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BAUKAMMER BERLIN

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# 11<br />

<strong>BAUKAMMER</strong> <strong>BERLIN</strong><br />

Offizielle Kammer-Nachrichten und Informationen<br />

Ausgegeben zu Berlin am 13.08.2010<br />

VERANSTALTUNGSHINWEISE<br />

■ Weiterbildungsveranstaltungen der Baukammer Berlin<br />

I-6 Kalkulation zur Ermittlung auskömmlicher Honorare 21. September 2010 um 17 Uhr<br />

Dipl.-Ing. Bernhard Freund, öbuv Sachverständiger im Haus der Baukammer<br />

Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

I-7 Prüfung von Angeboten nach HOAI: 28. September 2010 um 17 Uhr<br />

Wie hat die Prüfung der Auskömmlichkeit zu erfolgen? im Haus der Baukammer<br />

Welche Verpflichtungen hierzu gibt es bei Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

den Auftraggebern?<br />

Dipl.-Ing. Bernhard Freund, öbuv Sachverständiger<br />

II-3 Einschätzung vorhandener Bausubstanz anhand 14. September 2010 um 16 Uhr<br />

ausgewählter Prüfverfahren im Haus der Baukammer<br />

Dipl.-Ing. Klaus Meermeier und Dr.-Ing. Horst Scheel Gebühr: Mitglieder 20 €, Nichtmitglieder 40 €<br />

II-11 Anschluss von Feuerlöschleitungen 23. September 2010 um 18 Uhr<br />

an Trinkwasseranlagen im Hörsaal HL1 im Hermann-Rietschel-Institut<br />

Dipl.-Ing. K.-H. Brandenburg, Berlin der TU Berlin, Marchstr. 4, 10587 Berlin<br />

kostenfrei, Anmeldung: bopp@ggberlin.de oder<br />

www.ggberlin.de<br />

II-16 Beleuchtung in Innenräumen unter Berücksichtigung 31. August 2010 um 17 Uhr<br />

der EnEV im Haus der Baukammer<br />

Raik Kaczmarek, Ingenieurbüro Kaczmarek Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

max. 30 Teilnehmer<br />

II-22 Möglichkeiten der Brandsimulation 24. August 2010 um 17 Uhr<br />

Dr.-Ing. Christoph Klinzmann, hhp Berlin im Haus der Baukammer<br />

Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />

II-23 Anschlagen von Lasten 23. September 2010 um 14 Uhr<br />

Dipl.-Ing. T. Weinreich, Carl Stahl GmbH Velten im Haus der Berufsgenossenschaften,<br />

Hildegardstr. 28, 10715 Berlin<br />

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Weiterbildungsfaltblatt oder unseren Internetseiten<br />

www.baukammerberlin.de ➣ Veranstaltungen.<br />

1<br />

7-8/10


■ 21. Hanseatische Sanierungstage<br />

Auch dieses Jahr veranstaltet der Bundesverband Feuchte &<br />

Altbausanierung e.V. wieder seine traditionsreichen Hanseatischen<br />

Sanierungstage. Die 21. Hanseatischen Sanierungstage<br />

finden wieder in Warnemünde statt. Vom 11. bis zum<br />

13. November 2010 widmet sich die Tagung den Oberflächentechnologien<br />

und dem Bautenschutz. Renommierte<br />

Referenten aus dem In- und Ausland werden den Teilnehmern<br />

ein breites Spektrum an Wissen vermitteln. Nach drei<br />

sehr erfolgreichen Tagungen in Heringsdorf finden die<br />

21. Hanseatischen Sanierungstage dieses Jahr wieder weiter<br />

westlich, in Rostock-Warnemünde statt.<br />

Vom 11.-13. November erwartet die Teilnehmer in der<br />

„Yachthafenresidenz Hohe Düne“ eine Vielzahl von Vorträgen<br />

zum Schwerpunktthema „Oberflächentechnologien und<br />

Bautenschutz“ sowie eine große begleitende Ausstellung von<br />

Produkten, Geräten, Technologien und Fachbüchern.<br />

Bauteiloberflächen sind vielfach Gestaltungselement und zugleich<br />

Schutzschicht. Sowohl in ihrer ästhetischen als auch in<br />

ihrer technischen Funktion sind sie von zentraler Bedeutung<br />

für das Bauwerk. Der Vielfalt der Baustoffe entspricht dabei<br />

das breite Spektrum der Oberflächentechnologien, das von<br />

speziell auf den Untergrund abgestimmten Anstrich- und Beschichtungssystemen<br />

