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BAUKAMMER BERLIN

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Kreise zu ermitteln und diese zur effizienteren Gestaltung<br />

des öffentlichen Vergabewesens bei der Novellierung der<br />

EU-Vergaberichtlinien zu berücksichtigen.<br />

Die Bundesingenieurkammer kritisiert, dass der Zugang,<br />

insbesondere der Bauingenieure, zu öffentlichen Aufträgen<br />

häufig erschwert ist. In ihrer Stellungnahme hat die Bundesingenieurkammer<br />

darauf hingewiesen, dass die Struktur<br />

der deutschen Ingenieurbüros, insbesondere der Beratenden<br />

Ingenieure, stark mittelständisch geprägt sind, d.h. es sich<br />

regelmäßig um kleine und mittlere Büros handelt. Dies hat<br />

zur Folge, dass die Bewerbungen um Planungsleistungen<br />

überwiegend regional erfolgen. Der Aufwand für die Teilnahme<br />

an einem Vergabeverfahren der öffentlichen Hand<br />

auf der Grundlage der derzeit gültigen europarechtlichen<br />

geprägten Vorgaben ist für diese Büros mit hohem Aufwand<br />

verbunden. „Eine Vereinfachung der Vergabeverfahren ist<br />

hier unbedingt erforderlich.“, fordert Bundesgeschäftsführer<br />

Noebel.<br />

Die Bundesingenieurkammer befürwortet ausdrücklich, dass<br />

die bestehenden Vorschriften dahingehend geändert werden,<br />

dass sich die Auswahl der Angebote nach der Qualität<br />

richtet und nicht ausschließlich am Preis orientiert. Das Kriterium<br />

des wirtschaftlich günstigsten Angebotes sollte so gewichtet<br />

werden, dass den ökologischen nachhaltigen Kriterien<br />

der erforderliche Stellenwert zukommt, so Bundesgeschäftsführer<br />

Noebel. Darüber hinaus lassen Rückmeldungen<br />

von kleinen und mittleren Ingenieurbüros darauf<br />

schließen, dass die größten Hindernisse für eine Beteiligung<br />

der Ingenieurbüros an öffentlichen Ausschreibungen in der<br />

Auswahlphase liegen. Ein Grund sind die zahlreichen Bescheinigungen,<br />

die in der Auswahlphase häufig verlangt<br />

werden. Diese verursachen einen Verwaltungsaufwand, den<br />

kleine und mittlere Ingenieurbüros, insbesondere bei grenzüberschreitenden<br />

Vorgängen, nur schwer bewältigen können.<br />

Hinzu kommt, dass diese Auswahlkriterien, z.B. Umsatzanforderungen<br />

oder Anzahl der geforderten Referenzen,<br />

häufig so streng sind, dass es für die Ingenieurbüros auch<br />

praktisch unmöglich ist, dies zu erfüllen.<br />

Die Baukammer Berlin sucht ehrenamtliche<br />

Richterinnen und Richter für das Berufsgericht<br />

nach dem ABKG<br />

Mitglieder der Baukammer, die sich berufsunwürdig verhalten,<br />

haben sich im berufsgerichtlichen Verfahren zu<br />

verantworten. Das berufsgerichtliche Verfahren wird von<br />

dem Berufsgericht für im Bauwesen tätige Ingenieure als<br />

erster Instanz und von dem Landesberufsgericht für im<br />

Bauwesen tätige Ingenieure als Rechtsmittelinstanz<br />

durchgeführt. Bei Beschlüssen der Verhandlungen wirken<br />

Mitglieder der Baukammer als ehrenamtliche Richter mit.<br />

Die ehrenamtlichen Richter werden auf Vorschlag vom<br />

Vorstand für die Dauer von fünf Jahren von der Präsidentin<br />

des Kammergerichts bestellt. Bei jedem Gericht sind<br />

für jede Fachrichtung und für jede Beschäftigungsart<br />

(freischaffend oder angestellt) eine genügende Anzahl<br />

von ehrenamtlichen Richtern zu bestellen.<br />

Die Baukammer muss kurzfristig vier ehrenamtliche Richter<br />

vorschlagen.<br />

Sollten Sie Interesse haben, teilen Sie uns bitte Ihre Bereitschaft<br />

schriftlich mit. Die Geschäftsstelle gibt Ihnen gern<br />

weitere Auskünfte zur Berufsgerichtsbarkeit, Telefon: 79<br />

74 43 15.<br />

