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BAUKAMMER BERLIN

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Alle anderen Schadstoff-Sachverständigen können auf Antrag<br />

in die bei der Baukammer Berlin geführte Liste eingetragen<br />

werden, wenn sie sowohl ausreichende theoretische<br />

Fachkenntnisse für einzelne Schadstoffe oder Schadstoffgruppen<br />

als auch eine einschlägige Sachverständigenpraxis<br />

nachweisen können. Der Nachweis der theoretischen Fachkenntnisse<br />

kann zum Beispiel durch die erfolgreiche Teilnahme<br />

an einem oder mehreren Schadstoff-Lehrgängen oder<br />

die Vorlage von Fachveröffentlichungen erfolgen. Die zugehörige<br />

Sachverständigenpraxis wird üblicherweise durch<br />

die Vorlage bereits erstatteter Schadstoff-Gutachten belegt<br />

werden können. Die genauen Voraussetzungen für die Eintragung<br />

von Sachverständigen in die Liste der Schadstoff-<br />

Sachverständigen bei der Baukammer Berlin wird zur Zeit<br />

von einer Arbeitsgruppe der Baukammer Berlin und der Architektenkammer<br />

Berlin erarbeitet.<br />

Für Sachverständige, die sich auf dem Gebiet einzelner<br />

Schadstoffe und in der Technik der Gutachtenerstellung weiterbilden<br />

möchten, wird von der Architektenkammer Berlin<br />

in der Zeit vom 29. Oktober 2010 bis 26. November 2010<br />

jeweils Freitag und Samstag in 14-tägigem Abstand der<br />

Lehrgang „Schadstoffe in und an Gebäuden: Erkennen –<br />

Bewerten – Sanieren“ angeboten, der optional mit einer<br />

schriftlichen und/oder mündlichen Sachkundeprüfung für<br />

einzelne Schadstoffe oder Schadstoffgruppen abschließt.<br />

Dipl.-Ing. Manfred Wunderlich<br />

■ Deutsche Bauindustrie:<br />

Hauptgeschäftsführer RA Michael Knipper:<br />

Frauen fördern ja – aber Nein zur gesetzlichen<br />

Quote<br />

„Frauen in Ingenieurberufen zu fördern wird von der Deutschen<br />

Bauindustrie breit unterstützt; eine gesetzliche Frauenquote<br />

lehnen wir aber ab.“ Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer<br />

