Residenzvertrag - Mundus
Residenzvertrag - Mundus
Residenzvertrag - Mundus
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<strong>Residenzvertrag</strong><br />
MUNDUS Senioren-Residenz im Girardet Haus<br />
Girardetstraße 2 – 38, 45131 Essen<br />
Telefon: (0201) 72 07-0<br />
Fax: (0201) 72 07-109
Vertragsparteien<br />
Zwischen der<br />
MUNDUS Senioren-Residenzen GmbH<br />
Katharinenstraße 18, 10711 Berlin<br />
vertreten durch<br />
MUNDUS Senioren-Residenz im Girardet Haus<br />
Girardetstraße 2 – 38, 45131 Essen<br />
- nachstehend <strong>Mundus</strong> genannt -<br />
vertreten durch Frau Christine Strobel<br />
und<br />
Herrn/Frau/Eheleute Vorname Name<br />
bisher wohnhaft: Straße, PLZ Ort<br />
vertreten durch Vorname Name<br />
(Legitimation)<br />
- nachstehend Bewohner genannt -<br />
wird folgender Vertrag mit Wirkung zum 00.00.2010 abgeschlossen.<br />
§ 1 Allgemeines<br />
Unser Auftrag<br />
1. Ziel des Vertrages ist es, dem Bewohner ein weitgehend selbständiges und<br />
selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihm gleichzeitig im Bedarfsfall<br />
erforderliche und gewünschte Hilfen zur Verfügung zu stellen sowie<br />
Möglichkeiten zu einem gemeinschaftlichen Leben in der <strong>Mundus</strong> zu<br />
eröffnen. Zu diesem Zweck werden dem Bewohner Unterkunft und<br />
Betreuung gewährt und darüber hinausgehende Leistungen auf Wunsch und<br />
im Bedarfsfall angeboten.<br />
Rechtsgrundlagen<br />
2. Bei der <strong>Mundus</strong> handelt es sich um eine Einrichtung, die den Bestimmungen<br />
des nordrhein-westfälischen Gesetzes über das Wohnen mit Assistenz und<br />
Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG), dem Wohnund<br />
Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) des Bundes und den zu diesen<br />
Gesetzen erlassenen Verordnungen unterliegt. Die Einrichtung wird von den<br />
zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht. Der Bewohner hat jederzeit das<br />
Recht, sich über die Bestimmungen der genannten Gesetze und der zu ihnen<br />
erlassenen Verordnungen bei der <strong>Mundus</strong> zu informieren.<br />
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Qualitätssicherung<br />
3. Die <strong>Mundus</strong> ist gesetzlich verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu<br />
überprüfen und weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck hat sie ein eigenes<br />
Qualitätssicherungskonzept entwickelt. Auch wird die <strong>Mundus</strong> regelmäßig<br />
überprüft, ob sie die verbindlichen Qualitätsvorgaben einhält. Die Bewohner<br />
und der Bewohnerbeirat werden regelmäßig über Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
im Haus informiert.<br />
4. Der Bewohner hat am 00.00.0000 Informationsunterlagen nach § 3 WBVG<br />
über die Leistungen der <strong>Mundus</strong> und die Entgelte der Residenz erhalten.<br />
Gegenüber diesen Unterlagen enthält dieser Vertrag folgende Abweichungen:<br />
…………………………………………...……………………………………………………<br />
…………………………………………...……………………………………………………<br />
…………………………………………...……………………………………………………<br />
§ 2 Wohnraum<br />
(im Entgeltbestandteil Unterkunft beinhaltet)<br />
Ihr persönlicher<br />
Lebensbereich<br />
1. Die <strong>Mundus</strong> bietet dem Bewohner ein individuell gestaltbares Apartment. Das<br />
Apartment wird von dem Bewohner mit eigenen Möbeln ausgestattet. Die<br />
<strong>Mundus</strong> und die Mitarbeiter verpflichten sich, die Privatsphäre der Bewohner<br />
in deren Apartment zu gewährleisten.<br />
Unter Geltung dieser Prinzipien wird dem Bewohner das Apartment nach<br />
Maßgabe der folgenden Regelungen überlassen:<br />
Das Apartment<br />
2. Dem Bewohner wird<br />
- ein Apartment überlassen.<br />
Das Apartment hat 0,00 m². Es befindet sich im 0. Stockwerk und<br />
trägt die Nummer ….<br />
Ausstattung<br />
3. Das Apartment ist ausgestattet mit:<br />
Apartment-<br />
wechsel<br />
- Badezimmer<br />
- Haus-Notrufanlage<br />
- Satellitenanlage<br />
- Küchenzeile<br />
- austauschbarer Bodenbelag<br />
- Balkon/Terrasse<br />
4. Ein Apartmentwechsel innerhalb der <strong>Mundus</strong> erfolgt nur mit ausdrücklichem<br />
Einverständnis des Bewohners bzw. dem seines Vertreters aufgrund<br />
schriftlicher Vereinbarung.<br />
Bauliche<br />
Veränderungen<br />
5. Bauliche Veränderungen in oder an dem Apartment dürfen nur mit<br />
schriftlicher Genehmigung der Direktion durchgeführt werden. Änderungen<br />
am System der Zentralschließanlage sind nicht statthaft. Schlüssel dürfen<br />
nicht selbst beschafft werden.<br />
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Elektrogeräte<br />
Gäste + Unter-<br />
vermietung<br />
Räume für die<br />
Gemeinschaft<br />
6. Vom Bewohner in seinem Wohnraum aufgestellte und benutzte Elektrogeräte<br />
unterliegen der Überprüfung durch die Elektrogeräteverordnung und müssen<br />
den VDE-Sicherheitsstandards genügen. Die <strong>Mundus</strong> ist befugt, vom<br />
Bewohner auf dessen Kosten einen Prüfnachweis eines Fachbetriebs zu<br />
verlangen.<br />
7. Der Bewohner kann jederzeit Gäste zur vorübergehenden Unterbringung im<br />
eigenen Apartment aufnehmen. Untervermietung und alleinige Überlassung<br />
des Apartments an Dritte sind nicht zulässig. Für Besucher stehen<br />
Gästezimmer gegen Entgelt zur Verfügung. Des weiteren verweisen wir auf<br />
die Möglichkeit, Gäste zur vorübergehenden Unterbringung im eigenen<br />
Apartment aufzunehmen.<br />
8. Die <strong>Mundus</strong> bietet dem Bewohner Räume zur Begegnung und Teilnahme am<br />
Gemeinschaftsleben des Hauses. Für die Nutzung der Räume, Einrichtungen<br />
und Anlagen der <strong>Mundus</strong> wird kein gesondertes Entgelt verlangt. Folgende<br />
Gemeinschaftsräume/-flächen stehen den Bewohnern zur Verfügung:<br />
� Restaurant<br />
� Bibliothek<br />
� Schwimmbad und Sauna<br />
� Gesellschaftsräume<br />
� Terrassencafé<br />
� Gymnastikraum<br />
Private Nutzung<br />
9. Der Bewohner hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke<br />
zu nutzen. Für die Raumüberlassung wird kein gesondertes Entgelt erhoben.<br />
Sie bedarf jedoch der vorherigen Abstimmung mit der Direktion.<br />
Haustierhaltung<br />
10. Haustierhaltung ist in der <strong>Mundus</strong> grundsätzlich möglich. Sie bedarf aber der<br />
vorherigen Abstimmung.<br />
Aufgaben der<br />
Hauswirtschaft<br />
Wünsche<br />
Abwahl<br />
§ 3 Leistungen der Hauswirtschaft<br />
(im Entgeltbestandteil Unterkunft beinhaltet)<br />
1. Die Mitarbeiter der Hauswirtschaft sind verantwortlich für die Gestaltung<br />
einer wohnlichen Atmosphäre im Hause, für die Raumpflege und für die<br />
Beratung der Bewohner in hauswirtschaftlichen Fragen.<br />
2. Bei der Reinigung der Wohnräume wird auf Bedürfnisse und Vorstellungen<br />
des Bewohners Rücksicht genommen.<br />
3. Bei Abwahl der Reinigung vermindert sich das Entgelt je nach Größe des<br />
Apartments (siehe Sonderleistungsverzeichnis). Die Mitteilung muß 14 Tage<br />
vor Monatsbeginn erfolgen und mindestens einen Kalendermonat umfassen.<br />
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Umfang<br />
Blumenpflege<br />
Eßkultur<br />
Die <strong>Mundus</strong><br />
bietet<br />
4. Der Umfang der Reinigungsarbeiten ist dem Leistungsverzeichnis zu<br />
entnehmen. Die Leistungen und Preise für hauswirtschaftliche<br />
Zusatzleistungen entnehmen Sie bitte dem Sonderleistungsverzeichnis.<br />
5. Die <strong>Mundus</strong> übernimmt auf Wunsch des Bewohners die Blumenpflege im<br />
