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Residenzvertrag - Mundus

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<strong>Residenzvertrag</strong><br />

MUNDUS Senioren-Residenz im Girardet Haus<br />

Girardetstraße 2 – 38, 45131 Essen<br />

Telefon: (0201) 72 07-0<br />

Fax: (0201) 72 07-109


Vertragsparteien<br />

Zwischen der<br />

MUNDUS Senioren-Residenzen GmbH<br />

Katharinenstraße 18, 10711 Berlin<br />

vertreten durch<br />

MUNDUS Senioren-Residenz im Girardet Haus<br />

Girardetstraße 2 – 38, 45131 Essen<br />

- nachstehend <strong>Mundus</strong> genannt -<br />

vertreten durch Frau Christine Strobel<br />

und<br />

Herrn/Frau/Eheleute Vorname Name<br />

bisher wohnhaft: Straße, PLZ Ort<br />

vertreten durch Vorname Name<br />

(Legitimation)<br />

- nachstehend Bewohner genannt -<br />

wird folgender Vertrag mit Wirkung zum 00.00.2010 abgeschlossen.<br />

§ 1 Allgemeines<br />

Unser Auftrag<br />

1. Ziel des Vertrages ist es, dem Bewohner ein weitgehend selbständiges und<br />

selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihm gleichzeitig im Bedarfsfall<br />

erforderliche und gewünschte Hilfen zur Verfügung zu stellen sowie<br />

Möglichkeiten zu einem gemeinschaftlichen Leben in der <strong>Mundus</strong> zu<br />

eröffnen. Zu diesem Zweck werden dem Bewohner Unterkunft und<br />

Betreuung gewährt und darüber hinausgehende Leistungen auf Wunsch und<br />

im Bedarfsfall angeboten.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

2. Bei der <strong>Mundus</strong> handelt es sich um eine Einrichtung, die den Bestimmungen<br />

des nordrhein-westfälischen Gesetzes über das Wohnen mit Assistenz und<br />

Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG), dem Wohnund<br />

Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) des Bundes und den zu diesen<br />

Gesetzen erlassenen Verordnungen unterliegt. Die Einrichtung wird von den<br />

zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht. Der Bewohner hat jederzeit das<br />

Recht, sich über die Bestimmungen der genannten Gesetze und der zu ihnen<br />

erlassenen Verordnungen bei der <strong>Mundus</strong> zu informieren.<br />

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Qualitätssicherung<br />

3. Die <strong>Mundus</strong> ist gesetzlich verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu<br />

überprüfen und weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck hat sie ein eigenes<br />

Qualitätssicherungskonzept entwickelt. Auch wird die <strong>Mundus</strong> regelmäßig<br />

überprüft, ob sie die verbindlichen Qualitätsvorgaben einhält. Die Bewohner<br />

und der Bewohnerbeirat werden regelmäßig über Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

im Haus informiert.<br />

4. Der Bewohner hat am 00.00.0000 Informationsunterlagen nach § 3 WBVG<br />

über die Leistungen der <strong>Mundus</strong> und die Entgelte der Residenz erhalten.<br />

Gegenüber diesen Unterlagen enthält dieser Vertrag folgende Abweichungen:<br />

…………………………………………...……………………………………………………<br />

…………………………………………...……………………………………………………<br />

…………………………………………...……………………………………………………<br />

§ 2 Wohnraum<br />

(im Entgeltbestandteil Unterkunft beinhaltet)<br />

Ihr persönlicher<br />

Lebensbereich<br />

1. Die <strong>Mundus</strong> bietet dem Bewohner ein individuell gestaltbares Apartment. Das<br />

Apartment wird von dem Bewohner mit eigenen Möbeln ausgestattet. Die<br />

<strong>Mundus</strong> und die Mitarbeiter verpflichten sich, die Privatsphäre der Bewohner<br />

in deren Apartment zu gewährleisten.<br />

Unter Geltung dieser Prinzipien wird dem Bewohner das Apartment nach<br />

Maßgabe der folgenden Regelungen überlassen:<br />

Das Apartment<br />

2. Dem Bewohner wird<br />

- ein Apartment überlassen.<br />

Das Apartment hat 0,00 m². Es befindet sich im 0. Stockwerk und<br />

trägt die Nummer ….<br />

Ausstattung<br />

3. Das Apartment ist ausgestattet mit:<br />

Apartment-<br />

wechsel<br />

- Badezimmer<br />

- Haus-Notrufanlage<br />

- Satellitenanlage<br />

- Küchenzeile<br />

- austauschbarer Bodenbelag<br />

- Balkon/Terrasse<br />

4. Ein Apartmentwechsel innerhalb der <strong>Mundus</strong> erfolgt nur mit ausdrücklichem<br />

Einverständnis des Bewohners bzw. dem seines Vertreters aufgrund<br />

schriftlicher Vereinbarung.<br />

Bauliche<br />

Veränderungen<br />

5. Bauliche Veränderungen in oder an dem Apartment dürfen nur mit<br />

schriftlicher Genehmigung der Direktion durchgeführt werden. Änderungen<br />

am System der Zentralschließanlage sind nicht statthaft. Schlüssel dürfen<br />

nicht selbst beschafft werden.<br />

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Elektrogeräte<br />

Gäste + Unter-<br />

vermietung<br />

Räume für die<br />

Gemeinschaft<br />

6. Vom Bewohner in seinem Wohnraum aufgestellte und benutzte Elektrogeräte<br />

unterliegen der Überprüfung durch die Elektrogeräteverordnung und müssen<br />

den VDE-Sicherheitsstandards genügen. Die <strong>Mundus</strong> ist befugt, vom<br />

Bewohner auf dessen Kosten einen Prüfnachweis eines Fachbetriebs zu<br />

verlangen.<br />

7. Der Bewohner kann jederzeit Gäste zur vorübergehenden Unterbringung im<br />

eigenen Apartment aufnehmen. Untervermietung und alleinige Überlassung<br />

des Apartments an Dritte sind nicht zulässig. Für Besucher stehen<br />

Gästezimmer gegen Entgelt zur Verfügung. Des weiteren verweisen wir auf<br />

die Möglichkeit, Gäste zur vorübergehenden Unterbringung im eigenen<br />

Apartment aufzunehmen.<br />

8. Die <strong>Mundus</strong> bietet dem Bewohner Räume zur Begegnung und Teilnahme am<br />

Gemeinschaftsleben des Hauses. Für die Nutzung der Räume, Einrichtungen<br />

und Anlagen der <strong>Mundus</strong> wird kein gesondertes Entgelt verlangt. Folgende<br />

Gemeinschaftsräume/-flächen stehen den Bewohnern zur Verfügung:<br />

� Restaurant<br />

� Bibliothek<br />

� Schwimmbad und Sauna<br />

� Gesellschaftsräume<br />

� Terrassencafé<br />

� Gymnastikraum<br />

Private Nutzung<br />

9. Der Bewohner hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke<br />

zu nutzen. Für die Raumüberlassung wird kein gesondertes Entgelt erhoben.<br />

Sie bedarf jedoch der vorherigen Abstimmung mit der Direktion.<br />

Haustierhaltung<br />

10. Haustierhaltung ist in der <strong>Mundus</strong> grundsätzlich möglich. Sie bedarf aber der<br />

vorherigen Abstimmung.<br />

Aufgaben der<br />

Hauswirtschaft<br />

Wünsche<br />

Abwahl<br />

§ 3 Leistungen der Hauswirtschaft<br />

(im Entgeltbestandteil Unterkunft beinhaltet)<br />

1. Die Mitarbeiter der Hauswirtschaft sind verantwortlich für die Gestaltung<br />

einer wohnlichen Atmosphäre im Hause, für die Raumpflege und für die<br />

Beratung der Bewohner in hauswirtschaftlichen Fragen.<br />

2. Bei der Reinigung der Wohnräume wird auf Bedürfnisse und Vorstellungen<br />

des Bewohners Rücksicht genommen.<br />

3. Bei Abwahl der Reinigung vermindert sich das Entgelt je nach Größe des<br />

Apartments (siehe Sonderleistungsverzeichnis). Die Mitteilung muß 14 Tage<br />

vor Monatsbeginn erfolgen und mindestens einen Kalendermonat umfassen.<br />

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Umfang<br />

Blumenpflege<br />

Eßkultur<br />

Die <strong>Mundus</strong><br />

bietet<br />

4. Der Umfang der Reinigungsarbeiten ist dem Leistungsverzeichnis zu<br />

entnehmen. Die Leistungen und Preise für hauswirtschaftliche<br />

Zusatzleistungen entnehmen Sie bitte dem Sonderleistungsverzeichnis.<br />

5. Die <strong>Mundus</strong> übernimmt auf Wunsch des Bewohners die Blumenpflege im<br />

Apartment (siehe Serviceleistungsverzeichnis).<br />

§ 4 Leistungen der Küche<br />

(im Entgeltbestandteil Verpflegung beinhaltet)<br />

1. Aufgabe der Mitarbeiter der Küche ist es, Mahlzeiten aufgrund ernährungswissenschaftlicher<br />

Erkenntnisse, unter Berücksichtigung der Wünsche und<br />

Bedürfnisse der Bewohner, zuzubereiten und so zu präsentieren und zu<br />

servieren, daß die Bewohner in einer kultivierten Atmosphäre ihre Mahlzeiten<br />

