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OneTouch 4.6 Gescannte Dokumente - Dr. Stefan Zimmermann

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Die vorliegende Anzeige ist geeignet, den Vertrieb der Vitaminprodukte der niederländischen<br />

M•••• R•• B.V. nach Deutschland zu fördern.<br />

(1)<br />

8<br />

Diese Vitaminprodukte sind vom Antragsgegner entwickelt worden und tragen seinen Namen (Anl.<br />

A 11, BI. 1/40 ff. d. A.; Schutzschrift S. 6). Sie werden vom Antragsgegner und im Vertrieb der<br />

M•••• R•• B.V. als "Naturheilverfahren" und "z•••• Medizin" bezeichnet (Schutzschrift S. 4,<br />

5; Anl. A 12, Ziff. 2.5, BI. 1/47 d. A., "Besondere Richtlinien ... zum Bezug der z•••• M•••<br />

Formulars", BI. 1150 d. A. und "Besondere Richtlinien ... zum Bezug und Vertrieb der Produkte der<br />

M• P••••• B. V., BI. 1/51 d. A.; Anl. A 10, BI. 1/32 ff. d. A. bzw. Anl. AG 10, BI. 1188 ff. d. A.).<br />

Der Antragsgegner ist Inhaber der Marke "z•••• Medizin", so dass diese Bezeichnung anderen<br />

Unternehmen verwehrt ist.<br />

(2)<br />

Die M• •• • R•• B. V. vertreibt die Vitaminprodukte "<strong>Dr</strong>. R••• Gesundheitsprodukte", An I. A<br />

11, BI. 1/40 d. A.) über das Internet und im Wege eines "Strukturvertriebs" durch private, neben­<br />

oder hauptberufliche "Berater" und "Verkaufsstellen" (ohne notwendige medizinische Ausbildung),<br />

die einen Rabatt bzw. eine Provision erhalten (An I. A 11, 12, BL 1/40 ff. d. A.) und insbesondere im<br />

näheren lokalen Bereich weitere Abnehmer und neue "Berater'' und "Verkaufsstellen" durch<br />

persönliche Ansprache gewinnen sollen. Die Anwendung der Produkte wird sowohl vorbeugend<br />

als auch im akuten Krankheitsfall empfohlen (vgl. An I. A 10, A 11, AG 1 0). Auch unabhängig von<br />

einer eigenen akuten Erkrankung (oder einer solchen im persönlichen Umkreis) ist daher allen<br />

Verbrauchern der "<strong>Dr</strong>. R•• Gesundheitsprodukte" und der "<strong>Dr</strong>. R• • z•• •• Medizin<br />

Formulars" diese Produktpalette bekannt und sie wenden sie - mehr oder weniger - regelmäßig<br />

an.<br />

(3)<br />

ln der Anzeige wird u. a. der Name des Antragsgegners ("Jetzt kommt <strong>Dr</strong>. R•• ") deutlich<br />

herausgestellt. Die Anzeige bezieht sich wesentlich auf einen Heilungserfolg bei einem an<br />

Knochenkrebs erkrankten Jungen durch ein Naturheilverfahren (ohne Chemotherapie, Operation<br />

und das "milliardenschwere Pharma-Geschäft"), und zwar ein solches der .. z•••• Medizin". Der<br />

Inhalt der Anzeige stellt aus der Sicht des angesprochenen Verbrauchers - zl,lsammengefasst -<br />

die Aussage auf, diese Produkte könnten schlechthin eine Krebserkrankung heilen und dies sei<br />

durch die Behandlung des Jungen nunmehr endgültig bewiesen.<br />

(4)<br />

JV 531

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