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BAUKAMMER BERLIN

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Ein neues Urteil des Frankfurter Landgerichts (Aktenzeichen<br />

2-03 O 295/09.) bestätigt ihre Einschätzung.<br />

In jüngster Zeit streiten Planer und deren Erben spektakulär<br />

um Urheberrechte, beispielsweise am neuen Berliner Hauptbahnhof<br />

oder auch beim Umbau der einstigen Frankfurter<br />

Großmarkthalle zur Europäischen Zentralbank; im zweiten<br />

Fall redet auch noch der Denkmalschutz mit. „Das sind aber<br />

außergewöhnliche Großbauten von internationalem Rang,<br />

bei denen man Urheberrechte durchaus annehmen kann.<br />

Ganz anders verhält es sich bei normalen Wohn- und Geschäftshäusern“,<br />

erklärt Heike Rath. „Damit ein Urheberrecht<br />

tatsächlich in Betracht kommt, bedarf es außergewöhnlicher<br />

Ideen. Gute Gestaltung allein reicht nicht aus.“<br />

Der Trend zur allgemeinen Reklamierung des Urheberrechts<br />

verunsichert nicht nur potenzielle Bauherren, die sich gar<br />

nicht erst auf Vertragsabschlüsse mit selbstbewussten Planern<br />

einlassen, die bereits im Entwurfsstadium auf ihr Urheberrecht<br />

pochen, sondern es beunruhigt auch Besitzer älterer,<br />

schöner Immobilien. Sie möchten eventuell umbauen,<br />

aufstocken, die Fassaden dämmen, Solarmodule aufs Dach<br />

montieren, werden aber vom ehemaligen Planer gestoppt,<br />

der auf sein Urheberrecht pocht und die „Verunstaltung“ seines<br />

Werks verhindern will.<br />

„Hausbesitzer sollten keine Angst vor dem Urheberrecht haben“,<br />

appelliert Baujuristin Rath. „Um ein solches Recht<br />

durchzusetzen, müssen die Planer die Einzigartigkeit ihres<br />

Werks belegen können. Das ist aber bei den meisten Bauten<br />

nicht möglich. Sie sind zeitgemäß gestaltet, sie mögen auch<br />

schön sein, funktional und gut durchdacht und haben vielleicht<br />

sogar einmal eine der inzwischen gar nicht mehr so<br />

seltenen, regionalen Auszeichnungen bekommen, solange<br />

sie nicht einzigartig sind, genießen sie keinen Schutz.“<br />

Quelle: Pressemitteilung der ARGE Baurecht<br />

■ Strafrecht<br />

ARGE Baurecht: Sorgfalt bei Planung und<br />

Ausführung unabdingbar<br />

Tragische Unglücke passieren immer wieder, sei es der Kollaps<br />

eines Hauses, Daches oder Gerüstes, der Absturz von<br />

Stahlträgern, Betonplatten oder Glasbauteilen. Solche Unglücke<br />

ziehen mindestens zivilrechtliche Konsequenzen nach<br />

sich. Kommen außerdem Personen zu Schaden, müssen sich<br />

Planer und Betreiber der Gebäude auch strafrechtlich verantworten.<br />

Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bauund<br />

Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein<br />

(DAV). Besonders Architekten, Statiker und Handwerker<br />

sind in der Pflicht. Laut Paragraph 319 des Strafgesetzbuches<br />

wird, wer bei der Planung, Leitung und Ausführung<br />

eines Gebäudes gegen die anerkannten Regeln der Technik<br />

verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen<br />

gefährdet, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren<br />

bestraft. Diese strafrechtlichen Konsequenzen lassen sich<br />

auch weder durch Vertragsklauseln noch spezielle Versicherungen<br />

abwenden – nur durch Sorgfalt bei Planung und<br />

Ausführung. Weitere Informationen unter<br />

www.arge-baurecht.com.<br />

