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Residenzvertrag - Mundus

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Besonders kostenintensive Veranstaltungen können gegen Entgelt besucht<br />

werden. Der Bewohner wird über das von der <strong>Mundus</strong> organisierte Angebot<br />

wöchentlich durch den Aktivitätenplan informiert (siehe Serviceleistungsverzeichnis).<br />

Religiöse und kirchliche<br />

Angebote<br />

3. Die <strong>Mundus</strong> stellt für anerkannte Religionsgemeinschaften, die Angebote für<br />

Bewohner machen, Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung.<br />

Zusammen-<br />

setzung<br />

Mietsicherheit<br />

Fälligkeit<br />

Lastschrift<br />

§ 9 Entgelt<br />

1. Die Entgelte müssen angemessen sein und werden der Heimaufsicht<br />

angezeigt. Sie setzen sich wie folgt zusammen (alle Angaben monatlich):<br />

a) Unterkunft, inkl. Investitionskosten € 0,00<br />

b) Verpflegung, inkl. Investitionskosten € 0,00<br />

c) Betreuung, inkl. Investitionskosten € 0,00<br />

Das Gesamtentgelt beträgt: € 0,00<br />

Zuschlag für 2. Person € 0,00<br />

2. Für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem <strong>Residenzvertrag</strong> wird von<br />

dem Bewohner bis spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn eine<br />

Sicherheit in Höhe des doppelten des auf einen Monat entfallenden Entgelts<br />

geleistet. Hierfür stellt der Bewohner eine Bankbürgschaft oder ein Sparbuch<br />

mit Abtretungserklärung, die bzw. das der <strong>Mundus</strong> ausgehändigt wird. Die<br />

Zinsen stehen dem Bewohner zu und erhöhen die Sicherheit. Nach<br />

Beendigung des Vertrags und Ausgleich aller Ansprüche wird das<br />

Sparbuch/die Bürgschaft innerhalb einer angemessenen Frist an den<br />

Bewohner bzw. dessen Erben zurückgegeben.<br />

3. Das Entgelt ist monatlich im voraus am 1. Werktag eines Monats an die<br />

<strong>Mundus</strong> zu zahlen.<br />

Bankverbindung: Landeskreditkasse Kassel<br />

Niederlassung der Landesbank Hessen Thüringen Girozentrale<br />

Konto-Nr. 40 48705 000, BLZ 520 500 00.<br />

4. Der Bewohner hat die Möglichkeit, eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu<br />

erteilen (siehe Anlage). Sie umfaßt auch ggf. die Kosten für<br />

Zusatzleistungen.<br />

Zusatzleistungen<br />

5. Wird kein Lastschriftverfahren gewählt, ist das Entgelt für Zusatzleistungen<br />

innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.<br />

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