einnehmen können. Bei Behinderung und Krankheit wird auf die besonderen<br />

Bedürfnisse des Bewohners Rücksicht genommen und seinen Fähigkeiten und<br />

Gewohnheiten Rechnung getragen. Die Küchenleitung bezieht die<br />

Bewohner/den Bewohnerbeirat in die Planung der Mahlzeiten ein.<br />

2. Die <strong>Mundus</strong> bietet dem Bewohner folgende im Entgelt enthaltene Mahlzeiten<br />

an:<br />

� Mittagessen - 2 Menüs zur Auswahl - mit Getränken<br />

� Kaffee und Gebäck<br />

Erstattungen<br />

bei Abwesenheit<br />

3. Bei Abwesenheit werden für die Nichtinanspruchnahme von Mahlzeiten z. Zt.<br />

€ 3,63 pro Tag rückvergütet. Eine Rückvergütung wird ab dem zweiten Tag<br />

und nur dann gewährt, wenn der Bewohner einen Tag vorher die <strong>Mundus</strong><br />

informiert. Ausgenommen sind unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. eine<br />

kurzfristige Krankenhauseinweisung. Auf Wunsch bietet die <strong>Mundus</strong> dem<br />

Bewohner für das Mittagessen ein Verpflegungspaket an, wenn die Mahlzeit<br />

nicht im Hause eingenommen werden kann. Der Nachweis einer höheren<br />

Ersparnis wird durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.<br />

Abwahl<br />

4. Bei der Abwahl des Mittagessens vermindert sich das monatliche Entgelt um<br />

die ersparten Aufwendungen für den Lebensmitteleinsatz, z. Zt. € 110,30.<br />

Diese Mitteilung muß 14 Tage vor Monatsbeginn erfolgen und mindestens<br />

einen Kalendermonat umfassen. Der Nachweis einer höheren Ersparnis wird<br />

durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.<br />

Diät<br />

5. Bei Bedarf werden Diät- und Schonkost angeboten.<br />

Besondere Wünsche,<br />

wo serviert wird<br />

6. Die Mahlzeiten werden im Restaurant serviert. Auf Wunsch des Bewohners<br />

können diese auch im Apartment serviert werden (Preise siehe<br />

Sonderleistungsverzeichnis). Bei Krankheit und pflegebedingter<br />

Einschränkung werden die Mahlzeiten im Apartment des Bewohners – im<br />

Rahmen der „21-Tage-Regelung“ (siehe § 5 Abs. 1) – serviert.<br />

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Gäste<br />

7. Gäste der Bewohner sind zu allen Mahlzeiten willkommen. Die Preise für<br />

Gästeessen entnehmen Sie bitte dem Sonderleistungsverzeichnis.<br />

Feste und Feiern<br />

8. Die gastronomische Ausrichtung von Festen und Feiern kann nach Absprache<br />

und gegen Sonderentgelt im eigenen Apartment oder hierfür zur Verfügung<br />

gestellten Gemeinschaftsräumen von der <strong>Mundus</strong> übernommen werden.<br />

§ 5 Pflege und Betreuung<br />

(im Entgeltbestandteil Betreuung beinhaltet)<br />

Vertragsumfang<br />

1. Zum Vertragsumfang gehören auch die Erste Hilfe im Krankheitsfalle sowie<br />

die weitere leichte Pflege in der Wohnung. Sie ist abrufbar bei einfachen und<br />

vorübergehenden Erkrankungen bis zu 21 Tagen jährlich, bis zu einer Stunde<br />

täglich, sofern kein anderer Kostenträger, z. B. Pflegekasse und/oder<br />

Krankenkasse, die Kosten übernimmt. Nähere Informationen siehe<br />

Verzeichnis Serviceleistungen.<br />

Pflege<br />

2. Sollte leichte Pflege über die vorgenannte Frist hinaus erforderlich sein, ist<br />

diese auch weiterhin grundsätzlich im Apartment durch den hauseigenen<br />

ambulanten Pflegedienst möglich. Hierfür wird ein gesonderter Pflegevertrag<br />

mit dem Bewohner abgeschlossen. Die Leistungen werden gemäß den mit den<br />

Kostenträgern (Kranken-/Pflegeversicherung) abgeschlossenen Leistungs-<br />

und Entgeltvereinbarungen berechnet. Der Bewohner wird gemäß den<br />

Bestimmungen des Pflegevertrages vor der Leistungserbringung über die<br />

entstehenden Kosten und die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die<br />

Kranken- und/oder Pflegekassen informiert. Vorbehaltlich Abs. 4 wird die<br />

<strong>Mundus</strong> im Falle von Änderungen des Pflege- und Betreuungsbedarfs die<br />

Anpassung des gesonderten Pflegevertrags anbieten.<br />

Pflegewohn-<br />

bereich<br />

3. Der Pflegewohnbereich steht dem Bewohner im Bedarfsfall zur Verfügung.<br />

Sollte eine sachgerechte Pflege und Betreuung im Apartmentbereich nicht<br />

möglich sein, bietet die <strong>Mundus</strong> nach Möglichkeit einen Umzug in den<br />

Pflegewohnbereich an. Wird eine vorübergehende Beibehaltung des<br />

Apartments gewünscht, so ist dies grundsätzlich zu einem reduzierten Preis<br />

möglich. Siehe Merkblatt „Übergangspflege“.<br />

Leistungs-<br />

ausschluß<br />

4. Wie in der Zusatzvereinbarung zu diesem Vertrag geregelt, kann die <strong>Mundus</strong><br />

im Hinblick auf die Eigenart der Residenz die fachgerechte Betreuung des<br />

Bewohners in bestimmten Fällen nicht gewährleisten. Sie behält sich daher<br />

die Kündigung dieses Vertrags nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b WBVG vor,<br />

wenn der Bewohner einer stationären Betreuung mit umfassend<br />

eingeschlossener pflegerischer Betreuung bedarf oder besondere Gefahren der<br />

Fremd- oder Eigengefährdung bestehen.<br />

Seite 6 / 28


Aufgaben des<br />

Hausmeisters<br />

Instandhaltung<br />

Einzug<br />

Aufgaben<br />

Leistungen<br />

Kultur<br />

in der Stadt<br />

Kultur<br />

in der <strong>Mundus</strong><br />

§ 6 Leistungen der Haustechnik<br />

(anteilig im Entgeltbestandteil Unterkunft und Betreuung beinhaltet)<br />

1. Die Haustechnik ist verantwortlich für die Sicherstellung der<br />

Funktionstüchtigkeit aller haus- und betriebstechnischen Anlagen. Zu den<br />

Aufgaben gehören auch die Hilfestellung und Beratung bei der Gestaltung<br />

und Erhaltung des Apartments der Bewohner durch die hier tätigen<br />

Mitarbeiter.<br />

2. Die Instandhaltung der hauseigenen Anlagen gehört zu den Obliegenheiten<br />

der <strong>Mundus</strong>. Für die Instandhaltung der selbstinstallierten Anlagen und<br />

