BAUKAMMER BERLIN
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# 11<br />
<strong>BAUKAMMER</strong> <strong>BERLIN</strong><br />
Offizielle Kammer-Nachrichten und Informationen<br />
Ausgegeben zu Berlin am 13.08.2010<br />
VERANSTALTUNGSHINWEISE<br />
■ Weiterbildungsveranstaltungen der Baukammer Berlin<br />
I-6 Kalkulation zur Ermittlung auskömmlicher Honorare 21. September 2010 um 17 Uhr<br />
Dipl.-Ing. Bernhard Freund, öbuv Sachverständiger im Haus der Baukammer<br />
Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
I-7 Prüfung von Angeboten nach HOAI: 28. September 2010 um 17 Uhr<br />
Wie hat die Prüfung der Auskömmlichkeit zu erfolgen? im Haus der Baukammer<br />
Welche Verpflichtungen hierzu gibt es bei Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
den Auftraggebern?<br />
Dipl.-Ing. Bernhard Freund, öbuv Sachverständiger<br />
II-3 Einschätzung vorhandener Bausubstanz anhand 14. September 2010 um 16 Uhr<br />
ausgewählter Prüfverfahren im Haus der Baukammer<br />
Dipl.-Ing. Klaus Meermeier und Dr.-Ing. Horst Scheel Gebühr: Mitglieder 20 €, Nichtmitglieder 40 €<br />
II-11 Anschluss von Feuerlöschleitungen 23. September 2010 um 18 Uhr<br />
an Trinkwasseranlagen im Hörsaal HL1 im Hermann-Rietschel-Institut<br />
Dipl.-Ing. K.-H. Brandenburg, Berlin der TU Berlin, Marchstr. 4, 10587 Berlin<br />
kostenfrei, Anmeldung: bopp@ggberlin.de oder<br />
www.ggberlin.de<br />
II-16 Beleuchtung in Innenräumen unter Berücksichtigung 31. August 2010 um 17 Uhr<br />
der EnEV im Haus der Baukammer<br />
Raik Kaczmarek, Ingenieurbüro Kaczmarek Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
max. 30 Teilnehmer<br />
II-22 Möglichkeiten der Brandsimulation 24. August 2010 um 17 Uhr<br />
Dr.-Ing. Christoph Klinzmann, hhp Berlin im Haus der Baukammer<br />
Gebühr: Mitglieder 15 €, Nichtmitglieder 35 €<br />
II-23 Anschlagen von Lasten 23. September 2010 um 14 Uhr<br />
Dipl.-Ing. T. Weinreich, Carl Stahl GmbH Velten im Haus der Berufsgenossenschaften,<br />
Hildegardstr. 28, 10715 Berlin<br />
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Weiterbildungsfaltblatt oder unseren Internetseiten<br />
www.baukammerberlin.de ➣ Veranstaltungen.<br />
1<br />
7-8/10
■ 21. Hanseatische Sanierungstage<br />
Auch dieses Jahr veranstaltet der Bundesverband Feuchte &<br />
Altbausanierung e.V. wieder seine traditionsreichen Hanseatischen<br />
Sanierungstage. Die 21. Hanseatischen Sanierungstage<br />
finden wieder in Warnemünde statt. Vom 11. bis zum<br />
13. November 2010 widmet sich die Tagung den Oberflächentechnologien<br />
und dem Bautenschutz. Renommierte<br />
Referenten aus dem In- und Ausland werden den Teilnehmern<br />
ein breites Spektrum an Wissen vermitteln. Nach drei<br />
sehr erfolgreichen Tagungen in Heringsdorf finden die<br />
21. Hanseatischen Sanierungstage dieses Jahr wieder weiter<br />
westlich, in Rostock-Warnemünde statt.<br />
Vom 11.-13. November erwartet die Teilnehmer in der<br />
„Yachthafenresidenz Hohe Düne“ eine Vielzahl von Vorträgen<br />
zum Schwerpunktthema „Oberflächentechnologien und<br />
Bautenschutz“ sowie eine große begleitende Ausstellung von<br />
Produkten, Geräten, Technologien und Fachbüchern.<br />
Bauteiloberflächen sind vielfach Gestaltungselement und zugleich<br />
Schutzschicht. Sowohl in ihrer ästhetischen als auch in<br />
ihrer technischen Funktion sind sie von zentraler Bedeutung<br />
für das Bauwerk. Der Vielfalt der Baustoffe entspricht dabei<br />
das breite Spektrum der Oberflächentechnologien, das von<br />
speziell auf den Untergrund abgestimmten Anstrich- und Beschichtungssystemen<br />
über Putze und Bekleidungen reicht.<br />
Soll das Bild historischer Fassadenoberflächen erhalten werden,<br />
muss die unter energetischen Gesichtspunkten erforderliche<br />
Dämmung auf die Innenseite des Bauteils verlegt<br />
werden – eine Aufgabe die bauphysikalisch gut durchdacht<br />
sein muss.<br />
Die dreitägige Veranstaltung gliedert sich in 9 Sektionen.<br />
Nach einführenden Vorträgen u.a. von Prof. Dr. H. Venzmer<br />
zu ausgewählten Oberflächentechnologien des Bautenschutzes<br />
und Prof. Dr. R. Oswald zu typischen Beurteilungsproblemen<br />
bei flüssig aufgebrachten Schutzschichten und ist<br />
der erste Schwerpunkt dem Thema Dämmung gewidmet.<br />
„Welches ist die richtige Innendämmung“ lautet hierzu ein<br />
Vortrag von Prof. A. C. Rahn.<br />
Die zwei Sektionen des Freitagvormittags sind dem Thema<br />
Holzfassaden gewidmet. Die Bandbreite der Themen reicht<br />
dabei von Erfahrungen mit Nanobeschichtungen auf Holz<br />
im Außenbereich (Dipl.-Ing. T. Künniger) bis zur brandschutz<br />
technischen Ertüchtigung von Holz durch Oberflächenbekleidungen<br />
(Dr. K. Lißner, Prof. W. Rug).<br />
Nachmittags stehen in zwei weiteren Sektionen Naturstein-,<br />
Putz- und Ziegelfassaden auf dem Programm. Unter anderem<br />
erläutert Prof. A. Rohatsch zerstörungsfreie und zerstörungsarme<br />
Untersuchungsmethoden zur Qualitätskontrolle<br />
von Restaurierungsmaßnahmen an Bauwerken aus<br />
Naturstein. Thema des Vortrages von Prof. Dr. H. Garrecht<br />
sind Merkmale, Möglichkeiten und Grenzen von Feuchteregulierungsputzen.<br />
Weiterhin steht die feierliche Verleihung der Dahlberg-Medaille<br />
auf dem Programm, einem Nachwuchs-Innovationspreis<br />
für Arbeiten auf dem Gebiet der Bauwerkserhaltung,<br />
der alljährlich vom Beuth Verlag Berlin, dem Bundesverband<br />
Feuchte & Altbausanierung e.V. sowie dem Dahlberg-Institut<br />
Wismar ausgelobt wird.<br />
2<br />
Nutz- und Ziegelfassaden stehen auch am Sonnabend<br />
nochmals im Mittelpunkt. Dr. Rudolf Plagge wird hier zum<br />
Beispiel über die Möglichkeit einer adaptiven Hydrophobierung<br />
Schlagregen belasteter Ziegelfassaden sprechen und<br />
Frau Dr. C. Körber über Konservierungsmittel in Fassadenbeschichtungen.<br />
In der letzten Sektion zum Thema Oberflächenschutz<br />
wird schließlich auch auf den Baustoff Beton<br />
