Residenzvertrag - Mundus
Residenzvertrag - Mundus
Residenzvertrag - Mundus
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WTG / WBVG<br />
Erhöhung<br />
Vertragsdauer<br />
§ 10 Entgelterhöhung<br />
1. Eine Erhöhung des vereinbarten Entgelts ist zulässig, wenn sich seine<br />
bisherige Berechnungsgrundlage verändert und sowohl die Erhöhung als auch<br />
das erhöhte Entgelt angemessen sind. Entgelterhöhungen aufgrund von<br />
Investitionsaufwendungen der <strong>Mundus</strong> sind nur zulässig, soweit sie nach der<br />
Art der Residenz betriebsnotwendig sind und nicht durch öffentliche<br />
Förderung gedeckt werden (§ 9 Abs. 1 WBVG).<br />
2. Die <strong>Mundus</strong> ist berechtigt, das Entgelt durch einseitige Erklärung zu erhöhen.<br />
Bei der Erstellung der Kalkulation als Grundlage für die Entgelterhöhung<br />
wird der Bewohnerbeirat im Rahmen der Durchführungsverordnung WTG<br />
Teil 3 beteiligt.<br />
3. Die <strong>Mundus</strong> hat dem Bewohner gegenüber die Erhöhung des Entgelts<br />
spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll,<br />
schriftlich mitzuteilen und gemäß den Vorschriften des § 9 Abs. 2 WBVG zu<br />
begründen.<br />
§ 11 Vertragsdauer / Kündigung<br />
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Beendigung<br />
2. Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung<br />
eines Vertragspartners beendet werden.<br />
Kündigung<br />
durch Bewohner<br />
3. Der Bewohner kann den Vertrag spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats<br />
für den Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. Innerhalb von<br />
zwei Wochen ab Beginn der Vertragslaufzeit kann der Bewohner sofort und<br />
ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Bei einer Erhöhung des<br />
Entgelts ist die Kündigung abweichend von Satz 1 und 2 jederzeit zu dem<br />
Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll. Er kann aus<br />
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm<br />
die Fortsetzung des <strong>Residenzvertrag</strong>es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist<br />
nicht zuzumuten ist.<br />
Kündigung<br />
durch <strong>Mundus</strong><br />
4. Die <strong>Mundus</strong> kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger<br />
Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />
a) der Betrieb des Hauses eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in seiner<br />
Art verändert wird und die Fortsetzung des Vertrags für den Träger eine<br />
unzumutbare Härte bedeuten würde;<br />
b) die <strong>Mundus</strong> eine fachgerechte Pflege- oder Betreuungsleistung nicht<br />
erbringen kann, weil<br />
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