Reisekosten – Pendlerpauschale - 3 Kilometergeld ... - Klienten-Info
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Hintner Steuerberatung - <strong>Klienten</strong>-Jahresinfo 2011 / 2012<br />
<strong>Reisekosten</strong> - <strong>Kilometergeld</strong> etc.<br />
18<br />
3<br />
<strong>Reisekosten</strong> <strong>–</strong> <strong>Pendlerpauschale</strong> -<br />
<strong>Kilometergeld</strong> - PKW Sachbezug<br />
Erhöhte Mobilität ist in der heutigen Arbeitswelt zu einer Selbstverständlichkeit geworden und trotz<br />
der großen Möglichkeiten durch die neuen Medien ist der persönliche Kontakt im Geschäftsleben<br />
noch immer von sehr großer Bedeutung. Für Arbeitnehmer sind in diesem Zusammenhang die<br />
Themen <strong>Reisekosten</strong>, <strong>Kilometergeld</strong>, PKW Sachbezug und <strong>–</strong> wenn man etwa im Grünen wohnen,<br />
aber in der Stadt arbeiten will <strong>–</strong> <strong>Pendlerpauschale</strong> von Bedeutung. Nicht nur bei Arbeitnehmern<br />
sondern auch bei Selbständigen stellt sich bei (Auslands)Reisen seit jeher die Frage, wie es mit der<br />
steuerlichen Geltendmachung von <strong>Reisekosten</strong> aussieht, wenn bei einer beruflich bedingten Reise<br />
auch private Aspekte (z.B. anschließender Urlaub) eine Rolle spielen. Der VwGH hat hier eine für<br />
den Steuerpflichtigen erfreuliche Entscheidung getroffen (siehe Punkt 3.3).<br />
3.1<br />
Taggeld<br />
Steuerfreie <strong>Reisekosten</strong>ersätze - Inland<br />
- für 24 Stunden 26,40 €<br />
- länger als 3 Stunden, für jede angefangene Stunde 1/12 (maximal 26,40 €) 2,20 €<br />
- Kürzung für ein Arbeitsessen, auch wenn das Taggeld weniger als 26,40 € ist, je<br />
(Das Arbeitsessen muss jedenfalls der Werbung dienen)<br />
13,20 €<br />
Nächtigungsgeld<br />
- ohne Nachweis inkl. Frühstück 15,00 €<br />
- nach Belegabrechnung - voller Kostenersatz ohne Haushaltsersparnis<br />
Taggelder<br />
Taggelder sollen den anfallenden Verpflegungsmehraufwand von Reisen (Entfernung von mehr als<br />
25km) abdecken. Sie sind mit einem Pauschalbetrag von bis zu 26,40 € pro Tag als Werbungskosten<br />
/ Betriebsausgaben abzugsfähig.<br />
Steuerfreie Taggelder gem. § 26 Z 4 EStG i.H.v. maximal 26,4 € gelten für Dienstreisen mit täglicher<br />
Rückkehr bzw. für Dienstreisen mit unzumutbarer täglicher Rückkehr, sofern nicht ein weiterer<br />
Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit begründet wird. Dies ist bei täglicher Rückkehr nach 5 Tagen<br />
durchgehender (15 Tagen bei unregelmäßig wiederkehrender Tätigkeit) bzw. bei unzumutbarer<br />
täglicher Rückkehr bei 183 Tagen anzunehmen.<br />
Für in § 3 Abs. 1 Z 16b EStG angeführte Tätigkeiten können vom Arbeitgeber aufgrund<br />
lohngestalterischer Verpflichtungen Taggelder grundsätzlich zeitlich unbegrenzt steuerfrei ausbezahlt<br />
werden. Es handelt sich dabei um Außendiensttätigkeiten, Fahrtätigkeiten, Baustellen- und<br />
Montagetätigkeiten, Arbeitskräfteüberlassung oder um die vorübergehende Tätigkeit an einem<br />
Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde. Steuerfreiheit ist bei der vorübergehenden Tätigkeit<br />
an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde allerdings nur gegeben, wenn diese<br />
Steuerberatungskanzlei | Dr. jur. Hans Hintner | Mag. (FH) Natalie Hintner