Apartment (siehe Serviceleistungsverzeichnis).<br />
§ 4 Leistungen der Küche<br />
(im Entgeltbestandteil Verpflegung beinhaltet)<br />
1. Aufgabe der Mitarbeiter der Küche ist es, Mahlzeiten aufgrund ernährungswissenschaftlicher<br />
Erkenntnisse, unter Berücksichtigung der Wünsche und<br />
Bedürfnisse der Bewohner, zuzubereiten und so zu präsentieren und zu<br />
servieren, daß die Bewohner in einer kultivierten Atmosphäre ihre Mahlzeiten<br />
einnehmen können. Bei Behinderung und Krankheit wird auf die besonderen<br />
Bedürfnisse des Bewohners Rücksicht genommen und seinen Fähigkeiten und<br />
Gewohnheiten Rechnung getragen. Die Küchenleitung bezieht die<br />
Bewohner/den Bewohnerbeirat in die Planung der Mahlzeiten ein.<br />
2. Die <strong>Mundus</strong> bietet dem Bewohner folgende im Entgelt enthaltene Mahlzeiten<br />
an:<br />
� Mittagessen - 2 Menüs zur Auswahl - mit Getränken<br />
� Kaffee und Gebäck<br />
Erstattungen<br />
bei Abwesenheit<br />
3. Bei Abwesenheit werden für die Nichtinanspruchnahme von Mahlzeiten z. Zt.<br />
€ 3,63 pro Tag rückvergütet. Eine Rückvergütung wird ab dem zweiten Tag<br />
und nur dann gewährt, wenn der Bewohner einen Tag vorher die <strong>Mundus</strong><br />
informiert. Ausgenommen sind unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. eine<br />
kurzfristige Krankenhauseinweisung. Auf Wunsch bietet die <strong>Mundus</strong> dem<br />
Bewohner für das Mittagessen ein Verpflegungspaket an, wenn die Mahlzeit<br />
nicht im Hause eingenommen werden kann. Der Nachweis einer höheren<br />
Ersparnis wird durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.<br />
Abwahl<br />
4. Bei der Abwahl des Mittagessens vermindert sich das monatliche Entgelt um<br />
die ersparten Aufwendungen für den Lebensmitteleinsatz, z. Zt. € 110,30.<br />
Diese Mitteilung muß 14 Tage vor Monatsbeginn erfolgen und mindestens<br />
einen Kalendermonat umfassen. Der Nachweis einer höheren Ersparnis wird<br />
durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.<br />
Diät<br />
5. Bei Bedarf werden Diät- und Schonkost angeboten.<br />
Besondere Wünsche,<br />
wo serviert wird<br />
6. Die Mahlzeiten werden im Restaurant serviert. Auf Wunsch des Bewohners<br />
können diese auch im Apartment serviert werden (Preise siehe<br />
Sonderleistungsverzeichnis). Bei Krankheit und pflegebedingter<br />
Einschränkung werden die Mahlzeiten im Apartment des Bewohners – im<br />
Rahmen der „21-Tage-Regelung“ (siehe § 5 Abs. 1) – serviert.<br />
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Gäste<br />
7. Gäste der Bewohner sind zu allen Mahlzeiten willkommen. Die Preise für<br />
Gästeessen entnehmen Sie bitte dem Sonderleistungsverzeichnis.<br />
Feste und Feiern<br />
8. Die gastronomische Ausrichtung von Festen und Feiern kann nach Absprache<br />
und gegen Sonderentgelt im eigenen Apartment oder hierfür zur Verfügung<br />
gestellten Gemeinschaftsräumen von der <strong>Mundus</strong> übernommen werden.<br />
§ 5 Pflege und Betreuung<br />
(im Entgeltbestandteil Betreuung beinhaltet)<br />
Vertragsumfang<br />
1. Zum Vertragsumfang gehören auch die Erste Hilfe im Krankheitsfalle sowie<br />
die weitere leichte Pflege in der Wohnung. Sie ist abrufbar bei einfachen und<br />
vorübergehenden Erkrankungen bis zu 21 Tagen jährlich, bis zu einer Stunde<br />
täglich, sofern kein anderer Kostenträger, z. B. Pflegekasse und/oder<br />
Krankenkasse, die Kosten übernimmt. Nähere Informationen siehe<br />
Verzeichnis Serviceleistungen.<br />
Pflege<br />
2. Sollte leichte Pflege über die vorgenannte Frist hinaus erforderlich sein, ist<br />
diese auch weiterhin grundsätzlich im Apartment durch den hauseigenen<br />
ambulanten Pflegedienst möglich. Hierfür wird ein gesonderter Pflegevertrag<br />
mit dem Bewohner abgeschlossen. Die Leistungen werden gemäß den mit den<br />
Kostenträgern (Kranken-/Pflegeversicherung) abgeschlossenen Leistungs-<br />
und Entgeltvereinbarungen berechnet. Der Bewohner wird gemäß den<br />
Bestimmungen des Pflegevertrages vor der Leistungserbringung über die<br />
entstehenden Kosten und die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die<br />
Kranken- und/oder Pflegekassen informiert. Vorbehaltlich Abs. 4 wird die<br />
<strong>Mundus</strong> im Falle von Änderungen des Pflege- und Betreuungsbedarfs die<br />
Anpassung des gesonderten Pflegevertrags anbieten.<br />
Pflegewohn-<br />
bereich<br />
3. Der Pflegewohnbereich steht dem Bewohner im Bedarfsfall zur Verfügung.<br />
Sollte eine sachgerechte Pflege und Betreuung im Apartmentbereich nicht<br />
möglich sein, bietet die <strong>Mundus</strong> nach Möglichkeit einen Umzug in den<br />
Pflegewohnbereich an. Wird eine vorübergehende Beibehaltung des<br />
Apartments gewünscht, so ist dies grundsätzlich zu einem reduzierten Preis<br />
möglich. Siehe Merkblatt „Übergangspflege“.<br />
Leistungs-<br />
ausschluß<br />
4. Wie in der Zusatzvereinbarung zu diesem Vertrag geregelt, kann die <strong>Mundus</strong><br />
im Hinblick auf die Eigenart der Residenz die fachgerechte Betreuung des<br />
Bewohners in bestimmten Fällen nicht gewährleisten. Sie behält sich daher<br />
die Kündigung dieses Vertrags nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b WBVG vor,<br />
wenn der Bewohner einer stationären Betreuung mit umfassend<br />
eingeschlossener pflegerischer Betreuung bedarf oder besondere Gefahren der<br />
Fremd- oder Eigengefährdung bestehen.<br />
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Aufgaben des<br />
Hausmeisters<br />
Instandhaltung<br />
Einzug<br />
Aufgaben<br />
Leistungen<br />
Kultur<br />
in der Stadt<br />
Kultur<br />
in der <strong>Mundus</strong><br />
§ 6 Leistungen der Haustechnik<br />
(anteilig im Entgeltbestandteil Unterkunft und Betreuung beinhaltet)<br />
1. Die Haustechnik ist verantwortlich für die Sicherstellung der<br />
Funktionstüchtigkeit aller haus- und betriebstechnischen Anlagen. Zu den<br />
Aufgaben gehören auch die Hilfestellung und Beratung bei der Gestaltung<br />
und Erhaltung des Apartments der Bewohner durch die hier tätigen<br />
Mitarbeiter.<br />
2. Die Instandhaltung der hauseigenen Anlagen gehört zu den Obliegenheiten<br />
der <strong>Mundus</strong>. Für die Instandhaltung der selbstinstallierten Anlagen und<br />
Einrichtungsgegenstände im Apartment ist der Bewohner verantwortlich.<br />
3. Haustechnische Hilfestellungen und Dienste bei Einzug (bis zu 2 Stunden)<br />
und während der Wohndauer (bei Bedarf bis zu 15 Minuten täglich) werden<br />
ohne weiteres Entgelt von der Haustechnik angeboten. Darüber<br />
hinausgehende Leistungen werden als Sonderleistungen nach Maßgabe des<br />
Sonderleistungsverzeichnisses angeboten.<br />
§ 7 Leistungen der Verwaltung und Rezeption<br />
(anteilig im Entgeltbestandteil Unterkunft und Betreuung beinhaltet)<br />
1. Den Mitarbeitern der Verwaltung obliegt die bewohner- und mitarbeiterbezogene<br />
Administration. Sie sind verpflichtet, den Bewohnern und<br />
Angehörigen in Fragen der Kostenabrechnung und im Umgang mit Kassen<br />
und Behörden Beratung anzubieten. Zu ihren Aufgaben gehören auch der<br />
Empfang von Besuchern, die Vermittlung an die zuständigen Ansprechpartner<br />
sowie die Entgegennahme und Weiterleitung von Telefonaten und Anfragen.<br />
2. Sekretariatsleistungen (bei Bedarf bis zu 15 Minuten täglich) werden ohne<br />
weiteres Entgelt von der Verwaltung angeboten. Darüber hinausgehende<br />
