04.01.2013 Aufrufe

Oktober|November - WIR in Geldern

Oktober|November - WIR in Geldern

Oktober|November - WIR in Geldern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nette Toiletten <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong><br />

Mittlerweile haben sich die <strong>Geldern</strong>er<br />

und Besucher der Stadt an<br />

die kle<strong>in</strong>en Aufkleber an den verschiedenen<br />

Betrieben gewöhnt,<br />

die ihnen den Weg zu den „Netten<br />

Toiletten“ weisen. Durch die<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von Cafés, Restaurants<br />

und Abendgaststätten ist<br />

e<strong>in</strong> Netz von frei zugänglichen<br />

kostenlosen Toiletten <strong>in</strong> <strong>Geldern</strong><br />

geschaffen worden, die sauber,<br />

gepflegt und von morgens früh<br />

bis spät <strong>in</strong> die Nacht h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> geöffnet<br />

s<strong>in</strong>d. Zum Ende des Jahres erhalten<br />

alle teilnehmenden Betriebe<br />

e<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>anziellen Beitrag für<br />

die Teilnahme an der Aktion „Nette<br />

Toilette“.<br />

Beachten<br />

Sie diesen Aufkleber.<br />

Dort f<strong>in</strong>den Sie immer<br />

e<strong>in</strong>e nette Toilette.<br />

<strong>Geldern</strong>er Gastronomen stellen ihre<br />

Toiletten öffentlich zur Verfügung.<br />

Durch die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von Cafés, Restaurants<br />

und Abendgaststätten entsteht e<strong>in</strong> Netz frei<br />

zugänglicher kostenloser Toiletten, die sauber,<br />

gepflegt und von morgens früh bis spät <strong>in</strong> die<br />

Nacht h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> geöffnet s<strong>in</strong>d.<br />

Anzeige<br />

Guter Rat vom<br />

Steuerberater<br />

Geschäfts- und Firmenwagen<br />

Firmenwagen s<strong>in</strong>d zum Betriebsvermögen gehörende Kraftfahrzeuge,<br />

die Arbeitnehmer privat nutzen dürfen. Hieraus ergibt sich e<strong>in</strong> so genannter<br />

geldwerter Vorteil, der zum Arbeitslohn zählt und damit Lohnsteuer<br />

und Sozialversicherungsbeiträge auslöst.<br />

Bei Geschäftswagen, die ebenfalls zum Betriebsvermögen gehören, ist<br />

es der Unternehmer, der das Kraftfahrzeug auch privat nutzt. Dies führt<br />

zur Erhöhung der E<strong>in</strong>kommensteuer und ggfs. der Gewerbesteuer.<br />

Zur Ermittlung des privaten Anteils ist entweder e<strong>in</strong> ordnungsgemäßes<br />

Fahrtenbuch zu führen oder die pauschale 1 % Regelung monatlich anzuwenden.<br />

Für Fahrten von der Wohnung zum Betrieb werden zusätzlich<br />

0,03 % des Bruttolistenpreises mal Entfernungskilometer monatlich<br />

berechnet.<br />

Bef<strong>in</strong>den sich mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen, so ist der private<br />

Nutzungsanteil für alle Fahrzeuge ab 2010 nebene<strong>in</strong>ander zu ermitteln<br />

(BFH-Urteil vom 09.03.2010). Dies kann nur durch Führung e<strong>in</strong>es<br />

Fahrtenbuches vermieden werden! Gegebenenfalls ist e<strong>in</strong>e Entnahme<br />

e<strong>in</strong>es/des Fahrzeugs und zukünftiger Kostenabrechnung gegenüber<br />

dem Unternehmen <strong>in</strong> Höhe von Euro 0,30 je betrieblich gefahrenen<br />

Kilometer s<strong>in</strong>nvoll.<br />

Bei der Fahrzeugnutzung durch Arbeitnehmer ist e<strong>in</strong> geldwerter Vorteil<br />

nicht anzunehmen, wenn das Fahrzeug zur privaten Nutzung ungeeignet<br />

ist, wie z.B. bei e<strong>in</strong>em geschlossenen Kastenwagen oder Lkw (BFH-<br />

Urteil vom 18.12.2008) oder wenn der Arbeitgeber e<strong>in</strong>e private Nutzung<br />

untersagt hat. Das Verbot der privaten Nutzung ist nachzuweisen und<br />

zu überwachen (BFH-Urteil vom 21.04.2010).<br />

E<strong>in</strong>e Fahrzeuggestellung an e<strong>in</strong>en Arbeitnehmer<br />

bzw. die private Nutzung<br />

durch den Unternehmer unterliegt<br />

regelmäßig zusätzlich der Umsatzsteuer.<br />

Hier gelten weitere Besonderheiten.<br />

Durch Zuzahlungen der Arbeitnehmer<br />

oder durch nur teilweise Nutzung<br />

verändern sich die steuerlichen<br />

Belastungen. Aufgrund der Komplexität<br />

ist jeder E<strong>in</strong>zelfall zu beleuchten.<br />

Wir beraten Sie gerne.<br />

Stephan Janas · Steuerberater · Ostwall 30 · 47608 <strong>Geldern</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!