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BAUKAMMER BERLIN

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ner gesetzlichen Liste der Berufshaftpflichtversicherten und<br />

insbesondere keine gesetzliche Grundlage im Ingenieurgesetz<br />

des Landes Sachsen-Anhalt für eine Listenführung mit<br />

einer entsprechenden Eintragungspflicht für auswärtige<br />

Kammermitglieder besteht.<br />

Die Baukammer Berlin sowie die Bundesingenieurkammer<br />

haben sich daher an die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt<br />

gewandt, um Einschränkungen von Mitgliedern unserer<br />

Kammer bei ihrer Berufsausübung in Sachsen-Anhalt zu vermeiden.<br />

Bis zur endgültigen Klärung regen wir an, eine Eintragung in<br />

die o.g. Liste unter Hinweis auf die dargelegte Begründung<br />

noch nicht vorzunehmen. Gerne informieren wir Sie bei bereits<br />

erfolgten Eintragungen über hiergegen mögliche<br />

Rechtsmittel.<br />

■ Rundschreiben/Mitteilungen<br />

der Senatsverwaltungen<br />

• Vergabe- und Vertragswesen:<br />

Erweiterung der Bekanntmachungsplattform<br />

www.vergabeplattform.berlin.de<br />

Einführung eines Bekanntmachungsassistenten<br />

Seit 01. Juni 2006 ist die Bekanntmachungspflicht von Bekanntmachungen<br />

von Vergabeverfahren des Landes Berlin<br />

im Amtsblatt von Berlin aufgehoben und durch eine Nutzungspflicht<br />

der elektronischen Bekanntmachungsplattform<br />

unter www.vergabeplattform.berlin.de ersetzt worden (Gemeinsames<br />

Rundschreiben SenStadt VI A / Sen WiArbFrau II<br />

F Nr. 11/2006 vom 17. Mai 2006).<br />

Ab dem 12. Juli 2010 wird als weitere Funktion auf der Bekanntmachungsplattform<br />

ein Bekanntmachungsassistent zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Wesentliche Neuerungen des Bekanntmachungsassistenten<br />