Leistungen werden als Sonderleistungen nach Maßgabe des Sonderleistungsverzeichnisses<br />
angeboten.<br />
§ 8 Angebote für Kultur und Freizeit<br />
(im Entgeltbestandteil Betreuung beinhaltet)<br />
1. Die <strong>Mundus</strong> ist darum bemüht, den Bewohnern die Teilnahme an den<br />
kulturellen Angeboten der Stadt zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten,<br />
werden die Bewohner über die Angebote informiert, und es werden Fahr- und<br />
Begleitdienste organisiert. Die Fahr- und Begleitdienste werden als<br />
Serviceleistungen angeboten (siehe Serviceleistungsverzeichnis).<br />
2. Die <strong>Mundus</strong> bietet monatlich spezielle Freizeitangebote und kulturelle<br />
Veranstaltungen im Hause an. Die Bewohner bzw. der Bewohnerbeirat<br />
werden an der Programmgestaltung beteiligt. Für die Freizeit- und<br />
Kulturangebote wird in den meisten Fällen kein gesondertes Entgelt erhoben.<br />
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Besonders kostenintensive Veranstaltungen können gegen Entgelt besucht<br />
werden. Der Bewohner wird über das von der <strong>Mundus</strong> organisierte Angebot<br />
wöchentlich durch den Aktivitätenplan informiert (siehe Serviceleistungsverzeichnis).<br />
Religiöse und kirchliche<br />
Angebote<br />
3. Die <strong>Mundus</strong> stellt für anerkannte Religionsgemeinschaften, die Angebote für<br />
Bewohner machen, Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung.<br />
Zusammen-<br />
setzung<br />
Mietsicherheit<br />
Fälligkeit<br />
Lastschrift<br />
§ 9 Entgelt<br />
1. Die Entgelte müssen angemessen sein und werden der Heimaufsicht<br />
angezeigt. Sie setzen sich wie folgt zusammen (alle Angaben monatlich):<br />
a) Unterkunft, inkl. Investitionskosten € 0,00<br />
b) Verpflegung, inkl. Investitionskosten € 0,00<br />
c) Betreuung, inkl. Investitionskosten € 0,00<br />
Das Gesamtentgelt beträgt: € 0,00<br />
Zuschlag für 2. Person € 0,00<br />
2. Für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem <strong>Residenzvertrag</strong> wird von<br />
dem Bewohner bis spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn eine<br />
Sicherheit in Höhe des doppelten des auf einen Monat entfallenden Entgelts<br />
geleistet. Hierfür stellt der Bewohner eine Bankbürgschaft oder ein Sparbuch<br />
mit Abtretungserklärung, die bzw. das der <strong>Mundus</strong> ausgehändigt wird. Die<br />
Zinsen stehen dem Bewohner zu und erhöhen die Sicherheit. Nach<br />
Beendigung des Vertrags und Ausgleich aller Ansprüche wird das<br />
Sparbuch/die Bürgschaft innerhalb einer angemessenen Frist an den<br />
Bewohner bzw. dessen Erben zurückgegeben.<br />
3. Das Entgelt ist monatlich im voraus am 1. Werktag eines Monats an die<br />
<strong>Mundus</strong> zu zahlen.<br />
Bankverbindung: Landeskreditkasse Kassel<br />
Niederlassung der Landesbank Hessen Thüringen Girozentrale<br />
Konto-Nr. 40 48705 000, BLZ 520 500 00.<br />
4. Der Bewohner hat die Möglichkeit, eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu<br />
erteilen (siehe Anlage). Sie umfaßt auch ggf. die Kosten für<br />
Zusatzleistungen.<br />
Zusatzleistungen<br />
5. Wird kein Lastschriftverfahren gewählt, ist das Entgelt für Zusatzleistungen<br />
innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.<br />
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Verrechnung<br />
6. Eine Verrechnung mit der Mietsicherheit kann vom Bewohner nicht<br />
beansprucht werden.<br />
Leistungsumfang<br />
Verzicht<br />
Beendigung<br />
Rückzahlung<br />
7. Das monatlich zu zahlende Entgelt umfaßt alle aufgeführten und<br />
nachstehenden Leistungen (siehe Serviceleistungsverzeichnis):<br />
a) das Entgelt für die Nutzung des Apartments sowie der Gemeinschaftsräume<br />
und Gemeinschaftseinrichtungen;<br />
b) das Entgelt für sämtliche Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, wie für<br />
Strom, Warm- und Kaltwasser, Abwasser, Haus- und Straßenreinigung,<br />
Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Heizung nebst Wartung der Heizanlage,<br />
Strom der Gemeinschaftseinrichtungen, Aufzugsanlagen nebst Wartung,<br />
Kosten für öffentliche Abgaben und Steuern, für Sach- und<br />
Haftpflichtversicherungen auf dem Grundstück sowie für die Verwaltung,<br />
Instandhaltung, Waschmaschinen-, Wäschetrockner- und Schwimmbadbenutzung;<br />
c) das Entgelt für alle Dienstleistungen und Betreuungskosten, z.B. für<br />
allgemeine, fürsorgliche und kulturelle Betreuung, für Reinigung des<br />
Apartments und haustechnische Dienste sowie für pflegerische Leistungen<br />
im Rahmen der Ersten Hilfe und der vorübergehenden Pflege - im<br />
Rahmen der „21-Tage-Regelung“ (siehe § 5 Abs. 1);<br />
d) die Mittagsverpflegung (siehe § 4 Abs. 2);<br />
e) die Reinigung des Apartments lt. Anlage;<br />
f) 24-Stunden-Notrufbereitschaft<br />
8. Verzichtet der Bewohner auf vorhandene Angebote oder benötigt er sie nicht,<br />
so tritt dennoch keine Änderung in der Berechnung ein. Dies gilt nicht für die<br />
Abwahl der Reinigung (§ 3 Abs. 3) und des Mittagessens (§ 4 Abs. 4).<br />
9. Endet der Vertrag gemäß den Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 oder Abs. 3,<br />
ist der Pensionspreis abzüglich der Abwesenheitsvergütung (siehe § 4 Abs. 3)<br />
zu zahlen, soweit der Bewohner die Residenz bereits vor Vertragsende<br />
verläßt. Bei Tod des Bewohners gelten die Bestimmungen des § 11 Abs. 8.<br />
10. Die Vorauszahlung ist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den<br />
Bewohner oder an die unter § 15 genannten Personen zurückzuzahlen. Die<br />
Rückzahlung der Vorauszahlung erfolgt spätestens zwei Monate nach<br />
Beendigung des <strong>Residenzvertrag</strong>es bzw. nach Ausgleich aller offenen<br />
Forderungen aus dem <strong>Residenzvertrag</strong>, frühestens jedoch nach<br />
ordnungsgemäß erfolgter Räumung des Apartments.<br />
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WTG / WBVG<br />
Erhöhung<br />
Vertragsdauer<br />
§ 10 Entgelterhöhung<br />
1. Eine Erhöhung des vereinbarten Entgelts ist zulässig, wenn sich seine<br />
bisherige Berechnungsgrundlage verändert und sowohl die Erhöhung als auch<br />
das erhöhte Entgelt angemessen sind. Entgelterhöhungen aufgrund von<br />
Investitionsaufwendungen der <strong>Mundus</strong> sind nur zulässig, soweit sie nach der<br />
Art der Residenz betriebsnotwendig sind und nicht durch öffentliche<br />
Förderung gedeckt werden (§ 9 Abs. 1 WBVG).<br />
2. Die <strong>Mundus</strong> ist berechtigt, das Entgelt durch einseitige Erklärung zu erhöhen.<br />
Bei der Erstellung der Kalkulation als Grundlage für die Entgelterhöhung<br />
wird der Bewohnerbeirat im Rahmen der Durchführungsverordnung WTG<br />
Teil 3 beteiligt.<br />
3. Die <strong>Mundus</strong> hat dem Bewohner gegenüber die Erhöhung des Entgelts<br />
spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll,<br />
schriftlich mitzuteilen und gemäß den Vorschriften des § 9 Abs. 2 WBVG zu<br />
begründen.<br />
§ 11 Vertragsdauer / Kündigung<br />
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Beendigung<br />
2. Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung<br />
eines Vertragspartners beendet werden.<br />
Kündigung<br />
durch Bewohner<br />
3. Der Bewohner kann den Vertrag spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats<br />
für den Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. Innerhalb von<br />
zwei Wochen ab Beginn der Vertragslaufzeit kann der Bewohner sofort und<br />
ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Bei einer Erhöhung des<br />
Entgelts ist die Kündigung abweichend von Satz 1 und 2 jederzeit zu dem<br />
Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll. Er kann aus<br />
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm<br />
die Fortsetzung des <strong>Residenzvertrag</strong>es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist<br />
nicht zuzumuten ist.<br />
Kündigung<br />
durch <strong>Mundus</strong><br />
4. Die <strong>Mundus</strong> kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger<br />
Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />
a) der Betrieb des Hauses eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in seiner<br />
Art verändert wird und die Fortsetzung des Vertrags für den Träger eine<br />
unzumutbare Härte bedeuten würde;<br />
b) die <strong>Mundus</strong> eine fachgerechte Pflege- oder Betreuungsleistung nicht<br />
erbringen kann, weil<br />
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Form der<br />
Kündigung<br />
Fristlose<br />
Kündigung<br />
Anderweitige<br />
Unterbringung<br />
Tod des<br />
Bewohners<br />
� der Bewohner eine angebotene Anpassung der Leistungen nach § 5<br />
Abs. 2 dieser Vereinbarung nicht annimmt und die <strong>Mundus</strong> ihr<br />
Anpassungsangebot bereits mit einer angemessenen Frist und unter<br />
Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung erneuert hat oder<br />
� die <strong>Mundus</strong> die erforderlichen Leistungen im Hinblick auf die<br />
Eigenart des Hauses nicht erbringt (s. § 5 Abs. 4 und Zusatzvereinbarung<br />
zu diesem Vertrag)<br />
und der <strong>Mundus</strong> deshalb ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist;<br />
c) der Bewohner seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so gröblich<br />
verletzt, daß der <strong>Mundus</strong> die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr<br />
zugemutet werden kann;<br />
d) der Bewohner<br />
� für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des<br />
Entgelts oder eines Teils des Entgelts, der das Gesamtentgelt für<br />
einen Monat übersteigt, in Verzug ist oder<br />
� in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit<br />
der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrags in Verzug<br />
gekommen ist, der das Gesamtentgelt für zwei Monate erreicht.<br />
Die Kündigung ist ausgeschlossen oder wird unwirksam, wenn die<br />
Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 WBVG erfüllt werden.<br />
5. Die Kündigung durch die <strong>Mundus</strong> bedarf der schriftlichen Form und ist zu<br />
begründen.<br />
6. In den Fällen des Abs. 4 b), c) und d) kann die <strong>Mundus</strong> den Vertrag ohne<br />
Einhaltung einer Frist kündigen. In den übrigen Fällen des Abs. 4 ist die<br />
Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den nächsten<br />
Monat zulässig.<br />
7. Hat die <strong>Mundus</strong> nach Abs. 4 a) gekündigt, so hat sie dem Bewohner eine<br />
angemessene anderweitige Unterbringung nachzuweisen. In den Fällen des<br />
Abs. 4 a) hat die <strong>Mundus</strong> die Kosten des Umzugs in angemessenem Umfang<br />
zu tragen.<br />
8. Mit dem Tod des Bewohners endet das Vertragsverhältnis zwei Wochen nach<br />
dem Sterbetag. Für diesen Zeitraum werden die Entgeltbestandteile für<br />
Unterkunft berechnet.<br />
Umzug<br />
Pflegewohnbereich<br />
9. Zieht der Bewohner im Einvernehmen mit der <strong>Mundus</strong> in den Pflegewohnbereich,<br />
gilt die gleiche Kündigungsfrist wie in Abs. 3. Hinsichtlich des<br />
Entgelts gelten die Regelungen des § 5 Abs. 3, Satz 3.<br />
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§ 12 Rückgabe des Apartments<br />
Zustand des Apartments<br />
bei Rückgabe<br />
1. Das Apartment ist geräumt, nach Maßgabe des Abs. 2 renoviert und<br />
ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben. Selbständig getätigte bauliche<br />
Veränderungen oder Einbauten sind ggf. zu entfernen. Die <strong>Mundus</strong> ist<br />
berechtigt, diesen Zustand auf Kosten des Bewohners bzw. seiner Erben<br />
herstellen zu lassen und die anfallenden Kosten ggf. mit der Mietsicherheit<br />
aufzurechnen, sofern der Bewohner bzw. seine Erben in Verzug geraten.<br />
Räumung<br />
Schlüssel<br />
2. Wände und Holzteile sind frisch in weißer Farbe zu streichen. Schäden<br />
innerhalb des Apartments sind zu beseitigen.<br />
3. Austauschbarer Bodenbelag (z.B. Teppich, Linoleum, PVC) ist, soweit er<br />
über den normalen Gebrauch hinaus abgenutzt ist, auf Kosten des Bewohners<br />
gleichwertig und in gleicher Farbe zu erneuern.<br />
4. Wird das Apartment nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht<br />
geräumt, so ist die <strong>Mundus</strong> berechtigt, das Apartment selbst in Besitz zu<br />
nehmen und die vom Bewohner in das Apartment eingebrachten Gegenstände<br />
auf Kosten des Bewohners oder dessen Erben einzulagern und die<br />
Instandsetzung des Apartments ausführen zu lassen. Die <strong>Mundus</strong> fertigt in<br />
diesem Fall eine Niederschrift über die Gegenstände an.<br />
5. Überlassene Schlüssel sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />
zurückzugeben.<br />
§ 13 Haftung<br />
Haftung der<br />
<strong>Mundus</strong> und<br />
ihrer Mitarbeiter<br />
1. Die <strong>Mundus</strong> und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, die angebotenen<br />
Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand der jeweiligen<br />
Fachdisziplin zu erbringen. Bei Qualitätsmängeln und schlechter Erfüllung<br />
haftet die <strong>Mundus</strong> dem Bewohner gegenüber nach Maßgabe der gesetzlichen<br />
Bestimmungen.<br />
Haftung für das<br />
Eigentum<br />
des Bewohners<br />
2. Die <strong>Mundus</strong> haftet dem Bewohner gegenüber für eingebrachte Sachen nicht<br />
bei leichter Fahrlässigkeit.<br />
Höhere Gewalt<br />
3. Die Haftung für höhere Gewalt wird ausgeschlossen, Rechte aus § 536 BGB<br />
(Entgeltminderung) bleiben unberührt.<br />
Haftung des<br />
Bewohners<br />
4. Der Bewohner haftet der <strong>Mundus</strong> gegenüber nur für Vorsatz und grobe<br />
Fahrlässigkeit.<br />
Seite 12 / 28
Haftpflicht-<br />
versicherung/<br />
Hausratversicherung<br />
5. Dem Bewohner wird der Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung für<br />
Schäden, die innerhalb des Hauses verursacht werden, sowie einer<br />
Hausratversicherung empfohlen.<br />
Schlüssel<br />
6. Der Bewohner haftet der <strong>Mundus</strong> gegenüber bei Verlust der überlassenen<br />
Schlüssel und der damit verbundenen Schäden.<br />
Wertsachen<br />
7. Wir empfehlen, für die Aufbewahrung von Wertgegenständen ein Schließfach<br />
bei der Bank zu mieten. Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen<br />
geringeren Wertes bietet die <strong>Mundus</strong> die Möglichkeit eines Möbeltresors zum<br />
Einbau an. Preis siehe Sonderleistungsverzeichnis. Über die Aufbewahrung<br />
von Wertsachen oder die Verwaltung von Geldbeträgen muß eine schriftliche<br />
Vereinbarung getroffen werden.<br />
Beschwerden<br />
sind Chefsache<br />
Antwort<br />
§ 14 Beschwerderecht / Qualitätssicherung<br />
1. Der Bewohner hat das Recht, sich über die Dienstleistungserbringung und die<br />
Nichteinhaltung des Vertrages unmittelbar bei der Direktion oder der<br />
Geschäftsführung zu beschweren.<br />
