Residenzvertrag - Mundus
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§ 12 Rückgabe des Apartments<br />
Zustand des Apartments<br />
bei Rückgabe<br />
1. Das Apartment ist geräumt, nach Maßgabe des Abs. 2 renoviert und<br />
ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben. Selbständig getätigte bauliche<br />
Veränderungen oder Einbauten sind ggf. zu entfernen. Die <strong>Mundus</strong> ist<br />
berechtigt, diesen Zustand auf Kosten des Bewohners bzw. seiner Erben<br />
herstellen zu lassen und die anfallenden Kosten ggf. mit der Mietsicherheit<br />
aufzurechnen, sofern der Bewohner bzw. seine Erben in Verzug geraten.<br />
Räumung<br />
Schlüssel<br />
2. Wände und Holzteile sind frisch in weißer Farbe zu streichen. Schäden<br />
innerhalb des Apartments sind zu beseitigen.<br />
3. Austauschbarer Bodenbelag (z.B. Teppich, Linoleum, PVC) ist, soweit er<br />
über den normalen Gebrauch hinaus abgenutzt ist, auf Kosten des Bewohners<br />
gleichwertig und in gleicher Farbe zu erneuern.<br />
4. Wird das Apartment nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht<br />
geräumt, so ist die <strong>Mundus</strong> berechtigt, das Apartment selbst in Besitz zu<br />
nehmen und die vom Bewohner in das Apartment eingebrachten Gegenstände<br />
auf Kosten des Bewohners oder dessen Erben einzulagern und die<br />
Instandsetzung des Apartments ausführen zu lassen. Die <strong>Mundus</strong> fertigt in<br />
diesem Fall eine Niederschrift über die Gegenstände an.<br />
5. Überlassene Schlüssel sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />
zurückzugeben.<br />
§ 13 Haftung<br />
Haftung der<br />
<strong>Mundus</strong> und<br />
ihrer Mitarbeiter<br />
1. Die <strong>Mundus</strong> und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, die angebotenen<br />
Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand der jeweiligen<br />
Fachdisziplin zu erbringen. Bei Qualitätsmängeln und schlechter Erfüllung<br />
haftet die <strong>Mundus</strong> dem Bewohner gegenüber nach Maßgabe der gesetzlichen<br />
Bestimmungen.<br />
Haftung für das<br />
Eigentum<br />
des Bewohners<br />
2. Die <strong>Mundus</strong> haftet dem Bewohner gegenüber für eingebrachte Sachen nicht<br />
bei leichter Fahrlässigkeit.<br />
Höhere Gewalt<br />
3. Die Haftung für höhere Gewalt wird ausgeschlossen, Rechte aus § 536 BGB<br />
(Entgeltminderung) bleiben unberührt.<br />
Haftung des<br />
Bewohners<br />
4. Der Bewohner haftet der <strong>Mundus</strong> gegenüber nur für Vorsatz und grobe<br />
Fahrlässigkeit.<br />
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