22.09.2012 Aufrufe

Reisekosten – Pendlerpauschale - 3 Kilometergeld ... - Klienten-Info

Reisekosten – Pendlerpauschale - 3 Kilometergeld ... - Klienten-Info

Reisekosten – Pendlerpauschale - 3 Kilometergeld ... - Klienten-Info

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Hintner Steuerberatung - <strong>Klienten</strong>-Jahresinfo 2011 / 2012<br />

Umsatzsteuer<br />

26<br />

Kein Vorsteuerabzug wenn Lieferdatum nicht auf der Rechnung enthalten ist.<br />

Das Lieferdatum ist ein besonders wichtiges der zahlreichen Merkmale einer Rechnung. In einem<br />

Erkenntnis hat der VwGH (29.7.2010, 2010/15/0072) bekräftigt, dass die Voraussetzungen für<br />

einen Vorsteuerabzug dann nicht vorliegen, wenn der Tag der Lieferung nicht auf der Rechnung<br />

enthalten ist oder zumindest explizit Hinweise auf der Rechnung bestehen, dass der Tag der Lieferung<br />

auf einem anderen Beleg (z.B. Lieferschein) angeführt ist.<br />

Die in der Beschwerde vorgebrachten Argumente, dass die fehlenden Angaben in der Rechnung<br />

durch andere Beweismittel wie den Frachtbrief des Spediteurs oder durch den Hinweis, dass es sich<br />

um einen Barverkauf handelt, ersetzt werden können, hat der VwGH abgelehnt. Im Anlassfall ging<br />

es um den Verkauf eines Autos, wobei der Tag der Übergabe mittels Fotos dokumentiert wurde. Die<br />

Rechnung selbst hat aber kein Lieferdatum enthalten. Da der Lieferant mittlerweile in die Insolvenz<br />

geraten ist und der Masseverwalter die Ausstellung einer korrigierten Rechnung verweigerte, konnte<br />

der Rechnungsmangel nicht dadurch saniert werden.<br />

4.3<br />

Besondere Fälle des Vorsteuerabzugs<br />

Durch den Vorsteuerabzug soll grundsätzlich sichergestellt werden, dass der Unternehmer nur mit<br />

seinem wertschöpfenden Teil der Lieferung oder sonstigen Leistung der Umsatzsteuer unterliegt,<br />

indem die für die Vorleistungen anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.<br />

Bedeutende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist neben der Ausführung der Lieferung oder<br />

sonstigen Leistung für das eigene Unternehmen auch, dass eine entsprechende Rechnung gem. § 11<br />

UStG vorliegt.<br />

Nachfolgend werden punktuell wichtige Aspekte des betrieblichen Alltags hinsichtlich Vorsteuerabzugs<br />

beleuchtet:<br />

Aufwendungen für Geschäftsessen<br />

Kosten der privaten Lebensführung können grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten<br />

steuerlich geltend gemacht werden und es kann in deren Zusammenhang auch kein Vorsteuerabzug<br />

beansprucht werden. Da Aufwendungen für Geschäftsessen (Bewirtung) eine gewisse Nähe zu<br />

Kosten der privaten Lebensführung haben, sieht die Finanzverwaltung eine strenge Abgrenzung<br />

vor. Der Vorsteuerabzug orientiert sich dabei an der Vorgehensweise im Einkommensteuerrecht.<br />

Demnach ist der Vorsteuerabzug nur dann zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass das<br />

Geschäftsessen der Werbung dient und die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung bei weitem<br />

überwiegt. Es müssen für jedes einzelne Geschäftsessen konkret Datum, Teilnehmer sowie Zweck der<br />

Besprechung nachgewiesen werden können <strong>–</strong> (ertrag)steuerlich können nur 50% der angefallenen<br />

Bewirtungskosten geltend gemacht werden.<br />

Steuerberatungskanzlei | Dr. jur. Hans Hintner | Mag. (FH) Natalie Hintner

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!