2. Ihm ist binnen zwei Wochen eine schriftliche Antwort auf die Beschwerde zu<br />
geben.<br />
Qualitätssicherung<br />
3. Der Bewohner hat das Recht, sich über die Ergebnisse interner und externer<br />
Qualitätssicherungsmaßnahmen zu informieren.<br />
Heimaufsicht<br />
4. Der Bewohner hat das Recht, sich bei der Heimaufsichtsbehörde zu<br />
beschweren.<br />
Stadt Essen<br />
Gesundheitsamt<br />
Heimaufsicht<br />
Hindenburgstr. 29<br />
45127 Essen<br />
Ansprechpartner:<br />
Herr Potgrave<br />
Telefon:<br />
(0201) 885 32 15<br />
5. Außerdem kann sich der Bewohner an folgende Beratungsstelle für ältere<br />
Menschen wenden:<br />
Amt für Soziales und Wohnen<br />
Abteilung 50-2-4<br />
Geschäftsführung Seniorenbeirat<br />
Steubenstraße 53<br />
45138 Essen<br />
Ansprechpartner:<br />
Herr Michael Schäfer<br />
Telefon:<br />
(0201) 885 06 71<br />
Seite 13 / 28
Eingebrachte<br />
Sachen<br />
Datenschutz<br />
Renovierung<br />
Diskretion<br />
Betreten des<br />
Apartments<br />
§ 15 Hausstand, Nachlaß, Räumung<br />
1. Der Bewohner ermächtigt die <strong>Mundus</strong>, die eingebrachten Sachen bei Auszug<br />
oder Ableben folgenden Personen, ohne Rücksicht auf deren erbrechtliche<br />
Legitimation, auszuhändigen:<br />
…………………………………………...……………………………………………………<br />
Name/Anschrift<br />
.......................... ...................................................<br />
Datum Unterschrift des Bewohners<br />
Die <strong>Mundus</strong> bittet den Bewohner, die genannte Person über die Benennung<br />
und die für diesen Zweck erforderliche Speicherung ihrer personenbezogenen<br />
Daten zu informieren.<br />
2. Der <strong>Mundus</strong> ist, sofern sie nach Absprache mit dem Bewohner die<br />
Renovierung des Apartments für ihn übernimmt, spätestens drei Werktage vor<br />
Vertragsbeendigung die Möglichkeit zur Renovierung des Zimmers<br />
einzuräumen, es sei denn, dem Bewohner ist dies unzumutbar. Wird die<br />
Räumung des Apartments seitens des Bewohners oder eines von ihm<br />
Bevollmächtigten schuldhaft verzögert, behält sich die <strong>Mundus</strong> vor,<br />
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.<br />
§ 16 Datenschutz/Schweigepflicht<br />
1. Der Bewohner vertraut sich der <strong>Mundus</strong> und ihren Mitarbeitern an.<br />
Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an<br />
den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung des betreuten<br />
Wohnens. Im Gegenzug verpflichtet sich die <strong>Mundus</strong> zur Diskretion und zu<br />
einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des<br />
Bewohners.<br />
2. Um sich regelmäßig von dem Zustand des Apartments einen Eindruck zu<br />
verschaffen, sind Beauftragte oder Mitarbeiter der <strong>Mundus</strong> berechtigt, nach<br />
Voranmeldung alle Räume des Apartments zu betreten. Bei Gefahr im<br />
Verzuge ist dies auch ohne Voranmeldung möglich. Wir möchten darauf<br />
hinweisen, daß dies auch im Interesse des Bewohners liegt, da in diesem Fall<br />
eine schnelle Hilfe im Notfall möglich ist. Wird das Apartment ohne<br />
Voranmeldung betreten, wird dies von der <strong>Mundus</strong> protokolliert und der<br />
Bewohner hierüber unverzüglich informiert.<br />
Datenspeicherung<br />
3. Es werden nur solche Informationen über Bewohner gespeichert, die für die<br />
Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und nur den Mitarbeitern zugänglich<br />
gemacht, die für die entsprechenden Aufgaben zuständig sind. Insoweit<br />
stimmt der Bewohner der Speicherung seiner Daten zu. Er hat das Recht auf<br />
Auskunft, welche Daten über ihn gespeichert werden.<br />
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Ärztliche<br />
Schweigepflicht/<br />
Heimaufsicht<br />
4. Der Bewohner willigt ein, daß der behandelnde Arzt die für die allgemeine<br />
und spezielle Pflege erforderlichen Informationen den Mitarbeitern der<br />
<strong>Mundus</strong> zur Verfügung stellt.<br />
Haftung<br />
Tod eines<br />
Ehegatten<br />
Die Heimaufsicht hat das Recht, im Rahmen ihrer Nachschautätigkeit<br />
Einsicht in die Akten der Bewohner zu nehmen. Der Bewohner willigt in die<br />
Einsichtnahme durch die Heimaufsicht ein.<br />
.......................... ...................................................<br />
Datum Unterschrift des Bewohners<br />
§ 17 Ehegatten als Vertragspartner<br />
1. Ehegatten oder die mit in dem Apartment lebenden Partner haften für alle<br />
Entgeltzahlungsverpflichtungen. Sie ermächtigen sich hiermit wechselseitig<br />
zur Entgegennahme von Willenserklärungen der <strong>Mundus</strong>. Willenserklärungen<br />
gegenüber der <strong>Mundus</strong> sind nur wirksam, wenn sie von beiden Ehegatten<br />
bzw. Partnern abgegeben werden.<br />
2. Der Tod eines Ehegatten oder Partners läßt das Vertragsverhältnis gegenüber<br />
dem überlebenden Ehegatten oder Partner unberührt. Die <strong>Mundus</strong> stellt<br />
diesem auf Wunsch ein kleineres Apartment - soweit vorhanden - zur<br />
Verfügung.<br />
3. Die vorstehenden Bestimmungen sollen sinngemäß gelten, wenn das<br />
Apartment von mehr als einem Vertragspartner bewohnt wird, der nicht<br />
Ehegatte ist.<br />
§ 18 Person des Vertrauens<br />
Unterstützung<br />
für den Bewohner<br />
1. Die <strong>Mundus</strong> weiß darum, daß es für die Bewohner nicht immer einfach ist,<br />
sich in den eigenen Angelegenheiten in der Einrichtung aus eigener Kraft die<br />
erforderlichen Informationen zu holen und die eigenen Interessen und<br />
Anliegen durchzusetzen. Von daher wird jedem Bewohner das Recht<br />
eingeräumt, unabhängig von Vollmachten und vom Status als gesetzlicher<br />
Betreuer, eine Person des Vertrauens zu benennen, die in allen<br />
Angelegenheiten des <strong>Residenzvertrag</strong>es im Einvernehmen mit dem Bewohner<br />
Rechte geltend machen kann.<br />
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Als Person des Vertrauens wird benannt:<br />
......................................................................................................<br />
Name<br />
......................................................................................................<br />
Anschrift, Tel. Nr.<br />
.......................... ...................................................<br />
Datum Unterschrift des Bewohners<br />
Benachrichtigung<br />
2. Die Person des Vertrauens wird bei schwerwiegender Erkrankung oder im<br />
Todesfall von der <strong>Mundus</strong> unverzüglich informiert.<br />
Datenschutz<br />
Wirksamkeit<br />
Anlagen<br />
3. Die <strong>Mundus</strong> bittet den Bewohner, die im Abs. 1 genannte Person des<br />
Vertrauens über die Benennung und die für diesen Zweck erforderliche<br />
Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.<br />
§ 19 Schlußbestimmungen<br />
1. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt<br />
die Rechtswirksamkeit im übrigen nicht.<br />
2. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages und sind dem Bewohner<br />
auszuhändigen.<br />
................................................ ................................................<br />
Ort, Datum Ort, Datum<br />
................................................ ............................................<br />
<strong>Mundus</strong> Bewohner(in)<br />
vertreten durch:<br />
...........................................<br />
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Anlagen:<br />
- Serviceleistungsverzeichnis<br />
- Sonderleistungsverzeichnis<br />
