BAUKAMMER BERLIN
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ner gesetzlichen Liste der Berufshaftpflichtversicherten und<br />
insbesondere keine gesetzliche Grundlage im Ingenieurgesetz<br />
des Landes Sachsen-Anhalt für eine Listenführung mit<br />
einer entsprechenden Eintragungspflicht für auswärtige<br />
Kammermitglieder besteht.<br />
Die Baukammer Berlin sowie die Bundesingenieurkammer<br />
haben sich daher an die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt<br />
gewandt, um Einschränkungen von Mitgliedern unserer<br />
Kammer bei ihrer Berufsausübung in Sachsen-Anhalt zu vermeiden.<br />
Bis zur endgültigen Klärung regen wir an, eine Eintragung in<br />
die o.g. Liste unter Hinweis auf die dargelegte Begründung<br />
noch nicht vorzunehmen. Gerne informieren wir Sie bei bereits<br />
erfolgten Eintragungen über hiergegen mögliche<br />
Rechtsmittel.<br />
■ Rundschreiben/Mitteilungen<br />
der Senatsverwaltungen<br />
• Vergabe- und Vertragswesen:<br />
Erweiterung der Bekanntmachungsplattform<br />
www.vergabeplattform.berlin.de<br />
Einführung eines Bekanntmachungsassistenten<br />
Seit 01. Juni 2006 ist die Bekanntmachungspflicht von Bekanntmachungen<br />
von Vergabeverfahren des Landes Berlin<br />
im Amtsblatt von Berlin aufgehoben und durch eine Nutzungspflicht<br />
der elektronischen Bekanntmachungsplattform<br />
unter www.vergabeplattform.berlin.de ersetzt worden (Gemeinsames<br />
Rundschreiben SenStadt VI A / Sen WiArbFrau II<br />
F Nr. 11/2006 vom 17. Mai 2006).<br />
Ab dem 12. Juli 2010 wird als weitere Funktion auf der Bekanntmachungsplattform<br />
ein Bekanntmachungsassistent zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Wesentliche Neuerungen des Bekanntmachungsassistenten<br />
sind:<br />
1. Die Vergabestellen stellen eigenständig ihre Bekanntmachungen<br />
auf der Bekanntmachungsplattform ein.<br />
Der bisherige Versand der Bekanntmachungen an die<br />
Publikationsbüros entfällt.<br />
Es können neben den bereits vorhandenen ABau-Formularen<br />
jetzt auch eigene Formulare und Dateianhänge<br />
eingestellt werden. Das ermöglicht, Bekanntmachungen<br />
einzustellen, für welche die bisherigen Formulare<br />
nicht geeignet waren, zum Beispiel Gutachterleis -<br />
tungen, Interessenbekundungsverfahren oder Bekanntmachungen<br />
mit Anhängen.<br />
2. Bekanntmachungen an die Bekanntmachungsplattform<br />
des Bundes www.bund.de werden direkt weiter geleitet.<br />
3. Bekanntmachungen an die Bekanntmachungsplattform<br />
der EU müssen zunächst unter www.ted.europa.eu und<br />
anschließend als pdf-Dokument unter<br />
www.vergabeplattform.berlin.de eingestellt werden.<br />
Informationen über den Zugang, einen Kurzleitfaden und<br />
weitere Hinweise sind der Rubrik „Bekanntmachungsassistent“<br />
unter www.vergabeplattform.berlin.de zu entnehmen.<br />
Dieses Rundschreiben (Gemeinsames Rundschreiben Sen-<br />
Stadt VI A / SenWiTechFrau II F Nr. 05/2010 steht hier zum<br />
Download zur Verfügung:<br />
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/<br />
rundschreiben/de/vob.shtml<br />
4<br />
• Preis für innovative Stadtentwicklung<br />
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin lobt einen<br />
neuen europaweiten Preis aus: den Urban Intervention<br />