über Putze und Bekleidungen reicht.<br />

Soll das Bild historischer Fassadenoberflächen erhalten werden,<br />

muss die unter energetischen Gesichtspunkten erforderliche<br />

Dämmung auf die Innenseite des Bauteils verlegt<br />

werden – eine Aufgabe die bauphysikalisch gut durchdacht<br />

sein muss.<br />

Die dreitägige Veranstaltung gliedert sich in 9 Sektionen.<br />

Nach einführenden Vorträgen u.a. von Prof. Dr. H. Venzmer<br />

zu ausgewählten Oberflächentechnologien des Bautenschutzes<br />

und Prof. Dr. R. Oswald zu typischen Beurteilungsproblemen<br />

bei flüssig aufgebrachten Schutzschichten und ist<br />

der erste Schwerpunkt dem Thema Dämmung gewidmet.<br />

„Welches ist die richtige Innendämmung“ lautet hierzu ein<br />

Vortrag von Prof. A. C. Rahn.<br />

Die zwei Sektionen des Freitagvormittags sind dem Thema<br />

Holzfassaden gewidmet. Die Bandbreite der Themen reicht<br />

dabei von Erfahrungen mit Nanobeschichtungen auf Holz<br />

im Außenbereich (Dipl.-Ing. T. Künniger) bis zur brandschutz<br />

technischen Ertüchtigung von Holz durch Oberflächenbekleidungen<br />

(Dr. K. Lißner, Prof. W. Rug).<br />

Nachmittags stehen in zwei weiteren Sektionen Naturstein-,<br />

Putz- und Ziegelfassaden auf dem Programm. Unter anderem<br />

erläutert Prof. A. Rohatsch zerstörungsfreie und zerstörungsarme<br />

Untersuchungsmethoden zur Qualitätskontrolle<br />

von Restaurierungsmaßnahmen an Bauwerken aus<br />

Naturstein. Thema des Vortrages von Prof. Dr. H. Garrecht<br />

sind Merkmale, Möglichkeiten und Grenzen von Feuchteregulierungsputzen.<br />

Weiterhin steht die feierliche Verleihung der Dahlberg-Medaille<br />

auf dem Programm, einem Nachwuchs-Innovationspreis<br />

für Arbeiten auf dem Gebiet der Bauwerkserhaltung,<br />

der alljährlich vom Beuth Verlag Berlin, dem Bundesverband<br />

Feuchte & Altbausanierung e.V. sowie dem Dahlberg-Institut<br />

Wismar ausgelobt wird.<br />

2<br />

Nutz- und Ziegelfassaden stehen auch am Sonnabend<br />

nochmals im Mittelpunkt. Dr. Rudolf Plagge wird hier zum<br />

Beispiel über die Möglichkeit einer adaptiven Hydrophobierung<br />

Schlagregen belasteter Ziegelfassaden sprechen und<br />

Frau Dr. C. Körber über Konservierungsmittel in Fassadenbeschichtungen.<br />

In der letzten Sektion zum Thema Oberflächenschutz<br />

wird schließlich auch auf den Baustoff Beton<br />

eingegangen. Prof. Dr. W. Malorny wird hierzu die Oberflächenschutzsysteme<br />

im Licht neuer technischer Regeln betrachten.<br />

Schlusspunkt der Veranstaltung bildet am Samstagnachmittag<br />

eine Fachexkursion nach Güstrow zu einem in der Sanierung<br />

befindlichen denkmalgeschützten Gebäudekomplex.<br />

Das komplette Programm, Tagungsgebühren und Anmeldeformulare<br />

sind unter www.bufas-ev.de abrufbar.<br />

■ Berliner Hoch- und Ingenieurbaukolloquium<br />

BHIK 10<br />

Innovationen aus Wissenschaft und Praxis<br />

Dauerhaftigkeit von Beton- und Stahlbetonbauwerken<br />

Bemessung – Baustoffe – Ausführung<br />

12. November 2010<br />

Tagungsort: Beuth Hochschule für Technik Berlin<br />

Luxemburger Str. 10, 13353 Berlin<br />

Haus Grashof, Beuth-Saal<br />

Internet: http://projekt.beuth-hochschule.de/bhik<br />

Das zweijährig stattfindende Berliner Hoch- und Ingenieurbaukolloquium<br />

stellt sich die Aufgabe, Ihnen Innovationen<br />

aus der Wissenschaft und Praxis weiterzugeben. Neue Entwicklungen<br />

und Tendenzen des konstruktiven Ingenieurbaus<br />

werden von namhaften, erfahrenen Praktikern und Vertretern<br />

der Wissenschaft präsentiert. Wechselnde Schwerpunkte<br />

des Kolloquiums zu aktuellen Themen aus der Baupraxis unterstützen<br />

Sie bei der Abwicklung Ihrer Projekte entsprechend<br />

dem neuesten Stand der Technik. Das Kolloquium<br />

wendet sich gleichermaßen an Bauingenieure/innen und Architekt/innen<br />

aus Planung, Ausführung, Verwaltung und<br />

Wissenschaft.<br />

Die Dauerhaftigkeit von Bauwerken aus Beton und Stahlbeton<br />

wird im Allgemeinen als Beständigkeit der Bauteile gegenüber<br />

inneren und äußeren Einwirkungen definiert. Dabei<br />

sollen die verlangten Gebrauchseigenschaften unter planmäßiger<br />

Beanspruchung über die projektierte Nutzungsdauer<br />

bei ausreichender Wartung und Instandsetzung gesichert<br />

werden. Dies verlangt einen einheitlichen Ansatz bei Planung,<br />

Bemessung und Ausführung, der sich in der jüngsten<br />

Zeit auch in einer Vielzahl von neuen Normen und Richtlinien<br />

widerspiegelt. Das diesjährige Kolloquium zur Dauerhaftigkeit<br />

von Beton- und Stahlbetonbauteilen möchte Ihnen eine<br />

Plattform bieten, die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen<br />

bei der Umsetzung der neuen Bemessungsansätze<br />

und die Problemstellungen beim Einsatz neuer Baustoffe sowie<br />

innovativer Technologien bei der Bauausführung aufzuzeigen<br />

und zu diskutieren.


INFORMATIONEN<br />

■ Reformvorhaben zur weiteren Novellierung<br />

der HOAI 2009<br />

Am 14.06.2010 fand in sehr konstruktiver Atmosphäre ein<br />

Informationsaustausch mit dem Mittelstandsbeauftragten<br />

der Bundesregierung Herrn Parlamentarischen Staatssekretär<br />

Ernst Burgbacher im Bundeswirtschaftsministerium<br />

statt, an dem weiterhin die Sprecherin für Stadtentwicklung<br />

der FDP-Bundestagsfraktion Frau Petra Müller, MdB, Herr<br />

Jens Gerlich (Referent FDP-Bundestagsfraktion), Frau Milka<br />

Sergo (BMWi), der AHO-Vorstandsvorsitzende Herr Ernst<br />

Ebert und der Unterzeichner teilnahmen. Anlass des Gesprächs<br />

war die Vorbereitung der AHO-Herbsttagung am<br />

25.11.2010 und die weitere Vorgehensweise bei der Novellierung<br />

der HOAI 2009. Herr Burgbacher hat die Arbeitsteilung<br />

seines Hauses mit dem BMVBS bestätigt. Das BMVBS<br />

führt zunächst die fachliche Überarbeitung der Leistungsbilder<br />

durch. Darauf aufbauend wird das BMWi ein Gutachten<br />

zur Überprüfung der Honorarstruktur in Auftrag geben. Herr<br />

PStS Burgbacher hat dem AHO seine persönliche Unterstützung<br />

bei der weiteren Novellierung der HOAI 2009 zugesagt<br />

und betont, dass die HOAI-Novelle gemäß der Koalitionsvereinbarung<br />

von CDU, CSU und FDP in dieser Legislaturperiode<br />

zum Abschluss gebracht werden soll. Der vom<br />

AHO vorgelegte Zeitplan (Anlage) wurde in den wesentlichen<br />

Grundzügen bestätigt. In dem Gespräch wurde nachdrücklich<br />

betont, dass die Regelung der so genannten Beratungsleistungen<br />

(ehemalige Teile VI, X - XIII HOAI 1996) im<br />

verbindlichen Teil der HOAI für den AHO ein zentrales Anliegen<br />

ist. Herr PStS Burgbacher wurde unterrichtet, dass der<br />

AHO ein Gutachten zur Untersuchung der Leistungen der<br />

ehemaligen Teile VI, X - XIII HOAI 1996 als Planungsleistungen<br />

in Auftrag gegeben hat. Die Ergebnisse der Begutachtung<br />

durch die Technischen Universitäten Darmstadt und<br />

Berlin sollen im September 2010 vorliegen und die im<br />

Herbst 2010 angestrebte politische Entscheidung von BMWi<br />

und BMVBS über die Rückführung der Teile VI, X - XIII HOAI<br />

1996 in den verbindlichen Verordnungsteil der HOAI unterstützen.<br />

Mit Herrn PStS Burgbacher wurde ein regelmäßiger<br />

Informationsaustausch vereinbart.<br />

IHK-Beitrag – Doppelmitgliedschaft<br />

Betrifft alle Ingenieur-GmbHs oder andere juristische Personen<br />

Wir weisen wiederholt darauf hin, dass o.g. juristische<br />

Personen bei der IHK nur mit 1/4 oder 1/10 der einschlägigen<br />

Bemessungsgrundlage veranlagt werden,<br />

wenn sie Mitglied der Baukammer Berlin sind (vgl. § 3<br />

Abs. 4 IHKG, „Doppelmitgliedschaft“). Wir empfehlen<br />

bei der IHK einen entsprechenden Antrag auf Ermäßigung<br />

zu stellen.<br />

■ Gegen Baupfusch: VBI fordert Einführung<br />

des 2-Umschlag-Verfahrens bei Vergaben<br />

Abkehr von Preiswettbewerb bei Vergabeverfahren – Qualität<br />

und realistische Planungsvorgaben in den Vordergrund<br />

rücken<br />

„Wir müssen den Teufelskreis aus Preisdumping, suboptimaler<br />

Planung, mangelnder Bauausführung, unzureichender<br />

Baukontrolle und explodierender Projektkosten endlich<br />

durchbrechen. Bei der Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen<br />

