirtschaftseinbruch Ende 2008 still geworden und auch im<br />

öffentlichen Hochbau verläuft die Entwicklung trotz Konjunkturstützen<br />

zäh. Für 2010 erwarten Architekten und Bauunternehmer<br />

trotzdem eine bessere Auftragslage im Nichtwohnungsbau<br />

als 2009, wie die aktuelle Jahresanalyse von<br />

BauInfoConsult zeigt. Was den öffentlichen Bau betrifft, sind<br />

die Bauunternehmer allerdings optimistischer als die Planer.<br />

Quelle: BauInfoConsult Pressemitteilung vom 09.07.2010<br />

■ Bauprognose 2010: per Saldo moderates<br />

Wachstum, doch unterschiedlich intensiv<br />

Nach der Stagnation in den beiden Winterquartalen stellt<br />

die Münchner Baumarktforschung unverändert optimistische<br />

Prognosen für die Gesamtkonjunktur wie auch für den Bau<br />

2010. Insgesamt erwarten die Experten ein moderates<br />

Wachstum - aber auch eine extrem unterschiedliche Entwicklung<br />

der sechs Sparten Wohnungsbau, Wirtschaftsbau,<br />

Landwirtschaftsbau, öffentlicher Hochbau, Sanierung und<br />

Modernisierung und Tiefbau. Exklusiv für unsere Abonnenten<br />

geben uns die Münchner Analysten Einblick in Ihre Prognosewerkstatt:<br />

Wie sehen Ihre Erwartungen für 2010 aus?<br />

Quelle: BauInfoConsult Newsletter Mai 2010<br />

6<br />

■ Erneuerbare Energien: Solarstrom führt<br />

die Vorlieben der Bauherren an<br />

Erneuerbare Energien sind derzeit wieder in den Schlagzeilen:<br />

ob es um die aktuelle Debatte um die Kürzung der Solarförderung<br />

geht oder um das 10-jährige Jubiläum des Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />

(EEG), das den Verbrauchern<br />

in Deutschland die Erneuerbaren erfolgreich schmackhaft<br />

gemacht hat. Dass dies nach wie vor gilt, zeigen aktuelle<br />

Untersuchungen von BauInfoConsult unter privaten Bauherren<br />

im Neubau: Zwei Drittel der Befragten setzen erneuerbare<br />

Energien ein oder haben dies vor. Welche Energiequellen<br />

sind die Favoriten der Bauherren?<br />

Quelle: BauInfoConsult Pressemitteilung vom 08.04.2010<br />

■ Bauindustrie befürchtet:<br />

Impulse aus Konjunkturprogrammen schwächer<br />

als erwartet – Kommunen werden Investitionspläne<br />

revidieren<br />

Die deutsche Bauindustrie ist skeptisch, ob das Zukunftsin -<br />

ves titionsprogramm den zu Jahresbeginn vom Deutschen<br />

Städtetag vorhergesagten kommunalen Investitionsschub<br />

von über 20 % tatsächlich auslösen wird. Der Präsident des<br />

Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Dipl.-Ing. Herbert<br />

Bodner begründete diese Befürchtung anlässlich seiner<br />

Jahrespressekonferenz in Berlin mit den Ergebnissen einer<br />

verbandseigenen Kommunalumfrage, nach der nur jede<br />

zweite größere deutsche Stadt ihre Bauausgaben überhaupt<br />

ausweiten will. Für alle befragten Städte habe sich daraus<br />

nur ein bescheidener Zuwachs der kommunalen Bauausgaben<br />

von 4 bis 5 % ergeben.<br />

Die deutsche Bauindustrie sieht sich deshalb in ihrer kritischen<br />

Haltung zur Streichung des sog. Zusätzlichkeitskriteriums<br />

aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz bestätigt. Wie die<br />

Umfrage zeige, erläuterte Bodner, seien nicht alle Kommunen<br />

bereit oder in der Lage, die Fördermittel in zusätzliche,<br />

über das normale Investitionsniveau hinausgehende Projekte<br />

umzusetzen. Damit gerate das Zukunftsinvestitionsprogramm<br />

des Bundes zu einer reinen Budgethilfe für die chronisch<br />

finanzschwachen Kommunen. Der konjunkturelle Impuls<br />

werde wesentlich schwächer ausfallen als geplant, zumal<br />

dann wenn sich weitere Städte und Gemeinden entschließen<br />

sollten, ihre Investitionspläne noch einmal zu überdenken.<br />

Der Hauptverband rechnet deshalb für 2010 nur<br />

noch mit einem Umsatzplus im Öffentlichen Bau von nominal<br />

4,5 %.<br />

Dagegen geht die Bauindustrie davon aus, dass die bundeseigenen<br />

Maßnahmen, z.B. die Aufstockung der Verkehrsinvestitionen<br />

und die Sanierungsmaßnahmen für Bundesbauten,<br />

die gewünschten Wirkungen auf Produktion und Beschäftigung<br />

entfalten werden. Während 2009 – insbesondere<br />

auch dank der verfügbaren Planungsvorräte – Investitionen<br />

in das Bundesfernstraßennetz im Vordergrund gestanden<br />

hätten, zögen 2010 Investitionen in das Schienennetz,<br />

die Modernisierung der Bahnhöfe und die Sanierung von<br />

Bundesbauten nach.<br />

Der Bund hat für die Jahre 2009 bis 2010/2011 im Rahmen<br />

seiner beiden Konjunkturprogramme fast 15 Mrd. Euro für<br />

eigene Investitionen sowie für Investitionen der Länder und<br />

der Kommunen bereitgestellt.<br />

Nach Berechnungen des Hauptverbandes sind davon 2009<br />

nur etwa 2,7 Mrd. Euro abgeflossen. Für die Jahre 2010


und 2011 stehen damit noch Investitionsmittel von 12 Mrd.<br />

Euro zur Verfügung.<br />

Quelle: www.bauindustrie.de<br />

■ Wohngebäude energetisch modernisieren:<br />

Welche Maßnahmen wann sinnvoll sind<br />

Wer eine energetische Modernisierung seines Hauses plant,<br />

steht vor der Frage, welche Einzelmaßnahmen zusammen<br />

passen und in welcher Reihenfolge die Maßnahmen umgesetzt<br />

werden sollen. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft<br />

Haus & Grund hat einige Tipps für Hauseigentümer zusammengestellt.<br />

Wenn der finanzielle Rahmen eher gering ist und nicht alle<br />

Maßnahmen zeitnah zueinander erfolgen können, empfiehlt<br />

Haus & Grund, zunächst die vorhandene Heizungsanlage<br />

zu optimieren. In den meisten Fällen lohne es sich, von einem<br />

Fachmann einen hydraulischen Abgleich vornehmen<br />

und die Einstellungen der Pumpe regulieren zu lassen. Dadurch<br />

werde die Wärme gleichmäßiger im gesamten Gebäude<br />

verteilt. Auch die Dämmung der wärmeführenden<br />

Leitungen (Heiz- und Warmwasserleitungen) in unbeheizten<br />

Räumen führe mit geringem finanziellem Aufwand zu Energieeinsparungen.<br />

Eigentümer, die ihre Heizungsanlage komplett austauschen<br />

möchten, sollten zunächst die Dämmung der Gebäudehülle<br />

auf den neuesten Stand bringen, rät Haus & Grund. Dies<br />

helfe, den Einbau überdimensionierter Heizungen zu vermeiden.<br />

Bei umfangreicheren Dämmmaßnahmen müsse<br />

zudem eine hinreichende Lüftung der Räume sichergestellt<br />

werden, um Schimmelbildung zu verhindern. Haus & Grund<br />

empfiehlt unbedingt den Rat eines unabhängigen Experten<br />

in Anspruch zu nehmen. Das Risiko unwirtschaftlicher und<br />

ineffektiver Maßnahmen ließe sich so minimieren.<br />

Quelle: Haus & Grund<br />

■ EU erhöht Anforderungen an Energieausweise<br />

für Gebäude / dena-Gütesiegel garantiert neue<br />

EU-Qualitätsstandards<br />

Die Qualität von Energieausweisen für Gebäude soll in<br />

Deutschland und anderen europäischen Ländern deutlich<br />

gesteigert werden. Das fordert die am 18. Mai vom Europäischen<br />

Parlament verabschiedete Novelle der EU-Richtlinie<br />

über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD -<br />

Energy Performance of Buildings Directive). Die Deutsche<br />

Energie-Agentur GmbH (dena) hat mit dem dena-Güte -<br />

siegel bereits im Jahr 2008 erfolgreich ein Qualitätssicherungssystem<br />

für Energieausweise eingeführt, das die neuen<br />

Anforderungen der EU überwiegend erfüllt.<br />

Quelle: dena<br />

MITGLIEDER<br />

■ Die Baukammer Berlin begrüßt alle<br />

neu aufgenommenen Mitglieder:<br />

Mitgliedsart Name Fachgruppe<br />

FM Dipl.-Ing. (FH) Chris Albrecht 4, 5<br />

FM Dipl.-Ing. (FH) Walter Bogansky 4<br />

SPM Dipl.-Ing. Bernd Böhnke 4, 6<br />

BI Dipl.-Ing. Wolfgang Graetz 1<br />

FM Dipl.-Ing. Thomas Höck 5<br />

7<br />

SPM Dipl.-Ing. Dipl.-Kffr. (FH)<br />

Marina John 1<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Cornel Kersting 1<br />

FM Dipl.-Ing. Michael Lüdtge 1, 5<br />

FM Dipl.-Ing. Patricia March MBA 6<br />

BI Dipl.-Ing. (FH) Olaf Miethe 4<br />

BI Dipl.-Ing. (FH) Maik Mnich 4<br />

SPM Dipl.-Ing. Sven Pietscher 2<br />

SPM Ing. Alexander Rindt, B. A. 1, 4, 5<br />

FM Dipl.-Ing. (FH) Nicole Srock Stanley 6<br />

SPM Dipl.-Ing. Karlheinz Stegmaier 4<br />

BI Dipl.-Ing. (FH) Sven Stoye 4<br />

SPM Dr.-Ing. Dipl.-Ing. Manfred Stricker 1, 2<br />

SPM Dipl.-Ing. Ebru Teke 1, 6<br />

FM Dipl.-Ing. (FH) Stephan Trapp 3, 4<br />

BI Dipl.-Ing. (FH) Jens Wesner 5<br />

FM Dipl.-Ing. (FH) Winfried Wolfrum 6<br />

RECHT<br />

■ Berufshaftpflicht:<br />

Textbaustein für Abtretungsvereinbarungen<br />

Immer häufiger fordern Auftraggeber mit unterschiedlichsten<br />

Vertragsklauseln die Abtretung von Versicherungsansprüchen.<br />

Da es sich bei der Abtretung dieser Ansprüche<br />

zweifellos um Rechtsgeschäfte zu Lasten Dritter (d.h. des Versicherers)<br />

handelt, kann sie erst nach der endgültigen Feststellung<br />

der Versicherungsansprüche vorgenommen werden.<br />

Für unsere Kunden haben wir nun mit einem qualifizierten<br />

Berufshaftpflichtversicherer einen Textbaustein abgestimmt,<br />

der ohne Gefährdung des Versicherungsschutzes verwendet<br />

werden kann. Quelle: UNITA-Brief 07/10<br />

■ HOAI 2009 – Honorierung der Bauüberwachung<br />

bei Ingenieurbauwerken<br />

Die Anforderungen an eine sorgfältige Objektüberwachung<br />

sind außerordentlich hoch, der anfallende Aufwand ebenso.<br />

Umso wichtiger ist es daher, dass der überwachende Ingenieur<br />

ein auskömmliches Honorar für diese Leistungen erhält.<br />

Bis zum 18. August 2009 konnten sich Ingenieure insoweit<br />

auf die Mindestsätze der HOAI berufen. Mit der Neufassung<br />

der HOAI zum 18. August 2009 hat der Verordnungsgeber<br />

allerdings die Honorierung der Objektüberwachung bei Ingenieurbauwerken<br />

den besonderen Leistungen zugeordnet,<br />

deren Honorar freier Vereinbarung unterliegt. Daher stellt<br />

sich die Frage, wie künftig eine angemessene Honorierung<br />

für die Objektüberwachung sichergestellt werden kann. Der<br />

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Jörn Bröker von<br />

Heinemann & Partner Rechtsanwälte hat ein Merkblatt zu<br />

diesem Thema mit praktischen Empfehlungen verfasst, dass<br />

Ihnen die UNITA gern übersendet.<br />

Quelle: UNITA-Brief 07/10<br />

■ ARGE Baurecht:<br />

Neue Informationspflichten beachten!<br />

Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-<br />

InfoV) ist seit 17. Mai 2010 in Kraft. Sie richtet sich an alle,<br />

die Dienstleistungen erbringen. Betroffen davon sind auch<br />

freiberufliche Architekten, Ingenieure und Sachverständige,<br />

erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht<br />

(ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).<br />

Die DL-InfoV bürdet den Dienstleistungserbringern umfang-


eichere Informationspflichten als bisher auf. So müssen Informationen<br />

über das übliche „Impressum“ hinaus zur Verfügung<br />

gestellt und dem Auftraggeber in Zukunft beispielsweise<br />

unaufgefordert die Berufshaftpflichtversicherung oder<br />

Kammerzugehörigkeit mitgeteilt werden. Auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />

ist unaufgefordert mitzuteilen.<br />

Weitere Details zu den Informationspflichten und auch zu Informationen,<br />

die nicht unaufgefordert, sondern auf Nachfrage<br />

preisgegeben werden müssen, finden Dienstleister in<br />

den Paragrafen 2 bis 4 DL-InfoV (www.gesetze-im-internet.de/dlinfov/BJNR026700010.html).<br />

