BAUKAMMER BERLIN
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Alle anderen Schadstoff-Sachverständigen können auf Antrag<br />
in die bei der Baukammer Berlin geführte Liste eingetragen<br />
werden, wenn sie sowohl ausreichende theoretische<br />
Fachkenntnisse für einzelne Schadstoffe oder Schadstoffgruppen<br />
als auch eine einschlägige Sachverständigenpraxis<br />
nachweisen können. Der Nachweis der theoretischen Fachkenntnisse<br />
kann zum Beispiel durch die erfolgreiche Teilnahme<br />
an einem oder mehreren Schadstoff-Lehrgängen oder<br />
die Vorlage von Fachveröffentlichungen erfolgen. Die zugehörige<br />
Sachverständigenpraxis wird üblicherweise durch<br />
die Vorlage bereits erstatteter Schadstoff-Gutachten belegt<br />
werden können. Die genauen Voraussetzungen für die Eintragung<br />
von Sachverständigen in die Liste der Schadstoff-<br />
Sachverständigen bei der Baukammer Berlin wird zur Zeit<br />
von einer Arbeitsgruppe der Baukammer Berlin und der Architektenkammer<br />
Berlin erarbeitet.<br />
Für Sachverständige, die sich auf dem Gebiet einzelner<br />
Schadstoffe und in der Technik der Gutachtenerstellung weiterbilden<br />
möchten, wird von der Architektenkammer Berlin<br />
in der Zeit vom 29. Oktober 2010 bis 26. November 2010<br />
jeweils Freitag und Samstag in 14-tägigem Abstand der<br />
Lehrgang „Schadstoffe in und an Gebäuden: Erkennen –<br />
Bewerten – Sanieren“ angeboten, der optional mit einer<br />
schriftlichen und/oder mündlichen Sachkundeprüfung für<br />
einzelne Schadstoffe oder Schadstoffgruppen abschließt.<br />
Dipl.-Ing. Manfred Wunderlich<br />
■ Deutsche Bauindustrie:<br />
Hauptgeschäftsführer RA Michael Knipper:<br />
Frauen fördern ja – aber Nein zur gesetzlichen<br />
Quote<br />
„Frauen in Ingenieurberufen zu fördern wird von der Deutschen<br />
Bauindustrie breit unterstützt; eine gesetzliche Frauenquote<br />
lehnen wir aber ab.“ Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer<br />
des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie,<br />
RA Michael Knipper, heute in Berlin. Knipper reagierte<br />
damit auf die Forderung der Regierungskommission Deutscher<br />
Corporate Governance Kodex „Cromme-Kommission“,<br />
nach einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten<br />
und Vorständen. Jedes Bauunternehmen tue auch im Hinblick<br />
auf die drohende Nachwuchslücke gut daran, mehr Ingenieurinnen<br />
einzustellen. Der Markt jedoch gebe oftmals<br />
gar nicht genug Bewerberinnen her, um entsprechende<br />
Führungspositionen besetzen zu können, erklärte Knipper.<br />
Vor diesem Hintergrund würde eine gesetzliche Frauenquote<br />
technik- und naturwissenschaftlich orientierte Unternehmen<br />
gegenüber Branchen mit einem traditionell hohen Frauenanteil<br />
benachteiligen. Hinzu käme noch die Berichtspflicht,<br />
die börsennotierte Unternehmen geradezu stigmatisiere,<br />
wenn sie bei der Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten<br />
nicht die entsprechende Quote erreichen würden.<br />
„Zuallererst ist es wichtig, überhaupt mehr Frauen für<br />
technische bzw. Ingenieurberufe zu interessieren“, sagte<br />
Knipper. Dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die<br />
gemeinsam von Elternhäusern, Schulen und der Wirtschaft<br />
in Angriff genommen werden müsse. Ein gesetzlicher Zwang<br />
sei unangemessen.<br />
Knipper ergänzte, dass sich die Deutsche Bauindustrie über<br />
den Bundesverband der Deutschen Industrie in der MINT<br />
(Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik)-Initiative<br />