am Bau gehören die innovative Kraft der In-<br />

3<br />

genieure und die langfristige Wirtschaftlichkeit von Projekten<br />

in den Fokus gerückt. Mit dem 2-Umschlag-Verfahren haben<br />

wir die Chance, den vielen Fehlentwicklungen am Bau endlich<br />

etwas entgegenzusetzen“.<br />

Dies sagte heute VBI-Hauptgeschäftsführer Dipl.-Ing. Klaus<br />

Rollenhagen anlässlich der Vorstellung des vom Verband<br />

Beratender Ingenieure VBI vorgeschlagenen 2-Umschlag-<br />

Verfahrens in Berlin. Der Vorgang bei einer Ausschreibung<br />

bzw. Vergabe nach diesem Verfahren ist denkbar einfach:<br />

Der eine Umschlag enthält den Vorschlag für die technische<br />

Lösung des ausgeschriebenen Projektes. In dem separaten<br />

zweiten Umschlag ist das Honorarangebot fixiert.<br />

Erst nachdem die technischen Lösungen bewertet und die<br />

drei besten Varianten herausgefiltert wurden, werden die<br />

dazugehörigen Preisangebote geöffnet. Alle anderen Angebote<br />

finden keine Berücksichtigung. Nach einem vorher<br />

transparent festgelegten Bewertungsschlüssel werden sodann<br />

technische Lösung und Preis je nach Aufgabe gewichtet<br />

und ein „Gewinner“ der Ausschreibung ermittelt.<br />

„Das 2-Umschlag-Verfahren ist bestechend einfach und<br />

transparent. Die beste technisch-wirtschaftliche und nicht die<br />

vordergründig billigste Lösung bekommt den Zuschlag. Ein<br />

für den Bauprozess kontraproduktives Preisdumping wird<br />

von vornherein ausgebremst. Wir empfehlen insbesondere<br />

allen öffentlichen Auftraggebern, das 2-Umschlag-Verfahren<br />

für alle Vergaben von Planungsleistungen einzuführen“, sagte<br />

Klaus Rollenhagen.<br />

Eintragung in die Liste der Berufs-Haftpflichtver -<br />

sicherten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt<br />

Die Aufforderung zur gebührenpflichtigen Eintragung in<br />

o.g. Liste der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt kann bis<br />

auf weiteres unberücksichtigt bleiben.<br />

Wir halten diese Aufforderung für nicht rechtmäßig.<br />

■ Bologna-Konferenz: VBI erwartet Korrekturen<br />

bei der Ingenieurausbildung<br />

Verband Beratender Ingenieure VBI fordert anlässlich der<br />

Bologna-Konferenz: Titel Diplomingenieur wieder fest im<br />

Ausbildungssystem verankern – Branche braucht berufs -<br />

taugliche Bachelor-Absolventen<br />

Die positiven Effekte des Bologna-Prozesses wie einheitliche<br />

europäische Studienabschlüsse oder die Durchlässigkeit für<br />

Studenten bewerten die deutschen Ingenieurunternehmen<br />

zweifelsohne positiv. Deutschland muss aber aufpassen,<br />

dass es wichtige Qualitätsmerkmale im internationalen<br />

Wettbewerb nicht verliert. Daher müssen in Deutschland<br />

ausgebildete Ingenieure auch wieder das sein dürfen, was<br />

sie sind: Diplomingenieure. Wir erwarten im Nachgang der<br />

Konferenz Korrekturen bei der Ingenieurausbildung.“<br />

Dies sagte VBI-Vizepräsident Dr.-Ing. Joachim Knüpfer heute<br />

mit Blick auf die nationale Bologna-Konferenz des Bundesministeriums<br />

für Bildung und Forschung in Berlin.<br />

„Der deutsche Hochschulbetrieb hat nach unserer Ansicht zu<br />

voreilig auf den Titel Diplomingenieur verzichtet. Daher begrüßen<br />

wir die Absicht einiger deutscher Hochschulen, den<br />

Titel parallel zum Bachelor-Master-System zu verleihen. Es<br />

muss wieder gängige Praxis werden, die Qualität der Ausbildung<br />

mit einer international anerkannten Marke nach


außen zu zeigen. Dabei ist dem VBI wichtig, zu unterstreichen,<br />

daß die Bachelor-Studiengänge nur mit sieben Semestern<br />

und Praxisbezug berufsbefähigend sein können. Mit<br />

halbgaren Bachelorabsolventen können die 58.000 unabhängigen<br />

Planungsbüros in Deutschland nichts anfangen.“<br />

Dr. Knüpfer appellierte an die Hochschulen: „Verleihen Sie<br />

Diplomurkunden, denn Sie haben das fachliche Know-how,<br />

darüber zu entscheiden, wer Diplomingenieur werden kann<br />

– und wer nicht. Nur mit diesem Zweiklang der Titel kann<br />

der Bologna-Prozess auch in Deutschland nachhaltigen Erfolg<br />

haben.“<br />

Mit 58.000 mittelständischen Ingenieurbüros ist das beratende<br />

Ingenieurwesen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in<br />

Deutschland. Die Büros geben mehr als 280.000 Menschen<br />

Arbeit und setzen jährlich über 29,6 Mrd. Euro um.<br />

Quelle: VBI-Presseinformation vom 17. Mai 2010<br />

■ Dienstleistungs-Informationspflichten-<br />

Verordnung (DL-InfoV)<br />

Am 17. März 2010 ist im Bundesgesetzblatt (BGBl. Jahrgang<br />

2010 Teil I Nr. 11, S. 267ff.) die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung<br />

(DL-InfoV) verkündet worden.<br />

Sie ist seit 17. Mai 2010 in Kraft.<br />

Die Bundesingenieurkammer hat hierzu eine Arbeitshilfe mit<br />

einem Muster für die sich hieraus ergebenden Informationspflichten<br />

erstellt. Diese Arbeitshilfe können Sie auf unserer<br />

Internetseite herunterladen. www.baukammerberlin.de<br />

■ Vergabeverordnung - VgV<br />

Im Bundesgesetzblattes Jahrgang 2010, Teil I Nr. 30, ausgegeben<br />

am 10. Juni 2010, wurde die Verordnung zur Anpass<br />

ung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge<br />

(Vergabeverordnung - VgV) sowie die Sektorenverordnung<br />

(SektVO) vom 7. Juni 2010 veröffentlicht. Damit sind die formellen<br />

Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten der novellierten<br />

Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer/-<br />

Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen (VOB, VOL,<br />

VOF), die bereits im Jahr 2009 bekannt gemacht wurden,<br />

eingetreten. Die Vergabeverordnung tritt am Tag nach der<br />

Verkündung in Kraft, mithin am 11. Juni 2010.<br />

Eine Leseversion der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblattes<br />