Einrichtungsgegenstände im Apartment ist der Bewohner verantwortlich.<br />

3. Haustechnische Hilfestellungen und Dienste bei Einzug (bis zu 2 Stunden)<br />

und während der Wohndauer (bei Bedarf bis zu 15 Minuten täglich) werden<br />

ohne weiteres Entgelt von der Haustechnik angeboten. Darüber<br />

hinausgehende Leistungen werden als Sonderleistungen nach Maßgabe des<br />

Sonderleistungsverzeichnisses angeboten.<br />

§ 7 Leistungen der Verwaltung und Rezeption<br />

(anteilig im Entgeltbestandteil Unterkunft und Betreuung beinhaltet)<br />

1. Den Mitarbeitern der Verwaltung obliegt die bewohner- und mitarbeiterbezogene<br />

Administration. Sie sind verpflichtet, den Bewohnern und<br />

Angehörigen in Fragen der Kostenabrechnung und im Umgang mit Kassen<br />

und Behörden Beratung anzubieten. Zu ihren Aufgaben gehören auch der<br />

Empfang von Besuchern, die Vermittlung an die zuständigen Ansprechpartner<br />

sowie die Entgegennahme und Weiterleitung von Telefonaten und Anfragen.<br />

2. Sekretariatsleistungen (bei Bedarf bis zu 15 Minuten täglich) werden ohne<br />

weiteres Entgelt von der Verwaltung angeboten. Darüber hinausgehende<br />

Leistungen werden als Sonderleistungen nach Maßgabe des Sonderleistungsverzeichnisses<br />

angeboten.<br />

§ 8 Angebote für Kultur und Freizeit<br />

(im Entgeltbestandteil Betreuung beinhaltet)<br />

1. Die <strong>Mundus</strong> ist darum bemüht, den Bewohnern die Teilnahme an den<br />

kulturellen Angeboten der Stadt zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten,<br />

werden die Bewohner über die Angebote informiert, und es werden Fahr- und<br />

Begleitdienste organisiert. Die Fahr- und Begleitdienste werden als<br />

Serviceleistungen angeboten (siehe Serviceleistungsverzeichnis).<br />

2. Die <strong>Mundus</strong> bietet monatlich spezielle Freizeitangebote und kulturelle<br />

Veranstaltungen im Hause an. Die Bewohner bzw. der Bewohnerbeirat<br />

werden an der Programmgestaltung beteiligt. Für die Freizeit- und<br />

Kulturangebote wird in den meisten Fällen kein gesondertes Entgelt erhoben.<br />

Seite 7 / 28


Besonders kostenintensive Veranstaltungen können gegen Entgelt besucht<br />

werden. Der Bewohner wird über das von der <strong>Mundus</strong> organisierte Angebot<br />

wöchentlich durch den Aktivitätenplan informiert (siehe Serviceleistungsverzeichnis).<br />

Religiöse und kirchliche<br />

Angebote<br />

3. Die <strong>Mundus</strong> stellt für anerkannte Religionsgemeinschaften, die Angebote für<br />

Bewohner machen, Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung.<br />

Zusammen-<br />

setzung<br />

Mietsicherheit<br />

Fälligkeit<br />

Lastschrift<br />

§ 9 Entgelt<br />

1. Die Entgelte müssen angemessen sein und werden der Heimaufsicht<br />

angezeigt. Sie setzen sich wie folgt zusammen (alle Angaben monatlich):<br />

a) Unterkunft, inkl. Investitionskosten € 0,00<br />

b) Verpflegung, inkl. Investitionskosten € 0,00<br />

c) Betreuung, inkl. Investitionskosten € 0,00<br />

Das Gesamtentgelt beträgt: € 0,00<br />

Zuschlag für 2. Person € 0,00<br />

2. Für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem <strong>Residenzvertrag</strong> wird von<br />

dem Bewohner bis spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn eine<br />

Sicherheit in Höhe des doppelten des auf einen Monat entfallenden Entgelts<br />

geleistet. Hierfür stellt der Bewohner eine Bankbürgschaft oder ein Sparbuch<br />

mit Abtretungserklärung, die bzw. das der <strong>Mundus</strong> ausgehändigt wird. Die<br />

Zinsen stehen dem Bewohner zu und erhöhen die Sicherheit. Nach<br />

Beendigung des Vertrags und Ausgleich aller Ansprüche wird das<br />

Sparbuch/die Bürgschaft innerhalb einer angemessenen Frist an den<br />

Bewohner bzw. dessen Erben zurückgegeben.<br />

3. Das Entgelt ist monatlich im voraus am 1. Werktag eines Monats an die<br />

<strong>Mundus</strong> zu zahlen.<br />

Bankverbindung: Landeskreditkasse Kassel<br />

Niederlassung der Landesbank Hessen Thüringen Girozentrale<br />

Konto-Nr. 40 48705 000, BLZ 520 500 00.<br />

4. Der Bewohner hat die Möglichkeit, eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu<br />

erteilen (siehe Anlage). Sie umfaßt auch ggf. die Kosten für<br />

Zusatzleistungen.<br />

Zusatzleistungen<br />

5. Wird kein Lastschriftverfahren gewählt, ist das Entgelt für Zusatzleistungen<br />

innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.<br />

Seite 8 / 28


Verrechnung<br />

6. Eine Verrechnung mit der Mietsicherheit kann vom Bewohner nicht<br />

beansprucht werden.<br />

Leistungsumfang<br />

Verzicht<br />

Beendigung<br />

Rückzahlung<br />

7. Das monatlich zu zahlende Entgelt umfaßt alle aufgeführten und<br />

nachstehenden Leistungen (siehe Serviceleistungsverzeichnis):<br />

a) das Entgelt für die Nutzung des Apartments sowie der Gemeinschaftsräume<br />

und Gemeinschaftseinrichtungen;<br />

b) das Entgelt für sämtliche Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, wie für<br />

Strom, Warm- und Kaltwasser, Abwasser, Haus- und Straßenreinigung,<br />

Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Heizung nebst Wartung der Heizanlage,<br />

Strom der Gemeinschaftseinrichtungen, Aufzugsanlagen nebst Wartung,<br />

Kosten für öffentliche Abgaben und Steuern, für Sach- und<br />

Haftpflichtversicherungen auf dem Grundstück sowie für die Verwaltung,<br />

Instandhaltung, Waschmaschinen-, Wäschetrockner- und Schwimmbadbenutzung;<br />

c) das Entgelt für alle Dienstleistungen und Betreuungskosten, z.B. für<br />

allgemeine, fürsorgliche und kulturelle Betreuung, für Reinigung des<br />

Apartments und haustechnische Dienste sowie für pflegerische Leistungen<br />

im Rahmen der Ersten Hilfe und der vorübergehenden Pflege - im<br />

Rahmen der „21-Tage-Regelung“ (siehe § 5 Abs. 1);<br />

d) die Mittagsverpflegung (siehe § 4 Abs. 2);<br />

e) die Reinigung des Apartments lt. Anlage;<br />

f) 24-Stunden-Notrufbereitschaft<br />

8. Verzichtet der Bewohner auf vorhandene Angebote oder benötigt er sie nicht,<br />

so tritt dennoch keine Änderung in der Berechnung ein. Dies gilt nicht für die<br />

Abwahl der Reinigung (§ 3 Abs. 3) und des Mittagessens (§ 4 Abs. 4).<br />

9. Endet der Vertrag gemäß den Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 oder Abs. 3,<br />

ist der Pensionspreis abzüglich der Abwesenheitsvergütung (siehe § 4 Abs. 3)<br />

zu zahlen, soweit der Bewohner die Residenz bereits vor Vertragsende<br />

verläßt. Bei Tod des Bewohners gelten die Bestimmungen des § 11 Abs. 8.<br />

10. Die Vorauszahlung ist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den<br />

Bewohner oder an die unter § 15 genannten Personen zurückzuzahlen. Die<br />

Rückzahlung der Vorauszahlung erfolgt spätestens zwei Monate nach<br />

Beendigung des <strong>Residenzvertrag</strong>es bzw. nach Ausgleich aller offenen<br />