eingegangen. Prof. Dr. W. Malorny wird hierzu die Oberflächenschutzsysteme<br />
im Licht neuer technischer Regeln betrachten.<br />
Schlusspunkt der Veranstaltung bildet am Samstagnachmittag<br />
eine Fachexkursion nach Güstrow zu einem in der Sanierung<br />
befindlichen denkmalgeschützten Gebäudekomplex.<br />
Das komplette Programm, Tagungsgebühren und Anmeldeformulare<br />
sind unter www.bufas-ev.de abrufbar.<br />
■ Berliner Hoch- und Ingenieurbaukolloquium<br />
BHIK 10<br />
Innovationen aus Wissenschaft und Praxis<br />
Dauerhaftigkeit von Beton- und Stahlbetonbauwerken<br />
Bemessung – Baustoffe – Ausführung<br />
12. November 2010<br />
Tagungsort: Beuth Hochschule für Technik Berlin<br />
Luxemburger Str. 10, 13353 Berlin<br />
Haus Grashof, Beuth-Saal<br />
Internet: http://projekt.beuth-hochschule.de/bhik<br />
Das zweijährig stattfindende Berliner Hoch- und Ingenieurbaukolloquium<br />
stellt sich die Aufgabe, Ihnen Innovationen<br />
aus der Wissenschaft und Praxis weiterzugeben. Neue Entwicklungen<br />
und Tendenzen des konstruktiven Ingenieurbaus<br />
werden von namhaften, erfahrenen Praktikern und Vertretern<br />
der Wissenschaft präsentiert. Wechselnde Schwerpunkte<br />
des Kolloquiums zu aktuellen Themen aus der Baupraxis unterstützen<br />
Sie bei der Abwicklung Ihrer Projekte entsprechend<br />
dem neuesten Stand der Technik. Das Kolloquium<br />
wendet sich gleichermaßen an Bauingenieure/innen und Architekt/innen<br />
aus Planung, Ausführung, Verwaltung und<br />
Wissenschaft.<br />
Die Dauerhaftigkeit von Bauwerken aus Beton und Stahlbeton<br />
wird im Allgemeinen als Beständigkeit der Bauteile gegenüber<br />
inneren und äußeren Einwirkungen definiert. Dabei<br />
sollen die verlangten Gebrauchseigenschaften unter planmäßiger<br />
Beanspruchung über die projektierte Nutzungsdauer<br />
bei ausreichender Wartung und Instandsetzung gesichert<br />
werden. Dies verlangt einen einheitlichen Ansatz bei Planung,<br />
Bemessung und Ausführung, der sich in der jüngsten<br />
Zeit auch in einer Vielzahl von neuen Normen und Richtlinien<br />
widerspiegelt. Das diesjährige Kolloquium zur Dauerhaftigkeit<br />
von Beton- und Stahlbetonbauteilen möchte Ihnen eine<br />
Plattform bieten, die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen<br />
bei der Umsetzung der neuen Bemessungsansätze<br />
und die Problemstellungen beim Einsatz neuer Baustoffe sowie<br />
innovativer Technologien bei der Bauausführung aufzuzeigen<br />
und zu diskutieren.
INFORMATIONEN<br />
■ Reformvorhaben zur weiteren Novellierung<br />
der HOAI 2009<br />
Am 14.06.2010 fand in sehr konstruktiver Atmosphäre ein<br />
Informationsaustausch mit dem Mittelstandsbeauftragten<br />
der Bundesregierung Herrn Parlamentarischen Staatssekretär<br />
Ernst Burgbacher im Bundeswirtschaftsministerium<br />
statt, an dem weiterhin die Sprecherin für Stadtentwicklung<br />
der FDP-Bundestagsfraktion Frau Petra Müller, MdB, Herr<br />
Jens Gerlich (Referent FDP-Bundestagsfraktion), Frau Milka<br />
Sergo (BMWi), der AHO-Vorstandsvorsitzende Herr Ernst<br />
Ebert und der Unterzeichner teilnahmen. Anlass des Gesprächs<br />
war die Vorbereitung der AHO-Herbsttagung am<br />
25.11.2010 und die weitere Vorgehensweise bei der Novellierung<br />
der HOAI 2009. Herr Burgbacher hat die Arbeitsteilung<br />
seines Hauses mit dem BMVBS bestätigt. Das BMVBS<br />
führt zunächst die fachliche Überarbeitung der Leistungsbilder<br />
durch. Darauf aufbauend wird das BMWi ein Gutachten<br />
zur Überprüfung der Honorarstruktur in Auftrag geben. Herr<br />
PStS Burgbacher hat dem AHO seine persönliche Unterstützung<br />
bei der weiteren Novellierung der HOAI 2009 zugesagt<br />
und betont, dass die HOAI-Novelle gemäß der Koalitionsvereinbarung<br />
von CDU, CSU und FDP in dieser Legislaturperiode<br />
zum Abschluss gebracht werden soll. Der vom<br />
AHO vorgelegte Zeitplan (Anlage) wurde in den wesentlichen<br />
Grundzügen bestätigt. In dem Gespräch wurde nachdrücklich<br />
betont, dass die Regelung der so genannten Beratungsleistungen<br />
(ehemalige Teile VI, X - XIII HOAI 1996) im<br />
verbindlichen Teil der HOAI für den AHO ein zentrales Anliegen<br />
ist. Herr PStS Burgbacher wurde unterrichtet, dass der<br />
AHO ein Gutachten zur Untersuchung der Leistungen der<br />
ehemaligen Teile VI, X - XIII HOAI 1996 als Planungsleistungen<br />
in Auftrag gegeben hat. Die Ergebnisse der Begutachtung<br />
durch die Technischen Universitäten Darmstadt und<br />
Berlin sollen im September 2010 vorliegen und die im<br />
Herbst 2010 angestrebte politische Entscheidung von BMWi<br />
und BMVBS über die Rückführung der Teile VI, X - XIII HOAI<br />
1996 in den verbindlichen Verordnungsteil der HOAI unterstützen.<br />
Mit Herrn PStS Burgbacher wurde ein regelmäßiger<br />
Informationsaustausch vereinbart.<br />
IHK-Beitrag – Doppelmitgliedschaft<br />
Betrifft alle Ingenieur-GmbHs oder andere juristische Personen<br />
Wir weisen wiederholt darauf hin, dass o.g. juristische<br />
Personen bei der IHK nur mit 1/4 oder 1/10 der einschlägigen<br />
Bemessungsgrundlage veranlagt werden,<br />
wenn sie Mitglied der Baukammer Berlin sind (vgl. § 3<br />
Abs. 4 IHKG, „Doppelmitgliedschaft“). Wir empfehlen<br />
bei der IHK einen entsprechenden Antrag auf Ermäßigung<br />
zu stellen.<br />
■ Gegen Baupfusch: VBI fordert Einführung<br />
des 2-Umschlag-Verfahrens bei Vergaben<br />
Abkehr von Preiswettbewerb bei Vergabeverfahren – Qualität<br />
und realistische Planungsvorgaben in den Vordergrund<br />
rücken<br />
„Wir müssen den Teufelskreis aus Preisdumping, suboptimaler<br />
Planung, mangelnder Bauausführung, unzureichender<br />
Baukontrolle und explodierender Projektkosten endlich<br />
durchbrechen. Bei der Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen<br />
am Bau gehören die innovative Kraft der In-<br />
3<br />
genieure und die langfristige Wirtschaftlichkeit von Projekten<br />
in den Fokus gerückt. Mit dem 2-Umschlag-Verfahren haben<br />
