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Residenzvertrag - Mundus

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Eingebrachte<br />

Sachen<br />

Datenschutz<br />

Renovierung<br />

Diskretion<br />

Betreten des<br />

Apartments<br />

§ 15 Hausstand, Nachlaß, Räumung<br />

1. Der Bewohner ermächtigt die <strong>Mundus</strong>, die eingebrachten Sachen bei Auszug<br />

oder Ableben folgenden Personen, ohne Rücksicht auf deren erbrechtliche<br />

Legitimation, auszuhändigen:<br />

…………………………………………...……………………………………………………<br />

Name/Anschrift<br />

.......................... ...................................................<br />

Datum Unterschrift des Bewohners<br />

Die <strong>Mundus</strong> bittet den Bewohner, die genannte Person über die Benennung<br />

und die für diesen Zweck erforderliche Speicherung ihrer personenbezogenen<br />

Daten zu informieren.<br />

2. Der <strong>Mundus</strong> ist, sofern sie nach Absprache mit dem Bewohner die<br />

Renovierung des Apartments für ihn übernimmt, spätestens drei Werktage vor<br />

Vertragsbeendigung die Möglichkeit zur Renovierung des Zimmers<br />

einzuräumen, es sei denn, dem Bewohner ist dies unzumutbar. Wird die<br />

Räumung des Apartments seitens des Bewohners oder eines von ihm<br />

Bevollmächtigten schuldhaft verzögert, behält sich die <strong>Mundus</strong> vor,<br />

Schadensersatzansprüche geltend zu machen.<br />

§ 16 Datenschutz/Schweigepflicht<br />

1. Der Bewohner vertraut sich der <strong>Mundus</strong> und ihren Mitarbeitern an.<br />

Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an<br />

den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung des betreuten<br />

Wohnens. Im Gegenzug verpflichtet sich die <strong>Mundus</strong> zur Diskretion und zu<br />

einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des<br />

Bewohners.<br />

2. Um sich regelmäßig von dem Zustand des Apartments einen Eindruck zu<br />

verschaffen, sind Beauftragte oder Mitarbeiter der <strong>Mundus</strong> berechtigt, nach<br />

Voranmeldung alle Räume des Apartments zu betreten. Bei Gefahr im<br />

Verzuge ist dies auch ohne Voranmeldung möglich. Wir möchten darauf<br />

hinweisen, daß dies auch im Interesse des Bewohners liegt, da in diesem Fall<br />

eine schnelle Hilfe im Notfall möglich ist. Wird das Apartment ohne<br />

Voranmeldung betreten, wird dies von der <strong>Mundus</strong> protokolliert und der<br />

Bewohner hierüber unverzüglich informiert.<br />

Datenspeicherung<br />

3. Es werden nur solche Informationen über Bewohner gespeichert, die für die<br />

Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und nur den Mitarbeitern zugänglich<br />

gemacht, die für die entsprechenden Aufgaben zuständig sind. Insoweit<br />

stimmt der Bewohner der Speicherung seiner Daten zu. Er hat das Recht auf<br />

Auskunft, welche Daten über ihn gespeichert werden.<br />

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