können Sie unter www.bundesgesetzblatt.de einsehen.<br />

■ Einführungserlasse zu VOB, VOL und VOF<br />

Mit der geänderten Vergabeverordnung (VgV) sowie der<br />

Sektorenverordnung werden die Teile der untergesetzlichen<br />

Regelwerke der VOB, VOL und VOF in Kraft gesetzt, die bei<br />

Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte anzuwenden<br />

sind. Alle drei Vergabeverordnungen sind umfänglich geändert<br />

worden.<br />

Die Novellierung der VOF erfolgte mit der Intention, das<br />

Vergaberecht zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Sie<br />

wurde unter gemeinsamen Vorsitz des BMWi und des<br />

BMVBS durch den Ausschuss zur Erarbeitung der Vergabeordnung<br />

für freiberufliche Dienstleistungen überarbeitet. Die<br />

Neufassung umfasst insbesondere Anpassungen der Stuktur<br />

und Chronologie an den tatsächlichen Verfahrensablauf sowie<br />

Anpassungen der Terminologie an die neu gefassten<br />

Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen VOB<br />

und für Liefer- und Dienstleistungen VOL. Das für die Vergabe<br />

freiberuflicher Dienstleistungen anzuwendende Verhandlungsverfahren<br />

wurde bezüglich Inhalt und Ablauf klarer formuliert.<br />

4<br />

Die VOF ist um ein Kapitel erweitert worden. Kapitel 1 enthält<br />

die Allgemeinen Vorschriften für Durchführungen von<br />

Verhandlungsverfahren, Kapitel 2 die spezifischen Vorschriften<br />

für die Durchführung von Planungswettbewerben und<br />

Kapitel 3 die besonderen Vorschriften für die Vergabe von<br />

Architekten- und Ingenieurleistungen.<br />

Als Eignungsnachweise sind nunmehr in den in § 5 Abs. 2<br />

genannten Fällen grundsätzlich Eigenerklärungen zu verlangen.<br />

Soweit hier darüber hinaus Bescheinigung oder sonstige<br />

Nachweise gefordert werden, ist dies vom Auftraggeber<br />

in der Dokumentation zu begründen. Neu aufgenommen ist<br />

die Regelung in § 5 Abs. 9, wonach Bescheinigungen der<br />

zuständigen Kammern anzuerkennen sind.<br />

Für die Vergabe von Freiberuflichen Leistungen außerhalb<br />

der Anwendungsbereiche der VOF ist das Haushaltsrecht zu<br />

beachten.<br />

Diese Erlasse treten am 11. Juni 2010 in Kraft.<br />

■ Alternative Konfliktlösungen im Baurecht<br />

erkennen – staatliche Gerichte meiden: Der<br />

Schlichtungsausschuss der Baukammer Berlin<br />

Berlin – Endlos sind sie, teuer und im Ergebnis oft unbefriedigend<br />

– so das herrschende Meinungsbild zu den bundesdeutschen<br />

Bauprozessen vor staatlichen Gerichten.<br />

Brauchbare Alternativen hierzu gibt es; gleichwohl sind sie<br />

weitgehend unbekannt und deshalb ungenutzt: Schiedsgutachten,<br />

Schiedsgerichte, Mediation, „Dispute-Adjudication“<br />

und Schlichtungsverfahren – um nur die wesentlichen Möglichkeiten<br />

hier aufzuzählen.<br />

Im Wissen um die missliche Lage bei den bundesdeutschen<br />

Bauprozessen vor staatlichen Gerichten hat es sich die Baukammer<br />

Berlin als Standesorganisation aller im Bauwesen<br />

tätigen Ingenieure der Hauptstadt zur Aufgabe gemacht,<br />

das Schlichtungsverfahren als Instrument der Streitbeilegung<br />

anzubieten. Unter Anleitung eines neutralen, hochqualifizierten,<br />

erfahrenen Juristen (hier ist es der Vorsitzende der<br />

Kammer für Handelssachen beim Landgericht Berlin i. R.)<br />

wird zwischen den Gegnern eine tragende Konfliktlösung erarbeitet.<br />

Selbst juristische Fachkreise gehen inzwischen davon aus,<br />

dass diese Form der Streitbeilegung – die Schlichtung – noch<br />

gewaltigen Aufschwung nehmen wird, liegt eine zügige<br />

Streitbeilegung doch im vitalen Interesse der Parteien.<br />

Das Verfahren ist so simpel, wie effektiv: Bestehen Streitigkeiten,<br />

die sich aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern<br />

der Kammer oder zwischen diesen und Dritten ergeben,<br />

so ist jedermann berechtigt, den Schlichtungsausschuss<br />

der Baukammer Berlin anzurufen. Jedes Mitglied der Baukammer<br />

hat in Erfüllung seiner Berufspflichten am Schlichtungsverfahren<br />

teilzunehmen. Andererseits kann der Schlichtungsausschuss<br />

nur mit dem Einverständnis der Partei tätig<br />

werden, die kein Kammermitglied ist. Nach Eingang des Antrages<br />

und nachdem der Vorsitzende die Zuständigkeit des<br />

Schlichtungsausschusses geprüft hat, werden den Parteien<br />

durch den Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses die Erfolgsaussichten<br />