3<br />

Ein weiterer Kritikpunkt, so Noebel, ist, dass bisher der<br />

Nachweis der fachlichen Eignung durch in den letzten drei<br />

Jahren erbrachte Leistungen erbracht werden muss. „Diese<br />

Anforderung kann von vielen Bewerbern nicht erbracht werden<br />

und insofern setzen wir uns dafür ein, dass diese Frist<br />

unbedingt auf mindestens fünf Jahre ausgedehnt wird.“<br />

Quelle: PM der BIngK vom 27. April 2011<br />

■ 7. HOAI-Novelle kommt im Jahr 2013<br />

Anlässlich der Mitgliederversammlung des AHO Ausschuss<br />

der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten<br />

für die Honorarordnung e.V. am 5. Mai 2011 hat der AHO-<br />

Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert die positive Zusammenarbeit<br />

mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

(BMVBS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Technologie (BMWi) unterstrichen. Mit den umfangreichen<br />

Arbeiten zur Aktualisierung und Modernisierung<br />

der HOAI-Leistungsbilder steht der Abschluss des ersten Teils<br />

der 7. HOAI-Novelle unmittelbar bevor. Für praxisrelevante<br />

Bereiche wie z.B. Planen im Bestand, Örtliche Bauüber -<br />

wachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen,<br />

Städtebaulichen Entwurf, Brandschutz sowie die erhöhte Vergütung<br />

der Ausführungsplanung bei Wasserbauwerken<br />

zeichnen sich tragfähige Lösungen ab. Ab Mitte dieses Jahres<br />

wird das BMWi ein Gutachten zur Honorarhöhe und<br />

-struktur beauftragen, das Mitte 2012 vorliegen soll.<br />

Der AHO-Vorsitzende forderte erneut nachdrücklich die<br />

Rückführung der Planungsleistungen für Umweltverträglichkeitsstudien,<br />

Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik,<br />

Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau<br />

sowie Vermessungstechnische Leistungen (ehemals Teile VI,<br />

X bis XIII HOAI 1996) in den verbindlichen Teil der HOAI.<br />

„Die Herausnahme dieser Ingenieurleistungen als sogenannte<br />

Beratungsleistungen aus dem Regelungsbereich der<br />

HOAI ist fachlich nicht zu rechtfertigen und hat erhebliche<br />

Verwerfungen bei der Qualität der Vergabe und der Honorierung<br />

dieser Leistungen erzeugt“ betonte Ebert und verwies<br />

auf zwei wissenschaftliche Gutachten der TU Darmstadt.<br />

Damit wurden die Prüfaufträge des Bundesrates vom<br />

12.6.2009 zur Rückführung der ausgeliederten Planungs -<br />

leis tungen fachlich in vollem Umfang belegt. „Die Bundesregierung<br />

müsse nun in dieser zentralen Frage Farbe bekennen“,<br />

unterstrich der AHO-Vorsitzende.<br />

Die 7. HOAI-Novelle soll bis 2013 abgeschlossen sein.<br />

Mit Blick auf die Zukunft der Ingenieure und Architekten<br />

warnte Ebert besonders vor einem weiteren Anwachsen der<br />

Ingenieurlücke in Deutschland. Im März 2011 waren<br />

66.000 Ingenieurstellen nicht besetzt. Diese Entwicklung<br />

macht vielen Büros zu schaffen. „Nur mit einem attraktiven<br />

und auskömmlichen Gehalt kann der dringend erforderliche<br />

Nachwuchs in den Ingenieur- und Architekturbüros gewonnen<br />

werden“ mahnte der AHO-Vorsitzende und appellierte<br />

an die Politik, die Honorarsätze der HOAI nun endlich<br />

marktgerecht anzupassen. Die Honorarsätze der HOAI wurden<br />

seit 1996 einmalig pauschal um 10 Prozent angehoben.<br />

Quelle: PM des AHO vom 5.5.2011<br />

■ Ausnahmezulassungen für Baustellen<br />

rechtzeitig beantragen<br />

Bei Bauvorhaben kann es immer wieder einmal notwendig<br />

werden, dass Arbeiten aus technischen oder übergeordneten<br />

verkehrlichen Gründen in der Nacht oder an Sonn- und

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