- Leistungsverzeichnis Reinigung<br />
- Merkblatt Übergangspflege<br />
- Merkblatt Infektionsschutzgesetz<br />
- Merkblatt Pflegebetten<br />
- Zusatzvereinbarung zur Leistungsanpassung und Leistungsausschluß<br />
- Vereinbarung Schuldbeitritt<br />
- Einzugsermächtigung<br />
Bei Vertragsunterzeichnung wurden abgegeben:<br />
Einzugsermächtigung für den bargeldlosen Zahlungsverkehr<br />
Betreuungsverfügung<br />
Patientenverfügung<br />
Benennung einer Person des Vertrauens<br />
Benennung eines Räumungsberechtigten<br />
Kopie des Personalausweises<br />
Anmeldebogen für den Apartmentbereich<br />
Ärztlicher Fragebogen<br />
Testament in Kopie im verschlossenen Umschlag<br />
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Serviceleistungen der MUNDUS<br />
- im monatlichen Pensionspreis enthalten-<br />
� Beratung und Hilfestellung in allen<br />
organisatorischen Belangen des Umzugs<br />
� Beratung und Hilfestellung beim<br />
Ausmessen der Möbel und der<br />
Aufstellung in der Wohnung<br />
Allgemeine Betreuungsleistungen<br />
� Organisation von Friseur-, Fußpflege-<br />
und Kosmetikterminen<br />
� Vermittlung einer Wäscherei oder<br />
chem. Reinigung, die mit der<br />
Residenz kooperiert<br />
� Vermittlung von ärztlicher<br />
Betreuung im Haus<br />
� Organisation von Bibelgesprächen<br />
� Annahme und Weitergabe von<br />
Nachrichten<br />
� Unterstützung bei der An- und Ummeldung<br />
beim Einwohnermeldeamt und der<br />
Telefongesellschaft<br />
� 2 Stunden Hausmeisterleistungen<br />
bei Einzug<br />
� Organisation der Teilnahme an externen<br />
Kultur- und Kursangeboten<br />
� Erklärung der technischen Anlagen im<br />
Haus, z.B. Notruf, Waschmaschinen,<br />
Wäschetrockner<br />
� Hilfestellung bei der Eingewöhnungs-<br />
phase neuer Bewohner<br />
� Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten<br />
und kleineren Schreibarbeiten<br />
� Fotoservice bei Bewohnerveranstaltungen<br />
Vermittlung von Service- und Dienstleistungen aller Art, zum Beispiel:<br />
� externe Handwerksleistungen<br />
� Paketdienste<br />
� Einkaufsservice<br />
� Kofferservice bei Reisen<br />
� Fahrdienste, Begleitdienste<br />
Wohnungsbetreuung bei Abwesenheit<br />
� Sammeln von Zeitungen und Post<br />
� Sicherheitskontrolle aller<br />
angeschlossenen Geräte<br />
� Tierbetreuungsdienste (Hund<br />
ausführen, Tierarzttermine etc.)<br />
� Beratung in Fragen der häuslichen<br />
Pflege durch Mitarbeiter des<br />
hauseigenen ambulanten<br />
Pflegedienstes<br />
� Belüftung der Wohnung<br />
� Blumengießen<br />
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Hausinterne Veranstaltungen, wie zum Beispiel:<br />
� Gedächtnistraining<br />
� Gymnastik<br />
� Wassergymnastik<br />
� Qi Gong<br />
� Literaturkreis<br />
� Stammtisch<br />
� Singkreis<br />
� Gottesdienste<br />
� Musiknachmittage<br />
Pflege bei vorübergehender Erkrankung bis zu 21 Tagen pro Jahr (täglich bis zu einer<br />
Stunde), sofern kein anderer Kostenträger in Frage kommt:<br />
� Zimmerservice<br />
� kleine pflegerische Verrichtungen, z.B.<br />
Hilfe bei der Morgen- und Abendtoilette,<br />
Blutdruckmessen etc.<br />
Weitere kostenlose Serviceleistungen<br />
� Organisation von privaten<br />
Veranstaltungen<br />
� individuelle Ernährungsberatung etc.<br />
� Sekretariatsservice bei Bedarf bis zu<br />
15 Minuten täglich<br />
� Hausmeisterservice bei Bedarf bis zu<br />
15 Minuten täglich, z. B.<br />
- Verleih von Kleinwerkzeugen<br />
- Kleinreparaturen<br />
- Standardglühlampenaustausch<br />
� Apothekenservice:<br />
Lieferung von Medikamenten<br />
(während der regulären Öffnungszeiten)<br />
� Hilfestellung im Haushalt, z.B. Betten<br />
machen oder neu beziehen,<br />
Wäscheservice etc.<br />
� aktuelle Wochenzeitschriften in der<br />
Bibliothek<br />
� Brötchenlieferung in das Apartment<br />
(die Brötchen werden extra berechnet)<br />
� Durchführung kulinarischer<br />
Aktionswochen<br />
� Besorgung von Theater- und<br />
Konzertkarten<br />
� Eintrittskarten für den Grugapark<br />
� Mitnahme der Bewohnerpost<br />
� Paketannahme<br />
� Verkauf von Briefmarken<br />
� Taxiruf<br />
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Preisliste für Sonderleistungen<br />
Mahlzeiten<br />
Frühstück, einzeln € 4,30<br />
Monatspauschale Frühstück, ohne Zimmerservice € 88,20<br />
Abendessen, einzeln € 4,90<br />
Monatspauschale Abendessen, ohne Zimmerservice € 88,20<br />
Monatspauschale Frühstück und Abendessen € 176,50<br />
Zimmerservice pro Mahlzeit und Person (für die 2. Person zzgl. € 1,20) € 2,40<br />
Monatspauschale Zimmerservice pro Mahlzeit – 1 Person € 54,75<br />
Monatspauschale Zimmerservice pro Mahlzeit – 2 Personen € 79,15<br />
Zusätzliche Leistungen<br />
Sekretariatsleistungen pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten) € 24,30<br />
Durchführung privater Veranstaltungen in den Räumen der Residenz nach Absprache<br />
Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung € 3,20<br />
Funkfinger (freiwilliges Notrufsystem) pro Tag, inkl. Wartung € 1,50<br />
Hausdamenleistungen pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten) € 24,30<br />
Handwerksleistungen pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten)<br />
€ 23,60<br />
- Material wird jeweils nach dem Selbstkostenpreis berechnet -<br />
Hauswirtschaftsleistungen pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten) € 15,30<br />
Betten beziehen pro Bett € 5,90<br />
Wäscheservice pro Maschine (ohne Waschmittel) € 8,70<br />
Wäscheservice pro Maschine (mit Waschmittel) € 9,60<br />
Bügelservice pro Stunde (Mindesteinheit 15 Minuten) € 15,30<br />
Zusätzliche Apartmentreinigung 1 x pro Woche für 45 Min. monatlich € 45,20<br />
Überlassung eines Zimmertresors, Preis pro Monat € 9,20<br />
PKW-Tiefgaragenplatz, monatlich € 47,45<br />
Telefongrundgebühr, monatlich € 12,27<br />
Telefongebühr gemäß Vorgabe des Telefonanbieters, je Einheit € 0,06<br />
Leistungen für Gäste<br />
Gästeessen € 7,70<br />
Gästezimmer (Einzel) € 35,20<br />
Gästezimmer (Einzel, mit Frühstück) € 39,50<br />
Gästezimmer (Doppel) € 49,30<br />
Gästezimmer (Doppel, mit Frühstück) € 57,90<br />
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Leistungsverzeichnis Apartmentreinigung<br />
Grundsätzlich sind nur hauseigene Einrichtungsgegenstände Bestandteil der Reinigung. Das<br />
Verrücken von Möbeln und das Umstellen von privaten Gegenständen sind dem<br />
Reinigungspersonal untersagt. Das gilt insbesondere auch für Papiere, Vasen, Bilder usw.<br />
Wöchentlich:<br />
Fußboden:<br />
Teppiche gründlich saugen und kleinere Flecken reinigen<br />
Hartboden feucht wischen<br />
Inventar:<br />
Küchenzeile (nur freie Flächen), Oberflächen feucht wischen<br />
Entfernung der Griffspuren an Türen und Rahmen<br />
Sanitäranlagen:<br />
Fußboden wischen<br />
Polieren der Armaturen<br />
Reinigung der - Spiegel<br />
- WC-Becken<br />
- Waschbecken<br />
- Ablage (nur freie Flächen)<br />
- Duschkabine<br />
Sonstiges:<br />
Lichtschalter feucht abwischen<br />
Fensterbänke (nur freie Flächen) feucht wischen<br />
Türgriffe feucht wischen<br />
Spinnweben entfernen<br />
Monatlich:<br />
Küchenzeile von oben reinigen<br />
Kachelwände in den Sanitäranlagen reinigen<br />
gründliche Reinigung der Heizkörper mit Heizungsbürste und feuchtem Tuch<br />
Reinigung der hauseigenen Lampen und Entlüfter<br />
Falls Sie einige Reinigungsmodule austauschen möchten, ist dies, sofern es im Rahmen des<br />