Wer eine eigene<br />

Website hat, der sollte sie dringend prüfen und entsprechend<br />

der neuen Verordnung aktualisieren. Die ARGE Baurecht<br />

warnt davor, die neuen Pflichten auf die leichte Schulter<br />

zu nehmen. Wer als Dienstleister nicht die erforderlichen<br />

Informationen zur Verfügung stellt, dem drohen Bußgeld,<br />

Abmahnung oder gar Unterlassungsklage wegen unlauteren<br />

Wettbewerbs. Übrigens: Die erforderlichen Informationen<br />

müssen Planer und Sachverständige nicht unbedingt im<br />

Internet publizieren. Es reicht, wenn sie sie ihrem Vertragspartner<br />

vor Vertragsschluss oder Leistungserbringung zukommen<br />

lassen. Dies kann individuell erfolgen. Die ARGE<br />

Baurecht rät in dem Fall aber dringend dazu, diese vorvertragliche<br />

Aufklärung des Vertragspartners unbedingt zu dokumentieren.<br />

■ ARGE Baurecht: Bauherren müssen<br />

Sicherheit ausdrücklich vereinbaren<br />

Wer baut, der will Sicherheiten. Darauf hat er ein Recht, vorausgesetzt,<br />

er vereinbart die Sicherheit vorher im Vertrag.<br />

„Entgegen landläufiger Auffassung gibt es keine grundsätzliche<br />

gesetzliche Verpflichtung zur Stellung von Sicherheiten<br />

zu Gunsten von Bauherren“, erläutert Rechtsanwältin Sabina<br />

Böhme, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht<br />

(ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein<br />

(DAV). „Solche Sicherheiten müssen immer ausdrücklich zwischen<br />

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden –<br />

und zwar bei Vertragsabschluss.“<br />

Alle Auftraggeber, gleich ob es sich um Kommunen, Firmen,<br />

Großinvestoren oder private Bauherren von Einfamilienhäusern<br />

handelt, können eine Bürgschaft oder andere Sicherheitsleistungen<br />

fordern. „Am häufigsten werden Bürgschaften<br />

vereinbart. Sie sind das wichtigste Sicherungsinstrument“,<br />

erklärt die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.<br />

„Auch der so genannte Sicherheitseinbehalt ist üblich.<br />

Wird ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, muss der Auftragnehmer<br />

die einbehaltene Summe auf einem separaten<br />

Sperrkonto bei einer Bank deponieren.“<br />

Außerdem muss ganz klar geregelt werden, zu welchem<br />

Zweck die Sicherheit gegeben wird, in welcher Art und Höhe<br />

sie geleistet wird. „Wir müssen hier zum Beispiel unterscheiden<br />

zwischen Sicherheiten, die als Vertragserfüllungsbürgschaft<br />

hinterlegt werden oder als Gewährleistungsbürgschaft“,<br />

verdeutlicht Baujuristin Böhme. Vertragserfüllungsbürgschaften<br />

spielen im Bauwesen eine wichtige Rolle. Sie<br />

sichern den Bauherrn ab, falls das Bauunternehmen Insolvenz<br />

anmelden muss, oder wenn der Unternehmer vertraglich<br />

vereinbarte Bauleistungen schuldig bleibt. Vertragserfüllungssicherheiten<br />

müssen in jedem Fall individuell vereinbart<br />

werden und liegen am Bau in der Regel zwischen fünf und<br />

20 Prozent des Auftragswertes (einschließlich Mehrwertsteuer).<br />

Bei einer Gewährleistungsbürgschaft steht der Bürge für<br />

die Kosten ein, die bei der Beseitigung von innerhalb der<br />

Gewährleistungsfrist auftretenden Mängeln entstehen, falls<br />

8<br />

der Bauunternehmer dann insolvent ist. Die Gewährleis -<br />

tungsfristen betragen, je nach Bauvertrag zwischen vier und<br />

fünf Jahren.<br />

„Wer eine Bürgschaft vereinbart, der sollte auf verschiedene<br />

Dinge achten“, mahnt Sabina Böhme zur Vorsicht. Eine<br />

Bürgschaft muss grundsätzlich selbstschuldnerisch, bedingungsfrei,<br />

unbefristet und ohne Widerrufsmöglichkeit für<br />

den Bürgen ausgestellt sein. „Außerdem sollten Bauherren<br />

besonders auf die Qualität des Bürgen achten. Stellt beispielsweise<br />

bei einer Firma ein Tochterunternehmen die Garantie,<br />

dann ist das meistens nicht viel wert. In Deutschland<br />

sind lediglich zum Geschäftsbetrieb befugte Kreditinstitute<br />

oder Kreditversicherer als taugliche Bürgen anerkannt.“ Das<br />

sind die normalen deutschen Groß- und Volksbanken sowie<br />

die Sparkassen.<br />

Als Gerichtsstand, so rät die Baujuristin, sollte der Sitz des<br />

Auftraggebers bestimmt werden. „Außerdem muss die Bürgschaft<br />

die Regelung enthalten, dass auf Einreden der Anfechtbarkeit,<br />

der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage<br />

gemäß §§ 770, 771 BGB verzichtet wird“, erläutert die Baurechtlerin.<br />

„Und zwingend notwendig ist die Formulierung,<br />

dass der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nicht<br />

für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen<br />

des Hauptschuldners gilt. Fehlt dieser Passus, kann<br />

jeder Bürge Einwendungen erheben. Die Bürgschaft ist damit<br />

im Prinzip nichts wert.“ Außerdem sollte sich der Auftraggeber<br />

die Bürgschaftsurkunde unbedingt im Original aushändigen<br />

lassen und bei der Übergabe prüfen, ob die genannten<br />

Voraussetzungen für eine wirksame Bürgschaft<br />

auch tatsächlich erfüllt sind.<br />

„Wer es versäumt, die Sicherheit in den Bauvertrag zu schreiben,<br />

der hat hinterher einen schweren Stand“, weiß die<br />

Rechtsanwältin aus Erfahrung. Baufachanwälte raten Bauherren,<br />

grundsätzlich immer vor Vertragsabschluss zu prüfen,<br />

ob ihr Vertrag überhaupt die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung<br />

enthält. Eine im Bauvertrag nicht ausdrücklich<br />

festgeschriebene Sicherheitsleistung kann nachträglich<br />

kaum noch vereinbart werden.<br />

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sollte der Bauunternehmer<br />

