Residenzvertrag - Mundus
Residenzvertrag - Mundus
Residenzvertrag - Mundus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Eingebrachte<br />
Sachen<br />
Datenschutz<br />
Renovierung<br />
Diskretion<br />
Betreten des<br />
Apartments<br />
§ 15 Hausstand, Nachlaß, Räumung<br />
1. Der Bewohner ermächtigt die <strong>Mundus</strong>, die eingebrachten Sachen bei Auszug<br />
oder Ableben folgenden Personen, ohne Rücksicht auf deren erbrechtliche<br />
Legitimation, auszuhändigen:<br />
…………………………………………...……………………………………………………<br />
Name/Anschrift<br />
.......................... ...................................................<br />
Datum Unterschrift des Bewohners<br />
Die <strong>Mundus</strong> bittet den Bewohner, die genannte Person über die Benennung<br />
und die für diesen Zweck erforderliche Speicherung ihrer personenbezogenen<br />
Daten zu informieren.<br />
2. Der <strong>Mundus</strong> ist, sofern sie nach Absprache mit dem Bewohner die<br />
Renovierung des Apartments für ihn übernimmt, spätestens drei Werktage vor<br />
Vertragsbeendigung die Möglichkeit zur Renovierung des Zimmers<br />
einzuräumen, es sei denn, dem Bewohner ist dies unzumutbar. Wird die<br />
Räumung des Apartments seitens des Bewohners oder eines von ihm<br />
Bevollmächtigten schuldhaft verzögert, behält sich die <strong>Mundus</strong> vor,<br />
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.<br />
§ 16 Datenschutz/Schweigepflicht<br />
1. Der Bewohner vertraut sich der <strong>Mundus</strong> und ihren Mitarbeitern an.<br />
Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an<br />
den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung des betreuten<br />
Wohnens. Im Gegenzug verpflichtet sich die <strong>Mundus</strong> zur Diskretion und zu<br />
einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des<br />
Bewohners.<br />
2. Um sich regelmäßig von dem Zustand des Apartments einen Eindruck zu<br />
verschaffen, sind Beauftragte oder Mitarbeiter der <strong>Mundus</strong> berechtigt, nach<br />
Voranmeldung alle Räume des Apartments zu betreten. Bei Gefahr im<br />
Verzuge ist dies auch ohne Voranmeldung möglich. Wir möchten darauf<br />
hinweisen, daß dies auch im Interesse des Bewohners liegt, da in diesem Fall<br />
eine schnelle Hilfe im Notfall möglich ist. Wird das Apartment ohne<br />
Voranmeldung betreten, wird dies von der <strong>Mundus</strong> protokolliert und der<br />
Bewohner hierüber unverzüglich informiert.<br />
Datenspeicherung<br />
3. Es werden nur solche Informationen über Bewohner gespeichert, die für die<br />
Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und nur den Mitarbeitern zugänglich<br />
gemacht, die für die entsprechenden Aufgaben zuständig sind. Insoweit<br />
stimmt der Bewohner der Speicherung seiner Daten zu. Er hat das Recht auf<br />
Auskunft, welche Daten über ihn gespeichert werden.<br />
Seite 14 / 28