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NACHGEFRAGT:<br />

DJ GEWERBE / KÜNSTLERSOZIALKASSE<br />

Text von Alexandra Rittinger<br />

Die ersten Privatparties sind überstanden, man hat Eindruck<br />

bei den Gästen hinterlassen und will fort an die Bars und<br />

Clubs des Landes von den Plattentellern aus erobern. Gegen<br />

eine kleine Auffrischung des Geldbeutels sollte auch nichts<br />

einzuwenden sein. Bis zum Stichwort Geldbeutelauffrischung<br />

muss man sich noch keine Gedanken machen. Wer aber durch<br />

sein DJ-Dasein Geld verdient oder dies anstrebt, muss sich<br />

künftig auch mit lästigen Themen auseinandersetzen.<br />

Zu allererst: Wer als DJ tätig sein möchte, braucht keine besondere<br />

Zulassung dafür. Vom Bundesverband deutscher<br />

Discotheken und Tanzbetriebe gibt es zwar einen DJ-Führerschein,<br />

der schult aber nur über Themen wie bspw. der<br />

Akustik. Er wurde gemeinsam mit dem Sozialministerium<br />

Baden-Württemberg als Vorbeugungsmaßnahme für zunehmende<br />

Hörschäden in der Bevölkerung eingeführt und kann<br />

freiwillig abgelegt werden.<br />

Was man aber benötigt ist eine Steuernummer. Möchte man<br />

nur auflegen, sprich die Einnahmen begrenzen sich auf den<br />

Erhalt von Gagen, dann reicht es, wenn man sich beim<br />

Finanzamt eine Steuernummer holt, da man dann als Musiker<br />

zu den freien Berufen zählt und kein Gewerbe benötigt. Das hat<br />

sich leider noch nicht bis zu jedem Mitarbeiter herumgesprochen,<br />

der DJ wurde aber vor einiger Zeit in den Katalog aufgenommen.<br />

Aus diesem Grund dürfen DJs auch den Mehrwertsteuersatz<br />

von 7% auf ihren Gagen ausweisen.<br />

Sollen zu der Musikertätigkeit noch andere geschäftlichen<br />

Tätigkeiten ausgeübt werden, vielleicht die Organisation von<br />

Veranstaltungen, dann muss man beim Gewerbeamt ein<br />

Gewerbe anmelden. Kostet um die 30 Euro. Mit der Gewerbeanmeldung<br />

erfolgt automatisch die Anmeldung beim Finanzamt,<br />

das daraufhin die Steuernummer und einen Fragebogen<br />

zu voraussichtlichen Jahresumsätzen zusendet. Zudem wird<br />

die zuständige Berufsgenossenschaft, die Industrie- und<br />

Handelskammer, das Amtsgericht, das statistische Landesamt<br />

sowie das Gewerbeaufsichtsamt informiert.<br />

Nun ist man also Unternehmer und somit grundsätzlich mit<br />

19% umsatzsteuerpflichtig, es sei denn man hat im Jahr der<br />

Betriebsaufnahme weniger als 17.500 Euro und in den folgenden<br />

Jahren unter 50.000 Euro Umsatz. Dann kann man die<br />

nächsten fünf Jahre Kleinunternehmer sein. Dadurch verpflichtet<br />

man sich keine Umsatzsteuer auf seine Einnahmen<br />

NACHGEFRAGT<br />

aufzuschlagen und im Gegenzug dafür auch keine Mehrwertsteuer<br />

bspw. aus Plattenkäufen geltend zu machen. Die<br />

monatliche Umsatzssteuer-Voranmeldung, jeweils bis 10. des<br />

Folgemonats abzugeben, muss dann natürlich nicht gemacht<br />

werden. Ansonsten ist der Vorteil eigentlich nur zu sehen, wenn<br />

die Kunden Privatpersonen sind und keine Mehrwertsteuer<br />

absetzen können. Dann kann man einen Preisvorteil gegenüber<br />

anderen haben. Sind die Kunden aber auch Unternehmer und<br />

man hat vor allem Rechnungen, von denen man gerne die<br />

Mehrwertsteuer wieder hätte, entscheidet man sich besser<br />

dagegen.<br />

Am Ende des Jahres muss nun auch der Bogen Einkommen<br />

aus selbständiger Arbeit eingereicht werden. Die DJ Tätigkeit<br />

wird dem anderen Einkommen angerechnet und ergibt in der<br />

Summe das zu versteuernde Einkommen.<br />

Die Künstlersozialkasse sollte in diesem Zusammenhang auch<br />

angesprochen werden. Sie sorgt dafür, dass selbständige<br />

Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen<br />

Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist<br />

selbst kein Leistungsträger, sondern bezuschusst die Beiträge<br />

zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen<br />

Renten- und Pflegeversicherung mit 50%. Die Aufnahme kann<br />

man beantragen, wenn man mehr als 3.900 Euro im Jahr mit<br />

künstlerischer Tätigkeit verdient. Über die Aufnahme wird aber<br />

auch in Hinblick auf das Gesamteinkommen entschieden.<br />

Das waren grob umrissen die Themen für die Basis. Wer für<br />

einzelne Bereiche gerne eine Vertiefung hätte oder sogar professionelle<br />

Ambitionen hat und deswegen Einblicke in die<br />

Existenzgründung oder die Musikindustrie benötigt, der ist<br />

sicherlich beim Popbüro in Stuttgart gut aufgehoben. Die<br />

Aufgaben des Popbüros sind die Förderung von Popkultur,<br />

Musik und Nachwuchskünstlern sowie von Musikunternehmen<br />

und Existenzgründern. Es bietet Beratung und Workshops in<br />

allen musik- und musikbranchenspezifischen Fragestellungen,<br />

egal ob es um Band-/Firmengründung, Marketingkonzepte,<br />

Aus- und Weiterbildung, Probe- und Auftrittsmöglichkeiten,<br />

Produzenten, Manager, Veranstalter oder auch Musikanwälte<br />

geht.<br />

www.popbuero.de<br />

www.kuenstlersozialkasse.de<br />

<strong>PARTYSAN</strong> 12/07 _ 01/08 7

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