Forderungen aus dem <strong>Residenzvertrag</strong>, frühestens jedoch nach<br />

ordnungsgemäß erfolgter Räumung des Apartments.<br />

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WTG / WBVG<br />

Erhöhung<br />

Vertragsdauer<br />

§ 10 Entgelterhöhung<br />

1. Eine Erhöhung des vereinbarten Entgelts ist zulässig, wenn sich seine<br />

bisherige Berechnungsgrundlage verändert und sowohl die Erhöhung als auch<br />

das erhöhte Entgelt angemessen sind. Entgelterhöhungen aufgrund von<br />

Investitionsaufwendungen der <strong>Mundus</strong> sind nur zulässig, soweit sie nach der<br />

Art der Residenz betriebsnotwendig sind und nicht durch öffentliche<br />

Förderung gedeckt werden (§ 9 Abs. 1 WBVG).<br />

2. Die <strong>Mundus</strong> ist berechtigt, das Entgelt durch einseitige Erklärung zu erhöhen.<br />

Bei der Erstellung der Kalkulation als Grundlage für die Entgelterhöhung<br />

wird der Bewohnerbeirat im Rahmen der Durchführungsverordnung WTG<br />

Teil 3 beteiligt.<br />

3. Die <strong>Mundus</strong> hat dem Bewohner gegenüber die Erhöhung des Entgelts<br />

spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll,<br />

schriftlich mitzuteilen und gemäß den Vorschriften des § 9 Abs. 2 WBVG zu<br />

begründen.<br />

§ 11 Vertragsdauer / Kündigung<br />

1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Beendigung<br />

2. Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung<br />

eines Vertragspartners beendet werden.<br />

Kündigung<br />

durch Bewohner<br />

3. Der Bewohner kann den Vertrag spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats<br />

für den Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. Innerhalb von<br />

zwei Wochen ab Beginn der Vertragslaufzeit kann der Bewohner sofort und<br />

ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Bei einer Erhöhung des<br />

Entgelts ist die Kündigung abweichend von Satz 1 und 2 jederzeit zu dem<br />

Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll. Er kann aus<br />

wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm<br />

die Fortsetzung des <strong>Residenzvertrag</strong>es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist<br />

nicht zuzumuten ist.<br />

Kündigung<br />

durch <strong>Mundus</strong><br />

4. Die <strong>Mundus</strong> kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger<br />

Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />

a) der Betrieb des Hauses eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in seiner<br />

Art verändert wird und die Fortsetzung des Vertrags für den Träger eine<br />

unzumutbare Härte bedeuten würde;<br />

b) die <strong>Mundus</strong> eine fachgerechte Pflege- oder Betreuungsleistung nicht<br />

erbringen kann, weil<br />

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Form der<br />

Kündigung<br />

Fristlose<br />

Kündigung<br />

Anderweitige<br />

Unterbringung<br />

Tod des<br />

Bewohners<br />

� der Bewohner eine angebotene Anpassung der Leistungen nach § 5<br />

Abs. 2 dieser Vereinbarung nicht annimmt und die <strong>Mundus</strong> ihr<br />

Anpassungsangebot bereits mit einer angemessenen Frist und unter<br />

Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung erneuert hat oder<br />

� die <strong>Mundus</strong> die erforderlichen Leistungen im Hinblick auf die<br />

Eigenart des Hauses nicht erbringt (s. § 5 Abs. 4 und Zusatzvereinbarung<br />

zu diesem Vertrag)<br />

und der <strong>Mundus</strong> deshalb ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist;<br />

c) der Bewohner seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so gröblich<br />

verletzt, daß der <strong>Mundus</strong> die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr<br />

zugemutet werden kann;<br />

d) der Bewohner<br />

� für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des<br />

Entgelts oder eines Teils des Entgelts, der das Gesamtentgelt für<br />

einen Monat übersteigt, in Verzug ist oder<br />

� in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit<br />

der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrags in Verzug<br />

gekommen ist, der das Gesamtentgelt für zwei Monate erreicht.<br />

Die Kündigung ist ausgeschlossen oder wird unwirksam, wenn die<br />

Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 WBVG erfüllt werden.<br />

5. Die Kündigung durch die <strong>Mundus</strong> bedarf der schriftlichen Form und ist zu<br />

begründen.<br />

6. In den Fällen des Abs. 4 b), c) und d) kann die <strong>Mundus</strong> den Vertrag ohne<br />

Einhaltung einer Frist kündigen. In den übrigen Fällen des Abs. 4 ist die<br />

Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den nächsten<br />

Monat zulässig.<br />

7. Hat die <strong>Mundus</strong> nach Abs. 4 a) gekündigt, so hat sie dem Bewohner eine<br />

angemessene anderweitige Unterbringung nachzuweisen. In den Fällen des<br />

Abs. 4 a) hat die <strong>Mundus</strong> die Kosten des Umzugs in angemessenem Umfang<br />

zu tragen.<br />

8. Mit dem Tod des Bewohners endet das Vertragsverhältnis zwei Wochen nach<br />

dem Sterbetag. Für diesen Zeitraum werden die Entgeltbestandteile für<br />

Unterkunft berechnet.<br />

Umzug<br />

Pflegewohnbereich<br />

9. Zieht der Bewohner im Einvernehmen mit der <strong>Mundus</strong> in den Pflegewohnbereich,<br />

gilt die gleiche Kündigungsfrist wie in Abs. 3. Hinsichtlich des<br />

Entgelts gelten die Regelungen des § 5 Abs. 3, Satz 3.<br />

Seite 11 / 28


§ 12 Rückgabe des Apartments<br />

Zustand des Apartments<br />

bei Rückgabe<br />

1. Das Apartment ist geräumt, nach Maßgabe des Abs. 2 renoviert und<br />

ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben. Selbständig getätigte bauliche<br />

Veränderungen oder Einbauten sind ggf. zu entfernen. Die <strong>Mundus</strong> ist<br />

berechtigt, diesen Zustand auf Kosten des Bewohners bzw. seiner Erben<br />

herstellen zu lassen und die anfallenden Kosten ggf. mit der Mietsicherheit<br />

aufzurechnen, sofern der Bewohner bzw. seine Erben in Verzug geraten.<br />

Räumung<br />

Schlüssel<br />

2. Wände und Holzteile sind frisch in weißer Farbe zu streichen. Schäden<br />

innerhalb des Apartments sind zu beseitigen.<br />

3. Austauschbarer Bodenbelag (z.B. Teppich, Linoleum, PVC) ist, soweit er<br />

über den normalen Gebrauch hinaus abgenutzt ist, auf Kosten des Bewohners<br />

gleichwertig und in gleicher Farbe zu erneuern.<br />

4. Wird das Apartment nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht<br />

geräumt, so ist die <strong>Mundus</strong> berechtigt, das Apartment selbst in Besitz zu<br />

nehmen und die vom Bewohner in das Apartment eingebrachten Gegenstände<br />

auf Kosten des Bewohners oder dessen Erben einzulagern und die<br />

Instandsetzung des Apartments ausführen zu lassen. Die <strong>Mundus</strong> fertigt in<br />

diesem Fall eine Niederschrift über die Gegenstände an.<br />

5. Überlassene Schlüssel sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />

zurückzugeben.<br />

§ 13 Haftung<br />

Haftung der<br />

<strong>Mundus</strong> und<br />

ihrer Mitarbeiter<br />

1. Die <strong>Mundus</strong> und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, die angebotenen<br />

Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand der jeweiligen<br />

Fachdisziplin zu erbringen. Bei Qualitätsmängeln und schlechter Erfüllung<br />

haftet die <strong>Mundus</strong> dem Bewohner gegenüber nach Maßgabe der gesetzlichen<br />

Bestimmungen.<br />

Haftung für das<br />

Eigentum<br />

des Bewohners<br />

2. Die <strong>Mundus</strong> haftet dem Bewohner gegenüber für eingebrachte Sachen nicht<br />

bei leichter Fahrlässigkeit.<br />

Höhere Gewalt<br />

3. Die Haftung für höhere Gewalt wird ausgeschlossen, Rechte aus § 536 BGB<br />

(Entgeltminderung) bleiben unberührt.<br />

Haftung des<br />

Bewohners<br />

4. Der Bewohner haftet der <strong>Mundus</strong> gegenüber nur für Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit.<br />