daran denken, den Sicherheitseinbehalt oder die<br />

Bürgschaft vom Bauherrn einzufordern. Dieser muss sie ihm<br />

auch umgehend auszahlen beziehungsweise die Bürgschaftsurkunde<br />

zurückgeben – sofern der Bauunternehmer<br />

seinen vertraglichen Pflichten nachgekommen ist, den Bau<br />

fertig gestellt sowie alle in der Gewährleistungsfrist aufgetretenen<br />

Mängel beseitigt hat.<br />

Quelle: ARGE Baurecht Pressemitteilung vom 18.05.2010<br />

■ HOAI-Mindestsätze sind auch<br />

im Strafrecht zu beachten!<br />

Bei der Ermittlung eines Betrugsschadens sind zwingende<br />

Regelungen über HOAI-Mindestsätze zu berücksichtigen (im<br />

Anschluss an BGH, IBR 2010, 92).<br />

BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - 4 StR 345/09<br />

HOAI 1996 § 15; StGB § 263 Abs. 1; StPO § 244 Abs. 3;<br />

Quelle: IBR Juli 2010<br />

■ Welchen Inhalt müssen Rügen gegen<br />

Prüfbarkeit haben?<br />

1. Die Fälligkeit der Forderung, die ein Architekt auf<br />

Grundlage einer nicht prüfbaren Rechnung für eine ver-


tragsgemäß erbrachte Leistung erhebt, tritt ein, wenn<br />

ein Prüfungszeitraum von zwei Monaten ohne Beanstandung<br />

zur Prüfbarkeit abgelaufen ist oder wenn das<br />

Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird und keine Rügen<br />

zur Prüfbarkeit erhoben werden.<br />

2. Um als ausreichende Beanstandung zur Prüfbarkeit angesehen<br />

werden zu können, muss die vom Auftraggeber<br />

erhobene Rüge dem Auftragnehmer verdeutlichen,<br />

dass er nicht bereit ist, in die sachliche Auseinandersetzung<br />

einzutreten, solange er keine prüfbare Rechnung<br />

erhalten hat.<br />

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - VII ZR 48/07<br />

HOAI a.F. § 8 Abs. 1; Quelle: IBR Juli 2010<br />

■ Rechnung kann noch im Prozess prüfbar<br />

gemacht werden!<br />

Die Prüfbarkeit oder Schlüssigkeit einer Rechnung wird nicht<br />

dadurch beeinträchtigt, dass der Auftragnehmer zuvor abweichende<br />

Berechnungen vorgelegt hat. Für die Frage der<br />

Prüfbarkeit oder Schlüssigkeit ist nicht nur auf die Rechnungen<br />

abzustellen, sondern es sind auch die gesamten Prozessunterlagen<br />

zu berücksichtigen. Schriftsätze, die die Rechnung<br />

erläutern, und die entsprechenden Unterlagen sind mit<br />

heranzuziehen.<br />

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - VII ZR 48/07<br />

HOAI a.F. § 8 Abs. 1; Quelle: IBR Juli 2010<br />

■ Keine echte Bindung an eine Schlussrechnung!<br />

An eine Schlussrechnung ist der Architekt nur dann gebunden,<br />

wenn der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung<br />

des Honorars vertrauen durfte und er sich in berechtigtem<br />

Vertrauen auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung<br />

in schutzwürdiger Weise so eingerichtet hat, dass ihm eine<br />

Nachforderung nicht mehr zugemutet werden kann.<br />

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - VII ZR 48/07<br />

HOAI a.F. § 8 Abs. 1; Quelle: IBR Juli 2010<br />

■ Vollbeauftragung von Architekten:<br />

Was muss vorgetragen werden?<br />

Die fehlende Vermutung für eine Vollbeauftragung erhöht<br />

nicht die Vortragslast für den Architekten, der einen Vollarchitekturvertrag<br />

behauptet und nach vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

diesen seiner Honorarabrechnung zu Grunde<br />

legt.<br />

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - VII ZR 48/07<br />

BGB § 631; Quelle: IBR Juli 2010<br />

■ Vergabe von Ersatzleistungen:<br />

Zusatzhonorar?<br />

Für die Bestandsaufnahme der erbrachten Leistungen bei Insolvenzen<br />

von Baufirmen sowie die entsprechende Anpassung<br />

der Leistungen der Phasen 6 - 7 für die Beauftragung<br />

von Ersatzunternehmern kann der Architekt im Regelfall kein<br />

zusätzliches Honorar verlangen. Der Mehraufwand wird<br />

durch die Erhöhung der anrechenbaren Kosten abgegolten.<br />

KG, Urteil vom 16.03.2010 - 7 U 53/08<br />

HOAI 1996 § 15; Quelle: IBR Juli 2010<br />

■ Rückforderung von Abschlagszahlungen:<br />

Wer hat Beweislast?<br />

Der Architekt, der Zahlungen aus Abschlagsrechnungen erhalten<br />

hat, trägt im Prozess des Auftraggebers auf Auszah-<br />

9<br />

lung eines Überschusses die volle Beweislast für seinen Vergütungsanspruch.<br />