Versicherungsschutzes liegt, jederzeit möglich. Die benötigte Zeit für die ausgetauschten<br />
Module muß jedoch gleich sein.<br />
in der Regel vierteljährlich:<br />
Fensterreinigung<br />
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Übergangspflege in der MUNDUS Senioren-Residenz im Girardet Haus<br />
Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Angehörige,<br />
die MUNDUS Senioren-Residenz im Girardet Haus bietet Ihnen die Möglichkeit einer<br />
Übergangspflege in unserem stationären Pflegewohnbereich, auch wenn Sie gemäß den<br />
Anforderungen der Pflegeversicherung keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben (keine<br />
Pflegestufe vorhanden). Dieser befristete Aufenthalt, unter Beibehaltung Ihres Apartments, kann<br />
eventuell nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder unter sonstigen Umständen sinnvoll sein.<br />
Um die finanzielle Doppelbelastung für diesen Zeitraum zu mildern, reduzieren wir den Mietpreis<br />
Ihres Apartments während Ihres Aufenthaltes im Pflegewohnbereich um € 50,00 pro Tag.<br />
Als Gast („befristeter“ Bewohner) des Pflegewohnbereiches genießen Sie rund um die Uhr alle<br />
nötigen Pflegeleistungen sowie unsere Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen). Bei<br />
Bedarf wenden Sie sich vertrauensvoll an die Direktion oder an die Pflegedienstleitung.<br />
Die oben beschriebene Preisregelung ist begrenzt auf maximal 2 Monate, ein Aufenthalt im<br />
Pflegewohnbereich kann natürlich gerne von längerer Dauer sein. Allerdings entfällt dann die<br />
Reduzierung des Mietpreises im Apartment.<br />
Um Ihnen Ihre finanzielle Belastung für die Übergangspflege transparent aufzuzeigen, haben wir<br />
Ihnen nachfolgendes Berechnungsbeispiel aufgeführt:<br />
Übergangspflege Stand: 1.10.2009<br />
Pflegebedingter Aufwand 51,74 €<br />
Unterkunft 22,89 €<br />
Verpflegung 17,60 €<br />
Investitionskosten 25,28 €<br />
Total pro Tag 117,51 €<br />
Preis pro Monat (30 Tage) 3.525,30 €<br />
1,5-Zimmer-Apt./50 m² 1.825,00 €<br />
abzüglich 30 x 50,00 € ./. 1.500,00 €<br />
325,00 €<br />
zzgl. Pflegeleistungen (30 Tage) 3.525,30 €<br />
Total pro Monat (30 Tage) 3.850,30 €<br />
Mehrbelastung Total 2.025,30 €<br />
Mehrbelastung pro Tag 67,51 €<br />
Auch bei vorhandener Pflegestufe kommen wir Ihnen ab einem bestimmten Zeitpunkt entgegen. Für<br />
maximal vier Wochen erhalten Sie für die Leistungen der Kurzzeitpflege von der Pflegekasse einen<br />
Zuschuß in Höhe von bis zu 1.208,00 € * (1.510,00 €). Für weitere vier Wochen reduzieren wir den<br />
Apartmentpreis wie oben beschrieben. Danach richtet sich die Berechnung nach Ihrer Pflegestufe.<br />
*) Die Erstattung durch die Pflegekasse beträgt 80 % des Pflegesatzzuschusses, da die MUNDUS<br />
keine Pflegesatzvereinbarung abgeschlossen hat.<br />
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Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt sorgfältig durch.<br />
Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Angehörige,<br />
am 1. Januar 2001 ist in Deutschland das Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Ein Abschnitt des<br />
Infektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen.<br />
Zu diesen Gemeinschaftseinrichtungen zählen auch die MUNDUS Senioren-Residenzen.<br />
Neben anderen vorbeugenden Maßnahmen zur Infektionsverhütung verpflichtet das Gesetz die Leitung<br />
unser Senioren-Residenzen, die nachfolgende Information an Sie weiterzugeben:<br />
Belehrung für Pflegebedürftige und sonstige Sorgeberechtigte<br />
gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)<br />
Wenn Sie eine ansteckende Erkrankung haben und in unserer Residenz leben, können Sie oder Besucher<br />
uns oder andere anstecken. Außerdem sind gerade Hochbetagte während einer Infektionskrankheit<br />
abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen zuziehen. Um dies zu verhindern,<br />
möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen<br />
unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen,<br />
daß Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun<br />
haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.<br />
Das Gesetz bestimmt, daß Sie nicht am täglichen Leben unserer Senioren-Residenzen teilnehmen dürfen,<br />
wenn<br />
1. Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verursacht wird.<br />
Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch<br />
EHEC-Bakterien (Colibakterien). Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als<br />
Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und<br />
Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, daß diese Krankheitserreger in<br />
Deutschland übertragen werden);<br />
2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies<br />
sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-<br />
Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und<br />
bakterielle Ruhr;<br />
3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.<br />
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und<br />
Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde<br />
Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher,<br />
Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder "fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken<br />
und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende<br />
Borkenflechte übertragen.<br />
Dies erklärt, daß in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung<br />
der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat<br />
Ihres Haus- oder Facharztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit,<br />
wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden<br />
Symptomen).<br />
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Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, daß eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische<br />
Krankheitssymptome auftreten. Manchmal nehmen Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken.<br />
Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem<br />
Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen.<br />
Dadurch besteht die Gefahr, daß sie andere Menschen anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb<br />
vorgesehen, daß die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und<br />
Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes am täglichen<br />
Leben in den MUNDUS Senioren-Residenzen teilnehmen dürfen.<br />
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit<br />
leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und<br />
dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall müssen Sie die Leitung unserer<br />
Residenzen über die Erkrankung informieren. Die Residenzleitung wird dann mit dem Gesundheitsamt<br />
klären, ob weitere Schritte veranlaßt werden.<br />
Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen<br />
Schutzimpfungen zur Verfügung. Bedenken Sie, daß ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie<br />
der Allgemeinheit dient.<br />
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an Ihr Gesundheitsamt.<br />
Auch wir helfen Ihnen, soweit wie es uns möglich ist, gerne weiter.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
MUNDUS<br />
Senioren-Residenzen GmbH<br />
Geschäftsleitung Berlin<br />
Zur Kenntnis genommen: __________________ _____________________________<br />
Datum Unterschrift Bewohner<br />
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Merkblatt<br />