ihrer jeweiligen Positionen verdeutlicht. Ergibt<br />

sich – und dies ist der seltenere Fall – in diesem Stadium<br />

des Verfahrens keine Einigung, so wird ein Termin innerhalb<br />

von zwei Monaten zur Erörterung bestimmt. Den Parteien<br />

wird damit Gelegenheit gegeben, dem Ausschuss zum<br />

Schlichtungsgegenstand mündlich vorzutragen. Neben dem<br />

Vorsitzenden, einem Juristen, setzt sich der Ausschuss aus<br />

zwei Beisitzern (Bauingenieuren) zusammen. Damit wird<br />

auch die nötige technische Kompetenz des Gremiums garantiert.<br />

Die Schlichtung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit<br />

statt. Es können Zeugen gehört werden, wenn der


Vorsitzende dies für erforderlich erachtet. Sachverständige<br />

können dann gehört werden, wenn beide Parteien dem zugestimmt<br />

haben. Ist der Sachstand schließlich aufgeklärt, erarbeitet<br />

der Ausschuss eine Schlichtungsempfehlung, die<br />

auch die Verfahrenskosten regelt. Diese sind wesentlich günstiger<br />

als bei staatlichen Gerichten. Sodann trägt der Vorsitzende<br />

den Parteien die Schlichtungsempfehlung unter Angabe<br />

der wesentlichen Gründe vor. Erklären die Parteien nun<br />

ihr mündliches Einverständnis mit der Schlichtungsempfehlung,<br />

wird hierüber ein Protokoll aufgenommen und diese<br />

sog. Schlichtungsempfehlung wird in dem Augenblick wirksam,<br />

sobald der Vorsitzende und die Parteien unterschrieben<br />

haben.<br />

Ist das Schlichtungsverfahren gescheitert, so werden die Kos -<br />

ten des Verfahrens gerecht geteilt.<br />

Dieses Modell der Streitschlichtung ist zukunftsweisend, stellt<br />

es doch einen Akt der Selbsthilfe bei Meidung der oftmals<br />

eher zähen staatlichen Rechtsschutzangebote dar.<br />

Jedem, der schnell und kostengünstig seinen Streit in Baurechtsfragen<br />

beilegen möchte, kann nur angeraten werden,<br />

dieses Institut der Baukammer in Anspruch zu nehmen.<br />

■ Rundschreiben/Mitteilungen<br />

der Senatsverwaltungen<br />

Vergabe- und Vertragswesen – und – Allgemeine Anweisung<br />

für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben<br />

Berlins – Anweisung Bau (ABau)<br />

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. VI, hat am<br />

11. Juni 2010 das Rundschreiben SenStadt VI A Nr.<br />

06/2010 zur Neufassung der Vergabeverordnung mit VOB,<br />

VOL, VOF 2009 herausgegeben.<br />

Es wurden noch einige Konsolidierungen und Ergänzungen<br />

des Rundschreibens vorgenommen und die geänderten/neuen<br />

Formulare beigefügt.<br />

Mit diesem Rundschreiben wurden zunächst nur die Formblätter<br />

für den Hochbau angepasst. Die Formulare für den<br />

Straßen- und Brückenbau werden angepasst, sobald die<br />

entsprechenden Formulare des Bundes vorliegen. Bis dahin<br />

wird gebeten, auch im Tiefbau die Formulare für den Hochbau<br />

zu benutzen.<br />

Dieses Rundschreiben steht hier zum Download zur Verfügung:<br />

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/<br />

rundschreiben/de/abau.shtml<br />

Rundschreiben WiTechFrau II F Nr. 3/2010<br />

Öffentliches Auftragswesen:<br />

Änderung der Vergabeverordnung,<br />

VOL/A 2009, VOF 2009<br />

Dieses Rundschreiben steht zum Download zur Verfügung:<br />

http://www.berlin.de/vergabeservice/allgemeine_infos/<br />

rundschreiben.html<br />

■ Neue Gesetze und Verordnungen in Berlin<br />

Veröffentlichungen im Amtsblatt für Berlin Nr. 18 vom<br />

07.05.10:<br />

- Ausführungsvorschriften über die geodätischen Referenzsysteme<br />

des Landes Berlin (AV Geodätische Referenzsysteme)<br />

5<br />

■ 10. Lange Nacht der Wissenschaft<br />

Großer Besucherandrang in Berlins<br />

Forschungslaboren<br />

Die Lange Nacht der Wissenschaften 2010 zog auch in diesem<br />

Jahr wieder viele Fans an. Insgesamt 201 230 Mal öffneten<br />

sich die Türen zu den vielen wissenschaftlichen Einrichtungen.<br />

Die beliebtesten Ziele der LNDW waren u.a. das<br />

Erwin Schrödinger-Zentrum der Humboldt-Universität zu<br />

Berlin in Adlershof (13 671 Besuche) sowie das „Haus der<br />

Ideen“ der Technischen Universität Berlin (12 346 Besuche).<br />

Auch die Peter-Behrens-Halle in Berlin-Wedding bot wieder<br />

tolle Attraktionen. Hier hatte auch die BetonMarketing Ost<br />

wieder ein besonderes Angebot aufgestellt.<br />

Glücksrad und Beton-Quiz<br />

Die BetonMarketing Ost hatte sich für die jüngsten Besucher<br />

ein besonderes Highlight ausgedacht: Ein buntes Glücksrad<br />

lud zum Drehen und Quizzen ein. Der Hauptgewinn war<br />

pünktlich zur Fußball-Weltmeisterschaft ein echter Fußball<br />

mit Beton-Logo. Dafür rauchte so mancher Kopf beim Wissens-Quiz,<br />

in dem auch knifflige Fragen zu Beton gestellt<br />

wurden.<br />

Infostand mit Beton-Beratung<br />

Die Informationsweitergabe zu Fragen der Betonanwendung,<br />

-herstellung und -verarbeitung ist ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt<br />