OLG Celle, Urteil vom 10.03.2010 - 14 U 128/09<br />

HOAI a.F. § 8 Abs. 2; Quelle: IBR Juli 2010<br />

■ Architektenvertrag mangels ordnungsgemäßer<br />

Vertretung der Gemeinde unwirksam: Welche<br />

Rechtsfolgen für Honorar?<br />

1. Beruft sich die Gemeinde auf die Unwirksamkeit eines<br />

Architektenvertrags, weil der Vertrag mangels ordnungsgemäßer<br />

Vertretung der Gemeinde nicht wirksam<br />

zu Stande gekommen sei (hier: Verstoß gegen das sog.<br />

Vier-Augen-Prinzip), muss sie nach den Regeln der ungerechtfertigten<br />

Bereicherung Wertersatz leisten, soweit<br />

sie die Planungsleistungen verwertet.<br />

2. Der Wertersatz bestimmt sich nach der üblichen Vergütung,<br />

also den Mindestsätzen der HOAI.<br />

OLG Brandenburg,<br />

Urteil vom 27.05.2010 - 5 U 193/08; BGB §§ 164 ff, 242,<br />

311a, 677 ff, 812, 818; GemO-BB § 67 Abs. 2<br />

Quelle: IBR Juli 2010<br />

■ Architekt muss Dicke der Abdichtung<br />

vorgeben und kontrollieren!<br />

1. Der mit der Planung beauftragte Architekt muss dem<br />

ausführenden Unternehmen besonders schadensträchtige<br />

Details einer Abdichtung in einer jedes Risiko ausschließenden<br />

Weise verdeutlichen. Dazu gehört grund -<br />

sätzlich auch, dass der Architekt dem Unternehmen die<br />

Dicke der Abdichtung vorgibt.<br />

2. Die Behauptungen des Architekten, er habe die Abdichtungsarbeiten<br />

„selbstverständlich regelmäßig und stichprobenartig<br />

vor Ort in Augenschein genommen“, ge -<br />

nügt den Anforderungen an substanziierten Vortrag zur<br />

Entkräftung des Anscheinsbeweises einer ungenügenden<br />

Bauüberwachung nicht. Vielmehr muss er im Einzelnen<br />

darlegen, wann er auf der Baustelle war und<br />

welche konkreten Arbeiten dabei von ihm in Augenschein<br />

genommen worden sind.<br />

KG, Beschluss vom 09.04.2010 - 7 U 144/09<br />

BGB a.F. § 635; HOAI a.F. § 15 Abs. 5; ZPO § 522<br />

Quelle: IBR Juli 2010<br />

■ Welche Wirkung hat Vergleich zwischen Bauherr<br />

und Bauunternehmer in Bezug auf den<br />

mithaftenden Bauüberwacher?<br />

Einem Vergleichsschluss ist nur dann Gesamtwirkung beizumessen,<br />

wenn der Gläubiger mit de666mjenigen Gesamtschuldner<br />

einen Erlassvertrag schließt, der im Innenverhältnis<br />

der Gesamtschuldner untereinander allein verpflichtet<br />

ist, den Schaden zu tragen.<br />

OLG Brandenburg,<br />

Urteil vom 19.08.2009 - 4 U 167/99<br />

BGB § 22 Abs. 1 Satz 2; Quelle: IBR Juli 2010<br />

■ „Stuttgart 21“: Teilabriss des Hauptbahnhofs<br />

trotz Architekten-Urheberrechts zulässig!<br />

1. Der Stuttgarter Hauptbahnhof („Bonatz-Bau“) unterliegt<br />

dem Urheberrechtsschutz.<br />

2. Das dem Architekten zustehende Recht, ein Änderungsverbot<br />

auszusprechen, besteht nicht vorbehaltlos. Gerade<br />

bei Bauwerken wird das urheberpersönlichkeitsrechtliche<br />

Erhaltungsinteresse durch die Sachherrschaft


des Eigentümers begrenzt. Maßgebliche Faktoren sind<br />

die Schöpfungshöhe des Bauwerks und die Schwere der<br />

beabsichtigten Veränderungen einerseits und das Interesse<br />

des Eigentümers an einer Modernisierung des Gebäudes<br />

und an einer zweckmäßigen Nutzung des<br />

Grundstücks andererseits, aber auch der Zeitablauf<br />

(hier: 54 Jahre nach Tod des Urhebers) und ein durch<br />

öffentlich-rechtliche Planungen bestehendes Allgemeininteresse.<br />

LG Stuttgart, Urteil vom 20.05.2010 - 17 O 42/10<br />

UrhG §§ 14, 28, 39, 64, 97 Abs. 1<br />

Quelle: IBR Juli 2010<br />

■ Löschung aus der Architektenliste<br />

wegen Überschuldung<br />

Ein Architekt ist aus der Architektenliste zu löschen, wenn er<br />

überschuldet ist und über kein tragfähiges Sanierungskonzept<br />

mit Aussicht auf einen baldigen Schuldenabbau verfügt.<br />

OVG Nordrhein-Westfalen,<br />

Beschluss vom 18.12.2009 - 4 B 995/09<br />

BauKaG-NW §§ 1, 5 Abs. 1, § 6 Satz 1 d; ZPO § 807<br />

Quelle: IBR Juli 2010<br />

■ Binnenmarktrelevante öffentliche Aufträge:<br />

Europaweite Unterschwellenvergabe!<br />

1. Binnenmarktrelevante öffentliche Aufträge unterhalb<br />

der Schwellenwerte erfordern nach dem Vertrag über<br />

die Arbeitsweise der Europäischen Union eine hin -<br />

reichend zugängliche Bekanntmachung vor Auftragsvergabe,<br />

die diskriminierungsfrei Beschreibung des Auftragsgegenstands,<br />

den gleichen Zugang für Wirtschaftsteilnehmer<br />

aus allen Mitgliedstaaten, die gegenseitige<br />

Anerkennung der Befähigungsnachweise (z.B. Diplome),<br />

angemessene Fristen und einen transparenten und<br />

objektiven Ansatz.<br />

2. Alleine dass ein öffentlicher Auftrag die Schwellenwerte<br />

unterschreitet, begründet keine Vermutung, dass seine<br />

Auswirkungen auf den Binnenmarkt nahezu unbedeutend<br />

wären. Der öffentliche Auftraggeber muss im Rahmen<br />

einer Einzelfallprüfung feststellen, ob ein Auftrag<br />

binnenmarktrelevant ist.<br />

EuG, Urteil vom 30.05.2010 - Rs. T-258/06<br />

AEUV Art. 18, 34, 45, 49, 56, 263; GWB § 100 Abs. 1; Vive<br />

§ 2; Quelle: IBR Juli 2010<br />

■ Kein Angebotsausschluss wegen Auslegung<br />

unklarer Vergabeunterlagen durch Bieter!<br />

1. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen dürfen nicht zu<br />

Lasten der Bieter gehen.<br />

2. Legt ein Bieter unklare Vergabeunterlagen in vertretbarere<br />

Weise aus, kann dessen Angebot nicht mit der Begründung<br />

ausgeschlossen werden, es entspreche nicht<br />

den Ausschreibungsbedingungen.<br />

OLG Celle, Beschluss vom 03.06.2010 - 13 Verg 6/10; GWB<br />

§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 121 Abs. 1; VOB/A § 25; Quelle:<br />

IBR Juli 2010<br />

■ Nebenangebote: Verständiger Bieter Maßstab<br />

für das Verständnis von Mindestanforderungen!<br />

1. Maßstab für das Verständnis von Mindestanforderungen<br />

für Nebenangebote ist nicht eine individuelle Sichtweise,<br />

sondern die eines verständigen Bieters.<br />

2. Bei der europaweiten Vergabe von Reinigungsleistun-<br />

10<br />

gen stellt die Vorgabe, dass Nebenangebote die Qualitätsstandards<br />

für Hauptangebote nicht unterschreiten<br />

dürfen, eine konkrete Anforderung dar, die die Qualität<br />

der durch ein Nebenangebot anzubietenden Leistung<br />

bestimmt.<br />

3. 3. Die Festlegung von Leistungsobergrenzen bei der<br />

europaweiten Vergabe von Reinigungsleistungen<br />

ist zulässig.<br />

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2010 - Verg 4/10;<br />

Richtlinie 2004/18/EG Art.24 Abs. 3; VOL/A § 9 a Nr. 2;<br />

Quelle: IBR Juli 2010<br />

■ Sektorenvergabe: Niedrigster Preis als einziges<br />

Kriterium zulässig!<br />

Sektorenauftraggeber dürfen bei der Ausschreibung von<br />

Dienstleistungen als einziges Zuschlagskriterium den niedrigsten<br />

Preis festsetzen.<br />

OLG München, Beschluss vom 20.05.2010 - Verg 4/10;<br />

GWB § 97 Abs. 5, § 98 Nr. 4; Richtlinie 2004/17 EG Art. 55<br />

Abs. 1 b; VOL/A SKR § 11 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1; Quelle: IBR<br />

