Residenzvertrag - Mundus
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Besonders kostenintensive Veranstaltungen können gegen Entgelt besucht<br />
werden. Der Bewohner wird über das von der <strong>Mundus</strong> organisierte Angebot<br />
wöchentlich durch den Aktivitätenplan informiert (siehe Serviceleistungsverzeichnis).<br />
Religiöse und kirchliche<br />
Angebote<br />
3. Die <strong>Mundus</strong> stellt für anerkannte Religionsgemeinschaften, die Angebote für<br />
Bewohner machen, Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung.<br />
Zusammen-<br />
setzung<br />
Mietsicherheit<br />
Fälligkeit<br />
Lastschrift<br />
§ 9 Entgelt<br />
1. Die Entgelte müssen angemessen sein und werden der Heimaufsicht<br />
angezeigt. Sie setzen sich wie folgt zusammen (alle Angaben monatlich):<br />
a) Unterkunft, inkl. Investitionskosten € 0,00<br />
b) Verpflegung, inkl. Investitionskosten € 0,00<br />
c) Betreuung, inkl. Investitionskosten € 0,00<br />
Das Gesamtentgelt beträgt: € 0,00<br />
Zuschlag für 2. Person € 0,00<br />
2. Für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem <strong>Residenzvertrag</strong> wird von<br />
dem Bewohner bis spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn eine<br />
Sicherheit in Höhe des doppelten des auf einen Monat entfallenden Entgelts<br />
geleistet. Hierfür stellt der Bewohner eine Bankbürgschaft oder ein Sparbuch<br />
mit Abtretungserklärung, die bzw. das der <strong>Mundus</strong> ausgehändigt wird. Die<br />
Zinsen stehen dem Bewohner zu und erhöhen die Sicherheit. Nach<br />
Beendigung des Vertrags und Ausgleich aller Ansprüche wird das<br />
Sparbuch/die Bürgschaft innerhalb einer angemessenen Frist an den<br />
Bewohner bzw. dessen Erben zurückgegeben.<br />
3. Das Entgelt ist monatlich im voraus am 1. Werktag eines Monats an die<br />
<strong>Mundus</strong> zu zahlen.<br />
Bankverbindung: Landeskreditkasse Kassel<br />
Niederlassung der Landesbank Hessen Thüringen Girozentrale<br />
Konto-Nr. 40 48705 000, BLZ 520 500 00.<br />
4. Der Bewohner hat die Möglichkeit, eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu<br />
erteilen (siehe Anlage). Sie umfaßt auch ggf. die Kosten für<br />
Zusatzleistungen.<br />
Zusatzleistungen<br />
5. Wird kein Lastschriftverfahren gewählt, ist das Entgelt für Zusatzleistungen<br />
innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.<br />
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