der BetonMarketing Ost in Berlin. Be -<br />

sucher nahmen am Infostand Broschüren und praktische Alltagsgegenstände<br />

wie Taschen, Blöcke, Basecaps und Zimmermannsbleistifte<br />

mit. Ein besonderes Andenken mit praktischem<br />

Wert war die kleine Wasserwaage mit Beton-Schriftzug.<br />

Sie wird als Schlüsselanhänger oder modisches Accessoire<br />

von vielen Besuchern noch lange getragen.<br />

Betonkunst für Kinder<br />

Kinder und Jugendliche konnten dank einer großzügigen<br />

Materialspende der Firma Kluwe aus Berlin kleine Betonfiguren<br />

in Formen gießen. Ein herzliches Dankeschön geht an<br />

die Mitarbeiter von Kluwe! Die lustigen Formen waren bei<br />

mehreren Betonkunst-Aktionen der BetonMarketing Ost an<br />

Berliner Grundschulen entstanden. Neben Echsen, Vögeln,<br />

Sauriern und Bäumen konnte auch wieder der beliebte Beton-Schriftzug<br />

angefertigt werden. Wie schon im letzten Jahr<br />

geschah dies unter fachkundiger Anleitung des Bildhauers<br />

Michael Bause und der Künstlerin Seraphina Lenz.<br />

„Wir sind sehr glücklich, dass so viele Berliner und Brandenburger<br />

und ihre Gäste sich für Wissenschaft und Forschung<br />

interessieren“, resümiert Prof. Dr. Reinhard Thümer, Präsident<br />

der Beuth Hochschule für Technik und Vorsitzende des<br />

Lange Nacht der Wissenschaften.<br />

„Für die Angehörigen der wissenschaftlichen Einrichtungen<br />

in Berlin, Potsdam und Wildau sind die zahlreichen neugierigen<br />

und wissbegierigen Besuche ein großartiger Beweis für<br />

die Akzeptanz ihrer Arbeit. Darüber hinaus macht es uns<br />

Spaß, der Öffentlichkeit unsere Leistungen zu präsentieren.<br />

Freuen wir uns also gemeinsam auf die nächste Lange<br />

Nacht der Wissenschaften, am 28. Mai 2011.“<br />

Quelle: Presseinformation BetonMarketing Ost<br />

■ DIN erweitert Dienstleistungsangebot für KMU<br />

Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) hat kürzlich einen<br />

„KMU-Helpdesk“ eingerichtet, der als zentrale Anlaufstelle<br />

für Fragestellungen rund um das Thema Normung<br />

und Standardisierung dienen soll. Der „Helpdesk“ ergänzt<br />

eine Reihe von Angeboten, die das DIN für KMU auf


http://www.mittelstand.din.de zur Verfügung stellt. Folgende<br />

kostenfreie Services können KMU abfragen:<br />

- Beantwortung bzw. Weiterleitung von Anfragen an Experten<br />

bzw. an den fachlich zuständigen Mitarbeiter im DIN<br />

- Benennung von Experten bzw. des fachlich zuständigen<br />

Mitarbeiters im DIN<br />

- Beratung bei der Recherche von Normen u. Spezifikationen<br />

- Beratung zu den Möglichkeiten einer Mitarbeit in der Normung<br />

und Standardisierung<br />

- Beratung zu Weiterbildungsmöglichkeiten zur Normung<br />

und Standardisierung<br />

Der „Helpdesk“ ist telefonisch (Tel-Nr. 030 2601-2001), per<br />

Fax (Fax-Nr. 030 2601-4-2001) oder per E-Mail über eine<br />

automatische Nachrichtenfunktion auf der Helpdesk- Webseite<br />

erreichbar.<br />

Das Informationsangebot für KMU auf<br />

http://www.mittelstand.din.de beinhaltet darüber hinaus<br />

auch das Normenentwurfsportal sowie das deutsch-chinesische<br />

Normeninformationsportal. Dieses Portal wird von den<br />

nationalen Normungsorganisationen von China („The Standardization<br />

Administration of China“ (SAC)) und dem DIN<br />

betreut und soll als Informationsquelle hinsichtlich der in<br />

beiden Ländern geltenden Normen und Standards dienen.<br />

Auf europäischer Ebene ist das CEN-CENELEC SME Helpdesk<br />

Ansprechpartner für KMU, die sich für den Nutzen der<br />

Normungsarbeit interessieren und mehr über die Möglichkeiten<br />

der eigenen Teilnahme erfahren möchten.<br />

Quelle: DIHK-Newsletter „InfoRECHT 06-2010“<br />

■ Baukonjunktur<br />

April 2010: Umsätze und Auftragseingänge ziehen an –<br />

Wirtschaftsbau u. sonstiger Tiefbau bleiben Sorgenkinder<br />

Im April 2010 hat die Beschäftigung am Bau in der Region<br />

Berlin-Brandenburg weiter um rund 1,8 % nach rund 3% im<br />

März zugelegt. Bei den geleisteten Arbeitsstunden und beim<br />

Umsatz gab es auch im vierten Monat dieses Jahres dank<br />

der Konjunkturpakete positive Zeichen im öffentlichen Hochbau.<br />

Die Auftragseingänge legten um 18% zu, voran der<br />

Wirtschaftsbau mit einem Plus von 70%, gefolgt vom öffentlichen<br />

Hochbau (+46,7%) und dem Wohnungsbau<br />

(+18,9%). Quelle: BAU Juli 2010, Offizielles Organ des<br />

Bauindus trieverbandes Berlin-Brandenburg e.V.<br />

■ Barrierefreies Bauen: doppelt so hoher Anteil<br />

im Jahr 2015?<br />

Obwohl die demografischen Entwicklungen allgemein bekannt<br />

sind, gilt es immer noch einen enormen Rückstand an<br />

altengerechten Wohnungen im deutschen Wohnungsbestand<br />

aufzuholen. Doch wie Ergebnisse der Jahresanalyse<br />

von BauInfoConsult zeigen, beobachten Planer und Verarbeiter,<br />

dass das Thema immer relevanter für ihre Praxis wird.<br />

So haben die Architekten im Jahr 2009 durchschnittlich bei<br />

jedem dritten Projekt im Wohnungsbau Maßnahmen zur Erreichung<br />

von Barrierefreiheit mit aufgenommen, im Jahr<br />

2015 könnte das Thema barrierefreies Bauen schon jedes<br />

zweite Projekt betreffen. Den befragten Bauunternehmern<br />

und SHK-Installateuren zufolge wird sich der Anteil der barrierefreien<br />

Maßnahmen an ihren Projekten im Wohnungsbau<br />

von 2009 bis 2015 verdoppeln.<br />

Quelle: Pressemitteilung BauInfoConsult vom 14.05.2010<br />

6<br />

■ Bauakteure sehen mehr Aufträgen im Eigenheim-<br />

und Geschosswohnungsbau entgegen<br />

Architekten und Bauunternehmer rechnen sich aufgrund ihrer<br />

Auftragsentwicklung für das laufende Jahr überwiegend<br />

eine Steigerung im Wohnungsbau aus – und zwar gilt das<br />

nicht nur für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern,<br />

sondern auch für Geschossbauten. Das zeigen Ergebnisse<br />

der aktuellen Jahresanalyse von BauInfoConsult. Wie sehen<br />

die Erwartungen der Befragten aus und worin unterscheiden<br />

sich die Erfahrungen von Architekten und Bauunternehmern?<br />

Quelle: BauInfoConsult-Newsletter Juni 2010<br />

■ Betriebe im Baugewerbe:<br />

stabil durch das Krisenjahr<br />

Bei der letzten Betriebserhebung wurden insgesamt 73.944<br />

Betriebe gezählt. In den alten wie in den neuen Bundesländern<br />

war der Verlust an Betrieben seit der Vorerhebung vom<br />

Juni 2008 marginal: In dieser Stabilität der Betriebszahlen –<br />

noch dazu erhoben zu einem Zeitpunkt, an dem die Auftragssteigerung<br />

ab Mitte 2009 gerade erst begonnen hatte –<br />

wird erst richtig deutlich, wie krisenresistent das deutsche<br />

Baugewerbe sich in der schwierigen Jahreswende 2008/<br />

2009 gezeigt hat. Stützend wirkten Restaufträge aus 2008,<br />

der vergleichsweise geringe Auftragsschwund und das dank<br />

konstanter Förderung weiter konstant gut laufende Feld Modernisierung<br />

und Sanierung. Überwiegend vom Bereich Modernisierung<br />

und Sanierung hat auch das Ausbaugewerbe<br />

erneut profitiert.<br />

Quelle: BauInfoConsult-Newsletter Juni 2010<br />

■ Kaum Zunahme der Arbeitslosen am Bau<br />

Die Arbeitslosigkeit ist bei Maurern, Zimmerern, Dachdeckern<br />

und anderen Bauberufen mit dem Wiederanziehen<br />

der Baunachfrage im Hochbau geringer geworden. Bei anderen<br />

Berufen aus dem Bauumfeld verlief die Entwicklung<br />

bisher jedoch weniger günstig. Wie sind die weiteren Aussichten<br />

auf dem Arbeitsmarkt für Bau- und Installationsberufe?<br />

Quelle: BauInfoConsult-Newsletter Juni 2010<br />

■ Kreditklemme in der mittelständischen<br />

Immobilienwirtschaft?<br />

In den gewerblichen Wohnungsbau ist Ende 2009 frischer<br />

wind gekommen. Doch seit Anfang des Jahres hat sich die<br />

Kreditvergabe an Unternehmen der mittelständischen Immobileinwirtschaft<br />

laut einer Umfrage weiter verschlechtert.<br />

Als Investitionshemmnis könnte eine Kreditklemme eines der<br />

größten Risiken der konjunkturellen Erholung darstellen:<br />

Rund ein Drittel der Marktteilnehmer im unternehmerischen<br />

Wohnimmobilienbereich konnten Projekte im vergangenen<br />

Jahr nach Ausbruch der Finanzmarktkrise nicht realisieren<br />

und mussten sie verschieben oder aufgeben. Insbesondere<br />

Projektentwickler und Bauträger sind betroffen.<br />

Quelle: BauInfoConsult-Newsletter Juni 2010


MITGLIEDER<br />

■ Die Baukammer Berlin begrüßt alle<br />

neu aufgenommenen Mitglieder:<br />

Mitgliedsart Name Fachgruppe<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Holger Barske 4, 5<br />

SPM Dipl.-Ing. Ulrich Edeling 1<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Ilkka Geppert 4<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Sefa Kars 1<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Matthias Kauf 4<br />