Juli 2010<br />

LITERATUR<br />

■ Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfVO)<br />

für Berlin<br />

Dr.-Ing. Peter Wagner<br />

4. überarbeitete Auflage, Stand Juni 2010 mit Erläuterungen<br />

und ergänzenden Bestimmungen für Berlin und Brandenburg,<br />

462 Seiten, 29,- Euro<br />

ISBN 978-3-88961-312-7 Kulturbuch-Verlag GmbH<br />

Die Bautechnische Prüfungsverordnung vom 12. Februar<br />

2010 regelt im Wesentlichen die Anerkennung und Aufgabenerledigung<br />

von Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen<br />

und ihre Vergütung. Anlass für die Novellierung der<br />

BauPrüfV war die erforderliche Umsetzung der Richtlinie<br />

2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt<br />

(DLR). Aus Gründen der Lesbarkeit wurde die Verordnung<br />

neu gefasst; sie orientiert sich inhaltlich und strukturell<br />

an der überarbeiteten Muster-Verordnung über die Prüfingenieure<br />

und Prüfsachverständigen (M-PPVO), Fassung September<br />

2008. Die neue amtliche Abkürzung der Bautechnischen<br />

Prüfungsverordnung lautet BauPrüfVO. Personen aus<br />

Mitgliedstaaten der EU oder einem nach dem Recht der Europäischen<br />

Gemeinschaften gleichgestellten Staat sind<br />

zukünftig berechtigt, Prüfaufgaben nach der BauPrüfVO<br />

wahrzunehmen, sofern sie in ihrem „Heimatland“ vergleichbare<br />

Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen mussten, hinsichtlich<br />

des Tätigkeitsbereiches eine vergleichbare Anerkennung<br />

besitzen und die deutsche Sprache in Wort und Schrift<br />

beherrschen. Sofern dies nicht der Fall ist, müssen sie ihre<br />

fachliche Eignung nachweisen. Zweitniederlassungen sind<br />

zukünftig zulässig, bedürfen jedoch der Genehmigung der<br />

Anerkennungsbehörde. Liegt die Zweitniederlassung in einem<br />

anderen Land, entscheidet die Anerkennungsbehörde<br />

im Einvernehmen mit der Anerkennungsbehörde des anderen<br />

Landes. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn wegen<br />

der Zahl der Mitarbeiter, die Prüfung mitwirken sollen, der<br />

Entfernung zwischen den Niederlassungen Bedenken gegen<br />

die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung bestehen. Sofern<br />

die gleichen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind, sind


Prüfsachverständige für Standsicherheit und Brandschutz<br />

den entsprechenden Prüfingenieuren gleichwertig und werden<br />

gegenseitig anerkannt. Das bedeutet, dass Prüfsachverständige<br />

anderer Länder auch in Berlin prüfen dürfen. Die<br />

Regelungen zur Übertragung der Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde<br />

für Fliegende Bauten auf den TÜV wurden<br />

aus der BauPrüfV herausgenommen und erfolgen stattdessen<br />

in einer eigenständigen Rechtsverordnung. In der Bau-<br />

PrüfV wird nur noch die Prüfung der Standsicherheit von<br />

Fliegenden Bauten geregelt. Bei den Prüfgebühren erfolgte<br />

durch die Übernahme von Regelungen zur Ermittlung der<br />

anrechenbaren Bauwerte eine gewissen Anpassung an die<br />

Baugebührenordnung Brandenburgs, wodurch nicht mehr<br />

auf die HOAI Bezug genommen wird.<br />

Vorwort zur 4. Auflage<br />

■ Energetische Gebäudemodernisierung<br />

Hrsg.: Institut für Bauforschung e.V. -IFB-<br />

2., erw. Aufl., 2010, 308 S., zahlr. Abb., Tab., Geb.<br />

€ 74,- ISBN 978-3-8167-8117-2<br />

Fraunhofer IRB Verlag www.irb.fraunhofer.de<br />

Basierend auf der EnEV 2009 wird die Möglichkeit geboten,<br />

sich gezielt mit den Einzelheiten, die bei der Vorbereitung<br />

und Planung ganzheitlicher Gebäudemodernisierungen auftreten,<br />

auseinanderzusetzen. Das Buch bietet einen umfassenden<br />

Katalog mit Grundlagen zum energieeffizienten Planen,<br />

Bauen und Betreiben im Gebäudebestand. Aufgezeigt<br />

werden bauphysikalische Analysen, bau- und anlagetechnische<br />

Maßnahmen, nachhaltige Konzeptionen und qualitätssichernde<br />

und schadensvermeidende Prophylaxehinweise<br />

sowie Kosten- und Nutzenanalysen.<br />

Die Autoren erläutern die fachgerechte Aufnahme, Analyse<br />

und Bewertung vorhandener Bausubstanz. Auf der Grundlage<br />

der (allgemein) anerkannten Regeln der Technik werden<br />

typische energetische Schwachstellen des Gebäudebestands<br />

und mögliche Maßnahmen für energieeffiziente Altbauerneuerung<br />

dargestellt. Gebäudetechnische Anlagen sind in<br />

dem Fachbuch ebenso detailliert enthalten wie die im Baubestand<br />

anzutreffende Bautechnik.<br />

■ Bauveranstaltung:<br />

Stahlbetonbau nach Eurocode 2<br />

„Stahlbetonbau nach Eurocode 2“<br />

mit Prof. Dr.-Ing. Alfons Goris<br />

Termin: Donnerstag, 23. September 2010<br />

Beginn: 20.30 Uhr<br />

Eintritt: 4 Euro, ermäßigt 2 Euro<br />

Ort: Lehmanns Fachbuchhandlung, Hardenbergstr. 5,<br />

10623 Berlin<br />

Infos und Eintrittskarten:<br />

Tel. 030-617911-95 oder<br />

http://www.lehmanns.de/haus-hardenberg<br />

Die DIN EN 1992 (Eurocode 2) und der nationale Anhang<br />

werden in Kürze in endgültiger Fassung veröffentlicht werden,<br />

die bauaufsichtliche Einführung steht bevor. Pünktlich<br />

zum Erscheinen der Neuauflagen der „Bautabellen für Ingenieure“<br />

und der „Bautabellen für Architekten“ gibt Herr Professor<br />

Goris im Rahmen der Veranstaltung einen Überblick<br />

über die Struktur des Eurocode 2, über wesentliche Änderungen<br />

bei den Nachweisen in den Grenzzuständen der<br />

Tragfähigkeit und in den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit.<br />

