Residenzvertrag - Mundus
Residenzvertrag - Mundus
Residenzvertrag - Mundus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Merkblatt<br />
zum Umgang mit elektrischen Pflegebetten und anderen Medizinprodukten<br />
Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Angehörige,<br />
in der vergangenen Zeit wurde in den Medien über eine Reihe von Unfällen berichtet, die sich beim<br />
Umgang mit elektrischen Pflegebetten ereignet haben. Betroffen davon waren Alten- und Pflegeheime,<br />
aber auch Privatwohnungen. Selbstverständlich handelte es sich zwar nicht um Einrichtungen der<br />
MUNDUS Senioren-Residenzen. Dennoch ist unsere Aufmerksamkeit – ebenso wie die der<br />
Aufsichtsbehörden – durch diese Berichte verstärkt auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften<br />
gerichtet worden.<br />
Sollten Sie in Ihrem Apartment bereits ein elektrisches Pflegebett oder ein anderes medizinisches<br />
Produkt, wie z.B. Lifter und elektrischen Rollstuhl, verwenden, oder planen die Anschaffung eines<br />
solchen Produktes, so möchten wir Sie mit diesem Merkblatt kurz über die wesentlichen Maßnahmen<br />
informieren, die aus Sicherheitsgründen zu treffen sind.<br />
Nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung muß<br />
der Betreiber vor allem dafür sorgen, daß<br />
- Personal, das mit dem Bett oder sonstigen Produkt arbeiten soll, sachgerecht eingewiesen wird;<br />
- das Bett oder sonstige Produkt nur durch fachkundiges Personal gewartet und instand gesetzt wird;<br />
- in regelmäßigen Abständen (je nach Produkt, aber mindestens alle 2 Jahre) eine sicherheitstechnische<br />
Kontrolle durchgeführt wird;<br />
- in einem so genannten Medizinproduktebuch die wesentlichen Informationen über das Produkt<br />
verzeichnet, mögliche Störfälle niedergelegt sowie die regelmäßigen Kontrollen dokumentiert<br />
werden.<br />
Diese Pflichten muß Ihre Krankenkasse oder deren Sanitätshaus erfüllen, wenn die Kasse das Bett (oder<br />
sonstige Produkt) leihweise bereitgestellt hat. Bitte achten Sie darauf, daß die Krankenkasse oder deren<br />
Sanitätshaus diesen Pflichten nachkommt. Im Zweifel sind wir Ihnen gerne behilflich, falls Sie bei Ihrer<br />
Krankenkasse nachfragen möchten.<br />
Bei Pflegebetten und anderen Produkten, die Sie selbst anschaffen sollten, müssen Sie auch selbst für die<br />
Einhaltung der genannten Sicherheitsvorschriften sorgen. Häufig können Sie damit geeignete<br />
Sanitätshäuser, insbesondere den Lieferanten des Geräts beauftragen. Auch wir bieten Ihnen diesen<br />
Service in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Ingenieurbüro an.<br />
Bitte wenden Sie sich jederzeit an die Direktion, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder uns mit<br />
den Sicherheitsvorkehrungen beauftragen möchten. Und vor allem: lassen Sie sich durch dieses Blatt und<br />
den beschriebenen Aufwand nicht verunsichern. Elektrische Pflegebetten und andere medizinische<br />
Hilfsmittel sind nicht gefährlich, solange die Gebrauchsvorschriften beachtet werden. Sobald einmal<br />
geregelt ist, wer die gesetzlichen Pflichten für Sie erfüllt, brauchen Sie sich nicht weiter darum kümmern.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
MUNDUS<br />
Senioren-Residenzen GmbH<br />
Geschäftsleitung Berlin<br />
Seite 25 / 28