BAUKAMMER BERLIN
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Ein neues Urteil des Frankfurter Landgerichts (Aktenzeichen<br />
2-03 O 295/09.) bestätigt ihre Einschätzung.<br />
In jüngster Zeit streiten Planer und deren Erben spektakulär<br />
um Urheberrechte, beispielsweise am neuen Berliner Hauptbahnhof<br />
oder auch beim Umbau der einstigen Frankfurter<br />
Großmarkthalle zur Europäischen Zentralbank; im zweiten<br />
Fall redet auch noch der Denkmalschutz mit. „Das sind aber<br />
außergewöhnliche Großbauten von internationalem Rang,<br />
bei denen man Urheberrechte durchaus annehmen kann.<br />
Ganz anders verhält es sich bei normalen Wohn- und Geschäftshäusern“,<br />
erklärt Heike Rath. „Damit ein Urheberrecht<br />
tatsächlich in Betracht kommt, bedarf es außergewöhnlicher<br />
Ideen. Gute Gestaltung allein reicht nicht aus.“<br />
Der Trend zur allgemeinen Reklamierung des Urheberrechts<br />
verunsichert nicht nur potenzielle Bauherren, die sich gar<br />
nicht erst auf Vertragsabschlüsse mit selbstbewussten Planern<br />
einlassen, die bereits im Entwurfsstadium auf ihr Urheberrecht<br />
pochen, sondern es beunruhigt auch Besitzer älterer,<br />
schöner Immobilien. Sie möchten eventuell umbauen,<br />
aufstocken, die Fassaden dämmen, Solarmodule aufs Dach<br />
montieren, werden aber vom ehemaligen Planer gestoppt,<br />
der auf sein Urheberrecht pocht und die „Verunstaltung“ seines<br />
Werks verhindern will.<br />
„Hausbesitzer sollten keine Angst vor dem Urheberrecht haben“,<br />
appelliert Baujuristin Rath. „Um ein solches Recht<br />
durchzusetzen, müssen die Planer die Einzigartigkeit ihres<br />
Werks belegen können. Das ist aber bei den meisten Bauten<br />
nicht möglich. Sie sind zeitgemäß gestaltet, sie mögen auch<br />
schön sein, funktional und gut durchdacht und haben vielleicht<br />
sogar einmal eine der inzwischen gar nicht mehr so<br />
seltenen, regionalen Auszeichnungen bekommen, solange<br />
sie nicht einzigartig sind, genießen sie keinen Schutz.“<br />
Quelle: Pressemitteilung der ARGE Baurecht<br />
■ Strafrecht<br />
ARGE Baurecht: Sorgfalt bei Planung und<br />
Ausführung unabdingbar<br />
Tragische Unglücke passieren immer wieder, sei es der Kollaps<br />
eines Hauses, Daches oder Gerüstes, der Absturz von<br />
Stahlträgern, Betonplatten oder Glasbauteilen. Solche Unglücke<br />
ziehen mindestens zivilrechtliche Konsequenzen nach<br />
sich. Kommen außerdem Personen zu Schaden, müssen sich<br />
Planer und Betreiber der Gebäude auch strafrechtlich verantworten.<br />
Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bauund<br />
Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein<br />
(DAV). Besonders Architekten, Statiker und Handwerker<br />
sind in der Pflicht. Laut Paragraph 319 des Strafgesetzbuches<br />
wird, wer bei der Planung, Leitung und Ausführung<br />
eines Gebäudes gegen die anerkannten Regeln der Technik<br />
verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen<br />
gefährdet, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren<br />
bestraft. Diese strafrechtlichen Konsequenzen lassen sich<br />
auch weder durch Vertragsklauseln noch spezielle Versicherungen<br />
abwenden – nur durch Sorgfalt bei Planung und<br />
Ausführung. Weitere Informationen unter<br />