wir die Chance, den vielen Fehlentwicklungen am Bau endlich<br />
etwas entgegenzusetzen“.<br />
Dies sagte heute VBI-Hauptgeschäftsführer Dipl.-Ing. Klaus<br />
Rollenhagen anlässlich der Vorstellung des vom Verband<br />
Beratender Ingenieure VBI vorgeschlagenen 2-Umschlag-<br />
Verfahrens in Berlin. Der Vorgang bei einer Ausschreibung<br />
bzw. Vergabe nach diesem Verfahren ist denkbar einfach:<br />
Der eine Umschlag enthält den Vorschlag für die technische<br />
Lösung des ausgeschriebenen Projektes. In dem separaten<br />
zweiten Umschlag ist das Honorarangebot fixiert.<br />
Erst nachdem die technischen Lösungen bewertet und die<br />
drei besten Varianten herausgefiltert wurden, werden die<br />
dazugehörigen Preisangebote geöffnet. Alle anderen Angebote<br />
finden keine Berücksichtigung. Nach einem vorher<br />
transparent festgelegten Bewertungsschlüssel werden sodann<br />
technische Lösung und Preis je nach Aufgabe gewichtet<br />
und ein „Gewinner“ der Ausschreibung ermittelt.<br />
„Das 2-Umschlag-Verfahren ist bestechend einfach und<br />
transparent. Die beste technisch-wirtschaftliche und nicht die<br />
vordergründig billigste Lösung bekommt den Zuschlag. Ein<br />
für den Bauprozess kontraproduktives Preisdumping wird<br />
von vornherein ausgebremst. Wir empfehlen insbesondere<br />
allen öffentlichen Auftraggebern, das 2-Umschlag-Verfahren<br />
für alle Vergaben von Planungsleistungen einzuführen“, sagte<br />
Klaus Rollenhagen.<br />
Eintragung in die Liste der Berufs-Haftpflichtver -<br />
sicherten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt<br />
Die Aufforderung zur gebührenpflichtigen Eintragung in<br />
o.g. Liste der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt kann bis<br />
auf weiteres unberücksichtigt bleiben.<br />
Wir halten diese Aufforderung für nicht rechtmäßig.<br />
■ Bologna-Konferenz: VBI erwartet Korrekturen<br />
bei der Ingenieurausbildung<br />
Verband Beratender Ingenieure VBI fordert anlässlich der<br />
Bologna-Konferenz: Titel Diplomingenieur wieder fest im<br />
Ausbildungssystem verankern – Branche braucht berufs -<br />
taugliche Bachelor-Absolventen<br />
Die positiven Effekte des Bologna-Prozesses wie einheitliche<br />
europäische Studienabschlüsse oder die Durchlässigkeit für<br />
Studenten bewerten die deutschen Ingenieurunternehmen<br />
zweifelsohne positiv. Deutschland muss aber aufpassen,<br />
dass es wichtige Qualitätsmerkmale im internationalen<br />
Wettbewerb nicht verliert. Daher müssen in Deutschland<br />
ausgebildete Ingenieure auch wieder das sein dürfen, was<br />
sie sind: Diplomingenieure. Wir erwarten im Nachgang der<br />
Konferenz Korrekturen bei der Ingenieurausbildung.“<br />
Dies sagte VBI-Vizepräsident Dr.-Ing. Joachim Knüpfer heute<br />
mit Blick auf die nationale Bologna-Konferenz des Bundesministeriums<br />
für Bildung und Forschung in Berlin.<br />
„Der deutsche Hochschulbetrieb hat nach unserer Ansicht zu<br />
voreilig auf den Titel Diplomingenieur verzichtet. Daher begrüßen<br />
wir die Absicht einiger deutscher Hochschulen, den<br />
Titel parallel zum Bachelor-Master-System zu verleihen. Es<br />
muss wieder gängige Praxis werden, die Qualität der Ausbildung<br />
mit einer international anerkannten Marke nach
außen zu zeigen. Dabei ist dem VBI wichtig, zu unterstreichen,<br />
daß die Bachelor-Studiengänge nur mit sieben Semestern<br />
und Praxisbezug berufsbefähigend sein können. Mit<br />
halbgaren Bachelorabsolventen können die 58.000 unabhängigen<br />
Planungsbüros in Deutschland nichts anfangen.“<br />
Dr. Knüpfer appellierte an die Hochschulen: „Verleihen Sie<br />
Diplomurkunden, denn Sie haben das fachliche Know-how,<br />
darüber zu entscheiden, wer Diplomingenieur werden kann<br />
– und wer nicht. Nur mit diesem Zweiklang der Titel kann<br />
der Bologna-Prozess auch in Deutschland nachhaltigen Erfolg<br />
haben.“<br />
Mit 58.000 mittelständischen Ingenieurbüros ist das beratende<br />
Ingenieurwesen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in<br />
Deutschland. Die Büros geben mehr als 280.000 Menschen<br />
Arbeit und setzen jährlich über 29,6 Mrd. Euro um.<br />
Quelle: VBI-Presseinformation vom 17. Mai 2010<br />
■ Dienstleistungs-Informationspflichten-<br />
Verordnung (DL-InfoV)<br />
Am 17. März 2010 ist im Bundesgesetzblatt (BGBl. Jahrgang<br />
2010 Teil I Nr. 11, S. 267ff.) die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung<br />
(DL-InfoV) verkündet worden.<br />
Sie ist seit 17. Mai 2010 in Kraft.<br />
Die Bundesingenieurkammer hat hierzu eine Arbeitshilfe mit<br />
einem Muster für die sich hieraus ergebenden Informationspflichten<br />
erstellt. Diese Arbeitshilfe können Sie auf unserer<br />
Internetseite herunterladen. www.baukammerberlin.de<br />
■ Vergabeverordnung - VgV<br />
Im Bundesgesetzblattes Jahrgang 2010, Teil I Nr. 30, ausgegeben<br />
am 10. Juni 2010, wurde die Verordnung zur Anpass<br />
ung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge<br />
(Vergabeverordnung - VgV) sowie die Sektorenverordnung<br />
(SektVO) vom 7. Juni 2010 veröffentlicht. Damit sind die formellen<br />
Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten der novellierten<br />
Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer/-<br />
Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen (VOB, VOL,<br />
VOF), die bereits im Jahr 2009 bekannt gemacht wurden,<br />
eingetreten. Die Vergabeverordnung tritt am Tag nach der<br />
Verkündung in Kraft, mithin am 11. Juni 2010.<br />
Eine Leseversion der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblattes<br />
können Sie unter www.bundesgesetzblatt.de einsehen.<br />
■ Einführungserlasse zu VOB, VOL und VOF<br />
Mit der geänderten Vergabeverordnung (VgV) sowie der<br />
Sektorenverordnung werden die Teile der untergesetzlichen<br />
Regelwerke der VOB, VOL und VOF in Kraft gesetzt, die bei<br />
Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte anzuwenden<br />
