Oktober|November - WIR in Geldern
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Nette Toiletten <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong><br />
Mittlerweile haben sich die <strong>Geldern</strong>er<br />
und Besucher der Stadt an<br />
die kle<strong>in</strong>en Aufkleber an den verschiedenen<br />
Betrieben gewöhnt,<br />
die ihnen den Weg zu den „Netten<br />
Toiletten“ weisen. Durch die<br />
E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von Cafés, Restaurants<br />
und Abendgaststätten ist<br />
e<strong>in</strong> Netz von frei zugänglichen<br />
kostenlosen Toiletten <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong><br />
geschaffen worden, die sauber,<br />
gepflegt und von morgens früh<br />
bis spät <strong>in</strong> die Nacht h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> geöffnet<br />
s<strong>in</strong>d. Zum Ende des Jahres erhalten<br />
alle teilnehmenden Betriebe<br />
e<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>anziellen Beitrag für<br />
die Teilnahme an der Aktion „Nette<br />
Toilette“.<br />
Beachten<br />
Sie diesen Aufkleber.<br />
Dort f<strong>in</strong>den Sie immer<br />
e<strong>in</strong>e nette Toilette.<br />
<strong>Geldern</strong>er Gastronomen stellen ihre<br />
Toiletten öffentlich zur Verfügung.<br />
Durch die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von Cafés, Restaurants<br />
und Abendgaststätten entsteht e<strong>in</strong> Netz frei<br />
zugänglicher kostenloser Toiletten, die sauber,<br />
gepflegt und von morgens früh bis spät <strong>in</strong> die<br />
Nacht h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> geöffnet s<strong>in</strong>d.<br />
Anzeige<br />
Guter Rat vom<br />
Steuerberater<br />
Geschäfts- und Firmenwagen<br />
Firmenwagen s<strong>in</strong>d zum Betriebsvermögen gehörende Kraftfahrzeuge,<br />
die Arbeitnehmer privat nutzen dürfen. Hieraus ergibt sich e<strong>in</strong> so genannter<br />
geldwerter Vorteil, der zum Arbeitslohn zählt und damit Lohnsteuer<br />
und Sozialversicherungsbeiträge auslöst.<br />
Bei Geschäftswagen, die ebenfalls zum Betriebsvermögen gehören, ist<br />
es der Unternehmer, der das Kraftfahrzeug auch privat nutzt. Dies führt<br />
zur Erhöhung der E<strong>in</strong>kommensteuer und ggfs. der Gewerbesteuer.<br />
Zur Ermittlung des privaten Anteils ist entweder e<strong>in</strong> ordnungsgemäßes<br />
Fahrtenbuch zu führen oder die pauschale 1 % Regelung monatlich anzuwenden.<br />
Für Fahrten von der Wohnung zum Betrieb werden zusätzlich<br />
0,03 % des Bruttolistenpreises mal Entfernungskilometer monatlich<br />
berechnet.<br />
Bef<strong>in</strong>den sich mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen, so ist der private<br />
Nutzungsanteil für alle Fahrzeuge ab 2010 nebene<strong>in</strong>ander zu ermitteln<br />
(BFH-Urteil vom 09.03.2010). Dies kann nur durch Führung e<strong>in</strong>es<br />
Fahrtenbuches vermieden werden! Gegebenenfalls ist e<strong>in</strong>e Entnahme<br />
e<strong>in</strong>es/des Fahrzeugs und zukünftiger Kostenabrechnung gegenüber<br />
dem Unternehmen <strong>in</strong> Höhe von Euro 0,30 je betrieblich gefahrenen<br />
Kilometer s<strong>in</strong>nvoll.<br />
Bei der Fahrzeugnutzung durch Arbeitnehmer ist e<strong>in</strong> geldwerter Vorteil<br />
nicht anzunehmen, wenn das Fahrzeug zur privaten Nutzung ungeeignet<br />
ist, wie z.B. bei e<strong>in</strong>em geschlossenen Kastenwagen oder Lkw (BFH-<br />
Urteil vom 18.12.2008) oder wenn der Arbeitgeber e<strong>in</strong>e private Nutzung<br />
untersagt hat. Das Verbot der privaten Nutzung ist nachzuweisen und<br />
zu überwachen (BFH-Urteil vom 21.04.2010).<br />
E<strong>in</strong>e Fahrzeuggestellung an e<strong>in</strong>en Arbeitnehmer<br />
bzw. die private Nutzung<br />
durch den Unternehmer unterliegt<br />
regelmäßig zusätzlich der Umsatzsteuer.<br />
Hier gelten weitere Besonderheiten.<br />
Durch Zuzahlungen der Arbeitnehmer<br />
oder durch nur teilweise Nutzung<br />
verändern sich die steuerlichen<br />
Belastungen. Aufgrund der Komplexität<br />
ist jeder E<strong>in</strong>zelfall zu beleuchten.<br />
Wir beraten Sie gerne.<br />
Stephan Janas · Steuerberater · Ostwall 30 · 47608 <strong>Geldern</strong>