11<br />

Professor Alfons Goris lehrt Stahlbeton- und Spannbetonbau<br />

an der Universität Siegen. Er ist u.a. Herausgeber der Bautabellen<br />

für Ingenieure und Bautabellen für Architekten und<br />

Verfasser der Beiträge zum Stahlbetonbau.<br />

Im Anschluss an den Vortrag möchten wir alle Besucher zum<br />

Erfahrungsaustausch bei einem Glas Sekt einladen.<br />

■ Die Pumpenwarmwasserheizung<br />

Ihle/Prechtl<br />

Projektierung - Hydraulische Schaltungen - Trinkwassererwärmung<br />

- Erneuerbare Energien - Spezielle Heizungssysteme<br />

Schriftenreihe „Der Heizungsingenieur, Band 2, Teil B“<br />

4. Auflage 2010, XIV, 598 Seiten, gebunden, € 68,-<br />

ISBN 978-3-8041-2143-0 Werner Verlag<br />

Seit der letzten Auflage haben sich bei der Energiesituation<br />

sowie bei der Planung, Ausführung, Montage und Betrieb z.<br />

T. umwälzende Neuerungen ergeben, so dass diese Neuauflage<br />

völlig neu konzipiert und aktualisiert werden musste.<br />

Im vorliegenden Band wird vertieft auf Systemlösungen, Anlagenbemessung,<br />

Hydraulik und Schaltschemata eingegangen,<br />

einschließlich der Trinkwassererwärmung sowie deren<br />

solaren Einbindung. Ferner wird die Beheizung spezieller<br />

Räume bzw. Gebäude mit deren Heizsystemen behandelt,<br />

sowie alle erneuerbaren Energiesysteme zusammengestellt<br />

und erläutert. Letztlich werden noch grundsätzliche Angaben<br />

zur Planung und Projektierung angefügt.<br />

Die wesentlichen Inhalte werden hierbei zum besseren Verständnis<br />

durch 610 Abbildungen und Schaltschemen, 180<br />

Tabellen, 210 Berechnungsbeispiele und zahlreiche Übersichtsschemen<br />

unterstützt. Die aktuellen Gesetze, Normen<br />

und Vorschriften sind berücksichtigt.<br />

Obwohl heute Planungen und Berechnungen häufig anhand<br />

umfangreicher Programme durchgeführt werden, soll mit<br />

Band 2 Teil B das dafür benötigte Hintergrundwissen vermittelt<br />

und letztlich damit Planungssicherheit und Fachkompetenz<br />

erhöht werden.<br />

■ Ein Garten für alle Jahreszeiten<br />

Ursel Borstell / Christa Hasselhorst<br />

Kunstvoll, inspirierend, überraschend<br />

Reihe: Das Gartenporträt<br />

96 Seiten mit 100 Farbabbildungen<br />

Gebunden mit Schutzumschlag, € 19,99<br />

ISBN 978-3-421-03775-6 DVA Deutsche Verlags-Anstalt<br />

12 Monate Saison<br />

Wer meint, ein Garten sei nur von Frühjahr bis höchstens in<br />

den Herbst ein Genuss, dem beweist dieser das Gegenteil.<br />

Dabei liegt der Garten klimatisch keineswegs begünstigt, im<br />

rauen Osnabrücker Land. Aber die Besitzerin hat ihr blühendes<br />

Reich mit vielen Ideen und ungewöhnlichen Pflanzenkombinationen<br />

ebenso individuell wie geschmackssicher gestaltet.<br />

Mit ausgeklügelten Zusammenstellungen von Stauden,<br />

Zwiebelpflanzen, Kräutern und Gemüse überlistet sie den<br />

Herbst und inszeniert ein stimmungsvolles Gemälde aus<br />

Grün, Silber und ihrer Lieblingsfarbe Purpur. Geformte<br />

Hecken und Gehölze bilden das Gerüst, das im sonst tristen<br />

Winter zusammen mit immergrünen Gewächsen beeindruckende<br />

Skulpturen bildet. Zahlreiche Sitzplätze vom Wintergarten<br />

über genüssliche Tafelrunden unter alten Bäumen<br />

verlängern die Saison.<br />

- Endlich eine Buchreihe, deren Bände sich einem Garten<br />

ausführlich widmen


- Eine spannende Gartengeschichte mit traumhaften Bildern<br />

- Erstaunlich, harmonisch, voller nachahmenswerter Ideen<br />

und Inspirationen.<br />

AUS ANDEREN KAMMERN<br />

■ Bayerische Bauingenieure trotzen der Krise<br />

Ergebnisse der Konjunkturumfrage 2010 der Bayerischen<br />

Ingenieurekammer-Bau<br />

Die Geschäfts- und Auftragslage der bayerischen Ingenieurbüros<br />

hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert.<br />

Auch den kommenden Monaten sehen die meisten Bauingenieure<br />

positiv entgegen. Das geht aus der Konjunkturumfrage<br />

2010 der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau hervor, an<br />

der rund 400 Ingenieure und Ingenieurbüros aus dem Freistaat<br />

teilgenommen haben. „Die Gesamtsituation wird positiv<br />

eingeschätzt, die Wirtschaftskrise hat die Ingenieurunternehmen<br />

bisher kaum getroffen“, so Kammerpräsident Dr.-<br />

Ing. Heinrich Schroeter am Mittwoch in München. Trotz der<br />

überwiegend positiven Einschätzung zeichnen sich auch negative<br />

Entwicklungen ab. Der Mangel an Ingenieuren auf<br />

dem Arbeitsmarkt hat sich deutlich verschärft. Fast die Hälfte<br />

der Büros hat Schwierigkeiten, qualifizierte Stellen zu besetzen.<br />

Geschäfts- und Auftragslage gut<br />

- Auftragsvolumen gestiegen<br />

Die allgemeine Geschäftslage ihres Planungsbüros bewerten<br />

13,5 Prozent der Teilnehmer als „sehr gut“. Im Vorjahr<br />

waren dies noch 11,5 Prozent gewesen. 49,5 Prozent der<br />

Teilnehmer bewerteten die allgemeine Geschäftslage als<br />

„gut“ (Vorjahr 42 Prozent) und 25 Prozent als „befriedigend“<br />

(Vorjahr 30,7 Prozent).<br />

Auch die Auftragslage hat sich verbessert: Sie wird überwiegend<br />