sind. Alle drei Vergabeverordnungen sind umfänglich geändert<br />
worden.<br />
Die Novellierung der VOF erfolgte mit der Intention, das<br />
Vergaberecht zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Sie<br />
wurde unter gemeinsamen Vorsitz des BMWi und des<br />
BMVBS durch den Ausschuss zur Erarbeitung der Vergabeordnung<br />
für freiberufliche Dienstleistungen überarbeitet. Die<br />
Neufassung umfasst insbesondere Anpassungen der Stuktur<br />
und Chronologie an den tatsächlichen Verfahrensablauf sowie<br />
Anpassungen der Terminologie an die neu gefassten<br />
Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen VOB<br />
und für Liefer- und Dienstleistungen VOL. Das für die Vergabe<br />
freiberuflicher Dienstleistungen anzuwendende Verhandlungsverfahren<br />
wurde bezüglich Inhalt und Ablauf klarer formuliert.<br />
4<br />
Die VOF ist um ein Kapitel erweitert worden. Kapitel 1 enthält<br />
die Allgemeinen Vorschriften für Durchführungen von<br />
Verhandlungsverfahren, Kapitel 2 die spezifischen Vorschriften<br />
für die Durchführung von Planungswettbewerben und<br />
Kapitel 3 die besonderen Vorschriften für die Vergabe von<br />
Architekten- und Ingenieurleistungen.<br />
Als Eignungsnachweise sind nunmehr in den in § 5 Abs. 2<br />
genannten Fällen grundsätzlich Eigenerklärungen zu verlangen.<br />
Soweit hier darüber hinaus Bescheinigung oder sonstige<br />
Nachweise gefordert werden, ist dies vom Auftraggeber<br />
in der Dokumentation zu begründen. Neu aufgenommen ist<br />
die Regelung in § 5 Abs. 9, wonach Bescheinigungen der<br />
zuständigen Kammern anzuerkennen sind.<br />
Für die Vergabe von Freiberuflichen Leistungen außerhalb<br />
der Anwendungsbereiche der VOF ist das Haushaltsrecht zu<br />
beachten.<br />
Diese Erlasse treten am 11. Juni 2010 in Kraft.<br />
■ Alternative Konfliktlösungen im Baurecht<br />
erkennen – staatliche Gerichte meiden: Der<br />
Schlichtungsausschuss der Baukammer Berlin<br />
Berlin – Endlos sind sie, teuer und im Ergebnis oft unbefriedigend<br />
– so das herrschende Meinungsbild zu den bundesdeutschen<br />
Bauprozessen vor staatlichen Gerichten.<br />
Brauchbare Alternativen hierzu gibt es; gleichwohl sind sie<br />
weitgehend unbekannt und deshalb ungenutzt: Schiedsgutachten,<br />
Schiedsgerichte, Mediation, „Dispute-Adjudication“<br />
und Schlichtungsverfahren – um nur die wesentlichen Möglichkeiten<br />
hier aufzuzählen.<br />
Im Wissen um die missliche Lage bei den bundesdeutschen<br />
Bauprozessen vor staatlichen Gerichten hat es sich die Baukammer<br />
Berlin als Standesorganisation aller im Bauwesen<br />
tätigen Ingenieure der Hauptstadt zur Aufgabe gemacht,<br />
das Schlichtungsverfahren als Instrument der Streitbeilegung<br />
anzubieten. Unter Anleitung eines neutralen, hochqualifizierten,<br />
erfahrenen Juristen (hier ist es der Vorsitzende der<br />
Kammer für Handelssachen beim Landgericht Berlin i. R.)<br />
wird zwischen den Gegnern eine tragende Konfliktlösung erarbeitet.<br />
Selbst juristische Fachkreise gehen inzwischen davon aus,<br />
dass diese Form der Streitbeilegung – die Schlichtung – noch<br />
gewaltigen Aufschwung nehmen wird, liegt eine zügige<br />
Streitbeilegung doch im vitalen Interesse der Parteien.<br />
Das Verfahren ist so simpel, wie effektiv: Bestehen Streitigkeiten,<br />
die sich aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern<br />
der Kammer oder zwischen diesen und Dritten ergeben,<br />
so ist jedermann berechtigt, den Schlichtungsausschuss<br />
der Baukammer Berlin anzurufen. Jedes Mitglied der Baukammer<br />
hat in Erfüllung seiner Berufspflichten am Schlichtungsverfahren<br />
teilzunehmen. Andererseits kann der Schlichtungsausschuss<br />
nur mit dem Einverständnis der Partei tätig<br />
werden, die kein Kammermitglied ist. Nach Eingang des Antrages<br />
und nachdem der Vorsitzende die Zuständigkeit des<br />
Schlichtungsausschusses geprüft hat, werden den Parteien<br />
durch den Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses die Erfolgsaussichten<br />
ihrer jeweiligen Positionen verdeutlicht. Ergibt<br />
sich – und dies ist der seltenere Fall – in diesem Stadium<br />
des Verfahrens keine Einigung, so wird ein Termin innerhalb<br />
von zwei Monaten zur Erörterung bestimmt. Den Parteien<br />
wird damit Gelegenheit gegeben, dem Ausschuss zum<br />
Schlichtungsgegenstand mündlich vorzutragen. Neben dem<br />
Vorsitzenden, einem Juristen, setzt sich der Ausschuss aus<br />
zwei Beisitzern (Bauingenieuren) zusammen. Damit wird<br />
auch die nötige technische Kompetenz des Gremiums garantiert.<br />
Die Schlichtung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit<br />
statt. Es können Zeugen gehört werden, wenn der
Vorsitzende dies für erforderlich erachtet. Sachverständige<br />
können dann gehört werden, wenn beide Parteien dem zugestimmt<br />
haben. Ist der Sachstand schließlich aufgeklärt, erarbeitet<br />
der Ausschuss eine Schlichtungsempfehlung, die<br />
auch die Verfahrenskosten regelt. Diese sind wesentlich günstiger<br />
als bei staatlichen Gerichten. Sodann trägt der Vorsitzende<br />
den Parteien die Schlichtungsempfehlung unter Angabe<br />
der wesentlichen Gründe vor. Erklären die Parteien nun<br />
ihr mündliches Einverständnis mit der Schlichtungsempfehlung,<br />
wird hierüber ein Protokoll aufgenommen und diese<br />
sog. Schlichtungsempfehlung wird in dem Augenblick wirksam,<br />
sobald der Vorsitzende und die Parteien unterschrieben<br />
haben.<br />
Ist das Schlichtungsverfahren gescheitert, so werden die Kos -<br />
ten des Verfahrens gerecht geteilt.<br />
Dieses Modell der Streitschlichtung ist zukunftsweisend, stellt<br />
es doch einen Akt der Selbsthilfe bei Meidung der oftmals<br />
eher zähen staatlichen Rechtsschutzangebote dar.<br />
Jedem, der schnell und kostengünstig seinen Streit in Baurechtsfragen<br />
beilegen möchte, kann nur angeraten werden,<br />