Award. Der Preis wird im November 2010 zum ersten Mal<br />
vergeben und zeichnet urbane Orte mit hoher architektonischer<br />
Qualität aus, die durch ein innovatives und interdisziplinäres<br />
Zusammenwirken von Kooperationspartnern unterschiedlicher<br />
Bereiche und Disziplinen wie Kultur, Architektur<br />
und Wirtschaft entstanden sind.<br />
www.stadtentwicklung.berlin.de<br />
• Praxisleitfaden „Vermeidung und Verminderung<br />
von Staubemissionen auf Baustellen“<br />
Die Verbesserung der Luftqualität in Berlin ist ein wichtiges<br />
umweltpolitisches Anliegen der Senatsverwaltung für Gesundheit,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu gehört es<br />
auch, die Staubemissionen, die von Baustellen ausgehen, zu<br />
bekämpfen.<br />
Die Senatsverwaltung hat einen Praxisleitfaden „Vermeidung<br />
und Verminderung von Staubemissionen auf Baustellen entwickelt.<br />
Er soll all denen, die mit Baumaßnahmen befasst<br />
sind, eine Hilfestellung sein, um wirksame Maßnahmen gegen<br />
Staubemissionen auszuwählen und umzusetzen. Neben<br />
Praxishinweisen zur Planung und Durchführung von Baumaßnahmen<br />
unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung und<br />
Verminderung von Staubemissionen enthält der Leitfaden im<br />
Anhang eine Sammlung der maßgeblichen Rechtsvorschriften.<br />
Das Dokument steht als Download unter<br />
http://www.berlin.de/sen/umwelt/umweltratgeber/de/<br />
bekannt/pdf/leitfaden-baustaub.pdf<br />
auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Gesundheit,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz zur Verfügung.<br />
■ Bürokostenvergleich: wirtschaftliche Situation<br />
stark abhängig vom Fachgebiet<br />
In welchen Fachgebieten ein Planungsbüro tätig ist, entscheidet<br />
über seinen betriebswirtschaftlichen Erfolg. Da ist<br />
ein Fazit des diesjährigen VBI-BDB-Bürokostenvergleichs, an<br />
dem annähernd 500 Büros teilgenommen haben. So kann<br />
man in der Wasser- und Entsorgungswirtschaft ein doppelt<br />
so hohes „Honorar je Beschäftigter und Jahr“ erzielen als<br />
mit Vermessungsleistungen - und das bei relativ günstigerer<br />
Kostenstruktur. In allen Größenklassen hat in 2009 ein Zuwachs<br />
an festen Mitarbeitern stattgefunden. In einigen Fachgebieten<br />
nimmt der Bedarf an qualifiziertem Personal weiter<br />
zu, ohne dass am Arbeitsmarkt ein entsprechendes Angebot<br />
an Arbeitskräften zur Verfügung steht. Daher wird der Gewinnung,<br />
Entwicklung und Bindung von Fachingenieuren eine<br />
besondere Bedeutung in den Unternehmen zukommen.<br />
Quelle: UNITA-Brief 07/10<br />
■ Änderungen bei der Versicherungssteuer<br />
ab 1. Juli 2010<br />
Zur Jahresmitte traten Gesetzesänderungen bei der Versicherungs-<br />
und Feuerschutzsteuer in Kraft. Einige Versicherungsarten<br />
sind nicht mehr feuerschutzsteuerpflichtig. Für<br />
diese ist künftig der allgemeine Versicherungssteuersatz in<br />
Höhe von 19 Prozent zu entrichten. Die Feuerschutzsteuer ist<br />
niedriger und tritt für den Versicherungsnehmer nicht in Erscheinung,<br />
da sie vom Versicherer als Steuerschuldner aus<br />
seiner vereinnahmten Prämie an das Finanzamt abgeführt<br />
wird. Wie wirken sich die Änderungen für die weiterhin feu-