Seite 12 / 28


Haftpflicht-<br />

versicherung/<br />

Hausratversicherung<br />

5. Dem Bewohner wird der Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung für<br />

Schäden, die innerhalb des Hauses verursacht werden, sowie einer<br />

Hausratversicherung empfohlen.<br />

Schlüssel<br />

6. Der Bewohner haftet der <strong>Mundus</strong> gegenüber bei Verlust der überlassenen<br />

Schlüssel und der damit verbundenen Schäden.<br />

Wertsachen<br />

7. Wir empfehlen, für die Aufbewahrung von Wertgegenständen ein Schließfach<br />

bei der Bank zu mieten. Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen<br />

geringeren Wertes bietet die <strong>Mundus</strong> die Möglichkeit eines Möbeltresors zum<br />

Einbau an. Preis siehe Sonderleistungsverzeichnis. Über die Aufbewahrung<br />

von Wertsachen oder die Verwaltung von Geldbeträgen muß eine schriftliche<br />

Vereinbarung getroffen werden.<br />

Beschwerden<br />

sind Chefsache<br />

Antwort<br />

§ 14 Beschwerderecht / Qualitätssicherung<br />

1. Der Bewohner hat das Recht, sich über die Dienstleistungserbringung und die<br />

Nichteinhaltung des Vertrages unmittelbar bei der Direktion oder der<br />

Geschäftsführung zu beschweren.<br />

2. Ihm ist binnen zwei Wochen eine schriftliche Antwort auf die Beschwerde zu<br />

geben.<br />

Qualitätssicherung<br />

3. Der Bewohner hat das Recht, sich über die Ergebnisse interner und externer<br />

Qualitätssicherungsmaßnahmen zu informieren.<br />

Heimaufsicht<br />

4. Der Bewohner hat das Recht, sich bei der Heimaufsichtsbehörde zu<br />

beschweren.<br />

Stadt Essen<br />

Gesundheitsamt<br />

Heimaufsicht<br />

Hindenburgstr. 29<br />

45127 Essen<br />

Ansprechpartner:<br />

Herr Potgrave<br />

Telefon:<br />

(0201) 885 32 15<br />

5. Außerdem kann sich der Bewohner an folgende Beratungsstelle für ältere<br />

Menschen wenden:<br />

Amt für Soziales und Wohnen<br />

Abteilung 50-2-4<br />

Geschäftsführung Seniorenbeirat<br />

Steubenstraße 53<br />

45138 Essen<br />

Ansprechpartner:<br />

Herr Michael Schäfer<br />

Telefon:<br />

(0201) 885 06 71<br />

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Eingebrachte<br />

Sachen<br />

Datenschutz<br />

Renovierung<br />

Diskretion<br />

Betreten des<br />

Apartments<br />

§ 15 Hausstand, Nachlaß, Räumung<br />

1. Der Bewohner ermächtigt die <strong>Mundus</strong>, die eingebrachten Sachen bei Auszug<br />

oder Ableben folgenden Personen, ohne Rücksicht auf deren erbrechtliche<br />

Legitimation, auszuhändigen:<br />

…………………………………………...……………………………………………………<br />

Name/Anschrift<br />

.......................... ...................................................<br />

Datum Unterschrift des Bewohners<br />

Die <strong>Mundus</strong> bittet den Bewohner, die genannte Person über die Benennung<br />

und die für diesen Zweck erforderliche Speicherung ihrer personenbezogenen<br />

Daten zu informieren.<br />

2. Der <strong>Mundus</strong> ist, sofern sie nach Absprache mit dem Bewohner die<br />

Renovierung des Apartments für ihn übernimmt, spätestens drei Werktage vor<br />

Vertragsbeendigung die Möglichkeit zur Renovierung des Zimmers<br />

einzuräumen, es sei denn, dem Bewohner ist dies unzumutbar. Wird die<br />

Räumung des Apartments seitens des Bewohners oder eines von ihm<br />

Bevollmächtigten schuldhaft verzögert, behält sich die <strong>Mundus</strong> vor,<br />

Schadensersatzansprüche geltend zu machen.<br />

§ 16 Datenschutz/Schweigepflicht<br />

1. Der Bewohner vertraut sich der <strong>Mundus</strong> und ihren Mitarbeitern an.<br />

Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an<br />

den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung des betreuten<br />

Wohnens. Im Gegenzug verpflichtet sich die <strong>Mundus</strong> zur Diskretion und zu<br />

einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des<br />

Bewohners.<br />

2. Um sich regelmäßig von dem Zustand des Apartments einen Eindruck zu<br />

verschaffen, sind Beauftragte oder Mitarbeiter der <strong>Mundus</strong> berechtigt, nach<br />

Voranmeldung alle Räume des Apartments zu betreten. Bei Gefahr im<br />

Verzuge ist dies auch ohne Voranmeldung möglich. Wir möchten darauf<br />

hinweisen, daß dies auch im Interesse des Bewohners liegt, da in diesem Fall<br />

eine schnelle Hilfe im Notfall möglich ist. Wird das Apartment ohne<br />

Voranmeldung betreten, wird dies von der <strong>Mundus</strong> protokolliert und der<br />

Bewohner hierüber unverzüglich informiert.<br />

Datenspeicherung<br />

3. Es werden nur solche Informationen über Bewohner gespeichert, die für die<br />

Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und nur den Mitarbeitern zugänglich<br />

gemacht, die für die entsprechenden Aufgaben zuständig sind. Insoweit<br />

stimmt der Bewohner der Speicherung seiner Daten zu. Er hat das Recht auf<br />

Auskunft, welche Daten über ihn gespeichert werden.<br />

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Ärztliche<br />

Schweigepflicht/<br />

Heimaufsicht<br />

4. Der Bewohner willigt ein, daß der behandelnde Arzt die für die allgemeine<br />

und spezielle Pflege erforderlichen Informationen den Mitarbeitern der<br />

<strong>Mundus</strong> zur Verfügung stellt.<br />

Haftung<br />

Tod eines<br />

Ehegatten<br />

Die Heimaufsicht hat das Recht, im Rahmen ihrer Nachschautätigkeit<br />

Einsicht in die Akten der Bewohner zu nehmen. Der Bewohner willigt in die<br />

Einsichtnahme durch die Heimaufsicht ein.<br />

.......................... ...................................................<br />

Datum Unterschrift des Bewohners<br />

§ 17 Ehegatten als Vertragspartner<br />

1. Ehegatten oder die mit in dem Apartment lebenden Partner haften für alle<br />

Entgeltzahlungsverpflichtungen. Sie ermächtigen sich hiermit wechselseitig<br />

zur Entgegennahme von Willenserklärungen der <strong>Mundus</strong>. Willenserklärungen<br />

gegenüber der <strong>Mundus</strong> sind nur wirksam, wenn sie von beiden Ehegatten<br />

bzw. Partnern abgegeben werden.<br />

2. Der Tod eines Ehegatten oder Partners läßt das Vertragsverhältnis gegenüber<br />

dem überlebenden Ehegatten oder Partner unberührt. Die <strong>Mundus</strong> stellt<br />

diesem auf Wunsch ein kleineres Apartment - soweit vorhanden - zur<br />

Verfügung.<br />

3. Die vorstehenden Bestimmungen sollen sinngemäß gelten, wenn das<br />

Apartment von mehr als einem Vertragspartner bewohnt wird, der nicht<br />

Ehegatte ist.<br />

§ 18 Person des Vertrauens<br />

Unterstützung<br />

für den Bewohner<br />

1. Die <strong>Mundus</strong> weiß darum, daß es für die Bewohner nicht immer einfach ist,<br />

sich in den eigenen Angelegenheiten in der Einrichtung aus eigener Kraft die<br />

erforderlichen Informationen zu holen und die eigenen Interessen und<br />

Anliegen durchzusetzen. Von daher wird jedem Bewohner das Recht<br />

eingeräumt, unabhängig von Vollmachten und vom Status als gesetzlicher<br />

Betreuer, eine Person des Vertrauens zu benennen, die in allen<br />

Angelegenheiten des <strong>Residenzvertrag</strong>es im Einvernehmen mit dem Bewohner<br />

Rechte geltend machen kann.<br />

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Als Person des Vertrauens wird benannt:<br />

......................................................................................................<br />

Name<br />

......................................................................................................<br />

Anschrift, Tel. Nr.<br />

.......................... ...................................................<br />