zum Umgang mit elektrischen Pflegebetten und anderen Medizinprodukten<br />
Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Angehörige,<br />
in der vergangenen Zeit wurde in den Medien über eine Reihe von Unfällen berichtet, die sich beim<br />
Umgang mit elektrischen Pflegebetten ereignet haben. Betroffen davon waren Alten- und Pflegeheime,<br />
aber auch Privatwohnungen. Selbstverständlich handelte es sich zwar nicht um Einrichtungen der<br />
MUNDUS Senioren-Residenzen. Dennoch ist unsere Aufmerksamkeit – ebenso wie die der<br />
Aufsichtsbehörden – durch diese Berichte verstärkt auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften<br />
gerichtet worden.<br />
Sollten Sie in Ihrem Apartment bereits ein elektrisches Pflegebett oder ein anderes medizinisches<br />
Produkt, wie z.B. Lifter und elektrischen Rollstuhl, verwenden, oder planen die Anschaffung eines<br />
solchen Produktes, so möchten wir Sie mit diesem Merkblatt kurz über die wesentlichen Maßnahmen<br />
informieren, die aus Sicherheitsgründen zu treffen sind.<br />
Nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung muß<br />
der Betreiber vor allem dafür sorgen, daß<br />
- Personal, das mit dem Bett oder sonstigen Produkt arbeiten soll, sachgerecht eingewiesen wird;<br />
- das Bett oder sonstige Produkt nur durch fachkundiges Personal gewartet und instand gesetzt wird;<br />
- in regelmäßigen Abständen (je nach Produkt, aber mindestens alle 2 Jahre) eine sicherheitstechnische<br />
Kontrolle durchgeführt wird;<br />
- in einem so genannten Medizinproduktebuch die wesentlichen Informationen über das Produkt<br />
verzeichnet, mögliche Störfälle niedergelegt sowie die regelmäßigen Kontrollen dokumentiert<br />
werden.<br />
Diese Pflichten muß Ihre Krankenkasse oder deren Sanitätshaus erfüllen, wenn die Kasse das Bett (oder<br />
sonstige Produkt) leihweise bereitgestellt hat. Bitte achten Sie darauf, daß die Krankenkasse oder deren<br />
Sanitätshaus diesen Pflichten nachkommt. Im Zweifel sind wir Ihnen gerne behilflich, falls Sie bei Ihrer<br />
Krankenkasse nachfragen möchten.<br />
Bei Pflegebetten und anderen Produkten, die Sie selbst anschaffen sollten, müssen Sie auch selbst für die<br />
Einhaltung der genannten Sicherheitsvorschriften sorgen. Häufig können Sie damit geeignete<br />
Sanitätshäuser, insbesondere den Lieferanten des Geräts beauftragen. Auch wir bieten Ihnen diesen<br />
Service in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Ingenieurbüro an.<br />
Bitte wenden Sie sich jederzeit an die Direktion, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder uns mit<br />
den Sicherheitsvorkehrungen beauftragen möchten. Und vor allem: lassen Sie sich durch dieses Blatt und<br />
den beschriebenen Aufwand nicht verunsichern. Elektrische Pflegebetten und andere medizinische<br />
Hilfsmittel sind nicht gefährlich, solange die Gebrauchsvorschriften beachtet werden. Sobald einmal<br />
geregelt ist, wer die gesetzlichen Pflichten für Sie erfüllt, brauchen Sie sich nicht weiter darum kümmern.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
MUNDUS<br />
Senioren-Residenzen GmbH<br />
Geschäftsleitung Berlin<br />
Seite 25 / 28
zwischen<br />
Gesonderte Vereinbarung zur Leistungsanpassung<br />
MUNDUS Senioren-Residenzen GmbH<br />
Katharinenstraße 18, 10711 Berlin<br />
vertreten durch<br />
MUNDUS Senioren-Residenz im Girardet Haus<br />
Girardetstraße 2 - 38, 45131 Essen<br />
- nachfolgend <strong>Mundus</strong> genannt -<br />
und<br />
Herrn/Frau/Eheleute Vorname(n) Name<br />
Straße, PLZ Ort<br />
- nachfolgend Bewohner genannt -<br />
1. Der Bewohner und die <strong>Mundus</strong> haben mit Datum vom 00.00.0000 einen <strong>Residenzvertrag</strong><br />
abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt die Bereitstellung eines Apartments und<br />
weiterer Leistungen durch die <strong>Mundus</strong> einerseits und die Pflicht des Bewohners zur<br />
Bezahlung der Vergütung anderseits.<br />
2. Der Bewohner und die <strong>Mundus</strong> sind sich einig, daß das Wohnen und die Betreuung im<br />
Residenzbereich der MUNDUS Senioren-Residenz im Girardet Haus nicht mehr sinnvoll<br />
möglich ist, wenn der Bewohner aufgrund einer Verschlechterung seines<br />
Gesundheitszustands einer stationären Betreuung mit umfassend eingeschlossener<br />
pflegerischer Betreuung bedarf oder eine erhebliche Neigung zu Fremd- oder<br />
Eigengefährdung eintreten sollte.<br />
3. Die <strong>Mundus</strong> ist in einem der in Ziffer 2 beschriebenen Fälle nicht verpflichtet, ihre<br />
Leistungen auf der Grundlage des bestehenden <strong>Residenzvertrag</strong>es derart anzupassen, daß<br />
der Bewohner weiter in seinem Apartment leben kann. Sie wird im Falle der vollstationären<br />
Versorgung jedoch einen Pflegeplatz im stationären Pflegebereich des Hauses samt dem<br />
zugehörigen Pflegewohnvertrag anbieten.<br />
Ort, Datum<br />
_______________________________ ___________________________<br />
(Bewohner) (MUNDUS)<br />
Seite 26 / 28
zwischen<br />
Herrn Max Mustermann<br />
Mustermannstraße 1, 34131 Musterhausen<br />
Telefon (0000) 00 00 00<br />
- im folgenden Beitretender genannt -<br />
und der<br />
MUNDUS Senioren-Residenzen GmbH<br />
Katharinenstraße 18, 10711 Berlin<br />
vertreten durch<br />
Vereinbarung über einen Schuldbeitritt<br />
MUNDUS Senioren-Residenz im Girardet Haus<br />
Girardetstraße 2 – 38, 45131 Essen<br />
Telefon: (0201) 72 07- 0<br />
- im folgenden <strong>Mundus</strong> genannt -<br />
1. Die <strong>Mundus</strong> hat am 00.00.0000 einen <strong>Residenzvertrag</strong> mit dem Bewohner , Frau/Herrn<br />
Vorname Name , geschlossen. Dieser Vertrag verpflichtet die Bewohnerin zur<br />
regelmäßigen Zahlung des Pensionspreises. Außerdem ist die Bewohnerin verpflichtet, am<br />
Vertragsende das Apartment zu räumen. Bewohnt er ein Apartment, so ist dieses gereinigt<br />
und renoviert zurückzugeben.<br />
2. Der Beitretende verpflichtet sich zusätzlich zum Bewohner, für die fristgerechte Räumung<br />
sowie – falls im <strong>Residenzvertrag</strong> vorgesehen – für die Reinigung und Renovierung<br />
einzustehen.<br />
3. Der Beitretende verpflichtet sich außerdem, Zahlungsrückstände des Bewohners am<br />
Vertragsende auszugleichen.<br />
___________________________ ___________________________<br />
Ort, Datum Ort, Datum<br />
___________________________ ___________________________<br />
Unterschrift Beitretender Unterschrift <strong>Mundus</strong><br />
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Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften<br />
Zahlungsempfänger: Name, Vorname und genaue Anschrift<br />
des Kontoinhabers:<br />
MUNDUS Senioren-Residenzen GmbH<br />
Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen wegen<br />
(Verpflichtungsgrund, ggf. Betragsbegrenzung)<br />
Rechnungsbeträgen, für die der Bewohner gemäß <strong>Residenzvertrag</strong> selbst<br />
aufkommen muß,<br />
bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Girokontos<br />
mit der Konto-Nr.<br />
bei der<br />
Bankleitzahl<br />
durch Lastschrift einzuziehen.<br />
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des<br />
kontoführenden Kreditinstituts (siehe oben) keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen<br />
werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.<br />
Ort, Datum Unterschrift(en) des/der Zahlungspflichtigen<br />
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