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Residenzvertrag - Mundus

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§ 12 Rückgabe des Apartments<br />

Zustand des Apartments<br />

bei Rückgabe<br />

1. Das Apartment ist geräumt, nach Maßgabe des Abs. 2 renoviert und<br />

ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben. Selbständig getätigte bauliche<br />

Veränderungen oder Einbauten sind ggf. zu entfernen. Die <strong>Mundus</strong> ist<br />

berechtigt, diesen Zustand auf Kosten des Bewohners bzw. seiner Erben<br />

herstellen zu lassen und die anfallenden Kosten ggf. mit der Mietsicherheit<br />

aufzurechnen, sofern der Bewohner bzw. seine Erben in Verzug geraten.<br />

Räumung<br />

Schlüssel<br />

2. Wände und Holzteile sind frisch in weißer Farbe zu streichen. Schäden<br />

innerhalb des Apartments sind zu beseitigen.<br />

3. Austauschbarer Bodenbelag (z.B. Teppich, Linoleum, PVC) ist, soweit er<br />

über den normalen Gebrauch hinaus abgenutzt ist, auf Kosten des Bewohners<br />

gleichwertig und in gleicher Farbe zu erneuern.<br />

4. Wird das Apartment nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht<br />

geräumt, so ist die <strong>Mundus</strong> berechtigt, das Apartment selbst in Besitz zu<br />

nehmen und die vom Bewohner in das Apartment eingebrachten Gegenstände<br />

auf Kosten des Bewohners oder dessen Erben einzulagern und die<br />

Instandsetzung des Apartments ausführen zu lassen. Die <strong>Mundus</strong> fertigt in<br />

diesem Fall eine Niederschrift über die Gegenstände an.<br />

5. Überlassene Schlüssel sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />

zurückzugeben.<br />

§ 13 Haftung<br />

Haftung der<br />

<strong>Mundus</strong> und<br />

ihrer Mitarbeiter<br />

1. Die <strong>Mundus</strong> und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, die angebotenen<br />

Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand der jeweiligen<br />

Fachdisziplin zu erbringen. Bei Qualitätsmängeln und schlechter Erfüllung<br />

haftet die <strong>Mundus</strong> dem Bewohner gegenüber nach Maßgabe der gesetzlichen<br />

Bestimmungen.<br />

Haftung für das<br />

Eigentum<br />

des Bewohners<br />

2. Die <strong>Mundus</strong> haftet dem Bewohner gegenüber für eingebrachte Sachen nicht<br />

bei leichter Fahrlässigkeit.<br />

Höhere Gewalt<br />

3. Die Haftung für höhere Gewalt wird ausgeschlossen, Rechte aus § 536 BGB<br />

(Entgeltminderung) bleiben unberührt.<br />

Haftung des<br />

Bewohners<br />

4. Der Bewohner haftet der <strong>Mundus</strong> gegenüber nur für Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit.<br />

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