Datum Unterschrift des Bewohners<br />

Benachrichtigung<br />

2. Die Person des Vertrauens wird bei schwerwiegender Erkrankung oder im<br />

Todesfall von der <strong>Mundus</strong> unverzüglich informiert.<br />

Datenschutz<br />

Wirksamkeit<br />

Anlagen<br />

3. Die <strong>Mundus</strong> bittet den Bewohner, die im Abs. 1 genannte Person des<br />

Vertrauens über die Benennung und die für diesen Zweck erforderliche<br />

Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.<br />

§ 19 Schlußbestimmungen<br />

1. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt<br />

die Rechtswirksamkeit im übrigen nicht.<br />

2. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages und sind dem Bewohner<br />

auszuhändigen.<br />

................................................ ................................................<br />

Ort, Datum Ort, Datum<br />

................................................ ............................................<br />

<strong>Mundus</strong> Bewohner(in)<br />

vertreten durch:<br />

...........................................<br />

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Anlagen:<br />

- Serviceleistungsverzeichnis<br />

- Sonderleistungsverzeichnis<br />

- Leistungsverzeichnis Reinigung<br />

- Merkblatt Übergangspflege<br />

- Merkblatt Infektionsschutzgesetz<br />

- Merkblatt Pflegebetten<br />

- Zusatzvereinbarung zur Leistungsanpassung und Leistungsausschluß<br />

- Vereinbarung Schuldbeitritt<br />

- Einzugsermächtigung<br />

Bei Vertragsunterzeichnung wurden abgegeben:<br />

Einzugsermächtigung für den bargeldlosen Zahlungsverkehr<br />

Betreuungsverfügung<br />

Patientenverfügung<br />

Benennung einer Person des Vertrauens<br />

Benennung eines Räumungsberechtigten<br />

Kopie des Personalausweises<br />

Anmeldebogen für den Apartmentbereich<br />

Ärztlicher Fragebogen<br />

Testament in Kopie im verschlossenen Umschlag<br />

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Serviceleistungen der MUNDUS<br />

- im monatlichen Pensionspreis enthalten-<br />

� Beratung und Hilfestellung in allen<br />

organisatorischen Belangen des Umzugs<br />

� Beratung und Hilfestellung beim<br />

Ausmessen der Möbel und der<br />

Aufstellung in der Wohnung<br />

Allgemeine Betreuungsleistungen<br />

� Organisation von Friseur-, Fußpflege-<br />

und Kosmetikterminen<br />

� Vermittlung einer Wäscherei oder<br />

chem. Reinigung, die mit der<br />

Residenz kooperiert<br />

� Vermittlung von ärztlicher<br />

Betreuung im Haus<br />

� Organisation von Bibelgesprächen<br />

� Annahme und Weitergabe von<br />

Nachrichten<br />

� Unterstützung bei der An- und Ummeldung<br />

beim Einwohnermeldeamt und der<br />

Telefongesellschaft<br />

� 2 Stunden Hausmeisterleistungen<br />

bei Einzug<br />

� Organisation der Teilnahme an externen<br />

Kultur- und Kursangeboten<br />

� Erklärung der technischen Anlagen im<br />

Haus, z.B. Notruf, Waschmaschinen,<br />

Wäschetrockner<br />

� Hilfestellung bei der Eingewöhnungs-<br />

phase neuer Bewohner<br />

� Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten<br />

und kleineren Schreibarbeiten<br />

� Fotoservice bei Bewohnerveranstaltungen<br />

Vermittlung von Service- und Dienstleistungen aller Art, zum Beispiel:<br />

� externe Handwerksleistungen<br />

� Paketdienste<br />

� Einkaufsservice<br />

� Kofferservice bei Reisen<br />

� Fahrdienste, Begleitdienste<br />

Wohnungsbetreuung bei Abwesenheit<br />

� Sammeln von Zeitungen und Post<br />

� Sicherheitskontrolle aller<br />

angeschlossenen Geräte<br />

� Tierbetreuungsdienste (Hund<br />

ausführen, Tierarzttermine etc.)<br />

� Beratung in Fragen der häuslichen<br />

Pflege durch Mitarbeiter des<br />

hauseigenen ambulanten<br />

Pflegedienstes<br />

� Belüftung der Wohnung<br />

� Blumengießen<br />

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Hausinterne Veranstaltungen, wie zum Beispiel:<br />

� Gedächtnistraining<br />

� Gymnastik<br />

� Wassergymnastik<br />

� Qi Gong<br />

� Literaturkreis<br />

� Stammtisch<br />

� Singkreis<br />

� Gottesdienste<br />

� Musiknachmittage<br />

Pflege bei vorübergehender Erkrankung bis zu 21 Tagen pro Jahr (täglich bis zu einer<br />

Stunde), sofern kein anderer Kostenträger in Frage kommt:<br />

� Zimmerservice<br />

� kleine pflegerische Verrichtungen, z.B.<br />

Hilfe bei der Morgen- und Abendtoilette,<br />

Blutdruckmessen etc.<br />

Weitere kostenlose Serviceleistungen<br />

� Organisation von privaten<br />

Veranstaltungen<br />

� individuelle Ernährungsberatung etc.<br />

� Sekretariatsservice bei Bedarf bis zu<br />

15 Minuten täglich<br />

� Hausmeisterservice bei Bedarf bis zu<br />

15 Minuten täglich, z. B.<br />

- Verleih von Kleinwerkzeugen<br />

- Kleinreparaturen<br />

- Standardglühlampenaustausch<br />

� Apothekenservice:<br />

Lieferung von Medikamenten<br />

(während der regulären Öffnungszeiten)<br />

� Hilfestellung im Haushalt, z.B. Betten<br />

machen oder neu beziehen,<br />

Wäscheservice etc.<br />

� aktuelle Wochenzeitschriften in der<br />

Bibliothek<br />

� Brötchenlieferung in das Apartment<br />

(die Brötchen werden extra berechnet)<br />

� Durchführung kulinarischer<br />

Aktionswochen<br />

� Besorgung von Theater- und<br />

Konzertkarten<br />

� Eintrittskarten für den Grugapark<br />

� Mitnahme der Bewohnerpost<br />

� Paketannahme<br />

� Verkauf von Briefmarken<br />

� Taxiruf<br />

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Preisliste für Sonderleistungen<br />

Mahlzeiten<br />

Frühstück, einzeln € 4,30<br />

Monatspauschale Frühstück, ohne Zimmerservice € 88,20<br />

Abendessen, einzeln € 4,90<br />

Monatspauschale Abendessen, ohne Zimmerservice € 88,20<br />

Monatspauschale Frühstück und Abendessen € 176,50<br />

Zimmerservice pro Mahlzeit und Person (für die 2. Person zzgl. € 1,20) € 2,40<br />

Monatspauschale Zimmerservice pro Mahlzeit – 1 Person € 54,75<br />

Monatspauschale Zimmerservice pro Mahlzeit – 2 Personen € 79,15<br />

Zusätzliche Leistungen<br />

Sekretariatsleistungen pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten) € 24,30<br />

Durchführung privater Veranstaltungen in den Räumen der Residenz nach Absprache<br />

Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung € 3,20<br />

Funkfinger (freiwilliges Notrufsystem) pro Tag, inkl. Wartung € 1,50<br />

Hausdamenleistungen pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten) € 24,30<br />

Handwerksleistungen pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten)<br />

€ 23,60<br />

- Material wird jeweils nach dem Selbstkostenpreis berechnet -<br />

Hauswirtschaftsleistungen pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten) € 15,30<br />

Betten beziehen pro Bett € 5,90<br />

Wäscheservice pro Maschine (ohne Waschmittel) € 8,70<br />

Wäscheservice pro Maschine (mit Waschmittel) € 9,60<br />

Bügelservice pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten) € 15,30<br />

Zusätzliche Apartmentreinigung 1 x pro Woche für 45 Min. monatlich € 45,20<br />

Überlassung eines Zimmertresors, Preis pro Monat € 9,20<br />

PKW-Tiefgaragenplatz, monatlich € 47,45<br />

Telefongrundgebühr, monatlich € 12,27<br />

Telefongebühr gemäß Vorgabe des Telefonanbieters, je Einheit € 0,06<br />

Leistungen für Gäste<br />

Gästeessen € 7,70<br />

Gästezimmer (Einzel) € 35,20<br />

Gästezimmer (Einzel, mit Frühstück) € 39,50<br />

Gästezimmer (Doppel) € 49,30<br />

Gästezimmer (Doppel, mit Frühstück) € 57,90<br />

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Leistungsverzeichnis Apartmentreinigung<br />

