Residenzvertrag - Mundus
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Ärztliche<br />
Schweigepflicht/<br />
Heimaufsicht<br />
4. Der Bewohner willigt ein, daß der behandelnde Arzt die für die allgemeine<br />
und spezielle Pflege erforderlichen Informationen den Mitarbeitern der<br />
<strong>Mundus</strong> zur Verfügung stellt.<br />
Haftung<br />
Tod eines<br />
Ehegatten<br />
Die Heimaufsicht hat das Recht, im Rahmen ihrer Nachschautätigkeit<br />
Einsicht in die Akten der Bewohner zu nehmen. Der Bewohner willigt in die<br />
Einsichtnahme durch die Heimaufsicht ein.<br />
.......................... ...................................................<br />
Datum Unterschrift des Bewohners<br />
§ 17 Ehegatten als Vertragspartner<br />
1. Ehegatten oder die mit in dem Apartment lebenden Partner haften für alle<br />
Entgeltzahlungsverpflichtungen. Sie ermächtigen sich hiermit wechselseitig<br />
zur Entgegennahme von Willenserklärungen der <strong>Mundus</strong>. Willenserklärungen<br />
gegenüber der <strong>Mundus</strong> sind nur wirksam, wenn sie von beiden Ehegatten<br />
bzw. Partnern abgegeben werden.<br />
2. Der Tod eines Ehegatten oder Partners läßt das Vertragsverhältnis gegenüber<br />
dem überlebenden Ehegatten oder Partner unberührt. Die <strong>Mundus</strong> stellt<br />
diesem auf Wunsch ein kleineres Apartment - soweit vorhanden - zur<br />
Verfügung.<br />
3. Die vorstehenden Bestimmungen sollen sinngemäß gelten, wenn das<br />
Apartment von mehr als einem Vertragspartner bewohnt wird, der nicht<br />
Ehegatte ist.<br />
§ 18 Person des Vertrauens<br />
Unterstützung<br />
für den Bewohner<br />
1. Die <strong>Mundus</strong> weiß darum, daß es für die Bewohner nicht immer einfach ist,<br />
sich in den eigenen Angelegenheiten in der Einrichtung aus eigener Kraft die<br />
erforderlichen Informationen zu holen und die eigenen Interessen und<br />
Anliegen durchzusetzen. Von daher wird jedem Bewohner das Recht<br />
eingeräumt, unabhängig von Vollmachten und vom Status als gesetzlicher<br />
Betreuer, eine Person des Vertrauens zu benennen, die in allen<br />
Angelegenheiten des <strong>Residenzvertrag</strong>es im Einvernehmen mit dem Bewohner<br />
Rechte geltend machen kann.<br />
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