des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie,<br />

RA Michael Knipper, heute in Berlin. Knipper reagierte<br />

damit auf die Forderung der Regierungskommission Deutscher<br />

Corporate Governance Kodex „Cromme-Kommission“,<br />

nach einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten<br />

und Vorständen. Jedes Bauunternehmen tue auch im Hinblick<br />

auf die drohende Nachwuchslücke gut daran, mehr Ingenieurinnen<br />

einzustellen. Der Markt jedoch gebe oftmals<br />

gar nicht genug Bewerberinnen her, um entsprechende<br />

Führungspositionen besetzen zu können, erklärte Knipper.<br />

Vor diesem Hintergrund würde eine gesetzliche Frauenquote<br />

technik- und naturwissenschaftlich orientierte Unternehmen<br />

gegenüber Branchen mit einem traditionell hohen Frauenanteil<br />

benachteiligen. Hinzu käme noch die Berichtspflicht,<br />

die börsennotierte Unternehmen geradezu stigmatisiere,<br />

wenn sie bei der Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten<br />

nicht die entsprechende Quote erreichen würden.<br />

„Zuallererst ist es wichtig, überhaupt mehr Frauen für<br />

technische bzw. Ingenieurberufe zu interessieren“, sagte<br />

Knipper. Dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die<br />

gemeinsam von Elternhäusern, Schulen und der Wirtschaft<br />

in Angriff genommen werden müsse. Ein gesetzlicher Zwang<br />

sei unangemessen.<br />

Knipper ergänzte, dass sich die Deutsche Bauindustrie über<br />

den Bundesverband der Deutschen Industrie in der MINT<br />

(Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik)-Initiative<br />

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung engagiere,<br />

um das Potential von Frauen für die entsprechenden<br />

Berufe zu heben. Dabei stehe das Bauingenieurwesen<br />

3<br />

bereits jetzt vergleichsweise gut da. Immerhin seien unter<br />

den Studierenden rund 25 Prozent Frauen; im Maschinenbau<br />

(17 Prozent) oder der Elektrotechnik (8 Prozent) liege<br />

der Frauenanteil sehr viel niedriger.<br />

Dass dennoch so wenige Frauen in Führungspositionen gerade<br />

am Bau zu finden sind, liegt laut Knipper vor allem in<br />

der wechselnden Einsatztätigkeit begründet. „Gerade am<br />

Bau ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders<br />

schwierig, da Baustellen naturgemäß immer an verschiedenen<br />

Orten sind.“ Die Unternehmen seien aufgefordert,<br />

durch flexible Angebote, wie zum Beispiel mehr Teilzeitstellen,<br />

den Bauingenieurberuf für Frauen noch interessanter zu<br />

machen und entsprechende Aufstiegsmöglichkeiten zu eröffnen.<br />

„Eine gesetzliche Regelung kann in diesem Fall keine<br />

Abhilfe schaffen, so Knipper weiter. Quelle: Presseinformation<br />

vom 22.07.2010<br />

■ Arbeitsmarkt für Bauingenieure/innen:<br />

Vollbeschäftigung<br />

Es liegen jetzt die Zahlen der BfA zu arbeitslosen Bauingenieuren<br />

bis Juni 2010 vor:<br />

• 3.528 arbeitslose Bauingenieure waren im Juni registriert,<br />

11,9 % weniger als im Juni 2009 (4.005).<br />

• Die Beschäftigungsquote bei Bauingenieuren in Deutschland<br />

liegt damit bei knapp 98 %.<br />

• 1.391 offene Bauingenieurstellen waren im Juni 2010 bei<br />

der BfA gemeldet. Der Bestand an gemeldeten offenen<br />

Stellen lag damit um 4,1 % unter dem Vorjahreswert<br />

(1.450). Auf eine gemeldete offene Stelle kamen damit im<br />

Juni 2,5 Arbeitslose.<br />

Quelle: ASBau-Mitgliederrundschreiben 16/2010<br />

■ Liste der Berufshaftpflichtversicherten<br />

der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt<br />

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat mit Schreiben<br />

vom 28.05.2010 alle in Sachsen-Anhalt tätigen Ingenieure<br />

(auch Mitglieder anderer Länderkammern) über eine zwingend<br />

erforderliche Eintragung in die von der Ingenieurkammer<br />

Sachsen-Anhalt geführte Liste der Berufshaftpflichtversicherten<br />

informiert.<br />

Sie weist darauf hin, dass als Ingenieur in Sachsen-Anhalt<br />

nur tätig werden darf, wer in die Liste der Berufshaftpflichtversicherten<br />

eingetragen ist.<br />

Hierzu vertritt die Baukammer Berlin folgende Rechtsauffassung:<br />

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

sowie der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie in Landesrecht<br />

wurde die gegenseitige Anerkennung der Bauvorlageberechtigungen<br />

anderer Bundeslandes in die Regelungen der<br />

jeweiligen Landesbauordnungen eingeführt. (Lediglich Hessen<br />

steht derzeit noch aus.) Damit ist die Eintragungspflicht<br />

in die dortigen Listen der Bauvorlageberechtigten entfallen,<br />

soweit eine Eintragung in den vergleichbaren Listen eines<br />

anderen Bundeslandes besteht. Eine Verpflichtung, sich in<br />

eine Liste der Haftpflichtversicherten eintragen zu lassen,<br />

normieren weder die Landesbauordnung noch das Ingenieurgesetz<br />

des Landes Sachsen-Anhalt.<br />

Die Bundesingenieurkammer hat die rechtliche Grundlage<br />

für die Einführung einer Liste der Berufshaftpflichtversicherten<br />

juristisch geprüft. Im Ergebnis war hierbei festzustellen,<br />

dass keine belastbare Rechtsgrundlage für die Führung ei-

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