Grundsätzlich sind nur hauseigene Einrichtungsgegenstände Bestandteil der Reinigung. Das<br />

Verrücken von Möbeln und das Umstellen von privaten Gegenständen sind dem<br />

Reinigungspersonal untersagt. Das gilt insbesondere auch für Papiere, Vasen, Bilder usw.<br />

Wöchentlich:<br />

Fußboden:<br />

Teppiche gründlich saugen und kleinere Flecken reinigen<br />

Hartboden feucht wischen<br />

Inventar:<br />

Küchenzeile (nur freie Flächen), Oberflächen feucht wischen<br />

Entfernung der Griffspuren an Türen und Rahmen<br />

Sanitäranlagen:<br />

Fußboden wischen<br />

Polieren der Armaturen<br />

Reinigung der - Spiegel<br />

- WC-Becken<br />

- Waschbecken<br />

- Ablage (nur freie Flächen)<br />

- Duschkabine<br />

Sonstiges:<br />

Lichtschalter feucht abwischen<br />

Fensterbänke (nur freie Flächen) feucht wischen<br />

Türgriffe feucht wischen<br />

Spinnweben entfernen<br />

Monatlich:<br />

Küchenzeile von oben reinigen<br />

Kachelwände in den Sanitäranlagen reinigen<br />

gründliche Reinigung der Heizkörper mit Heizungsbürste und feuchtem Tuch<br />

Reinigung der hauseigenen Lampen und Entlüfter<br />

Falls Sie einige Reinigungsmodule austauschen möchten, ist dies, sofern es im Rahmen des<br />

Versicherungsschutzes liegt, jederzeit möglich. Die benötigte Zeit für die ausgetauschten<br />

Module muß jedoch gleich sein.<br />

in der Regel vierteljährlich:<br />

Fensterreinigung<br />

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Übergangspflege in der MUNDUS Senioren-Residenz im Girardet Haus<br />

Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Angehörige,<br />

die MUNDUS Senioren-Residenz im Girardet Haus bietet Ihnen die Möglichkeit einer<br />

Übergangspflege in unserem stationären Pflegewohnbereich, auch wenn Sie gemäß den<br />

Anforderungen der Pflegeversicherung keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben (keine<br />

Pflegestufe vorhanden). Dieser befristete Aufenthalt, unter Beibehaltung Ihres Apartments, kann<br />

eventuell nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder unter sonstigen Umständen sinnvoll sein.<br />

Um die finanzielle Doppelbelastung für diesen Zeitraum zu mildern, reduzieren wir den Mietpreis<br />

Ihres Apartments während Ihres Aufenthaltes im Pflegewohnbereich um € 50,00 pro Tag.<br />

Als Gast („befristeter“ Bewohner) des Pflegewohnbereiches genießen Sie rund um die Uhr alle<br />

nötigen Pflegeleistungen sowie unsere Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen). Bei<br />

Bedarf wenden Sie sich vertrauensvoll an die Direktion oder an die Pflegedienstleitung.<br />

Die oben beschriebene Preisregelung ist begrenzt auf maximal 2 Monate, ein Aufenthalt im<br />

Pflegewohnbereich kann natürlich gerne von längerer Dauer sein. Allerdings entfällt dann die<br />

Reduzierung des Mietpreises im Apartment.<br />

Um Ihnen Ihre finanzielle Belastung für die Übergangspflege transparent aufzuzeigen, haben wir<br />

Ihnen nachfolgendes Berechnungsbeispiel aufgeführt:<br />

Übergangspflege Stand: 1.10.2009<br />

Pflegebedingter Aufwand 51,74 €<br />

Unterkunft 22,89 €<br />

Verpflegung 17,60 €<br />

Investitionskosten 25,28 €<br />

Total pro Tag 117,51 €<br />

Preis pro Monat (30 Tage) 3.525,30 €<br />

1,5-Zimmer-Apt./50 m² 1.825,00 €<br />

abzüglich 30 x 50,00 € ./. 1.500,00 €<br />

325,00 €<br />

zzgl. Pflegeleistungen (30 Tage) 3.525,30 €<br />

Total pro Monat (30 Tage) 3.850,30 €<br />

Mehrbelastung Total 2.025,30 €<br />

Mehrbelastung pro Tag 67,51 €<br />

Auch bei vorhandener Pflegestufe kommen wir Ihnen ab einem bestimmten Zeitpunkt entgegen. Für<br />

maximal vier Wochen erhalten Sie für die Leistungen der Kurzzeitpflege von der Pflegekasse einen<br />

Zuschuß in Höhe von bis zu 1.208,00 € * (1.510,00 €). Für weitere vier Wochen reduzieren wir den<br />

Apartmentpreis wie oben beschrieben. Danach richtet sich die Berechnung nach Ihrer Pflegestufe.<br />

*) Die Erstattung durch die Pflegekasse beträgt 80 % des Pflegesatzzuschusses, da die MUNDUS<br />

keine Pflegesatzvereinbarung abgeschlossen hat.<br />

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Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt sorgfältig durch.<br />

Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Angehörige,<br />

am 1. Januar 2001 ist in Deutschland das Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Ein Abschnitt des<br />

Infektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen.<br />

Zu diesen Gemeinschaftseinrichtungen zählen auch die MUNDUS Senioren-Residenzen.<br />

Neben anderen vorbeugenden Maßnahmen zur Infektionsverhütung verpflichtet das Gesetz die Leitung<br />

unser Senioren-Residenzen, die nachfolgende Information an Sie weiterzugeben:<br />

Belehrung für Pflegebedürftige und sonstige Sorgeberechtigte<br />

gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)<br />

Wenn Sie eine ansteckende Erkrankung haben und in unserer Residenz leben, können Sie oder Besucher<br />

uns oder andere anstecken. Außerdem sind gerade Hochbetagte während einer Infektionskrankheit<br />

abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen zuziehen. Um dies zu verhindern,<br />

möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen<br />

unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen,<br />

daß Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun<br />

haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.<br />

Das Gesetz bestimmt, daß Sie nicht am täglichen Leben unserer Senioren-Residenzen teilnehmen dürfen,<br />

wenn<br />

1. Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verursacht wird.<br />

Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch<br />

EHEC-Bakterien (Colibakterien). Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als<br />

Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und<br />

Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, daß diese Krankheitserreger in<br />

Deutschland übertragen werden);<br />

2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies<br />

sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-<br />

Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und<br />

bakterielle Ruhr;<br />

3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.<br />

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und<br />

Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde<br />

Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher,<br />

Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder "fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken<br />

und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende<br />

Borkenflechte übertragen.<br />

Dies erklärt, daß in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung<br />

der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat<br />

Ihres Haus- oder Facharztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit,<br />

wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden<br />

Symptomen).<br />

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Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, daß eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische<br />

Krankheitssymptome auftreten. Manchmal nehmen Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken.<br />

Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem<br />

Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen.<br />

Dadurch besteht die Gefahr, daß sie andere Menschen anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb<br />

vorgesehen, daß die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und<br />

Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes am täglichen<br />

Leben in den MUNDUS Senioren-Residenzen teilnehmen dürfen.<br />

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit<br />

leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und<br />

dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall müssen Sie die Leitung unserer<br />

Residenzen über die Erkrankung informieren. Die Residenzleitung wird dann mit dem Gesundheitsamt<br />

klären, ob weitere Schritte veranlaßt werden.<br />

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen<br />

Schutzimpfungen zur Verfügung. Bedenken Sie, daß ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie<br />

der Allgemeinheit dient.<br />

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an Ihr Gesundheitsamt.<br />

Auch wir helfen Ihnen, soweit wie es uns möglich ist, gerne weiter.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

MUNDUS<br />

Senioren-Residenzen GmbH<br />

Geschäftsleitung Berlin<br />

Zur Kenntnis genommen: __________________ _____________________________<br />

Datum Unterschrift Bewohner<br />

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Merkblatt<br />

zum Umgang mit elektrischen Pflegebetten und anderen Medizinprodukten<br />

Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Angehörige,<br />

in der vergangenen Zeit wurde in den Medien über eine Reihe von Unfällen berichtet, die sich beim<br />

