01.01.2013 Aufrufe

Herzlichen Dank - Landkreis Regensburg

Herzlichen Dank - Landkreis Regensburg

Herzlichen Dank - Landkreis Regensburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Informationen und Termine<br />

Seite 12 aus dem Rathaus<br />

�<br />

in Bayern informiert:<br />

Neues für Tagesmütter:<br />

Änderung im Steuerrecht wirkt sich auf<br />

Sozialversicherung aus.<br />

Ab dem 01. Januar 2009 müssen alle Tagespflegepersonen die<br />

Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt für<br />

privat wie über das Jugendamt finanzierte Tagesmütter und -väter.<br />

Bisher sind nur die Einkünfte aus privat veranlasster Betreuung<br />

steuerpflichtig. Ab 2009 gilt auch die Geldleistung, die Tagespflegepersonen<br />

vom Jugendamt beziehen, als steuerpflichtige Einnahme<br />

aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des Steuerrechts.<br />

Wie die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern<br />

dazu mitteilen, hat diese Neuregelung Konsequenzen für die<br />

Beiträge zur Sozialversicherung. Denn Tagesmütter und -väter<br />

werden rentenversicherungspflichtig, wenn ihre Einkünfte nach<br />

Abzug der Betriebsausgaben regelmäßig 400 Euro monatlich überschreiten.<br />

Die Betriebsausgabenpauschale liegt ab 2009 bei 300<br />

Euro pro Kind und Monat, wenn das Kind acht Stunden und länger<br />

am Tag betreut wird. Bei einer geringeren Betreuungszeit ist die<br />

Pauschale anteilig zu kürzen.<br />

Bei vielen Tagesmüttern und -vätern dürfte das Arbeitseinkommen<br />

allerdings die Grenze von 400 Euro monatlich nicht überschreiten.<br />

In diesen Fällen besteht Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung. Um ihrer gesetzlichen<br />

Meldepflicht nachzukommen, sollten sich selbstständige Tagesmütter<br />

und -väter umgehend an ihren Rentenversicherungsträger wenden<br />

und ihre Tätigkeit anzeigen. Weitere Details bietet die Deutsche<br />

Rentenversicherung unter<br />

www.deutsche-rentenversiche-rung-in-bayern.de auf der jeweiligen<br />

Startseite unter den "Top Links" in den "Informationen der Regionalträger".<br />

Neu renoviertes Einfamilienhaus<br />

200 qm m. 2 Bädern, Garage,<br />

956 qm Grund<br />

mit Schuppen, Teich<br />

und altem Obstbaumbestand<br />

in Sinzing<br />

zum 1.4.09<br />

zu vermieten oder zu verkaufen.<br />

e-mail an lisa.cecil@gmx.de<br />

Neues Meldeverfahren zur Bekämpfung der<br />

Schwarzarbeit<br />

Arbeitgeber bestimmter Wirtschaftsbereiche sind ab 1. Januar 2009<br />

gesetzlich verpflichtet, bei der Einstellung von Mitarbeitern schon zu<br />

Beginn der Beschäftigung eine Sofortmeldung abzugeben. Wie die<br />

Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern dazu<br />

mitteilen, dient diese Neuregelung der Bekämpfung von Schwarzarbeit<br />

und unfairem Wettbewerb.<br />

Von dem geänderten Verfahren sind das Baugewerbe, das Gaststätten-<br />

und Beherbergungs-, das Personenbeförderungs-, das Speditions-,<br />

Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe sowie das<br />

Schausteller- und Gebäudereinigungsgewerbe betroffen. Außerdem<br />

gilt es für Unternehmen der Forst- und der Fleischwirtschaft sowie<br />

Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen<br />

beteiligen.<br />

Wichtig: Die Sofortmeldung ersetzt nicht die reguläre Anmeldung,<br />

die auch weiterhin bei der ersten Entgeltabrechnung, spätestens<br />

innerhalb von sechs Wochen nach der Beschäftigungsaufnahme der<br />

Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkassen bzw. Minijobzentrale) zu<br />

übermitteln ist.<br />

Die Sofortmeldung kann wie alle anderen Meldungen zur Sozialversicherung<br />

aus den Entgeltabrechnungsprogrammen abgegeben<br />

werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dafür die Ausfüllhilfe<br />

„sv.net“, die im Internet unter www.itsg.de rund um die Uhr und kostenlos<br />

zur Verfügung steht, zu nutzen.<br />

Die Meldungen werden bei der Datenstelle der Rentenversicherungsträger<br />

gespeichert und können von den Ermittlungsbehörden<br />

bei Prüfungen der ordnungsgemäßen Anmeldung zur Sozialversicherung<br />

vor Ort abgerufen werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!