dieses Institut der Baukammer in Anspruch zu nehmen.<br />
■ Rundschreiben/Mitteilungen<br />
der Senatsverwaltungen<br />
Vergabe- und Vertragswesen – und – Allgemeine Anweisung<br />
für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben<br />
Berlins – Anweisung Bau (ABau)<br />
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. VI, hat am<br />
11. Juni 2010 das Rundschreiben SenStadt VI A Nr.<br />
06/2010 zur Neufassung der Vergabeverordnung mit VOB,<br />
VOL, VOF 2009 herausgegeben.<br />
Es wurden noch einige Konsolidierungen und Ergänzungen<br />
des Rundschreibens vorgenommen und die geänderten/neuen<br />
Formulare beigefügt.<br />
Mit diesem Rundschreiben wurden zunächst nur die Formblätter<br />
für den Hochbau angepasst. Die Formulare für den<br />
Straßen- und Brückenbau werden angepasst, sobald die<br />
entsprechenden Formulare des Bundes vorliegen. Bis dahin<br />
wird gebeten, auch im Tiefbau die Formulare für den Hochbau<br />
zu benutzen.<br />
Dieses Rundschreiben steht hier zum Download zur Verfügung:<br />
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/<br />
rundschreiben/de/abau.shtml<br />
Rundschreiben WiTechFrau II F Nr. 3/2010<br />
Öffentliches Auftragswesen:<br />
Änderung der Vergabeverordnung,<br />
VOL/A 2009, VOF 2009<br />
Dieses Rundschreiben steht zum Download zur Verfügung:<br />
http://www.berlin.de/vergabeservice/allgemeine_infos/<br />
rundschreiben.html<br />
■ Neue Gesetze und Verordnungen in Berlin<br />
Veröffentlichungen im Amtsblatt für Berlin Nr. 18 vom<br />
07.05.10:<br />
- Ausführungsvorschriften über die geodätischen Referenzsysteme<br />
des Landes Berlin (AV Geodätische Referenzsysteme)<br />
5<br />
■ 10. Lange Nacht der Wissenschaft<br />
Großer Besucherandrang in Berlins<br />
Forschungslaboren<br />
Die Lange Nacht der Wissenschaften 2010 zog auch in diesem<br />
Jahr wieder viele Fans an. Insgesamt 201 230 Mal öffneten<br />
sich die Türen zu den vielen wissenschaftlichen Einrichtungen.<br />
Die beliebtesten Ziele der LNDW waren u.a. das<br />
Erwin Schrödinger-Zentrum der Humboldt-Universität zu<br />
Berlin in Adlershof (13 671 Besuche) sowie das „Haus der<br />
Ideen“ der Technischen Universität Berlin (12 346 Besuche).<br />
Auch die Peter-Behrens-Halle in Berlin-Wedding bot wieder<br />
tolle Attraktionen. Hier hatte auch die BetonMarketing Ost<br />
wieder ein besonderes Angebot aufgestellt.<br />
Glücksrad und Beton-Quiz<br />
Die BetonMarketing Ost hatte sich für die jüngsten Besucher<br />
ein besonderes Highlight ausgedacht: Ein buntes Glücksrad<br />
lud zum Drehen und Quizzen ein. Der Hauptgewinn war<br />
pünktlich zur Fußball-Weltmeisterschaft ein echter Fußball<br />
mit Beton-Logo. Dafür rauchte so mancher Kopf beim Wissens-Quiz,<br />
in dem auch knifflige Fragen zu Beton gestellt<br />
wurden.<br />
Infostand mit Beton-Beratung<br />
Die Informationsweitergabe zu Fragen der Betonanwendung,<br />
-herstellung und -verarbeitung ist ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt<br />
der BetonMarketing Ost in Berlin. Be -<br />
sucher nahmen am Infostand Broschüren und praktische Alltagsgegenstände<br />
wie Taschen, Blöcke, Basecaps und Zimmermannsbleistifte<br />
mit. Ein besonderes Andenken mit praktischem<br />
Wert war die kleine Wasserwaage mit Beton-Schriftzug.<br />
Sie wird als Schlüsselanhänger oder modisches Accessoire<br />
von vielen Besuchern noch lange getragen.<br />
Betonkunst für Kinder<br />
Kinder und Jugendliche konnten dank einer großzügigen<br />
Materialspende der Firma Kluwe aus Berlin kleine Betonfiguren<br />
in Formen gießen. Ein herzliches Dankeschön geht an<br />
die Mitarbeiter von Kluwe! Die lustigen Formen waren bei<br />
mehreren Betonkunst-Aktionen der BetonMarketing Ost an<br />
Berliner Grundschulen entstanden. Neben Echsen, Vögeln,<br />
Sauriern und Bäumen konnte auch wieder der beliebte Beton-Schriftzug<br />
angefertigt werden. Wie schon im letzten Jahr<br />
geschah dies unter fachkundiger Anleitung des Bildhauers<br />
Michael Bause und der Künstlerin Seraphina Lenz.<br />
„Wir sind sehr glücklich, dass so viele Berliner und Brandenburger<br />
und ihre Gäste sich für Wissenschaft und Forschung<br />
interessieren“, resümiert Prof. Dr. Reinhard Thümer, Präsident<br />
der Beuth Hochschule für Technik und Vorsitzende des<br />
Lange Nacht der Wissenschaften.<br />
„Für die Angehörigen der wissenschaftlichen Einrichtungen<br />
in Berlin, Potsdam und Wildau sind die zahlreichen neugierigen<br />
und wissbegierigen Besuche ein großartiger Beweis für<br />
die Akzeptanz ihrer Arbeit. Darüber hinaus macht es uns<br />
Spaß, der Öffentlichkeit unsere Leistungen zu präsentieren.<br />
Freuen wir uns also gemeinsam auf die nächste Lange<br />
Nacht der Wissenschaften, am 28. Mai 2011.“<br />
Quelle: Presseinformation BetonMarketing Ost<br />
■ DIN erweitert Dienstleistungsangebot für KMU<br />
Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) hat kürzlich einen<br />
„KMU-Helpdesk“ eingerichtet, der als zentrale Anlaufstelle<br />
für Fragestellungen rund um das Thema Normung<br />
und Standardisierung dienen soll. Der „Helpdesk“ ergänzt<br />
eine Reihe von Angeboten, die das DIN für KMU auf
http://www.mittelstand.din.de zur Verfügung stellt. Folgende<br />
kostenfreie Services können KMU abfragen:<br />
- Beantwortung bzw. Weiterleitung von Anfragen an Experten<br />
bzw. an den fachlich zuständigen Mitarbeiter im DIN<br />
- Benennung von Experten bzw. des fachlich zuständigen<br />
Mitarbeiters im DIN<br />
- Beratung bei der Recherche von Normen u. Spezifikationen<br />
- Beratung zu den Möglichkeiten einer Mitarbeit in der Normung<br />
und Standardisierung<br />
- Beratung zu Weiterbildungsmöglichkeiten zur Normung<br />
und Standardisierung<br />
Der „Helpdesk“ ist telefonisch (Tel-Nr. 030 2601-2001), per<br />
Fax (Fax-Nr. 030 2601-4-2001) oder per E-Mail über eine<br />
automatische Nachrichtenfunktion auf der Helpdesk- Webseite<br />
erreichbar.<br />