www.arge-baurecht.com.<br />
■ Oberheims Heim<br />
LITERATUR<br />
Dietmar Treiber, 3., überarb. Auflage, 2009, 377 Seiten, 32<br />
Abb., 3 Tab., Kart. ISBN 978-3-8167-8095-3 € 19,80<br />
Fraunhofer IRB Verlag www.irb.fraunhofer.de<br />
8<br />
Der Berliner Roland Oberheim führte fast zwei Jahre lang<br />
ein Bau-Tagebuch, in welchem er seine Erfahrungen beim<br />
Bau seines Eigenheims schildert. Er erlebt die ganze Chronologie<br />
des Neubaus, von der Grundstückssuche über die<br />
ersten Baggerarbeiten bis zum Einzug. Seine Probleme und<br />
Erfahrungen werden von verschiedenen Experten kommentiert.<br />
Architekten, Ingenieure, Bauplaner, Sachverständige,<br />
Psychologen, Verbraucherschützer, Makler, Finanzexperten,<br />
Handwerker und Juristen machen deutlich, wie Bauleute<br />
denken und handeln und wo den Bauherren die größten<br />
Hürden erwarten.<br />
In der 3. Auflage werden die Erlebnisse von Oberheims<br />
Bau-Erfahrungen um die „gebrauchte Immobilie“ ergänzt.<br />
Neue Entwicklungen, wie die jüngsten Energiepflichten beim<br />
Neubau, der Energieausweis und neue Trends bei der Baufinanzierung<br />
wurden eingearbeitet.<br />
Das Buch gibt Tipps und Ratschläge wie man mit möglichst<br />
geringen Problemen zu seinem Traumhaus kommt. Der entwickelte<br />
„Bauherren-Zeitenplan“ erinnert den Bauherrn<br />
rechtzeitig daran, Entscheidungen zu treffen und Themen<br />
abzuarbeiten. Ein perfekter Ratgeber mit dem das Bauen<br />
zum Kinderspiel wird.<br />
■ Räume für Menschen, die Bücher lieben<br />
Leslie Geddes-Brown<br />
Aug.2010, 160 Seiten mit ca. 160 Farbabbildungen,<br />
Format 21,2 x 25,6 cm. Gebunden mit Schutzumschlag,<br />
€ 29,95, ISBN 978-3-421-03817-3<br />
DVA Deutsche Verlags-Anstalt www.dva.de<br />
Bücher vermitteln nicht nur Wissen und machen Freude, sie<br />
bieten auch fantasievolle Möglichkeiten für die Raumeinrichtung.<br />
Leslie Geddes-Brown - selbst begeisterte Bücherliebhaberin<br />
– zeigt, wie man dicke Wälzer und schmale Bändchen<br />
gekonnt in Szene setzt: mal streng und formal, mal herrlich<br />
farbenfroh, mal locker und zwanglos, in jedem Raum der<br />
Wohnung ebenso wie in oft vernachlässigten Ecken und<br />
Winkeln. Das Buch Räume und Menschen, die Bücher lieben<br />
präsentiert originelle Ideen: von der mustergültig geordneten<br />
Bibliothek bis zu den vermeintlich chaotischen Stapeln<br />
auf dem Fußboden, von verschiedenen Möglichkeiten zum<br />
Aufbewahren wichtiger Nachschlagewerke bis zu zeitgemäßen<br />
Aufbewahrungs- und Beleuchtungslösungen und<br />
Tipps zur effektvollen Kombination von Büchern und anderen<br />
Objekten. Für alle Bibliophilen, die nicht nur das geistige,<br />
sondern auch das dekorative Potenzial von Büchern voll<br />
ausschöpfen möchten.<br />
IMPRESSUM<br />
Deutsches Ingenieurblatt � Regionalausgabe Berlin<br />
Herausgeber: Baukammer Berlin - KdöR<br />
Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin<br />
Tel: (030) 797 443 - 15 � Fax: (030) 797 443 - 29<br />
E-Mail: info@baukammerberlin.de<br />
Internet: www.baukammerberlin.de<br />
Redaktion: Dr. Peter Traichel<br />
Redaktionsschluss: 06.07.2010<br />
Termine für die nächsten Ausgaben<br />
Redaktionsschluss | Erscheinungstermin<br />
12.08.2010 13.09.2010 19/2010<br />
14.09.2010 13.10.2010 10/2010