■ Oberheims Heim<br />

LITERATUR<br />

Dietmar Treiber, 3., überarb. Auflage, 2009, 377 Seiten, 32<br />

Abb., 3 Tab., Kart. ISBN 978-3-8167-8095-3 € 19,80<br />

Fraunhofer IRB Verlag www.irb.fraunhofer.de<br />

8<br />

Der Berliner Roland Oberheim führte fast zwei Jahre lang<br />

ein Bau-Tagebuch, in welchem er seine Erfahrungen beim<br />

Bau seines Eigenheims schildert. Er erlebt die ganze Chronologie<br />

des Neubaus, von der Grundstückssuche über die<br />

ersten Baggerarbeiten bis zum Einzug. Seine Probleme und<br />

Erfahrungen werden von verschiedenen Experten kommentiert.<br />

Architekten, Ingenieure, Bauplaner, Sachverständige,<br />

Psychologen, Verbraucherschützer, Makler, Finanzexperten,<br />

Handwerker und Juristen machen deutlich, wie Bauleute<br />

denken und handeln und wo den Bauherren die größten<br />

Hürden erwarten.<br />

In der 3. Auflage werden die Erlebnisse von Oberheims<br />

Bau-Erfahrungen um die „gebrauchte Immobilie“ ergänzt.<br />

Neue Entwicklungen, wie die jüngsten Energiepflichten beim<br />

Neubau, der Energieausweis und neue Trends bei der Baufinanzierung<br />

wurden eingearbeitet.<br />

Das Buch gibt Tipps und Ratschläge wie man mit möglichst<br />

geringen Problemen zu seinem Traumhaus kommt. Der entwickelte<br />

„Bauherren-Zeitenplan“ erinnert den Bauherrn<br />

rechtzeitig daran, Entscheidungen zu treffen und Themen<br />

abzuarbeiten. Ein perfekter Ratgeber mit dem das Bauen<br />

zum Kinderspiel wird.<br />

■ Räume für Menschen, die Bücher lieben<br />

Leslie Geddes-Brown<br />

Aug.2010, 160 Seiten mit ca. 160 Farbabbildungen,<br />

Format 21,2 x 25,6 cm. Gebunden mit Schutzumschlag,<br />

€ 29,95, ISBN 978-3-421-03817-3<br />

DVA Deutsche Verlags-Anstalt www.dva.de<br />

Bücher vermitteln nicht nur Wissen und machen Freude, sie<br />

bieten auch fantasievolle Möglichkeiten für die Raumeinrichtung.<br />

Leslie Geddes-Brown - selbst begeisterte Bücherliebhaberin<br />

– zeigt, wie man dicke Wälzer und schmale Bändchen<br />

gekonnt in Szene setzt: mal streng und formal, mal herrlich<br />

farbenfroh, mal locker und zwanglos, in jedem Raum der<br />

Wohnung ebenso wie in oft vernachlässigten Ecken und<br />

Winkeln. Das Buch Räume und Menschen, die Bücher lieben<br />

präsentiert originelle Ideen: von der mustergültig geordneten<br />

Bibliothek bis zu den vermeintlich chaotischen Stapeln<br />

auf dem Fußboden, von verschiedenen Möglichkeiten zum<br />

Aufbewahren wichtiger Nachschlagewerke bis zu zeitgemäßen<br />

Aufbewahrungs- und Beleuchtungslösungen und<br />

Tipps zur effektvollen Kombination von Büchern und anderen<br />

Objekten. Für alle Bibliophilen, die nicht nur das geistige,<br />

sondern auch das dekorative Potenzial von Büchern voll<br />

ausschöpfen möchten.<br />

IMPRESSUM<br />

Deutsches Ingenieurblatt � Regionalausgabe Berlin<br />

Herausgeber: Baukammer Berlin - KdöR<br />

Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin<br />

Tel: (030) 797 443 - 15 � Fax: (030) 797 443 - 29<br />

E-Mail: info@baukammerberlin.de<br />

Internet: www.baukammerberlin.de<br />

Redaktion: Dr. Peter Traichel<br />

Redaktionsschluss: 06.07.2010<br />

Termine für die nächsten Ausgaben<br />

Redaktionsschluss | Erscheinungstermin<br />

12.08.2010 13.09.2010 19/2010<br />

14.09.2010 13.10.2010 10/2010

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