SPM Dipl.-Ing. Thomas Metzing 6<br />

FM Dipl.-Ing. Thomas Meyer 1<br />

SPM Dipl.-Ing. (FH) Annekatrin Müller 1, 6<br />

BI Ing. Bernd Schneider 1, 5, 6<br />

BI Dipl.-Ing. Jörg Schneider 1, 4, 6<br />

SPM Dipl.-Ing. Jürgen Stocker 3, 4<br />

RECHT<br />

■ Bauunternehmer kann frühzeitig Bürgschaft<br />

verlangen<br />

Der Hausbau hatte noch lange nicht begonnen und trotzdem<br />

musste der Kunde schon eine Bankbürgschaft beibringen.<br />

Verbraucherschützer klagten dagegen – ohne Erfolg.<br />

Anbieter von Fertighäusern können von ihren Kunden vor<br />

Baubeginn eine Bankbürgschaft über den endgültigen Kaufpreis<br />

verlangen. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof<br />

(BGH) in Karlsruhe. Er bestätigte damit eine<br />

Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der<br />

Okal Haus GmbH aus Simmern in Rheinland-Pfalz (Az. VII<br />

ZR 165/09)<br />

Nach der strittigen Klausel müssen die Kunden bis acht Wochen<br />

vor Baubeginn eine Bankbürgschaft beibringen. Die<br />

Verbraucherorganisation Bauherren-Schutzbund in Berlin<br />

hielt dies für unzulässig und klagte: Durch die zusätzlichen<br />

Kosten, die für die Bürgschaft anfallen, seien die Kunden<br />

einseitig benachteiligt.<br />

Der BGH sah dies anders: Gemessen an den gesamten<br />

Baukosten falle die zusätzliche Belastung für die Bauherren<br />

nur wenig ins Gewicht. Dagegen müsse die Fertighausfirma<br />

mit hohen Kosten in Vorleistung treten und sichere sich mit<br />

der Vertragsklausel gegen entsprechende Risiken ab.<br />

Quelle: Focus Online<br />

■ Berufshaftpflicht: Baukostenobergrenze<br />

als Beschaffenheitsvereinbarung<br />

Immer öfter fordern Auftraggeber und Investoren vom Planer<br />

eine vertraglich zugesicherte Baukostenobergrenze. Sofern<br />

man sich einer solchen Vereinbarung nicht entziehen<br />

kann, steht als Mindestvoraussetzung an, dass der Planer<br />

weiß, was gebaut werden soll und kann. Erst dann ist er in<br />

der Lage, eine qualifizierte Kostenschätzung als frühestmögliche<br />

Grundlage für eine Kostenobergrenze abzugeben.<br />

Mehrfach wurde höchstrichterlich festgestellt, dass die Vereinbarung<br />

einer solchen Baukostenobergrenze als ausdrücklich<br />

vereinbarte Beschaffenheit des zu errichtenden<br />

Objektes gilt. Damit ist dieses – unabhängig vom technischen<br />

und gestalterischen Erfolg – mangelhaft, wenn die<br />

vereinbarte Kostenobergrenze nicht eingehalten wird. Die<br />

Prozessführung ist erfahrungsgemäß in diesem Bereich nicht<br />

7<br />

nur rechtlich schwierig, sondern technisch auch sehr aufwendig.<br />

So ist etwa die Abgrenzung, welchen Umfang die<br />

ursprünglich mit der Baukostenobergrenze belegte Planung<br />

hat und welche zusätzliche kostenauslösende Maßnahmen<br />

nachträglich vom Auftraggeber gewünscht wurden, später<br />

kaum noch möglich. Für den Planer sind Auseinandersetzung<br />

in Kostenfragen besonders hat und unangenehm, weil<br />

derartige Ansprüche nicht oder nur partiell über die Berufshaftpflichtversicherung<br />

gedeckt sind. Grundsätzlich soll in<br />

Übereinstimmung mit höchstrichterlicher Rechtsprechung<br />

der Versicherer nicht Kostengarant des Bauherrn oder hilfsweise<br />

des fehlerhaft arbeitenden Planers sein. Insofern sind<br />

Erfüllungsansprüche und auch die so genannten „Sowiesokosten“<br />

nicht Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung.<br />

Quelle: UNITA-Brief 06/10<br />

■ Neue Informationspflichten<br />

zur Berufshaftpflichtversicherung<br />

Am 12. Mai ist die „Verordnung über Informationspflichten<br />

für Dienstleistungserbringer“ (DL InfoV) in Kraft getreten, die<br />

auch für Ingenieure und Architekten gilt. Vor Vertragsschluss<br />

und vor Erbringung der Dienstleistung sind nun unter anderem<br />

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung in „klarer<br />

und verständlicher Form zur Verfügung zu stellen“, insbesondere<br />

Namen und Anschrift des Versicherers und räumlicher<br />

Geltungsbereich. Letzteres war bisher in Versicherungsbestätigungen<br />

eher unüblich. Zu den geforderten Informationen<br />

der DL InfoV gehören zudem neben den bereits für das<br />

Impressum einer Homepage vorgeschriebenen Angaben<br />

unter anderem „gegebenenfalls bestehende Garantien, die<br />

über die gesetzlichen Gewährleistungsfristen hinausgehen“.<br />

Quelle: UNITA-Brief 06/10<br />

■ ARGE Baurecht zum Vergabehandbuch:<br />

Ab sofort nur noch neue Formulare nutzen!<br />

Am 11. Juni ist das neue Vergaberecht in Kraft getreten und<br />

damit auch das Vergabehandbuch des Bundes aktualisiert.<br />

Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht<br />

(ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV)<br />

hin und warnt davor, weiterhin alte Formulare zu verwenden:<br />

Architekten und Ingenieure sollten keinesfalls mehr die<br />

alten Formulare verwenden oder diese gar selbst anpassen.<br />

Wer das macht und dabei Formfehler einbaut, der muss damit<br />

rechnen, EU-Fördermittel zu verlieren. Architekten gehen<br />

damit ein enormes Haftungsrisiko ein, denn Zuschüsse können<br />

noch nach Jahren vom Landesrechnungsprüfungshof<br />

geprüft und zurückgefordert werden, wenn die Vergabe<br />

nicht geltendem Recht entspricht. Die aktuellen Formulare<br />

können ab sofort unter www.bmvbs.de (Bauwesen/Bauauftragsvergabe/Vergabehandbuch)<br />

heruntergeladen werden.<br />

Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com.<br />

■ ARGE Baurecht: Urheberrechte gelten nur<br />

für einzigartige Bauwerke<br />

„Architekten sollten es mit dem Urheberrecht nicht übertreiben“,<br />

rät Heike Rath, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft<br />

für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im<br />

Deutschen Anwaltverein (DAV). „Vielen ist gar nicht bewusst,<br />

dass mit dem Urheberrecht eine massive Beschränkung des<br />

Eigentümers verbunden ist. Dieser darf nämlich nicht mehr<br />

über sein Haus nach Belieben verfügen, und zwar bis zu 70<br />

Jahre nach dem Tod des Urhebers.“ Wegen dieser Auswirkungen<br />

auf das Eigentumsrecht wird ein Urheberrecht an<br />

Bauwerken auch nur ganz ausnahmsweise angenommen.


