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NACHGEFRAGT:<br />
DJ GEWERBE / KÜNSTLERSOZIALKASSE<br />
Text von Alexandra Rittinger<br />
Die ersten Privatparties sind überstanden, man hat Eindruck<br />
bei den Gästen hinterlassen und will fort an die Bars und<br />
Clubs des Landes von den Plattentellern aus erobern. Gegen<br />
eine kleine Auffrischung des Geldbeutels sollte auch nichts<br />
einzuwenden sein. Bis zum Stichwort Geldbeutelauffrischung<br />
muss man sich noch keine Gedanken machen. Wer aber durch<br />
sein DJ-Dasein Geld verdient oder dies anstrebt, muss sich<br />
künftig auch mit lästigen Themen auseinandersetzen.<br />
Zu allererst: Wer als DJ tätig sein möchte, braucht keine besondere<br />
Zulassung dafür. Vom Bundesverband deutscher<br />
Discotheken und Tanzbetriebe gibt es zwar einen DJ-Führerschein,<br />
der schult aber nur über Themen wie bspw. der<br />
Akustik. Er wurde gemeinsam mit dem Sozialministerium<br />
Baden-Württemberg als Vorbeugungsmaßnahme für zunehmende<br />
Hörschäden in der Bevölkerung eingeführt und kann<br />
freiwillig abgelegt werden.<br />
Was man aber benötigt ist eine Steuernummer. Möchte man<br />
nur auflegen, sprich die Einnahmen begrenzen sich auf den<br />
Erhalt von Gagen, dann reicht es, wenn man sich beim<br />
Finanzamt eine Steuernummer holt, da man dann als Musiker<br />
zu den freien Berufen zählt und kein Gewerbe benötigt. Das hat<br />
sich leider noch nicht bis zu jedem Mitarbeiter herumgesprochen,<br />
der DJ wurde aber vor einiger Zeit in den Katalog aufgenommen.<br />
Aus diesem Grund dürfen DJs auch den Mehrwertsteuersatz<br />
von 7% auf ihren Gagen ausweisen.<br />
Sollen zu der Musikertätigkeit noch andere geschäftlichen<br />
Tätigkeiten ausgeübt werden, vielleicht die Organisation von<br />
Veranstaltungen, dann muss man beim Gewerbeamt ein<br />
Gewerbe anmelden. Kostet um die 30 Euro. Mit der Gewerbeanmeldung<br />
erfolgt automatisch die Anmeldung beim Finanzamt,<br />
das daraufhin die Steuernummer und einen Fragebogen<br />
zu voraussichtlichen Jahresumsätzen zusendet. Zudem wird<br />
die zuständige Berufsgenossenschaft, die Industrie- und<br />
Handelskammer, das Amtsgericht, das statistische Landesamt<br />
sowie das Gewerbeaufsichtsamt informiert.<br />
Nun ist man also Unternehmer und somit grundsätzlich mit<br />
19% umsatzsteuerpflichtig, es sei denn man hat im Jahr der<br />
Betriebsaufnahme weniger als 17.500 Euro und in den folgenden<br />
Jahren unter 50.000 Euro Umsatz. Dann kann man die<br />
nächsten fünf Jahre Kleinunternehmer sein. Dadurch verpflichtet<br />
man sich keine Umsatzsteuer auf seine Einnahmen<br />
NACHGEFRAGT<br />
aufzuschlagen und im Gegenzug dafür auch keine Mehrwertsteuer<br />
bspw. aus Plattenkäufen geltend zu machen. Die<br />
monatliche Umsatzssteuer-Voranmeldung, jeweils bis 10. des<br />
Folgemonats abzugeben, muss dann natürlich nicht gemacht<br />
werden. Ansonsten ist der Vorteil eigentlich nur zu sehen, wenn<br />
die Kunden Privatpersonen sind und keine Mehrwertsteuer<br />
absetzen können. Dann kann man einen Preisvorteil gegenüber<br />
anderen haben. Sind die Kunden aber auch Unternehmer und<br />
man hat vor allem Rechnungen, von denen man gerne die<br />
Mehrwertsteuer wieder hätte, entscheidet man sich besser<br />
dagegen.<br />
Am Ende des Jahres muss nun auch der Bogen Einkommen<br />
aus selbständiger Arbeit eingereicht werden. Die DJ Tätigkeit<br />
wird dem anderen Einkommen angerechnet und ergibt in der<br />
Summe das zu versteuernde Einkommen.<br />
Die Künstlersozialkasse sollte in diesem Zusammenhang auch<br />
angesprochen werden. Sie sorgt dafür, dass selbständige<br />
Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen<br />
Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist<br />
selbst kein Leistungsträger, sondern bezuschusst die Beiträge<br />
zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen<br />
Renten- und Pflegeversicherung mit 50%. Die Aufnahme kann<br />
man beantragen, wenn man mehr als 3.900 Euro im Jahr mit<br />
künstlerischer Tätigkeit verdient. Über die Aufnahme wird aber<br />
auch in Hinblick auf das Gesamteinkommen entschieden.<br />
Das waren grob umrissen die Themen für die Basis. Wer für<br />
einzelne Bereiche gerne eine Vertiefung hätte oder sogar professionelle<br />
Ambitionen hat und deswegen Einblicke in die<br />
Existenzgründung oder die Musikindustrie benötigt, der ist<br />
sicherlich beim Popbüro in Stuttgart gut aufgehoben. Die<br />
Aufgaben des Popbüros sind die Förderung von Popkultur,<br />
Musik und Nachwuchskünstlern sowie von Musikunternehmen<br />
und Existenzgründern. Es bietet Beratung und Workshops in<br />
allen musik- und musikbranchenspezifischen Fragestellungen,<br />
egal ob es um Band-/Firmengründung, Marketingkonzepte,<br />
Aus- und Weiterbildung, Probe- und Auftrittsmöglichkeiten,<br />
Produzenten, Manager, Veranstalter oder auch Musikanwälte<br />
geht.<br />
www.popbuero.de<br />
www.kuenstlersozialkasse.de<br />
<strong>PARTYSAN</strong> 12/07 _ 01/08 7