Residenzvertrag - Mundus
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Elektrogeräte<br />
Gäste + Unter-<br />
vermietung<br />
Räume für die<br />
Gemeinschaft<br />
6. Vom Bewohner in seinem Wohnraum aufgestellte und benutzte Elektrogeräte<br />
unterliegen der Überprüfung durch die Elektrogeräteverordnung und müssen<br />
den VDE-Sicherheitsstandards genügen. Die <strong>Mundus</strong> ist befugt, vom<br />
Bewohner auf dessen Kosten einen Prüfnachweis eines Fachbetriebs zu<br />
verlangen.<br />
7. Der Bewohner kann jederzeit Gäste zur vorübergehenden Unterbringung im<br />
eigenen Apartment aufnehmen. Untervermietung und alleinige Überlassung<br />
des Apartments an Dritte sind nicht zulässig. Für Besucher stehen<br />
Gästezimmer gegen Entgelt zur Verfügung. Des weiteren verweisen wir auf<br />
die Möglichkeit, Gäste zur vorübergehenden Unterbringung im eigenen<br />
Apartment aufzunehmen.<br />
8. Die <strong>Mundus</strong> bietet dem Bewohner Räume zur Begegnung und Teilnahme am<br />
Gemeinschaftsleben des Hauses. Für die Nutzung der Räume, Einrichtungen<br />
und Anlagen der <strong>Mundus</strong> wird kein gesondertes Entgelt verlangt. Folgende<br />
Gemeinschaftsräume/-flächen stehen den Bewohnern zur Verfügung:<br />
� Restaurant<br />
� Bibliothek<br />
� Schwimmbad und Sauna<br />
� Gesellschaftsräume<br />
� Terrassencafé<br />
� Gymnastikraum<br />
Private Nutzung<br />
9. Der Bewohner hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke<br />
zu nutzen. Für die Raumüberlassung wird kein gesondertes Entgelt erhoben.<br />
Sie bedarf jedoch der vorherigen Abstimmung mit der Direktion.<br />
Haustierhaltung<br />
10. Haustierhaltung ist in der <strong>Mundus</strong> grundsätzlich möglich. Sie bedarf aber der<br />
vorherigen Abstimmung.<br />
Aufgaben der<br />
Hauswirtschaft<br />
Wünsche<br />
Abwahl<br />
§ 3 Leistungen der Hauswirtschaft<br />
(im Entgeltbestandteil Unterkunft beinhaltet)<br />
1. Die Mitarbeiter der Hauswirtschaft sind verantwortlich für die Gestaltung<br />
einer wohnlichen Atmosphäre im Hause, für die Raumpflege und für die<br />
Beratung der Bewohner in hauswirtschaftlichen Fragen.<br />
2. Bei der Reinigung der Wohnräume wird auf Bedürfnisse und Vorstellungen<br />
des Bewohners Rücksicht genommen.<br />
3. Bei Abwahl der Reinigung vermindert sich das Entgelt je nach Größe des<br />
Apartments (siehe Sonderleistungsverzeichnis). Die Mitteilung muß 14 Tage<br />
vor Monatsbeginn erfolgen und mindestens einen Kalendermonat umfassen.<br />
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