Ein neues Urteil des Frankfurter Landgerichts (Aktenzeichen<br />

2-03 O 295/09.) bestätigt ihre Einschätzung.<br />

In jüngster Zeit streiten Planer und deren Erben spektakulär<br />

um Urheberrechte, beispielsweise am neuen Berliner Hauptbahnhof<br />

oder auch beim Umbau der einstigen Frankfurter<br />

Großmarkthalle zur Europäischen Zentralbank; im zweiten<br />

Fall redet auch noch der Denkmalschutz mit. „Das sind aber<br />

außergewöhnliche Großbauten von internationalem Rang,<br />

bei denen man Urheberrechte durchaus annehmen kann.<br />

Ganz anders verhält es sich bei normalen Wohn- und Geschäftshäusern“,<br />

erklärt Heike Rath. „Damit ein Urheberrecht<br />

tatsächlich in Betracht kommt, bedarf es außergewöhnlicher<br />

Ideen. Gute Gestaltung allein reicht nicht aus.“<br />

Der Trend zur allgemeinen Reklamierung des Urheberrechts<br />

verunsichert nicht nur potenzielle Bauherren, die sich gar<br />

nicht erst auf Vertragsabschlüsse mit selbstbewussten Planern<br />

einlassen, die bereits im Entwurfsstadium auf ihr Urheberrecht<br />

pochen, sondern es beunruhigt auch Besitzer älterer,<br />

schöner Immobilien. Sie möchten eventuell umbauen,<br />

aufstocken, die Fassaden dämmen, Solarmodule aufs Dach<br />

montieren, werden aber vom ehemaligen Planer gestoppt,<br />

der auf sein Urheberrecht pocht und die „Verunstaltung“ seines<br />

Werks verhindern will.<br />

„Hausbesitzer sollten keine Angst vor dem Urheberrecht haben“,<br />

appelliert Baujuristin Rath. „Um ein solches Recht<br />

durchzusetzen, müssen die Planer die Einzigartigkeit ihres<br />

Werks belegen können. Das ist aber bei den meisten Bauten<br />

nicht möglich. Sie sind zeitgemäß gestaltet, sie mögen auch<br />

schön sein, funktional und gut durchdacht und haben vielleicht<br />

sogar einmal eine der inzwischen gar nicht mehr so<br />

seltenen, regionalen Auszeichnungen bekommen, solange<br />

sie nicht einzigartig sind, genießen sie keinen Schutz.“<br />

Quelle: Pressemitteilung der ARGE Baurecht<br />

■ Strafrecht<br />

ARGE Baurecht: Sorgfalt bei Planung und<br />

Ausführung unabdingbar<br />

Tragische Unglücke passieren immer wieder, sei es der Kollaps<br />

eines Hauses, Daches oder Gerüstes, der Absturz von<br />

Stahlträgern, Betonplatten oder Glasbauteilen. Solche Unglücke<br />

ziehen mindestens zivilrechtliche Konsequenzen nach<br />

sich. Kommen außerdem Personen zu Schaden, müssen sich<br />

Planer und Betreiber der Gebäude auch strafrechtlich verantworten.<br />

Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bauund<br />

Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein<br />

(DAV). Besonders Architekten, Statiker und Handwerker<br />

sind in der Pflicht. Laut Paragraph 319 des Strafgesetzbuches<br />

wird, wer bei der Planung, Leitung und Ausführung<br />

eines Gebäudes gegen die anerkannten Regeln der Technik<br />

verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen<br />

gefährdet, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren<br />

bestraft. Diese strafrechtlichen Konsequenzen lassen sich<br />

auch weder durch Vertragsklauseln noch spezielle Versicherungen<br />

abwenden – nur durch Sorgfalt bei Planung und<br />

Ausführung. Weitere Informationen unter<br />

www.arge-baurecht.com.<br />

■ Oberheims Heim<br />

LITERATUR<br />

Dietmar Treiber, 3., überarb. Auflage, 2009, 377 Seiten, 32<br />

Abb., 3 Tab., Kart. ISBN 978-3-8167-8095-3 € 19,80<br />

Fraunhofer IRB Verlag www.irb.fraunhofer.de<br />

8<br />

Der Berliner Roland Oberheim führte fast zwei Jahre lang<br />

ein Bau-Tagebuch, in welchem er seine Erfahrungen beim<br />

Bau seines Eigenheims schildert. Er erlebt die ganze Chronologie<br />

des Neubaus, von der Grundstückssuche über die<br />

ersten Baggerarbeiten bis zum Einzug. Seine Probleme und<br />

Erfahrungen werden von verschiedenen Experten kommentiert.<br />

Architekten, Ingenieure, Bauplaner, Sachverständige,<br />

Psychologen, Verbraucherschützer, Makler, Finanzexperten,<br />

Handwerker und Juristen machen deutlich, wie Bauleute<br />

denken und handeln und wo den Bauherren die größten<br />

Hürden erwarten.<br />

In der 3. Auflage werden die Erlebnisse von Oberheims<br />

Bau-Erfahrungen um die „gebrauchte Immobilie“ ergänzt.<br />

Neue Entwicklungen, wie die jüngsten Energiepflichten beim<br />

Neubau, der Energieausweis und neue Trends bei der Baufinanzierung<br />

wurden eingearbeitet.<br />

Das Buch gibt Tipps und Ratschläge wie man mit möglichst<br />

geringen Problemen zu seinem Traumhaus kommt. Der entwickelte<br />

„Bauherren-Zeitenplan“ erinnert den Bauherrn<br />

rechtzeitig daran, Entscheidungen zu treffen und Themen<br />

abzuarbeiten. Ein perfekter Ratgeber mit dem das Bauen<br />

zum Kinderspiel wird.<br />

■ Räume für Menschen, die Bücher lieben<br />

Leslie Geddes-Brown<br />

Aug.2010, 160 Seiten mit ca. 160 Farbabbildungen,<br />

Format 21,2 x 25,6 cm. Gebunden mit Schutzumschlag,<br />

€ 29,95, ISBN 978-3-421-03817-3<br />

DVA Deutsche Verlags-Anstalt www.dva.de<br />

Bücher vermitteln nicht nur Wissen und machen Freude, sie<br />

bieten auch fantasievolle Möglichkeiten für die Raumeinrichtung.<br />

Leslie Geddes-Brown - selbst begeisterte Bücherliebhaberin<br />

– zeigt, wie man dicke Wälzer und schmale Bändchen<br />

gekonnt in Szene setzt: mal streng und formal, mal herrlich<br />

farbenfroh, mal locker und zwanglos, in jedem Raum der<br />

Wohnung ebenso wie in oft vernachlässigten Ecken und<br />

Winkeln. Das Buch Räume und Menschen, die Bücher lieben<br />

präsentiert originelle Ideen: von der mustergültig geordneten<br />

Bibliothek bis zu den vermeintlich chaotischen Stapeln<br />

auf dem Fußboden, von verschiedenen Möglichkeiten zum<br />

Aufbewahren wichtiger Nachschlagewerke bis zu zeitgemäßen<br />

Aufbewahrungs- und Beleuchtungslösungen und<br />

Tipps zur effektvollen Kombination von Büchern und anderen<br />

Objekten. Für alle Bibliophilen, die nicht nur das geistige,<br />

sondern auch das dekorative Potenzial von Büchern voll<br />

ausschöpfen möchten.<br />

IMPRESSUM<br />

Deutsches Ingenieurblatt � Regionalausgabe Berlin<br />

Herausgeber: Baukammer Berlin - KdöR<br />

Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin<br />

Tel: (030) 797 443 - 15 � Fax: (030) 797 443 - 29<br />

E-Mail: info@baukammerberlin.de<br />

Internet: www.baukammerberlin.de<br />

Redaktion: Dr. Peter Traichel<br />

Redaktionsschluss: 06.07.2010<br />

Termine für die nächsten Ausgaben<br />

Redaktionsschluss | Erscheinungstermin<br />

12.08.2010 13.09.2010 19/2010<br />

14.09.2010 13.10.2010 10/2010

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