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Residenzvertrag - Mundus

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Merkblatt<br />

zum Umgang mit elektrischen Pflegebetten und anderen Medizinprodukten<br />

Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Angehörige,<br />

in der vergangenen Zeit wurde in den Medien über eine Reihe von Unfällen berichtet, die sich beim<br />

Umgang mit elektrischen Pflegebetten ereignet haben. Betroffen davon waren Alten- und Pflegeheime,<br />

aber auch Privatwohnungen. Selbstverständlich handelte es sich zwar nicht um Einrichtungen der<br />

MUNDUS Senioren-Residenzen. Dennoch ist unsere Aufmerksamkeit – ebenso wie die der<br />

Aufsichtsbehörden – durch diese Berichte verstärkt auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften<br />

gerichtet worden.<br />

Sollten Sie in Ihrem Apartment bereits ein elektrisches Pflegebett oder ein anderes medizinisches<br />

Produkt, wie z.B. Lifter und elektrischen Rollstuhl, verwenden, oder planen die Anschaffung eines<br />

solchen Produktes, so möchten wir Sie mit diesem Merkblatt kurz über die wesentlichen Maßnahmen<br />

informieren, die aus Sicherheitsgründen zu treffen sind.<br />

Nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung muß<br />

der Betreiber vor allem dafür sorgen, daß<br />

- Personal, das mit dem Bett oder sonstigen Produkt arbeiten soll, sachgerecht eingewiesen wird;<br />

- das Bett oder sonstige Produkt nur durch fachkundiges Personal gewartet und instand gesetzt wird;<br />

- in regelmäßigen Abständen (je nach Produkt, aber mindestens alle 2 Jahre) eine sicherheitstechnische<br />

Kontrolle durchgeführt wird;<br />

- in einem so genannten Medizinproduktebuch die wesentlichen Informationen über das Produkt<br />

verzeichnet, mögliche Störfälle niedergelegt sowie die regelmäßigen Kontrollen dokumentiert<br />

werden.<br />

Diese Pflichten muß Ihre Krankenkasse oder deren Sanitätshaus erfüllen, wenn die Kasse das Bett (oder<br />

sonstige Produkt) leihweise bereitgestellt hat. Bitte achten Sie darauf, daß die Krankenkasse oder deren<br />

Sanitätshaus diesen Pflichten nachkommt. Im Zweifel sind wir Ihnen gerne behilflich, falls Sie bei Ihrer<br />

Krankenkasse nachfragen möchten.<br />

Bei Pflegebetten und anderen Produkten, die Sie selbst anschaffen sollten, müssen Sie auch selbst für die<br />

Einhaltung der genannten Sicherheitsvorschriften sorgen. Häufig können Sie damit geeignete<br />

Sanitätshäuser, insbesondere den Lieferanten des Geräts beauftragen. Auch wir bieten Ihnen diesen<br />

Service in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Ingenieurbüro an.<br />

Bitte wenden Sie sich jederzeit an die Direktion, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder uns mit<br />

den Sicherheitsvorkehrungen beauftragen möchten. Und vor allem: lassen Sie sich durch dieses Blatt und<br />

den beschriebenen Aufwand nicht verunsichern. Elektrische Pflegebetten und andere medizinische<br />

Hilfsmittel sind nicht gefährlich, solange die Gebrauchsvorschriften beachtet werden. Sobald einmal<br />

geregelt ist, wer die gesetzlichen Pflichten für Sie erfüllt, brauchen Sie sich nicht weiter darum kümmern.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

MUNDUS<br />

Senioren-Residenzen GmbH<br />

Geschäftsleitung Berlin<br />

Seite 25 / 28

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