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Herzlichen Dank - Landkreis Regensburg

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Seite 6<br />

Informationen und Termine<br />

aus dem Rathaus<br />

�<br />

Sitzungen des beschließenden<br />

Grundstücks- und Bauausschusses<br />

Die nächsten Sitzungen des beschließenden Grundstücksund<br />

Bauausschusses finden am<br />

11. Februar 2009<br />

18. März 2009<br />

und am 22. April 2009 statt.<br />

Die Sitzungen werden in der Regel im Lehrsaal der Freiwilligen<br />

Feuerwehr Sinzing, Bahnhofstraße 30 abgehalten. Evtl.<br />

Änderungen sind aus der Tagespresse zu entnehmen.<br />

Wir bitten die Bauwerber, die Bauanträge spätestens 14<br />

Tage vorher in der Gemeindeverwaltung Sinzing, Zimmer<br />

102 einzureichen, da verspätet eingehende Anträge sonst<br />

erst in der jeweils nächsten Bauausschusssitzung behandelt<br />

werden können.<br />

Auskünfte erteilt<br />

Herr Bichlmaier, Zi. Nr. 102, � 0941/39602-21<br />

Winterdienst<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am beschlossen,<br />

dass wieder alle Ortsstraßen geräumt werden.<br />

Unser Räumdienst hat jedoch Probleme, weil in den Siedlungsstraßen<br />

durch beidseitig parkende Fahrzeuge das<br />

Räumfahrzeug nicht durchfahren kann.<br />

Das Winterdienstpersonal bitten Sie daher, die Fahrzeuge in<br />

einer Fahrtrichtung, bzw. an der Straßenseite abzustellen,<br />

bei der die Hausnummern ungerade Zahlen aufzeigen.<br />

Für Ihr Verständnis vielen <strong>Dank</strong>.<br />

Einladung zum Vortrag<br />

Ihre Männer vom Winterdienst<br />

Clevere Kids fallen nicht vom Himmel<br />

Tipps fürs richtige Lernen<br />

am Donnerstag, 19. März 2009 um 19:00 Uhr<br />

im Jugendheim Viehhausen<br />

Der Autor Ludwig Haas, Konrektor an der Realschule<br />

am Judenstein, gibt praktische Tipps für den Erfolg in<br />

der Schule.<br />

(Die Serie „Lernen lernen“ wurde in der MZ veröffentlicht)<br />

Wir freuen uns über Ihren Besuch!<br />

in Viehhausen, Kirchplatz 6<br />

Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen<br />

Gehwegen, Straßen und Plätzen<br />

Das kommende Frühjahr veranlasst uns wieder darauf hinzuweisen,<br />

dass Hecken, Sträucher und Bäume, die von Privatgrundstücken<br />

in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen<br />

oder hineinwachsen, gerade für Passanten, aber auch für<br />

Fahrzeuge eine Verkehrsgefährdung darstellen.<br />

Immer wieder müssen wir feststellen, dass manche Gehsteige<br />

von Fußgängern gar nicht oder nur unter starker Behinderung<br />

benutzt werden können, weil sie durch überhängende<br />

zweige oder überwucherte Zäune und nicht zurück geschnittene<br />

Bodenpflanzungen fast unbegehbar geworden sind.<br />

Das ist besonders an den Stellen gefährlich, an denen Fußgänger<br />

- insbesondere ältere Mitbürger, Kinder und Mütter<br />

mit Kinderwägen - dadurch gezwungen werden, auf eine<br />

stark befahrene Straße auszuweichen.<br />

Wir machen Sie deshalb auf Ihre Pflicht zum Zurückschneiden<br />

der Bäume und Sträucher aufmerksam. Die Anpflanzungen<br />

an öffentlichen Wegen und Straßen müssen so ausgelichtet<br />

werden, dass Sie nicht in den Gehweg hineinragen<br />

bzw. über Geh- und Radwegen einen Mindestlichtraum von<br />

2,5 m bzw. über Fahrbahnen von 4,5 m freigehalten wird.<br />

Bitte überprüfen Sie Ihr Grundstück in diesem Sinne und<br />

schneiden Sie Ihre Hecken im Bedarfsfall zurück.<br />

Vielen <strong>Dank</strong> für Ihr Verständnis.<br />

Nähere Auskünfte erteilt:<br />

Herr Bichlmaier � 0941/39602-21

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