sind:<br />

1. Die Vergabestellen stellen eigenständig ihre Bekanntmachungen<br />

auf der Bekanntmachungsplattform ein.<br />

Der bisherige Versand der Bekanntmachungen an die<br />

Publikationsbüros entfällt.<br />

Es können neben den bereits vorhandenen ABau-Formularen<br />

jetzt auch eigene Formulare und Dateianhänge<br />

eingestellt werden. Das ermöglicht, Bekanntmachungen<br />

einzustellen, für welche die bisherigen Formulare<br />

nicht geeignet waren, zum Beispiel Gutachterleis -<br />

tungen, Interessenbekundungsverfahren oder Bekanntmachungen<br />

mit Anhängen.<br />

2. Bekanntmachungen an die Bekanntmachungsplattform<br />

des Bundes www.bund.de werden direkt weiter geleitet.<br />

3. Bekanntmachungen an die Bekanntmachungsplattform<br />

der EU müssen zunächst unter www.ted.europa.eu und<br />

anschließend als pdf-Dokument unter<br />

www.vergabeplattform.berlin.de eingestellt werden.<br />

Informationen über den Zugang, einen Kurzleitfaden und<br />

weitere Hinweise sind der Rubrik „Bekanntmachungsassistent“<br />

unter www.vergabeplattform.berlin.de zu entnehmen.<br />

Dieses Rundschreiben (Gemeinsames Rundschreiben Sen-<br />

Stadt VI A / SenWiTechFrau II F Nr. 05/2010 steht hier zum<br />

Download zur Verfügung:<br />

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/<br />

rundschreiben/de/vob.shtml<br />

4<br />

• Preis für innovative Stadtentwicklung<br />

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin lobt einen<br />

neuen europaweiten Preis aus: den Urban Intervention<br />

Award. Der Preis wird im November 2010 zum ersten Mal<br />

vergeben und zeichnet urbane Orte mit hoher architektonischer<br />

Qualität aus, die durch ein innovatives und interdisziplinäres<br />

Zusammenwirken von Kooperationspartnern unterschiedlicher<br />

Bereiche und Disziplinen wie Kultur, Architektur<br />

und Wirtschaft entstanden sind.<br />

www.stadtentwicklung.berlin.de<br />

• Praxisleitfaden „Vermeidung und Verminderung<br />

von Staubemissionen auf Baustellen“<br />

Die Verbesserung der Luftqualität in Berlin ist ein wichtiges<br />

umweltpolitisches Anliegen der Senatsverwaltung für Gesundheit,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu gehört es<br />

auch, die Staubemissionen, die von Baustellen ausgehen, zu<br />

bekämpfen.<br />

Die Senatsverwaltung hat einen Praxisleitfaden „Vermeidung<br />

und Verminderung von Staubemissionen auf Baustellen entwickelt.<br />

Er soll all denen, die mit Baumaßnahmen befasst<br />

sind, eine Hilfestellung sein, um wirksame Maßnahmen gegen<br />

Staubemissionen auszuwählen und umzusetzen. Neben<br />

Praxishinweisen zur Planung und Durchführung von Baumaßnahmen<br />

unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung und<br />

Verminderung von Staubemissionen enthält der Leitfaden im<br />

Anhang eine Sammlung der maßgeblichen Rechtsvorschriften.<br />

Das Dokument steht als Download unter<br />

http://www.berlin.de/sen/umwelt/umweltratgeber/de/<br />

bekannt/pdf/leitfaden-baustaub.pdf<br />

auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Gesundheit,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz zur Verfügung.<br />

■ Bürokostenvergleich: wirtschaftliche Situation<br />

stark abhängig vom Fachgebiet<br />

In welchen Fachgebieten ein Planungsbüro tätig ist, entscheidet<br />

über seinen betriebswirtschaftlichen Erfolg. Da ist<br />

ein Fazit des diesjährigen VBI-BDB-Bürokostenvergleichs, an<br />

dem annähernd 500 Büros teilgenommen haben. So kann<br />

man in der Wasser- und Entsorgungswirtschaft ein doppelt<br />

so hohes „Honorar je Beschäftigter und Jahr“ erzielen als<br />

mit Vermessungsleistungen - und das bei relativ günstigerer<br />

Kostenstruktur. In allen Größenklassen hat in 2009 ein Zuwachs<br />

an festen Mitarbeitern stattgefunden. In einigen Fachgebieten<br />

nimmt der Bedarf an qualifiziertem Personal weiter<br />

zu, ohne dass am Arbeitsmarkt ein entsprechendes Angebot<br />

an Arbeitskräften zur Verfügung steht. Daher wird der Gewinnung,<br />

Entwicklung und Bindung von Fachingenieuren eine<br />

besondere Bedeutung in den Unternehmen zukommen.<br />

Quelle: UNITA-Brief 07/10<br />

■ Änderungen bei der Versicherungssteuer<br />

ab 1. Juli 2010<br />

Zur Jahresmitte traten Gesetzesänderungen bei der Versicherungs-<br />

und Feuerschutzsteuer in Kraft. Einige Versicherungsarten<br />

sind nicht mehr feuerschutzsteuerpflichtig. Für<br />

diese ist künftig der allgemeine Versicherungssteuersatz in<br />

Höhe von 19 Prozent zu entrichten. Die Feuerschutzsteuer ist<br />

niedriger und tritt für den Versicherungsnehmer nicht in Erscheinung,<br />

da sie vom Versicherer als Steuerschuldner aus<br />

seiner vereinnahmten Prämie an das Finanzamt abgeführt<br />

wird. Wie wirken sich die Änderungen für die weiterhin feu-

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