03.01.2013 Aufrufe

Alles was Sie

Alles was Sie

Alles was Sie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Glutamat<br />

Bekannt sind vor allem Salze der Glutaminsäure (=Glutamate) durch ihren Einsatz als Geschmacksverstärker in Lebensmitteln.<br />

Das einfache Natriumsalz wird Mononatriumglutamat (E621) genannt und ist das am meisten verwendete. Ebenfalls<br />

zugelassen sind Monokaliumglutamat (E622), Calciumdiglutamat (E623), Monoammoniumglutamat (E624), Magnesiumdiglutamat<br />

(E625). Glutamate sind als Zusatzstoffe durch die Zusatzstoffzulassungsverordnung für die meisten Lebensmittel<br />

bis zu einer Höchstmenge von 10g/kg zugelassen. Aber auch Lebensmittel mit der Aufschrift „ohne Geschmacksverstärker“<br />

können Glutamat enthalten. Zu achten ist hier auf die Inhaltsstoffe Hefeextrakt und Würze oder Tomatenmark, da diese natürlicherweise<br />

einen hohen Glutamatgehalt besitzen.<br />

Glutamatunverträglichkeit<br />

Bei einer so genannten Glutamatunverträglichkeit, umgangssprachlich auch Chinarestaurant-Syndrom genannt, handelt<br />

es sich um eine kurzzeitige Intoxikation mit den Salzen der Glutaminsäure (Glutamate), welche als Geschmacksverstärker<br />

eingesetzt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Allergie.<br />

Der Name Chinarestaurant-Syndrom leitet sich von der traditionell hohen Dosierung von Glutamaten in chinesischen Gerichten<br />

ab, da sowohl Sojasauce als auch Fischsauce einen hohen natürlichen Glutamatgehalt haben, außerdem wird mit Glutamat<br />

gewürzt.<br />

Glutenintoleranz<br />

Die Glutenintoleranz ist eine Störung im Darm, die entsteht, wenn der Körper Gluten, ein Protein, das in Weizen, Roggen, Gerste<br />

und Hafer vorkommt, nicht verträgt. Die Verbreitung dieser Erkrankung, auch Zöliakie oder Sprue genannt, wird unterschätzt.<br />

Serologische Tests weisen die auf anderem Wege nicht diagnostizierbare Erkrankung in einem Prozent der europäischen<br />

Bevölkerung nach (mit regionalen Unterschieden).<br />

Zöliakie ist ein dauerhafter Zustand, der in jedem Alter diagnostiziert werden kann. Wenn von einem daran Leidenden ein<br />

glutenhaltiges Nahrungsmittel verzehrt wird, wird die Auskleidung des Dünndarms beschädigt und ist dann kaum noch in<br />

der Lage, wesentliche Nährstoffe wie Fette, Eiweiß, Kohlenhydrate, Mineralstoffe und Vitamine zu absorbieren. Die Symptome<br />

umfassen Durchfall, Gewichtsverlust und Magenkrämpfe. Bei Kindern können Symptome von Fehlernährung einschließlich<br />

Wachstumsstörungen auftreten. Gegenwärtig ist die einzige Hilfe für Zöliakiepatienten eine glutenfreie Nahrung. Wird Gluten<br />

aus der Ernährung entfernt, bessert sich der Zustand des Darms allmählich, und die Symptome verschwinden.<br />

Für unsere Fruchtgummis gibt es eine Liste, aus der hervorgeht, welche Sorte glutenfrei ist.<br />

Guanosinmonophosphat (E626)<br />

Guanosinmonophosphat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff mit der Nummer E626 bis zu einer Menge von maximal<br />

500mg/kg für alle für Zusatzstoffe zugelassenen Lebensmittel zugelassen. Es wird – wie auch das Dinatrium- (E627),<br />

Dikalium- (E628) und Calciumsalz (E629) – als Geschmacksverstärker eingesetzt, wobei die Verbindungen eine etwa 10<br />

bis 20-mal stärkere Wirkung als Glutaminsäure (Glutamat) zeigen. Bei Zusatz geringster Mengen wird der Geschmack vieler<br />

Lebensmittel (vor allem Fertigprodukte und Dosengerichte) verbessert und einige unerwünschte Geschmacksnuancen ausgeschaltet.<br />

In Verbindung mit Glutamat wirken GMP und dessen Salze synergetisch und erhöhen auch in niedrigen Anteilen,<br />

etwa bei 1:10, die geschmacksverstärkende Wirkung.<br />

Dikaliumguanylat und Calciumguanylat werden auch als natriumfreier Kochsalzersatz verwendet.<br />

Halal<br />

Halal bezeichnet alle Dinge und Handlungen, die nach islamischem Recht zulässig oder erlaubt sind. Für Lebensmittel gilt in<br />

erster Linie, dass kein Schweinefleisch und Produkte aus Schwein (wie z.B. Gelatine) und kein Alkohol erlaubt sind.<br />

Wir führen in einigen Läden extra halalzertifizierte Fruchtgummis.<br />

Gl - H 10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!