Herzlichen Dank - Landkreis Regensburg
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Seite 6<br />
Informationen und Termine<br />
aus dem Rathaus<br />
�<br />
Sitzungen des beschließenden<br />
Grundstücks- und Bauausschusses<br />
Die nächsten Sitzungen des beschließenden Grundstücksund<br />
Bauausschusses finden am<br />
11. Februar 2009<br />
18. März 2009<br />
und am 22. April 2009 statt.<br />
Die Sitzungen werden in der Regel im Lehrsaal der Freiwilligen<br />
Feuerwehr Sinzing, Bahnhofstraße 30 abgehalten. Evtl.<br />
Änderungen sind aus der Tagespresse zu entnehmen.<br />
Wir bitten die Bauwerber, die Bauanträge spätestens 14<br />
Tage vorher in der Gemeindeverwaltung Sinzing, Zimmer<br />
102 einzureichen, da verspätet eingehende Anträge sonst<br />
erst in der jeweils nächsten Bauausschusssitzung behandelt<br />
werden können.<br />
Auskünfte erteilt<br />
Herr Bichlmaier, Zi. Nr. 102, � 0941/39602-21<br />
Winterdienst<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am beschlossen,<br />
dass wieder alle Ortsstraßen geräumt werden.<br />
Unser Räumdienst hat jedoch Probleme, weil in den Siedlungsstraßen<br />
durch beidseitig parkende Fahrzeuge das<br />
Räumfahrzeug nicht durchfahren kann.<br />
Das Winterdienstpersonal bitten Sie daher, die Fahrzeuge in<br />
einer Fahrtrichtung, bzw. an der Straßenseite abzustellen,<br />
bei der die Hausnummern ungerade Zahlen aufzeigen.<br />
Für Ihr Verständnis vielen <strong>Dank</strong>.<br />
Einladung zum Vortrag<br />
Ihre Männer vom Winterdienst<br />
Clevere Kids fallen nicht vom Himmel<br />
Tipps fürs richtige Lernen<br />
am Donnerstag, 19. März 2009 um 19:00 Uhr<br />
im Jugendheim Viehhausen<br />
Der Autor Ludwig Haas, Konrektor an der Realschule<br />
am Judenstein, gibt praktische Tipps für den Erfolg in<br />
der Schule.<br />
(Die Serie „Lernen lernen“ wurde in der MZ veröffentlicht)<br />
Wir freuen uns über Ihren Besuch!<br />
in Viehhausen, Kirchplatz 6<br />
Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen<br />
Gehwegen, Straßen und Plätzen<br />
Das kommende Frühjahr veranlasst uns wieder darauf hinzuweisen,<br />
dass Hecken, Sträucher und Bäume, die von Privatgrundstücken<br />
in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen<br />
oder hineinwachsen, gerade für Passanten, aber auch für<br />
Fahrzeuge eine Verkehrsgefährdung darstellen.<br />
Immer wieder müssen wir feststellen, dass manche Gehsteige<br />
von Fußgängern gar nicht oder nur unter starker Behinderung<br />
benutzt werden können, weil sie durch überhängende<br />
zweige oder überwucherte Zäune und nicht zurück geschnittene<br />
Bodenpflanzungen fast unbegehbar geworden sind.<br />
Das ist besonders an den Stellen gefährlich, an denen Fußgänger<br />
- insbesondere ältere Mitbürger, Kinder und Mütter<br />
mit Kinderwägen - dadurch gezwungen werden, auf eine<br />
stark befahrene Straße auszuweichen.<br />
Wir machen Sie deshalb auf Ihre Pflicht zum Zurückschneiden<br />
der Bäume und Sträucher aufmerksam. Die Anpflanzungen<br />
an öffentlichen Wegen und Straßen müssen so ausgelichtet<br />
werden, dass Sie nicht in den Gehweg hineinragen<br />
bzw. über Geh- und Radwegen einen Mindestlichtraum von<br />
2,5 m bzw. über Fahrbahnen von 4,5 m freigehalten wird.<br />
Bitte überprüfen Sie Ihr Grundstück in diesem Sinne und<br />
schneiden Sie Ihre Hecken im Bedarfsfall zurück.<br />
Vielen <strong>Dank</strong> für Ihr Verständnis.<br />
Nähere Auskünfte erteilt:<br />
Herr Bichlmaier � 0941/39602-21