Das Informationsangebot für KMU auf<br />
http://www.mittelstand.din.de beinhaltet darüber hinaus<br />
auch das Normenentwurfsportal sowie das deutsch-chinesische<br />
Normeninformationsportal. Dieses Portal wird von den<br />
nationalen Normungsorganisationen von China („The Standardization<br />
Administration of China“ (SAC)) und dem DIN<br />
betreut und soll als Informationsquelle hinsichtlich der in<br />
beiden Ländern geltenden Normen und Standards dienen.<br />
Auf europäischer Ebene ist das CEN-CENELEC SME Helpdesk<br />
Ansprechpartner für KMU, die sich für den Nutzen der<br />
Normungsarbeit interessieren und mehr über die Möglichkeiten<br />
der eigenen Teilnahme erfahren möchten.<br />
Quelle: DIHK-Newsletter „InfoRECHT 06-2010“<br />
■ Baukonjunktur<br />
April 2010: Umsätze und Auftragseingänge ziehen an –<br />
Wirtschaftsbau u. sonstiger Tiefbau bleiben Sorgenkinder<br />
Im April 2010 hat die Beschäftigung am Bau in der Region<br />
Berlin-Brandenburg weiter um rund 1,8 % nach rund 3% im<br />
März zugelegt. Bei den geleisteten Arbeitsstunden und beim<br />
Umsatz gab es auch im vierten Monat dieses Jahres dank<br />
der Konjunkturpakete positive Zeichen im öffentlichen Hochbau.<br />
Die Auftragseingänge legten um 18% zu, voran der<br />
Wirtschaftsbau mit einem Plus von 70%, gefolgt vom öffentlichen<br />
Hochbau (+46,7%) und dem Wohnungsbau<br />
(+18,9%). Quelle: BAU Juli 2010, Offizielles Organ des<br />
Bauindus trieverbandes Berlin-Brandenburg e.V.<br />
■ Barrierefreies Bauen: doppelt so hoher Anteil<br />
im Jahr 2015?<br />
Obwohl die demografischen Entwicklungen allgemein bekannt<br />
sind, gilt es immer noch einen enormen Rückstand an<br />
altengerechten Wohnungen im deutschen Wohnungsbestand<br />
aufzuholen. Doch wie Ergebnisse der Jahresanalyse<br />
von BauInfoConsult zeigen, beobachten Planer und Verarbeiter,<br />
dass das Thema immer relevanter für ihre Praxis wird.<br />
So haben die Architekten im Jahr 2009 durchschnittlich bei<br />
jedem dritten Projekt im Wohnungsbau Maßnahmen zur Erreichung<br />
von Barrierefreiheit mit aufgenommen, im Jahr<br />
2015 könnte das Thema barrierefreies Bauen schon jedes<br />
zweite Projekt betreffen. Den befragten Bauunternehmern<br />
und SHK-Installateuren zufolge wird sich der Anteil der barrierefreien<br />
Maßnahmen an ihren Projekten im Wohnungsbau<br />
von 2009 bis 2015 verdoppeln.<br />
Quelle: Pressemitteilung BauInfoConsult vom 14.05.2010<br />
6<br />
■ Bauakteure sehen mehr Aufträgen im Eigenheim-<br />
und Geschosswohnungsbau entgegen<br />
Architekten und Bauunternehmer rechnen sich aufgrund ihrer<br />
Auftragsentwicklung für das laufende Jahr überwiegend<br />
eine Steigerung im Wohnungsbau aus – und zwar gilt das<br />
nicht nur für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern,<br />
sondern auch für Geschossbauten. Das zeigen Ergebnisse<br />
der aktuellen Jahresanalyse von BauInfoConsult. Wie sehen<br />
die Erwartungen der Befragten aus und worin unterscheiden<br />
sich die Erfahrungen von Architekten und Bauunternehmern?<br />
Quelle: BauInfoConsult-Newsletter Juni 2010<br />
■ Betriebe im Baugewerbe:<br />
stabil durch das Krisenjahr<br />
Bei der letzten Betriebserhebung wurden insgesamt 73.944<br />
Betriebe gezählt. In den alten wie in den neuen Bundesländern<br />
war der Verlust an Betrieben seit der Vorerhebung vom<br />
Juni 2008 marginal: In dieser Stabilität der Betriebszahlen –<br />
noch dazu erhoben zu einem Zeitpunkt, an dem die Auftragssteigerung<br />
ab Mitte 2009 gerade erst begonnen hatte –<br />
wird erst richtig deutlich, wie krisenresistent das deutsche<br />
Baugewerbe sich in der schwierigen Jahreswende 2008/<br />
2009 gezeigt hat. Stützend wirkten Restaufträge aus 2008,<br />
der vergleichsweise geringe Auftragsschwund und das dank<br />
konstanter Förderung weiter konstant gut laufende Feld Modernisierung<br />
und Sanierung. Überwiegend vom Bereich Modernisierung<br />
und Sanierung hat auch das Ausbaugewerbe<br />
erneut profitiert.<br />
Quelle: BauInfoConsult-Newsletter Juni 2010<br />
■ Kaum Zunahme der Arbeitslosen am Bau<br />
Die Arbeitslosigkeit ist bei Maurern, Zimmerern, Dachdeckern<br />
und anderen Bauberufen mit dem Wiederanziehen<br />
der Baunachfrage im Hochbau geringer geworden. Bei anderen<br />
Berufen aus dem Bauumfeld verlief die Entwicklung<br />
bisher jedoch weniger günstig. Wie sind die weiteren Aussichten<br />
auf dem Arbeitsmarkt für Bau- und Installationsberufe?<br />
Quelle: BauInfoConsult-Newsletter Juni 2010<br />
■ Kreditklemme in der mittelständischen<br />
Immobilienwirtschaft?<br />
In den gewerblichen Wohnungsbau ist Ende 2009 frischer<br />
wind gekommen. Doch seit Anfang des Jahres hat sich die<br />
Kreditvergabe an Unternehmen der mittelständischen Immobileinwirtschaft<br />
laut einer Umfrage weiter verschlechtert.<br />
Als Investitionshemmnis könnte eine Kreditklemme eines der<br />
größten Risiken der konjunkturellen Erholung darstellen:<br />
Rund ein Drittel der Marktteilnehmer im unternehmerischen<br />
Wohnimmobilienbereich konnten Projekte im vergangenen<br />
Jahr nach Ausbruch der Finanzmarktkrise nicht realisieren<br />
und mussten sie verschieben oder aufgeben. Insbesondere<br />
Projektentwickler und Bauträger sind betroffen.<br />
Quelle: BauInfoConsult-Newsletter Juni 2010
MITGLIEDER<br />
■ Die Baukammer Berlin begrüßt alle<br />
neu aufgenommenen Mitglieder:<br />
Mitgliedsart Name Fachgruppe<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Holger Barske 4, 5<br />
SPM Dipl.-Ing. Ulrich Edeling 1<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Ilkka Geppert 4<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Sefa Kars 1<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Matthias Kauf 4<br />
SPM Dipl.-Ing. Thomas Metzing 6<br />
FM Dipl.-Ing. Thomas Meyer 1<br />
SPM Dipl.-Ing. (FH) Annekatrin Müller 1, 6<br />
BI Ing. Bernd Schneider 1, 5, 6<br />
BI Dipl.-Ing. Jörg Schneider 1, 4, 6<br />