als „gut“ (43,2) bewertet. Im Vergleich zum Vorjahr<br />

(34,9) ist dies eine Steigerung von fast zehn Prozentpunkten.<br />

21,9 Prozent der Teilnehmer beschrieben die Auftragslage<br />

ihres Planungsbüros als sehr gut (Vorjahr 17,7) und 20,9<br />

Prozent als befriedigend (Vorjahr 28,8). Ihre Auftragslage<br />

sei „schlecht“ gaben 10,1 Prozent der Teilnehmer (Vorjahr<br />

15,1) an, „sehr schlecht“ kreuzten 4,0 Prozent an (Vorjahr<br />

3,5). Generell hat das Auftragsvolumen in den vergangenen<br />

12 Monaten zugenommen: 33 Prozent kreuzten „gestiegen“<br />

an (Vorjahr 24 Prozent), 4,7 Prozent sogar „stark gestiegen“.<br />

Ertragslage verbessert<br />

- Umsätze und Investitionen gestiegen<br />

Gegenüber der Vorjahresumfrage hat sich die Ertragslage<br />

der Planungsbüros insgesamt verbessert. So beantworteten<br />

24,8 Prozent der Teilnehmer die Frage mit „verbessert“ (Vorjahr<br />

17,3), 2,5 Prozent gaben „stark verbessert“ an, 48,9<br />

Prozent „nicht verändert“ (Vorjahr 43,8).<br />

Insgesamt sind die Umsätze der Ingenieurbüros im Vergleich<br />

zum Vorjahr gestiegen. Bei 2,3 Prozent der Befragten sind<br />

die Umsätze „stark gestiegen“ (Vorjahr 2,5), bei 30,0 Prozent<br />

(Vorjahr 22,7) „gestiegen“ und bei 43,0 Prozent (Vorjahr<br />

38,3) gleich geblieben.<br />

Die durchschnittlich bessere wirtschaftliche Situation ermöglicht<br />

es den Planungsbüros konsequent in die Zukunft zu investieren:<br />

26,4 Prozent der Teilnehmer haben ihre Investitionsausgaben<br />

gesteigert (Vorjahr 25,2), bei 55,8 Prozent<br />

sind die Ausgaben „gleich geblieben“ (Vorjahr 48,2). 21,6<br />

Prozent (Vorjahr 14,6) planen eine Steigerung ihrer Investitionsausgaben<br />

in den nächsten sechs Monaten.<br />

12<br />

Ingenieurbüros blicken überwiegend positiv in die Zukunft<br />

Die bayerischen Planungsbüros blicken überwiegend positiv<br />

in die Zukunft. Rund Viertel (26,6 - Vorjahr 17,3) gehen von<br />

einer Steigerung der Umsätze bis zum Oktober 2010 aus.<br />

Gleich bleibende Umsätze erwarten 57,6 Prozent (Vorjahr<br />

54,4) der Teilnehmer, sinkende Umsätze 12,9 Prozent (Vorjahr<br />

22,8).<br />

Mit einem erhöhten Auftragsvolumen rechnen 24,5 Prozent<br />

(Vorjahr 15,8), mit einem gleichbleibenden 56,2 Prozent<br />

(Vorjahr 53,2). 18,9 Prozent der Teilnehmer gehen von einem<br />

sinkenden Auftragsvolumen aus, in der Vorjahresumfrage<br />

waren dies noch 30,5 Prozent.<br />

Bei der Frage nach der Ertragslage rechnen 22,7 Prozent<br />

(Vorjahr 14,8) der Befragten mit einer Verbesserung bis zum<br />

Oktober 2010. 63,2 Prozent der Teilnehmer (Vorjahr 55,9)<br />

erwarten, dass sich die Ertragslage „nicht verändern“ wird.<br />

Mitarbeiterzahlen steigend<br />

- Mangel an Ingenieuren<br />

In den letzten 12 Monaten haben rund ein Fünftel Prozent<br />

(21,5- Vorjahr 14,2) der befragten Ingenieurbüros ihre Mitarbeiterzahlen<br />

erhöht, beinahe ein Viertel (23,3 - Vorjahr<br />

12,8) haben offene Stellen und 14,5 Prozent (Vorjahr 6,9)<br />

wollen ihre Mitarbeiterzahlen bis Oktober dieses Jahres weiter<br />

steigern.<br />

Gerade bei den Ingenieuren im Bauwesen herrscht großer<br />

Mangel an qualifiziertem Personal auf dem Arbeitsmarkt,<br />

wie die aktuelle Umfrage bestätigt: Fast die Hälfte (45,7 Prozent)<br />

der Büros hat Schwierigkeiten, qualifizierte Stellen zu<br />

besetzen. Derzeit stagniert die Zahl der Absolventen im Bereich<br />

Bauingenieurwesen bei jährlich 3.200. Der Einstellungsbedarf<br />

liegt aber bei 4500 bis 5000 Mitarbeitern/Jahr.<br />

Fazit: Die finanzielle und wirtschaftliche Situation der bayerischen<br />

Ingenieurbüros hat sich insgesamt in den vergangen<br />

Monaten verbessert. Auch die Erwartungen für die kommenden<br />

Monate sind überwiegend positiv. „Trotzdem gibt es für<br />

die Bayerische Ingenieurekammer-Bau keinen Grund sich<br />

auszuruhen, denn es gibt auch Planungsbüros, denen es<br />

nicht so gut geht“, sagte Schroeter. So gaben insgesamt<br />

12,1 Prozent (Vorjahr 15,7) der Befragten an, ihre Geschäftslage<br />

sei schlecht oder sehr schlecht. Zudem warnte<br />

Schroeter: „Der beträchtliche Mangel an Ingenieuren gefährdet<br />

nicht nur die Entwicklung neuer Produkte und Technologien,<br />

auch Marktchancen können nicht genutzt werden.<br />

Dies beeinträchtigt Attraktivität und Entwicklung des Wirtschaftsstandorts<br />

Bayern.“<br />

Quelle: Bayerische Ingenieurekammer-Bau www.bayika.de<br />

IMPRESSUM<br />

Deutsches Ingenieurblatt � Regionalausgabe Berlin<br />

Herausgeber: Baukammer Berlin - KdöR<br />

Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin<br />

Tel: (030) 797 443 - 15 � Fax: (030) 797 443 - 29<br />

E-Mail: info@baukammerberlin.de<br />

Internet: www.baukammerberlin.de<br />

Redaktion: Dr. Peter Traichel<br />

Redaktionsschluss: 19.08.2010<br />

Termine für die nächsten Ausgaben<br />

Redaktionsschluss | Erscheinungstermin<br />

14.09.2010 13.10.2010 10/2010<br />

14.10.2010 16.11.2010 11/2010

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