01.01.2013 Aufrufe

Residenzvertrag - Mundus

Residenzvertrag - Mundus

Residenzvertrag - Mundus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Elektrogeräte<br />

Gäste + Unter-<br />

vermietung<br />

Räume für die<br />

Gemeinschaft<br />

6. Vom Bewohner in seinem Wohnraum aufgestellte und benutzte Elektrogeräte<br />

unterliegen der Überprüfung durch die Elektrogeräteverordnung und müssen<br />

den VDE-Sicherheitsstandards genügen. Die <strong>Mundus</strong> ist befugt, vom<br />

Bewohner auf dessen Kosten einen Prüfnachweis eines Fachbetriebs zu<br />

verlangen.<br />

7. Der Bewohner kann jederzeit Gäste zur vorübergehenden Unterbringung im<br />

eigenen Apartment aufnehmen. Untervermietung und alleinige Überlassung<br />

des Apartments an Dritte sind nicht zulässig. Für Besucher stehen<br />

Gästezimmer gegen Entgelt zur Verfügung. Des weiteren verweisen wir auf<br />

die Möglichkeit, Gäste zur vorübergehenden Unterbringung im eigenen<br />

Apartment aufzunehmen.<br />

8. Die <strong>Mundus</strong> bietet dem Bewohner Räume zur Begegnung und Teilnahme am<br />

Gemeinschaftsleben des Hauses. Für die Nutzung der Räume, Einrichtungen<br />

und Anlagen der <strong>Mundus</strong> wird kein gesondertes Entgelt verlangt. Folgende<br />

Gemeinschaftsräume/-flächen stehen den Bewohnern zur Verfügung:<br />

� Restaurant<br />

� Bibliothek<br />

� Schwimmbad und Sauna<br />

� Gesellschaftsräume<br />

� Terrassencafé<br />

� Gymnastikraum<br />

Private Nutzung<br />

9. Der Bewohner hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke<br />

zu nutzen. Für die Raumüberlassung wird kein gesondertes Entgelt erhoben.<br />

Sie bedarf jedoch der vorherigen Abstimmung mit der Direktion.<br />

Haustierhaltung<br />

10. Haustierhaltung ist in der <strong>Mundus</strong> grundsätzlich möglich. Sie bedarf aber der<br />

vorherigen Abstimmung.<br />

Aufgaben der<br />

Hauswirtschaft<br />

Wünsche<br />

Abwahl<br />

§ 3 Leistungen der Hauswirtschaft<br />

(im Entgeltbestandteil Unterkunft beinhaltet)<br />

1. Die Mitarbeiter der Hauswirtschaft sind verantwortlich für die Gestaltung<br />

einer wohnlichen Atmosphäre im Hause, für die Raumpflege und für die<br />

Beratung der Bewohner in hauswirtschaftlichen Fragen.<br />

2. Bei der Reinigung der Wohnräume wird auf Bedürfnisse und Vorstellungen<br />

des Bewohners Rücksicht genommen.<br />

3. Bei Abwahl der Reinigung vermindert sich das Entgelt je nach Größe des<br />

Apartments (siehe Sonderleistungsverzeichnis). Die Mitteilung muß 14 Tage<br />

vor Monatsbeginn erfolgen und mindestens einen Kalendermonat umfassen.<br />

Seite 4 / 28

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!