SPM Dipl.-Ing. Jürgen Stocker 3, 4<br />
RECHT<br />
■ Bauunternehmer kann frühzeitig Bürgschaft<br />
verlangen<br />
Der Hausbau hatte noch lange nicht begonnen und trotzdem<br />
musste der Kunde schon eine Bankbürgschaft beibringen.<br />
Verbraucherschützer klagten dagegen – ohne Erfolg.<br />
Anbieter von Fertighäusern können von ihren Kunden vor<br />
Baubeginn eine Bankbürgschaft über den endgültigen Kaufpreis<br />
verlangen. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof<br />
(BGH) in Karlsruhe. Er bestätigte damit eine<br />
Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der<br />
Okal Haus GmbH aus Simmern in Rheinland-Pfalz (Az. VII<br />
ZR 165/09)<br />
Nach der strittigen Klausel müssen die Kunden bis acht Wochen<br />
vor Baubeginn eine Bankbürgschaft beibringen. Die<br />
Verbraucherorganisation Bauherren-Schutzbund in Berlin<br />
hielt dies für unzulässig und klagte: Durch die zusätzlichen<br />
Kosten, die für die Bürgschaft anfallen, seien die Kunden<br />
einseitig benachteiligt.<br />
Der BGH sah dies anders: Gemessen an den gesamten<br />
Baukosten falle die zusätzliche Belastung für die Bauherren<br />
nur wenig ins Gewicht. Dagegen müsse die Fertighausfirma<br />
mit hohen Kosten in Vorleistung treten und sichere sich mit<br />
der Vertragsklausel gegen entsprechende Risiken ab.<br />
Quelle: Focus Online<br />
■ Berufshaftpflicht: Baukostenobergrenze<br />
als Beschaffenheitsvereinbarung<br />
Immer öfter fordern Auftraggeber und Investoren vom Planer<br />
eine vertraglich zugesicherte Baukostenobergrenze. Sofern<br />
man sich einer solchen Vereinbarung nicht entziehen<br />
kann, steht als Mindestvoraussetzung an, dass der Planer<br />
weiß, was gebaut werden soll und kann. Erst dann ist er in<br />
der Lage, eine qualifizierte Kostenschätzung als frühestmögliche<br />
Grundlage für eine Kostenobergrenze abzugeben.<br />
Mehrfach wurde höchstrichterlich festgestellt, dass die Vereinbarung<br />
einer solchen Baukostenobergrenze als ausdrücklich<br />
vereinbarte Beschaffenheit des zu errichtenden<br />
Objektes gilt. Damit ist dieses – unabhängig vom technischen<br />
und gestalterischen Erfolg – mangelhaft, wenn die<br />
vereinbarte Kostenobergrenze nicht eingehalten wird. Die<br />
Prozessführung ist erfahrungsgemäß in diesem Bereich nicht<br />
7<br />
nur rechtlich schwierig, sondern technisch auch sehr aufwendig.<br />
So ist etwa die Abgrenzung, welchen Umfang die<br />
ursprünglich mit der Baukostenobergrenze belegte Planung<br />
hat und welche zusätzliche kostenauslösende Maßnahmen<br />
nachträglich vom Auftraggeber gewünscht wurden, später<br />
kaum noch möglich. Für den Planer sind Auseinandersetzung<br />
in Kostenfragen besonders hat und unangenehm, weil<br />
derartige Ansprüche nicht oder nur partiell über die Berufshaftpflichtversicherung<br />
gedeckt sind. Grundsätzlich soll in<br />
Übereinstimmung mit höchstrichterlicher Rechtsprechung<br />
der Versicherer nicht Kostengarant des Bauherrn oder hilfsweise<br />
des fehlerhaft arbeitenden Planers sein. Insofern sind<br />
Erfüllungsansprüche und auch die so genannten „Sowiesokosten“<br />
nicht Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung.<br />
Quelle: UNITA-Brief 06/10<br />
■ Neue Informationspflichten<br />
zur Berufshaftpflichtversicherung<br />
Am 12. Mai ist die „Verordnung über Informationspflichten<br />
für Dienstleistungserbringer“ (DL InfoV) in Kraft getreten, die<br />
auch für Ingenieure und Architekten gilt. Vor Vertragsschluss<br />
und vor Erbringung der Dienstleistung sind nun unter anderem<br />
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung in „klarer<br />
und verständlicher Form zur Verfügung zu stellen“, insbesondere<br />
Namen und Anschrift des Versicherers und räumlicher<br />
Geltungsbereich. Letzteres war bisher in Versicherungsbestätigungen<br />
eher unüblich. Zu den geforderten Informationen<br />
der DL InfoV gehören zudem neben den bereits für das<br />
Impressum einer Homepage vorgeschriebenen Angaben<br />
unter anderem „gegebenenfalls bestehende Garantien, die<br />
über die gesetzlichen Gewährleistungsfristen hinausgehen“.<br />
Quelle: UNITA-Brief 06/10<br />
■ ARGE Baurecht zum Vergabehandbuch:<br />
Ab sofort nur noch neue Formulare nutzen!<br />
Am 11. Juni ist das neue Vergaberecht in Kraft getreten und<br />
damit auch das Vergabehandbuch des Bundes aktualisiert.<br />
Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht<br />
(ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV)<br />
hin und warnt davor, weiterhin alte Formulare zu verwenden:<br />
Architekten und Ingenieure sollten keinesfalls mehr die<br />
alten Formulare verwenden oder diese gar selbst anpassen.<br />
Wer das macht und dabei Formfehler einbaut, der muss damit<br />
rechnen, EU-Fördermittel zu verlieren. Architekten gehen<br />
damit ein enormes Haftungsrisiko ein, denn Zuschüsse können<br />
noch nach Jahren vom Landesrechnungsprüfungshof<br />
geprüft und zurückgefordert werden, wenn die Vergabe<br />
nicht geltendem Recht entspricht. Die aktuellen Formulare<br />
können ab sofort unter www.bmvbs.de (Bauwesen/Bauauftragsvergabe/Vergabehandbuch)<br />
heruntergeladen werden.<br />
Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com.<br />
■ ARGE Baurecht: Urheberrechte gelten nur<br />
für einzigartige Bauwerke<br />
„Architekten sollten es mit dem Urheberrecht nicht übertreiben“,<br />
rät Heike Rath, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft<br />
für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im<br />
Deutschen Anwaltverein (DAV). „Vielen ist gar nicht bewusst,<br />
dass mit dem Urheberrecht eine massive Beschränkung des<br />
Eigentümers verbunden ist. Dieser darf nämlich nicht mehr<br />
über sein Haus nach Belieben verfügen, und zwar bis zu 70<br />
Jahre nach dem Tod des Urhebers.“ Wegen dieser Auswirkungen<br />
auf das Eigentumsrecht wird ein Urheberrecht an<br />
Bauwerken auch nur ganz ausnahmsweise angenommen.