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung engagiere,<br />
um das Potential von Frauen für die entsprechenden<br />
Berufe zu heben. Dabei stehe das Bauingenieurwesen<br />
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bereits jetzt vergleichsweise gut da. Immerhin seien unter<br />
den Studierenden rund 25 Prozent Frauen; im Maschinenbau<br />
(17 Prozent) oder der Elektrotechnik (8 Prozent) liege<br />
der Frauenanteil sehr viel niedriger.<br />
Dass dennoch so wenige Frauen in Führungspositionen gerade<br />
am Bau zu finden sind, liegt laut Knipper vor allem in<br />
der wechselnden Einsatztätigkeit begründet. „Gerade am<br />
Bau ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders<br />
schwierig, da Baustellen naturgemäß immer an verschiedenen<br />
Orten sind.“ Die Unternehmen seien aufgefordert,<br />
durch flexible Angebote, wie zum Beispiel mehr Teilzeitstellen,<br />
den Bauingenieurberuf für Frauen noch interessanter zu<br />
machen und entsprechende Aufstiegsmöglichkeiten zu eröffnen.<br />
„Eine gesetzliche Regelung kann in diesem Fall keine<br />
Abhilfe schaffen, so Knipper weiter. Quelle: Presseinformation<br />
vom 22.07.2010<br />
■ Arbeitsmarkt für Bauingenieure/innen:<br />
Vollbeschäftigung<br />
Es liegen jetzt die Zahlen der BfA zu arbeitslosen Bauingenieuren<br />
bis Juni 2010 vor:<br />
• 3.528 arbeitslose Bauingenieure waren im Juni registriert,<br />
11,9 % weniger als im Juni 2009 (4.005).<br />
• Die Beschäftigungsquote bei Bauingenieuren in Deutschland<br />
liegt damit bei knapp 98 %.<br />
• 1.391 offene Bauingenieurstellen waren im Juni 2010 bei<br />
der BfA gemeldet. Der Bestand an gemeldeten offenen<br />
Stellen lag damit um 4,1 % unter dem Vorjahreswert<br />
(1.450). Auf eine gemeldete offene Stelle kamen damit im<br />
Juni 2,5 Arbeitslose.<br />
Quelle: ASBau-Mitgliederrundschreiben 16/2010<br />
■ Liste der Berufshaftpflichtversicherten<br />
der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt<br />
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat mit Schreiben<br />
vom 28.05.2010 alle in Sachsen-Anhalt tätigen Ingenieure<br />
(auch Mitglieder anderer Länderkammern) über eine zwingend<br />
erforderliche Eintragung in die von der Ingenieurkammer<br />
Sachsen-Anhalt geführte Liste der Berufshaftpflichtversicherten<br />
informiert.<br />
Sie weist darauf hin, dass als Ingenieur in Sachsen-Anhalt<br />
nur tätig werden darf, wer in die Liste der Berufshaftpflichtversicherten<br />
eingetragen ist.<br />
Hierzu vertritt die Baukammer Berlin folgende Rechtsauffassung:<br />
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />
sowie der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie in Landesrecht<br />
wurde die gegenseitige Anerkennung der Bauvorlageberechtigungen<br />
anderer Bundeslandes in die Regelungen der<br />
jeweiligen Landesbauordnungen eingeführt. (Lediglich Hessen<br />
steht derzeit noch aus.) Damit ist die Eintragungspflicht<br />
in die dortigen Listen der Bauvorlageberechtigten entfallen,<br />
soweit eine Eintragung in den vergleichbaren Listen eines<br />
anderen Bundeslandes besteht. Eine Verpflichtung, sich in<br />
eine Liste der Haftpflichtversicherten eintragen zu lassen,<br />
normieren weder die Landesbauordnung noch das Ingenieurgesetz<br />
des Landes Sachsen-Anhalt.<br />
Die Bundesingenieurkammer hat die rechtliche Grundlage<br />
für die Einführung einer Liste der Berufshaftpflichtversicherten<br />
juristisch geprüft. Im Ergebnis war hierbei festzustellen,<br />
dass keine belastbare Rechtsgrundlage für die Führung ei-