Umgang mit elektrischen Pflegebetten ereignet haben. Betroffen davon waren Alten- und Pflegeheime,<br />

aber auch Privatwohnungen. Selbstverständlich handelte es sich zwar nicht um Einrichtungen der<br />

MUNDUS Senioren-Residenzen. Dennoch ist unsere Aufmerksamkeit – ebenso wie die der<br />

Aufsichtsbehörden – durch diese Berichte verstärkt auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften<br />

gerichtet worden.<br />

Sollten Sie in Ihrem Apartment bereits ein elektrisches Pflegebett oder ein anderes medizinisches<br />

Produkt, wie z.B. Lifter und elektrischen Rollstuhl, verwenden, oder planen die Anschaffung eines<br />

solchen Produktes, so möchten wir Sie mit diesem Merkblatt kurz über die wesentlichen Maßnahmen<br />

informieren, die aus Sicherheitsgründen zu treffen sind.<br />

Nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung muß<br />

der Betreiber vor allem dafür sorgen, daß<br />

- Personal, das mit dem Bett oder sonstigen Produkt arbeiten soll, sachgerecht eingewiesen wird;<br />

- das Bett oder sonstige Produkt nur durch fachkundiges Personal gewartet und instand gesetzt wird;<br />

- in regelmäßigen Abständen (je nach Produkt, aber mindestens alle 2 Jahre) eine sicherheitstechnische<br />

Kontrolle durchgeführt wird;<br />

- in einem so genannten Medizinproduktebuch die wesentlichen Informationen über das Produkt<br />

verzeichnet, mögliche Störfälle niedergelegt sowie die regelmäßigen Kontrollen dokumentiert<br />

werden.<br />

Diese Pflichten muß Ihre Krankenkasse oder deren Sanitätshaus erfüllen, wenn die Kasse das Bett (oder<br />

sonstige Produkt) leihweise bereitgestellt hat. Bitte achten Sie darauf, daß die Krankenkasse oder deren<br />

Sanitätshaus diesen Pflichten nachkommt. Im Zweifel sind wir Ihnen gerne behilflich, falls Sie bei Ihrer<br />

Krankenkasse nachfragen möchten.<br />

Bei Pflegebetten und anderen Produkten, die Sie selbst anschaffen sollten, müssen Sie auch selbst für die<br />

Einhaltung der genannten Sicherheitsvorschriften sorgen. Häufig können Sie damit geeignete<br />

Sanitätshäuser, insbesondere den Lieferanten des Geräts beauftragen. Auch wir bieten Ihnen diesen<br />

Service in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Ingenieurbüro an.<br />

Bitte wenden Sie sich jederzeit an die Direktion, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder uns mit<br />

den Sicherheitsvorkehrungen beauftragen möchten. Und vor allem: lassen Sie sich durch dieses Blatt und<br />

den beschriebenen Aufwand nicht verunsichern. Elektrische Pflegebetten und andere medizinische<br />

Hilfsmittel sind nicht gefährlich, solange die Gebrauchsvorschriften beachtet werden. Sobald einmal<br />

geregelt ist, wer die gesetzlichen Pflichten für Sie erfüllt, brauchen Sie sich nicht weiter darum kümmern.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

MUNDUS<br />

Senioren-Residenzen GmbH<br />

Geschäftsleitung Berlin<br />

Seite 25 / 28


zwischen<br />

Gesonderte Vereinbarung zur Leistungsanpassung<br />

MUNDUS Senioren-Residenzen GmbH<br />

Katharinenstraße 18, 10711 Berlin<br />

vertreten durch<br />

MUNDUS Senioren-Residenz im Girardet Haus<br />

Girardetstraße 2 - 38, 45131 Essen<br />

- nachfolgend <strong>Mundus</strong> genannt -<br />

und<br />

Herrn/Frau/Eheleute Vorname(n) Name<br />

Straße, PLZ Ort<br />

- nachfolgend Bewohner genannt -<br />

1. Der Bewohner und die <strong>Mundus</strong> haben mit Datum vom 00.00.0000 einen <strong>Residenzvertrag</strong><br />

abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt die Bereitstellung eines Apartments und<br />

weiterer Leistungen durch die <strong>Mundus</strong> einerseits und die Pflicht des Bewohners zur<br />

Bezahlung der Vergütung anderseits.<br />

2. Der Bewohner und die <strong>Mundus</strong> sind sich einig, daß das Wohnen und die Betreuung im<br />

Residenzbereich der MUNDUS Senioren-Residenz im Girardet Haus nicht mehr sinnvoll<br />

möglich ist, wenn der Bewohner aufgrund einer Verschlechterung seines<br />

Gesundheitszustands einer stationären Betreuung mit umfassend eingeschlossener<br />

pflegerischer Betreuung bedarf oder eine erhebliche Neigung zu Fremd- oder<br />

Eigengefährdung eintreten sollte.<br />

3. Die <strong>Mundus</strong> ist in einem der in Ziffer 2 beschriebenen Fälle nicht verpflichtet, ihre<br />

Leistungen auf der Grundlage des bestehenden <strong>Residenzvertrag</strong>es derart anzupassen, daß<br />

der Bewohner weiter in seinem Apartment leben kann. Sie wird im Falle der vollstationären<br />

Versorgung jedoch einen Pflegeplatz im stationären Pflegebereich des Hauses samt dem<br />

zugehörigen Pflegewohnvertrag anbieten.<br />

Ort, Datum<br />

_______________________________ ___________________________<br />

(Bewohner) (MUNDUS)<br />

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zwischen<br />

Herrn Max Mustermann<br />

Mustermannstraße 1, 34131 Musterhausen<br />

Telefon (0000) 00 00 00<br />

- im folgenden Beitretender genannt -<br />

und der<br />

MUNDUS Senioren-Residenzen GmbH<br />

Katharinenstraße 18, 10711 Berlin<br />

vertreten durch<br />

Vereinbarung über einen Schuldbeitritt<br />

MUNDUS Senioren-Residenz im Girardet Haus<br />

Girardetstraße 2 – 38, 45131 Essen<br />

Telefon: (0201) 72 07- 0<br />

- im folgenden <strong>Mundus</strong> genannt -<br />

1. Die <strong>Mundus</strong> hat am 00.00.0000 einen <strong>Residenzvertrag</strong> mit dem Bewohner , Frau/Herrn<br />

Vorname Name , geschlossen. Dieser Vertrag verpflichtet die Bewohnerin zur<br />

regelmäßigen Zahlung des Pensionspreises. Außerdem ist die Bewohnerin verpflichtet, am<br />

Vertragsende das Apartment zu räumen. Bewohnt er ein Apartment, so ist dieses gereinigt<br />

und renoviert zurückzugeben.<br />

2. Der Beitretende verpflichtet sich zusätzlich zum Bewohner, für die fristgerechte Räumung<br />

sowie – falls im <strong>Residenzvertrag</strong> vorgesehen – für die Reinigung und Renovierung<br />

einzustehen.<br />

3. Der Beitretende verpflichtet sich außerdem, Zahlungsrückstände des Bewohners am<br />

Vertragsende auszugleichen.<br />

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Ort, Datum Ort, Datum<br />

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Unterschrift Beitretender Unterschrift <strong>Mundus</strong><br />

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Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften<br />

Zahlungsempfänger: Name, Vorname und genaue Anschrift<br />

des Kontoinhabers:<br />

MUNDUS Senioren-Residenzen GmbH<br />

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen wegen<br />

(Verpflichtungsgrund, ggf. Betragsbegrenzung)<br />

Rechnungsbeträgen, für die der Bewohner gemäß <strong>Residenzvertrag</strong> selbst<br />

aufkommen muß,<br />

bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Girokontos<br />

mit der Konto-Nr.<br />

bei der<br />

Bankleitzahl<br />

durch Lastschrift einzuziehen.<br />

Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des<br />

kontoführenden Kreditinstituts (siehe oben) keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen<br />

werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.<br />

Ort, Datum Unterschrift(en) des/der Zahlungspflichtigen<br />

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