Ein neues Urteil des Frankfurter Landgerichts (Aktenzeichen<br />
2-03 O 295/09.) bestätigt ihre Einschätzung.<br />
In jüngster Zeit streiten Planer und deren Erben spektakulär<br />
um Urheberrechte, beispielsweise am neuen Berliner Hauptbahnhof<br />
oder auch beim Umbau der einstigen Frankfurter<br />
Großmarkthalle zur Europäischen Zentralbank; im zweiten<br />
Fall redet auch noch der Denkmalschutz mit. „Das sind aber<br />
außergewöhnliche Großbauten von internationalem Rang,<br />
bei denen man Urheberrechte durchaus annehmen kann.<br />
Ganz anders verhält es sich bei normalen Wohn- und Geschäftshäusern“,<br />
erklärt Heike Rath. „Damit ein Urheberrecht<br />
tatsächlich in Betracht kommt, bedarf es außergewöhnlicher<br />
Ideen. Gute Gestaltung allein reicht nicht aus.“<br />
Der Trend zur allgemeinen Reklamierung des Urheberrechts<br />
verunsichert nicht nur potenzielle Bauherren, die sich gar<br />
nicht erst auf Vertragsabschlüsse mit selbstbewussten Planern<br />
einlassen, die bereits im Entwurfsstadium auf ihr Urheberrecht<br />
pochen, sondern es beunruhigt auch Besitzer älterer,<br />
schöner Immobilien. Sie möchten eventuell umbauen,<br />
aufstocken, die Fassaden dämmen, Solarmodule aufs Dach<br />
montieren, werden aber vom ehemaligen Planer gestoppt,<br />
der auf sein Urheberrecht pocht und die „Verunstaltung“ seines<br />
Werks verhindern will.<br />
„Hausbesitzer sollten keine Angst vor dem Urheberrecht haben“,<br />
appelliert Baujuristin Rath. „Um ein solches Recht<br />
durchzusetzen, müssen die Planer die Einzigartigkeit ihres<br />
Werks belegen können. Das ist aber bei den meisten Bauten<br />
nicht möglich. Sie sind zeitgemäß gestaltet, sie mögen auch<br />
schön sein, funktional und gut durchdacht und haben vielleicht<br />
sogar einmal eine der inzwischen gar nicht mehr so<br />
seltenen, regionalen Auszeichnungen bekommen, solange<br />
sie nicht einzigartig sind, genießen sie keinen Schutz.“<br />
Quelle: Pressemitteilung der ARGE Baurecht<br />
■ Strafrecht<br />
ARGE Baurecht: Sorgfalt bei Planung und<br />
Ausführung unabdingbar<br />
Tragische Unglücke passieren immer wieder, sei es der Kollaps<br />
eines Hauses, Daches oder Gerüstes, der Absturz von<br />
Stahlträgern, Betonplatten oder Glasbauteilen. Solche Unglücke<br />
ziehen mindestens zivilrechtliche Konsequenzen nach<br />
sich. Kommen außerdem Personen zu Schaden, müssen sich<br />
Planer und Betreiber der Gebäude auch strafrechtlich verantworten.<br />
Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bauund<br />
Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein<br />
(DAV). Besonders Architekten, Statiker und Handwerker<br />
sind in der Pflicht. Laut Paragraph 319 des Strafgesetzbuches<br />
wird, wer bei der Planung, Leitung und Ausführung<br />
eines Gebäudes gegen die anerkannten Regeln der Technik<br />
verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen<br />
gefährdet, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren<br />
bestraft. Diese strafrechtlichen Konsequenzen lassen sich<br />
auch weder durch Vertragsklauseln noch spezielle Versicherungen<br />
abwenden – nur durch Sorgfalt bei Planung und<br />
Ausführung. Weitere Informationen unter<br />
www.arge-baurecht.com.<br />
■ Oberheims Heim<br />
LITERATUR<br />
Dietmar Treiber, 3., überarb. Auflage, 2009, 377 Seiten, 32<br />
Abb., 3 Tab., Kart. ISBN 978-3-8167-8095-3 € 19,80<br />
Fraunhofer IRB Verlag www.irb.fraunhofer.de<br />
8<br />
Der Berliner Roland Oberheim führte fast zwei Jahre lang<br />
ein Bau-Tagebuch, in welchem er seine Erfahrungen beim<br />
Bau seines Eigenheims schildert. Er erlebt die ganze Chronologie<br />
des Neubaus, von der Grundstückssuche über die<br />
ersten Baggerarbeiten bis zum Einzug. Seine Probleme und<br />
Erfahrungen werden von verschiedenen Experten kommentiert.<br />
Architekten, Ingenieure, Bauplaner, Sachverständige,<br />
Psychologen, Verbraucherschützer, Makler, Finanzexperten,<br />
Handwerker und Juristen machen deutlich, wie Bauleute<br />
denken und handeln und wo den Bauherren die größten<br />
Hürden erwarten.<br />
In der 3. Auflage werden die Erlebnisse von Oberheims<br />
Bau-Erfahrungen um die „gebrauchte Immobilie“ ergänzt.<br />
Neue Entwicklungen, wie die jüngsten Energiepflichten beim<br />
Neubau, der Energieausweis und neue Trends bei der Baufinanzierung<br />
wurden eingearbeitet.<br />
Das Buch gibt Tipps und Ratschläge wie man mit möglichst<br />
geringen Problemen zu seinem Traumhaus kommt. Der entwickelte<br />
„Bauherren-Zeitenplan“ erinnert den Bauherrn<br />
rechtzeitig daran, Entscheidungen zu treffen und Themen<br />
abzuarbeiten. Ein perfekter Ratgeber mit dem das Bauen<br />
zum Kinderspiel wird.<br />
■ Räume für Menschen, die Bücher lieben<br />
Leslie Geddes-Brown<br />
Aug.2010, 160 Seiten mit ca. 160 Farbabbildungen,<br />
Format 21,2 x 25,6 cm. Gebunden mit Schutzumschlag,<br />
€ 29,95, ISBN 978-3-421-03817-3<br />
DVA Deutsche Verlags-Anstalt www.dva.de<br />
Bücher vermitteln nicht nur Wissen und machen Freude, sie<br />
bieten auch fantasievolle Möglichkeiten für die Raumeinrichtung.<br />
Leslie Geddes-Brown - selbst begeisterte Bücherliebhaberin<br />
– zeigt, wie man dicke Wälzer und schmale Bändchen<br />
gekonnt in Szene setzt: mal streng und formal, mal herrlich<br />
farbenfroh, mal locker und zwanglos, in jedem Raum der<br />
Wohnung ebenso wie in oft vernachlässigten Ecken und<br />
Winkeln. Das Buch Räume und Menschen, die Bücher lieben<br />
präsentiert originelle Ideen: von der mustergültig geordneten<br />
Bibliothek bis zu den vermeintlich chaotischen Stapeln<br />
auf dem Fußboden, von verschiedenen Möglichkeiten zum<br />
Aufbewahren wichtiger Nachschlagewerke bis zu zeitgemäßen<br />
Aufbewahrungs- und Beleuchtungslösungen und<br />
Tipps zur effektvollen Kombination von Büchern und anderen<br />
Objekten. Für alle Bibliophilen, die nicht nur das geistige,<br />
sondern auch das dekorative Potenzial von Büchern voll<br />
ausschöpfen möchten.<br />
IMPRESSUM<br />
Deutsches Ingenieurblatt � Regionalausgabe Berlin<br />
Herausgeber: Baukammer Berlin - KdöR<br />
Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin<br />
Tel: (030) 797 443 - 15 � Fax: (030) 797 443 - 29<br />
E-Mail: info@baukammerberlin.de<br />
Internet: www.baukammerberlin.de<br />
Redaktion: Dr. Peter Traichel<br />
Redaktionsschluss: 06.07.2010<br />
Termine für die nächsten Ausgaben<br />
Redaktionsschluss | Erscheinungstermin<br />
12.08.2010 13.09.2010 19/2010<br />
14.09.2010 13.10.2010 10/2010