Reisekosten – Pendlerpauschale - 3 Kilometergeld ... - Klienten-Info
Reisekosten – Pendlerpauschale - 3 Kilometergeld ... - Klienten-Info
Reisekosten – Pendlerpauschale - 3 Kilometergeld ... - Klienten-Info
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Hintner Steuerberatung - <strong>Klienten</strong>-Jahresinfo 2011 / 2012<br />
Umsatzsteuer<br />
26<br />
Kein Vorsteuerabzug wenn Lieferdatum nicht auf der Rechnung enthalten ist.<br />
Das Lieferdatum ist ein besonders wichtiges der zahlreichen Merkmale einer Rechnung. In einem<br />
Erkenntnis hat der VwGH (29.7.2010, 2010/15/0072) bekräftigt, dass die Voraussetzungen für<br />
einen Vorsteuerabzug dann nicht vorliegen, wenn der Tag der Lieferung nicht auf der Rechnung<br />
enthalten ist oder zumindest explizit Hinweise auf der Rechnung bestehen, dass der Tag der Lieferung<br />
auf einem anderen Beleg (z.B. Lieferschein) angeführt ist.<br />
Die in der Beschwerde vorgebrachten Argumente, dass die fehlenden Angaben in der Rechnung<br />
durch andere Beweismittel wie den Frachtbrief des Spediteurs oder durch den Hinweis, dass es sich<br />
um einen Barverkauf handelt, ersetzt werden können, hat der VwGH abgelehnt. Im Anlassfall ging<br />
es um den Verkauf eines Autos, wobei der Tag der Übergabe mittels Fotos dokumentiert wurde. Die<br />
Rechnung selbst hat aber kein Lieferdatum enthalten. Da der Lieferant mittlerweile in die Insolvenz<br />
geraten ist und der Masseverwalter die Ausstellung einer korrigierten Rechnung verweigerte, konnte<br />
der Rechnungsmangel nicht dadurch saniert werden.<br />
4.3<br />
Besondere Fälle des Vorsteuerabzugs<br />
Durch den Vorsteuerabzug soll grundsätzlich sichergestellt werden, dass der Unternehmer nur mit<br />
seinem wertschöpfenden Teil der Lieferung oder sonstigen Leistung der Umsatzsteuer unterliegt,<br />
indem die für die Vorleistungen anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.<br />
Bedeutende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist neben der Ausführung der Lieferung oder<br />
sonstigen Leistung für das eigene Unternehmen auch, dass eine entsprechende Rechnung gem. § 11<br />
UStG vorliegt.<br />
Nachfolgend werden punktuell wichtige Aspekte des betrieblichen Alltags hinsichtlich Vorsteuerabzugs<br />
beleuchtet:<br />
Aufwendungen für Geschäftsessen<br />
Kosten der privaten Lebensführung können grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten<br />
steuerlich geltend gemacht werden und es kann in deren Zusammenhang auch kein Vorsteuerabzug<br />
beansprucht werden. Da Aufwendungen für Geschäftsessen (Bewirtung) eine gewisse Nähe zu<br />
Kosten der privaten Lebensführung haben, sieht die Finanzverwaltung eine strenge Abgrenzung<br />
vor. Der Vorsteuerabzug orientiert sich dabei an der Vorgehensweise im Einkommensteuerrecht.<br />
Demnach ist der Vorsteuerabzug nur dann zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass das<br />
Geschäftsessen der Werbung dient und die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung bei weitem<br />
überwiegt. Es müssen für jedes einzelne Geschäftsessen konkret Datum, Teilnehmer sowie Zweck der<br />
Besprechung nachgewiesen werden können <strong>–</strong> (ertrag)steuerlich können nur 50% der angefallenen<br />
Bewirtungskosten geltend gemacht werden.<br />
Steuerberatungskanzlei | Dr. jur. Hans Hintner | Mag. (FH) Natalie Hintner